Landtag Brandenburg Drucksache 6/11413 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4478 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Drucksache 6/10975 Finanzierung des Regenbogenhauses Kriele Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Regenbogenhaus Kriele ist ein Heim für Kinder und Jugendliche - nach eigenen Angaben oftmals solche, die traumatische Erfahrungen gemacht haben. Frage 1: Aus welchen öffentlichen Geldern finanziert sich das Heim? Zu Frage 1: Die Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finanzieren sich entsprechend ihrer Leistungsentgeltvereinbarung. Für den Abschluss von Vereinbarungen nach § 78 b SGB VIII ist der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig. Die Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung muss der Träger von Einrichtungen mit dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt schließen, in dessen Bereich die jeweilige Einrichtung gelegen ist. Das ist für beide Einrichtungen des Trägers „Regenbogen gUG“ der Landkreis Havelland. Die Finanzierung der Leistungen in den stationären Einrichtungen erfolgt über die Jugendämter, die die Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen unterbringen. Frage 2: Wie viel Geld aus öffentlichen Quellen hat das Heim im vergangenen Jahr erhalten ? Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Angaben vor. Frage 3: Wann wurde eine Betriebserlaubnis für das Heim erteilt, und seit wann ist das Heim tatsächlich in Betrieb? Zu Frage 3: Der Träger „Regenbogen gUG“ mit Sitz in Friesack hat eine Betriebserlaubnis für das „Regenbogenhaus Kriele“, erteilt am 01.09.2015 für 7 Plätze in einer therapeutischen Wohngruppe. Der Betrieb wurde im September 2015 aufgenommen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11413 - 2 - Frage 4: Inwieweit ist die Betriebserlaubnis seit erstmaliger Erteilung überprüft worden? Zu Frage 4: In der Einrichtung wurde seit 2015 einmal pro Jahr eine örtliche Prüfung durchgeführt. Frage 5: Wie viel Geld aus öffentlichen Quellen hat das Heim seit seiner Genehmigung im vergangenen Jahr erhalten? Frage 6: Welche Sätze pro Kind / Jugendlichem liegen der Finanzierung zugrunde? Inwieweit wird bei der Finanzierung nach besonderen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen differenziert? Zu den Fragen 5 und 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7: Gelten besondere Auflagen für das Regenbogenhaus? Wenn ja, welche? Zu Frage 7: Für diese Einrichtung sind keine Auflagen erteilt worden.