Landtag Brandenburg Drucksache 6/11394 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.05.2019 / Ausgegeben: 15.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4512 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11129 Gestaltung von Kreisverkehren in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Bei der Gestaltung von Kreisverkehren spielt neben künstlerischen Elementen auch die Bepflanzung eine Rolle. Neben optischen und ästhetischen Gesichtspunkten sind auch Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Bei der Bepflanzung von Kreisverkehren gibt es die Möglichkeit, örtliche Unternehmen oder Initiativen durch Sponsoring-Vereinbarungen dauerhaft in die Gestaltung von Kreisverkehren einzubeziehen. 1. Welche europäischen, nationalen oder landesrechtlichen Vorschriften oder Vorgaben sind bei der Gestaltung von Kreisverkehren zu berücksichtigen? zu Frage 1: Bei Maßnahmen des Landes Brandenburg werden nationale und landesrechtliche Vorschriften angewandt. Diese beruhen zum Teil auch auf den Erfahrungen aus Ländern der Europäischen Union. Folgende nationale Vorschriften werden angewandt: - Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006 - Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010 - Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt), Ausgabe 2006 - Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, Ausgabe 2012) - Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008 - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA), Ausgabe 2011 - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), Ausgabe 2013 - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) 2000, Ausgabe 2000 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - Empfehlungen für das Sicherheitsaudit für Straßen (ESAS) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11394 - 2 - Folgende landesrechtliche Vorschriften werden angewandt: Leitfaden für die Gestaltung von Ortsdurchfahrten in Brandenburg, Ausgabe 2011 2. Wer entscheidet über die Gestaltung von Kreisverkehren an Landesstraßen, insbesondere im Hinblick auf die Bepflanzung oder die Verwendung von künstlerischen Elementen? zu Frage 2: Bei Kreisverkehren (KV) an Bundes- und Landesstraßen entscheidet das Land über die Gestaltung des KV. 3. Inwiefern werden dabei die Kommunen und, soweit vorhanden, Anwohner einbezogen ? zu Frage 3: Die Kommunen werden im Rahmen des Planungsprozesses beteiligt. Sie können in Abstimmung mit dem Land die Gestaltung der Innenflächen des KV übernehmen . Auch für bestehende KV können die Kommunen die Gestaltung der KV-Innenfläche übernehmen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, bei der Bepflanzung von Kreisverkehren auf Sponsoring zurückzugreifen? Gibt es diesbezügliche Vorgaben seitens des Landes? zu Frage 4: Für die Bepflanzung von KV an Landesstraßen durch den Landesbetrieb Straßenwesen kommt kein Sponsoring zur Anwendung. 5. An wie vielen Kreisverkehren an Landesstraßen in Brandenburg gibt es entsprechende Sponsoring-Vereinbarungen? Wie bewertet die Landesregierung die Erfahrungen mit solchen Vereinbarungen? zu Frage 5: Siehe Antwort zur Frage 4. 6. Wie werden bei der Gestaltung von Kreisverkehren Aspekte der Verkehrssicherheit berücksichtigt? Wer prüft, ob die Verkehrssicherheit an einem Kreisverkehr dauerhaft gewährleistet ist? zu Frage 6: Die KV werden nach den anerkannten Regeln der Technik geplant und gebaut . Die Prüfung der KV an Bundes- und Landesstraßen obliegt dem Land. Gestalterische Elemente müssen den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügen. Für alle Planungen von KV werden grundsätzlich Sicherheitsaudits gemäß ESAS durchgeführt. Die dauerhafte Gewährleistung und Prüfung der Sicherheit von KV wird im Rahmen der Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen sichergestellt. Wird die Gestaltung eines vorhandenen KV grundlegend geändert, ist hierfür eine neue Planung einschließlich Prüfung erforderlich. Nicht alle KV-Innenflächen sind für eine Gestaltung geeignet, z.B. wenn Groß- und Schwerlasttransporte über den KV abgewickelt werden, müssen dafür überfahrbare Flächen freigehalten werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11394 - 3 - 7. Wie viele Kreisverkehre an Landesstraßen gibt es in Brandenburg? zu Frage 7: Die Anzahl der realisierten Kreisverkehre an Landesstraßen im Land Brandenburg beträgt 129. 8. Wie viele Unfälle an Kreisverkehren an Landesstraßen gab es in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils pro Jahr? zu Frage 8: Unfälle an Kreisverkehren werden in der amtlichen Unfallstatistik erst seit 2016 separat erfasst. An KV an Landesstraßen ereigneten sich in Brandenburg 2016 239 Unfälle, in den Jahren 2017 und 2018 waren es 313 bzw. 282. 9. Welche Kosten sind für die Gestaltung der beiden Kreisverkehre an der L 66 in Mühlberg /Elbe angefallen? Wer hat diese Kosten getragen? zu Frage 9: Die Kosten für die Gestaltung der beiden KV betragen 140 T€ einschließlich Fertigstellungspflege. Diese werden vom Land Brandenburg getragen.