Datum des Eingangs: 14.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1135 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 373 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/807 Islamismus in den Justizvollzugsanstalten Wortlaut der Kleinen Anfrage 373 vom 9. März 2015 In den Medien wird immer wieder das Problem der Radikalisierung vom muslimi- schen Inhaftierten in Deutschland thematisiert. Die Radikalisierung erfolgt nicht nur durch Mitgefangene, u. a. durch das Verteilen von Schriften mit islamistischen bzw. salafistischen Inhalten, sondern auch übers Internet und durch die muslimischen Seelsorger in den Justizvollzugsanstalten (JVA). In einigen JVAs in Berlin, Leipzig und Wiesbaden ist es vorgekommen, dass die dort tätigen muslimischen Seelsorger Schriften mit islamistischem bzw. salafistischem Gedankengut in die JVAs ge- schmuggelt haben und teilweise durch ihr Wirken zur Radikalisierung der Häftlinge beigetragen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Muslime befanden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten? 2. Wie wird den Muslimen in Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestan- stalten die Glaubensausübung gewährt (Beten, Seelsorge, Gottesdienste usw.)? Bieten die Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten Halāl- Nahrung an, damit Muslime ihre Essensvorschriften einhalten können? Wie viele Halāl-Mittagessenportionen mussten die jeweiligen Brandenburger Justizvoll- zugs- bzw. Jugendarrestanstalten jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 durch- schnittlich pro Tag bereitstellen? 3. Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. befinden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 wegen der Begehung von Staatsschutzdelikten in welchen Bran- denburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten (nach Jahren, Straftatbe- ständen und JVAen getrennt aufführen)? 4. Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. befinden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 wegen der Begehung von Straftaten, die nicht den Staatsschutz- delikten zuzuordnen sind, in den Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendar- restanstalten (nach Jahren, Straftatbeständen und JVAen getrennt aufführen)? 5. Bei wie vielen der unter Fragen 1., 3. und 4. genannten Personen ist von einer (weiteren) Radikalisierung während der Haftzeit auszugehen und in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten haben sich diese Personen wie lange befunden (bitte getrennt aufführen)? 6. Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die unter Fragen 1., 3. und 4. genannten Personen (bitte getrennt aufführen)? 7. Wie viele dieser Gefangenen und Arrestanten wurden nach der Entlassung aus der Haft ausgewiesen bzw. abgeschoben? In welche Länder erfolgten wie viele Abschiebungen? Wie viele der ausgewiesenen bzw. abgeschobenen Personen haben Deutschland tatsächlich (nicht) verlassen oder sind wieder nach Deutsch- land eingereist? 8. Wie viele dieser Personen sind nach ihrem Aufenthalt in einer der Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten in ein ausländisches Kriegsgebiet ausgereist und wie viele davon sind danach wieder nach Deutschland eingereist? Wie viele von ihnen haben Kampferfahrung? 9. Wie viele Fälle in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestan- stalten gab es jeweils in den Jahren 2005 bis 2015, in denen Material, das dem Islamismus bzw. Salafismus zuzuordnen ist, beschlagnahmt wurde? 10. Gibt bzw. gab es jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten muslimische Gefängnisseelsorger? Welche Ausbildung haben diese und wie legen sie den Koran und die anderen wichtigen Glaubensschriften aus? Inwieweit werden muslimische Gefängnisseel- sorger überprüft, ob Verbindungen zu salafistischen oder anderen radikalen is- lamistischen Gruppierungen bestehen? 