Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4500 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11048 E-Government und Digitale Verwaltung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 23. November 2018 hat der Brandenburger Landtag das Brandenburgische E-Government-Gesetz verabschiedet. Darin sind mehrere Verordnungsermächtigungen für Rechtsverordnungen enthalten, deren Vorliegen für eine zügige und effektive Umsetzung des E-Governments im Land von grundlegender Bedeutung ist, zu deren Umsetzungsstand jedoch derzeit noch keine Angaben vonseiten der Landesregierung gemacht wurden. Zugleich bestehen im Kontext der Umsetzung des Online- Zugangs-Gesetzes des Bundes bis Ende 2022 umfangreiche Anforderungen und großer Zeitdruck zur Einführung elektronischer Verwaltungsdienstleistungen nicht nur auf Landes- , sondern auch auf kommunaler Ebene. Das Brandenburgische E-Government-Gesetz nimmt die Kommunen jedoch von zahlreichen Verpflichtungen und Regelungen einer elektronischen Verwaltungsführung explizit aus, sodass sich weitere Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzungsmechanismen der elektronischen Verwaltung auf kommunaler Ebene ergeben. 1. Plant die Landesregierung nach § 3 Absatz 2 durch Rechtsverordnung die Einzelheiten des elektronischen Zugangs, insbesondere zum Austausch und der Aufbewahrung elektronischer Nachrichten und Dokumente und zum Einsatz von Verschlüsselungsverfahren, sowie zu den damit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen zu regeln? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? 3. Plant die Landesregierung nach § 3 Absatz 4 durch Rechtsverordnung eine oder mehrere Schriftformersetzungsmöglichkeiten als einheitlichen Standard für das Angebot der Behörden festlegen? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? Welche Schriftformersetzungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft? 4. Plant das für E-Government zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Mitglied der Landesregierung nach § 4 Absatz 1 durch Rechtsverordnung die Einzelheiten zur Organisation, Ausstattung und Aufgabenerfüllung der Landesredaktion für die Veröffentlichung von Informationen über die Behörden, Verfahren und die Bereitstellung von elektronischen Formularen zu regeln? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 2 - 6. Plant das für E-Government zuständige Mitglied der Landesregierung nach § 7 Absatz 5 durch Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zu den technischorganisatorischen Maßnahmen, zur elektronischen Aktenübermittlung und Nutzbarkeit der eingesetzten Verfahren für Menschen mit Behinderungen sowie zur Übertragung von Papierdokumenten nach § 7 Absätze 2 bis 4 festzulegen? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? zu den Fragen 1, 3, 4 und 6: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die genannten Regelungen ermächtigen die Landesregierung bzw. das für E-Government zuständige Mitglied der Landesregierung zum Erlass von Verordnungen im Wege von „Kann“-Bestimmungen. Ob, wann und in welchem Umfang von den Ermächtigungen Gebrauch gemacht wird, ist derzeit offen und unterliegt der Prüfung im Anschluss an den Erlass der Verordnungen nach § 3 Absatz 3 Satz 3, § 11 Absatz 2 Satz 1 und § 13 Absatz 3 BbgEGovG. Zu den letztgenannten Verordnungen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 8 und 11 verwiesen. 2. Plant die Landesregierung nach § 3 Absatz 3 durch Rechtsverordnung die für den ordnungsgemäßen Betrieb des eID-Managements und die Aufgabenwahrnehmung durch die zentrale Stelle erforderlichen technisch-organisatorischen und datenschutzrechtlichen Einzelheiten zu regeln sowie weitere, der Identitäts-feststellung nach Satz 1 gleichwertige Verfahren zuzulassen? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? Welche Verfahren zur Identitätsfeststellung werden derzeit geprüft? 8. Wann ist mit der nach § 11 Absatz 2 vorgesehenen Rechtsverordnung der Landesregierung zu rechnen, die die Einzelheiten zum Betrieb, zur Bereitstellung, Nutzung, Sicherheit und den technischen Standards der IT-Basiskomponenten des Landes sowie zu den damit zusammenhängenden Aufgaben und Mitwirkungspflichten der Behörden und den datenschutzrechtlichen Anforderungen regelt? 11. Wann ist mit der Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 3 zu rechnen, die das für E-Government zuständige Mitglied der Landesregierung (oder bei abweichender Festlegung nach Absatz 1 Satz 3 die Landesregierung) die Befugnisse und Einzelheiten zur Durchführung der Aufgaben der oder des IT-Beauftragten festlegt? zu den Fragen 2, 8, und 11: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Der Entwurf einer Verordnung der Landesregierung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 und § 11 Absatz 2 Satz 1 BbgEGovG befindet sich derzeit in der formellen Ressortabstimmung. Es ist beabsichtigt , die Verordnung möglichst noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen . Zu dem Entwurf einer Verordnung des für E-Government zuständigen Mitgliedes der Landesregierung nach § 13 Absatz 3 BbgEGovG wurden die Ressorts der Landesregierung auf Arbeitsebene beteiligt. Auch für diese Verordnung ist ein Inkrafttreten noch in der laufenden Legislaturperiode beabsichtigt. 5. Plant das für Finanzen zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für E-Government zuständigen Mitglied der Landesregierung nach § 5 Absatz 2 besondere Vorschriften zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs zu erlassen? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 3 - zu Frage 5: Ja, das Ministerium für Finanzen plant von der Ermächtigung des § 5 Absatz 2 Brandenburgisches E-Government-Gesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung Gebrauch zu machen. Derzeit bereitet es in Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren und für Kommunales in einer Projektgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände diese Rechtsverordnung vor, die im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden soll. 7. Plant das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für E-Government zuständigen Mitglied der Landesregierung nach § 7 Absatz 5 durch Rechtsverordnung abweichend von § 20 Absatz 6 für die Gerichtsverwaltungen und die Behörden der Justizverwaltung einen späteren Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung bestimmen? Wenn ja, wann ist hier mit einer Rechtsverordnung zu rechnen? Welcher Zeitrahmen für eine mögliche Verschiebung werden derzeit geprüft? zu Frage 7: Derzeit ist noch nicht absehbar, ob für die Gerichtsverwaltungen und die Behörden der Justizverwaltung ein späterer Zeitpunkt für die Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung bestimmt werden soll. 9. Sind derzeit weitere Ausnahmen von der Verpflichtung nach § 11 Absatz 1 Satz 1 vorgesehen ? zu Frage 9: Das Verfahren zur Regelung von Ausnahmen von der Nutzungspflicht nach § 11 Absatz, Satz 1 wird in einer RVO geregelt, die sich in Abstimmung befindet, vgl. im Übrigen die Antwort zu Frage 8. Nach dem Inkrafttreten der RVO werden die Anträge auf Ausnahme von der Nutzungspflicht nach § 11 Absatz, Satz 1 BbgEGovG in dem dann in der RVO festgelegten Verfahren geprüft. 10. Ist derzeit die Einrichtung weiterer IT-Basiskomponenten vorgesehen? zu Frage 10: Nein. Zunächst sollen die im E-Government-Gesetz aufgeführten IT- Basiskomponenten realisiert werden, welches an sich schon eine ambitionierte Herausforderung darstellt. 