Landtag Brandenburg Drucksache 6/11423 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4527 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU- Fraktion) Drucksache 6/11192 Bekämpfung des Islamismus und Terrorismus in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In den vergangenen Jahren hat sich insbesondere durch die Kriege in Syrien und im Irak die Gefahrenlage in Bezug auf den Islamismus und Terrorismus in Deutschland und auch in Brandenburg verschärft. Im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat wurden europaweit Anschläge verübt. Ein weiteres Problem stellt der Islamismus der Tschetschenen dar. 1. Welche islamistischen bzw. terroristischen Organisationen sind wie in Brandenburg tätig oder haben welche Kontakte nach Brandenburg? zu Frage 1: Strukturen islamistischer Organisationen – im Sinne einer hierarchischen Ordnung und eindeutigen Zuständigkeiten – sind im Land Brandenburg nicht aktiv. Lediglich die „Sächsische Begegnungsstätte“ versuchte im Land Brandenburg durch Einflussnahme auf muslimische Gemeinden Strukturen aufzubauen (vgl. Antwort zu Frage 8). Das in der Antwort zu Frage 2 benannte Personenpotenzial bezieht sich auf Personen, die eine islamistische Ideologie teilen. Eine Zuordnung zu einer konkreten Organisation ist nur in Einzelfällen möglich. 2. Wie viele Personen in Brandenburg waren jeweils in den Jahren 2018 und 2019 dem Islamismus, dem gewaltbereiten Islamismus, den Gefährdern und den relevanten Personen zuzuordnen (bitte aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit sowie unter Angabe des Höchst- und Tiefststandes)? zu Frage 2: Innerhalb des islamistischen/salafistischen Spektrums lag/liegt die Anzahl der Gefährder im niedrigen zweistelligen Bereich und die Zahl der Relevanten Personen im ohen einstelligen Bereich. Rund dreiviertel dieser Personen sind russische Staatsbürger verschiedener nordkaukasischer Ethnien. Im Jahr 2018 werden 130 Personen dem islamistischen Spektrum zugeordnet, für 2019 ist die Tendenz steigend. Ungefähr die Hälfte der Islamisten gilt als gewaltbereit. Hinsichtlich der einzelnen Staatsangehörigkeiten ist anzumerken, dass im Falle des Islamismus die ethnische Zugehörigkeit von höherer Bedeutung ist, als es die Staatsangehörigkeit ist. Dies gilt besonders für Tschetschenen (regelmäßig russische Staatsangehörigkeit), da hier Landtag Brandenburg Drucksache 6/11423 - 2 - der Islamismus mit dem Separatismus (Unabhängigkeit von der russischen Föderation) eng verwoben ist. Während in den Jahren 2016 und 2017 die Mehrzahl der Islamisten Tschetschenen waren, verschiebt sich das Potenzial nun zunehmend in Richtung Syrer und Nordafrikaner. Dies muss nicht zwingend auf eine Veränderung des Personenpotenzials hinweisen, sondern ist auch durch die verbesserte Erkenntnislage begründet. Eine weitergehende Offenlegung von Gefährdern und Relevanten Personen bzw. deren Verteilung im Land Brandenburg würde den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden im Rahmen laufender gefahrenabwehrender Ermittlungen diesem Personenkreis bekannt geben. Aus der konkreten territorialen Verteilung dieser Personen ließen sich Rückschlüsse auf polizeiliche Erkenntnisse zu relevanten Zusammenhängen und Beziehungen dieser Personen ziehen. Diese sind geeignet, entsprechende Personen zu intensiverem konspirativen Vorgehen zu bewegen, was für künftige Maßnahmen der Strafverfolgung und/oder Gefahrenabwehr mindestens nachteilig wäre. 3. Wie viele Personen in Brandenburg gehörten jeweils in den Jahren 2018 und 2019 einer islamistischen oder terroristischen Organisation an (bitte aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, der jeweiligen Organisation sowie unter Angabe des Höchst- und Tiefststandes)? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Auf welche Landkreise und kreisfreie Städte verteilen sich in welchem Umfang die Personen, die dem Islamismus, dem gewaltbereiten Islamismus, den Gefährdern und den relevanten Personen zuzuordnen sind? zu Frage 4: Die Personengruppe der Gefährder und Relevanten Personen verteilt sich aktuell auf insgesamt neun Landkreise bzw. kreisfreie Städte im Land Brandenburg. 5. Wie steht das Land Brandenburg im Bundesvergleich dar (Islamismus, gewaltbereiten Islamismus, Gefährder und relevante Personen)? zu Frage 5: Im Vergleich der Bundesländer stellt sich die Anzahl der Gefährder und Relevanten Personen im Land Brandenburg unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl und deren Zusammensetzung (Ethnie, Staatsangehörigkeit, Religion) relativ betrachtet unauffällig dar. Auffällig ist jedoch die relativ hohe Anzahl an tschetschenischen Islamisten. 6. Wie sehen die Biografien der Islamisten, gewaltbereiten Islamisten, Gefährder und relevanten Personen aus? Welche Kontakte pflegen diese in ihrem Umfeld im Inland insbesondere in Brandenburg und nach Berlin? Welche Reiseaktivitäten und Auslandsverbindungen bestehen? zu Frage 6: Umfassende Erkenntnisse zu Biographien liegen dem Verfassungsschutz Brandenburg hier nur in Einzelfällen vor, was eine systematische Auswertung biografischer Daten ausschließt. Kontakte und Reisebewegungen sind bei vielen Islamisten in Richtung Berlin festzustellen. Hier liegt die Motivation vor allem auf der Teilnahme am religiösen Leben, da die Stadt im Gegensatz zu Brandenburg über eine muslimische Infrastruktur verfügt. In Einzelfällen wurden Reisen und Kontakte ins europäische und auch ins außereuropäische Ausland bekannt. Eine weitergehende Beantwortung ist im Rahmen einer Landtag Brandenburg Drucksache 6/11423 - 3 - Kleinen Anfrage nicht möglich, da Ermittlungserkenntnisse zu Reiseaktivitäten, Auslandsverbindungen und Kontaktstellen offengelegt würden, was ein weiteres Aufhellen etwaiger Netzwerke und Strukturen gefährden bzw. künftig erschweren würde. 7. Welche Entwicklungen sind beim tschetschenischen Islamismus und beim Salafismus zu beobachten? zu Frage 7: Während bundesweit die Tschetschenen in der islamistischen Szene eine untergeordnete Rolle spielen, stellen sie in Brandenburg einen großen Anteil des islamistischen Personenpotenzials dar. Eine Verfestigung der Kennverhältnisse zu organisatorischen Strukturen hat sich bislang jedoch nicht ergeben. Die schlechte Bleibeperspektive der tschetschenischen Migranten verbunden mit einem niedrigen Bildungsniveau und einem an traditionellen Strukturen ausgerichtetem Gesellschaftsverständnis erschwert die Integration und arbeitet der Akzeptanz der umgebenden Gesellschaft entgegen. Folglich kommt es des Öfteren zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit andern Asylbewerbern aber auch zu Sympathien für extremistische Bestrebungen. Dies trifft nicht für alle Tschetschenen zu, dennoch reagiert ein besorgniserregender Teil auf diese Weise. Während die ältere Generation immer noch auf die Vorstellung eines unabhängigen Tschetschenien zurückgreift, zeigt sich bei den jüngeren Tschetschenen eine Umorientierung zu salafistischen Ideologien, meist in Richtung des „Islamischen Staates“. Aus der nationalen Agenda wird somit eine globale. Derzeit liegt das Personenpotenzial der Salafisten bei ca. 100 (einschließlich der Tschetschenen ). Die Zahlen nehmen kontinuierlich zu. Größere Veranstaltungen salafistischer Prediger sind in Brandenburg bislang nicht bekannt geworden. Salafisten, die in Brandenburg ihren Wohnsitz haben, orientieren sich vorwiegend nach Berlin. 8. Wie stellen sich die Aktivitäten des Vereins Sächsische Begegnungsstätten in Brandenburg dar? zu Frage 8: Seit dem Jahr 2017 versucht die Sächsische Begegnungsstätte (SBS) nach Brandenburg zu expandieren. Ideologisch ist die SBS bei der Muslimbruderschaft zu verorten . Gewalttaten und Terrorangriffe drohen von dieser Seite nicht, jedoch Parallelkulturen , deren Streben letztendlich auch auf die Errichtung eines Kalifats ausgerichtet ist, auch wenn dies nicht gewaltsam umgesetzt wird. Die SBS hat in Brandenburg versucht, auf muslimische Gemeinden Einfluss auszuüben. Kontaktaufnahmen gab es in den vergangenen Jahren in Brandenburg an der Havel, Cottbus und Senftenberg. Doch nur in Brandenburg an der Havel ist ein Andocken an lokale Strukturen gelungen. Für die aktive Verbreitung islamistischer Ideologie in dem Gebetsraum der SBS gibt es jedoch derzeit keine Belege . Im letzten Jahr sind die Expansionsbestrebungen nahezu zum Erliegen gekommen. Dies liegt u. a. auch an der intensiven Berichterstattungen über die extremistischen Bestrebungen dieser Organisation. Es ist nicht auszuschließen, dass die Akteure unter dem Deckmantel einer anderen Organisation die Expansionsbestrebungen wieder aufnehmen. 9. Welche Radikalisierungs- und Rekrutierungsräume im Internet werden von den Islamisten in Brandenburg wie genutzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11423 - 4 - zu Frage 9: Die in diesem Zusammenhang bekannte Nutzung von sozialen Netzwerken, wie Facebook und Telegram, kann auch für das Land Brandenburg bestätigt werden. 10. Während vor einiger Zeit islamistische Schriften zu Aktionen von sogenannten „einsamen Wölfen“ im Internet publiziert wurden, gibt es immer mehr Anleitungen zur Bildung operativer Gruppen und zur verdeckten Planung, Ausbildung und Durchführung von Maßnahmen. Hat sich dies bereits in der islamistischen Szene in Brandenburg niedergeschlagen? zu Frage 10: Islamistisch-terroristische Gruppen - allen voran der IS - publizieren zahlreiche Online-Magazine, in denen zu Gewalttaten aufgerufen und Tipps zu deren Durchführung gegeben werden. Neben den Online-Magazinen gewinnen Messenger-Dienste und soziale Netzwerke zunehmend an Bedeutung. Das Konsumieren und Posten von jihadistischer Online-Propaganda ist auch für das Land Brandenburg festzustellen. Erkenntnisse zu konkreten Aufrufen von Anschlägen gab es bisher nicht. Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass auf Grund der nur eingeschränkten Überwachbarkeit von Netz- Aktivitäten die Erkenntnislage unbefriedigend ist. Konspiration unter Islamisten ist auch im Land Brandenburg festzustellen. Dies gilt insbesondere für tschetschenische Islamisten. Diese Fähigkeiten sind jedoch eher auf die Erfahrungen im Heimatland zurückzuführen als auf die Anleitung durch die Online-Propaganda. 11. Europol hatte Anfang 2017 bereits festgestellt, dass viele Islamisten und Dschihadisten in Verbindung zur Kriminalität standen. Welche Verbindungen von Islamisten und Salafisten in Brandenburg bestehen zur Kriminalität einschließlich der Klankriminalität ? Gibt es hierzu ein Lagebild der Polizei Brandenburg? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 11: Vereinzelt sind Verbindungen von Islamisten und Salafisten im Land Brandenburg zur Allgemeinkriminalität bekannt. Dies betrifft insbesondere auf russische Staatsbürger nordkaukasischer Ethnien zu. Ein gesondertes Lagebild der Polizei Brandenburg existiert hier nicht. Allerdings erfolgt auf Bundesebene ein regelmäßiger und sachgerechter Informationsaustausch zwischen OK- und Staatsschutzdienststellen. Konkrete Erkenntnisse im Sinne der Fragenstellung liegen nicht vor. 12. Wie viele Terroranschläge wurden in Brandenburg aufgedeckt bzw. verhindert? 13. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Anschläge in Brandenburg und Deutschland durch die Informationen ausländischer Polizei- oder Nachrichtendienstbehörden verhindert wurden? zu den Fragen 12 und 13: Die im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg bearbeiteten Sachverhalte ließen in dieser Hinsicht bislang keine derartig fortgeschrittenen Planungsund Vorbereitungshandlungen erkennen, die bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem entsprechenden terroristischen Ereignis hätten führen können. 14. Wie viele Terrorismusstraftaten wurden jeweils in den Jahren 2013 bis 2019 in Brandenburg angezeigt und angeklagt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11423 - 5 - zu Frage 14: Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg sind in den Jahren 2013 bis 2019 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gemäß §§ 89a bis 89c sowie 129a und 129b StGB wie folgt anhängig geworden: 2013 5 Verfahren 2014 6 Verfahren 2015 7 Verfahren 2016 6 Verfahren 2017 4 Verfahren 2018 2 Verfahren 2019 bislang kein Verfahren In einem Verfahren erfolgte eine Anklageerhebung. Eine gesonderte statistische Erfassung dazu, ob ein Ermittlungsverfahren aufgrund einer Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet wird, erfolgt nicht. Ergänzend ist zu bemerken , dass Straftaten gemäß §§ 129a und 129b StGB grundsätzlich in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallen und diesem bei Vorliegen eines entsprechenden Anfangsverdachts zur Übernahme vorgelegt werden. 15. Gegen wie viele der Islamisten, gewaltbereiten Islamisten, Gefährder und relevanten Personen im Land Brandenburg liegt ein Haftbefehl vor? Soweit diese bisher nicht vollstreckt wurden, welche Gründe liegen dafür vor? 16. Wie viele Islamisten, gewaltbereite Islamisten, Gefährder und relevanten Personen befinden sich derzeit in Haft im Land Brandenburg? zu den Fragen 15 und 16: Die Anzahl der aufgrund strafprozessualer Haftbefehle in Haft befindlichen Personen, die im Land Brandenburg als Gefährder bzw. relevante Personen eingestuft sind, liegt derzeit im niedrigen einstelligen Bereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage 3033 verwiesen .