Datum des Eingangs: 15.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1141 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 404 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/874 Wortlaut der Kleinen Anfrage 404 vom 16.03.2015 : Betreuung von Flüchtlingen/Asylsuchenden Neben der Unterbringung von Asylsuchenden in Notaufnahmeeinrichtungen und Containerdörfern werden diese von Städten und Gemeinden vermehrt auch in Wohnungen untergebracht. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Gremien, bzw. Organisationen sind für die Betreuung der Menschen zu- ständig, die in Einzelwohnungen untergebracht worden sind? 1. Welches Personal mit welcher nötigen und vorausgesetzten Qualifikation wird für diese Tätigkeit eingesetzt? 2. Wie haben sich die Zahlen hier gegenüber dem Jahr 2013 und 2014 bisher geändert ? 3. Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel in dem o.a. Bereich dar? 4. Woher kommt das dort eingesetzte Personal? 5. Wird Personal für diese Art der Unterbringung, bzw. Betreuung neu rekrutiert, oder ggf. aus anderen Bereichen abgezogen? 6. Sollten Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgezogen worden sein, geben Sie bitte hier Zahlen an. 7. Wie werden mögliche Ausfälle, die sich aus der Frage „6“ ergeben kompensiert? 8. Welche Personalkosten sind für die Betreuung in Einzelwohnungen im vergangenen Jahr 2014 angefallen? 9. Wie stellt sich die Kostenstruktur im Vergleich zu sg. Massenquartieren dar? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gremien, bzw. Organisationen sind für die Betreuung der Menschen zuständig, die in Einzelwohnungen untergebracht worden sind? Frage 1: Welches Personal mit welcher nötigen und vorausgesetzten Qualifikation wird für diese Tätigkeit eingesetzt? Frage 2: Wie haben sich die Zahlen hier gegenüber dem Jahr 2013 und 2014 bisher geändert? Frage 3: Wie stellt sich der Betreuungsschlüssel in dem o.a. Bereich dar? Frage 4: Woher kommt das dort eingesetzte Personal? Frage 5: Wird Personal für diese Art der Unterbringung, bzw. Betreuung neu rekrutiert , oder ggf. aus anderen Bereichen abgezogen? Frage 6: Sollten Mitarbeiter aus anderen Bereichen abgezogen worden sein, geben Sie bitte hier Zahlen an. Frage 7: Wie werden mögliche Ausfälle, die sich aus der Frage „6“ ergeben kompensiert ? Frage 8: Welche Personalkosten sind für die Betreuung in Einzelwohnungen im vergangenen Jahr 2014 angefallen? Frage 9: Wie stellt sich die Kostenstruktur im Vergleich zu sg. Massenquartieren dar? Zu den Fragen 1 bis 9: Die Fragen 1 bis 9 werden zusammen beantwortet. Asylsuchende werden im Land Brandenburg nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung in die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, denen nach § 1 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes obliegt. Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden und Einzelwohnungen. § 4 Abs. 2 LAufnG verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur Gewährleistung der Betreuung der nach dem LAufnG aufzunehmenden Personen, zu denen auch Asylsuchende gehören. Mit der Aufgabe können Dritte beauftragt werden. Damit obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Bestimmung der zuständigen Organisationen, die Personalauswahl, die Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation entsprechend dem in den Mindestbedingungen vorgegebenen Schlüsseln sowie des bedarfsgerechten Einsatzes. Die Kostenerstattung des Landes für die Aufgabenerfüllung einschließlich Betreuung erfolgt nach § 1 Abs. 2 Erstattungsverordnung unabhängig von der Art der Unterbringung in pauschalierter Form. Die nach § 2 Abs. 2 Erstattungsverordnung einzuhaltenden Mindestbedingungen für die Betreuung und soziale Beratung sehen ebenfalls keine Differenzierung nach der Art der Unterbringung vor. Für eine Erfassung der erfragten Angaben durch das Land gibt es daher keine Grundlage, entsprechende Erkenntnisse liegen nicht vor.