12. Wann ist mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Geschäftsführung des IT- Rates bei der für E-Government zuständigen obersten Landesbehörde zu rechnen? zu Frage 12: Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden seit dem 01.02.2019 in der Abteilung 6 des MIK wahrgenommen. 13. Wie plant die Landesregierung solche Kommunen bei der Einführung der E-Akte zu unterstützen, die sich für eine elektronische Aktenführung entschieden haben? Werden hierfür finanzielle Mittel oder anderweitige Ressourcen zur Verfügung gestellt (bitte nach Maßnahmen, Mittel und ggf. Haushaltstitel auflisten)? zu Frage 13: Zur Unterstützung der Einführung der E-Akte in den Kommunen sind durch das Land keine finanziellen Mittel oder anderweitigen Ressourcen eingeplant worden. Sofern Fragen bei dem für die Einführung der E-Akte in der Landesverwaltung zuständigen Bereich eingehen, werden diese beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 4 - 14. Sind für die E-Akten auf kommunaler Ebene andere Software-Lösungen nötig als für die E-Akten auf Landesebene? Falls ja, wie wird deren Kompatibilität gewährleistet? Welche Standards finden hier Anwendung? zu Frage 14: Die Nutzung der Software-Lösung für E-Akten steht den Kommunen frei. Maßgeblich für die Vorgehensweise im Land ist die Berücksichtigung der Standards, die der IT-Planungsrat für die Herstellung der Kompatibilität zwischen verschiedenen Systemen vorgibt. 15. Hält die Landesregierung eine vollständige und gesetzeskonforme Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes auf kommunaler Ebene ohne die gleichzeitige Umstellung der kommunalen Verwaltung auf eine elektronische Aktenführung für 1. ...technisch möglich? Wenn ja, wie genau sollen extern elektronische Verwaltungsdienstleistungen angeboten werden, ohne dass diese mit einem intern vorhandenen System zur elektronischen Aktenführung verknüpft sind? zu Frage 15. 1: Eine Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ohne gleichzeitige Umstellung der kommunalen Verwaltung auf eine E-Akte ist technisch möglich, indem Medienbrüche in Kauf genommen werden. 2. sinnvoll? zu Frage 15. 2: Auf Dauer ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ohne Nutzung der E-Aktewegen der Medienbrüche nicht sinnvoll. 16. Wie plant die Landesregierung die Kommunen bei der Optimierung ihrer Verwaltungsprozesse im Zuge der Digitalisierung zu unterstützen? Werden hierfür finanzielle Mittel oder anderweitige Ressourcen zur Verfügung gestellt (bitte nach Maßnahmen, Mittel und ggf. Haushaltstitel auflisten)? zu Frage 16: Die Digitalisierung der Verwaltung ist ohne die kommunale Ebene nicht denkbar, da das Gros der Verwaltungsleistungen und -prozesse dort erbracht wird. Ein kooperatives Vorgehen von Land und Kommunen ist daher für die Landesregierung von zentraler Bedeutung. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Kommunen bei der Optimierung von Verwaltungsprozessen im Rahmen der Digitalisierung an vielen Stellen, insbesondere in den folgenden Bereichen: Erstens: Für das Projekt „Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg“ sind im Landeshaushalt Haushaltsmittel in folgender Höher vorgesehen: Maßnahme Jahr Haushaltsmittel Haushaltstitel Beratungsleistungen 2019 180.000 EUR 03 040 / 526 65 Betriebskosten 2019 309.600 EUR 03 040 / 546 65 Länderanteil 2019 59.500 EUR 03 040 / 632 65 Beratungsleistungen 2020 180.000 EUR 03 040 / 526 65 Betriebskosten 2020 202.600 EUR 03 040 / 546 65 Länderanteil 2020 59.500 EUR 03 040 / 632 65 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 5 - Zweitens: Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen im Bereich Prozessoptimierung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Einerseits durch die in § 11 Bbg EGovG aufgeführten IT-Basiskomponenten, die den Kommunen zur kostenfreien Nutzung bereitgestellt werden sollen. Hierfür