Landtag Brandenburg Drucksache 6/11358 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4517 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11165 Bauen Online - Das Virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Bereits 2002 wurde die eGovernmentprojektgruppe „Baugenehmigungsverfahren online„ vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung gegründet. Ziel des eGovernmentprojektes war die medienbruchfreie, digitalisierte und rechtsverbindliche Gestaltung des Baugenehmigungsprozesses mit dem Blick auf eine effizientere Gestaltung der Verwaltungsabläufe sowie Verkürzung der Wege der am Prozess Beteiligten. Bauherr oder Entwurfsverfasser sollen die Möglichkeit haben, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren. Die elektronische Bauakte soll kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Bearbeitung bringen. E-Government soll einen durchgängiger Online- Services vom Antrag bis zur Zustellung sein. Die Kommunikation soll vereinfacht werden, Transaktionen zwischen staatlichen, kommunalen Institutionen und den Bürgern sollen verkürzt und vereinfacht werden. 1. Ist Bauen-Online bereits flächendeckend im Land Brandenburg verfügbar oder befinden sich noch Landkreise in der Testphase? Wann soll diese Testphase abgeschlossen sein? (Bitte nach Landkreisen und Jahren auflisten!) zu Frage 1: Das eGovernment-Projekt Bauen-Online beinhaltet 3 Projektbausteine. Im Rahmen der Projektgruppe wurden diese Verfahrensbausteine entwickelt und die Umsetzung in den 20 unteren Bauaufsichtsbehörden begleitet. 1. Online-Information Unter dem Stichwort „Bauen Online“ bieten die unteren Bauaufsichtsbehörden auf den jeweiligen Internetseiten der Landkreise und Städte die Möglichkeit für die am Bau Beteiligten an, den Verfahrensstand des Bauantragsverfahrens online abzurufen. Der Service wird von 18 unteren Bauaufsichtsbehörden angeboten. 2. Online-Beteiligung Der zweite Verfahrensbaustein ermöglicht eine elektronische Beteiligung der im Baugenehmigungsverfahren einbezogenen Fachbehörden. Die Online-Beteiligung ist bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden installiert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11358 - 2 - 3. Online-Antragstellung Der 3. Schritt, die Online-Bereitstellung einer zentralen Plattform für die Bauantragstellung und Kommunikation bis zur Erteilung der Baugenehmigung – das „Virtuelle Bauamt“, konnte nicht umgesetzt werden, da die zur Verfügung stehende Software nicht mehr den gestiegenen, bzw. konkretisierten Anforderungen der Landesdatenschutzbeauftragten (LDA) entsprach. 2. Wie viele Bauanträge wurden bereits online gestellt und wie viele online abschließend bearbeitet? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der online gestellten Bauanträge gegenüber der herkömmlichen Antragstellung? (Bitte nach Landkreisen auflisten!) 4. Können in allen Landkreisen Bauanträge komplett online eingereicht werden, wenn nicht, welche Landkreise sind betroffen und was sind die Gründe? zu Fragen 2 bis 4: Eine elektronische Antragstellung über ein Virtuelles Bauamt ist im Land Brandenburg noch nicht möglich. 5. Wie lange dauern Baugenehmigungsverfahren in den einzelnen Landkreisen? zu Frage 5: Die Verfahrensdauer von Baugenehmigungsverfahren ist immer einzelfallbezogen und variiert stark. Die Bearbeitungszeiten wurden zuletzt 2015 ausgewertet, danach wurden im Landesdurchschnitt - 29 % der Verfahren innerhalb von 2 Monaten, weitere - 23 % der Verfahren innerhalb von 3 Monaten, - 30 % der Verfahren innerhalb von 6 Monaten, - 11 % der Verfahren innerhalb von 12 Monaten und - 6 % der Verfahren mit einer längeren Verfahrensdauer als 12 Monate erledigt. 6. Welche Erfahrungen konnten bisher gesammelt werden und wo gibt es Probleme mit dem „Virtuellen Bauamt“? (Bitte erläutern!) zu Frage 6: Es konnten noch keine praktischen Erfahrungen mit der elektronischen Antragstellung gesammelt werden. 7. Wie schätzt die Landesregierung den Arbeitsstand ein, wie bewertet sie die Testphase, ist das Ziel erreicht? (Bitte erläutern!) zu Frage 7: Die ersten beiden Verfahrensbausteine wurden erfolgreich eingeführt und haben sich in der Praxis bewährt. Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind in der Lage, das Baugenehmigungsverfahren vollständig elektronisch zu führen. Im Rahmen des Projekts wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen für eine elektronische Antragstellung geschaffen. Die Bauantragsformulare werden zentral, kostenlos und online verfüllbar zur Verfügung gestellt. Der brandenburgische X-Bau-Standard unterstützt die Übertragung der Formularinhalte in die Verfahrenssoftware. Mit Zuwendungen wurde die technische Ausstattung in den Bauaufsichtsbehörden gefördert. Zudem wurde den Landkreisen und Städten die organisatorische Umsetzung der elektronischen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11358 - 3 - Bearbeitung (z.B. in Dienstvereinbarungen, im Sicherheitskonzept) erleichtert, indem Mustervorlagen zur Verfügung gestellt wurden. Die Landesregierung unterstützt die unteren Bauaufsichtsbehörden auch weiterhin in dem Bestreben, auch für die Antragstellung ein Kommunikationsportal als letzten Schritt zum Virtuellen Bauamt aufzubauen. 8. Wie wird das Projekt weiterentwickelt, dass problemlos mit dem „virtuellen Bauamt“ kommuniziert werden kann? zu Frage 8: Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der ersten Projektphase hat der Zentrale IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (Zit BB) gemeinsam mit den Landkreisen und Städten ein neues Projekt zur Umsetzung des Virtuellen Bauamtes aufgesetzt. Der Zit BB entwickelte 2017/2018 im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bauaufsichtsbehörden unter fachlicher Beratung durch das MIL und durch die LDA ein Konzept , das auf die im Land Brandenburg verfügbaren Basiskomponenten aufbaut und den aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Im November 2018 erfolgte der offizielle Projektstart. Projektende soll August 2019 sein. Zu diesem Zeitpunkt soll mit dem Virtuellen Bauamt eine mandantenfähige Onlinepräsenz zur Verfügung stehen, d.h. eine zentrale Lösung für die Online-Kommunikation im Baugenehmigungsverfahren, der sich alle unteren Bauaufsichtsbehörden anschließen können. Die Aufgabenträger haben die Absicht erklärt, das VBA in den unteren Bauaufsichtsbehörden zeitnah nach Produktivstellung einzuführen.