Landtag Brandenburg Drucksache 6/11353 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4504 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11066 Anschläge auf Abgeordneten- und Parteibüros, 1. Quartal 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der kürzeren Vergangenheit ist es wiederholt zu Anschlägen auf bzw. Beschädigungen von Abgeordneten- und Parteibüros gekommen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.01.2019 bis 31.03.2019 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 10.04.2019 ausgewertet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 1976 (Drucksache 6/4914) verwiesen. 1. Wie viele Anschläge auf bzw. Beschädigungen von Abgeordnetenbüros von Landtagsund Bundestagsabgeordneten sind der Landesregierung im 1. Quartal 2019 sowie auf Parteibüros im gleichen Zeitraum bekannt geworden? (Um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich wird gebeten!) zu Frage 1: Für den Berichtszeitraum wurden insgesamt sieben derartige Straftaten klassifiziert . Eine detaillierte Auflistung einzelner Grunddaten zu diesen Straftaten, wie Tatzeit, Tatort, Delikt etc. ist in der Anlage dargestellt. 2. Welche dieser Taten konnten aufgeklärt werden? Wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern und hinsichtlich der Tatmotive der aufgeklärten Fälle? zu den Fragen 2 und 3: Es konnte eine Straftat bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgeklärt werden . Als Täter konnte eine männliche Person im Alter von 32 Jahren ermittelt werden. Diese ist bisher mit allgemeinen, nicht politisch motivierten Straftaten, in Erscheinung getreten . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11353 - 2 - 4. Gab es Nachmeldungen von Straftaten im Sinne der Frage 1, die bei den Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, wird um detaillierte Auflistung hinsichtlich Tatort, Zeit, Delikt, Geschädigtem und Zuordnung zu einem Phänomenbereich gebeten! zu Frage 4: Für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2018 wurden keine weiteren Straftaten nachgemeldet . 5. Gab es bei den Taten im Sinne der Frage 1 aus vorangegangenen Zeiträumen Ermittlungserfolge , die bei Antworten zu Anfragen zu diesen Taten in den vorangegangenen Zeiträumen noch nicht berücksichtigt werden konnten? Wenn ja, welche und wie viele Tatverdächtige wurden dabei ermittelt? zu Frage 5: Über die bisher berücksichtigten und aufgeführten Ermittlungserfolge hinaus hat es für Straftaten aus dem Jahr 2018 keinen weiteren gegeben. 6. Hat sich Lageeinschätzung der Landesregierung hinsichtlich der Sicherheitslage der Abgeordnetenbüros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu den vorangegangenen Anfragen geändert? Wenn ja, inwiefern und welche Schritte unternimmt die Landesregierung , um die Sicherheitslage von Abgeordnetenbüros zu verbessern? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über eine konkrete Gefährdung zu im Land Brandenburg befindlichen Büros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten vor. Auf Grundlage der im Polizeipräsidium permanent erfolgenden sowie anlassbezogenen Beurteilungen der Gefährdungslage werden lageabhängig polizeiliche Schutzmaßnahmen an einzelnen Büros von Landtags- und Bundestagsabgeordneten durchgeführt. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2019 anstehenden Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen wird anlassbezogen und lageangepasst mit polizeilichen Schutzmaßnahmen auf mögliche Gefahrenpotentiale reagiert. Die Polizeidirektionen halten fortlaufenden Kontakt mit den in ihren Zuständigkeitsbereichen wohnenden Abgeordneten des Landtages. Im Rahmen von Sicherheitsgesprächen werden allgemein und anlassbezogen vorrangig Gefährdungsaspekte angesprochen und Kommunikationswege abgestimmt. Den Ansprechpartnern der Büros und den Abgeordneten selbst werden zu Beginn jeder Legislaturperiode sowie bei Erfordernis im konkreten Einzelfall Beratungen zum materiellen und technischen Selbstschutz der Objekte sowie zum eigenen sicherheitsgerechtem Verhalten angeboten und bei Bedarf durchgeführt. Für die Abgeordneten des Bundestages ist gemäß § 6 BKAG das Bundeskriminalamt zuständig. Auf Grundlage dieser Verantwortlichkeit erfolgt die Beurteilung der Gefährdungslage für Abgeordnete des Bundestages und Bundesminister eigenständig durch das BKA. Sicherungs- und Schutzmaßnahmen erfolgen unter nachrichtlicher Beteiligung und in Kooperation mit dem Polizeipräsidium . Anlage/n: 1. Anlage Stand: 10.04.2019 Politisch motivierte "Anschläge" auf Abgeordneten- und Parteibüros 01.01.2019- 31.03.2019 Anlage lfd. Nr. Datum Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt §§ Begehungsweise geschädigte Partei geklärt Phänomenbereich 1 01.01.2019 Wriezen Märkisch-Oderland § 303 StGB Beschädigen der Eingangstür mittels Pyrotechnik AfD nein PMK -links- 2 03.01.2019 Cottbus Cottbus, Stadt § 303 StGB Anbringen von Aufklebern im gesamten Eingangsbereich Bündnis 90/Die Grünen nein PMK -rechts- 3 31.01.2019 Zossen Teltow-Fläming § 303 StGB Beschädigen der Briefkastentür AfD nein PMK -links- 4 15.02.2019 Finsterwalde Elbe-Elster § 303 StGB Beschädigen der Fensterscheiben AfD nein PMK -links- 5 16.02.2019 Finsterwalde Elbe-Elster § 308 StGB Beschädigen der Fensterscheibe mittels Pyrotechnik AfD ja PMK -links- 6 19.02.2019 Trebbin Teltow-Fläming § 303 StGB Anbringen von Aufklebern am Schaukasten AfD nein PMK -links- 7 28.02.2019 Cottbus Cottbus, Stadt § 303 StGB Beschädigen der Fensterscheibe AfD nein PMK -links-