Landtag Brandenburg Drucksache 6/11416 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4473 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/10946 Studentenschaften an brandenburgischen Hochschulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Beteiligung an den Wahlen zu den Organen der Studentenschaft in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach Wahl und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 1: UP: 2016 Wahl zum Studierendenparlament: 9,24 % 2017 Wahl zum Studierendenparlament: 8,96 % 2018 Wahl zum Studierendenparlament: 7,12 % 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden BTUCS: 2015/16 Wahl des Studierendenparlaments: 5,23 % 2016/17 Wahl des Studierendenparlaments: 12,35 % 2017/18 Wahl des Studierendenparlaments: 9,00 % 2018/19 Wahl des Studierendenparlaments: 7,40 % EUV: SoSe 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 11,88 % SoSe 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 7,67 % WiSe 2016/17 Wahlen zum Studierendenparlament: 4,81 % SoSe 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 9,09 % WiSe 2017/18 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,06 % SoSe 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 7,79 % WiSe 2018/ 19 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,4% FBKW: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 202 TN 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 259 TN 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 241 TN 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 256 TN 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden Landtag Brandenburg Drucksache 6/11416 - 2 - FHP: 2015 allgemeine Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 11,6 % 2016 nur studentische Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 14,6 % 2017 allgemeine Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 14,4 % 2018 nur studentische Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 11,4 % 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden HNEE: 2015 Beteiligung an AStA-Wahl: 241 TN 2016 Beteiligung an AStA-Wahl: 175 TN 2017 Beteiligung an AStA-Wahl: 199 TN 2018 Beteiligung an AStA-Wahl: 246 TN 2019 Beteiligung an AStA-Wahl: 241 TN THB: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 9,6% 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 5,4% 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 4,1% 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,2% 2019 Es haben noch keine Wahlen stattgefunden THWi: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 73 TN 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 43 TN 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 176 TN 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 99 TN 2. Wie hoch waren die von den Studentenschaften erhobenen Beiträge pro Student in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 2: SoSe 15 WiSe 15/16 SoSe 16 WiSe 16/17 SoSe 17 WiSe 17/18 SoSe 18 WiSe 18/19 SoSe 19 UP 10 10 10 10 10 10 10 10,60 10,60 BTU- CS 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 EUV 12,33 9,42 9,42 9,42 13,24 15,87 15,87 18,48 18,48 FBKW * k.A. 31,00 39,50 39,50 39,50 39,50 39,50 39,50 Abrechnung erfolgt Mitte April THWi 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50 THB 10 10 10 10 10 10 10 10 10 HNEE 8 8 8 8 8 15 15 15 15 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11416 - 3 - FHP 10,70 10,70 7,14 8,50 8,50 8,50 8,60 10,00 10 Werte in Euro (zzgl. des Beitrags für das Semestertickets). * Die Höhe des Semesterbeitrags an der FBKW ergibt sich maßgeblich aus den Kosten für die Versicherung der von den Studierenden genutzten (Film)technik. 3. Welche Beitragshöhe erachtet die Landesregierung für angemessen? Zu Frage 3: Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung der im § 16 (1) Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) genannten Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist. Da die Hochschulen spezifische Gegebenheiten aufweisen, wäre eine einheitliche Höhe der Beiträge nicht sachgerecht. 4. Wie hoch waren die Ausgaben der einzelnen Studentenschaften (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 4: Die Werte können nicht in Semestern dargestellt werden, da sie in Haushaltsjahren erhoben werden. HHJ 2016/2017 HHJ 2017/2018 HHJ 2018/2019 UP* 7.029.505,20 7.547.104,73 Noch kein Jahresabschluss BTUCS 337.741,47 320.870,48 Noch kein Jahresabschluss EUV 198.663,94 200.057,91 Noch kein Jahresabschluss FBKW 49.979,36 59.449,42 Noch kein Jahresabschluss THWi 75.224,54 84.672,72 133.745€ (Plan) THB 54.415,57 42.841,73 13.909,57 (bisher erfasst) HNEE 54.417,90 89.092,24 Noch kein Jahresabschluss Landtag Brandenburg Drucksache 6/11416 - 4 - FHP 90.032,53 100.280,11 Noch kein Jahresabschluss Werte in Euro. * Die Ausgaben der Studierendenschaft der Universität Potsdam beinhalten auch die Ausgaben für das Semesterticket, welche rund 90% der Ausgaben ausmachen (Zahlen nach Haushaltsplan). 