Landtag Brandenburg Drucksache 6/11409 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4521 des Abgeordneten Carsten Preuß (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11169 Neue Lotterie zur Sportförderung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Einschätzung von Vertretern der Landeslottogesellschaften , der Stiftung Deutsche Sporthilfe und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich das neu geschaffene Lotterie-Produkt "Sieger-Chance", durch die der Spitzensport aber auch der Breitensport gefördert wird, bewährt. Die als Zusatzlotterie an die Glücksspirale angebundene „Sieger-Chance“ wird derzeit von acht Bundesländern angeboten und hat seit 2016 bereits 15,5 Millionen Euro für den Sport erwirtschaftet. Die Mittel gingen an den DOSB, der die Erträge mit der Stiftung Deutsche Sporthilfe, den Landesportbünden der teilnehmenden Länder sowie Sportfachverbänden teilt. 1. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Einführung neuer Lotterie- Produkte, wie die „Sieger-Chance“, zur Sportförderung? 2. Plant die Landesregierung eine Beteiligung an neuen Lotterie-Produkten, wie die „Sieger-Chance“, zur Stärkung insbesondere des Breitensports im Land Brandenburg? Zu den Fragen 1 und 2: Für die Zwecke der Sportförderung durch das Land werden gemäß § 8 des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz - SportFGBbg) 36 Prozent der Einnahmen aus der Glücksspielabgabe der Lotterien und Sportwetten des Landes, mindestens jedoch 19 Mio. Euro pro Jahr, bereitgestellt. Durch diesen Mindestbetrag ist sichergestellt, dass ein sachgerechter und auskömmlicher Betrag für die Sportförderung im Land zur Verfügung gestellt wird. Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Lotterie-Produkten. Veranstalterin von Lotterien im Land ist die Land Brandenburg Lotto GmbH (LBL). Die LBL prüft derzeit die Stellung eines Antrags auf Erlaubnis des Produkts „Sieger-Chance“ als Zusatzlotterie zur Lotterie „GlücksSpirale“ bei der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde. Zurzeit bieten neun Lottogesellschaften dieses Produkt in ihren jeweiligen Ländern an. Auf die Spieleinsätze aus der Glücksspirale und ihre Zusatzlotterien wird eine Sonderform der Abgabe (Zweckertrag) erhoben, der unmittelbar an den in der Erlaubnis festgelegten Destinatär abzuführen ist. Der Zweckertrag aus der „Sieger-Chance“ würde in die Sportförderung fließen. Auf die Frage nach der Bewertung der Perspektive für die Einführung neuer Glücksspielangebote verweist die Landesregierung auf die notwendige Antragsprüfung durch die zuständige Behörde auf der Grundlage der Kriterien des Glücksspielrechts.