Datum des Eingangs: 15.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1140 Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage 413 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/892 BER - tatsächlich auf das Land Brandenburg zukommende Mehrkosten – endlich Klarheit schaffen! Wortlaut der Kleinen Anfrage 413 vom 16.03.2015: Durch seine Äußerungen in der 11. Kalenderwoche des Jahres 2015 hat der scheidende Geschäftsführer der Flughafengesellschaft FBB, Herr Mehdorn, Irritationen ausgelöst. Herr Mehdorn hatte verlautbart, dass die bisher veranschlagten 5,4 Milliarden € nur die Nettokosten sind und dass dort in diesen Kosten noch zahlreiche weitere Kostenpositionen, die nach seiner Auffassung zwangsweise auf Flughafengesellschaft und –gesellschafter zukommen, nicht dargestellt sind. Nunmehr ist zu konstatieren, dass die Frage von Mehrkosten bereits seit mehr als einem Jahr im BER-Sonderausschuss sowohl in der 5. Wahlperiode, als auch in der 6. Wahlperiode eine Rolle spielt. Immer wieder gab es Nachfragen von Abgeordneten und Fraktionen zu den tatsächlichen Mehrkosten. Insbesondere, weil in den Medien mal von 1,1 Milliarden € Mehrkosten die Rede war, dann von 2,2 Milliarden und dass angeblich 2,2 Milliarden € Zuschuss für die Flughafengesellschaft bei der EU beantragt werden sollen. Mit den Äußerungen von Herrn Mehdorn ist das Chaos nun komplett. Herr Görke, aber auch andere höchst verantwortliche Politiker der Landesregierung Brandenburg haben im BER-Sonderausschuss immer wieder nachhaltig bestritten, ausweislich der Protokolle, dass sie keine Mehrkosten auf das Land Brandenburg zukommen sehen und dass auch nicht im Landeshaushalt etatisiert werden muss, weil das alles nur Gerüchte und Spekulationen sind, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Nunmehr hat der scheidende Geschäftsführer aber die Katze aus dem Sack gelassen und Klartext geredet und nunmehr kann die Öffentlichkeit und der Landtag Brandenburg von der Landesregierung erwarten, dass sie deutlich macht, welche Mehrkosten auf den Landeshaushalt zukommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit wie viel Mehrkosten für den BER rechnet die Landesregierung? 2. Welches Ministerium führt federführend die Kontrolle und die Verhandlungen mit der Flughafengesellschaft bezüglich Zuschüssen, Finanzen und Mehrkosten? 3. Welches Ministerium des Landes Brandenburg ist federführend für die Beantra- gung von zusätzlichen Subventionen für die Flughafengesellschaft bei der EU zuständig ? 4. Gibt es bereits einen laufenden Vorgang der EU-Notifizierung von weiteren Zuschüssen für die Flughafengesellschaft FBB? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe soll was bei der EU beantragt werden? 5. Was ist die Position des Landes Berlin und des Bundes? 6. Wie verbindet sich eine erneute Beantragung von Subventionen für den BER zur Aufrechterhaltung der Liquidität und der Investitionstätigkeit mit den Ergebnissen des Private-Investor –Tests (PIT) aus dem Jahre 2012 und den dort niedergelegten Fakten und Sachverhalten im Hinblick auf die Höhe, Zulässigkeit und vor allem Wirtschaftlichkeit der Subventionen? 7. Wann gedenkt die Landesregierung den Landtag Brandenburg endlich und umfassend über die Finanzmisere am Flughafen BER und die Konsequenzen für den Landeshaushalt zu unterrichten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit wie viel Mehrkosten für den BER rechnet die Landesregierung? zu Frage 1: Der von der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zu der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. März 2015 vorgelegte aktuelle Businessplan - auf der Grundlage des im Dezember 2014 bekannt gegebenen Terminbandes für die Eröffnung des BER im 2. Halbjahr 2017 - weist für die Zeit bis einschließlich 2019 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf aus. Darin enthalten sind die bekannten Kosten in Höhe von rd. € 1,1 Mrd. für die bauliche Fertigstellung des BER mit der bisher geplanten Kapazität. Die weiteren Einzelheiten unterliegen als Geschäftsgeheimnisse der FBB der Vertraulichkeit . Im Hinblick auf die Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache sieht die Landesregierung deshalb an dieser Stelle von weiteren Angaben ab. Frage 2: Welches Ministerium führt federführend die Kontrolle und die Verhandlungen mit der Flughafengesellschaft bezüglich Zuschüssen, Finanzen und Mehrkosten? zu Frage 2: Die Federführung für die Begleitung der finanziellen Situation der FBB liegt innerhalb der Landesregierung bei dem Ministerium der Finanzen. Frage 3: Welches Ministerium des Landes Brandenburg ist federführend für die Beantragung von zusätzlichen Subventionen für die Flughafengesellschaft bei der EU zuständig? zu Frage 3: Die Zuständigkeit für die Notifizierung weiterer Kapitalzuführungen an die FBB oder der Verbürgung von Fremdkapital durch die Gesellschafter liegt bei der Bundesrepublik Deutschland; federführend ist dort das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Frage 4: Gibt es bereits einen laufenden Vorgang der EU-Notifizierung von weiteren Zuschüssen für die Flughafengesellschaft FBB? Wenn ja, seit wann und in welcher Höhe soll was bei der EU beantragt werden? zu Frage 4: Das BMVI beabsichtigt, zunächst ein Pränotifizierungsverfahren zur Vorbereitung des förmlichen Notifizierungsantrags zu beantragen. Die Stellung des Pränotifizierungsantrags durch das BMVI steht nach Kenntnis der Landesregierung unmittelbar bevor. Gegenstand des Antrags ist die Deckung des in dem Businessplan der FBB bis 2019 ausgewiesenen zusätzlichen Finanzierungsbedarfs, ohne dass damit Entscheidungen der Gesellschafter über Kapitalzuführungen oder die Stellung von Bürgschaften präjudiziert werden. Entscheidungen der Gesellschafter werden in jedem Fall nur unter Haushaltsvorbehalt und dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit getroffen. Frage 5: Was ist die Position des Landes Berlin und des Bundes? zu Frage 5: Die in der Antwort zu Frage 4. angesprochenen Entscheidungen der Gesellschafter bedürfen noch weiterer Abstimmungen. Frage 6: Wie verbindet sich eine erneute Beantragung von Subventionen für den BER zur Aufrechterhaltung der Liquidität und der Investitionstätigkeit mit den Ergebnissen des Private-Investor –Tests (PIT) aus dem Jahre 2012 und den dort niedergelegten Fakten und Sachverhalten im Hinblick auf die Höhe, Zulässigkeit und vor allem Wirtschaftlichkeit der Subventionen? zu Frage 6: Dem vorbereiteten Pränotifizierungsantrag sind die aktuellen Planungen der FBB, insbesondere in Bezug auf den Terminkorridor für die Inbetriebnahme des BER und eine Weiterentwicklung der Abfertigungskapazitäten, zugrunde gelegt. Der PIT aus dem Jahr 2012 beruhte u. a. noch auf dem seinerzeit angenommenen Inbetriebnahmetermin 27.10.2013 für den BER. Frage 7: Wann gedenkt die Landesregierung den Landtag Brandenburg endlich und umfassend über die Finanzmisere am Flughafen BER und die Konsequenzen für den Landeshaushalt zu unterrichten? zu Frage 7: Die Landesregierung wird den Landtag weiterhin zeitnah und umfassend über die Entwicklung der finanziellen Situation der FBB unterrichtet halten und Entscheidungsvorschläge an den Haushaltsgesetzgeber fundiert begründen.