Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4506 des Abgeordneten Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11068 Weiterer Strategieprozess zur Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Am 11. Dezember hat die Landesregierung die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg vorgelegt. Darin gibt sie an, das Strategiepapier nicht als den Abschluss des Digitalisierungsprozesses anzusehen, sondern als einen „Zwischenschritt“. Im Kapitel IIIc „Weiterer Prozess“ und an verschiedenen anderen Stellen des Strategiepapiers macht die Landesregierung Angaben dazu, wie sie gedenkt, den Strategieprozess weiterzuführen. Die Angaben bleiben dabei jedoch oft vage im Hinblick auf konkrete Pläne und Anknüpfungspunkte für einen weiteren Strategieprozess. Ich frage daher die Landesregierung: 1. In der Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg spricht die Landesregierung von einer “digitalpolitischen Neuausrichtung” und “umfassenden Transformation” (S.16) der gesamten Regierung, die im Zuge der Erstellung der Digitalstrategie vollzogen wurde. Wie viele neue Stellen wurden im Zuge dieses Prozesses innerhalb der Staatskanzlei, der verschiedenen Ministerien und der Landesbehörden für Digitales geschaffen (bitte nach Institution vollständig auflisten, jeweils mit Angaben zu TVÖD-Stufe, Stellenumfang und zugehörigen Zuständigkeiten)? zu Frage 1: Vorbemerkung: Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es auch Ziel der Digitalisierungsstrategie ist, dass sich digitale Themen sowie die Umsetzung der Strategie in möglichst vielen Organisationseinheiten wiederfinden. Veränderungsmanagement und Kulturwandel sowie konkrete Aktivitäten können und sollten daher nicht ausschließlich an der Schaffung neuer Planstellen und Stellen gemessen werden. Die Zahl der neu geschaffenen Planstellen (Beamtinnen und Beamte) und Stellen (Tarifbeschäftigte nach TV-L) und deren Zuordnung ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle . Genannt sind Planstellen und Stellen im Themenfeld Digitalisierung, also auch solche, die z. B. im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) oder des Brandenburgischen E-Governmentgesetzes (Bbg EGovG) eingerichtet wurden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 2 - In Spalte 3 (Stellenwertigkeit) folgt die Angabe der Systematik der Haushaltspläne. In Spalte 4 erfolgt die Angabe des jeweiligen Referates, dem die Planstellen und Stellen zugeordnet sind. Auf eine detaillierte Aufgabenbeschreibung wird wegen fließender Übergänge zwischen einzelnen Aufgaben sowie bestehender Mehrfachzuständigkeiten verzichtet . Ministerium, Behörde neugeschaffene Stellen im Themenfeld Digitalisierung seit Anfang 2017 Stellenwertigkeit Referat und Zuständigkeitsbereich Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten Staatskanzlei 1 A 16 Referat 25 Rundfunk, Medien, Digitale Gesellschaft Staatskanzlei 1 E 15 Referat 25 Rundfunk, Medien, Digitale Gesellschaft Staatskanzlei 1 E 12 Referat 25 Rundfunk, Medien, Digitale Gesellschaft Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales Ministerium 1 B 5 Abteilung 6 Digitalisierung, E-Government und IT- Leitstelle Ministerium 1 E 12 Referat 61 Recht, E-Government-Strategie des Landes Brandenburg, Zentrale Gremien, Strategische Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie mit Wissenschaft und Forschung, Laufbahnordnungsbehörde Dienst als Informatiker, Open Data Ministerium 1 A 15 Referat 62 Landesweites Monitoring gemäß Onlinezugangsgesetz , Föderales Informationsmanagement (FIM), Ausgestaltung der Basiskomponenten Portalverbund und Servicekonten, Zusammenarbeit mit den Modellkommunen