sind im Titel 030 40 / 546 65 des Landeshaushalts Haushaltsmittel in Höhe von 5.008.500 EUR für das Jahr 2019 und 3.266.500 EUR für das Jahr 2020 vorgesehen. Anderseits mobilisiert und motiviert das Land Brandenburg die Kommunen zur Mitarbeit in den bundesweiten Themenfeld- und Digitallaboren zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, um dort ihr Wissen und ihre Expertise bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit einzubringen. Die Themenfeld - und Digitallabore werden vom Bund für alle Bundesländer und für die Kommunen finanziert und ausgerichtet. Im Landeshaushalt sind für die Themenfeld- und Digitallabore keine Haushaltsmittel vorgesehen. Drittens: Die Brandenburgischen Kommunen werden bei der Digitalisierung im Rahmen des Projekts „In Kooperation - gemeinsam stark“ durch die Etablierung von drei Modellkommunentypen - der Modellkommune zur „Online-Interaktion“, der „Digitalkommune“ und der Modellkommune zur „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“ beraten (vgl. Antwort zu Frage 20). Im Landeshaushalt sind für das Projekt „In Kooperation - gemeinsam stark“ (Modellkommunen) keine gesonderten Haushaltsmittel vorgesehen. 17. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne für die Gründung eines kommunalen Zweckverbandes für die Umsetzung des E-Government? a) Plant die Landesregierung den geplanten Zweckverband finanziell zu unterstützen? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe? zu Frage 17: Die Landesregierung hat die Pläne der Stadt Cottbus für die Gründung eines kommunalen IT-Zweckverbandes mit Interesse zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist zum sogenannten Lausitzfond (Strukturwandel zum schrittweisen Kohleausstieg) gemeldet worden. 18. Welche Perspektiven der Zusammenarbeit sieht die Landesregierung zwischen einem solchen Zweckverband und dem Zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg? Besteht die Möglichkeit, zur Verbesserung der IT-Sicherheit Redundanzen zwischen den Systemen zu schaffen? zu Frage 18: Die Landesregierung sieht Synergieeffekte zwischen einem solchen Zweckverband und dem Zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg; allerdings werden diese Effekte im ersten Schritt noch überschaubar bleiben, da sich die Anzahl der die potentiellen Abstimmungspartner auf Seiten der kommunalen Ebene sich noch nicht wesentlich reduziert. Redundanzen können grundsätzlich die Verfügbarkeit von IT-Systemen erhöhen und dienen damit der Verbesserung eines der Ziele der IT-Sicherheit. Inwieweit Redundanzen zwischen den beiden Rechenzentren geschaffen werden können hängt jedoch von technischen Rahmenbedingungen und des Finanzierungsbedarfes ab, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind. Erst wenn diese vorliegen, können solche Möglichkeiten erörtert werden und auch hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten betrachtet werden. 19. In der Zukunftsstrategie spricht die Landesregierung davon, Koordinierungs- und Beratungsmaßnahmen für die Kommunen zu schaffen (S. 48). a) Zu welchen Themen und in welchem Umfang sollen die Kommunen hier Beratungs- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 6 - leistungen in Anspruch nehmen können? b) Wo genau soll das Beratungsangebot angesiedelt sein? c) Welche Mittel sind dafür eingeplant? d) Wann sollen die Beratungsmaßnahmen beginnen? zu Frage 19 a: Aufgabe der Digitalagentur ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit besonderem Landes- und/oder Kommunalinteresse. Im Fokus steht die Beratung und Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei der strategischen Planung, operativen Steuerung und der Abstimmung entsprechender Projekte und Maßnahmen. Dazu zählt im Kontext der Digitalisierung u.a. auch