11. Wie viele Fälle sind der Landesregierung jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 bekannt, in denen Inhaftierte bzw. Arrestanten in welchen Brandenburger Justiz- vollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten von salafistischen oder anderen radikalen islamistischen Gruppierungen rekrutiert bzw. radikalisiert wurden (aufgeschlüs- selt nach: „Ad-daula al-islāmiyya“ (IS), „Al-Qaida“ und affiliierte terroristische Or- ganisationen, Islamistisch-kurdische Netzwerke/„Ansar al-Islam“ (AAI), „Islami- sche Bewegung Usbekistans“ (IBU), Salafistische Bestrebungen, „Hizb Allah“, „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS), „Nordkaukasische Separatisten- bewegung“ (NKSB), „Türkische Hizbullah“ (TH), „Hezb-e Islami-ye Afghanistan“ (HIA), „Hizb ut-Tahrir“ (HuT), „Muslimbruderschaft“ (MB), „Tablighi Jama’at“ (TJ), „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V.“ (IGMG), „al-madschlis al-ūrūbīy li'l- iftāʾ wa'l-buḥūth“ (ECFR), al-Aqsa e. V. und Sonstige)? 12. Welche Konzepte hat die Landesregierung, um solche Rekrutierungen in den Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten zu unterbinden? 13. Wie sind die Bediensteten der einzelnen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Ju- gendarrestanstalten fachlich auf den Umgang mit diesen Gefangenen und Arres- tanten vorbereitet worden? 14. Existiert ein gesondertes Behandlungs-/Sicherheitskonzept für diese Gefangenen? 15. Sind Fortbildungsmaßnahmen für diese Bediensteten geplant, um diese bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gezielt auf den Umgang mit islamistisch motivier- ten Gefangenen und Arrestanten vorzubereiten? 16. Ist daran gedacht, in Deutschland ausgebildete muslimische Seelsorger, Sozial- arbeiter und Psychologen damit zu betrauen, islamistisch radikalisierten Gefan- genen und Arrestanten Perspektiven zu Verhaltens- und Einstellungsänderungen zu eröffnen? Wie viele Planstellen sind dafür vorgesehen? 17. Werden die Gefangenen und Arrestanten mit islamistischem Hintergrund oder Anfälligkeit bereits bei Haftbeginn einer umfangreichen Diagnose unterzogen, um den konkreten Behandlungsbedarf zu ermitteln? 18. Gibt es bereits konzertierte Aktionen mit anderen Bundesländern oder Universitä- ten, die das theologische Islamstudium anbieten (z. B. Universitäten in Osnab- rück, Tübingen oder Münster), zum Austausch von Informationen und Wissen bzw. Bestrebungen der engeren Zusammenarbeit auf diesem Themenfeld? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Muslime befanden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten? zu Frage 1: Die Anzahl muslimischer Gefangener in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten wird nicht statistisch erhoben. Die Angaben zur Religionsangehörigkeit erfolgen sei- tens der Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten im Übrigen auf freiwilliger Basis. Frage 2: Wie wird den Muslimen in Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten die Glaubensausübung gewährt (Beten, Seelsorge, Gottesdienste usw.)? Bieten die Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten Halāl-Nahrung an, damit Muslime ihre Essensvorschriften einhalten können? Wie viele Halāl- Mittagessenportionen mussten die jeweiligen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 durchschnittlich pro Tag bereitstellen? zu Frage 2: Die brandenburgischen Justizvollzugsanstalten und die Jugendarrestanstalt bieten jedem Gefangenen die Möglichkeit seelsorgerischer Betreuung und vermitteln daher bei Bedarf auch den Kontakt zu Seelsorgern muslimischen Glaubens. Die Gefange- nen haben ferner die Möglichkeit, an den in den Vollzugsanstalten angebotenen ökumenischen Gottesdiensten der evangelischen und katholischen Seelsorger teil- zunehmen. Aufgrund der kleinen Anzahl von Gefangenen muslimischen Glaubens in den hiesigen Justizvollzugsanstalten sowie der geringen Nachfrage besteht derzeit allerdings keine Notwendigkeit für den Einsatz muslimischer Anstaltsseelsorger. Zur Ausübung ihrer Religion dürfen muslimische Gefangene selbstverständlich entspre- chende Gegenstände wie z.B. Gebetsteppiche, Gebetsbücher sowie Gebetsketten besitzen. Muslimische Gefangene können durch Vermittlung der Vollzugsanstalt Halāl- Produkte erwerben. In jeder brandenburgischen Justizvollzugsanstalt wird darüber hinaus muslimische Kost angeboten. Bezüglich muslimischer Mittagskost liegen le- diglich Übersichten über die letzten beiden Jahre vor. Danach werden im Regelfall