Ministerium 2 E 15 Referat 62 Landesweites Monitoring gemäß Onlinezugangsgesetz , Föderales Informationsmanagement (FIM), Ausgestaltung der Basiskomponenten Portalverbund und Servicekonten, Zusammenarbeit mit den Modellkommunen Ministerium 1 A 12 Referat 62 Landesweites Monitoring gemäß Onlinezugangsgesetz , Föderales Informationsmanagement (FIM), Ausgestaltung der Basiskomponenten Portalverbund und Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 3 - Servicekonten, Zusammenarbeit mit den Modellkommunen Ministerium 1 A 11 Referat 62 Landesweites Monitoring gemäß Onlinezugangsgesetz , Föderales Informationsmanagement (FIM), Ausgestaltung der Basiskomponenten Portalverbund und Servicekonten, Zusammenarbeit mit den Modellkommunen Ministerium 2 E 11 Referat 62 Landesweites Monitoring gemäß Onlinezugangsgesetz , Föderales Informationsmanagement (FIM), Ausgestaltung der Basiskomponenten Portalverbund und Servicekonten, Zusammenarbeit mit den Modellkommunen Ministerium 1 E 15 Referat 63 E-Querschnittsverfahren des Landes (Per IS, EL.DOK, LIS), Fachaufsicht ZIT-BB Ministerium 1 A 14 Referat 63 E-Querschnittsverfahren des Landes (Per IS, EL.DOK, LIS), Fachaufsicht ZIT-BB Ministerium 2 A 12 Referat 63 E-Querschnittsverfahren des Landes (Per IS, EL.DOK, LIS), Fachaufsicht ZIT-BB Ministerium 1 E 15 Referat 64 IT-Leitstelle, IT-Sicherheit und CERT sowie IT-Infrastruktur des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle für IT-Und Cyber- Sicherheit im MIK, Verfahrensverantwortung für die IT-Basiskomponenten gemäß Bbg E-GovG für Land und Kommunen Ministerium 1 E 12 Referat 64 IT-Leitstelle, IT-Sicherheit und CERT sowie IT-Infrastruktur des Landes Brandenburg, Koordinierungsstelle für IT-Und Cyber- Sicherheit im MIK, Verfahrensverantwortung für die IT-Basiskomponenten gemäß Bbg E-GovG für Land und Kommunen ZIT-BB 1 E 11 Dezernat 1.4 Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Innenrevision ZIT-BB 1 E 14 Dezernat 2.1 Kompetenzzentrum IT-Sicherheit (CERT), Standardisierung ZIT-BB 2 E 11 Dezernat 2.1 Kompetenzzentrum IT-Sicherheit (CERT), Standardisierung ZIT-BB 2 E 10 Dezernat 2.1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 4 - Kompetenzzentrum IT-Sicherheit (CERT), Standardisierung ZIT-BB 1 E 13 Dezernat 2.2 Kompetenzzentrum Porjektmanagement, Überleitungen ZIT-BB 1 E 14 Dezernat 2.3 E-Government ZIT-BB 5 E 11 Dezernat 2.3 E-Government ZIT-BB 4 E 10 Dezernat 2.3 E-Government ZIT-BB 1 E 10 Dezernat 2.5 Betreuung von Fachverfahren ZIT-BB 1 E 10 Dezernat 3.2 Technischer Betrieb, Infrastruktur der Polizei ZIT-BB 1 E 10 Dezernat 3.3 ServiceDesk ZIT-BB 1 E 11 Dezernat 4.1 Systemmanagement ZIT-BB 2 E 14 Dezernat 4.2 Zentrale Systemdienste ZIT-BB 1 E 11 Dezernat 4.2 Zentrale Systemdienste ZIT-BB 1 E 10 Dezernat 4.2 Zentrale Systemdienste ZIT-BB 1 E 11 Dezernat 4.3 Netze/TK ZIT-BB 1 E 10 Stabsstelle Kommunales Anwendungszentrum Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Ministerium 1 A 15 Referat 1.4 Haushalt und Informationstechnik Ministerium 1 E 12 Referat 1.4 Haushalt und Informationstechnik Ministerium 1 A 13g Referat 1.3 Gerichtsorganisation, Personalbedarfsberechnung /Statistik, ehrenamtliche Richter, Verwaltungsmodernisierung, Zuwendungen ZenIT 1 A 14 Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg ZenIT 2 A 13g Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Ministerium 1 E 12 Referat 11 Organisation, Informations- und(ohne Steuerverwaltung), Innerer Dienst, Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 5 - Vergabestelle des MdF, Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich, Innenrevision, Justiziariat, Controlling der Kreditaufnahme, des Liquiditäts- und Schuldenmanagements und der Sondervermögen Ministerium 1 A 11 Referat 32 Organisation und Automation in der Steuerverwaltung, Personalbedarfsberechnung Steuerverwaltung und Neue Steuerungselemente Technisches Finanzamt 3 E 12 Dezernat 2 IT-Verfahrensentwicklung Finanzverwaltung Technisches Finanzamt 2 E 12 Dezernat 3 Verfahrensbetrieb Finanzverwaltung Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Ministerium 1 A 13g Referat 11 Organisation, Controlling, Informationsmanagement , Justiziariat Ministerium 1 E 12 Referat 33 Berufliche Bildung, Fachkräftepolitik Ministerium 1 E 13 Referat 45 Gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft , Krankenhäuser, Rehabilitation LASV 1 E 14 Umsetzung OZG LASV 1 E 11 Umsetzung OZG Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie Ministerium 1 B 2 Referat 23 Digitale Wirtschaft, Digitale Infrastruktur, Clearingstelle Mobilfunk Ministerium 2 E 12 Referat 23 Digitale Wirtschaft, Digitale Infrastruktur, Clearingstelle Mobilfunk LME BB 1 A 11 Arbeitsgruppe 1.3 Qualitätsmanagement, Informationsmanagement Geschäftsbereich des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Ministerium 1 E 12 Referat 12 Organisation, Verwaltungsmodernisierung, IT, OZG-Koordination, E-Government, Innerer Dienst Ministerium 1 E 12 Referat 16 IT-Fachverfahren/E-Government im Schulbereich Ministerium 1 E 11 Referat 16 IT-Fachverfahren/E-Government im Schul- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 6 - bereich Ministerium 1 A 13h Referat 25 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan Ministerium 2 A 14 Referat 31 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schule und Schulaufsicht, Schulvisitation, ISQ, Bildungsmedien, Schule in der digitalen Welt Ministerium 1 A 13h Referat 31 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schule und Schulaufsicht, Schulvisitation, ISQ, Bildungsmedien, Schule in der digitalen Welt Ministerium 1 A 12 Referat 31 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Schule und Schulaufsicht, Schulvisitation, ISQ, Bildungsmedien, Schule in der digitalen Welt LISUM 1 A 13h Referat 33 Medienbildung/Bildungsserver BLzpB 1 E 13 Social Media Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Ministerium 2 E 12 Referat 14 Organisation, E-Government LfU 1 E 10 Referat S 2 IT/GIS/Flächenmanagement Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Ministerium 1 A 14 Referat 10 Grundsatz, Koordination, Internationales, Digitalisierung und Innerer Dienst Ministerium 1 A 13h Referat 10 Grundsatz, Koordination, Internationales, Digitalisierung und Innerer Dienst Ministerium 1 A 13g Referat 10 Grundsatz, Koordination, Internationales, Digitalisierung und Innerer Dienst Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Ministerium 1 E 13 Referat 25 (0,5 VbE) Hochschulen, Einstein Forum, Moses Mendelssohn Zentrum, Familienfreundliche Hochschule, Lehrerbildung, wissenschaftliche Weiterbildung und Referat 31 (0,5 VbE) Grundsatzangelegenheiten der Kultur; Kulturelle Weiterbildung und Kulturwirtschaft Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 7 - Ministerium 1 E 14 Referat 11 Organisation, Informationstechnik, Innerer Dienst Ministerium 1 E 11 Referat 11 Organisation, Informationstechnik, Innerer Dienst 2. Wie gestaltet sich die koordinierende Funktion der Staatskanzlei im fortgesetzten Strategieprozess ? a) Welche personellen, finanziellen und sonstigen Ressourcen stehen der Staatskanzlei als koordinierender Institution zur Verfügung? b) Welche Berichtspflichten bestehen seitens der Ministerien gegenüber der Staatskanzlei ? c) Wie oft, in welcher Form und wie ausführlich wird der Staatskanzlei aus den Ministerien