Landtag Brandenburg Drucksache 6/11393 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.05.2019 / Ausgegeben: 15.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4515 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11158 Verkehrskonzept für Krampnitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das geplante Verkehrskonzept der Stadt Potsdam für das zukünftige Stadtviertel in Krampnitz stößt u.a. auch auf die Kritik des Landesumweltamtes Brandenburg. Dieses soll darauf hingewiesen haben, dass die Bedenken der Umlandgemeinden hinsichtlich einer zusätzlichen Verkehrsbelastung bei den Planungen für Krampnitz nicht berücksichtigt seien. Außerdem werde sich durch das geplante Krampnitzer Verkehrskonzept auch die Lage an der schon jetzt stauanfälligen innerstädtischen Kreuzung Jägerallee/Voltaireweg „verschärfen“ (siehe PNN vom 23.1.2019, Breite Kritik an den Verkehrsplänen für Krampnitz). Die Stadt Potsdam hält an ihren Plänen unverändert fest. 1. Welchen aktuellen Sachstand hat die Landesregierung zum geplanten Verkehrskonzept der Stadtverwaltung Potsdam in Krampnitz? zu Frage 1: Die verkehrliche Erschließung des neuen Wohngebietes Krampnitz liegt in Verantwortung der Stadt Potsdam. Soweit bekannt, liegt der Fokus des Verkehrskonzepts in der Erschließung über den öffentlichen Personennahverkehr (E-Busse, Straßenbahnen ). Dies wird durch eine Stellplatzsatzung von 0,5 Stellplätzen/WE unterstützt. 2. Inwiefern ist der Landesregierung die Kritik des Landesumweltamtes am geplanten Verkehrskonzept bekannt? 3. Inwieweit hält die Landesregierung die Kritik des Landesumweltamtes an dem von der Stadt Potsdam geplanten Verkehrskonzept für berechtigt? (Bitte ausführlich) zu Fragen 2 und 3: Das Landesumweltamt ist als Träger öffentlicher Belange im B-Planverfahren der Stadt Potsdam beteiligt worden. Die Landesregierung bewertet und kommentiert nicht die Stellungnahmen von Fachbehörden in derartigen Verfahren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11393 - 2 - 4. Inwiefern wird das geplante Potsdamer Verkehrskonzept Krampnitz Einfluss auf die Straßenverkehrsprognose 2030 des Landes Brandenburg haben? zu Frage 4: Für die Erarbeitung der Straßenverkehrsprognose 2030 des Landes Brandenburg wurde die Stadt Potsdam im Rahmen der „Anfrage an die Gemeinden“ angeschrieben und hat Strukturdaten für die Planungsräume der Stadt Potsdam geliefert. Die von der Stadt gelieferte Bevölkerungsprognose beinhaltet Wohnungsbaupotenziale und Entwicklungsgebiete nach von der Stadt definierten Planungsräumen. Diese Daten werden bei der Straßenverkehrsprognose berücksichtigt. In dem betreffenden Gebiet steigt dabei die Einwohnerzahl für den Prognosehorizont an. Die Straßenverkehrsprognose ist nicht geeignet, belastbare Detailaussagen zu den innerstädtischen Straßenverkehrsverhältnissen in Potsdam zu machen. 5. Welche Auswirkungen, insbesondere auf die Verkehrsbelastung in der nördlichen Innenstadt Potsdams (u.a. Jägerallee/ Ecke Voltaireweg, Jägerallee/ Ecke Hegelallee), hat das geplante Verkehrskonzept nach Einschätzung der Landesregierung? zu Frage 5: Für das Verkehrskonzept und die verkehrliche Gestaltung innerhalb des Stadtgebietes von Potsdam ist die Stadt zuständig. 6. Welche Änderungen am Krampnitzer Verkehrskonzept empfiehlt die Landesregierung der Stadt Potsdam nach der Kritik durch das Landesumweltamt? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Wann und auf welche Weise hat die Landesregierung darüber hinaus ihre Position zum Verkehrskonzept Krampnitz gegenüber der Stadtverwaltung Potsdam verdeutlicht ? zu Frage 7: Die Landesregierung ist nicht Genehmigungsbehörde des Verkehrskonzepts Krampnitz. Die Landesregierung unterstützt den Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV im Rahmen eines Förderantrags zum GVFG für die Erweiterung des Straßenbahnnetzes.