Landtag Brandenburg Drucksache 6/11349 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4507 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11069 Kofinanzierung von Bundesmitteln zur Kampfmittelbeseitigung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses am 09.11.2016 hat die Bundesregierung den Ländern eine finanzielle Unterstützung bei der Beseitigung von alliierten Kampfmitteln zugesichert. Diese Förderung wurde an die Bedingung gekoppelt, dass sich das jeweilige Bundesland in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen soll. Das bedeutet konkret für Brandenburg eine Übernahme der anfallenden Kosten von 50%. Ursprünglich wurde in dem Beschluss vorgesehen, dass eine derartige finanzielle Unterstützung bis zum Ende des Jahres 2019 vollzogen werden soll. Diese Frist wurde auf das Ende des Jahres 2021 verlängert, weil die Länder die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bislang nicht vollständig abgerufen hat. In dem gesamten Budget, das der Bund den Ländern zur Verfügung gestellt hat, sind noch mehr als 40 Millionen Euro vorhanden . Von insgesamt 60 Millionen Euro, die zur Verfügung gestellt wurden, wurden von den Ländern erst 13 Millionen in Anspruch genommen. 1. Wie ist der Einsatz der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Kampfmittelbeseitigung jeweils in den Jahren 2019 bis 2021 aufgeteilt? zu Frage 1: Im Haushaltsjahr 2019 stellt der Bund bis zu 20 Millionen Euro für das Abrechnungsjahr 2018 bereit. In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stellt der Bund jeweils mindestens 14 Millionen Euro für die Abrechnungsjahre 2019 und 2020 bereit. 2. Wie erfolgt die Aufteilung der Mittel auf die Städte? (Bitte genaue Angaben entsprechender Summen an entsprechende Städte) zu Frage 2: Erstattungsmittel des Bundes für die Abrechnungsjahre 2018 bis 2020 stehen noch aus. Die Antragsfrist endet jeweils erst am 31. Mai des Folgejahres. Über eine Weitergabe an Dritte wird auf der Grundlage der Vorgaben der Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen vom Ministerium des Innern und für Kommunales entschieden. 3. Warum können nach Auffassung der Landesregierung bis Ende des Jahres 2019 die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Kampfmittelbeseitigung nicht komplett eingesetzt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11349 - 2 - zu Frage 3: Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel zur Kampfmittelbeseitigung konnten nicht vollständig an die Länder ausgekehrt werden, weil vielfach die strengen Kriterien der Richtlinie nicht erfüllt wurden. So mussten viele Länder Kürzungen bei den Erstattungen hinnehmen oder lagen unterhalb des sogenannten Referenzbetrages (Durchschnitt der Kosten des Landes in den Jahren 2012 bis 2015) als Auszahlungsvoraussetzung und gingen daher „leer“ aus. Auch haben Länder von vornherein auf eine Abrechnung verzichtet, weil Antrags- und Erstattungsverfahren zu komplex waren. 4. Wie hoch ist der Betrag landeseigener Ausgaben, die durch die Kofinanzierung der Kampfmittelbeseitigung bis zum Ende des Jahres 2018 entstanden sind? zu Frage 4: Bis zum Ende des Jahres 2018 wurden auf Basis der Richtlinie bisher Landesausgaben für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften i. H. v. ca. 15,9 Mio. Euro beim Bund abgerechnet. Der Bund hat bis zum Ende des Jahres 2018 ca. 3,4 Mio. Euro dieser Landesausgaben erstattet. Die Differenz (ca. 12,5 Mio. Euro) wurde somit aus Landesmitteln finanziert. 5. Was schätzt die Landesregierung, auf welche Summe sich die Gesamtkosten der Kampfmittelbeseitigung seit Beginn der Finanzierungsunterstützung bis Ende 2021, belaufen wird? zu Frage 5: Die Gesamtkosten der Kampfmittelbeseitigung (ehemals reichseigener und alliierte Kampfmittel) allein auf Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes seit Beginn der Finanzierungsunterstützung 2015 bis Ende 2021 werden sich geschätzt auf rund 100 Mio. Euro summieren. Hinzu treten Kosten an anderen Stellen des Landes und bei den Kommunen, zu denen keine Übersichten geführt werden. 6. Bis zu welchem Zeitraum beantragt die Landesregierung die zusätzlichen Bundesmittel ? zu Frage 6: Das Land wird die zusätzlichen Bundesmittel bis zum Abrechnungsjahr 2020 beantragen.