die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur. zu Frage 19 b: Der Gründungsstandort der Agentur ist Potsdam. Im Rahmen der Erarbeitung eines Regionalkonzepts wird die Agentur weitere Standorte im Land Brandenburg festlegen. Diese ist noch nicht abgeschlossen, daher liegt die Information der Landesregierung noch nicht vor. zu Frage 19 c: Die Digitalagentur soll im Wege der institutionellen Förderung aus Landesmitteln finanziert werden, die im Einzelplan 08 des MWE etatisiert sind. zu Frage 19 d: Derzeit erfolgt die Personalakquise der Agentur einschließlich des Aufbaus einer dauerhaften Geschäftsführung. Erstes Projekt der Digitalagentur mit Unterzeichnung einer entsprechenden Absichtserklärung am 01.03.2019, gemeinsam mit MBJS und dem Hasso-Plattner-Institut, ist die Unterstützung bei der Pilotierung einer Schul-Cloud im Land Brandenburg. Sobald die entsprechenden personellen Voraussetzungen geschaffen sind, wird die Agentur ihr projektbezogenes Unterstützungsangebot ausweiten. 20. Wie gestaltet sich das geplante Projekt der “Digitalen Zukunftskommunen” (Zukunftsstrategie , S.50)? 1. Handelt es sich um ein Pilotprojekt? 2. Wie viele und welche Kommunen sind hierin einbezogen? 3. Welche Maßnahmen sind hier konkret geplant? 4. Welche strategischen Ziele werden hier verfolgt und welche inhaltlichen Fragen sollen damit beantwortet werden? 5. Wann ist mit einem Projektstart zu rechnen? zu Frage 20: Die Ziffern 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „In Kooperation - gemeinsam stark“ (Drucksache 6/9407) wird anstelle des Begriffs der „Digitalen Zukunftskommune“ der Begriff der „Modellkommunen“ zur Förderung der Digitalisierung auf kommunaler Ebene verwendet. Auf dieses Projekt wird sich bei der Beantwortung der Fragen folgend bezogen. Der Abschlussbericht nennt zur Unterstützung der Digitalisierungsanstrengungen auf kommunaler Ebene drei Modellkommunentypen : „OZG-Umsetzung“, „Digitalkommune“ und „Online-Interaktion“ (vgl. Drucksache 6/9407, S. 28 ff.). Modellkommunentyp „OZG-Umsetzung“: Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet , ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über Verwaltungsportale anzubieten, hat das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt die Federführung für den Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In diesem Rahmen arbeiten die Ausländerbehörden der Landkreise Elbe-Elster und Teltow-Fläming so- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 7 - wie der Stadt Potsdam in Digitalisierungslaboren an der Entwicklung digitaler Lösungen mit, die der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz dienen. Die Themenfeldarbeit „Ein- und Auswanderung“ startete im August 2018. Modellkommunentyp „Digitalkommune“: Der Modellkommunentyp „Digitalkommune“ fokussiert auf die Digitalisierung der Binnenverwaltung. Nach Gesprächen mit der kommunalen Ebene wurde sich grundsätzlich darauf verständigt, im Rahmen dieses Modelltyps eine Analyse der erforderlichen organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen zur Nutzung der IT- Basiskomponenten sowie zur Anbindung von OZG-Lösungen an die kommunale IT- Architektur vorzunehmen. In Abstimmung mit dem Landkreistag Brandenburg wurde der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Modellkommune ausgewählt. Der Projektstart erfolgte mit der Auftaktveranstaltung zur Digitalisierung in Modellkommunen am 12. Oktober 2018. Modellkommunentyp „Online-Interaktion“: Der Modellkommunentyp „Online-Interaktion“ fokussiert auf die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit Ihrer Kommune. Nach einer Interessenabfrage des Städte- und Gemeindebund Brandenburg haben sich die Städte Herzberg/Elster, Bad Belzig, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Hohen Neuendorf sowie die Gemeinde Uckerland als interessierte Modellkommunen zurückgemeldet. Im Zuge von Beratungen mit der kommunalen Ebene wurde konkretisiert, die Smart-Village-App Bad Belzig (vgl. Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg, S. 46 f.) auf die interessierten Modellkommunen zu übertragen bzw. die App mit dem Ziel der Anbindung von Online- Verwaltungsleistungen durch Schaffung von Schnittstellen weiterzuentwickeln. Hierbei sollen nach Möglichkeit auch Start-Ups eingebunden werden. Der Projektstart erfolgte mit der Auftaktveranstaltung zur Digitalisierung in Modellkommunen am 12. Oktober 2018. 21. Sollen aus den im Haushaltstitel 54 618 „Kommunales E-Government“ des Einzelplans 03 des Landeshaushalts eingestellten Mitteln in Höhe von 1,258 Millionen Euro noch andere Maßnahmen finanziert werden als lediglich die Bandbreitenerweiterung im LVN- Kommunal? zu Frage 21: Über die im Haushaltstitel 03 040 / 546 18 eingestellten Mitteln für das Jahr 2019 und 2020 in jeweiliger Höhe von 1.258.000 EUR für die Bandbreitenerweiterung im LVN-Kommunal hinaus, wird aus dem betreffenden Haushaltstitel noch das Verfahren internetbasierte Fahrzeugzulassung "i-Kfz" für das Jahr 2019 in Höhe von 80.435 EUR sowie für das Jahr 2020 in Höhe von 80.435 EUR finanziert. Für weitere sich ergebende Projekte stehen demnach Mittel zur Verfügung. 22. Sind derzeit kofinanzierte IT- und E-Governmentprojekte geplant, die aus dem Haushaltstitel 686 10 „Kofinanzierte IT- und E-Governmentprojekte“ des Einzelplans 03 des Landeshaushalts geplant? Wenn ja, welche (bitte nach Maßnahme und veranschlagten Mitteln auflisten)? zu Frage 22: Derzeit sind keine kofinanzierten IT- und E-Government-Projekte geplant, die aus dem Haushaltstitel 03 040 / 686 10 zu finanzieren sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 8 - 23. Das Bundesfamilienministerium hat am 16.10.2018 mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die Pilotphase zum ElterngeldDigital gestartet; weitere Länder sollen folgen. In der Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg ist das ElterngeldDigital als Maßnahme aufgeführt (Maßnahme 136). Der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4009 ist hierzu jedoch zu entnehmen, dass die Landesregierung noch weitgehenden Klärungsbedarf, u.a. zur Finanzierung , sieht. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche hinsichtlich des identifizierten Klärungsbedarfs ? 2. Wann wird Brandenburg das ElterngeldDigital einführen? zu Frage 23: Der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4009 (Landtags-Drucksache 6/10063) dargestellte Sachstand ist weiterhin aktuell. Die notwendige Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hinsichtlich eines neuen § 24b BEEG als rechtlicher Grundlage für die Datenverarbeitung auf Bundesebene hat sich jedoch verzögert und befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. 24. Die Landesregierung plant derzeit mit der Gemeinde Bad Belzig die Durchführung eines Smart-Village-Projektes. a) Wie ist hier der aktuelle Stand der inhaltlichen Umsetzung? b) Welche Mittel sind bislang dafür abgeflossen? c) Wie viele Mittel verbleiben noch aus dem Landeshaushalt? d) Wird für das Projekt eine Ko-Finanzierung seitens der Projektpartner oder anderer Dritter geleistet? Wenn ja, in welcher Höhe? zu den Fragen 24 a) und d): An dem Projekt sind verschiedene lokale Partner mit einzelnen Projekt-Bausteinen beteiligt. Auch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unterstützt das Projekt im Rahmen ihres Aufgabenbereiches. Sie bietet ein crossmediales Medienkompetenz -Projekt mit Workshops an, das Bürger in der Region bei der Erststellung eigener (lokaler) Inhalte unterstützen soll. Die Staatskanzlei ist Kooperationspartner für die Entwicklung einer Smart Village-App. Hierzu wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und der Stadt Bad Belzig geschlossen. Die App ist ein Bestandteil der Digitalisierungsstrategie Brandenburg. zu den Fragen 24 b) und c): Zur Finanzierung der App-Entwicklung stehen 65.000 Euro zur Verfügung, wovon bislang 38.312,05 Euro abgeflossen sind (Stand 11.04.2019). 