pro Anstalt fünf bis acht, maximal 25 solcher Mittagessenportionen bereitgestellt. Frage 3: Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. befinden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 wegen der Begehung von Staatsschutzdelikten in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten (nach Jahren, Straftatbeständen und JVAen getrennt aufführen)? zu Frage 3: Keine Frage 4: Wie viele radikale Islamisten befanden bzw. befinden sich jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 wegen der Begehung von Straftaten, die nicht den Staatsschutzdelikten zuzuordnen sind, in den Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten (nach Jahren, Straftatbeständen und JVAen getrennt aufführen)? zu Frage 4: Keine Frage 5: Bei wie vielen der unter Fragen 1., 3. und 4. genannten Personen ist von einer (wei- teren) Radikalisierung während der Haftzeit auszugehen und in welchen Branden- burger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten haben sich diese Personen wie lange befunden (bitte getrennt aufführen)? zu Frage 5: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. Frage 6: Welche Staatsangehörigkeiten besitzen die unter Fragen 1., 3. und 4. genannten Personen (bitte getrennt aufführen)? zu Frage 6: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. Frage 7: Wie viele dieser Gefangenen und Arrestanten wurden nach der Entlassung aus der Haft ausgewiesen bzw. abgeschoben? In welche Länder erfolgten wie viele Abschie- bungen? Wie viele der ausgewiesenen bzw. abgeschobenen Personen haben Deutschland tatsächlich (nicht) verlassen oder sind wieder nach Deutschland einge- reist? zu Frage 7: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. Frage 8: Wie viele dieser Personen sind nach ihrem Aufenthalt in einer der Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten in ein ausländisches Kriegsgebiet ausge- reist und wie viele davon sind danach wieder nach Deutschland eingereist? Wie viele von ihnen haben Kampferfahrung? zu Frage 8: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. Frage 9: Wie viele Fälle in welchen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten gab es jeweils in den Jahren 2005 bis 2015, in denen Material, das dem Islamismus bzw. Salafismus zuzuordnen ist, beschlagnahmt wurde? zu Frage 9: Es sind keine Ermittlungsverfahren bekannt, in deren Rahmen dem Islamismus bzw. Salafismus zuzuordnende Materialien in einer Brandenburger Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalt beschlagnahmt wurden. Frage 10: Gibt bzw. gab es jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 in welchen Brandenburger Jus- tizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten muslimische Gefängnisseelsorger? Welche Ausbildung haben diese und wie legen sie den Koran und die anderen wichtigen Glaubensschriften aus? Inwieweit werden muslimische Gefängnisseelsorger über- prüft, ob Verbindungen zu salafistischen oder anderen radikalen islamistischen Gruppierungen bestehen? zu Frage 10: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 11: Wie viele Fälle sind der Landesregierung jeweils in den Jahren 2005 bis 2015 be- kannt, in denen Inhaftierte bzw. Arrestanten in welchen Brandenburger Justizvoll- zugs- bzw. Jugendarrestanstalten von salafistischen oder anderen radikalen islamis- tischen Gruppierungen rekrutiert bzw. radikalisiert wurden (aufgeschlüsselt nach: „Ad-daula al-islāmiyya“ (IS), „Al-Qaida“ und affiliierte terroristische Organisationen, Islamistisch-kurdische Netzwerke/„Ansar al-Islam“ (AAI), „Islamische Bewegung Us- bekistans“ (IBU), Salafistische Bestrebungen, „Hizb Allah“, „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ (HAMAS), „Nordkaukasische Separatistenbewegung“ (NKSB), „Türki- sche Hizbullah“ (TH), „Hezb-e Islami-ye Afghanistan“ (HIA), „Hizb ut-Tahrir“ (HuT), „Muslimbruderschaft“ (MB), „Tablighi Jama’at“ (TJ), „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e.V.