Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2019 / Ausgegeben: 21.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4535 der Abgeordneten Raik Nowka (CDU-Fraktion), Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11211 E-Health, Telemedizin und digital gestützte Gesundheitsversorgung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 11. Dezember 2018 hat die Landesregierung die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg beschlossen. Darin stellt sie fest, dass „gerade in ländlich strukturierten Flächenländern wie Brandenburg [...] die Versorgung in Zukunft nur durch die enge Verzahnung der verschiedenen Sektoren der Versorgung [...] gesichert werden“ kann, wofür es „hohe Informations- und Kommunikationsbedarfe [gibt], die ohne die möglichst rasche Nutzung digitaler Vernetzungen nicht zu bewältigen sind“. Um eine gleichwertige Versorgung in allen Teilen des Landes zu sichern, will sie den „Einsatz digital unterstützter Gesundheitsdienstleistungen“ in Kooperation mit dem Cluster Gesundheitswirtschaft , Kommunen und Landkreisen sowie den Kostenträgern „intensiv unterstützen“. Für den Zuständigkeitsbereich des MASGF schlägt die Strategie 38 Maßnahmen vor, von denen 10 dem Bereich Gesundheit und Pflege zuzuordnen sind. Zu deren finanzieller Planung hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die KA 4153 verschiedene Angaben gemacht. Dabei waren dem Maßnahmenkatalog der Zukunftsstrategie und der Antwort auf die KA 4153 insgesamt jedoch nur im begrenzten Umfang Informationen zum tatsächlichen Umsetzungsstand von E-Health, Telemedizin und einer digital gestützten Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg zu entnehmen. Insbesondere zum aktuellen Stand der Umsetzung und bisherigen Wirkung der beiden Kernmaßnahmen 118 (Digitalisierungspauschale für Krankenhäuser) und 119 (Telematikinfrastruktur und die Einführung elektronischer Patientenakten) ist derzeit wenig bekannt. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Welche konkreten Projekte zur verbesserten digitalen Vernetzung des Gesundheitssektors im Land Brandenburg wurden bereits begonnen (bitte auflisten nach koordinierender Stelle/Einrichtung, Ort, Maßnahme, erwarteter Wirkung, Umsetzungsstand, Mittelaufwand und Laufzeit)? zu Frage 1: Telematik und Telemedizin bieten große Chancen, einerseits die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und anderseits die Beschäftigten im Gesundheitswesen bei ihrer Arbeit spürbar zu entlasten. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben 2016 einstimmig dem weiteren Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen zugestimmt. Digitalisierung in der Praxis zu nut- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 2 - zen ist allerdings nicht voraussetzungslos. Dazu gehören technisch flächendeckende gute Sendeleistungen, aber auch Empfangsmöglichkeiten sowie die Bereitschaft zur Nutzung bzw. Anwendung entsprechender Angebote. Im Verbund der sektorübergreifenden Versorgung müssen sich zudem ambulante und stationäre Systeme „verstehen“ können. Dies ist noch immer nicht gewährleistet, da die zentrale Festlegung entsprechender medizinischer Informationsobjekte (Normen und Standards) auf Bundesebene noch nicht erfolgt ist. Gegenwärtig werden keine „einzelnen“ Telemedizinprojekte außerhalb der „Digitalisierungspauschale “ durch das MASGF gefördert. Die Finanzierung für Digitalisierung ist Bestandteil der Krankenhausfinanzierung nach KHG. Im Jahr 2018 standen dafür zusätzlich 20 Mio. Euro zur Verfügung und wurden wie die Investitionspauschale auf der Basis des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an die Krankenhäuser ausgereicht. Die Verwendung der Mittel wird gesondert nachgewiesen. Für das Jahr 2019 konnte die Finanzierung verstetigt werden, so dass für die Krankenhäuser planbare Summen für Digitalisierungsvorhaben verfügbar sind. Zusätzlich eröffnet der Strukturfonds II für 2019 - 2022 neue Chancen für größere Digitalisierungsprojekte Für förderfähige Projekte stehen insgesamt rd. 120 Mio. Euro für Brandenburg (die Hälfte aus Bundes-mitteln) zur Verfügung. Desweiteren stehen seit November 2018 im Rahmen des Sonderförderprogramm