25. Als Teil des Smart-Village-Projekts plant die Landesregierung die Entwicklung einer Smart-Village-App. a) Welche konkreten Funktionen soll diese App enthalten? b) Welche dieser Funktionen sollen aus den bereitgestellten Mitteln von 50.000 Euro umgesetzt werden? c) Wie soll die Umsetzung der übrigen geplanten Funktionen der App finanziert und organisiert werden und bis wann soll dies erfolgen? d) Wenn eine Integration von smarten Diensten (noch) nicht festgeplant ist, was genau soll vor Ort im Rahmen des Projekts getestet werden? zu Frage 25: a) Für die Entwicklung der App wurde ein Leistungsverzeichnis entwickelt, das folgende Module benennt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/11354 - 9 - Informationsportal: Die App muss Informationsangebote verschiedener lokaler Akteure gebündelt anzeigen können. Standortbezogene Kartendienste: Attraktionen, Angebote und andere POIs sowie Routen sind auf einer Landkarte mit multimedialen Zusatzinhalten hinterlegt und können "abgewandert" werden. Kommunikationsplattform: Bürgerinnen und Bürger können Dienstleistungen und Waren lokal anbieten, Anfragen stellen und beantworten sowie an Diskussionen teilnehmen. Hilfestellung und Zusammenarbeit: Lokale Vernetzung bietet die Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden, Waren und Einkäufe mitbringen zu lassen, gemeinsame Güter anzuschaffen und zu bewirtschaften oder Know-how bei den Nachbarn im Dorf "auszuleihen". Der Dienstleister muss ein CMS bereitstellen, das die Registrierung von Nutzerkonten ermöglicht. Für die Integration von Projektpartnern und Inhalte-Zulieferern sind offene Schnittstellen bereitzustellen. Die App ist modular aufzubauen und somit erweiterbar sowie anpassbar für andere Kommunen. Insofern stellt die App- Entwicklung zunächst ein Grundgerüst dar. Erste Ergebnisse der Entwicklung sollen Mitte April 2019 einem Fachpublikum vorgestellt werden. b) Die App soll mit den oben genannten Funktionen bis Juni 2019 zur Nutzungsreife entwickelt werden. c) In einem weiteren Schritt sind Erweiterungen der App vorgesehen. Die weitere Entwicklung , u.a. die Integration von E-Government-Bestandteilen, soll sich auch an den Nutzererfahrungen und -wünschen ausrichten und ist deshalb noch offen. d) Das Ziel der App-Entwicklung wird in der Kooperationsvereinbarung beschrieben: „Smart Villages sollen exemplarisch digitale Anwendungen und Dienstleitungen zusammenfassen und erproben mit dem Ziel, Chancen der Digitalisierung im ländlichen Raum zu erschließen. Dabei steht die Idee im Vordergrund, dass sich durch die Nutzung digitaler Technologie und internetbasierter Anwendungen spezifische Herausforderungen in ländlichen Regionen lösen lassen und dass diese durch Zusammenfassen verschiedener Anwendungen an einem oder mehreren Orten Synergien erzeugen und sich gegenseitig sowohl in der Anwendung selbst als auch in der Akzeptanz beim Endnutzer unterstützen. …. Eine zentrale Bedeutung nimmt die Beschaffung und Bereitstellung lokal relevanter Informationen und lokaljournalistischer Angebote ein. Es wird davon ausgegangen, dass das Angebot an aktueller und lokaler Information den zentralen Nutzungsimpuls für die App darstellt und wesentlichen Einfluss auf die Akzeptanz und Nutzungsintensität hat. Der Netzwerkgedanke stellt ein zentrales Element der Smart Village-Idee dar. Die App soll diese verschiedenen Aspekte bündeln und dem Nutzer/Bürger als zentrale Anlaufstelle dienen .“