5. Liegt den Haushalten eine Systematik zu Grunde? Wenn ja, welche? Zu Frage 5: Gemäß BbgHG § 16 (4) bestimmt sich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft nach § 106 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung. 6. Wie haben sich die Ausgaben der einzelnen Studentenschaften in den Jahren 2015 bis 2019 zusammengesetzt? Zu Frage 6: Die Ausgaben der einzelnen Studierendenschaften setzten sich zusammen aus den notwendigen Kostenpositionen zur Erfüllung der in § 16 BbgHG (1) geregelten Aufgaben, die durch die inhaltliche Arbeit verschiedener Referate umgesetzt werden. Die Kosten der Selbstverwaltung des AStA wie des Studierendenparlaments sowie der jeweiligen Fachschaften bildeten zudem Kostenpositionen bei den Ausgaben. Die Unterstützung sozial schwächerer Studierenden stellte ebenfalls eine Kostenposition der Ausgaben dar. 7. Haben sich die Präsidenten in den Jahren 2015 bis 2019 mit den Haushaltsplänen der Studentenschaften befasst? Zu Frage 7: Ja. 8. Wurden in den Jahren 2015 bis 2019 Haushaltspläne der Studentenschaften durch die Präsidenten versagt? Wenn ja, was waren die Gründe hierfür? Zu Frage 8: Nein. 9. Wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften durch interne Kontrollen der Hochschulen geprüft? Zu Frage 9: Ja. 10. Wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften durch den Landesrechnungshof geprüft? Zu Frage 10: Ja, im Jahr 2010. 11. Gab es Unregelmäßigkeiten bei den Überprüfungen? Bitte auch den Zeitraum vor 2015 miteinbeziehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11416 - 5 - Zu Frage 11: Die Prüfung durch den Landesrechnungshof führte zum Ergebnis, dass die Studierendenschaften in weiten Teilen die maßgeblichen Rechtsvorschriften beachteten. Es wurden punktuelle Mängel in Bezug auf die Bildung von Rücklagen, Haushalts- und Wirtschaftsführung, Rechnungsprüfung und Rechtsaufsicht sowie die Finanzierung der Aufgaben festgestellt. Die Landesregierung, die Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen sowie die Studierendenschaften haben die Mängel kritisch analysiert und beseitigt. 12. Welche Konsequenz hatte die staatsanwaltschaftliche Ermittlung 2012 gegen den AStA der Universität Potsdam wegen des Vorwurfs der Veruntreuung? Zu Frage 12: Der Leitung der Universität Potsdam liegen keine Informationen hinsichtlich Konsequenzen vor. 13. Wie ist der Aufgabenbereich des AStA definiert? Zu Frage 13: Der Aufgabenbereich des AStA wird im § 16 (1) BbgHG definiert: 1. „die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, 2. die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung, 3. die Förderung der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder, 4. die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen , 5. die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Erreichung der Studienziele, 6. die Unterstützung der sozialen, kulturellen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder , 7. die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden sowie die Förderung der Integration ausländischer Studierender und 8. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.“ 14. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats durch Allgemeine Studentenausschüsse? Zu Frage 14: § 16 (1) Ziff. 2 des BbgHG definiert die „Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung“ als eine Aufgabe der Studierendenschaften . Die Landesregierung unterstreicht die Bedeutung der politischen Bildung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Landes. 1. Wie hoch war die Beteiligung an den Wahlen zu den Organen der Studentenschaft in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach Wahl und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 1: UP: 2016 Wahl zum Studierendenparlament: 9,24 % 2017 Wahl zum Studierendenparlament: 8,96 % 2018 Wahl zum Studierendenparlament: 7,12 % 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden BTUCS: 2015/16 Wahl des Studierendenparlaments: 5,23 % 2016/17 Wahl des Studierendenparlaments: 12,35 % 2017/18 Wahl des Studierendenparlaments: 9,00 % 2018/19 Wahl des Studierendenparlaments: 7,40 % EUV: SoSe 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 11,88 % SoSe 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 7,67 % WiSe 2016/17 Wahlen zum Studierendenparlament: 4,81 % SoSe 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 9,09 % WiSe 2017/18 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,06 % SoSe 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 7,79 % WiSe 2018/ 19 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,4% FBKW: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 202 TN 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 259 TN 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 241 TN 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 256 TN 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden FHP: 2015 