berichtet? d) Besteht im Hinblick auf die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie eine Weisungsbefugnis der Staatskanzlei gegenüber den Ministerien? Wenn ja, in welcher Form? zu Frage 2: a) Im Referat 25 der Staatskanzlei sind eine Referatsleitung, ein Referent sowie 1,5 SB- Stellen für das Themenfeld Digitale Gesellschaft eingesetzt. Weiterhin sind externe Dienstleister zur Prozessunterstützung und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit im Einsatz. Der Haushaltsansatz für das Referat 25 im Jahr 2019 beläuft sich auf 240.000 Euro. b) Die Staatskanzlei kann vor dem Hintergrund von §§ 1 und 3 der GO der Landesregierung jederzeit sachbezogene Zuarbeiten oder Auskünfte der Ressorts einholen. Eine darüberhinausgehende Berichtspflicht gibt es im Bereich Digitalisierung nicht. c) Die Staatskanzlei lässt sich anlassbezogen berichten oder zuarbeiten. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch über aktuelle digitalpolitische Entwicklungen in den Ressorts in der von der Staatskanzlei geleiteten und aktuell ca. alle sechs Wochen tagenden Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) Digitalpolitik statt. d) Gemäß §§ 1 und 8 GO der Landesregierung leiten alle Ministerinnen und Minister ihren Geschäftsbereich selbstständig nach den vom Ministerpräsidenten festgelegten Richtlinien der Regierungspolitik. Diese sind von den Ministern bei der Ausübung ihrer Ressortverantwortung zu beachten. Die Staatskanzlei achtet auf die Einheitlichkeit der Regierungspolitik . 3. Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen der Staatskanzlei, als koordinierender Institution, und dem Bevollmächtigten der Landesregierung für die Digitalisierung , Thomas Kralinski, der dieses Amt nach seinem Wechsel aus der Staatskanzlei in seine Position als Leiter der Brandenburger Landesvertretung in Berlin beibehalten hat? Kommt Herrn Kralinski eine Weisungsbefugnis gegenüber der für Digitales zuständigen Abteilung in der Staatskanzlei zu? Falls ja, steht seine Befugnis über der des Leiters der Staatskanzlei? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 8 - zu Frage 3: Staatssekretär Kralinski nimmt seine Aufgabe als Digitalkoordinator der Landesregierung unverändert wahr und kann, wie die gesamte Hausleitung der Staatskanzlei, auf das Referat „Digitale Gesellschaft“ zugreifen. Amtschef und oberste Entscheidungsinstanz der Staatskanzlei ist in ständiger Vertretung des Ministerpräsidenten der Chef der Staatskanzlei, der dem Bevollmächtigten beim Bund und Digitalkoordinator vorgesetzt ist (§ 4 GGO). 4. In der Zukunftsstrategie spricht die Landesregierung davon, dass sie Themen wie z.B. AR/VR, Blockchain, oder künstlicher Intelligenz, “an geeigneter Stelle vertieft nachgehen ” wolle (S. 15). Wann und in welcher Form will sich die Landesregierung mit diesen Technologiefeldern auseinandersetzen? zu Frage 4: Die IMAG Digitalpolitik befasst sich 2019 vertieft und unter Einbindung externer Gäste / Expert/inn/en u. a. mit digitaler „Datenpolitik“, was Bereiche wie KI, Datenschutz , Datensicherheit, Open Data oder Datenökonomie umfasst. Dies dient der Prüfung, wie die genannten Themen effizient und zielführend für den Wirkungskreis der Landesregierung erschlossen werden können. 5. Für welche Rechtsrahmen plant die Landesregierung derzeit eine „Erweiterung rechtlicher Spielräume“ bzw. die „Einführung von Experimentierklauseln“ (Zukunftsstrategie, S. 48)? Welche Anwendungsfälle hat sie hierbei im Blick (bitte auflisten nach Gesetz, identifiziertem Handlungsbedarf und Zeitplan für die Änderung)? zu Frage 5: Die Möglichkeit der Experimentierklausel wurde z. B. mit § 17 im brandenburgischen eGovernment-Gesetz bereits angewandt. Dieser grundsätzliche Ansatz soll auch bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren verfolgt werden. 