Landtag Brandenburg Drucksache 6/11359 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.05.2019 / Ausgegeben: 13.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4516 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11162 Park-and-ride Parkplätze Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Park-and-ride bezeichnet in der Verkehrsplanung das Prinzip, in der Nähe von Haltestellen des ÖPNV Abstellmöglichkeiten für PKW zu schaffen . So soll Pendlern die Möglichkeit gegeben werden, ihr Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und ohne Stau mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt zu gelangen. In der Vergangenheit hat auch die Landesregierung Brandenburg untersuchen lassen, welcher Bedarf an Park-and-ride Anlagen im Land besteht und kam im Rahmen einer Analyse zum Ergebnis, dass Stellplätze vor allem im engeren Verflechtungsraum und in den Städten gefragt sind (Siehe Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung , „Leitfaden „Parken am Bahnhof“ im Land Brandenburg“). Die Stadt Potsdam plant aktuell zur Verkehrsentlastung die Errichtung eines Park-and-ride Parkplatzes an der Landesstraße 40 (L 40). Dieser Parkplatz ist Teil des Park-and-ride-Konzeptes der Stadt, welches seit 2015 umgesetzt wird und insgesamt zehn Standorte für Parkplätze umfasst. Laut Aussage des MIL sind solche Parkplätze durch das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg förderfähig. 1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich das Prinzip „Park-and-ride“ als Ergänzung zum ÖPNV in Brandenburg? 2. Welchen strategischen Stellenwert räumt die Landesregierung dem Park-and-ride- Prinzip in der Verkehrspolitik ein? zu Fragen 1 und 2: Der ruhende Verkehr bzw. die Ordnung des ruhenden Verkehrs ist eine originäre Aufgabe der Kommunen. "Park and ride" ist Teil des ruhenden Verkehrs und liegt damit in der Zuständigkeit der Kommunen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe in Form von Förderungen über die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest). Pendlerparkplätze entsprechen den Zielen 4.6 (Mobilität umweltfreundlich gestalten) und 4.8. (Mobilität sozial gerecht und verkehrssicher gestalten) der Mobilitätsstrategie Brandenburg 2030. Die Landesregierung will diese Ziele u. a. durch Fortführung und Verstetigung der Landesförderung für kommunale Investitionen in die Entwicklung, Erneuerung und städtebauliche Integration von lokaler Verkehrsinfrastruktur erreichen. Grundlage für die kommunale Standortwahl von Park-and-ride-Parkplätzen sollten entsprechende städtebauliche Kon- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11359 - 2 - zepte oder Aussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) sein. Aus Sicht der Landesregierung sind insbesondere in innerstädtischen Lagen Mobilitätsketten ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu bevorzugen. Eine Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollte dort möglichst durch den übrigen ÖPNV erfolgen. Ein erfolgreiches Beispiel hierfür stellt der PlusBus in Brandenburg dar. 3. Inwiefern ist die Landesregierung bei der Auswahl der Standorte von Park-and-ride Parkplätzen eingebunden? 4. Nach welchen Kriterien werden Park-and-ride Standorte ausgewählt? zu Fragen 3 und 4: Die kommunale Standortwahl von Park-and-ride-Parkplätzen sollte sich nach entsprechenden kommunalen Konzepten oder Aussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) richten. Im Rahmen der Förderung von Park-and-ride- Parkplätzen nach der Richtlinie ÖPNV-Invest wird der Bedarf und Standort gesondert geprüft . Dies wird durch die Beteiligung des Fachausschusses „Verkehr (Verknüpfungs- und Umsteigeanlagen)“ und des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) im Bewilligungsverfahren sichergestellt. 5. Wie viele Park-and-ride-Parkplätze mit welchen Kapazitäten befinden sich auf dem Gebiet des Landes Brandenburg? 6. Welchen Bedarf sieht die Landesregierung für weitere Park-and-ride Parkplätze in Brandenburg? zu Fragen 5 und 6: Im Rahmen der Erarbeitung eines Leitfadens „Parken an Bahnhöfen im Land Brandenburg“ wurden im Jahr 2010 durch den VBB durch Befragungen Daten erhoben, die als Basis für die Daten im Zugangsstelleninformationssystem (ZIS) dienten. Danach wurden für das gesamte Land Brandenburg 17.000 Park-and-ride-Parkplätze ermittelt . 2018 gab es laut ZIS 21.000 befestigte Stellplätze an 226 SPNV-Stationen. Im Rahmen eines vom MIL beim VBB beauftragten Gutachtens P+R/B+R werden diese Zahlen gegenwärtig aktualisiert und eine Prognose für die Entwicklung bis 2030 mit dem Mehrbedarf auch für konkrete Standorte abgegeben. 7. Über welche Park-and-ride Standorte mit jeweiligen Kapazitäten verfügt die Landeshauptstadt Potsdam? 8. Welche Kenntnis über weitere Bedarfe hat die Landesregierung zu Park-and-ride Parkplätzen in Potsdam? 9. Welchen Kenntnisstand über die jeweils durchschnittliche Auslastung der bestehenden Park-and-ride Parkplätze in Potsdam hat die Landesregierung? (Bitte nach Standorten aufschlüsseln) 10. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über weitere geplante Park-and-ride Parkplätze in Potsdam? zu Fragen 7 bis 10: Die Errichtung, Auslastung und Erweiterung von Park-and-ride- Parkplätzen in der Landeshauptstadt obliegt der Stadt Potsdam in kommunaler Selbstver- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11359 - 3 - waltung. Laut den Daten des VBB gibt es ca. 1.200 befestigte Stellplätze (Stand ZIS 2018) an den Standorten Hauptbahnhof (inkl. Parkhaus), Pirschheide, Rehbrücke, Golm, Griebnitzsee und Marquardt. 11. In welchem Umfang wurden jeweils Fördermittel durch das Land Brandenburg für die Errichtung von Park-and-ride Parkplätzen in der Stadt Potsdam bewilligt? zu Frage 11: Park-and-ride-Parkplätze sind in der Regel Bestandteile größerer Fördermaßnahmen an Vorplätzen von Bahnhöfen oder anderen Verknüpfungsstellen, für die jeweils die Gesamtsummen statistisch erfasst werden. Eine detaillierte Statistik über die geförderten Park-and-ride-Parkplätze in Potsdam mit den dafür konkret verwendeten Teilfördersummen wird von der Landesregierung nicht geführt. Im Rahmen der ÖPNV- Investitionsförderung des Landesamts für Bauen und Verkehr wurden von 2015 bis 2019 91 Park-and-ride-Parkplätze (Campus Jungfernsee) in der Stadt Potsdam gefördert. 12. Wie hoch sind die Kosten für den neuen Park-and-ride-Parkplatz an der L40/ Wetzlarer Straße? 13. Inwieweit ist die Landesregierung an dessen Finanzierung beteiligt? zu Fragen 12 und 13: Das MIL führt unter Teilnahme der Bewilligungsbehörden regelmäßig Gespräche mit der Landeshauptstadt Potsdam überlaufende und geplante Vorhaben durch. In diesem Rahmen wurden von der Stadt Potsdam auch das geplante P+R-Projekt an der Wetzlarer Straße vorgestellt. Da das Projekt noch in der Planung ist, kann die Landesregierung keine Aussagen über eventuelle Kosten machen. Ob und in welchem Umfang die Landesregierung sich mit einer Förderung an der Finanzierung beteiligt, kann letztlich erst nach der Prüfung eines entsprechenden Förderantrags entschieden werden.