des BMVI "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus - Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser" zur Förderung von Infrastrukturprojekten Brandenburgischer Krankenhäuser Bundesmittel zur Verfügung. Insellösungen oder Projekte sind erwiesenermaßen für eine flächendeckende Anwendung ungeeignet. Vielmehr müssen auf Bundesebene die Rahmenbedingungen gesetzlich klar geregelt sein, der Nutzen muss Leistungserbringer und Betroffene überzeugen und solide Finanzierungsquellen sind zu schaffen. Dafür greift jedoch die Regelungskompetenz des Bundes, bei dem die Länder beratend mitwirken können. Das tun sie bereits in regelmäßigen Fachministerkonferenzen der Länder und unterstützen die Bemühungen durch entsprechende Beschlussfassungen, um den Einsatz moderner E-Health-Entwicklungen in die Regelversorgung und damit die Fläche zu bringen. Frage 2: Welche weiteren Projekte zur verbesserten digitalen Vernetzung im Brandenburger Gesundheitssektor sind derzeit geplant (bitte auflisten nach geplantem Zeitpunkt für Projektbeginn, koordinierender Stelle/Einrichtung, Ort, Maßnahme, erwarteter Wirkung, geplantem Mittelaufwand und geplanter Laufzeit)? zu Frage 2: Zu weiteren konkreten Projekten liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 3: Welche telemedizinischen und anderen E-Health-Anwendungen sind derzeit in Brandenburg bereits in Gebrauch (Zukunftsstrategie S. 34) (bitte auflisten nach zuständiger Einrichtung, Technologie, und Einsatzort)? zu Frage 3: Die Einrichtung des Innovationsfonds hat die Entwicklung geeigneter Projekte zum Nachweis nutzbringender Effekte von Telemedizin befördert. In Brandenburg sind folgende Anwendungen bekannt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 3 - Innovationsfonds-Projekt „Verbesserung der Notfallversorgung von Herzinfarktpatienten in Berlin und Brandenburg“ (QS-Notfall) Das Projekt QS-Notfall ist aus dem Berlin-Brandenburger Herzinfarktregister entstanden. Im Berlin-Brandenburger Herzinfarktregister sind derzeit bereits über 18 % der Brandenburger Fälle und eine Reihe von Kliniken integriert. Der Ausbau und die weitere Teilnahme von Kliniken sind bereits vorbereitet. QS-Notfall steht für QualitätsSicherung Notfallversorgung von Infarktpatientinnen und -patienten und hat zum Ziel, die Notfallversorgung zu beschleunigen und damit zu verbessern. Mit dem Projekt soll langfristig die Qualität der Erstversorgung von Herzinfarktpatientinnen und -patienten an der Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Kliniken optimiert werden. Am Projekt nehmen 22 Berliner Katheter- Kliniken, die Kliniken Nauen und Hennigsdorf aus Brandenburg, die Berliner Feuerwehr und die Rettungsdienste aus Havelland und Oberhavel teil. Beteiligt an der statistischen Auswertung ist auch das Institut für Biometrie des Universitätsklinikums Hamburg. Innovationsprojekt ANNOTeM - Akut-Neurologische Versorgung in Nord- Ost- Deutschland mit TeleMedizinischer Unterstützung Ziel des ANNOTeM-Netzwerkes ist die Verbesserung der akutneurologischen Versorgung durch ein integratives und telemedizinisch unterstütztes Behandlungskonzept in den beiden nordostdeutschen Flächenländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Ausweitung des Behandlungsspektrums auf neurologische Notfallerkrankungen jenseits des Schlaganfalls. Telemedizinische Netzwerke mit Beschränkung auf die Akutversorgung des Schlaganfalls („Tele-Stroke“) sind in der Versorgungskette etabliert. Die telemedizinische Erstbefundung erfolgt durch die Charité in Berlin. Das im Rahmen von ANNOTeM implementierte Konzept wird über anonymisierte Daten der beteiligten Krankenkassen AOK Nordost, BARMER und Techniker Krankenkasse wissenschaftlich evaluiert. Im Projekt ANNOTeM wird das Konzept der telemedizinischen Zentren zusätzlich auf andere neurologische Notfallerkrankungen ausgeweitet. Das neue Versorgungsmodell umfasst somit neben der Einrichtung spezialisierter Behandlungseinheiten für neurologische Akuterkrankungen mit elektronischen Übertragungsmöglichkeiten und fachübergreifenden Teams eine standardisierte Notfalldiagnostik für neurologische Akuterkrankungen sowie die telemedizinische Vernetzung durch einen Telekonsildienst rund um die Uhr. Im Rahmen des ANNOTeM-Projektes werden in den am Netzwerk beteiligten regionalen Kliniken - 8 Kliniken aus Brandenburg und 4 Kliniken aus Mecklenburg-Vorpommern - nachhaltige Strukturen geschaffen, um eine spürbare Verbesserung der Behandlungsqualität zu erreichen . Innovationsfondsprojekt ERIC - Enhanced Recovery after Intensive Care In Deutschland werden jährlich 2,1 Millionen Patienten auf Intensivstationen behandelt. In vielen Fällen erholen sich die Betroffenen nicht und leiden unter den Folgen. Mediziner sprechen vom „Post-Intensive Care Syndrome“. Ziel des Projektes „Enhanced Recovery after Intensive Care“ (ERIC) ist es, diese Langzeitfolgen einer intensivmedizinischen Behandlung zu verringern. Dafür wird eine zentrale E-Health-Plattform aufgebaut, die die Kommunikation und die Datenerfassung der beteiligten Krankenhäuser verbessert und in einem telemedizinischen Zentrum bündelt. Es werden unter anderem tägliche Televisiten durchgeführt, in der die teilnehmenden Ärzte und Pflegekräfte über Video standortunabhängig miteinander kommunizieren. Im Mittelpunkt steht die Implementierung von Quali- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 4 - tätsindikatoren zur intensivmedizinischen Behandlung, die über die E-Health-Plattform automatisch erhoben und ausgewertet werden. Die Plattform dient dazu, akute stationäre und nachgeschaltete Versorgungsstrukturen wie Reha-Zentren oder Hausärzte miteinander zu vernetzen. In Bezug auf das Digital Health Center der gemeinsamen Digital Engineering Fakultät des Hasso-Plattner-Instituts und der Universität Potsdam ist festzustellen, dass die Professuren inzwischen erfolgreich besetzt sind. Zum Wintersemester 2018/19 starteten neben dem Bachelor- und Masterstudiengang „IT-Systems Engineering“ erstmalig die neuen Masterstudiengänge „Data Engineering“ und „Digital Health“. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Auslegung des Fernbehandlungsverbots durch die Brandenburgische Ärztekammer? Hält sie hier ein Festhalten an der bisherigen Praxis für notwendig oder sieht sie Änderungsbedarf zur Ausnutzung bestehender Potenziale der digital gestützten Gesundheitsdienstleistungen (bitte begründen )? zu Frage 4: Die Entscheidung des Deutschen Ärztetages im Mai 2018, das Fernbehandlungsverbot zu lockern, ist eine sehr gute Nachricht für alle Patientinnen und Patienten. Wenn Haus- oder Fachärzte und -ärztinnen eine Untersuchung via Internet machen können , spart das für alle unnötige Wege- und Wartezeiten. Wie zu Frage 1 ausgeführt, wird in der Digitalisierung eine große Chance gesehen, die gesundheitliche Versorgung gerade in einem Flächenland wie Brandenburg weiter verbessern zu können. Entscheidend aber ist, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf weiterhin frei ausüben. Sie allein müssen entscheiden , ob sie für eine Diagnose ihre Patientinnen bzw. Patienten direkt sehen müssen oder eine Untersuchung auch am Bildschirm erfolgen kann. Und telemedizinische Leistungen müssen selbstverständlich die medizinischen Qualitätsstandards und Datenschutzbestimmungen erfüllen. Der Patientenschutz steht immer an erster Stelle. Menschen nutzen Internetangebote in allen Lebensbereichen immer selbstverständlicher, dieser Entwicklung muss sich der Gesundheitsbereich stellen. Frage 5: Welche digital unterstützten Gesundheitsdienstleistungen werden in Kooperation mit dem Cluster Gesundheitswirtschaft seit wann vorangetrieben (Zukunftsstrategie S. 29)? a) Welche konkreten Projekte werden hier aus welchen Haushaltstiteln über welchen Zeitraum gefördert? b) Welche strategischen Zielsetzungen sind damit verbunden? c) Welche konkreten Verbesserungen haben sich daraus für Patienten ergeben? zu Frage 5 a)-c): Die Region Berlin-Brandenburg bietet aufgrund ihrer geografischen und demografischen Voraussetzungen (z. B. Bevölkerungswachstum in der Metropolenregion versus Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Räumen) hohe Herausforderungen, aber auch ideale Bedingungen für die Entwicklung und den Einsatz von E-Health-Lösungen wie beispielsweise der Telemedizin. Diesen Herausforderungen und den sich daraus ergebenden Chancen stellt sich Berlin-Brandenburg mit einem breiten Spektrum an Kliniken, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, modernsten Unternehmen im Bereich der Pharma-, Biotechnologie- und Medizintechnikbranche sowie einer vitalen und kreativen IKT-Landschaft. Für den Erfolg und die Akzeptanz von technologischen E-Health- Entwicklungen und -Innovationen für die Bereiche Medizin, Gesundheit und Versorgung ist Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 5 - die Zusammenarbeit und Kooperation der Entwickler- und Anwenderseite notwendig. Mithilfe von E-Health-Technologien kann die Vernetzung zwischen stationären und ambulanten Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen vorangetrieben werden. Um dauerhaft kostendeckend und damit wettbewerbsfähig E-Health-Technologien auf dem regionalen als auch auf dem globalen Markt erfolgreich zu vermarkten ist es wichtig, dass die relevanten internationalen Trends und Bedürfnisse durch kontinuierliche Marktbeobachtung und - analyse frühzeitig erkannt und kommuniziert werden sowie in die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben einfließen. Die effektive Umsetzung der strategischen Zielstellungen wird vom Clustermanagement koordiniert und durch hauptamtliche Handlungsfeldmanager verstärkt. Diese Strukturen und sich daraus entwickelnde Projekte werden von Ländern Berlin und Brandenburg finanziell gefördert. Telemedizin und die elektronische Vernetzung zwischen den Akteuren gehören zu den wichtigsten Themen, die von den Akteuren im Cluster Gesundheitswirtschaft Berlin- Brandenburg aktiv vorangetrieben werden. In den letzten Jahren sind zum Beispiel mehrere international beachtete telemedizinische Studien (FONTANE, CardioBBEAT) in Berlin- Brandenburg durchgeführt worden, die neben wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn auch zur Entwicklung marktreifer telemedizinischer Produkte durch Industriepartner geführt haben . Besonders das Projekt FONTANE hat sowohl deutschlandweit als auch international in der Fachpresse eine große Aufmerksamkeit erfahren und den Nutzennachweis telemedizinischer Anwendungen für Patienten mit Herzschwäche wissenschaftlich nachgewiesen . Die Technologie wurde durch das Teltower Medizintechnikunternehmen GETEMED AG entwickelt und bereitgestellt. Auch in der ambulanten Versorgung finden zunehmend digitale Lösungen Eingang. Die Emperra GmbH hat zum Beispiel ein Telediabetes-Monitoring-System zur optionalen Patientenbetreuung entwickelt. An zahlreichen Klinikstandorten im Land Brandenburg wird durch die Geschäftsführungen und IT-Abteilungen die Digitalisierung der Krankenhäuser vorangetrieben. Ein Vorreiter dieser Entwicklung ist das „papierlose“ Krankenhaus Rüdersdorf, welches bereits seit mehreren Jahren diesen Weg konsequent verfolgt. Das Klinikum Ernst-von-Bergmann hat im letzten Jahr als erste Klinik in Brandenburg einen dezidierten CDO (Chief Digital Officer) eingestellt und eine Vielzahl von Digitalisierungsprojekten etabliert bzw. in der Pipeline, darunter z.B. ein digitales Tumorboard. Zudem hat das Klinikum Ernst-von- Bergmann gemeinsam mit dem Unternehmen Philips eine mobile, LKW-gestützte MRT- Lösung entwickelt und in Einsatz gebracht. In Zusammenarbeit mit der AOK Nordost und dem Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (Fraunhofer FOKUS) wurde in der Parkinsonklinik Beelitz-Heilstätten ein innovatives Projekt entwickelt, bei dem Patientinnen und Patienten im Anschluss an einen stationären Aufenthalt ihre Übungstherapien mit dem bekannten Therapeuten-Team über einen Monat mittels regelmäßiger video-basierter Therapiesitzungen fortsetzen können. Das Clustermanagement unterstützt seit 2013 zahlreiche Unternehmen und Projekte im Bereich der digitalen Gesundheitswirtschaft in allen vier Handlungsfeldern und Integrativthemen des Clusters Gesundheitswirtschaft. Hierzu zählen beispielsweise Informationsund Vernetzungsveranstaltungen, Fachkonferenzen, das Health-IT BarCamp u.v.m. für die Unternehmen der Biotechnologie und Pharma, Medizintechnik, der Diagnostikindustrie oder des Gesundheitstourismus. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 6 - Frage 6: Wie steht die Landesregierung zu den von verschiedenen Krankenkassen initiierten Projekten zur Einführung elektronischer Gesundheitsakten? zu Frage 6: Die Landesregierung sieht in der Einführung elektronischer Gesundheitsakten durch einzelne Krankenkassen die Möglichkeit zur Verbesserung der sektorenübergreifenden Information und Kommunikation medizinischer Daten im Gesundheitswesen. Hierdurch soll die Bereitstellung umfassender medizinischer Informationen der Versicherten im Rahmen ihrer persönlichen medizinischen Behandlung und unter Wahrung des Datenschutzes sichergestellt und damit zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beigetragen werden. Frage 7: Welche von den kasseninitiierten Projekten zur Einführung einer elektronischen Gesundheitsakte kennt die Landesregierung im Land Brandenburg und wie bewertet sie diese im Hinblick auf ihren Innovationsgehalt, ihre Nutzerfreundlichkeit, ihre Datenschutzarchitektur und eine mögliche Überführung in eine zukünftige kassenübergreifende Lösung für eine elektronische Patientenakte? zu Frage 7: Der Landesregierung ist das Projekt der AOK Nordost bekannt. Die AOK Nordost ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie unterliegt als landesunmittelbare Krankenkasse mit Sitz in Potsdam der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg. Die Rechtsaufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Es ist hierbei nicht die Aufgabe der Landesregierung, das Projekt der AOK Nordost im Hinblick auf ihren Innovationsgehalt, ihre Nutzerfreundlichkeit, ihre Datenschutzarchitektur und eine mögliche Überführung in eine zukünftige kassenübergreifende Lösung für eine elektronische Patientenakte zu bewerten. Die verbindlichen Standards für eine kassenübergreifende Lösung kann nur auf der Ebene des Bundes für alle Bundesländer einheitlich festgelegt und bewertet werden. Frage 8: Welche konkreten Anstrengungen sind mit der Maßnahme 119 der Zukunftsstrategie zur Telematikinfrastruktur und zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (seit 2017) verbunden? Welche Akteure sind hier involviert? zu Frage 8: Bereits seit 1998 arbeitet Brandenburg aktiv in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Telematik im Gesundheitswesen“. Die Arbeitsgruppe und mittlerweile auch andere Strukturen, wie z.B. das Forum elektronische Patientenakten (ePA-Forum) seit 2017, dienen dem Ziel, nutzerorientierte Anwendungen parallel zum Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) als eine dauerhafte, sichere und interoperable technische Basis für diverse medizinische Kommunikationsformen in die Versorgungslandschaft zu transportieren bzw. die Hindernisse zu identifizieren und Lösungsstrategien für deren Beseitigung zu entwickeln. Mitglieder des ePA-Forums sind neben Krankenkassen, Berufsverbänden und Industrievertretern z.B. auch Arztnetze. Der Austausch der Länder zu Modellen und Projekten ist in diesem Prozess unverzichtbar. Frage 9: Warum wird für die Maßnahme 125 “Chancen der Digitalisierung im Bereich Altenhilfe und Pflege aufzeigen” für die Jahre 2019/2020 jeweils ein Finanzvolumen von 1.649.900 € angegeben, wenn der konkret benötigte Betrag dafür nicht zu beziffern ist (siehe Drucksache 6/10245)? a) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dadurch die für Digitalisierung veranschlagten Finanzmittel falsch und überhöht dargestellt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 7 - b) Wenn ja, wie trägt die Landesregierung hier zu einer Richtigstellung bei? c) Wenn nein, warum nicht? zu Frage 9 a)-c): Die Maßnahme 125 „Chancen der Digitalisierung im Bereich der Altenhilfe und Pflege aufzeigen“ ist Bestandteil der Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (LIGA-Vertrag). Die LIGA-Verbände werden in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils 1.649.900 € gefördert. Innerhalb dieser Fördersumme wird die Maßnahme 125 realisiert. In welcher Höhe die LIGA Mittel in diese Maßnahme einfließen, kann nicht explizit beziffert werden. Darauf wurde in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4153 (LT-Drucksache 6/10504) hingewiesen. Frage 10: Welche konkreten Potenziale der Digitalisierung sieht die Landesregierung für das selbstbestimmte Leben Älterer und für die Pflege (S. 34)? a) Welche konkreten Lösungsansätze will sie hier wie fördern? b) Welche Maßnahmen sollen wann und in welchem finanziellen Umfang ergriffen werden , damit Verbesserungen flächendeckend spürbar werden? zu Frage 10: Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung wurde das Thema Lebenslanges Lernen in der neuen Leitlinie 4 um die „Digitalisierung der Lebenswelt“ erweitert. Damit trägt die Landesregierung der Entwicklung Rechnung, dass die Digitalisierung in einem Maße und einer Geschwindigkeit alle Lebensbereiche umfasst - auch die ältere Generation setzt sich längst regelmäßig mit digitalen Medien auseinander. Die Landesregierung fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Projekte von im Land tätigen Bildungsträgern. a) Die Digitalisierung fordert von den Bürgerinnen und Bürgern kontinuierlich neue Kompetenzen und eine Aktualisierung des bestehenden Wissens. Volkshochschulen und anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung erreichen hier durch ihre Angebote unter anderem auch Menschen, die bisher kaum über digitale Kompetenzen verfügen. Daher werden Angebote zur digitalen Bildung im Rahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz gefördert, dies beinhaltet sowohl Schulungen zur Nutzung digitaler Medien und Geräte als auch medienpädagogische Angebote. Die Entwicklung innovativer (niedrigschwelliger) medienpädagogischer Weiterbildungsangebote und die Entwicklung digitaler Weiterbildungsformate können im Rahmen von Modellvorhaben bei Volkshochschulen und anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung gefördert werden. Mit dem Doppelhaushalt 2019/20 wurde die Förderung der Grundversorgung der Weiterbildung bei Volkshochschulen und freien Trägern um 10 Euro je Unterrichtsstunde erhöht. Dies soll insbesondere den Lehrkräften der Weiterbildung zugutekommen und dazu beitragen , beispielsweise für Weiterbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung qualifizierte Lehrkräfte zu halten bzw. gewinnen. Ältere Menschen sind als Teilnehmende in der Grundversorgung gut repräsentiert. b) 2017/2018 wurden zwei Modellprojekte mit dem Ziel der Entwicklung und Erprobung von Lernangeboten zur Nutzung digitaler Medien und digitaler Lernformate speziell für die Zielgruppe der Älteren gefördert: - Alter digital - Digital? Digitoll! mit insgesamt 98.400 Euro - Senioren. Lernen. Digital mit insgesamt 103.000 Euro. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11430 - 8 - Im Jahr 2019 kann voraussichtlich ein aufbauendes Projekt „SENIOR.LERNEN.DIGITAL.PLUS.“ gefördert werden, welches der Weiterentwicklung dient. Dafür sind derzeit rund 72.500 Euro eingeplant. Frage 11: In der Zukunftsstrategie wird das Vermittlungsportal für Hebammen (Maßnahme 120) als eine ausgewählte Maßnahme (S. 38) dargestellt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4153 (Frage 4) wird eine Umsetzung nicht vor 2020 in Aussicht gestellt und zudem in Abhängigkeit mit einem Gutachten verknüpft. a) Wann wird dieses Gutachten vorliegen? b) Wieso wird die Maßnahme im Rahmen der Zukunftsstrategie aufgezählt, wenn deren Umsetzung mehr als ungewiss ist? zu Frage 11: Das Gutachten wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2020 vorliegen. Nach Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens wird die Umsetzung weiterer Maßnahmen geprüft. Frage 12: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/2020 wurde durch die Fraktionen SPD und DIE LINKE der sogenannte „Aktionsplan zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung der Versorgung mit Hebammenhilfe“ beantragt. In der Begründung des Antrags steht ausdrücklich, dass die aufgeführten Mittel auch für die Errichtung des Vermittlungsportals für Hebammen vorgesehen sind. Wieso weicht die Landesregierung in der Zukunftsstrategie von dieser Position ab? zu Frage 12: Die Landesregierung weicht nicht von ihrer in der Zukunftsstrategie aufgezeigten Position ab. Weitere Maßnahmen sollen in Abhängigkeit der Ergebnisse des Gutachtens initiiert werden, um i. R. einer Prioritätensetzung einen effektiven Mitteleinsatz gewährleisten zu können.