Datum des Eingangs: 15.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1138 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 428 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/928 Wortlaut der Kleinen Anfrage 428 vom 20.03.2015 Akzeptanz des Flughafenstandortes BER erhöhen durch aktive Lärmminde- rungsmaßnahmen Wie aus gut informierten Quellen der Luftverkehrsbranche verlautbar, haben insbe- sondere die Flugzeuge der Airbus-Reihe 318, 319, 320 und 321 ein Lärmproblem. Die Flugzeuge dieser speziellen Baureihe haben ein spezielles „Bauproblem“ – näm- lich die sogenannte „Tankdruckausgleichsöffnung“ mit je zwei Öffnungen an beiden Flügeln. Wie in einer Diplomarbeit bereits wissenschaftlich untersucht wurde, erzeu- gen Strömungsgeräusche an diesen Tankdruckausgleichsöffnungen erhebliche Ge- räuschemissionen bis > 100 dB(A), die von den Anwohnern im Bereich der Einflug- schneise als schrilles Pfeifen, auch Jaulgeräusche wahrgenommen werden. Übli- cherweise werden diese Geräusche immer den Triebwerken zugeschrieben, was aber tatsächlich nicht zutrifft, sondern sich aufgrund von Strömungsgeräuschen an diesen sogenannten Tankdruckausgleichsöffnungen realisieren. Wie bekannt wurde, hat die Lufthansa bereits für Flugzeuge dieser entsprechenden Baureihe 318 bis 321, die den Flughafen Frankfurt am Main anfliegen, angeordnet, dass diese entsprechenden Öffnungen mit sogenannten „Wirbelgeneratoren“ über- deckt werden, einem entsprechenden Zusatzteil im Pennystockbereich, welche be- wirken, dass die entsprechenden Pfeifgeräusche nicht mehr auftreten. Diese durch diese Strömungsgeräusche an den Tankdruckausgleichsöffnungen erzeugten Ge- räusche sind besonders hochfrequent und in einem physiologischen Geräuschpara- meter, der besonders empfindlich auf das menschliche Gehör und die menschliche Psyche wirkt, wie eine Untersuchung am Flughafen Parchim vor Jahren ergeben hat. Nunmehr stellt sich die Frage, warum diese entsprechende Maßnahme nicht auch für den Flughafen Berlin-Schönefeld angeordnet wird? Wie aus sogenannten gut infor- mierten Luftfahrtkreisen verlautbar, hat Lufthansa das für Frankfurt am Main für seine entsprechenden Flugzeuge der Flotte angeordnet, um Lärmentgelt zu sparen. Bis zu 14 % Lärmentgelt konnte reduziert werden und auch die entsprechenden Lärm- und Geräuschbelastungen für die Anwohner konnten deutlich reduziert werden. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Problematik der entsprechenden Geräuschentwick- lung um die Tankdruckausgleichsöffnung bekannt? 2. Sind die Lärmentgeltgebührenordnungen des Flughafen Schönefeld analog Frankfurt am Main so ausgerichtet, dass entsprechende Lärmemissionen in diesem Bereich „bestraft“ werden und somit ein Anreiz geschaffen wird, ent- sprechende Lärmreduzierungen vorzunehmen? Wenn ja, wie sieht die entspre- chende Gebührenordnung aus? Gibt es bereits Reaktionen von Seiten der Airli- nes und der Luftfahrtindustrie? 3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um hier im Rahmen einer relativ einfachen Maßnahme zu einer deutlichen Reduktion von Fluglärm den Weg zu bereiten und vor allem die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld des Flughafens zu erhöhen? 4. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung in ihrer Eigenschaft als Oberste Luftverkehrsbehörde für das Land Brandenburg mit „Lufthoheit“ über den Flughafen BER, um hier selbständig zu handeln und Lärmreduktion zu erwirken? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung die Problematik der entsprechenden Geräusch-entwicklung um die Tankdruckausgleichsöffnung bekannt? Zu Frage 1: Der Landesregierung sind die im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bearbeiteten Themen bekannt. Untersuchungen im Schwerpunktthema „Leises Verkehrsflugzeug“ zeigen, dass im Landeanflug die Lärmbeiträge vom Triebwerk und von der Umströmung der Zelle bei heutigen Flugzeugen etwa gleich groß sind. Die entscheidenden Beiträge zum Triebwerkslärm liefern Fan, Freistrahl, Brennkammer und Turbine, beim Umströmungslärm sind dies die Fahrwerke und Hochauftriebssysteme, aber auch überströmte Öffnungen in verschiedensten Bauteilen der Flugzeuge. Frage 2: Sind die Lärmentgeltgebührenordnungen des Flughafen Schönefeld analog Frankfurt am Main so ausgerichtet, dass entsprechende Lärmemissionen in diesem Bereich „bestraft“ werden und somit ein Anreiz geschaffen wird, entsprechende Lärmreduzie- rungen vorzunehmen? Wenn ja, wie sieht die entsprechende Gebührenordnung aus? Gibt es bereits Reaktionen von Seiten der Airlines und der Luftfahrtindustrie? Zu Frage 2: Am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld ist für jeden Start und jede Landung ein Lärmzuschlag zum Entgelt inklusive eines zeitbezogenen Lärmaufschlages zu ent- richten. Die Höhe des Lärmzuschlags ist nach insgesamt sieben Lärmklassen gestaf- felt. Die Zuordnung der Luftfahrzeuge zu einer der sieben Lärmklassen erfolgt ver- gleichbar zum Verkehrsflughafen Frankfurt/Main auf der Basis der am Verkehrsflug- hafen Berlin-Schönefeld gemessenen durchschnittlichen Start- und Lande-lärmpegel. Da die Zuordnung zu den Lärmklassen auf Basis der gemessenen Lärmpegel erfolgt, wird den Luftverkehrsgesellschaften auch ein Anreiz geboten, Maßnahmen zur Re- duzierung des Umströmungslärms vorzunehmen, so dass die entsprechend modifi- zierten Luftfahrzeuge in eine kleinere Lärmklasse eingeordnet werden können und damit ein geringerer Lärmzuschlag zu zahlen ist. Frage 3: Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um hier im Rahmen einer relativ einfachen Maßnahme zu einer deutlichen Reduktion von Fluglärm den Weg zu berei- ten und vor allem die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern im Umfeld des Flughafens zu erhöhen? Frage 4: Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung in ihrer Eigenschaft als Oberste Luftverkehrsbehörde für das Land Brandenburg mit „Lufthoheit“ über den Flughafen BER, um hier selbständig zu handeln und Lärmreduktion zu erwirken? Zu Frage 3 und 4: Die Landesregierung wird sich, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, auch in Zukunft dafür einsetzen, dass eine Staffelung der Start- und Landeentgelte mittels einer lärmabhängigen Komponente erfolgt und dass diese Staffelung beispielsweise unter Einbeziehung aktueller Erkenntnisse fortentwickelt wird.