Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.05.2019 / Ausgegeben: 14.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4509 der Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11072 Digitale Infrastruktur in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 11. Dezember 2018 hat die Landesregierung die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg beschlossen. Darin bekennt sie sich dazu, „dass hochleistungsfähige und weitgehend flächendeckend verfügbare Infrastrukturen die Vorbedingung für alle Digitalisierungsaktivitäten sind“ (S. 19). Sie stellt auch fest, „dass neue Ansprüche an Datenmengen, Latenzzeiten, Verfügbarkeit und Netzauslastung“ entstehen und zahlreiche Anwendungen nicht mehr nur in den Haushalten oder am Arbeitsplatz genutzt werden, sondern auch auf Verkehrswegen und in freier Natur. Nichtsdestotrotz nennt sie an keiner Stelle konkrete Versorgungsziele für die Abdeckung mit Breitband und Mobilfunk im Land. Frage 1: Wie viele Haushalte in Brandenburg verfügen derzeit über einen Internetanschluss (alle Technologien) mit mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s? (Bitte in Prozent nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln) Frage 2: Wie viele Haushalte in Brandenburg verfügen derzeit über einen leitungsgebundenen Breitbandanschluss mit mindestens 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s oder 50 Mbit/s? (Bitte in Prozent nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln) Frage 3: In welchen Gemeinden ist keine leitungsgebundene Breitbandversorgung (≤ 10 Prozent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 2 Mbit/s, 6 Mbit/s, 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s verfügbar? Frage 4: Welche Gemeinden verfügen über eine flächendeckende Breitbandversorgung (≥ 90 Prozent der Haushalte) mit festnetzbasierter Technologie von mindestens 16 Mbit/s, 30 Mbit/s und 50 Mbit/s? zu den Fragen 1 bis 4: Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs und der tabellarischen Darstellung der Informationen gemeinsam beantwortet. In der Zuständigkeit des Bundes für die Telekommunikationsinfrastrukturen wird ein Breitbandatlas geführt. Der letzte verfügbare Bericht (Mitte 2018) gliedert und dokumentiert die Versorgung in den Grenzen der beigefügten Tabelle. Eine weitere Aufschlüsselung nach Land- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 - 2 - kreisen liegt der Landesregierung nicht vor. Breitbandversorgungssituation in Brandenburg: Alle Leitungsgebunden Drahtlos Bandbreite Versorgung Bandbreite Versorgung Bandbreite Versorgung ≥ 1 Mbit/s 99,8 ≥ 1 Mbit/s 96,7 ≥ 1 Mbit/s 97,6 ≥ 2 Mbit/s 99,8 ≥ 2 Mbit/s 96,1 ≥ 2 Mbit/s 96,9 ≥ 6 Mbit/s 99,3 ≥ 6 Mbit/s 94,1 ≥ 6 Mbit/s 94,6 ≥ 16 Mbit/s 90,4 ≥ 16 Mbit/s 89,0 ≥ 16 Mbit/s 5,2 ≥ 30 Mbit/s 80,9 ≥ 30 Mbit/s 80,9 ≥ 30 Mbit/s 0,0 ≥ 50 Mbit/s 69,6 ≥ 50 Mbit/s 69,6 ≥ 50 Mbit/s 0,0 Die Angaben zur „Versorgung“ beziehen sich dabei durchgängig auf die mit Breitband versorgbaren Haushalte in Prozent. Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Abhängigkeit der Gemeindeprägung: Prägung ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s ≥ 100 Mbit/s Städtisch 100,0 100,0 100,0 98,2 95,5 91,5 66,7 Halbstädtisch 100,0 99,9 99,6 92,5 83,8 77,1 51,7 Ländlich 99,5 99,4 98,7 82,5 67,7 45,7 14,3 Quelle: Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2018 - © TÜV Rheinland / BMVI 2018 Seite 12 von 48 Frage 5: Wie viele Haushalte in Brandenburg verfügen bereits über einen Internetanschluss durch Glasfasertechnologie inkl. der „letzten Meile“ (FTTH)? (Bitte in Prozent landesweit und nach Landkreisen sowie nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln) zu Frage 5: Landesweit verfügen derzeit 4,8 Prozent der Haushalte über einen Internetanschluss durch Glasfasertechnologie inkl. der „letzten Meile“ (FTTH/B). Eine Aufschlüsselung nach städtischem, halbstädtischem und ländlichem Raum liegt der Landesregierung nicht vor (Quelle: Bericht zum Breitbandatlas Mitte 2018 - © TÜV Rheinland / BMVI 2018 Seite 12 von 48). Frage 6: Welchen Zeithorizont strebt die Landesregierung für die Schließung „weißer Flecken “ mit hochleistungsfähiger Breitbandinfrastruktur an? zu Frage 6: Um den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in ihrer Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ das Ziel eines flächendeckenden Gigabit-Netzes bis zum Jahr 2025 festgelegt. Zweck der Förderung ist die Beseitigung unterversorgter Gebiete, in denen von privaten Investoren kein entsprechendes Netz errichtet wurde bzw. wird (sog. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 - 3 - „weiße Flecken“). Nach Projektumsetzung sollen keine unterversorgten „weißen Flecken“ verbleiben. Im Rahmen einer Kooperation zwischen Bund und Land unterstützt die Landesregierung die antragstellenden Gebietskörperschaften durch die Bereitstellung landesseitiger Fördermittel. Frage 7: Welche Beschleunigungspotenziale für den Breitbandausbau sieht die Landesregierung auf kommunaler Ebene? Wie bewertet die Landesregierung die Anregung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom ), Koordinierung/Steuerung der verschiedenen Genehmigungsverfahren in einer zentralen Stelle in der Kommune zu bündeln, um damit die Verfahren zu beschleunigen? zu Frage 7: Bestehende Beschleunigungspotenziale werden in Brandenburg bereits genutzt : Um die Antragstellung in den Landkreisen optimal zu unterstützen, wurden in diesen Breitbandverantwortliche benannt. Diese treffen sich mit Vertretern der Landesregierung anlassbezogen zum Informationsaustausch und der Koordinierung der Arbeiten zum Breitbandausbau . Es wurde darauf hingewirkt, dass brandenburgische Landkreise und nicht einzelne Kommunen und kommunale Zweckverbände Antragsteller sind, um den Breitbandausbau effizienter voranzutreiben. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie stellt den Landkreisen darüber hinaus technischen und juristischen Sachverstand bereit. Eine bestehende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund sorgt für die Vermeidung eines doppelten Verwaltungsaufwands. Frage 8: Verfügt die Landesregierung über eine Übersicht über die aktuelle Versorgungssituation mit mobilen Sprach- und Datendiensten (inklusive georeferenzierte Angaben zur Lokalisierung der Versorgungslücken) in Brandenburg? Wenn nicht, warum nicht? zu Frage 8: Das Land Brandenburg hat im Jahr 2017 in umfassenden Marktanalysen die Mobilfunkversorgung im Land untersucht. Da die Versorgungssituation der Geheimhaltung der Netzbetreiber unterliegt, wurde im Einvernehmen mit den Telekommunikationsunternehmen ein Dienstleister mit der Erhebung und Auswertung der Daten beauftragt. Aufgrund der Vertraulichkeit der Informationen, liegen sie im Einzelnen der Landesregierung nicht frei vor. Die Untersuchung aus dem Jahr 2017 soll zeitnah mithilfe eines Markterkundungsverfahrens aktualisiert werden. Frage 9: Welches konkrete Versorgungsziel verfolgt die Landesregierung im Bereich der Mobilfunknetze? Wie definiert die Landesregierung den „maximalen“ Ausbau der Mobilfunkversorgung (S. 19, Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg) konkret? zu Frage 9: Das Land Brandenburg setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten überall da, wo Menschen leben, arbeiten oder sich bewegen eine breitbandige Mobilfunkinfrastruktur verfügbar ist. Frage 10: Welche konkreten Versorgungsziele strebt die Landesregierung im Bereich der Verkehrswegeversorgung mit Mobilfunk im Land an? (Bitte auflisten nach Art der Verkehrswege , Versorgungsziel, und geplantem Zeitpunkt der Umsetzung des Versorgungsziels .) Welche Kriterien werden hierbei für die Festlegung der Versorgungsziele angewandt ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 - 4 - zu Frage 10: Die Versorgung der Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie der Schienenwege und Wasserstraßen wird im Rahmen der Versorgungsauflagen der 5G- Frequenzversteigerung von der Bundesnetzagentur adressiert. Für Details zu den jeweiligen Versorgungszielen verweist die Landesregierung auf die „Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über die Festlegungen und Regeln im Einzelnen (Vergaberegeln) und über die Festlegungen und Regelungen für die Durchführung des Verfahrens (Auktionsregeln) zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz“. Frage 11: Welche konkreten Versorgungsziele strebt die Landesregierung im Bereich der Flächenversorgung mit Mobilfunk im Land an? Welche Flächenanteile des Landes sollen bis zu welchem Zeitpunkt mit welcher Technologie versorgt werden (bitte auflisten nach Prozentanteil der Fläche, Zielzeitpunkt, Technologie (UMTS, GMS, 4G, 5G)? zu Frage 11: Die Landesregierung setzt sich für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Mobilfunk ein, wo es rechtlich und technisch möglich ist. Frage 12: Welche konkreten Punkte enthält die auf der Seite 20 der Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg erwähnte Mobilfunkvereinbarung? Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Vereinbarung? zu Frage 12: In Brandenburg befinden sich 139 sogenannte Bestands-Funktürme für den BOS-Digitalfunk, Die teilweise von den Telekommunikationsunternehmen mitgenutzt werden . In der Mobilfunkvereinbarung wurden darüber hinaus drei Schritte vereinbart: 1. Das Land Brandenburg wird in den kommenden Jahren an bis zu 32 mit den Telekommunikationsunternehmen abgestimmten Standorten neue Funkmasten für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) des Landes errichten. 2. Diese Funkmasten werden den Mobilfunkunternehmen aufgrund der in bevölkerungsarmen Regionen besonderen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen mietzinsfrei zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Die anfallenden Einrichtungs- und Betriebskosten sind von den Mobilfunkunternehmen zu tragen. 3. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg verpflichtet sich, eine Clearing-Stelle einzurichten, um die Interessen der Mobilfunkunternehmen, des BOS- Digitalfunks und der betroffenen Kommunen zu koordinieren. Bezüglich des Sachstandes und der konkreten Planung zu Nr. 1 und 2 wird auf die Antworten zu Fragen Nr. 14 und 15 verwiesen. Eine Clearing-Stelle Mobilfunk (Nr. 3) wurde im MWE eingerichtet. Frage 13: Besteht im Rahmen der laufenden Mobilfunkvereinbarung eine Informationspflicht der Anbieter gegenüber dem Land Brandenburg über die bestehende Versorgung in den einzelnen Städten, Gemeinden und Ortsteilen? Welche Berichts- und Rechenschaftspflichten bestehen gegenüber dem Land (im Rahmen der Vereinbarung oder anderer Art)? zu Frage 13: Nein. Frage 14: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der im Rahmen des Mobilfunkgipfels des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur am 12.07.2018 getroffenen Vereinbarungen unter dem Titel „Für die Länder“? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 - 5 - zu Frage 14: Das Land Brandenburg stellt seine 139 Funkmasten (Basisstandorte) für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) den Mobilfunkunternehmen bis auf zwei technisch bedingte Ausnahmen zur Mitnutzung zur Verfügung . Dieses Mitnutzungsangebot wird zurzeit an 37 Basisstationen in Anspruch genommen . Die Mitnutzung erfolgt zu einem bundesweit geltenden marktüblichen Preis, der auch umgekehrt für die Mitnutzung von Mobilfunkstandorten durch den Digitalfunk BOS gilt. Frage 15: Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Errichtung der 32 neuen Masten für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die