Landtag Brandenburg Drucksache 6/11422 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4494 des Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11035 Aufarbeitung und Wiedergutmachung der Bodenreformaffäre Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die so genannte „Bodenreform-Affäre“ wurde im Dezember 2007 durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ.: V ZR 65/07) mit einem klaren Befund bewertet: Das Land Brandenburg hatte mit seiner Eintragungspraxis „sittenwidrig “ und „eines Rechtsstaates unwürdig“ verhalten, in dem es sich als Eigentümer in tausenden Grundbüchern vermeintlich unbekannter Neusiedler eintragen ließ, ohne überhaupt nach den Eigentümern oder Erben gesucht zu haben. Neben finanziellen Verlusten traf dieses Vorgehen vor allem die Erben emotional, da es sich meist um Grundstücke handelte, welche die Eltern oder Großeltern zu DDR-Zeiten rechtmäßig erworben hatten und selbst bewirtschafteten. Der Untersuchungsausschuss 4/1 des Landtages kam 2009 zum Ergebnis, das im Finanzministerium gravierende Fehler begangen wurden und auch die 2010 eigensetzte Enquete-Kommission 5/1 widmete sich in einem eigenen Themenfeld. Dabei wurden auch durch konkrete Handlungsempfehlungen der Kommission Initiativen zur Rückgabe bzw. Entschädigung angeregt, ein Verwertungsverbot der noch ungeklärten Flächen gefordert sowie die Prüfung zur Einschaltung von Erbenermittlern empfohlen. Durch das Ministerium der Finanzen wurden landesweite Aufrufe an Eigentümer und Erben von Bodenreformgrundstücken gestartet, es gab vereinzelte Rückgaben und im aktuellen Haushaltsjahr steht ein Härtefallfonds in bescheidener Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Trotz dieser Maßnahmen sehen viele Betroffene den Umgang des Landes sehr kritisch und bewerten die Aufarbeitung bzw. Widergutmachung als unzureichend. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den durch das BGH-Urteil ausgelösten Widergutmachungsprozess grundsätzlich? zu Frage 1: Die Landesregierung misst der Rückgabe der vom Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 2007 (V ZR 65/07) betroffenen Grundstücke an die Neubauernerbenden weiterhin große Bedeutung bei. Frage 2: Wie viele Grundstücksrückgabeanträge bzw. Forderungen auf Rückgabe oder Entschädigungen wurden bisher gestellt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11422 (ND) - 2 - zu Frage 2: Bis Jahresmitte 2015 wurden rund 5.200 Rückgabeanfragen gestellt. Für die Zeit danach liegt die Anzahl der Anfragen im niedrigen zweistelligen Bereich. Frage 3: Wie viele Grundstücke, in denen sich das Land rechtwidrig als gesetzlicher Vertreter eingesetzt hat, wurden bisher zurückgegeben oder anderweitig entschädigt? Frage 4: Wie viele Bodenreform-Grundstücke befinden sich aktuell noch im „Besitz“ des Landes Brandenburg und müssten zurückgegeben werden? zu den Fragen 3 und 4: Bis zum 31. März 2019 wurden insgesamt 4.192 Liegenschaften zurückgegeben, entschädigt oder die Fälle sind in anderer Weise erledigt. Für 65 Liegenschaften , die vor dem 7. Dezember 2007 verkauft wurden, muss noch die Entschädigung ausgezahlt werden. Im Besitz des Landes befinden sich noch 4.575 Liegenschaften. Frage 5: Welche Einnahmen wurden durch Verpachtung bzw. Veräußerung seit dem Jahr 2014 erzielt und wofür wurden diese verwendet? (Bitte Aufschlüsselung nach Jahren.) zu Frage 5: Veräußerungserlöse wurden nicht erzielt, weil die betroffenen Grundstücke seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes nicht verkauft werden. Aus Verpachtungen dieser Grundstücke konnten für die Eigentümerinnen und Eigentümer die folgenden Einnahmen erzielt werden: 2014 511 T€ 2015 512 T€ 2016 471 T€ 2017 433 T€ 2018 448 T€ I. Quartal 2019 81 T€. Die Einnahmen werden unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die jeweiligen Grundstücke an die Eigentümerinnen und Eigentümer ausgekehrt. Frage 6: Wie viele Anträge auf Unterstützung aus dem seit diesem Jahr eingerichteten Härtefallfonds für Betroffene gemäß Artikel 233 § 12 Absatz 2 EGBGB wurden bisher gestellt ? Frage 7: Wie vielen Anträgen auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds für Betroffene gemäß Artikel 233 § 12 Absatz 2 EGBGB wurde bisher entsprochen und wie viele wurden abgelehnt? (Bitte die häufigsten Gründe für die Ablehnung angeben.) zu den Fragen 6 und 7: Bis Anfang April 2019 wurden fünf Anträge gestellt. Die Anträge befinden sich in Prüfung. Frage 8: In welcher Intensität wurde und wird der Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (schriftlich, telefonisch, per Fax-Nummer oder E-Mail) zum Thema Bodenreform und Eigentumsrückgabe kontaktiert? zu Frage 8: Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen.