Landtag Brandenburg Drucksache 6/11412 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4532 der Abgeordneten Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11197 Brandenburger Positionierung in Akzeptanz-AG Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Laut Vereinbarung zum Energiesammelgesetz vom 30. Oktober 2018 hat die große Koalition auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe zu Akzeptanzfragen eingesetzt. In der „AG Akzeptanz“ sollen Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie entwickelt werden. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage 1621 bestätigte die Landesregierung ihre Position , die Windenergie-Privilegierung im Außenbereich abzuschaffen; eine entsprechende Initiative des Landes Brandenburg ist inzwischen im Bundesrat mangels Unterstützung anderer Länder gescheitert. Für die Sitzung der AG am 11.3.19 wurde das Land Brandenburg zur Anhörung eingeladen. 1. Wie kann der bundesweit angestrebte Anteil von 65 Prozent an erneuerbarem Strom bis 2030 erreicht werden, wenn es keine Privilegierung der Windenergie im Außenbereich mehr gibt? zu Frage 1: Die Entprivilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich kann nicht mit einem Verbot gleichgesetzt werden. Zielsetzung der Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg, die im Bundesrat nicht gescheitert ist, sondern bis auf Wiederaufruf vertagt wurde, ist eine Stärkung der Planungshoheit der Kommunen in diesem Bereich. Die Überantwortung der Entscheidung über die Ansiedlung von Windenergieanlagen auf die kommunale Bauleitplanung bezweckt eine verbesserte Akzeptanz, da im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine stärkere Teilhabe und Partizipation der Bevölkerung erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund kann die Windenergie auch weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele für die regenerative Energiegewinnung leisten . 2. Müssten Kommunen im Falle der Abschaffung der Windkraft-Privilegierung den Bau von Windanlagen selbst über Bebauungspläne regeln? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11412 - 2 - zu Frage 2: Zwar ist auch im Fall einer Abschaffung der Privilegierung von Anlagen zur Nutzung der Windenergie (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch - BauGB -) eine Zulassung entsprechender Anlagen unabhängig von Bebauungsplänen, namentlich als sonstige Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB, nicht ausgeschlossen. In der Regel wird es für die Begründung der planungsrechtlichen Zulässigkeit jedoch der Aufstellung von Bebauungsplänen durch die Kommunen bedürfen. 3. Welche Regelungskompetenzen bzw. -zuständigkeiten bezüglich der Ausweisung von Gebieten für die Windenergie würden in diesem Fall bei den Regionalen Planungsgemeinschaften verbleiben? zu Frage 3: Nach dem Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) sind die Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg für die Regionalplanung zuständig. Sollte die Privilegierung der Windenergienutzung im Baurecht des Bundes (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) entfallen, wäre eine Steuerung der Windenergienutzung mit Hilfe von Eignungsgebieten in Regionalplänen nicht mehr möglich und auch nicht mehr erforderlich. Stattdessen könnten Vorbehaltsgebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen dargestellt werden, die dann von den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung bzw. von den Immissionsschutzbehörden im Rahmen von Zulassungsentscheidungen als Abwägungsbelang zu berücksichtigen wären (§ 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz - ROG -). 4. Würde bei einer Abschaffung der Wind-Privilegierung im Außenbereich der bisher über die Regionalplanung geregelte 1.000-m-Abstands zur Wohnbebauung obsolet werden ? zu Frage 4: Die Regionalplanung könnte auch für Vorbehaltsgebiete einen Abstand - zum Beispiel von 1.000 m - zur Wohnbebauung vorsehen. 5. Wären im Falle der Abschaffung der Wind-Privilegierung im Außenbereich die Abstände zur Wohnbebauung nur noch auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes festsetzbar? zu Frage 5: Die im Fall der Entprivilegierung verstärkt geforderte Bauleitplanung eröffnet weitreichende Möglichkeiten der differenzierten Steuerung von Vorhaben. So kann im Zusammenhang mit Bebauungsplänen für Windenergieanlagen durch Aufnahme entsprechender Festsetzungen in den Bebauungsplan (z.B. Baufenster, Baugrenzen) im Ergebnis auch die Einhaltung bestimmter Abstände zur Wohnbebauung geregelt werden. Auch verbleiben Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Regionalplanung (vgl. Antworten zu den Fragen 2 und 3). 6. Wie lauten die Fragen, die für die Sitzung der AG am 11. März 2019 an die Landesregierung eingereicht worden sind? (Bitte den schriftlichen Fragenkatalog als Anlage beifügen ) 7. Mit welcher Position hat die Landesregierung auf den Fragenkatalog reagiert? (Bitte Stellungnahme ungekürzt als Anlage beifügen) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11412 - 3 - zu Fragen 6 und 7: Zu der Sitzung der Koalitions-AG Akzeptanz/Energiewende am 11. März 2019 gab es keinen Fragenkatalog. Die eingeladenen Bundesländer haben vielmehr die Möglichkeit einer Sachstandsdarstellung erhalten. Von Seiten des Landes Brandenburg wurde über die Akzeptanzprobleme im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Windenergie, berichtet und wie das Land darauf reagiert hat. Es wurde auf das Maßnahmenpaket der Landesregierung „Erneuerbare Energien und Bürgerinteressen im fairen Miteinander“ und die Einrichtung einer Beratungsstelle für Erneuerbare Energien bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH (WFBB) verwiesen.