den in Brandenburg tätigen Mobilfunknetzbetreibern zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden sollen? Wie viele der 32 Standorte stehen bereits fest? Wie viele davon werden zukünftig von den Mobilfunknetzbetreibern mitgenutzt (bitte einzeln auflisten)? zu Frage 15: Von den im Rahmen des sogenannten Digitalpaktes zwischen der Landesregierung und den Mobilfunkbetreibern vereinbarten bis zu 32 zusätzlichen Basisstationen für den Digitalfunk BOS hat die Funkplanung und infrastrukturelle Bewertung der ersten 15 geeigneten Standorte stattgefunden. Aktuell werden die Standortkoordinaten mit den Mobilfunkunternehmen abgestimmt; konkrete Aussagen über potentielle Standorte können noch nicht gemacht werden. Unabhängig hiervon haben die Mobilfunkunternehmen signalisiert , 28 Basisstandorte des „Digitalpaktes“ mitnutzen zu wollen. Diese Mitnutzung wird im Gegensatz zum regulären Zusammenwirken des Landes und der Mobilfunkunternehmen (vgl. Antwort zu Frage 14) mietkostenfrei sein. Damit soll ein Anreiz zur Mobilfunkversorgung in bevölkerungsarmen Regionen geschaffen werden. Frage 16: Welche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf die Anordnung des sogenannten lokalen Roamings in unterversorgten Regionen durch die Bundesnetzagentur ? zu Frage 16: Derzeit bestehen nicht die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des nationalen Roaming. Die Bundesnetzagentur hat ein nationales Roaming bei der Ausgestaltung der Versorgungsauflagen zur Frequenzversteigerung im Rahmen des 5G- Ausbaus nicht berücksichtigt. Die Einführung des nationalen bzw. lokalen Roaming wird vermutlich im Zuge einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes erfolgen. Mobilfunknutzerinnen und -nutzern würde dies in unterversorgten Gebieten ermöglichen, auch das Mobilfunknetz eines anderen Anbieters zu nutzen. Frage 17: Eines der Ziele der Landesregierung ist eine „erfolgreiche Bewerbung beim Bund als eine der 5G Modellregionen“ (S.19, Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg). Welche konkreten Projekte will die Landesregierung in dieser Modellregion anstoßen und welche Lösungsansätze pilotieren? zu Frage 17: Die Landesregierung steht mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wegen des geplanten 5G-Wettbewerbs in Kontakt. Nach aktuellen Informationen des BMVI wird der 5x5G Wettbewerb nicht die Errichtung von 5G- Infrastrukturen in fünf Regionen Deutschlands fördern, sondern eine größere Zahl von Technologieprojekten. Zur Initiierung und Vorbereitung möglicher Bewerbungen hat das MWE auf Veranstaltungen für die Beteiligung am Wettbewerb geworben. Das MWE, die Staatskanzlei, die WFBB und die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH arbeiten eng mit potenziellen Antragstellern (Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11374 - 6 - zusammen, um bei Veröffentlichung des BMVI-Wettbewerbs sehr zügig die geforderten Projektskizzen einzureichen. Die Zukunftswerkstatt Lausitz der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH hat aktuell eine Studie beauftragt, um die Potenziale für Projekte der 5G- Technologie in der Lausitz zu erarbeiten. Erste Ergebnisse werden im Spätsommer 2019 erwartet. Sowohl die Staatskanzleien als auch die Wirtschaftsministerien Sachsens und Brandenburgs werden in die Untersuchungen eingebunden. Frage 18: Nach welchen konkreten Kriterien wurden/werden die Standorte für den Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen (Maßnahme 4, Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg ) festgelegt? Welche Akteure wurden daran beteiligt? zu Frage 18: Die Tourismus-Marketing-Brandenburg GmbH und der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen lieferten dem MWE die geeigneten Standorte auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses 6/6871-B.