“ (IGMG), „al-madschlis al-ūrūbīy li'l-iftāʾ wa'l-buḥūth“ (ECFR), al-Aqsa e. V. und Sonstige)? zu Frage 11: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 12: Welche Konzepte hat die Landesregierung, um solche Rekrutierungen in den Bran- denburger Justizvollzugs- bzw. Jugendarrestanstalten zu unterbinden? zu Frage 12: Mangels konkreter Rekrutierungsversuche gibt es keine Konzepte, die auf entspre- chende Bestrebungen durch islamische Extremisten ausgerichtet sind. Wohl aber werden grundsätzlich Deradikali-sierungsprogramme für die Zielgruppen des politi- schen und religiösen Extremismus im Justizvollzug gefördert. So wird z.B. im Ju- gendstrafvollzug das Projekt „Abschied von Hass und Gewalt“ durch den Verein Vio- lence Prevention Network (VPN) angeboten, welches sich derzeit an rechtsextremis- tisch gefährdete junge Gefangene richtet. Dieser Verein hält auch Programme für islamistisch gefährdete junge Gefangene bereit. Frage 13: Wie sind die Bediensteten der einzelnen Brandenburger Justizvollzugs- bzw. Ju- gendarrestanstalten fachlich auf den Umgang mit diesen Gefangenen und Arrestan- ten vorbereitet worden? zu Frage 13: Unabhängig davon, dass in den brandenburgischen Vollzugsanstalten und der Ju- gendarrestanstalt bislang keine islamischen Extremisten inhaftiert bzw. arrestiert wa- ren und sind, ist allen brandenburgischen Justizvollzugsanstalten das Merkblatt des Bundeskriminalamtes für Justizvollzugsbedienstete „Indikatoren zum Erkennen is- lamistisch-terroristischer Zusammenhänge“ zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus fanden in einzelnen Vollzugsanstalten anstaltsinterne Fortbildungen für Be- dienstete statt, in denen Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörde zum Thema „Ra- dikalisierung“ referierten und Erscheinungsformen, Hintergründe und Inhalte des Is- lamismus darstellten. In einigen Anstalten werden derartige Veranstaltungen zurzeit geplant. Im Übrigen erfolgt aktuell eine Bedarfsabfrage, inwieweit eine systematische Weiterbildung von Vollzugsbediensteten erforderlich ist. Das Thema „Islamischer Extremismus“ ist darüber hinaus Bestandteil des Fortbildungsprogramms für das Jahr 2015 der Dienstleistungsabteilung Justizvollzug bei der JVA Brandenburg an der Havel. Frage 14: Existiert ein gesondertes Behandlungs-/Sicherheitskonzept für diese Gefangenen? zu Frage 14: Ein gesondertes Behandlungs-/Sicherheitskonzept für diese Gefangenen existiert derzeit nicht. Die brandenburgischen Justizvollzugsanstalten verfügen jedoch über langjährige Erfahrungen mit (rechts-)extremistisch eingestellten Gefangenen, die auch für die hier in Rede stehende Gefangenengruppe nutzbar gemacht werden können. Sie sind sensibilisiert, diesen Gefangenen besonderes Augenmerk zu schenken und insbesondere die Kontakte dieser Gefangenen zu beobachten sowie gegebenenfalls zu überwachen. Frage 15: Sind Fortbildungsmaßnahmen für diese Bediensteten geplant, um diese bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gezielt auf den Umgang mit islamistisch motivierten Gefan- genen und Arrestanten vorzubereiten? zu Frage 15: Es wird auf die Antwort zu der Frage 13 verwiesen. Frage 16: Ist daran gedacht, in Deutschland ausgebildete muslimische Seelsorger, Sozialarbei- ter und Psychologen damit zu betrauen, islamistisch radikalisierten Gefangenen und Arrestanten Perspektiven zu Verhaltens- und Einstellungsänderungen zu eröffnen? Wie viele Planstellen sind dafür vorgesehen? zu Frage 16: Bislang besteht kein solcher Bedarf. Entsprechende Planungen sind zu gegebener Zeit an den konkreten Entwicklungen auszurichten. Frage 17: Werden die Gefangenen und Arrestanten mit islamistischem Hintergrund oder Anfäl- ligkeit bereits bei Haftbeginn einer umfangreichen Diagnose unterzogen, um den konkreten Behandlungsbedarf zu ermitteln? zu Frage 17: Gemäß § 13 BbgJVollzG durchlaufen alle Straf- und Jugendstrafgefangenen ein Di- agnoseverfahren, um die notwendigen vollzuglichen Resozialisierungsmaßnahmen zu planen. Nach § 10 BbgJAVollzG ist auch bei den Arrestanten der Förderbedarf zu eruieren und ein Förderplan zu erstellen. Frage 18: Gibt es bereits konzertierte Aktionen mit anderen Bundesländern oder Universitäten, die das theologische Islamstudium anbieten (z. B. Universitäten in Osnabrück, Tü- bingen oder Münster), zum Austausch von Informationen und Wissen bzw. Bestre- bungen der engeren Zusammenarbeit auf diesem Themenfeld? zu Frage 18: Nein.