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um erfolgreiche digitale Leuchtturmprojekte zukünftig in den Flächenbetrieb im gesamten Bundesland zu überführen? (Bitte konkrete Beispiele für erfolgreiche Pilotprojekte nennen und geplantes Vorgehen erläutern.) zu Frage 6: Einige Beispiele für Projekte, für die jeweils eine sukzessive Ausbreitung vorgesehen ist, sind u. a. die SchulCloud, die SmartCity App oder die Zukunftsorte Brandenburg . Hierfür bedarf es einer guten Kommunikation und Vernetzung der jeweiligen Akteure. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch die DigitalAgentur dazu beitragen wird, dass sich erfolgreiche Projekte im Land ausbreiten. 7. In der Zukunftsstrategie spricht die Landesregierung davon, dass es “eine breite politische und zivilgesellschaftliche Debatte über neue Herausforderungen durch die Digitalisierung ” brauche und sie diese auch führen wolle. In welcher Form plant die Landesregierung die Debatte um ihre Digitalisierungsstrategie weiterzuführen? a) Welche Kommunikations- und welche Interaktionskanäle mit der breiten Zivilgesellschaft plant die Landesregierung für diese Debatte zu nutzen? b) Wird bereits ein Newsletter der Seite digitalesbb.de versandt? Wenn ja, wie viele Newsletter wurden bereits versandt? Wie viele Menschen und Organisationen haben den Newsletter abonniert? c) Wo werden digitalpolitische Vorlagen, die im Digitalkabinett besprochen werden, öffentlich zur Verfügung gestellt? Welche Vorlagen sind derzeit geplant? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 9 - d) Werden der Landtag und seine Abgeordneten in diese Debatte mit einbezogen werden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? e) Mit welchem politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren und in welchen Foren will sie diese Auseinandersetzung führen? zu Frage 7: a) Die Landesregierung hat diverse Veranstaltungs- und Dialogformate auf den Weg gebracht , um 2019 die digitalpolitische Diskussion im Land fortzusetzen. Hierzu gehören u. a. eine fachöffentliche Verbändeanhörung der Staatskanzlei im Februar, gemeinsame Smart-Country-Veranstaltungen mit der WFBB sowie diverse digitalpolitische Formate der jeweiligen Fachressorts. Für das Jahr 2019 sind weitere digitalpolitische Veranstaltungsformate geplant, die den Dialog mit den jeweiligen Akteuren und deren Vernetzung untereinander verstärken sollen. Darüber hinaus hat die Staatskanzlei mit der Website digitalesbb .de sowohl eine Informations- als auch Kommentarplattform geschaffen, die die bestehenden Kontaktformen zur Leitungs- und Arbeitsebene der Ressorts ergänzt. b) Der öffentliche digitalpolitische Newsletter wurde erstmals im März versandt und ist somit noch im Aufbau befindlich. Anfang April waren ca. 300 Mailadressen registriert. c) Die Beratungen der Landesregierung sind vertraulich (s. § 22 GO Landesregierung), dies gilt auch für die Digitalkabinette. In der Regel wird jedoch über Presseerklärungen umfänglich über die Ergebnisse der Digitalkabinette informiert. d) Der Landtag und die Abgeordneten sind wichtiger Teil des digitalpolitischen Diskurses in Brandenburg. So wurde die Digitalisierungsstrategie im Januar 2019 im Landtagsplenum debattiert und auf Anfrage auch gesondert in einzelnen Fraktionen vorgestellt. Darüber hinaus werden die Abgeordneten grundsätzlich zu allen digitalpolitischen Veranstaltungen eingeladen. e) Es werden kontinuierlich neue Dialogformate oder Fachtage zu aktuellen digitalpolitischen Themen entwickelt und durchgeführt, teils auch mit Kooperationspartnern, so dass eine allgemeingültige Aussage nicht getroffen werden kann. Die gesellschaftlichen Akteure werden themen- und anlassbezogen in die digitalpolitischen Aktivitäten und Veranstaltungen der Landesregierung eingebunden. Dazu gehören Verbände, Vereine, Sozialpartner, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kirchen, Parteien, Stiftungen, Medien, Interessengruppen , Expertinnen und Experten etc. 8. Werden die in der Zukunftsstrategie angekündigten “Fachdialoge der Landesregierung ” sowie die “Branchengespräche” (S.49) öffentlich zugänglich sein? a) Wenn nicht, werden Landtagsmitglieder Zugang zu solchen Veranstaltungen haben ? b) Wie sollen die Ergebnisse dieser Gespräche für die breite Öffentlichkeit aufbereitet und zugänglich gemacht werden? zu Frage 8: a) Der Teilnehmer- und Adressatenkreis der Veranstaltungen folgt aus dem sachlichen Zuschnitt. Branchengespräche folgen üblicherweise dem Interesse einer zielgerichteten und gebündelten Kommunikation. Soweit diese Gespräche zum Kernbereich der Exekutive gehören, sind sie nicht öffentlich und zum Teil auch ausdrücklich als vertrauliche Gespräche eingestuft. Gleichwohl führt die Landesregierung auch öffentliche Dialogveranstaltungen durch. Bereits im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses hat die Staatskanzlei digitalpolitische Dialogveranstaltungen für ein breiteres Publikum durchgeführt, zu denen auch die Mitglieder des Landtages eingeladen waren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 10 - b) In der Regel finden sich umfangreiche Informationen zu den digitalpolitischen Veranstaltungen auf der Website digitalesbb.de. Auch über die social media-Kanäle werden Informationen hierzu verbreitet. 9. Was hat es mit den in der Zukunftsstrategie angekündigten Digitalbotschafter-Innen (auf Seite 49) der Landesregierung auf sich? a) Gibt es diese schon? Wenn ja, seit wann? b) Oder sollen sie erst noch ernannt werden? Wenn ja, wann? c) Handelt es sich dabei um ein Ehrenamt? d) Welche Funktionen und Aufgaben umfasst das Amt? zu Frage 9: a bis d) Die Idee der „Digitalbotschafter/innen“ ist noch in der Konzeptphase. Derzeit werden die Mitglieder des Digitalbeirats gleichzeitig auch als „Digitalbotschafter /innen“ wahrgenommen. 10. Werden die Berichte, die alle zwei Jahre zur Evaluation der Zukunftsstrategie erstellt werden, öffentlich zugänglich sein? a) Wenn ja, wo werden sie veröffentlicht? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, werden sie dem Landtag zugänglich sein? zu Frage 10: a bis c) Es ist geplant, dass die Evaluationen in geeigneter Form veröffentlicht und dem Landtag zugeleitet werden. 11. Warum ist im Digitalbeirat a) kein Vertreter der Arbeitgeberseite vertreten? b) kein Vertreter für die Digitalisierung von Alltagsanwendungen im ländlichen Raum vertreten? zu Frage 11: a und b) Der Digitalbeirat setzt sich aus neun Persönlichkeiten unterschiedlicher Fachbereiche zusammen. Bei der Auswahl der Mitglieder ging es weniger um die Abbildung ausgewählter oder aller denkbaren Themenfelder, sondern vielmehr um die Persönlichkeiten selbst. Dabei wurde durchaus darauf geachtet, dass die Mitglieder aus jeweils unterschiedlichen Bereichen stammen, um zu einer vielfältigen Mischung von Themen im Beirat zu kommen. Ein Gremium, das alle denkbaren Felder der Digitalisierung abgedeckt hätte, wäre zudem sehr groß und damit kaum arbeitsfähig gewesen. Darüber hinaus sind auch Unternehmervertreter Mitglied des Beirates. Auch Experten für digitale Anwendungen finden sich im Beirat. 