allgemeine Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 11,6 % 2016 nur studentische Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 14,6 % 2017 allgemeine Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 14,4 % 2018 nur studentische Wahlen zu Senat, FBR, AStA und StuRa: 11,4 % 2019: Es haben noch keine Wahlen stattgefunden HNEE: 2015 Beteiligung an AStA-Wahl: 241 TN 2016 Beteiligung an AStA-Wahl: 175 TN 2017 Beteiligung an AStA-Wahl: 199 TN 2018 Beteiligung an AStA-Wahl: 246 TN 2019 Beteiligung an AStA-Wahl: 241 TN THB: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 9,6% 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 5,4% 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 4,1% 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 6,2% 2019 Es haben noch keine Wahlen stattgefunden THWi: 2015 Wahlen zum Studierendenparlament: 73 TN 2016 Wahlen zum Studierendenparlament: 43 TN 2017 Wahlen zum Studierendenparlament: 176 TN 2018 Wahlen zum Studierendenparlament: 99 TN 2. Wie hoch waren die von den Studentenschaften erhobenen Beiträge pro Student in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Werte in Euro (zzgl. des Beitrags für das Semestertickets). * Die Höhe des Semesterbeitrags an der FBKW ergibt sich maßgeblich aus den Kosten für die Versicherung der von den Studierenden genutzten (Film)technik. 3. Welche Beitragshöhe erachtet die Landesregierung für angemessen? Zu Frage 3: Die Höhe der Beiträge ist auf das Maß zu beschränken, das zur Erfüllung der im § 16 (1) Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) genannten Aufgaben unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlic... 4. Wie hoch waren die Ausgaben der einzelnen Studentenschaften (bitte nach Semester und Hochschule aufschlüsseln)? Zu Frage 4: Die Werte können nicht in Semestern dargestellt werden, da sie in Haushaltsjahren erhoben werden. Werte in Euro. * Die Ausgaben der Studierendenschaft der Universität Potsdam beinhalten auch die Ausgaben für das Semesterticket, welche rund 90% der Ausgaben ausmachen (Zahlen nach Haushaltsplan). 5. Liegt den Haushalten eine Systematik zu Grunde? Wenn ja, welche? Zu Frage 5: Gemäß BbgHG § 16 (4) bestimmt sich die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft nach § 106 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung. 6. Wie haben sich die Ausgaben der einzelnen Studentenschaften in den Jahren 2015 bis 2019 zusammengesetzt? Zu Frage 6: Die Ausgaben der einzelnen Studierendenschaften setzten sich zusammen aus den notwendigen Kostenpositionen zur Erfüllung der in § 16 BbgHG (1) geregelten Aufgaben, die durch die inhaltliche Arbeit verschiedener Referate umgesetzt werden. D... 7. Haben sich die Präsidenten in den Jahren 2015 bis 2019 mit den Haushaltsplänen der Studentenschaften befasst? Zu Frage 7: Ja. 8. Wurden in den Jahren 2015 bis 2019 Haushaltspläne der Studentenschaften durch die Präsidenten versagt? Wenn ja, was waren die Gründe hierfür? Zu Frage 8: Nein. 9. Wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften durch interne Kontrollen der Hochschulen geprüft? Zu Frage 9: Ja. 10. Wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studentenschaften durch den Landesrechnungshof geprüft? Zu Frage 10: Ja, im Jahr 2010. 11. Gab es Unregelmäßigkeiten bei den Überprüfungen? Bitte auch den Zeitraum vor 2015 miteinbeziehen. Zu Frage 11: Die Prüfung durch den Landesrechnungshof führte zum Ergebnis, dass die Studierendenschaften in weiten Teilen die maßgeblichen Rechtsvorschriften beachteten. Es wurden punktuelle Mängel in Bezug auf die Bildung von Rücklagen, Haushalts- un... 12. Welche Konsequenz hatte die staatsanwaltschaftliche Ermittlung 2012 gegen den AStA der Universität Potsdam wegen des Vorwurfs der Veruntreuung? Zu Frage 12: Der Leitung der Universität Potsdam liegen keine Informationen hinsichtlich Konsequenzen vor. 13. Wie ist der Aufgabenbereich des AStA definiert? Zu Frage 13: Der Aufgabenbereich des AStA wird im § 16 (1) BbgHG definiert: 1. „die Wahrnehmung der Interessen der Studierenden, 2. die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassung... 3. die Förderung der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder, 4. die Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§ 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragestellungen, 5. die Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Erreichung der Studienziele, 6. die Unterstützung der sozialen, kulturellen und fachlichen Belange ihrer Mitglieder, 7. die Pflege der überregionalen und internationalen Beziehungen der Studierenden sowie die Förderung der Integration ausländischer Studierender und 8. die Förderung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.“ 14. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung des allgemeinpolitischen Mandats durch Allgemeine Studentenausschüsse? Zu Frage 14: § 16 (1) Ziff. 2 des BbgHG definiert die „Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und...