Landtag Brandenburg Drucksache 6/11424 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2019 / Ausgegeben: 20.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4522 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11170 Gute Ideen zum Strukturwandel in der Lausitz auch in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Zur Förderung des Strukturwandels in der Lausitz hat der Freistaat Sachsen für den sächsischen Teil der Lausitz einen großen Ideenwettbewerb initiiert. Der Freistaat Sachsen greift damit das kreative Potential der Menschen in der Lausitz auf. In den Kategorien „Bürgerinnen und Bürger“, „Kinder sind unsere Zukunft“ und „die Lausitz bewegt sich“ sowie einer Sonderkategorie zur Stärkung der sorbischen Sprache und Identität können zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen Projektideen einreichen, die dann mit Beträgen zwischen 500 und 30.000 Euro gefördert werden. In vielen Orten des brandenburgischen Teils der Lausitz würden sich Kommunen, Vereine aber auch Privatpersonen auch gern in den Strukturwandelprozess einbringen und sind verwundert und irritiert, dass sie diese Möglichkeit nicht haben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung das Potential der Brandenburger Lausitz in ähnlicher Weise aufzugreifen? 2. Wäre es nicht eine gute Möglichkeit, das sächsische Programm einfach für Brandenburg zu spiegeln, da seine Modalitäten in der Lausitz bereits bekannt und es ohnehin durch die gemeinsame Gesellschaft Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) administriert wird? zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hat am 30.04.2019 die Förderrichtlinie für lokale Projekte u. a. von Kommunen, Vereinen und Verbänden zur Strukturentwicklung der Lausitz vorgestellt, für die insgesamt 500.000 € bereitgestellt wurden. Ab 1. Mai können über diese Richtlinie Anträge gestellt werden, die sich auf Arbeitsmarkt,- Weiterbildungs-, kulturelle, innovative oder soziale Vorhaben beziehen. Mit dem Fördergrundsatz sollen kleine Projekte schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 € je Vorhaben, in der Regel ist ein Eigenanteil zu erbringen, die Höhe ergibt die konkrete Antragsprüfung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11424 - 2 - Die Landesregierung unterstützt mit diesem Förderprogramm die regionalen Initiativen in der Lausitz in ähnlicher Weise wie in Sachsen. Weitere Informationen zu den Formalitäten sind unter: www.lausitz-brandenburg.de/foerderung zu finden.