Landtag Brandenburg Drucksache 6/11431 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2019 / Ausgegeben: 21.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4538 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11214 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4467 Drucksache 6/10920 „Mutmaßliche Stasi-Mitarbeiter sagen zu Lockerbie-Attentat aus“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden im Zusammenhang mit dem Lockerbie- Attentat durch Schottland an die brandenburgischen Staatsanwaltschaften gerichtet? (Bitte das Datum, die Staatsanwaltschaft und die nach Richtlinie 2014/41/EU geforderte Beschreibung der strafbaren Handlung die der Zeugenvernehmung zu Grunde liegt, angeben .) Frage 2: In welchen der unter 1. beantworteten Rechtshilfeersuchen sind die Ermittlungsmaßnahmen mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Frage 3: Laut Schottlands Generalstaatsanwältin Alison Di Rollo sind dabei knapp 20 ehemalige Offiziere des DDR-Geheimdienstes MfS im Visier. Kann die Landesregierung diese Angabe bestätigen? Frage 4: Wie viele der durch Schottland konkret benannten Zeugen gehören oder gehörten der Landesregierung an? Frage 6: Waren bzw. sind unter den befragten oder noch zu befragenden Zeugen ehemalige MfS-Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8? zu Fragen 1 bis 4 und 6: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4467 dargelegt, dass die schottische Staatsanwaltschaft mittels Europäischer Ermittlungsanordnungen mehrere brandenburgische Staatsanwaltschaften um Durchführung von Zeugenvernehmungen im Zusammenhang mit dem so genannten „Lockerbie-Attentat“ ersucht und ausdrücklich darum gebeten hat, die Ersuchen vertraulich zu behandeln, um die von ihr geführten Ermittlungen nicht zu gefährden. Die Vertraulichkeitsbitte der schottischen Staatsanwaltschaft umfasst auch die Zielrichtung und den Bearbeitungsstand der Rechtshilfeersuchen sowie die gegenwärtige oder frühere Stellung der zu befragenden Zeugen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11431 - 2 - Mit Blick auf Artikel 19 Absatz 2 der für Deutschland verbindlichen Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1. Mai 2014, S. 1), wonach der Vollstreckungsstaat die vertrauliche Behandlung des Sachverhalts und des Inhalts der Europäischen Ermittlungsanordnung gewährleistet, sind der Landesregierung nähere Auskünfte zu diesen Fragen daher weiterhin nicht möglich. Frage 5: Wie genau unterstützt die Landesregierung zusätzlich zu den durch Schottland gestellten Rechtshilfeersuchen die schottische Staatsanwaltschaft bzw. Ermittler und trägt somit zur Aufklärung des Mordes an 270 Menschen bei? zu Frage 5: Im internationalen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen wird der Umfang der Unterstützungsleistung grundsätzlich durch das Rechtshilfeersuchen begrenzt. Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die von den ehemaligen Mitarbeitern der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8, mit Blick auf die Gesellschaft zur Rechtlichen und Humanitären Unterstützung, aktuell ausgehende Terrorgefahr ein? zu Frage 7: Für die Landesregierung besteht zu einer derartigen Gefahreneinschätzung kein Anlass. Frage 8: Der Leiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8, Helmut Voigt, wurde 1994 wegen Beihilfe zum Mord (Bombenanschlag auf das Maison de France am 25.08.1983) verurteilt. Sollten ehemalige Mitarbeiter oder gar Abteilungsleiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8 am Lockerbie-Attentat beteiligt gewesen sein: Welche konkreten Konsequenzen würde die Landesregierung mit Hauptaugenmerk auf ehemalige MfS-Mitarbeiter in Brandenburg und insbesondere ehemalige Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII „Terrorabwehr“ Abteilung 8 ziehen? zu Frage 8: Es handelt sich um eine hypothetische Frage, die zu beantworten die Landesregierung keinen Anlass sieht.