12. Jetzt, wo der Digitalbeirat zu einer ständigen Institution werden soll, sollen diese inhaltlichen Leerstellen gefüllt werden? zu Frage 12: Es ist nicht beabsichtigt, den Digitalbeirat in dieser Legislaturperiode umzubilden . Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie denkt die Landesregierung über eine temporäre bzw. rotierende Besetzung des Digitalbeirats? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 11 - zu Frage 13: Siehe Antwort auf Frage 12. 14. Wie denkt die Landesregierung über einen Digitalbeirat, der - ähnlich wie in Mecklenburg -Vorpommern - als breite Stakeholder-Plattform konzipiert ist? Was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen eine solche Formation in Brandenburg? zu Frage 14: Siehe Antwort auf Frage 12. Die Landesregierung ist grundsätzlich offen für neue bzw. andere Formate und prüft fortlaufend eine Ergänzung und Anpassung der bestehenden Instrumente. 15. Wozu und in welcher Form soll der Digitalbeirat wie angekündigt auch nach Beschluss der Digitalstrategie fortbestehen? a) Wie lange soll der Digitalbeirat fortbestehen? b) Wie häufig soll er tagen? c) Welche konkreten Ergebnisse soll er in Zukunft produzieren? d) Mit welchen Mitteln sollen seine Arbeit bzw. seine Treffen finanziert werden (bitte Titel und Höhe der veranschlagten Summe nach Haushaltsjahren auflisten)? zu Frage 15: a) Der Digitalbeirat wurde im April 2018 berufen. Es ist nicht beabsichtigt, seine Arbeit zu beenden. b) Der Beirat tagt drei bis vier Mal im Jahr. c) Der Digitalbeirat wird 2019 digitalpolitische Empfehlungen für die Landesregierung erarbeiten . d) Der Digitalbeirat wird über den Titel 541 67 (Veranstaltungen und Tagungen) der Staatskanzlei finanziert, der 2019 und 2020 einen Ansatz von je 20.000 Euro umfasst. Hiervon wird nur ein geringer Teil für den Digitalbeirat aufgewendet, der im Wesentlichen in der Aufwandsentschädigung von 130 Euro pro Person und Sitzungstag besteht. 16. Wie ist der aktuelle Planungs- und Umsetzungsstand der Digitalagentur? Welche weiteren Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen werden in welcher Zeitschiene getroffen ? zu Frage 16: Am 03.07.2018 erfolgte die Zustimmung der Landesregierung zur Gründung einer Digitalagentur in der Rechtsform einer GmbH als 100-prozentige Tochter der ILB. Die Gründung selbst erfolgte am 24.08.2018, die Eintragung ins Handelsregister am 18.09.2018 und am 20.12.2018 tagte erstmalig der Aufsichtsrat. Erstes Projekt der Digitalagentur mit Unterzeichnung einer entsprechenden Absichtserklärung am 01.03.2019, gemeinsam mit MBJS und dem Hasso-Plattner-Institut, ist die Unterstützung bei der Pilotierung einer Schul-Cloud im Land Brandenburg. Derzeit erfolgt die Personalakquise der Agentur einschließlich des Aufbaus einer dauerhaften Geschäftsführung, eines ersten Standortes in Potsdam, sowie der Identifizierung weiterer Projekte. 17. Wo im Land Brandenburg soll die Digitalagentur ihre Standorte haben? zu Frage 17: Die Erarbeitung eines Regionalkonzepts einschließlich der Festlegung der einzelnen Standorte obliegt der Geschäftsführung der Digitalagentur. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11410 - 12 - 18. An welche regionalen und lokalen Akteure im Land Brandenburg richten sich die Beratungsangebote der Digitalagentur? Wozu konkret sollen sie beraten werden? zu Frage 18: Aufgabe der Digitalagentur ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten mit besonderem Landes- und/oder Kommunalinteresse. Im Fokus steht die Beratung und Unterstützung der Landkreise und Kommunen bei der strategischen Planung, operativen Steuerung und der Abstimmung entsprechender Projekte und Maßnahmen. Dazu zählt im Kontext der Digitalisierung u.a. auch die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur.