Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.05.2019 / Ausgegeben: 22.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 36 der CDU-Fraktion Drucksache 6/10566 Substanzverlust Brandenburger Straßen aufhalten - Finanzielle Mittel für Straßen als zukunftsorientierte Investition in Innovation, Leistungsfähigkeit und Chancengerechtigkeit im ganzen Land Brandenburg begreifen! Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Brandenburg und Deutschland sind eine wichtige Verkehrsdrehscheibe im Herzen Europas. Um in größtmöglichem Umfang von dieser günstigen Lage zu profitieren ist eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur unerlässlich. Damit das so bleibt, müssen die Verkehrswege ordnungsgemäß und kontinuierlich erhalten, erneuert und ausgebaut werden. Mit der wachsenden Mobilität der Menschen und dem zunehmenden Austausch von Waren und Gütern müssen unsere Verkehrswege schritthalten. Neben Wasser- und Schienenwegen kommt dabei der Straßeninfrastruktur eine besondere Bedeutung zu. Investitionen in unsere Straßeninfrastruktur sind daher eine wichtige Grundlage für Wohlstand und Lebensqualität. Für die Bundesfernstraßeninfrastruktur stellt der Bund erhebliche Summen im Zuge der Rekordinvestitionen für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Dabei ist es entscheidend, dass diese Mittel auch schnell und zielgerichtet eingesetzt werden können. Hierzu sind die landesseitigen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Planung, die entscheidende Voraussetzung. Auch die Landesstraßeninfrastruktur steht im Hinblick auf Pflege und Erhalt vor erheblichen Herausforderungen. Dabei kommt den Landesstraßen gerade im Hinblick auf die ländlichen Regionen Brandenburgs besondere Bedeutung zu. Auch die touristischen und straßenbegleitenden Radwege müssen noch an vielen Stellen ausgebaut werden, um Lücken zu schließen und die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen. I. Umfang der Straßen- und Radwegeinfrastruktur in Brandenburg: 1. Wie lauten die aktuellen Zahlen bezüglich des jeweiligen Umfangs a. des Autobahnnetzes b. des Bundesstraßennetzes (aufgeteilt nach freier Strecke und Ortsdurchfahrten), c. des Landesstraßennetzes (aufgeteilt nach freier Strecke und Ortsdurchfahrten sowie nach Grundnetz und Grünem Netz), d. des kommunalen Straßennetzes (bitte aufschlüsseln soweit Daten bekannt), e. des Radwegenetzes in der Baulastträgerschaft des Bundes, Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 2 - f. des Radwegenetzes in der Baulastträgerschaft des Landes g. und des Radwegenetzes in der Baulastträgerschaft der Kommunen in Brandenburg ? Zu Frage 1: Das klassifizierte Straßennetz im Land Brandenburg umfasst: a. 806 km Bundesautobahnen b. 2.739 km Bundesstraßen (Freie Strecke (FS) ca. 80%, Ortsdurchfahrten (OD) ca. 20%) c. 5.687 km Landesstraßen (FS ca. 73%, OD ca. 27%, Grundnetz ca. 48%, Grünes Netz ca. 52%) d. 2.971 km Kreisstraßen e. 945 km Radwege an Bundesstraßen f. 1.037 km Radwege an Landesstraßen und g. 325 km Radwege an Kreisstraßen. Zu Radwegen in der Baulast der Gemeinden liegen der Landesregierung keine Angaben vor. (Quelle: Längenstatistik der Straßen des überörtlichen Verkehrs, Stand: 01.01.2018 – Ausgabe August 2018) 2. Wie lauten die aktuellen Zahlen bezüglich a. der jeweiligen Anzahl der Brückenbauwerke an Bundesautobahnen (A- und Ü-Bauwerke), b. der Brückenbauwerke im Zuge von Bundesstraßen, c. der Brückenbauwerke im Zuge von Landesstraßen d. und der Brückenbauwerke im Zuge von Kreisstraßen in Brandenburg? Zu Frage 2: Die Zahlen bzgl. der jeweiligen Anzahl der Brückenbauwerke (Teilbauwerke) sind nach Stand 12/2018 wie folgt: a. Bundesautobahnen: A-Bauwerke (Brücken im Zuge der Bundesautobahnen): 718 Ü-Bauwerke ( Brücken über Bundesautobahnen): 318 b. Bundesstraßen: 795 c. Landesstraßen: 755 d. Kreisstraßen: Zu Brückenbauwerken im Zuge von Kreisstraßen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Weiterhin liegen der Landesregierung keine Angaben zu den Brückenbauwerken an Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast vor (betrifft die Städte Potsdam und Cottbus sowie teilw. Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel). 3. Wie lauten die aktuellen Zahlen bezüglich des Umfangs der touristischen Radwegeinfrastruktur in Brandenburg? Zu Frage 3: Im Land Brandenburg gibt es rd. 7.000 km regionale und überregionale touristische Radrouten-Trassen, auf denen ca. 12.000 km Einzelradrouten verlaufen. Hiervon sind rd. 2/3 als überregionale Radfernwege ausgewiesen sowie rd. 1/3 als regionale Routen. Durch die wachsende Zahl an Knotenpunkt-Wegweisungssystemen in den Landkreisen und der damit verbundenen Einbindung von den dem Alltagsverkehr dienenden Radwegen an Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen hat sich das Netz an touristisch genutzten Radwegen noch erweitert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 3 - 4. Welche touristischen Radwege gibt es im Land Brandenburg (bitte Angabe der jeweiligen Länge)? Zu Frage 4: Die touristischen Radwege im Land Brandenburg können Anlage 1 entnommen werden. Die Verläufe dieser seit 1995 entwickelten und weiteren hier nicht aufgeführten örtlichrelevanten Radwege können auf den Internetseiten u.a. der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH (TMB) eingesehen werden (siehe http://www.reiseland-brandenburg.de/themen/radfahren/details/fernradwege.html). Eine listenmäßige Erfassung aller Radwege sowie der Baulastträger erfolgt durch die Landesregierung nicht. II. Zustand der Straßen, Brücken und Radwege 5. Wie werden die Zustandswerte für Straßen, Brücken und Radwege in Brandenburg erfasst? In welchen zeitlichen Abfolgen finden die Erfassungen statt? Gibt es bundesweit einheitliche Kriterien für Art und zeitliche Abfolge dieser Erfassungen? Inwiefern weicht Brandenburg von der Erfassung der Zustandswerte in anderen Bundesländern ab? Zu Frage 5: Die Erfassung der Zustandswerte erfolgt auf der Grundlage der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen (ZTV ZEB StB). Die Richtlinie ist durch den Runderlass des BMVBS 3/2007 für Bundesfernstraßen eingeführt. Danach erfolgt die Zustandserfassung an Bundesfernstraßen und analog für die Landesstraßen in einem Turnus von 4 Jahren im Land Brandenburg . Die Zustandserfassung wird für die Bundesfernstraßen vom BMVI einheitlich für die Bundesländer organisiert, Abweichungen erfolgen daher zu anderen Bundesländern nicht. Inwieweit die Erfassung von Landesstraßen von anderen Bundesländern abweicht kann nicht beurteilt werden, da nicht bekannt ist wie diese in anderen Ländern erfolgt. Für die Radwege gibt es keine einheitliche Richtlinie zur Zustandserfassung. Im Land Brandenburg sind Erfassungen mit unterschiedlichen Methoden und Auswertungen erfolgt. Abweichungen zu anderen Bundesländern sind nicht bekannt. 6. Wie lauten die aktuellen Zustandswerte des Autobahnnetzes und die jeweils aktuellen Zustandswerte des Bundesstraßennetzes (bitte jeweils Angabe der absoluten und prozentualen Verteilung der Flächen auf die entsprechenden Kennwerte)? Wie haben sich diese Werte seit Einführung der Zustandserfassung jeweils entwickelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 4 - Zu Frage 6: Die Ergebnisse der letzten Zustandserfassungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Bundesautobahnen Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2010 Anteil 66,8% 25,8% 4,8% 2,6% 2014 Anteil 10,6% 58,0% 16,1% 6,2% 9,1% 2018 Anteil 12,0% 50,0% 17,5% 7,2% 13,3% Bundesstraßen Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2012 Anteil 52,0% 27,0% 11,0% 10,0% 2016 Anteil 49,0% 23,0% 12,0% 9,0% 7,0% 7. Wie lauten die aktuellen Zustandswerte des Landesstraßennetzes in Brandenburg getrennt nach freier Strecke und Ortsdurchfahrten (bitte jeweils Angabe der absoluten und prozentualen Verteilung der Flächen auf die entsprechenden Kennwerte)? Wie haben sich diese Werte seit Einführung der Zustandserfassung jeweils entwickelt? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 8. 8. Wie sind die entsprechenden Zustandswerte bei den Landesstraßen getrennt nach Grundnetz und Grünem Netz? Wie haben sich diese Werte seit Einführung der Zustandserfassung jeweils entwickelt? Wann ist eine neue Erhebung der Zustandswerte vorgesehen? Zu Frage 8: Die Ergebnisse der letzten Zustandserfassungen sind Anlage 2 zu entnehmen . Die Zustandserfassung für die Landesstraßen (Grundnetz) 2018 befindet sich in der Auswertung. Für die Landesstraßen (Grünes Netz) wird 2019 eine neue Zustandserfassung durchgeführt . 9. Wie lauten die aktuellen Zustandswerte der Brückenbauwerke an Bundesautobahnen getrennt nach A- und Ü-Bauwerken und die jeweils aktuellen Zustandswerte der Brückenwerke im Zuge von Bundesstraßen, im Zuge von Landesstraßen in Brandenburg (bitte jeweils Angabe der absoluten und der prozentualen Verteilung auf die entsprechenden Kennwerte)? Wie haben sich diese Werte seit Einführung der Zustandserfassung jeweils entwickelt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 5 - Zu Frage 9: Die aktuellen Zustandswerte der Brückenbauwerke (Teilbauwerke) und der Entwicklung können Anlage 3 entnommen werden. Zustandswerte des Kreisstraßennetzes und deren Entwicklung liegen der Landesregierung nicht vor. 10. Welche Daten liegen der Landesregierung zum Zustand der kommunalen Straßeninfrastruktur in Landkreisen, Städten und Gemeinden vor? Wie haben sich diese Daten entwickelt? Zu Frage 10: Der Landesregierung liegen keine Daten zur kommunalen Straßeninfrastruktur vor. 11. Wie lauten die jeweils aktuellen Zustandswerte der Radwege in der Baulastträgerschaft des Bundes, der Radwege in der Baulastträgerschaft des Landes und der Radwege in der Baulastträgerschaft der Kommunen in Brandenburg (bitte Angabe der absoluten und der prozentualen Verteilung der Flächen auf die entsprechenden Kennwerte)? Zu Frage 11: Der Zustand der straßenbegleitenden Außerortsradwege stellt sich wie folgt dar: - Baulast des Bundes ca. 90 % befinden sich in einem sehr guten bis ausreichenden Zustand (Zustandsnote (ZN) 1,0 - 3,5) ca. 10 % befinden sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand (ZN > 3,5) - Baulast des Landes ca. 92 % befinden sich in einem sehr guten bis ausreichenden Zustand (Zustandsnote (ZN) 1,0 - 3,5) ca. 8 % befinden sich in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand (ZN > 3,5) Zum Zustand der Radwege in der Baulast der Kommunen liegen der Landesregierung keine Daten vor. 12. Welche Schadbilder und welcher Erhaltungsaufwand wurden für die in der vorherigen Frage genannten Radwege in Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen ermittelt? Zu Frage 12: Bei den Schadbildern handelt es sich vor allem um Oberflächenschäden, wie Risse, Flickstellen, Ausmagerungen/Splittverlust, Ausbrüche, offene Nähte, Wurzelhebungen und -aufbrüche sowie Kantenschäden. Des Weiteren werden gemäß Zustandserfassung die Fugen von Pflaster- und Betonbefestigung als Schaden markiert. Zum Erhaltungsaufwand siehe Antwort zu Frage 96. 13. Wie lauten die aktuellen Zustandswerte der touristischen Radwege in Brandenburg (bitte Angabe der absoluten und der prozentualen Verteilung der Flächen auf die entsprechenden Kennwerte)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 6 - Zu Frage 13: Die Erfassung des Zustandes obliegt den Trägern der Straßenbaulast. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht. 14. Welche Straßen, Brücken und Radwege in der Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen waren in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 aufgrund des baulichen Zustands für einen bestimmten Zeitraum (bitte Dauer jeweils angeben) voll oder teilweise gesperrt? Zu Frage 14: Brückenbauwerke: Folgende Bauwerke waren bzw. sind außerhalb des Zeitraumes ihrer Erneuerung voll gesperrt : - L 11, Brücke über die Stepenitz/ Wittenberge: 2011-2018 (nur Nutzung für Fußgänger und Radfahrer) Umleitung; 2018 Ersatzneubau mit dem Bau der neuen OU Breese - L 672, Brücke über die Schwarze Elster/ Kleinrössen: 1996-2018 parallel liegende Behelfsbrücke; 2018 denkmalgerechte Instandsetzung des originären Bauwerks aus dem Jahr 1905 - L 771, Brücke über die Nuthe/Gröben: ab 2017 nur noch Nutzung für Fußgänger und Radfahrer; übrige L 771 zw. Gröben und Tremsdorf beschränkt auf land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge Straßen: Folgende Straßen bzw. Straßenabschnitt waren bzw. sind innerhalb des Zeitraumes voll oder teilweise gesperrt. - L 39 Abschnitt 65, 2014 - 2018 gesperrt wegen fehlender Brücke über den Oder-Spree-Kanal - L 255 Abschnitt 10, 2014 - 2018 Straße nicht nutzbar - L 293 Abschnitt 10, 2014 - 2018 Straße nicht nutzbar. Weitere Vollsperrungen im Zuge von Bundesstraßen und Landesstraßen waren mit aktuell laufenden Baumaßnahmen verbunden. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen wurden Behelfsbrücken errichtet bzw. Umleitungsstrecken zur Verfügung gestellt. Angaben zu Vollsperrungen von Brücken in der Baulastträgerschaft der Kommunen liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Auflistung zu den Fahrbahneinschränkungen an Bundes- und Landesstraßen ist den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. 15. Welche Straßen, Brücken und Radwege in der Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen sind derzeit auf welchen Abschnitten aufgrund des baulichen Zustands für einen bestimmten Zeitraum (bitte Dauer jeweils angeben) voll oder teilweise gesperrt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 7 - Zu Frage 15: Vollsperrungen im Zuge von Bundesstraßen und Landesstraßen (Stand März 2018) sind mit aktuell laufenden Baumaßnahmen verbunden. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen sind Behelfsbrücken errichtet bzw. Umleitungsstrecken zur Verfügung gestellt. Die Antwort zu Frage 14 gilt im Bezug zu den Landesstraßen auch weiterhin. Angaben zu Vollsperrungen von Brücken in der Baulastträgerschaft der Kommunen liegen der Landesregierung nicht vor. Die in Anlage zur Frage 14 genannten Verkehrseinschränkungen beziehen sich auch auf die Fragen 15 und 16 und bestehen bis auf weiteres. 16. Welche Straßen, Brücken und Radwege in der Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen sind derzeit aufgrund des baulichen Zustands nur beschränkt nutzbar (Gewichtsbeschränkungen aufgrund von Tragfähigkeitsdefiziten etc.)? (Bei Straßen und Brücken bitte differenzieren nach Beschränkung bis 3,5 t, über 3,5 t bis 7,5 t, über 7,5 t bis 12 t und über 12t.) Zu Frage 16: Die Einschränkungen von Straßen und Bauwerke in der Baulastträgerschaft des Bundes und des Landes sind den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. Im Bereich der Bundesautobahnen sind ausschließlich Ü-Bauwerke betroffen, die im Zuge von kommunalen Straßen und Wegen die Bundesautobahnen überbrücken. Angaben, welche Brücken in der Baulastträgerschaft der Kommunen derzeit aufgrund des baulichen Zustands nur beschränkt nutzbar sind, liegen der Landesregierung nicht vor. 17. Auf Grundlage welcher Kriterien wird über die in den vorherigen Fragen genannten Sperrungen und Tonnagebeschränkungen entschieden? Unterscheiden sich diese Kriterien von der Vorgehensweise in anderen Bundesländern (Falls ja, bitte erläutern)? Zu Frage 17: Erfordernis und Angemessenheit von Nutzungseinschränkungen an Brücken richten sich im Wesentlichen nach den Erkenntnissen und Sachverhalten, die auf Grundlage folgender Regelwerke gewonnen bzw. ermittelt wurden: DIN 1076 - Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Prüfung und Überwachung (Ausgabe 11/1999) RI-EBW-PRÜF - Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, BMVI (Ausgabe 2017) DIN 1072 - Straßen- und Wegebrücken; Lastannahmen (Ausgaben 11/1967 und 12/2019 ersetzt durch: DIN-Fachbericht 101 „Einwirkungen auf Brücken ” (Ausgaben 03/2003 und 03/2009) ersetzt durch: DIN EN 1991-2:2010-12: Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken; Deutsche Fassung EN 1991-2:2003 + AC:2010 in Verbindung mit: DIN EN 1991-2/NA:2012-08: Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2: Verkehrslasten auf Brücken Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie ), BMVBS (Ausgaben: 05/2011) und 1. Ergänzung (Ausgabe 04/2015) Leitfaden Objektbezogene Schadensanalyse, Bundesanstalt für Straßenwesen (Ausgabe 2004). Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 8 - Die benannten Regelwerke stellen ein weitestgehend bundeseinheitliches Vorgehen sicher . Die Normen gelten für alle Baulastträger und bilden die allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. Die Richtlinien und der Leitfaden vom Bundesministerium für Verkehr gelten nach Einführung einheitlich im Geschäftsbereich aller Straßenbauverwaltungen der Länder und werden in der Regel auch zur Anwendung im kommunalen Bereich empfohlen. Die Vorgehensweise in Brandenburg unterscheidet sich somit nicht von der in anderen Bundesländern. Ein weiteres Kriterium für Sperrungen und Einschränkungen ist die Verkehrssicherheit. Sind die sichere Befahrbarkeit der Straßen, Brücken oder Radwege und damit die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet, werden Teilabschnitte eingeschränkt bzw. im Extremfall gesperrt. Bei Sperrungen aus der Verkehrssicherungspflicht heraus, handelt es ich um sogenannte Havariesperrungen. Diese können u. a. nach Extremwettererscheinungen auftreten (bspw. Sturm, Starkregen). Diese Art der Einschränkungen bzw. Sperrungen sind jeweils Einzelfallentscheidungen. Bei größeren Schäden am Straßenkörper bzw. am Zubehör (bspw. Böschungsrutschungen oder -ausspülungen) kann die Einschränkung bzw. Sperrung länger andauern, weil die Beseitigung im Rahmen einer Planuntersuchung erfolgen muss. 18. Auf welchen Straßen in Brandenburg ist, zusätzlich zu den in Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 3789 (6/9519) benannten Fällen, in welchen Abschnitten (bitte jeweils konkret benennen, inklusive der Länge des betroffenen Abschnitts) eine Alkali- Kieselsäure-Reaktion (AKR) festgestellt worden? 19. Wann wurde in den betroffenen Abschnitten jeweils das von AKR betroffene Material in der Fahrbahn verbaut? 20. In welche Schadenskategorien (I - Verfärbungen, II - beginnende bis ausgeprägte Risse und III - sehr ausgeprägte Risse/Substanzverlust) sind die Schäden in diesen Straßenabschnitten jeweils einzuordnen? 21. In welchen dieser Abschnitte wurden Geschwindigkeitsreduzierungen verhängt (Bitte jeweils angeben seit wann auf welche Geschwindigkeit reduziert wurde)? Zu Fragen 18 bis 21: Die Fragen 18 - 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. BAB Fahrtrichtung Kilometrierung/ Länge Bau Schadenskategorie Tempolimits (km/h) Datum Beginn Tempolimit A 10 Ost linke RF km 36,40 - 33,41 (2,99 km) 1998/2000 Verdacht 80 Pkw 60 Lkw 19.07.2018 A 13 rechte RF km 7,84 - 16,0 (8,16 km) 2002 Verdacht … Tendenz I A 115 rechte RF km 10,967-13,936 (2,97 km) 1998 keine Merkmale … Tendenz I 120 mit achtstreifigem Ausbau A10 aus Gründen der Verkehrssicherheit Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 9 - 22. Auf welchen Abschnitten von welchen Straßen mit konkretem AKR-Befund wird derzeit eine Sanierung durchgeführt? Wann ist jeweils mit einem Ende der Sanierung zu rechnen? Zu Frage 22: Mit Stand 03/2019 wird auf folgenden Straßen eine Sanierung durchgeführt: BAB Fahrtrichtung, Kilometrierung, Länge Fertigstellung A 9 linke RF, km 16,50-11,25 (5,25 km) 11/2019 A 13 rechte RF, km 117,00-122,389 (5,389 km) 10/2019 A 15 rechte RF, km 0,358-11,527 (10,662 km) 11/2019 23. Auf welchen Abschnitten von welchen Straßen mit konkretem AKR-Befund ist eine Sanierung für welchen Zeitraum geplant? Zu Frage 23: Die Angaben können Anlage 6 entnommen werden. 24. An welchen Straßen gibt es, zusätzlich zu den in Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 3789 (6/9519) benannten Fällen, in welchen Abschnitten AKR-Verdachtsflächen (bitte jeweils konkret benennen, inklusive der Länge des betroffenen Abschnitts)? Wann ist geplant, diese Abschnitte jeweils auf einen konkreten AKR-Befund zu untersuchen? Wie wurden die AKR-Verdachtsflächen ermittelt? Zu Frage 24: Zwischenzeitlich wurden weitere AKR-Verdachtsflächen auf Autobahnen gemeldet und beprobt. Die konkreten Abschnitte wurden mit der Beantwortung der Fragen 18 bis 20 benannt. Im Rahmen des Monitorings 2018 für die Bundesautobahnen wurden die AKR-Verdachtsflächen bewertet. Zur Ermittlung von Verdachtsflächen und Schadenskategorien existieren technische Regelungen des Bundes. Zur abschließenden Bewertung der Verdachtsflächen wurde ein Prüfplan für Beprobungen abgearbeitet. Bis Ende 2018 wurden alle Betonproben labortechnisch analysiert, um den tatsächlichen AKR-Status zu ermitteln. Die Auswertungen laufen noch. 25. Welche Abschnitte von welchen Straßen wurden bisher aufgrund von AKR-Befall saniert? In welchem Zeitraum fanden die Arbeiten jeweils statt? 26. Welche Kosten sind bisher für die Sanierung von AKR-Schäden angefallen? Durch wen wurde die Sanierung finanziert? Zu Frage 25 und 26: Bis 2018 sind Kosten in Höhe von ca. 189 Mio. € für die Sanierung der AKR-Schäden an Bundesautobahnen angefallen. Die Baukosten trägt der Bund (siehe Anlage 7). 27. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die noch nicht sanierten AKR-Schäden an Straßen im Land Brandenburg? Wer trägt diese Kosten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 10 - Zu Frage 27: Zur Beseitigung der AKR-Schäden auf den Autobahnen bis 2025 werden derzeit ca. 172 Mio. € Baukosten geschätzt. Die Baukosten trägt der Bund. Die Planungskosten trägt das Land, der Bund ersetzt die Kosten teilweise über eine Zweckausgabenpauschale. 28. Bis wann wird die Sanierung aller AKR-Schäden an Brandenburger Straßen abgeschlossen sein? Zu Frage 28: Für den überwiegenden Teil der in den höchsten Schadenskategorien befindlichen AKR-Strecken wird in den kommenden Jahren die Sanierung abgeschlossen sein. Auf Streckenabschnitten, die im Wege der Überbauung saniert werden, erfolgt die vollständige Beseitigung der AKR-Schäden im Rahmen der ohnehin geplanten grundhaften Erneuerung im Zeitraum nach 2023. 29. Gibt es in Brandenburg, zusätzlich zu den in Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 3789 (6/9519) benannten Fällen, Ingenieurbauwerke, beispielsweise Brücken, die von AKR betroffen oder als Verdachtsfälle einzustufen sind? (Falls ja: Um welche Bauwerke handelt es sich dabei? Wann soll eine Sanierung erfolgen?) Zu Frage 29: Zusätzlich zu den in Antwort auf die Frage 15 der Kleinen Anfrage Nr. 3789 (6/9519) benannten Fällen sind keine weiteren, von AKR betroffenen oder als Verdachtsfälle einzustufenden Bauwerke bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Wasserwirtschaftsamtes des Landes Brandenburg hat sich für das Bauwerk Brücke/Wehr Schleuse Hakenberg der bestehende Verdacht erhärtet. Hier soll voraussichtlich 2020 die Sanierung erfolgen . Für die kommunalen Straßen im Land Brandenburg liegt keine Statistik zu AKR- Betroffenheiten vor. III. Verkehrsbelastung der Straßeninfrastruktur: 30. Wie hoch ist der jeweilige aktuelle Tagesverkehr (durchschnittlicher und maximaler Tagesverkehr) auf dem Autobahnnetz und auf dem Bundesstraßennetz im Land Brandenburg (bitte nach Autobahn- bzw. Bundesstraßenabschnitten sowie Personenund Schwerlastverkehr untergliedern)? Zu Frage 30: Anhand der Straßenverkehrszählung 2015 lässt sich ein durchschnittlicher Tagesverkehr für das Autobahnnetz des Landes Brandenburg von ca. 41.200 Kfz ermitteln . Der maximale Tagesverkehr betrug 100.476 Kfz/Tag auf der A 10 zwischen dem AD Nuthetal (A 115) und AS Michendorf. Beim Bundesstraßennetz liegt der durchschnittliche Tagesverkehr bei ca. 7.100 Kfz. Der maximale Tagesverkehr betrug im Land Brandenburg ca. 36.600 Kfz/Tag auf der B 1 an der Landesgrenze zu Berlin in Hoppegarten. Eine Differenzierung nach Autobahn- bzw. Bundesstraßenabschnitten sowie Personenund Schwerlastverkehr befindet sich in der Anlage 8a und 8b. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 11 - 31. Wie hoch ist der Anstieg des Verkehrsaufkommens im Autobahnnetz und im Bundesstraßennetz in den letzten zehn Jahren (bitte nach Autobahn- bzw. Bundesstraßenabschnitten sowie Personen- und Schwerlastverkehr untergliedern)? Zu Frage 31: Im Autobahnnetz des Landes Brandenburg hat sich das Verkehrsaufkommen von 2010 bis 2015 um 8,6 % erhöht. Im Bundesstraßennetz hat sich das Verkehrsaufkommen um 2,4% erhöht. Eine Differenzierung nach Autobahn- bzw. Bundesstraßenabschnitten sowie Personenund Schwerlastverkehr befindet sich in der Anlage 9a und 9b. 32. Wie lauten die aktuellen Verkehrsprognosen für das Autobahnnetz und für das Bundesstraßennetz in Brandenburg (bitte untergliedert nach Autobahn- bzw. Bundesstraßenabschnitten )? Zu Frage 32: Die Landesprognose für den Straßenverkehr im Land Brandenburg mit dem Planungshorizont 2025 liegt mit Stand April 2011 vor und wurde mit Wirkung vom 01. Juni 2011 per Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), Abteilung 4 - Nr. 06/2011 eingeführt und ist im Amtsblatt für Brandenburg vom 10.08.2011, S. 1285 veröffentlicht worden. Die Prognose 2025 wurde auf der Grundlage der bundesweit einheitlich erarbeiteten Bedarfsplanprognose des Bundes (Mai 2006) und auf der Grundlage einer neuen Rahmenprognose des Bundes (Basisjahr 2008) erarbeitet. Gegenwärtig erfolgt die Erarbeitung der Landesprognose für 2030, die Bearbeitung ist noch nicht abgeschlossen. 33. Welche Daten liegen der Landesregierung zum Verkehrsaufkommen für das Landesstraßennetz vor? Zu Frage 33: Der Landesregierung liegen zum Verkehrsaufkommen für das Landesstraßennetz Daten zu 503 Messstellen aus der Straßenverkehrszählung 2015 vor. Zudem sind auf Landesstraßen an 35 Querschnitten Dauerzählstellen installiert. IV. Finanzierung, Bau und Erhaltung der Bundesfernstraßeninfrastruktur: 34. In welchem jeweiligen Planungs- und Baustadium befinden sich sämtliche Brandenburger Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte zu jeder Maßnahme ein kurzes Dossier zum aktuellen Planungs- und Baustand, sowie Angaben zum geplanten Baubeginn, zum Kostenrahmen und zur geplanten Baufertigstellung bzw. Datum der erfolgten Verkehrsfreigabe)? 35. Wann wurden bei den einzelnen Brandenburger Projekten im Bundesverkehrswegeplan 2030 jeweils die einzelnen Projektphasen (z.B. Entwurfsplanung, Linienbestimmung , Planfeststellung, etc.) begonnen bzw. gegebenenfalls abgeschlossen? Zu Frage 34 und 35: Die Realisierungsstände können Anlage 10 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 12 - Für die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 sind für die jeweiligen Planungsphasen und Abstimmungsprozesse Bearbeitungszeiträume abgeschätzt, die auf Erfahrungswerten beruhen und einen ungestörten Ablauf voraussetzen. Aufgrund der mehrjährigen Planungsdauer und der individuellen Anforderungen der zumeist komplexen Straßenbaumaßnahmen ist eine Prognose der Dauer von einzelnen Planungsphasen bis zur Verkehrsfreigabe nicht möglich. 36. Welche weiteren Neubauprojekte sowie Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen befinden sich derzeit in welchem Planungs- bzw. Baustadium? Zu Frage 36: Es befinden sich keine weiteren Neubauprojekte an Bundesfernstraßen in Planung oder Bau. Folgende Um- und Ausbaumaßnahmen > 3 Mio. € befinden sich in Planung: Straße Maßnahme Planungsstand A 11 Grundhafter Ausbau km 51,58 – 57,75 linke Richtungsfahrbahn in Bauvorbereitung B 87 Ausbau von Überholabschnitten im Abschnitt 225, Duben - Luckau im Planfeststellungsverfahren B 97 Ausbau von OU Cottbus bis B 97 in Bauvorbereitung B 102 Ertüchtigung von der BAB 2 bis OU Schmerzke im Bau B 107 Ausbau der Freien Strecke zwischen Jeserig und Kreisverkehr B 107/L 841 im Bau B 198 Ausbau der Freien Strecke zwischen A 11 und OE Groß Ziethen in Genehmigungsplanung 37. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 Planungsmittel für Maßnahmen an Bundesfernstraßen eingesetzt (Bitte pro Jahr angeben und die Planungsmittel je Maßnahme aufschlüsseln)? Zu Frage 37: Die Gesamtaufwendungen für Fremdleistungen im Bereich „Planung und Bauüberwachung Bundesfernstraßen“ sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Mitteleinsatz [Mio. €] 2014 23,0 2015 26,7 2016 33,9 2017 32,9 2018 35,0 Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Maßnahmen ist auf Grund der Vielzahl der Maßnahmen und des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwandes nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 13 - 38. In welcher Höhe standen bzw. stehen dem Land Brandenburg in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 Bundesmittel für Neubaumaßnahmen an Bundesfernstraßen zur Verfügung (Bitte pro Jahr angeben)? Für welche Maßnahmen wurden die Mittel eingesetzt (Bitte jeweils die konkrete Summe pro Maßnahme angeben)? Wurden alle Mittel verwendet? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 38: Für Maßnahmen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen standen folgende Mittel zur Verfügung: 2014: 89,3 Mio. € 2015: 78,3 Mio. € 2016: 69,5 Mio. € 2017: 68,7 Mio. € 2018: 84,4 Mio. € 2019 (Ansatz): 177,1 Mio. €. Die Mittel bis 2018 wurden in vollem Umfang verwendet. In den Mitteln sind Anteile des ÖPP-Projekts A 10/A 24 AS Neuruppin- AD Pankow (2018: 6,7 Mio. €; Ansatz 2019: 131,5 Mio. €) enthalten. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden die Mittel für folgende Maßnahmen eingesetzt: Maßnahmen Kosten in Mio. € A 10/A 24 AD Havelland (einschl. AS Kremmen) 25,9 A 10 AD Barnim - Weißensee (km191,9-193,7) 12,3 A 10/A24 AS Neuruppin – AD Pankow (ÖPP) 34,7 A 10 AD Potsdam – AD Nuthetal 87,3 A 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, AS Karstädt - AS Groß Warnow (LGr. BB/MV) (VKE 5/6) 101,9 B 1 OU Herzfelde 15,7 B 112 OU Brieskow-Finkenheerd/Wiesenau 23,2 B 101n OU Trebbin - sKerzendorf (OU Thyrow) 27,9 B 183 OU Bad Liebenwerda 35,2 Restabwicklung abgeschlossener Maßnahmen (2014-2018) 26,1 Der Finanzansatz 2019 wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt zur Verfügung gestellt und kann sich noch verändern. 39. In welcher Höhe standen bzw. stehen dem Land Brandenburg in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 Bundesmittel für Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen zur Verfügung (Bitte pro Jahr angeben)? Für welche Maßnahmen wurden die Mittel eingesetzt (Bitte jeweils die konkrete Summe pro Maßnahme angeben)? Wurden alle Mittel verwendet (Falls nein, warum nicht)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 14 - Zu Frage 39: Für Um- und Ausbaumaßnahmen standen folgende Mittel zur Verfügung: 2014: 26,1 Mio. € 2015: 20,3 Mio. € 2016: 16,3 Mio. € 2017: 21,2 Mio. € 2018: 37,2 Mio. € 2019 (Ansatz): 28,2 Mio. €. Die Mittel bis 2018 wurden in vollem Umfang verwendet. 40. Mit welcher jeweiligen Mittelbereitstellung (Neu- bzw. Um- und Ausbau) ist in den Jahren 2020 und 2021 jeweils pro Jahr zu rechnen und welche Baumaßnahmen sollen dafür gegenüber dem Bund angemeldet werden bzw. sind angemeldet worden? Zu Frage 40: In den Jahren 2014 bis 2018 wurden die Mittel für folgende Maßnahmen eigesetzt : Maßnahmen Kosten in Mio. € A 9 Neubau Grünbrücke bei Beelitz, BW 1Ü1 4,7 A 11 Grundhafter Ausbau AD Kreuz Uckermark - LGr BB/MV mit Anbau Seitenstreifen, km 81,7 - 90,5 9,8 A 12 Grundhafter Ausbau AD Spreeau - ö AS Strokow mit Anbau Standstreifen, km 1,1 - 17,5 beide RF 55,8 B 96 Verlegung OD Finsterwalde 10,6 B 101 Ausbau zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda 8,3 B 102 Um- und Ausbau zwischen A 2 und Schmerzke 7,4 B 198 Ausbau zwischen der AS Joachimsthal (A 11) und B 2 3,1 A 11 BW 32 Ü1, Grünbrücke, IBP I 2,6 Restabwicklung bereits abgeschlossener Maßnahmen (2014-2018) 18,8 Der Finanzansatz 2019 wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt zur Verfügung gestellt und kann sich noch verändern. 41. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Kosten für den Neubau von einem Kilometer Autobahn sowie einem Kilometer Bundesstraße in Brandenburg, unterteilt nach Bauweisen und Nutzungsdauer? Zu Frage 41: In Brandenburg betrugen die aktuellen durchschnittlichen Baukosten für den Neubau von einem Kilometer: Straßenart Kosten Regelbauweise Nutzungsdauer Autobahn (sechsstreifig) ca. 9,6 Mio. € Beton 30 Jahre Bundesstraße (zweistreifig) ca. 3,2 Mio. € Asphalt 20 Jahre Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 15 - 42. In welcher Höhe standen dem Land Brandenburg in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr Bundesmittel für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen (außerhalb des BVWP) zur Verfügung? Mit welcher Mittelbereitstellung ist in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils pro Jahr zu rechnen? Zu Frage 42: Die Angaben, in welcher Höhe dem Land Bundesmittel für Erhaltungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen in den Jahren 2014 - 2018 zur Verfügung standen, können nachfolgender Tabelle entnommen werden: 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Erhaltungsmittel in Mio. € 91 89 96 157 184 Entsprechend der letzten Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechung 2018 zwischen Brandenburg und dem Bund hat das BMVI folgende Ansätze vorgegeben: 2019 2020 2021 Summe Erhaltungsmittel in Mio. € 137 125 140 43. Welche Autobahnen und Bundesfernstraßen (jeweilige Abschnitte) wurden bzw. werden mit diesen Mitteln in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 gebaut und instandgesetzt? (Bitte abschließende Aufzählung für Maßnahmen über 500.000 EUR) Zu Frage 43: Für die Jahre 2014 bis 2018 sind die Maßnahmen über 500.000 € in Anlage 11 dargestellt. 44. Haben sich die Zustandserfassung und -bewertung sowie die Grundlagen für Verschleißermittlung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen bei Bundesfernstraßen seit der Großen Anfrage 34 (Drucksache 5/8290) verändert? Falls ja, bitte erläutern? Zu Frage 44: Ja. Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/2018 des BMVI wurden Änderungen zur ZTV ZEB-StB 06 eingeführt. Diese Änderungen betreffen die Methodik der Auswertung und können der Anlage des genannten Rundschreibens, veröffentlicht im Verkehrsblatt - Amtsblatt des BMVI, Straßenbau- Ausgabe Nr. 10/2018, VO-Nr. 85, Seite 356, entnommen werden. 45. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Kosten für die a. grundhafte Sanierung b. die einfache Sanierung von jeweils einem Kilometer Autobahn und einem Kilometer Bundesstraße in Brandenburg, unterteilt nach Bauweisen und Nutzungsdauer? Zu Frage 45: Je nach Straßenkategorie und Bauweise sind unterschiedliche Erhaltungskosten bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren erforderlich. a. Für die grundhafte Sanierung (Erneuerung) einer Autobahn (4-streifig) müssen ca. 1,2 Mio. €/km aufgewandt werden, unabhängig von der Bauweise (Asphalt oder Beton). Für eine zweistreifige Bundesstraße werden ca. 1,0 Mio. €/km veranschlagt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 16 - b. Dagegen unterscheiden sich die Aufwendungen für eine einfache Sanierung (Instandsetzung) einer Autobahn. In Asphaltbauweise betragen die Kosten ca. 0,6 Mio. €/km, in Betonbauweise sind diese wesentlich geringer und betragen ca. 0,06 Mio. €/km. Für die einfache Sanierung einer Bundesstraße sind ca. 0,25 Mio. €/km erforderlich. 46. Wie viele Mittel wurden 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 für die Beseitigung von Winterschäden, sowie Schäden durch Sturm- und Starkregenereignisse an Bundesstraßen eingesetzt (Bitte pro Jahr angeben)? Aus welchen Haushaltstiteln werden diese Mittel finanziert? Zu Frage 46: Für die Beseitigung von Schäden an Bundesstraßen im Rahmen von Eigenleistungen erhält der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Zuführungen des Bundes in der Titelgruppe 521 21 - Betriebliche Unterhaltung der Bundesstraßen. Aus dem Titel 521 26 - Unternehmerleistungen für die betriebliche Unterhaltung werden Mittel für Leistungen Dritter eingesetzt. Die Mittel werden entsprechend Unterhaltungsbedarf und Gewährleistung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Eine differenzierte Aufstellung der einzelnen Leistungen ist nicht möglich. 47. Welche Erfahrungen wurden seit der Großen Anfrage 34 (Drucksache 5/8290) im Land Brandenburg mit innovativen Verfahren zur Erhaltung der Bundes- und Landesstraßeninfrastruktur gemacht? Zu Frage 47: Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich weiterhin an Pilotprojekten mit innovativen Bauweisen und -verfahren für spezielle Anwendungsfälle des Straßenbaus, wie z. B. lärmarme sowie schadstoffmindernde Fahrbahnbeläge und die Wiederverwendung von Straßenausbaustoffen. Dies erfolgt in der Regel in Forschungsprojekten des Bundes. Die Erkenntnisse werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen weiter bearbeitet und dienen als Grundlage für künftige technische Regelwerke. 48. Wie wird Building Information Modeling (BIM) im Bereich der Bundesfernstraßen eingesetzt? Wie werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren bewertet? Ist ein weitergehender Einsatz geplant? Zu Frage 48: Building Information Modeling (BIM) wird in einem Projekt im LS angewendet. Das Projekt umfasst Straßen-, Brücken- und Landschaftsplanungen. Die zu erstellenden Modelle werden für zahlreiche Anwendungsfälle wie z. B. Planungsvariantenuntersuchung , Visualisierung und Koordination der Fachgewerke genutzt. Erfahrungen liegen in der Planungsvorbereitung vor. Für den erfolgreichen Einsatz sind genaue Anforderungen an das Modell und die daraus abzuleitenden Dokumente in den Planungsverträgen zu formulieren. Aufgrund fehlender Standards sind diverse Grundlagenarbeiten und Erfahrungssammlungen speziell für die Straßenplanung und den Bau nach wie vor erforderlich. 49. Wie viele Baustellen mit welcher Länge gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr an Bundesfernstraßen (Bitte unterteilen nach Bundesstraßen und Bundesautobahnen)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 17 - 50. Welche dieser Baustellen wurden jeweils pro Jahr im vorgesehenen Zeitplan fertig gestellt? Zu Frage 49 und 50: Die Anzahl und die Länge der Baustellen an Bundesautobahnen in den Jahren 2014 - 2018 sowie Beispiele für fristgerecht abgeschlossene Autobahnbaustellen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl Länge in km Beispiele fristgerecht fertig gestellter Baumaßnahmen 2014 101 195,933 A 10 Erhaltung, km 41,665 – km 42,200, li RF 2015 92 146,54 A 14 Neubau, AS Karstädt – AS Groß Warnow 2016 54 83,634 Erhaltungsmaßnahmen: A 2, beide RF, km 10,17 – 14,4; A 10, li RF, km 104,94 – 107,25 2017 83 130,515 Erhaltungsmaßnahmen: A 2, km 0,0 – 5,2 beide RF; A 9, km 33,4 – 40,3 re RF; A 13, km 36,4 – 43,6, beide RF 2018 78 140,129 A 10 achtstreifiger Ausbau, Bauabschnitt AD Potsdam - Bahnbrücke; A 12, grundhafter Ausbau km 1 – 17,5 Für Baustellen an Bundesstraßen werden diese Daten nicht erfasst und sind für die zahlreichen Einzelfälle in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu ermitteln. Eine Statistik zur fristgerechten Fertigstellung der abgeschlossenen Baustellen liegt nicht vor. 51. Welche der in Frage 49 erfragten Baustellen waren mit einem Bonus-/Malus-System verbunden? In welchen Fällen kam es in welcher Höhe zu einem Bonus bzw. einem Malus? Zu Frage 51: In zwei Fällen wurde eine Bonus-Malus- Regelung vereinbart. In einem Fall kam es zur Zahlung eines Bonus: - A 10, km 41,665 bis km 42,200 ,linke RF, Erhaltung; Beschleunigungsvergütung wurde gezahlt für 1 Tag; sie betrug 3.850,00 € netto - A10 ,km 88,8 bis 97,8, achtstreifige Erweiterung AD Nuthetal - AD Potsdam, bisher kann die Bonus-/Malusregelung noch nicht zur Anwendung. 52. Welche der in Frage 49 erfragten Baustellen wurden als Nacht- und/oder Wochenendbaustellen eingerichtet? Zu Frage 52: Keine. 53. An welchen Bundesfernstraßen sind an welchen Stellen derzeit Baustellen eingerichtet oder für das Jahr 2019 geplant? Wann haben diese Baustellen jeweils begonnen und wann sollen diese Baustellen jeweils enden? Welche Geschwindigkeitsreduzierungen sind bzw. werden pro Baustelle jeweils eingerichtet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 18 - Zu Frage 53: Die Verortung der Baustellen im Zuge von Bundesstraßen mit Angaben zur Dauer und den auszuführenden Arbeiten können dem Baustelleninformationssystem unter www.ls.brandenburg.de entnommen werden. Die Angaben für Bundesautobahnen können Anlage 12 entnommen werden. Entsprechend dem geltenden Regelwerk sind Baustellen des Bundes inclusive Überfahrten mit 80 km/h zu befahren (ohne Geschwindigkeitswechsel). Von diesen Regeln kann mit entsprechender Begründung abgewichen werden. Die Gründe werden durch die Verkehrsbehörde im LS geprüft und dann die entsprechende Geschwindigkeit angeordnet. Entsprechend örtlicher Gegebenheiten können auch Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzungen während der Bauphase erforderlich werden. 54. Wie viele und welche Projekte wurden bzw. werden in den Jahren 2009-2019 an die DEGES vergeben (bitte jeweils die konkreten Leistungen der DEGES inklusive der Auftragssumme benennen)? Zu Frage 54: Seit 2009 wurden der DEGES 16 Projekte zur Realisierung übertragen (siehe Tabelle - Stand 12/2018). Es wurden die Aufgaben übertragen, die regelmäßig erforderlich sind, um ein Projekt von der Vorplanung bis hin zur Fertigstellung und verwaltungsmäßigen Übergabe abzuwickeln. Projekte Auftragssumme * [Mio. €] Neubau A 14, Landesgrenze BB/Sachsen-Anhalt (einschl. Elbebrücke) bis Landesgrenze BB/Mecklenburg-Vorpommern entsprechen dem Kostenrahmen im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen 2030 ÖPP-Projekt (Verfügbarkeitsmodell, mit Erhaltung und Betrieb ): A 10 sechsstreifige Erweiterung, AD Pankow – AD Havelland und A 24 grundhafter Ausbau Neubau B 87, OU Lübben Neubau B 169, OU Elsterwerda Neubau B 169, OU Plessa Neubau B 101, OU Elsterwerda Neubau B 167, OU Finowfurt/Eberswalde (1. PA ab Baurecht, 2. PA komplett) Neubau B 167/B 158, OU Bad Freienwalde (West) Neubau B 112, OU Neuzelle/Eisenhüttenstadt Erweiterung B 112, Güldendorf - A 12 A 2, Erweiterung Tank- und Rastanlage Buckautal 12,0 A 10, Erweiterung Tank- und Rastanlage Seeberg (Ostring) 6,0 A 10, Erweiterung Tank- und Rastanlage Fichtenplan (Südring ) 15,5 A 13, Erweiterung Tank- und Rastanlage Berstetal/ Rüblingsheide 8,0 A 24, Erweiterung PWC-Anlage Dorngrund 1,6 A 24, Erweiterung Tank- und Rastanlage Walsleben 11,0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 19 - 55. Wie viele und welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans haben in den vergangenen fünf Jahren die Baureife erreicht? Zu Frage 55: Es wird davon ausgegangen, dass mit Baureife Baurecht gemeint ist. Seit 2014 hat folgende Maßnahme Baurecht erlangt: - BAB 10, 6- streifiger Ausbau östl. AS Oberkrämer bis AD Schwanebeck (ohne Berliner Abschnitt). V. Finanzierung, Bau und Erhaltung der Landesstraßeninfrastruktur: a. Neu-, Um- und Ausbau von Landesstraßen 56. In welchem jeweiligen Planungs- und Baustadium befinden sich sämtliche Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans (bitte zu jeder Maßnahme ein kurzes Dossier zum aktuellen Planungs- und Baustand, sowie Angaben zum geplanten Baubeginn, zum Kostenrahmen und zur geplanten Baufertigstellung)? Zu Frage 56: Die Maßnahmen des Landesstraßenbedarfsplans 2010-2024 sind der Anlage 13 zu entnehmen. Der Baubeginn der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Planungsverlauf, von der Baurechtsschaffung, vom Zeitpunkt vollziehbaren Baurechts und von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel im Landeshaushalt. 57. Ist eine Überarbeitung des Landesstraßenbedarfsplans vorgesehen? Falls ja, bitte erläutern? Zu Frage 57: Der Landesstraßenbedarfsplan soll in der neuen Legislaturperiode überprüft werden. 58. Welche Landesstraßenneubauprojekte wurden bzw. werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 mit jeweils wie vielen Mitteln geplant und gebaut (Bitte vollständige tabellarische Auflistung)? Zu Frage 58: Die Maßnahmen sind grundsätzlich den Erläuterungen zu Kapitel 11 460, Titel 891 10 zum jeweils gültigen Haushaltsplan zu entnehmen. Um folgende Maßnahmen handelt es sich: Maßnahme vorauss. Gesamtkosten Kosten bis 2013 Kosten 2014 Kosten 2015 Kosten 2016 Kosten 2017 Kosten 2018 vorauss. Kosten 2019 vorauss. Kosten 2020 ff. [T€] [T€] [T€] [T€] [T€] [T€] [T€] [T€] [T€] L 33 A 10 - Hönow 7.874,1 6.868,7 526,4 25,5 279,6 138,8 32,6 2,5 --- L 33 Hönow – LGr. B/BB 6.332,5 224,5 29,7 10,0 31,3 6,5 20,5 10,0 6.000,0 L 11 OU Breese 12.449,6 615,8 148,0 1.281,1 2.973,0 4.076,2 2.205,5 650,0 500,0 L 40 Güterfelder Eck 15.527,1 11.536,3 2.740,6 318,0 534,9 328,1 34,2 35,0 --- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 20 - L 40 OU Güterfelde 36.484,5 34.946,1 639,1 194,9 492,3 38,1 124,0 50,0 --- L 76 OU Mahlow, 2. BA 13.123,7 6.172,1 6.355,1 --- 72,5 --- 14,0 260,0 250,0 L 77n L 40 – Stahnsdorfer Hof 15.166,2 308,5 91,6 --- 58,5 192,6 2.015,0 8.500,0 4.000,0 L 30 OU Niederlehme 6.933,1 123,8 40,1 190,4 91,2 276,4 611,2 600,0 5.000,0 Summe 60.795,8 10.570,6 2.019,9 4.533,3 5.056,7 5.057,0 10.107,5 15.750,0 Die Kosten beinhalten sämtliche Kosten für Planung, Grunderwerb, Bau und Bauüberwachung. 59. Welche weiteren Um- und Ausbauprojekte an Landesstraßen wurden bzw. werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 mit jeweils wie vielen Mitteln geplant und gebaut (Bitte vollständige tabellarische Auflistung)? Zu Frage 59: Die Maßnahmen sind grundsätzlich den Erläuterungen zu Kapitel 11 460, Titel 891 10 zu den jeweiligen Haushaltsplänen zu entnehmen. 60. Wie hat sich, unter Berücksichtigung der im Haushalt 2019/2020 vorgesehenen Mittel, der Anteil der Mittelzuführungen an den Landesbetrieb Straßenwesen für Landesstraßenplanung und -straßenbau (Titel 891 10) im Verhältnis zum Gesamthaushalt des Landes und zum Haushalt des Ministeriums (EP11) seit 2010 entwickelt (für Planungs- und Entwurfsbearbeitung an Bundesfern- und Landesstraßen, Brücken und Rad-wegen, den Um-, Ausbau von Landesstraßen und Brücken, den Neubau von Landes-straßen und Brücken, Maßnahmen des Radwege-programms, den Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Landesstraßen und Brücken, Kreuzungsmaßnahmen und den Grunderwerb für Landesstraßen)? Zu Frage 60: Die Entwicklung des Anteils der Mittelzuführungen an den LS ist Anlage 14 zu entnehmen. 61. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr für Planungs- und Entwurfsbearbeitung an Bundesfernstraßen und Brücken, Planungs- und Entwurfsbearbeitung an Radwegen entlang von Bundesfernstraßen , Planungs- und Entwurfsbearbeitung von Landesstraßen und Brücken, Planungs- und Entwurfsbearbeitung von Radwegen entlang von Landesstraßen, Um-, Ausbau von Landesstraßen und Brücken, Neubau von Landesstraßen und Brücken, Maßnahmen des Radwegeprogramms, Grunderwerb für Landesstraßen zur Verfügung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 21 - Zu Frage 61: Die Aufschlüsselung steht nicht zur Verfügung. 62. Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kategorien Grundnetz und Grünes Netz? Zu Frage 62: Siehe Antwort zu Frage 67. 63. Wie viele Mittel werden in den Jahren 2019 und 2020 jeweils pro Jahr für Planungs- und Entwurfsbearbeitung an Bundesfernstraßen und Brücken, Planungs- und Entwurfsbearbeitung an Radwegen entlang von Bundesfernstraßen , Planungs- und Entwurfsbearbeitung von Landesstraßen und Brücken, Planungs- und Entwurfsbearbeitung von Radwegen entlang von Landesstraßen, Um-, Ausbau von Landesstraßen und Brücken, Neubau von Landesstraßen und Brücken, Maßnahmen des Radwegeprogramms, Grunderwerb für Landesstraßen zur Verfügung stehen? Zu Frage 63: Die Aufschlüsselung steht nicht zur Verfügung. 64. Wie werden sich diese Mittel auf die Kategorien Grundnetz und Grünes Netz verteilen? Zu Frage 64: Der Mitteleinsatz erfolgt entsprechend der Planungsvorbereitung und der Einordnung von Maßnahmen in die Bauprogramme. Investitionsmaßnahmen im grünen Netz werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Ressourcen schrittweise in die Bauprogramme eingeordnet. Zum Mitteleinsatz für Betrieb und Unterhaltung siehe Antwort zu Frage 67. 65. Anhand welcher Kriterien werden diese Mittel investiert? Zu Frage 65: Die Investitionen erfolgen grundsätzlich auf Basis der Verkehrsbedeutung, des baulichen Zustandes und der Herstellung der Verkehrssicherheit. Im Detail werden folgende Kriterien zur Vorbereitung und Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt: - Zustand - Verkehrsmenge - Verbesserung der Verkehrssicherheit (Beseitigung von unfallauffälligen Bereichen, Schulstandorte, Straßenbefestigung) - Straßenbefestigung - Funktionsfähigkeit der Seitenanlagen sowie der Entwässerungsanlagen - Gemeinschaftsmaßnahme mit der DB AG - Schwachstellen aus der Landesstraßenbedarfsplanung - Umleitungsstrecke - Lückenschluss - Schulstandorte. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 22 - 66. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Kosten für den Neubau von einem Kilometer Landesstraße in Brandenburg, unterteilt nach Bauweisen und Nutzungsdauer ? Zu Frage 66: In Brandenburg betrugen die durchschnittlichen Baukosten für den Neubau von einem Kilometer Landesstraße (zweistreifig; Asphaltbauweise) in der Regel ca. 3,2 Mio. € bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Die Neubaukosten liegen in vergleichbarer Größenordnung wie in Antwort zu Frage 41. Da es sich in der Regel um höherbelastete Straßen handelt, sind die Ausbaustandards bei Landesstraßen vergleichbar mit denen einer durchschnittlichen Bundesstraße. b. Erhaltung von Landesstraßen 67. Wie viele Mittel standen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr für Erneuerungsmaßnahmen, Instandsetzung/bauliche Erhaltung und Betriebliche Unterhaltung (getrennt nach Winterdienst, Grünpflege, Alleen, Straßenreinigung, verkehrstechnischer Dienst) zur Verfügung? Zu Frage 67: Der LS erhält zur Erledigung der genannten Aufgaben Zuführungen nach Maßgabe des Haushalts. Der Mitteleinsatz in den Jahren 2014 bis 2018 stellt sich wie folgt dar: Jahr Planung und Bauüberwachung Bundesfernstraßen Planung und Grunderwerb Landesstraßen Bau und Bauüberwachung Landesstraßen Gesamtmittel [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] 2014 23,0 5,2 41,7 69,9 2015 26,7 6,6 45,3 78,6 2016 33,9 7,8 46,5 88,2 2017 32,9 6,1 60,1 99,1 2018 35,0 8,3 63,4 106,7 Leistungen der betrieblichen Unterhaltung werden in Brandenburg entsprechend des Leistungsheftes für die Straßenunterhaltung erbracht. Das Leistungsheft gliedert sich dabei u. a. in folgende Bereiche: Leistungsbereich 1: Sofortmaßnahmen am Straßenkörper Leistungsbereich 2: Grünpflege Leistungsbereich 3: Wartung u. Instandhaltung der Straßenausstattung Leistungsbereich 4: Reinigung Leistungsbereich 5: Winterdienst Leistungsbereich 6: Weitere Leistungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 23 - Die Mittel für die betriebliche Unterhaltung werden in erster Linie nach Streckenkilometer je Meisterei aufgeteilt. Weitere Kriterien zur Verteilung sind die Verkehrssicherungspflicht, die Verkehrsbelastung und der daraus resultierende Unterhaltungsmittelbedarf in Auswertung vorheriger Haushaltsjahre. 68. Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kategorien Grundnetz und Grünes Netz? Zu Frage 68: Die Mittel für Instandsetzung und betriebliche Unterhaltung werden nicht nach Netzteilen unterschieden. 69. Wie viele Mittel stehen in den Jahren 2019 und 2020 jeweils pro Jahr für Erneuerungsmaßnahmen, Instandsetzung/bauliche Erhaltung und Betriebliche Unterhaltung (getrennt nach Winterdienst, Grünpflege, Alleen, Straßenreinigung, verkehrstechnischer Dienst) zur Verfügung? Zu Frage 69: Jahr Planung und Bauüberwachung Bundesfernstraßen Planung und Grunderwerb Landesstraßen Bau und Bauüberwachung Landesstraßen Gesamtmittel [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] [Mio. €] 2019 (*) 33,0 6,0 67,0 106,0 2020 (*) 33,0 6,0 57,0 96,0 (*) Plan Für das Haushaltsjahr 2019 stehen für die Straßenunterhaltung derzeit Mittel in Höhe von ca. 39.524 T€ zur Verfügung, für das Haushaltsjahr 2020 stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von ca. 37.732 T€ zur Verfügung. Eine Aufteilung der Finanzmittel im Vorfeld auf die Leistungsbereiche erfolgt nicht. Der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel für die Straßenunterhaltung erfolgt nach Erfordernis und Mittelverfügbarkeit. Die jeweiligen Arbeiten erfolgen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und sicheren Befahrbarkeit der Landesstraßen in Brandenburg. 70. Wie verteilen sich diese Mittel auf die Kategorien Grundnetz und Grünes Netz? Leistungsbereiche T€ % T€ % T€ % T€ % T€ % LB1 Sofortmaßnahmen Straßenkörper 8.574 25% 8.021 20% 8.307 22% 6.744 17% 6.735 16% LB2 Grünpflege 6.425 19% 6.218 16% 7.736 21% 5.638 14% 12.147 29% LB3 Wartung und Instandhaltung 6.506 19% 6.508 17% 6.173 17% 6.148 15% 7.684 18% LB4 Reinigung 623 2% 355 1% 374 1% 234 1% 405 1% LB5 Winterdienst 1.547 5% 1.540 4% 2.293 6% 2.688 7% 1.958 5% LB6 Weitere Leistungen 1.267 4% 1.711 4% 1.918 5% 9.047 23% 5.697 14% LB7 UA-Leistungen 9.324 27% 15.003 38% 10.582 28% 9.269 23% 7.360 18% S 34.266 100% 39.356 100% 37.383 100% 39.768 100% 41.986 100% Übersicht zur Inanspruchnahme der Mittel für die Betriebliche Unterhaltung (Landeshaushalt) 2014 2015 2016 2017 2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 24 - Zu Frage 70: Siehe Antwort zu Frage 64 und 69. 71. Anhand welcher Kriterien werden diese Mittel investiert? Zu Frage 71: Siehe Antwort zu Frage 65 und 67. 72. Gibt es eine Art Prioritätenliste für die Erhaltung der Landesstraßen? Zu Frage 72: Aus der Systematik der Frage wird hier davon ausgegangen, dass die betriebliche Unterhaltung gemeint ist und damit wird auf die Beantwortung der Fragen 67 bzw. 69 verwiesen. 73. Haben sich die Zustandserfassung und -bewertung sowie die Grundlagen für Verschleißermittlung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen bei Landesstraßen seit der Großen Anfrage 34 (Drucksache 5/8290) verändert (Falls ja, bitte erläutern)? Zu Frage 73: Die Zustandserfassung und –bewertung erfolgt analog zur Erfassung- und Bewertung der Bundesfernstraßen. Deshalb wird auf die Beantwortung der Frage 44 verwiesen. 74. Welche Untersuchungen bzw. Gutachten liegen der Landesregierung bezüglich der Höhe des Investitions- bzw. Sanierungsstaus für die Landesstraßen vor? Was sind die jeweiligen Kernaussagen dieser Gutachten/Untersuchungen? 75. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Höhe des Sanierungsstaus jeweils für das gesamte Landesstraßennetz und im speziellen für die Brücken im Zuge der Landesstraßen ? (Bitte aufschlüsseln nach Grundnetz und Grünem Netz). 76. Wie viele Mittel müssten nach Einschätzung der Landesregierung jährlich für den Erhalt des Status quo der Landesstraßen inklusive Brücken ohne Berücksichtigung eines schrittweisen Abbaus des Sanierungsstaus aufgewendet werden? Zu Fragen 74 bis 76: Der LS geht derzeit auf Basis eines Managementsystems davon aus, dass für die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes 75 Mio. €/Jahr für die Straßen und 12 Mio. €/Jahr für die Bauwerke benötigt werden. Eine Aktualisierung ist vorgesehen. 77. Wurden diese Mittel aus Sicht der Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren in jedem Jahr zur Verfügung gestellt? Falls nein, in welchen Jahren war dies aus welchen Gründen nicht der Fall? Zu Frage 77: Nein. Die Mittel für die Planung und den Bau von Landesstraßen wurden im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse zur Verfügung gestellt. Siehe auch Antwort zu Frage 67. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 25 - 78. Wie viele Kilometer Landesstraßen wurden nach 1990 noch nicht grundhaft ausgebaut ? Zu Frage 78: Es wurden ca. 4.200 km Landesstraßen nach 1990 noch nicht grundhaft ausgebaut. 79. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Kosten für die a. grundhafte Sanierung b. die einfache Sanierung von einem Kilometer Landesstraße in Brandenburg, unterteilt nach Bauweisen und Nutzungsdauer? Zu Frage 79: Es wird davon ausgegangen, dass mit „grundhafte Sanierung“ der grundhafte Ausbau von Straßen und mit „einfache Sanierung“ die Erhaltung und Instandsetzung gemeint sind. Eine Unterteilung nach Bauweisen und Nutzungsdauer liegt nicht vor. Die Kostenansätze basieren auf dem Kostenstand von 2018. Für den grundhaften und regelgerechten Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen liegen die Kosten bei ca. 1,8 Mio. €/km. Hierbei sind alle Baukosten berücksichtigt, die seitens des Straßenbaulastträgers zu tragen sind. Neben den Kosten für den Straßenbau entstehen beispielsweise auch Kosten für die Erneuerung von Entwässerungsanlagen, Umbau von Knotenpunkten sowie Kosten für erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Enthalten sind hierbei nicht die Kosten Dritter, wie beispielsweise die durch Gemeinden zu tragenden Kostenanteile für Gehwege. Für den grundhaften Ausbau von Freien Strecken im Zuge von Landesstraßen müssen Kosten in Höhe von ca. 1,0 Mio. €/km eingesetzt werden. Enthalten sind hierbei alle erforderlichen Kosten für den regelgerechten Ausbau der Straßen, z. B. Fahrbahnverbreiterung , Verbesserung der Streckenführung und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Erhaltung der Straßen kann sich je nach Art der Schädigung auf die Decke oder auch den Unterbau der Straße beziehen. Die Art der Maßnahmen weist ein breites Spektrum auf und häufig sind im Rahmen der Erhaltung auch Arbeiten an der Entwässerung sowie im Seitenbereich der Straße erforderlich. Grundsätzlich kann als Kenngröße für die Erneuerung der Decke eines Straßenabschnittes mit Kosten in Höhe von ca. 0,25 Mio. €/km gerechnet werden. 80. Wie viele Mittel wurden 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr für die Beseitigung von Winterschäden, sowie Schäden durch Sturm- und Starkregenereignisse an Landesstraßen eingesetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel entnommen? Zu Frage 80: Die Beseitigung von jeglichen Schäden erfolgt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und sicheren Befahrbarkeit der Landesstraßen in Brandenburg. Eine Unterscheidung der Schäden nach Ursachen wird dabei nicht vorgenommen. Der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel für die Beseitigung der jeweiligen Schäden erfolgt nach Erfordernis und Mittelverfügbarkeit. Die turnusmäßige Streckenkontrolle der Straßenmeistereien erfasst regelmäßig den Zustand des Straßenkörpers sowie des Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 26 - Zubehörs und veranlasst bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. 81. Wie wird Building Information Modeling (BIM) im Bereich der Landesstraßen eingesetzt? Wie werden die bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren bewertet? Ist ein weitergehender Einsatz geplant? Zu Frage 81: Im Bereich der Landesstraßen wird BIM bisher noch nicht eingesetzt. Über den Einsatz im Landesstraßenbereich wird das Land Brandenburg entsprechend den Erfahrungen aus der Einführung von BIM für Bundesfernstraßen entscheiden. 82. Wie viele Baustellen an Landesstraßen gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr? 83. Welche dieser Baustellen wurden jeweils pro Jahr im Zeitplan fertig gestellt? Zu Frage 82 und 83: Diese Daten werden nicht erfasst. 84. Welche der in Frage 82 erfragten Baustellen waren mit einem Bonus-/Malus-System verbunden? In welchen Fällen kam es zu einem Bonus bzw. einem Malus? Zu Frage 84: Keine. 85. Welche der in Frage 82 erfragten Baustellen wurden als Nacht- und/oder Wochenendbaustellen eingerichtet? Zu Frage 85: Keine. 86. An welchen Landesstraßen sind an welchen Stellen derzeit Baustellen eingerichtet oder für das Jahr 2019 geplant? Wann haben diese Baustellen jeweils begonnen und wann sollen diese Baustellen jeweils enden? Zu Frage 86: Die Baumaßnahmen können der Anlage 15 entnommen werden. Die Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen sind auf der Internetseite des LS unter https://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.620817.de veröffentlicht. VI. Finanzierung, Bau und Erhaltung der Radwegeinfrastruktur 87. Welche Projekte der Bedarfslisten für Radwege wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 in welchem Zeitraum umgesetzt? Welche Mittel aus welchen Quellen wurden dafür jeweils eingesetzt? Zu Frage 87: Siehe Antwort zu Frage 91. 88. Welche Projekte der Bedarfsliste für Radwege an Bundesstraßen werden im Jahr 2019 und im Jahr 2020 jeweils umgesetzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 27 - 89. Welche Projekte der Bedarfsliste für Radwege an Landesstraßen werden im Jahr 2019 und im Jahr 2020 jeweils umgesetzt? Zu Frage 88 und 89: Die Maßnahmen, deren Umsetzung im Zeitraum 2019 – 2020 vorgesehen ist, sind Anlage 16a und 16b zu entnehmen. 90. Gibt es andere Projekte der beiden Bedarfslisten für Radwege deren Umsetzungszeitpunkt bereits feststeht (Falls ja, bitte erläutern)? Zu Frage 90: Die Maßnahmen, deren Umsetzung im Zeitraum 2021 – 2025 vorgesehen ist, sind Anlage 17a und 17b zu entnehmen. Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt des Planungsverlaufs, der Baurechtsschaffung und der Mittelverfügbarkeit. 91. Welche weiteren Radwegebaumaßnahmen werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 mit jeweils wie vielen Mitteln geplant und gebaut? Zu Frage 91: Siehe Anlage 18a und 18b. 92. Wie viele Bundesmittel und wie viele Landesmittel (bitte getrennt angeben) stehen bzw. standen dem Land Brandenburg in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils pro Jahr für Neubaumaßnahmen von Radwegen zur Verfügung? In welchem Umfang konnten die bereit gestellten Mittel für konkrete Vorhaben genutzt werden? 93. Wie viele Bundesmittel und wie viele Landesmittel (bitte getrennt angeben) stehen bzw. standen für den Erhalt der bestehenden Radwegeinfrastruktur in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils pro Jahr zur Verfügung? Zu Frage 92 und 93: Folgende Bundes- und Landesmittel standen bzw. stehen in den Jahren 2014 - 2020 für Neubau und Erhaltung von Radwegen zur Verfügung: Jahr Bundesmittel in Mio. € Landesmittel in Mio. € Neubau Erhaltung Neubau Erhaltung 2014 4,0 1,0 2,5 - 2015 4,1 0,7 2,5 - 2016 3,9 0,2 2,0 - 2017 4,2 0,3 3,5 1,0 2018 7,3 0,9 2,3 0,3 2019* 4,5 1,5 5,5 0,5 2020* 5,3 0,7 4,9 0,1 *: Plan Die o. g. Bundes- und Landesmittel wurden in vollem Umfang für die Radwegeinfrastruktur eingesetzt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 28 - Zu den jahresweise aufgelisteten Mitteln ist zu bemerken, dass diese die Mittel für die im Haushaltsjahr umgesetzten Maßnahmen sowie Restleistungen der bereits in den Vorjahren umgesetzten Maßnahmen und Vorleistungen für die im nächsten Haushaltsjahr umzusetzenden Maßnahmen enthalten. 94. In welchem Umfang stehen bzw. standen Mittel des Landes für den Erhalt der touristischen Radwegeinfrastruktur in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils pro Jahr zur Verfügung? Zu Frage 94: Im Haushalt des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) stehen für den Erhalt - die Unterhaltung - der touristischen Radwegeinfrastruktur keine Mittel zur Verfügung. Dies ist eine Aufgabe derjenigen Gebietskörperschaften und kommunalen Zweckverbände, auf deren Gebiet der jeweilige Radweg verläuft. Förderfähig ist jedoch der Erhalt in Form der über eine einfache Sanierung hinausgehenden Modernisierung der touristischen Radwege über die Richtlinie des MWE zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-I) vom 04.11.2015. Im Förderfokus stehen diejenigen Radwege, an denen das Land aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat. Diese 29 Radrouten sind in Anlage 3 der Richtlinie benannt. Für Modernisierungsmaßnahmen an den vorgenannten Radwegen wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Förderhilfen in Höhe von 1.322 T€, 1.138 T€ bzw. 29.030 T€ erteilt. Gegenwärtig liegen weitere Anträge für Zuwendungen im Volumen von 38 Millionen Euro vor. Die Bewilligungen erfolgen aus der für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgesehenen Haushaltsstelle 08 050 Titelgruppe 61. 95. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der Erfassung des Zustandes von Radwegen? Welche Erfassungen wurden mit welchen Ergebnissen vorgenommen? Sind hierbei in Zukunft Veränderungen geplant? Zu Frage 95: Für die Erfassung des Zustandes von Radwegen gibt es in Deutschland bisher kein einheitliches Mess- und Bewertungsverfahren. Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens die Systematik der Erfassung und Bewertung beschrieben. Auf dieser Grundlage wurde im Land Brandenburg eine Erfassung des Zustandes durchgeführt und ausgewertet. Sowohl die Erfassung als auch die Bewertung der Daten erweisen sich als kompliziert, so dass bei einer nächsten Erfassung Anpassungen/Änderungen vorgenommen werden müssen. 96. Wie hoch schätzt die Landesregierung den jährlichen Sanierungsaufwand für die Radwege, getrennt nach Radwegen in der Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes und der Kommunen? Zu Frage 96: Der jährliche Sanierungsaufwand zur Beseitigung der gemäß Zustandserfassung festgestellten und bisher noch nicht beseitigten Schäden wird auf ca. 2,1 Mio. € für die Radwege in der Baulast des Bundes und ca. 1,25 Mio. € für die Radwege in der Baulast des Landes geschätzt. Zum jährlichen Sanierungsaufwand der Radwege in Baulast der Kommunen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 29 - 97. Wie hoch schätzt die Landesregierung den jährlichen Sanierungsaufwand für die touristische Radwegeinfrastruktur? Zu Frage 97: Auf Grundlage des Forschungsberichts "Grundlagenuntersuchung Fahrradtourismus in Deutschland" des BMWi vom September 2009 wurden die laufenden Unterhaltskosten je Kilometer Radweg und Jahr auf 700 € geschätzt. Werden die Radwege regelmäßig geprüft und instandgesetzt, erübrigt sich eine aufwändigere Sanierung. 98. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich des jeweiligen Gesamtsanierungsaufwandes (Investitionsstau) der Radwege in der Baulastträgerschaft des Bundes, des Landes, der Kommunen und der touristischen Radwegeinfrastruktur vor? Zu Frage 98: Für die Ermittlung des Zustandes von Radwegen gibt es keine einheitlichen Richtlinien, die eine Methodik festlegen. Nach der im Land Brandenburg angewandten Methode wurde für Außerortsradwege an Bundesstraßen ein Erhaltungsbedarf von insgesamt ca. 12,6 Mio. € und für Außerortsradwege an Landesstraßen ein Erhaltungsbedarf von insgesamt ca. 7,5 Mio. € ermittelt. Zum Gesamtsanierungsaufwand der Radwege in Baulast der Kommunen und der touristischen Radwegeinfrastruktur liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 99. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Kosten für a. den Neubau b. die grundhafte Sanierung c. die einfache Sanierung von einem Kilometer Radweg in Brandenburg, unterteilt nach Bauweisen und Nutzungsdauer? Zu Frage 99: Die durchschnittlichen Kosten von einem Kilometer Radweg bei einer Breite von 2,50 m betragen: Maßnahme Kosten a) Neubau ca. 250 T € b) grundhafte Sanierung (großflächige Erneuerung der Decke) ca. 40 T € c) einfache Sanierung (Unterhaltung, kleinteilige Ausbesserungen) ca. 25 T € Die Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg werden in der Regel in Asphaltbauweise realisiert. Eine Unterteilung der durchschnittlichen Kosten nach Bauweisen erfolgt nicht. Auch bei Sanierungs-/Erhaltungsmaßnahmen im Bereich von Pflasterbefestigungen wird der Ersatz durch eine Asphaltbefestigung geprüft. Eine maximale Nutzungsdauer wird bei Radwegen nicht zu Grunde gelegt, da der Radweg nicht durch hohe Belastungen beansprucht wird und der Verschleiß nicht auf die starke Nutzung zurückzuführen ist. Schäden entstehen beispielsweise durch altersbedingte Risse im Asphalt oder in Folge von Wurzeln. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 30 - VII. Alleenstrategie 100. Wie viele Kilometer Bundes- und wie viele Kilometer Landesstraßen in Brandenburg sind derzeit Teil von Alleen? Zu Frage 100: Siehe Antwort zu Frage 107. 101. Wie viele Kilometer der Bundes- und Landesstraßen sind derzeit aufgrund des sogenannten Alleenerlasses der Landesregierung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h versehen? (Bitte getrennt nach Bundes- und Landesstraßen angeben.) Zu Frage 101: Aufgrund des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzendem dichten Baumbestand ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme außerhalb geschlossener Ortschaften im Land Brandenburg vom 8. Juli 2011, verlängert durch den Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzendem dichten Baumbestand ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme außerhalb geschlossener Ortschaften im Land Brandenburg vom 24. Januar 2017 wurden (Stand 2017) 170,6 Kilometer der Bundes- und 376,3 Kilometer Landesstraßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h oder weniger versehen. 102. Wie ist die Entwicklung der Alleen in den vergangenen Jahren aus Sicht der Landesregierung zu bewerten? 103. Wie viele Alleen (bitte Angabe in gepflanzte Bäume und angelegte Alleenkilometer) wurden bzw. werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils pro Jahr neu gepflanzt? 104. Wie viele Alleen (bitte Angabe in gefällte Bäume und verlorene Alleenkilometer) wurden bzw. werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils pro Jahr gefällt? 105. In welcher Höhe sind durch das Nachpflanzen von Alleebäumen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 jeweils pro Jahr Kosten entstanden? 106. Ist eine Änderung/Fortschreibung der bestehenden Alleenkonzeption geplant? Wenn ja, bis wann? Zu Fragen 102 bis 106: Die Fragen 102 bis 106 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 31 - Die „Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg“ (Alleenkonzeption 2007) wurde von der Landesregierung evaluiert. Der Bericht über die Evaluierung der Alleenkonzeption wurde dem Landtag zugeleitet (Drucksache 5/8468). Die Fortschreibung der Alleenkonzeption ist erforderlich. Dazu wird die Vergabe vorbereitet. Ergebnisse sollen voraussichtlich Ende 2020 vorliegen. Die Fällungen von Alleebäumen werden ausschließlich als Stückzahlen erfasst. In Bezug auf die angelegten Alleenkilometer wird auf die Antwort zu Frage 107 verwiesen. An Bundes- und Landesstraßen wurden außer- und innerorts Alleebäume wie folgt gefällt und gepflanzt: Jahr gefällt Stück gepflanzt Stück gepflanzte Abschnitte (m) 2014 3.041 1.870 7.743 2015 3.147 2.833 17.630 2016 4.001 2.615 12.140 2017 6.007 3.089 21.415 Die Angaben für das Jahr 2018 befinden sich z. Zt. in Bearbeitung und stehen ab Mai 2019 zur Verfügung. Fällungen für die Jahre 2019 und 2020 können nicht exakt prognostiziert werden. Die Alleenkonzeption 2007 ging für den genannten Zeitraum von 7.000 zu fällenden Alleebäumen pro Jahr aus. Diese Prognose ist bislang nicht eingetreten. Die Pflanzungen für die Jahre 2019 und 2020 befinden sich in verschiedenen Planungsstufen und stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Kosten für die Pflanzung von Alleebäumen werden nicht gesondert erfasst. 107. In welchem Umfang ist derzeit Straßenbegleitgrün an Bundes- und Landesstraßen vorhanden? Wie hoch war der Zuwachs an Straßenbegleitgrün in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 jeweils pro Jahr (bitte nach Bundes- und Landesstraßen aufschlüsseln)? Zu Frage 107: Der LS aktualisiert das Straßenbegleitgrün an Bundes- und Landesstraßen alle 5 Jahre. Die letzte Erfassung fand im Jahr 2014 statt. Hier wird die Gesamtentwicklung des Straßenbegleitgrüns (Zuwachs und Verlust) dokumentiert. Folgende Längen wurden aufgenommen: Bundes- und Landesstraßen Bundesstraßen Landesstraßen Alleen gesamt (g) 2.553 km 770 km 1.784 km Alleen außerorts (ao) 2.050 km 633 km 1.418 km Alleen innerorts (io) 503 km 137 km 366 km Baumreihen g 1.358 km 453 km 905 km Baumreihen ao 905 km 318 km 587 km Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 32 - Baumreihen io 453 km 135 km 318 km sonst. Straßenbäume g 1.704 km 486 km 1.218 km sonst. Straßenbäume ao 1.166 km 351 km 815 km sonst. Straßenbäume io 538 km 135 km 403 km sonst. Straßenbegleitgrün* g 578 km 217 km 361 km sonst. Straßenbegleitgrün* ao 386 km 155 km 231 km sonst. Straßenbegleitgrün* io 192 km 62 km 130 km *keine Bäume, mindestens eine Seite mit Feldgehölzen/Hecken ≥ 50 % Nur die Neupflanzungen von Alleen und Baumreihen werden jährlich aufgenommen. Die Angaben für das Jahr 2018 befinden sich z. Zt. in Bearbeitung und stehen ab Mai 2019 zur Verfügung. neugepflanzte Abschnitte Alleen gesamt (außerorts und innerorts) Jahr Bundes- und Landesstraßen Bundesstraßen Landesstraßen 2014 7,7 km 0,8 km 6,9 km 2015 17,6 km 5,8 km 11,8 km 2016 12,1 km 2,1 km 10,0 km 2017 21,4 km 3,8 km 17,6 km neugepflanzte Abschnitte Baumreihen gesamt (außerorts und innerorts) Jahr Bundes- und Landesstraßen Bundesstraßen Landesstraßen 2014 4,2 km 0,3 km 3,9 km 2015 15,9 km 10,9 km 5,0 km 2016 10,8 km 3,2 km 7,6 km 2017 8,0 km 4,5 km 3,5 km 108. Welche Kosten entstehen für die Pflege des Straßenbegleitgrün im Durchschnitt pro Jahr? Aus welchem Haushaltstitel wird dies finanziert? Zu Frage 108: Folgende Kosten entstehen für die Grünpflege: KOSTEN GRÜNPFLEGE (T€) 2014 2015 2016 2017 2018 Ø Bundes- Str k.A.* 5.729 6.072 6.116 8.770 6.672 Landes- Str 3.760 4.215 4.961 3.719 8.252 4.981 * Bundeshaushalt erst ab 2015 in SAP integriert Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 33 - Die Finanzierung im Bereich der Bundesstraßen erfolgt aus der Titelgruppe 521 21 - Betriebliche Unterhaltung der Bundesstraßen. Die Finanzierung im Bereich der Landesstraßen erfolgt aus dem Budget der Straßenunterhaltung (Titel 11 460 682 51). VIII. Abstufung von Bundes- und Landesstraßen 109. Welche Bundesstraßen bzw. Bundesstraßenabschnitte wurden seit 2014 zu Landesstraßen bzw. Kommunalstraßen abgestuft (bitte jeweils Angabe der Streckenkilometerzahl und Datum der Abstufung)? Sind weitere Abstufungen geplant? Falls ja, bitte erläutern? Zu Frage 109: Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Abschnitte an Bundesstraßen wurden seit 2014 abgestuft: 110. Welche Landesstraßen bzw. Landesstraßenabschnitte (bitte jeweils Angabe der Kilometeranzahl und Datum der Abstufung) wurden seit 2014 auf welchen Baulastträger abgestuft? Zu Frage 110: Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Abschnitte an Landesstraßen wurden seit 2014 abgestuft: Straße Abschnitt Länge abgestuft am neuer Baulastträger B 179 180,190,200 4,544 01.01.2014 Gemeinde Königs Wusterhausen B 189 45-60 2,766 17.02.2014 Gemeinde Weisen (Folgeumstufung B 189 OU Weisen) B 189 60 3,831 17.02.2014 Stadt Perleberg (Folgeumstufung B 189 OU Weisen) B 273 105-170 19,084 01.01.2015 Land-> L 170 B 109 40-90 14,438 01.06.2015 Land-> L 100 B 005 967 1,142 21.12.2015 Land Brandenburg (Folgeumstufung A 14) B 005 973 0,795 21.12.2015 Land Brandenburg (Folgeumstufung A 14) B 005 985 0,118 21.12.2015 Land Brandenburg (Folgeumstufung A 14) B 109 10-30 11,482 01.04.2016 Land-> L 100 B 189 135 0,693 27.11.2017 Gemeinde Groß Pankow (Folgeumstufung B 189 OU Groß Pankow) B 002 335-350 1,977 29.01.2018 Bund - Verw. Stadt Potsdam (durch Neufestsetzung der OD Krampnitz) B 005 1000-1020 1,005 01.04.2018 Land Brandenburg (Folgeumstufung A 14) B 183 003,005,007,020 3,776 05.10.2018 Stadt Bad Liebenwerda B 183 015 0,211 05.10.2018 Land Brandenburg B 096 140 1,125 10.10.2018 Land Brandenburg B 096 150 0,723 10.10.2018 Stadt Finsterwalde Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 34 - 111. Welche dieser Landesstraßenabschnitte wurden anschließend mit welchen Mitteln saniert (bitte jeweils Quelle und Höhe der verwendeten Mittel angeben)? Zu Frage 111: Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Landesstraßenabschnitte wurden in den letzten Jahren mit den jeweils angegebenen Fördermitteln umgestuft: Straße neuer Baulastträger Fördermittel kommunaler Straßenbau in Mio. € L 76 Landkreis 6,6 L 146 Landkreis 7,8 L 281 Amt 1,0 L 333 Amt 0,4 L 982 Landkreis 5,8 Die Tabelle berücksichtigt nicht die Umstufungen, die im Rahmen von Neubaumaßnahmen erforderlich wurden. 112. Welche Abstufungen sind im Land Brandenburg für die Jahre 2019 und 2020 geplant (Bitte Straßen und Streckenabschnitt bezeichnen sowie Stand des Verfahrens erläutern)? Abgestufte Landesstraßen im Land Brandenburg seit 2014 Straße Abschnitt Länge abgestuft am neuer Baulastträger L 40 190 (Teil) 2,200 01.01.2014 Gemeinde Stahnsdorf (Folgeumstufung L 40 OU ) L 13 160 0,245 01.01.2015 Gemeinde Karstädt (Folgeumstufung A 14) L 76 45,60-80 10,723 01.01.2016 LK PM (Folgeumstufung L 40 OU Güterfelde) L 131 15 0,111 01.01.2016 Gemeinde Karstädt (Folgeumstufung A 14) L 134 30 0,270 01.01.2016 Gemeinde Karstädt (Folgeumstufung A 14) L 146 10-20 13,099 01.04.2017 LK PM L 982 10-30 10,995 01.11.2017 LK PM + LK HVL L 11 50 0,864 01.11.2018 LK PR (Folgeumstufung L 11 OU Breese) L 11 70 0,206 01.11.2018 Gemeinde Breese (Folgeumstufung L 11 OU Breese) L 771 10 2,548 01.04.2019 Gemeinde Nuthethal L 280 010,020 4,605 01.01.2015 LK UM L 281 10 5,845 01.01.2016 Gemeinde Oderaue L 281 40,45 5,418 01.01.2015 LK MOL L 333 10-30 (Teil) 7,093 01.01.2015 LK MOL L 333 30 (Teil) 1,492 01.01.2016 Gemeinde Bleyen-Genschmar L 452 060 3,749 01.01.2018 Gemeinde Neuzelle L 532 10 bis 30 8,744 01.01.2014 Landkreis Oberspreewald-Lausitz L 523 10 5,470 01.01.2014 Landkreis Oberspreewald-Lausitz L 76 20 (Teil) 1,920 zum 01.01.2015 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow L 76 20 (Teil) 0,735 zum 01.01.2015 Gemeinde Großbeeren L 76 KP K7239/L76alt 0,200 zum 01.01.2015 Landkreis Teltow-Fläming L 601 10 1,145 zum 01.01.2015 Stadt Finsterwalde L 76 37 (Teil) 0,730 zum 01.01.2015 Landkreis Teltow-Fläming L 771 5 1,225 01.04.2019 Gemeinde Ludwigsfelde Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 35 - Zu Frage 112: Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bundes- und Landesstraßenabschnitte sind in den Jahren 2019 und 2020 für eine Abstufung vorgesehen: Straße Abschnitt Länge (km) neuer Baulastträger B 5 977-983 8,757 Gemeinde Karstädt (Klage beim Vw-Gericht anhängig) B 102 400 0,640 Stadt Brandenburg (Folgeumstufung B 102 OU Paterdamm) L 133 7 4,561 Gemeinde Karstädt L 77 105 2,676 Gemeinde Stahnsdorf L 86 40 0,532 Gemeinde Kloster Lehnin L 88 50 2,614 Stadt Brandenburg a.d.H. L 444 10 8,597 Landkreis Dahme-Spreewald L 30 67 (Teil) 0,730 Stadt Königs Wusterhausen L 214 10 – 31BC 28,200 Landkreis Oberhavel L172 60 5,407 Landkreis Oberhavel IX. Straßenbauverwaltung und Landesbetrieb Straßenwesen 113. Wie lange dauert durchschnittlich eine Straßenplanung (mit Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens)? Hat sich diese Dauer seit der Großen Anfrage 34 (Drucksache 5/8290) verändert und wenn ja, was sind die Hauptgründe dafür? Zu Frage 113: Die Planung für eine Neubaumaßnahme (Ortsumgehung bzw. Netzergänzung ) vom Planungsbeginn bis zum Baubeginn dauert durchschnittlich ca. 10 Jahre. Der Planungszeitraum differiert dabei sehr stark je nach Umfang der Maßnahme und während der Planung auftretenden Veränderungen der Randbedingungen. 114. Wie viele Projektplanungen liegen aktuell im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung/Landesamt für Bauen und Verkehr zur Genehmigungserteilung/Freizeichnung vor? 115. Wie viele Mitarbeiter stehen im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung /Landesamt für Bauen und Verkehr für diese Aufgaben zur Verfügung? Wie ist die Vertretungsregelung bei zeitlich längeren Ausfallphasen einzelner Mitarbeiter? Gibt es abteilungsübergreifende Vertretungsregeln? Zu Frage 114 und 115: Im Straßenbereich liegen dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) gegenwärtig 55 Genehmigungsverfahren und neun Klageverfahren für die Bereiche Anhörung und Planfeststellung vor. Für den gesamten Zuständigkeitsbereich Straße und Schiene sind es insgesamt 103 Verfahren. Im LBV sind im zuständigen Dezernat 21 insgesamt 15 Beschäftigte mit 14,5 Stellen tätig. 5 Beschäftigte arbeiten in Teilzeit. Neben den Genehmigungsverfahren für Bundesfern- und Landesstraßen sowie den kommunalen Straßen gehören zum Zuständigkeitsbereich des Dezernates auch die Planfeststellung für Straßenbahnen und nichtbundeseigene Eisenbahnen im Land Brandenburg sowie die Anhörungsverfahren für bundeseigene Eisenbahnen für das Eisenbahnbundesamt. Eine personenscharfe Aufteilung kann nicht vorgenommen werden. Neben den generellen Vertretungsregelungen können bei längeren Abwesenheitszeiten einzelner Beschäftigter die Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 36 - personellen Kapazitäten zwischen den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen im Dezernat flexibel gesteuert werden. 116. Wie viele Mitarbeiter hat der Landesbetrieb Straßenwesen (bitte jeweils für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 und getrennt nach Mitarbeitern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und vom Land finanzierten Mitarbeitern aufschlüsseln)? Wie verteilt sich diese Mitarbeiterzahl auf die Niederlassungen des Landesbetriebs Straßenwesen? Zu Frage 116: Siehe Antwort zu Frage 117. 117. Wie wird sich laut Personalbedarfsplanung die Mitarbeiterzahl in den Jahren bis 2022 entwickeln (bitte in Jahresscheiben und getrennt nach Mitarbeitern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und vom Land finanzierten Mitarbeitern aufschlüsseln)? Wie sind die entsprechenden Kennzahlen heruntergebrochen auf die Niederlassungen des Landesbetriebs Straßenwesen? Zu Frage 117: Zum 01.01.2013 wurden die bisherigen regionalen Niederlassungen und die Zentrale zugunsten einer Spartenstruktur aufgelöst. Zur Verteilung der Mitarbeiterzahl in der aktuellen Struktur siehe Anlage 19. Für den Stand 31.12.2019 ff. wurde die voraussichtliche Gesamtzahl der Beschäftigten prognostiziert. Eine realistische Aufteilung nach Regionen und Vorstandbereichen ist derzeit nicht möglich. Aufgrund des Übergangs zur "Autobahn GmbH des Bundes" wird sich die Mitarbeiterzahl ab dem 01.01.2021 reduzieren. Hierzu können bezüglich der landesfinanzierten Stellen derzeit keine fundierten Aussagen getroffen werden. Auf die Antwort zu Frage 120 wird verwiesen. 118. Ist der Landesbetrieb Straßenwesen nach Einschätzung der Landesregierung personell und fachlich sowie im Hinblick auf die Finanzen gut genug aufgestellt, um eine ausreichende Aufgabenerfüllung in allen Bereichen bedenkenlos sicherstellen zu können? Zu Frage 118: Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden zusätzliche Stellen ausgebracht, die durch eine Erhöhung der Eigenleistung in den Bereichen Bauüberwachung/Bauoberleitung , Betriebsdienst, Bauwerksprüfung und Nachtragswesen eine Stärkung des LS in seiner personellen Kompetenz sicherstellen. Begleitend wird die Ausbildung im Bereich Straßenwärter/Straßenwärterinnen sowie das Duale Studium weiter ausgebaut, um den Personalbedarf künftig stärker aus eigener Kraft zu decken. Der LS ist in allen Geschäftsfeldern organisatorisch und fachlich gut aufgestellt, die Aufgabenerfüllung ist sichergestellt. Mit der zukünftig erhöhten Eigenleistungsquote ist der LS in der Lage flexibler auf veränderte Rahmenbedingungen einzugehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 37 - 119. Wie ist die aktuelle Altersstruktur im Landesbetrieb Straßenwesen? Zu Frage 119: Die Altersstruktur des LS stellt sich wie folgt dar: Altersgruppe Anteil 20-29 Jahre 4,8 % 30-39 Jahre 16,8 % 40-49 Jahre 16,6 % 50-59 Jahre 44,2 % 60-65 Jahre 17,2 % 65- Jahre 0,4 % 100 % 120. Welche Veränderungen der Struktur und Organisation sind im Landesbetrieb Straßenwesen geplant? Zu Frage 120: Im Rahmen der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung werden ab dem 01.01.2021 Aufgaben der Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen, die derzeit noch vom LS wahrgenommen werden, durch „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und dem Fernstraßen-Bundesamt übernommen. Damit verbunden ist ein Wechsel der LS- Beschäftigten, die bisher für Autobahnen tätig waren, in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ bzw. in das Fernstraßen-Bundesamt. Folglich verändern sich Aufgaben, Geschäftsprozesse und Schnittstellen im LS. Das interne Projekt „LS 2021“ bereitet vor, wie der LS ab 2021 ablauf- und aufbauorganisatorisch aufzustellen ist. Aufgabenschwerpunkte im Projekt sind die kritische Betrachtung von Aufgaben im Rahmen einer Aufgabenkritik und die Erhebung, Analyse und Optimierung von sogenannten Kernprozessen, die auch nach 2021 im LS verbleiben sowie eine fachlichstrategische Neuausrichtung des LS. Erst nach Durchführung dieser beiden Aufgabenschwerpunkte sind aufbauorganisatorische Aussagen über die Struktur des LS und der hierfür erforderlichen Personalausstattung möglich. Ziel der Neuausrichtung ist, alle im LS verbleibenden Aufgaben im Bundes- und Landesstraßennetz weiterhin uneingeschränkt in hoher Qualität durchzuführen. 121. Wie viele Mitarbeiter hat der Landesbetrieb Straßenwesen im Bereich Planung und Bau (bitte jeweils für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 und gemäß Personalbedarfsplanung in Jahresscheiben bis 2022 auflisten)? Zu Frage 121: Siehe Antwort zu Frage 117. 122. Welche Finanzausstattung für externen Sachverstand hat der Landesbetrieb Straßenwesen pro Jahr und wie ist das Verhältnis der Planungsleistungen (bitte getrennt nach Bundes- und Landesstraßennetz) die vom Landesbetrieb Straßenwesen selbst und von beauftragten Büros erbracht wurden (Bitte jeweils angeben für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018)? Wie ist die Planung für 2019 und 2020? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 38 - Zu Frage 122: Planungsleistungen werden im LS grundsätzlich an Dritte vergeben. Der LS beauftragt, überwacht und begleitet die erforderlichen Leistungen. Die von den beauftragten Büros erbrachten Leistungen in den Jahren 2014 - 2018 sind Bestandteil der in Frage 37 genannten Planungsmittel. 123. Wie ist das entsprechende Verhältnis im Falle der Bauüberwachung (bitte aufgliedern nach Landes- und Bundesmitteln jeweils für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018)? Wie ist die Planung für 2019 und 2020? Zu Frage 123: Der LS muss als Bauherr seine ihm obliegende Bauherrenfunktion im vollen Umfang absichern. Zur Erfüllung der Aufgabe beauftragt der LS aktuell, fast vollständig entsprechend HOAI das Leistungsbild der Bauüberwachung und in Teilen der Bauoberleitung . Ergänzend werden, entsprechend der technischen Vorschriften und zur Qualitätssicherung , Kontrollprüfung, Kontrollvermessung, Gutachten etc., entsprechend zugelassene Labore und Sachverständige beauftragt. Betrachtet man den gesamten Aufwand, so konnte der LS seine Bauherrenfunktion mit weniger als 15 % Eigenleistung und 85% Fremdvergaben absichern. Die Landesregierung hat im Doppelhaushalt 2019/2020 entschieden, die Eigenleistungsquote aus fachlich und wirtschaftlich intendierten Gründen zu erhöhen und daher Stellen zur Erhöhung der Eigenleistungsquote in der Bauüberwachung bewilligt. Die ersten Stellen sind ausgeschrieben. Bei erfolgreicher Besetzung der bewilligten Stellen kann die Eigenleistungsquote bis Ende 2020 unter den derzeitigen Annahmen bis auf maximal 50% gesteigert werden. 124. Wie viele Auftragsvergaben für Planung und Bau von Bundes- und Landesstraßen wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils beklagt und wie viele Ausschreibungen wurden angefochten? Zu Frage 124: In den letzten fünf Jahren gab es insgesamt 5 Nachprüfungsanträge, die sich wie folgt auf die Jahre verteilen: 2014 = 3 2015 = 0 2016 = 1 2017 = 1 2018 = 0. Nachfragen, Beschwerden und weitere Rügen, die jedoch nicht zu einem Nachprüfungsantrag führten, gab es für Bauleistungen: 2014 = 19 2015 = 9 2016 = 14 2017 = 7 2018 = 5. 125. Wie viele der Auftragsvergaben des Landesbetriebs Straßenwesen blieben in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr im geplanten Kostenrahmen und wie groß ist die jeweilige prozentuale Überschreitung der Vorgaben? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 39 - Zu Frage 125: Die Angaben können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Jahr Anzahl der Vergaben bis 100 % > 100 % >100 – 110 % > 110 % 2014 667 419 (63 %) 248 (37 %) 97 (14 %) 151 (23 %) 2015 749 502 (67 %) 247 (33 %) 86 (11 %) 161 (22 %) 2016 826 505 (61 %) 321 (39 %) 114 (14 %) 207 (25 %) 2017 789 489 (62 %) 300 (38 %) 110 (14 %) 190 (24 %) 2018 805 399 (49 %) 406 (50 %) 115 (14 %) 301 (36 %) 126. Wie hoch ist die Anzahl der derzeit im Landesbetrieb Straßenwesen nicht abschließend beschiedenen bzw. strittigen Nachtragsforderungen durch die Straßenbauunternehmen (bitte aufgliedern nach Landes- und Bundesmitteln)? Wie hat sich die Anzahl der Nachtragsforderungen in den letzten Jahren entwickelt? Zu Frage 126: Im Nachtragswesen als Teil des gesamten Nachtragsmanagements, über das der überwiegende Teil der Nachtragsforderungen der Höhe nach geprüft wird, sind aktuell insgesamt 632 Nachtragsforderungen erfasst. Sie sind dem Grund nach bereits durch die Bauüberwachung geprüft. Auf die Antwort zu Fragen 6 bis 8 der Drucksache 6/7737 wird verwiesen. Eine Erfassung, die nach Landes- und Bundesmitteln unterscheidet, gibt es im LS für die eingereichten Nachtragsforderungen nicht. Erst nach Abschluss der Nachtragbearbeitung wird diese Zuordnung für den Haushalt relevant. Die Anzahl der Nachtragsforderungen zeigt in den letzten Jahren eher eine fallendende Tendenz, jedoch ist die Schwankungsbreite nach oben oder unten zu groß, um von einer Verstetigung zu sprechen. 127. Wie werden die bisher unbearbeiteten oder noch nicht entschiedenen Nachtragsforderungen der Unternehmen im Landesbetrieb Straßenwesen bilanziert? Zu Frage 127: Der LS bearbeitet die Nachtragsforderungen entsprechend dem eingeführten Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB). Dies bedeutet, dass bei den bisher unbearbeiteten oder noch nicht entschiedenen Nachtragsforderungen wegen der erhöhten Kooperationspflicht beider Parteien beim VOB/B-Vertrag, der unstreitige Teil analog § 16 Abs. 3 Nr. 1 Satz 3 VOB/B unverzüglich bezahlt wird. Die hierfür benötigten Haushaltsmittel werden durch den LS für die entsprechenden Bauverträge eingestellt. 128. Wie hoch ist der Prozentsatz der im Hinblick auf die Nachtragsforderungen zu Gunsten des Landesbetriebs Straßenwesen gewonnenen gerichtlichen Auseinandersetzungen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 40 - Zu Frage 128: Im Zeitraum 2014 bis 2018 sind insgesamt 13 Baurechtsstreitigkeiten abgeschlossen worden. Häufig werden die anhängigen Baurechtsstreitigkeiten durch Vergleich beendet. Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht: Baurechtsstreite in den Jahren 2014-2018 Jahr Anzahl Rechtsstreite gewonnen verloren Vergleich erledigt 2014 5 0 1 2 2 2015 6 0 2 4 0 2016 1 1 0 0 0 2017 0 0 0 0 0 2018 1 0 1 0 0 gesamt: 13 1 4 6 2 129. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr Zinsforderungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen anerkannt und ausgezahlt ? Zu Frage 129: Die Buchung von Verzugszinsen erfolgt seit Mitte 2017 im SAP-System auf dem Sachkonto 7560100000 "Verzugszinsen auf Verbindlichkeiten". Vor diesem Zeitpunkt erfolgte keine separatere Erfassung der Verzugszinsen. Daher können hier keine belastbaren Zahlen für diesen Zeitraum angegeben werden. Die Höhe der Zinsforderungen (Verzugszinsen auf Verbindlichkeiten) in den Jahren 2017 - 2018 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: 2017 100.731,86 € 2018 133.467,09 € Gesamt 234.198,95€ 130. Aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Zinsen jeweils in den einzelnen Jahren bezahlt? Zu Frage 130: Die Zinsen wurden aus dem Sachkonto 7560100000 "Verzugszinsen auf Verbindlichkeiten" bezahlt. 131. Werden seitens des Landesbetriebs Straßenwesen die Fristen gemäß der Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen eingehalten? Falls nein, in wie vielen Fällen war dies in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr aus welchen Gründen nicht der Fall? Zu Frage 131: Ziel des Landesbetriebs Straßenwesen ist es, die Fristen gemäß Vergabeund Vertragsordnung für Bauleistungen einzuhalten. Aus verschiedenen Gründen ist dies nicht in jedem Fall möglich. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt im Landesbetrieb Straßenwesen jedoch nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 41 - 132. Trifft es im Fall von Mehrkostenforderungen zu, dass von Seiten des Landesbetriebs Straßenwesen zur Lösung der Gerichtsweg bevorzugt wird und wenn ja, was sind die Gründe? Zu Frage 132: Nein. Vgl. dazu auch Antworten zu Fragen 128 und 133. 133. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sieht das Vertragswerk die Anrufung einer vorgesetzten Dienststelle vor (VOB Teil B, § 18 Abs. 2). Hierbei sieht das Vertragswerk eine Frist von 2 Monaten vor. a. Wie lang sind die tatsächlichen Fristen zwischen Anrufung der Dienststelle und der tatsächlichen Terminierung? b. Wie viele Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB wurden in den letzten fünf Jahren pro Jahr durchgeführt und mit welchem Ergebnis? c. Wie viele der abgelehnten/erfolglosen Verfahren nach § 18 Abs. 2 VOB mündeten in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils pro Jahr in gerichtliche Auseinandersetzungen mit welchem Ergebnis? d. Wie hoch ist der Prozentsatz der zu Gunsten des Landesbetriebs Straßenwesen gewonnenen gerichtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf abgelehnte/erfolglose Verfahren nach § 18 Abs. 2? Zu Frage 133: zu a: Dieser Zeitraum wird statistisch nicht erfasst. zu b: Jahr Anzahl bearbeiteter Verfahren Zurückweisung Antragsrücknahme Klagen Einvernehmliche Regelung 2014 6 4 2015 6 1 3 2016 5 2 1 2017 7 1 2018 4 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 42 - zu c und d: Jahr Anzahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen Ergebnis 2014 0 2015 1 1 x Vergleich 2016 2 1 x streitige Entscheidung, 1 x noch laufendes Verfahren 2017 0 2018 0 Die mit der Durchführung des Verfahrens nach § 18 Absatz 2 VOB/B beauftragte Stelle wurde zu Beginn des Jahres 2019 wieder neu besetzt, sodass eine sukzessive Aufarbeitung der noch vorliegenden Fälle eingeleitet werden konnte. Gleichzeitig ist vorgesehen, für einige Maßnahmen das baubegleitend wirkende Instrument des § 18 Absatz 3 VOB/B stärker in den Fokus zu rücken. 134. Wie viele Mitarbeiter hat der Landesbetrieb Straßenwesen im Bereich Betrieb und Verkehr (bitte jeweils für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 und getrennt nach Mitarbeitern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und vom Land finanzierten Mitarbeitern aufschlüsseln)? Zu Frage 134: Siehe Antwort zu Frage 117. 135. Wie wird sich die Mitarbeiterzahl im Bereich Betrieb und Verkehr gemäß Personalbedarfsplanung bis 2022 entwickeln (bitte in Jahresscheiben und getrennt nach Mitarbeitern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen und vom Land finanzierten Mitarbeitern aufschlüsseln)? Zu Frage 135: Siehe Antwort zu Frage 117. 136. Wie lautet der heutige Altersdurchschnitt der Mitarbeiter im Bereich Betrieb und Verkehr? Wie hoch wird der Altersdurchschnitt gemäß Personalbedarfsplanung im Jahr 2022 sein? Zu Frage 136 Im Vorstandsbereich Betrieb und Verkehr beträgt der Altersdurchschnitt zum Stand 01.02.2019 49 Jahre. Nach derzeitigen Prognosen liegt der Altersdurchschnitt im Jahr 2022 voraussichtlich bei ca. 51 Jahren. 137. Welche Strategien und Konzepte werden verfolgt, um einer übermäßigen Überalterung des Personals entgegenzuwirken? Zu Frage 137: Es werden die bestehenden Einstellungsmöglichkeiten, insbesondere unter Ausschöpfung des Kontingents der Stellen für Nachwuchskräfte genutzt. Ferner werden die Ausbildungszahlen für Straßenwärter/Straßenwärterinnen und die Ausbildung von Studierenden im dualen Studium erhöht, um den Personalbedarf künftig stärker aus eigener Kraft zu decken. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 43 - 138. Wie hoch ist der Frauenanteil im Bereich Betrieb und Verkehr? Zu Frage 138: Der Frauenanteil im Vorstandsbereich Betrieb und Verkehr beträgt 18,9 %. 139. Wie hoch sind die jeweilige Mitarbeiteranzahl und der Frauenanteil in den Straßen und Autobahnmeistereien? Zu Frage 139: Der Frauenanteil im Vorstandsbereich Betrieb und Verkehr beträgt 18,9 %. 140. Wie viele Kilometer Straße werden jeweils von den Straßen- und Autobahnmeistereien betreut? Zu Frage 140: Siehe Anlage 20. 141. Wie hoch sind die aktuellen Arbeitszeiten und Rufbereitschaften der Straßen und Autobahnmeistereien? Zu Frage 141: Die Arbeitszeiten in den Straßen- und Autobahnmeistereien sind i.d.R. Montag bis Donnerstag von 6.30 - 15.30 Uhr und am Freitag von 6.30 - 12.45 Uhr. Darüber hinaus besteht eine Erreichbarkeit der Meistereien im Rahmen der Rufbereitschaft . In den Straßenmeistereien besteht eine Rufbereitschaft von Dienstschluss bis 22.00 Uhr und an den Wochenenden von 6.30 - 22.00 Uhr. In den Autobahnmeistereien besteht eine 24-stündige Erreichbarkeit an allen Tagen. 142. Wie hoch sind die aktuellen Zugriffzeiten der einzelnen Straßen- und Autobahnmeistereien in Bezug auf den Einsatzort? Zu Frage 142: Eine Aufstellung der aktuellen Zugriffszeiten der einzelnen Meistereien liegt nicht vor. Grundsätzlich wird innerhalb der regulären Dienstzeit eine Zugriffszeit für alle Meistereien von maximal 30 min bis zum Einsatzort angestrebt. Die Zugriffszeit in der Rufbereitschaft besteht aus der Anfahrt vom Wohnort zur Meisterei und der Fahrt zur Einsatzstelle. Hier kann in der Regel von einer Zugriffszeit zwischen 60 min – 90 min ausgegangen werden. Die Zugriffszeiten innerhalb des Winterdienstes werden durch zusätzlich eingestelltes Personal abgesichert und bestehen aus der Anfahrt vom Wohnort oder Start direkt ab Meistereistandort. Daraus folgt eine Zugriffszeit von 5 min bis maximal 120 min, je nach Einsatzort innerhalb des zu betreuenden Netzes. 143. Welcher Anteil von Leistungen im Bereich Betrieb und Verkehr wird derzeit vom Landesbetrieb Straßenwesen an Dritte vergeben? Wie wird dieser Anteil von der Landesregierung bewertet? Zu Frage 143: Auf Grundlage der direkten Kosten für Eigen- und Fremdleistungen, die für die Leistungen im Straßenbetriebsdienst im LS angefallen sind, wurde aktuell eine Vergabequote an Dritte von durchschnittlich 43 % ermittelt. Der Anteil von Fremdleistungen wird im Zusammenhang mit der derzeitigen Personalausstattung des Bereiches Straßenbetriebsdienst seitens der Landesregierung als angemessen angesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 44 - 144. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch die Etablierung der „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Personalausstattung des Landesbetriebs Straßenwesen? Zu Frage 144: Zur Personalausstattung siehe Antwort zu Frage 120. Das Geschäftsfeld Bundesautobahnen wird in einem Block aus dem LS herausgelöst. Die personellen und organisatorischen Vorbereitungen werden dafür Sorge tragen, die übrigen im LS verbleibenden Aufgaben ohne Qualitätseinschränkungen weiterhin zu erfüllen. X. Bauliche Verkehrssicherheit durch Schutzplanken 145. Wie viele Meter Schutzplanken sind an den Straßen in Brandenburg verbaut? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) 146. Wie viele Meter Schutzplanken wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr neu errichtet? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) 147. Wie viele Meter Schutzplanken wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr ausgetauscht beziehungsweise erneuert? (Bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke.) Zu Frage 145 bis 147: Die Fragen 145 bis 147 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In den Jahren 2014 - 2018 waren im Land Brandenburg folgende Längen und Arten von Fahrzeug-Rückhaltesystemen (z.B. Schutzplanken) auf Bundesfern- und Landesstraßen vorhanden: Art der Schutzeinrichtung 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 Länge in [m] Länge in [m] Länge in [m] Länge in [m] Länge in [m] Länge in [m] Absturzsicherung "Safety- Rail" 1.904 1.904 1.876 1.876 1.876 1.876 Betonschutzwand 37.520 41.891 45.281 47.344 49.417 49.851 doppelte Distanzschutzplanke 254.743 251.268 247.286 239.821 235.087 235.031 doppelte Stahlplanke 8.977 8.795 8.460 8.053 6.751 6.800 einfache Distanzschutzplanke 2.125.473 2.127.358 2.119.281 2.099.467 2.034.830 2.019.566 einfache Stahlplanke 2.002.865 2.019.210 2.051.974 2.076.896 2.105.818 2.115.633 Schutzplankenkonstruktion "Super-Rail" 104.537 125.853 171.112 213.782 300.426 316.610 Stahlschutzplanke sonstiger Form 12.135 13.833 14.172 14.320 18.600 29.534 Gesamt 4.548.154 4.590.112 4.659.442 4.701.559 4.752.805 4.774.901 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 45 - Eventuelle Netzänderungen beeinflussen hierbei auch die Länge der Schutzplanken. Eine Differenzierung nach Baulastträgern sowie Art der Schutzeinrichtung erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit und des Zeitaufwandes nur für die aktuelle Situation von Fahrzeug-Rückhalteeinrichtungen in Brandenburg. 148. Wie viele Meter Schutzplanken wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen neu errichtet? Zu Frage 148: Wie viele Meter Schutzplanken (Stahlschutzplanke) in den Jahren 2014 – 2018 entlang von Alleen an Landesstraßen neu errichtet wurden, kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: 2014 2015 2016 2017 2018 Länge gesamt in m 2.876 40 0 0 0 Der LS bereitet zurzeit ein spezielles Schutzplankenprogramm für Landesstraßen vor, das ab 2020 schrittweise umgesetzt werden soll. 149. Wie viele Meter Schutzplanken wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen ausgetauscht beziehungsweise erneuert? Zu Frage 149: Wie viele Meter Schutzplanken (Stahlschutzplanke) in den Jahren 2014 – 2018 entlang von Alleen an Landesstraßen ausgetauscht bzw. erneuert wurden, kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: 2014 2015 2016 2017 2018 Länge gesamt in m 3.905 4.518 6.242 6.658 6.468 150. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr für die Neuerrichtung von Schutzplanken angefallen? 151. Welche Kosten sind in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr für den Austausch beziehungsweise die Erneuerung von Schutzplanken angefallen? Zu Frage 150 und 151: Hierzu werden keine Statistiken geführt. 152. Wie hoch sind die Kosten für einen Meter Schutzplanke? (Bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden.) Zu Frage 152: Die Kosten für einen Meter Schutzplanke sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Stahlschutzplanke am Fahrbahnrand N2- W4 (System gerammt) einfache Stahlschutzplanke ESP 4.0 20,96 €/m N2- W3 (System gerammt) Eco- Safe 2.0 23,89 €/m H1- W4 (System gerammt) einfache Distanzschutzplanke 2.0 32,83 €/m H2- W4 (System gerammt) Super Rail Eco 50,77 €/m Durchschnittlicher Mittelpreis über alle Systeme 32,11 €/m Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 46 - Stahlschutzplanke auf Bauwerk H1- W2 (System auf Fundament) Eco-Safe 71,00 €/m H2 – W4 (System auf Bauwerk) Super Rail Eco 99,00 €/m Durchschnittlicher Mittelpreis über alle Systeme 85,00 €/m Betonschutzwand Aufstellung auf Schotter 160,00 €/m Aufstellung eingespannt auf einem Fundament 190,00 €/m. 153. Wie hoch sind die Kosten für die Anbringung von einem Meter Schutzplanke? (Bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden.) Zu Frage 153: Die Kosten für die Anbringung von einem Meter Schutzplanke am Fahrbahnrand belaufen sich auf: N2- W4 (System gerammt) einfache Stahlschutzplanke ESP 4.0 4,52 €/m N2- W3 (System gerammt) Eco- Safe 2.0 5,10 €/m H1- W4 (System gerammt) einfache Distanzschutzplanke 2.0 6,80 €/m H2- W4 (System gerammt) Super Rail 11,70 €/m Durchschnittlicher Mittelpreis über alle Systeme 7,03 €/m. 154. Wie viele Meter Schutzplanken mit Unterfahrschutz gibt es in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern.) Zu Frage 154: Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 6,590 km Schutzplanken mit Unterfahrschutz: an Bundesautobahnen: 0,814 km an Bundesstraßen: 4,540 km an Landesstraßen: 1,236 km. 155. Wie viele Meter dieser Unterfahrschutzplanken wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 pro Jahr errichtet? Zu Frage 155: Die Angaben, wie viele Meter dieser Schutzplanken in den Jahren 2014 - 2018 errichtet wurden, können nachfolgender Übersicht entnommen werden: Autobahnen 2014 2015 2016 2017 2018 Länge gesamt in m 0 0 0 0 440 Bundesstraßen 2014 2015 2016 2017 2018 Länge gesamt in m 0 0 480 0 0 Landesstraßen 2014 2015 2016 2017 2018 Länge gesamt in m 120 0 0 0 0 156. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 zu Unfällen, bei denen Fahrzeuge Schutzplanken berührt haben oder darauf geprallt sind? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Fahrzeugs sowie Baulastträger der Straße.) Wie viele dieser Unfälle fanden jeweils entlang von Alleen statt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 47 - Zu Frage 156: Im Zeitraum 2014 bis 2018 sind im Land Brandenburg 12.160 Unfälle registriert worden, bei denen insgesamt 15.959 Fahrzeuge bzw. Verkehrsteilnehmer Schutzplanken bzw. andere Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) berührt haben. Bezogen auf die einzelnen Jahre zeigt sich folgendes Bild: Jahr Unfälle mit Berührung von FRS 2014 2.490 2015 2.405 2016 2.478 2017 2.634 2018 2.153 Differenziert nach Fahrzeugart bzw. Art der Verkehrsteilnahme zeigt sich folgende Verteilung : Art der Verkehrsbeteiligung Anzahl Pkw 12.157 Sattelschlepper 1.107 Motorräder, LKR, KKR, Mofa, Kraftroller 283 Sonstige Kfz mit KZ 67 Tanklastzug 55 LKW-Spezialaufbau 48 Reisebus 38 andere Zugmaschinen 32 Traktor 29 Fahrrad 28 KOM 28 Linienbus 14 Gefahrgut-Kfz 14 Fußgänger 39 Unbekanntes Kfz 2.020 Nach Träger der Baulast lassen sich die Unfälle wie folgt unterteilen: Träger der Baulast Anzahl Unfälle mit Berührung von FRS Bund (BAB, B-Str.) 10.163 Land 1.438 Landkreise 163 Gemeinden 396 Auf den Bundes- und Landesstraßen außerorts ereigneten sich im Betrachtungszeitraum 3.565 Unfälle mit Berührungen von FRS, von denen sich 2.236 (63%) Prozent in dem vom Land Brandenburg definierten Alleenstraßenabschnitten (Stand 28.01.2019) lokalisieren lassen. 157. In welcher Höhe sind durch die Beschädigung von Schutzplanken in Folge von Unfällen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 Kosten pro Jahr entstanden? Wer kommt für diese Kosten auf? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11439 - 48 - Zu Frage 157: In welcher Höhe durch die Beschädigung von Schutzplanken in Folge von Unfällen Kosten in den Jahren 2014 - 2018 entstanden sind, kann nachfolgender Übersicht entnommen werden: Autobahnen 2014 2015 2016 2017 2018 Kosten gesamt in € 1.751.914 2.119.268 2.471.578 2.480.000 2.641.372 Bundesstraßen 2014 2015 2016 2017 2018 Kosten gesamt in € 221.950 282.423 247.214 465.649 580.800 Landesstraßen 2014 2015 2016 2017 2018 Kosten gesamt in € 133.804 178.761 204.025 286.068 398.855 Die Kosten für die Schutzplankenschäden trägt der Verursacher bzw. dessen Versicherung . Ist der Verursacher nicht bekannt, trägt der Baulastträger der betreffenden Straße die Kosten. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 7. Anlage 7 8. Anlage 8a 9. Anlage 8b 10. Anlage 9a 11. Anlage 9b 12. Anlage 10 13. Anlage 11 14. Anlage 12 15. Anlage 13 16. Anlage 14 17. Anlage 15 18. Anlage 16a 19. Anlage 16b 20. Anlage 17a 21. Anlage 17b 22. Anlage 18a 23. Anlage 18b 24. Anlage 19 25. Anlage 20 Anlage 1 GA 36, Anlage zu Frage 4 RADWEGE Gesamt-km in BB bundesländerübergreifende Radfernwege 1.929 Berlin - Leipzig 138 Berlin-Kopenhagen 149 Berlin-Usedom 129 Elbe-Müritz-Tour 200 Elberadweg 134 Havel-Radweg 323 Oder-Neiße-RW 293 R1 (D-Route 3, Radweg Deutsche Einheit) 255 Seenlandroute 66 Spreeradweg 242 Radfernwege in Brandenburg 5.884 Bischofstour 108 DahmeRadweg 123 FlämingSkate 230 Fürst-Pückler-Weg 508 Gurkenradweg 257 Havelland-Radweg 115 Kohle-Wind & Wasser-Tour 252 Märkische Schlössertour 188 Niederlausitzer Bergbautour 460 Oderbruchbahn-Radweg 144 Oder-Spree-Tour 234 Radroute Historische Stadtkerne 1 355 Radroute Historische Stadtkerne 2 322 Radroute Historische Stadtkerne 3 279 Radroute Historische Stadtkerne 4 278 Radroute Historische Stadtkerne 5 263 Radroute Historische Stadtkerne 6 393 Tour Brandenburg 1.114 Uckermärkischer Radrundweg 261 Regionale Radwege 2.849 7-Seen-Tour 35 Dosse-Städte-Tour 55 Drei-Seen-Tour 52 Elsterradtour 156 F1 34 Gänsetour 72 Große Teufelstour 47 Gutsherrenradtour 148 Hofjagdweg 63 Jan-Ullrich 84 Königin-Luise-Radweg 194 Kranichtour Spreewald 200 Löwenberger-Land-Radweg 40 Mauerradweg 160 Mönchstour 107 Oder-Havel-Radweg 63 Prignitz-Express-Tour 43 Radtour "Naturpark Westhavelland" 87 Radtour "Otto Lilienthal" 244 Radtour Krämer Forst 57 Schloss- & Kirchentour 30 Schradeln 127 Schwarze Elster-Radweg 124 Schwielochsee-Radweg 50 Seen-Kultur-Radweg 209 Seentour (zwei Routen) 25 / 52 Spur der Steine 55 Stille Pauline 19 Storchenradtour um den Beetzsee 40 Theodor-Fontane-Radweg 177 Anlage 2 GA 36, Anlage zu Frage 8 Landesstraßen (Grundnetz) Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2010 Anteil 32,6% 31,2% 20,1% 16,1% 2014 Anteil 24,5% 21,8% 14,5% 21,5% 17,7% Landesstraßen (Grundnetz) Freie Strecke Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2010 Anteil 40,3% 33,2% 16,4% 10,1% 2014 Anteil 30,5% 24,6% 15,4% 18,7% 10,8% Landesstraßen (Grundnetz) Ortsdurchfahrten Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2010 Anteil 14,1% 26,4% 28,9% 30,6% 2014 Anteil 10,0% 15,2% 12,3% 28,2% 34,3% Landesstraßen (Grünes Netz) Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2011 Anteil 19,9% 30,7% 22,9% 26,5% 2015 Anteil 20,9% 18,1% 12,8% 25,2% 23,0% Landesstraßen (Grünes Netz) Freie Strecke Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2011 Anteil 23,3% 32,4% 21,1% 23,2% 2015 Anteil 24,9% 19,6% 13,8% 24,2% 17,5% Landesstraßen (Grünes Netz) Ortsdurchfahrten Jahr der Zustandserfassung Zustandswerte sehr gut (1,0 bis 1,5) gut / ausreichend (> 1,5 bis 2,5) mittelmäßig (> 2,5 bis 3,5) schlecht (> 3,5 bis 4,5) sehr schlecht (> 4,5) 2011 Anteil 11,0% 26,1% 27,7% 35,2% 2015 Anteil 9,9% 13,9% 10,2% 28,0% 38,0% Anlage 3 GA 36, Anlage zu Frage 9 Die aktuellen Zustandswerte der Brückenbauwerke (Teilbauwerke) verteilen sich nach Stand 12/2018 wie folgt: Bundesautobahnen: BAB 1,0 – 1,4 sehr gut 1,5 – 1,9 gut 2,0 – 2,4 befriedigend 2,5 – 2,9 ausreichend 3,0 – 3,4 nicht ausreichend 3,5 – 4,0 ungenügend A-Bauwerke 113 251 280 69 4 1 16 % 35 % 39 % 9 % 1 % 0 % Ü-Bauwerke 22 86 158 48 4 0 7 % 27 % 50 % 15 % 1 % 0 % Bundesstraßen: 1,0 – 1,4 sehr gut 1,5 – 1,9 gut 2,0 – 2,4 befriedigend 2,5 – 2,9 ausreichend 3,0 – 3,4 nicht ausreichend 3,5 – 4,0 ungenügend 77 118 407 159 26 8 10 % 15 % 51 % 20 % 3 % 1 % Landesstraßen: 1,0 – 1,4 sehr gut 1,5 – 1,9 gut 2,0 – 2,4 befriedigend 2,5 – 2,9 ausreichend 3,0 – 3,4 nicht ausreichend 3,5 – 4,0 ungenügend 61 104 302 200 72 16 8 % 14 % 40 % 27 % 9 % 2 % Entwicklung Zustandsnoten für Brücken an Bundesfernstraßen (Autobahn und Bundesstraßen) nach Brückenflächen der Teilbauwerke * Datenquelle: Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Entwicklung der Zustandsnoten für Brücken an Bundesstraßen nach Anzahl der Teilbauwerke Entwicklung der Zustandsnoten für Brücken an Landesstraßen nach Anzahl der Teilbauwerke Einschränkungen von Straßen Anlage 4 GA 36, Anlage zu Frage 16 Bundes- und Landesstraßen Straßennummer von Abschnitt bis Abschnitt derzeitige Beschränkung L25 30 30 Tonnagebegrenzung 3,5 t L43 10 10 LKW Verbot L293 10 10 voll gesperrt L 172 10 10 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 255 10 10 Verbot für Fzg. Aller Art L 29 10 10 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L 30 320 320 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 34 10 10 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 37 140 140 Höhenbeschränkung bis 3,80 m L 43 10 10 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 17 110 110 LKW Verbot B 273 80 80 Höhenbeschränkung Brücke 3,80m L 211 20 20 Höhenbeschränkung Brücke 4,00m B 198 220 220 Höhenbeschränkung Brücke 4,00m L 13 40 Fahrbahneinengung ohne LSA L 57 50 50 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,8 m L 55 80 80 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,8 m L 55 80 80 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,9 m L 55 80 80 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 4,0 m L 57 50 50 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 4,0 m L 57 50 50 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,9 m L 49 20 20 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L 524 30 30 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L602 10 20 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L 553 10 10 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t B 96 150 150 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 4,0 m L 622 10 40 Tonnagebegrenzung bis 12 t L 661 40 40 Tonnagebegrenzung bis 12 t L 671 50 50 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 59 100 100 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,5 m L 62 40 40 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,0 m L 472 30 30 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L 521 40 40 Tonnagebegrenzung bis 7,5 t L 68 50 50 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 691 10 10 Tonnagebegrenzung bis 3,5 t L 673 10 10 Tonnagebegrenzung bis 16 t L 662 60 60 Tonnagebegrenzung bis 12 t L 40 45 45 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,6 m B 102 200 200 Durchfahrtshöhenbeschränkung auf 3,9 m Seite 1 von 1 Brücken mit Baulasteinschränkungen Anlage 5 GA 36, Anlage zu Frage 16 Bwnr Bwnr intern Sachverhalt oben / unten nächstgelegener Ort Sperre 1) VZ 251 2) VZ 262 3) VZ 263 4) FB-red. 5) GST 6) 3744504 0 2L771002 L 771 / Nuthe Gröben x x x 3653509 0 A12BW21Ü1 WiWeg. / A 12 Frankfurt/Oder 12 x 3245506 0 A10BW81Ü1 WiWeg. / A 10 Borgsdorf 16 x 3345507 0 A10BW82Ü2 Sonstige Straße / A 10 Birkenwerder 16 x 3148523 0 A11BW13Ü1 WiWeg. / A11 (Ast) Finowfurt 16 x 3147508 0 5L220001 L 220 / Werbellinkanal Eichhorst 16 x 3751501 0 6L411001 L 411 / Drahendorfer Spree Neubrück 16 x 3342503 0 2L173004 L 173 / Horster Grenzgraben Dreibrück 16 x 3744505 0 2L771003 L 771 / Königsgraben Tremsdorf 16 x 3548507 0 6L030010 L 30 / Stolpkanal Woltersdorf 18 3,50 x 3043502 0 3B122001 B 122 / Rhin Zippelsförde 21 x 3642515 0 A10BW55Ü2 WiWeg. / A 10 Göhlsdorf 24 x 3543523 0 A10BW57Ü1 WiWeg. / A 10 Kemnitz 24 5,40 x 2738505 0 A24BW15Ü1 K 7024 / A 24 Nettelbeck 24 x 3652800 0 6B005010 B 5 / Gleis der DB Booßen 30 6,70 x 3549505 0 6L023009 L 23 / ehemalige Betriebsbahn Herzfelde 30 x 3748502 0 4L040003 L 40 / Dahme Bindow 30 3,50 x 4549520 0 8L581002 L 581 / Graben Ruhland 10 x 3440507 0 2L098005 L 98 / Graben Rathenow 10 x 3543519 0 2L902002 L 902 / Wublitz Grube-Leest 10 4,75 x 3843511 0 2L851001 L 851 / Nieplitz Treuenbritzen 3,25 4546505 0 8L059003 L 59 / Röderkanal Reichenhain 3,50 x 3541851 1 2B00101904 B 1 / Gleis der DB KFS Brandenburg 3,50 x 3541851 2 2B00101904 B 1 / Gleis der DB KFS Brandenburg 3,50 x 3744503 0 2L771001 L 771 / Alte Nuthe Gröben 3,60 x 3949511 0 4L421006 L 421 / Wasserburger Spree Schlepzig 3,75 4145503 0 8L072001 L 72 / Schweinitzer Fließ Schönewalde 3,78 x 4345526 0 8L673504 L 673 / Schwarze Elster Kleinrössen 4,00 x 4449521 0 8L060003 L 60 / Grubenbahn Meuro 4,40 x 3541520 0 2L911002 L 911 / Seeverbindung Beetzsee Butzow 4,50 3346508 0 A10BW82Ü3 WiWeg. / A 10 Bergfelde x 3345500A 5B96a011 B 96 A / Gleis der DB, elektrifiziert Bergfelde x 3652503 0 6B08700102 B 87 / Gleis Straßenbahn Markendorf x 3749507 0 4L040002 L 40 / Storkower Kanal Wolzig x 4546506 0 8L059004 L 59 / Teichgraben Prieschka x 3541855 1 2B00101907 B 1 / Gleis / Parkplatz / Zanderstraße KFS Brandenburg x 3541855 2 2B00101907 B 1 (Ast) / Gleis / Parkplatz / Zanderstraße KFS Brandenburg x 3439507 0 2L963002 L 963 / Havel Milow x 1) Sperre = bauliches Hindernis zur Unterbindung eines unbefugten Befahrens des Bauwerks 2) VZ 251 = Verbot für Kraftwagen 3) VZ 262 = Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Masse über Angabe (gilt getrennt für Zugmaschine und Anhänger) 4) VZ 263 = Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Achslast über Angabe 5) Fb-red = Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite 6) GST = für genehmigungspflichte Großraum- und Schwertransporte ist eine objektbezogene Einzelbetrachtung erforderlich Seite 1 von 1 Anlage 6 GA 36, Anlage zu Frage 23 Auf folgenden Abschnitten mit konkretem AKR-Befund ist eine Sanierung geplant: BAB Fahrtrichtung, Kilometrierung Bau A 2 rechte RF, km 18,350-20,750 2022 A 2 linke RF, km 10,081-6,565 2020 A 2 rechte RF, km 0,00-0,50 2019 A 9 rechte RF, km 23,20-28,00 2019 A 9 rechte RF, km 28,00-33,40 2023 A 9 linke RF, km 33,62-28,50 2022 A 9 linke RF, km 41,10-33,62 2021 A 10 Ost rechte RF, km 19,40-21,255 2022 A 10 Ost rechte RF, km 23,555-34,126 2021 A 10 Süd rechte RF, km 49,333-52,42 2019 A 10 Süd rechte RF, km 55,730-59,116 2020 A 10 Süd rechte RF, km 59,116-67,344 2021 A 10 Süd rechte RF, km 67,344-72,809 2020 A 10 Süd rechte RF, km 77,393-81,95 2020 A 10 Süd rechte RF, km 81,95-85,87 2020 A 10 Süd rechte RF, km 104,934-107,254 2019 A 10 Süd linke RF, km 55,73-65,73 2019 A 10 Ost linke RF, km 21,006-19,44 2022 A 10 Ost linke RF, km 28,846-23,462 2020 A 10 Ost linke RF, km 36,706-34,13 2022 A 10 Ost linke RF, km 41,644-40,90 2025 A 12 rechte RF, km 40,255-48,19 2019 A 13 rechte RF, km 7,84-18,762 2020 A 13 linke RF, km 7,84-18,762 2019 A 13 linke RF, km 27,95-20,25 2020 A 13 linke RF, km 27,95-36,412 2019 A 13 linke RF, km 94,623-100,385 2019 A 15 rechte RF, km 14,084-21,30 2020 A 15 linke RF, km 19,86-28,68 2019 A 15 rechte RF, km 21,30-28,86 2021 A 15 rechte RF, km 28,86-34,477 2020 A 15 linke RF, km 19,86-28,68 2019 A 24 linke RF, km 169,345-172,2 2021 A 115 rechte RF, km 13,95-15,643 2020 A 115 linke RF, km 15,643-13,936 2021 Anlage 7 GA 36, Anlage zu Frage 25/26 Übersicht LS Brandenburg - bisher ausgeführte Maßnahmen an AKR-geschädigten Fahrbahndecken aus Beton Autobahn Richtungsfahrbahn von km bis km Länge in km Ausführung Kosten Mio. € 24 li 153,567 158,593 5,026 IV/2005 1,950 10 li 66,000 69,100 3,100 III/2006 2,735 10 li 59,100 61,100 2,000 III/2007 0,553 10 li 23,386 28,773 5,387 IV/2008 2,056 10 re 59,106 63,030 3,924 IV/2008 1,854 10 re 71,630 72,850 1,220 III/2008 1,014 24 li 141,368 143,800 2,432 II-III/2008 1,189 23,089 Summe bis 2008: 11,351 24 li 143,800 147,714 3,914 II-III/2009 1,900 10 li 55,727 59,127 3,400 III/2009 1,620 10 li 61,100 63,000 1,900 II/2009 1,350 10 li 63,000 65,850 2,850 III/2009 2,500 10 li 69,000 72,850 3,850 III-IV/2009 1,786 10 re 67,300 71,700 4,400 III/2009 2,000 20,314 Summe 2009: 11,156 10 re 55,770 59,200 3,430 2010 2,000 10 re 62,930 67,400 4,470 2010 2,500 10 re 82,200 85,390 3,190 2010 1,637 2 re 6,554 10,155 3,601 2010 2,649 14,691 Summe 2010: 8,786 13 li 94,651 100,404 5,753 2011 3,100 5,753 Summe 2011: 3,100 10 li 108,163 108,663 0,500 2012 0,376 10 li 19,440 21,006 1,566 2012 0,964 10 re 77,554 82,161 4,607 2012 2,859 24 li 147,700 151,150 3,450 2012 3,594 10,123 Summe 2012: 7,793 12 li 31,500 34,100 2,600 2013 3,311 24 li 151,150 153,600 2,450 2013 3,145 5,050 Summe 2013: 6,456 12 li 34,100 36,500 2,400 2014 3,687 2,400 Summe 2014: 3,687 2 li 10,170 14,400 4,230 2015 5,034 2 re/li 14,400 15,770 1,370 2015 2,047 13 li 100,385 101,550 1,165 2015 1,596 6,765 Summe 2015: 8,677 2 re 10,170 14,400 4,230 2016 6,252 9 li 23,243 24,650 1,407 2016 1,990 10 li 104,938 107,254 2,316 2016 2,866 12 re 48,190 50,600 2,410 2016 3,688 10,363 Summe 2016: 14,796 2 re/li 0,000 5,200 10,400 2017 12,960 2 re 15,770 18,350 2,580 2017 3,353 2 re 25,000 32,000 7,000 2017 9,130 9 re 33,400 40,300 6,900 2017 8,166 10 re 26,000 34,000 8,000 2017 3,153 12 re 50,600 53,100 2,500 2017 12 li 49,700 51,650 1,950 2017 13 re 36,400 43,600 7,200 2017 3,401 13 li 36,400 43,600 7,200 2017 3,466 53,730 Summe 2017: 46,469 2 li 15,770 18,390 2,6 2018 4,4 2 re 20,750 24,890 4,1 2018 5,9 2 li 32,000 38,500 6,5 2018 13,6 9 li 16,500 22,567 6,1 2018 8,1 9 re 40,275 44,540 4,3 2018 6,6 10 li 40,965 41,650 0,7 2018 0,4 10 li 65,730 72,872 7,1 2018 5,3 10 re 136,399 137,163 0,8 2018 0,2 12 li 36,500 40,260 3,8 2018 6,7 13 re 20,250 28,020 7,8 2018 4,3 13 re 45,800 50,000 4,2 2018 5,8 15 re 34,757 42,430 7,7 2018 3,8 24 li 140,910 142,100 1,2 2018 1,5 56,8 Summe 2018: 66,8 2,840 2021 2022 2023 0 2 1 0 8,836 3,995 Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 nach 2020 Anzahl 1 1 1 4 6 4 1 4 2 1 3 4 11 14 4 5 3 Kosten 1,95 2,74 0,55 6,11 11,16 8,79 3,10 7,79 6,46 3,69 8,68 14,80 43,67 55,06 27,76 32,48 12,83 75,8 158,97 234,8 km RF 98,5 188,7 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 nach 2020 Anzahl 1 1 1 4 6 4 1 4 2 1 3 4 11 14 4 5 3 Kosten 1,95 2,74 0,55 6,11 11,16 8,79 3,10 7,79 6,46 3,69 8,68 14,80 43,67 55,06 27,76 32,48 12,83 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 A n z a h l d e r M a ß n a h m e n [ -] b z w . K o s te n [ M io . E U R ] Anzahl Kosten EN-A EN-B ZÜB SAMI ZÜB A-Bew 2005 33,7376079 2010 50,7330339 2008 30,9821026 2008 54,5014781 2006 60,8453838 2013 110,735786 2009 46,5918896 2009 31,243973 2015 51,5227788 2014 133,586957 2010 36,6743683 2009 57,5208513 2015 119,126703 2015 82,0738567 2010 33,650239 2009 30,4194166 2016 79,8373168 2016 101,932013 2011 46,8564605 2009 29,8062593 2017 89,9507389 2016 97,5418474 2012 79,1578947 2010 38,2354347 2017 55,4958476 2016 133,068735 2012 42,4538689 2017 85,9416446 2012 40,6935988 2017 89,6284416 2012 90,5860113 2017 81,6191904 2013 111,62378 2017 41,0748792 2017 41,8599034 y = 2,8814x - 5730,1 R² = 0,2768 y = 3,1517x - 6254,3 R² = 0,0792 y = 1,5145x - 2993,5 R² = 0,0268 0 20 40 60 80 100 120 140 160 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 K o s te n [ E U R /m ²] Jahr EN-A EN-B ZÜB SAMI ZÜB A-Bew Linear (EN-A) Linear (EN-B) Linear (ZÜB SAMI) ! " # ! ! "# ! $ % & ! "# ! ' ( $ % & ! ! ) ! ' ( * " % ) ! * +#( % , $ ( -. (/(( ! $ ( -. 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BA) FD Baudurchführung seit 2017 Verzögerungen Baubeginn wg. unbekannter Kampfmittelfunde, Bau Rastanlagen nach Streckenbau 2019 Inbetriebnahme Strecke 26,3 3 453 B 96 OU Teschendorf/Löwenberg VB Planfeststellungsverfahren eingeleitet IV/2012 3. öffentliche Auslegung abgeschlossen; EÖT 12/2018; Bearbeitung Einwendungen abhängig vom Baurecht 90,1 4 477 B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 220 - L 200), 1. PA VB Planfeststellungsverfahren eingeleitet III/2011 Projekt im technologischen Zusammenhang mit Kanalausbau HOW; EÖT vsl. III/2019 abhängig vom Baurecht 54,1 5 463 B 102 OU Schmerzke FD Planfeststellungsverfahren eingeleitet III/2017 seit Anfang 2018; EÖT vorauss. II/2019 abhängig vom Baurecht 12,0 6 467 B 112 OU Frankfurt (Oder), 3. BA VB Planfeststellungsverfahren eingeleitet III/2017 Auslegung abgeschlossen; Einwendungen in Bearbeitung abhängig vom Baurecht 22,3 7 457 B 97 OU Cottbus, 2. BA FD Planfeststellungsverfahren eingeleitet IV/2016 EÖT 08/2018; Deckblattplanung läuft abhängig vom Baurecht 30,6 8 462 B 102 OU Premnitz VB Genehmigungsplanung seit III/2018 RE-Genehmigung abgeschlossen; Beantragung PFV Sommer 2019 abhängig vom Baurecht 41,8 9 469 B 158 OU Ahrensfelde VB Planfeststellungsverfahren eingeleitet III/2011 Wiederaufnahme PFV (seit 2012 ruhend); Vereinbarung BE/BB/BMVI zur Finanzierung des Trogbauwerks in Abstimmung; Aktualisierung PF- Unterlagen abhängig vom Baurecht 40,5 10 491 B 189 OU Heiligengrabe VB Entwurfsplanung seit II/2015 abhängig vom Baurecht 12,8 11 488 B 169 OU Allmosen VB Vorplanung seit III/2016 Erarbeitung Planungsraumanalyse, danach Beginn technischer Entwurf abhängig vom Baurecht 7,7 12 453 B 96 OU Fürstenberg und Freie Strecke bis Landesgrenze VB Entwurfsplanung seit III/2017 umfangreiche Variantenuntersuchungen abhängig vom Baurecht 42,6 13 438 A 14 VKE 6 LG MV/BB - AS Gr. Warnow FD unter Verkehr seit 2017 5,7 14 437 A 14 VKE 5 AS Gr. Warnow - AS Karstädt FD unter Verkehr seit 2015 118,2 15 436 A 14 VKE 3.2 b Elbebrücke VB Planfeststellungsbeschluss 12//2017 PFB wird beklagt; Realisierung abhängig vom Baurecht in ST abhängig vom Baurecht 60,0 16 436 A 14 VKE 4 AS Wittenberge - o AS Karstädt VB Planfeststellungsverfahren eingeleitet IV/2008 Trassenänderung; Auslegung der Deckblattplanung 03-04/2019 abhängig vom Baurecht 158 17 461 B 101 Trebbin - s Kerzendorf (OU Thyrow) FD unter Verkehr seit 12/2018 Restleistungen: Fertigstellung Grünbrücke 38,9 18 432 A 10 8-streifiger Ausbau AD Nuthetal - AD Potsdam FD Baudurchführung seit 2016 Baukonzept in drei Bauabschnitten; BA 2: fertig 10/2018; nächster BA 1.1 vsl. 12/2019 fertig 2016 Vollbetrieb 08/2020 150 19 431 A 10/ A 24 ÖPP, AD Pankow (m) - AS Neuruppin (m) FD Baudurchführung seit 2018 Vertragsbeginn 02/2018; Baubeginn 05/2018; Vertragslaufzeit 30 Jahre 2018 Vollbetrieb 2022 1.398,7 20 448 B 87 OU Lübben WB* Entwurfsplanung seit I/2017 aufgrund geänderter Planungsgrundlagen ist Variantenuntersuchung erforderlich abhängig vom Baurecht 53,6 21 477 B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 200 - B 167), 2. PA VB Entwurfsplanung seit I/2017 Grobentwurf an BMVI abhängig vom Baurecht 22,6 22 466 B 112 A 12 - Güldendorf VB Vorplanung seit 2017 Machbarkeitsuntersuchung: Verknüpfung mit A12 WB* erforderlich abhängig vom Baurecht 4,6 23 465 B 112 OU Neuzelle/Eisenhüttenstadt VB Vorplanung/Linienbestimmung seit IV/2013 Erstellung Linienbestimmungsunterlagen, Beantragung LB 2019 abhängig vom Baurecht 61,0 24 489 B 169 OU Elsterwerda VB Vorplanung/Linienbestimmung seit III/2014 laufende Abstimmungen mit LfU zum Hochwasserschutz; Antrag Linienbestimmung vsl.2019 abhängig vom Baurecht 19,7 Maßnahmen des BVWP 2030 Anlage 10 GA 36, Anlage zu Frage 34/35 25 458 B 101 OU Elsterwerda (Nordumfahrung) VB Vorplanung/Linienbestimmung seit III/2014 Antrag Linienbestimmung vsl. 2019 abhängig vom Baurecht 17,1 26 486 B 169 OU Plessa VB Vorplanung/Linienbestimmung seit III/2014 laufende Abstimmungen mit LfU zum Hochwasserschutz; Antrag Linienbestimmung vsl.2019 abhängig vom Baurecht 30,6 27 478 B 167/ B 158 OU Bad Freienwalde (West) VB Entwurfsplanung seit I/2019 abhängig vom Baurecht 21,9 28 488 B 169 OU Lindchen VB Entwurfsplanung seit 2017 ökologische Planungsraumanalyse abhängig vom Baurecht 6,5 29 488 B 169 OU Neupetershain Nord VB Entwurfsplanung seit 2017 ökologische Planungsraumanalyse abhängig vom Baurecht 8,2 30 451 B 87 OU Markendorf VB Vorplanung seit 2005 BIM-Projekt; 2019 Vorbereitung Auftraggeber- Informationsanforderungen abhängig vom Baurecht 10,2 31 488 B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow VB Vorplanung/Linienbestimmung seit 2017 Verkehrsuntersuchung abhängig vom Baurecht 13,4 32 487 B 169 OU Schwarzheide/Ost VB ohne Planung 33 470 B 158 OU Blumberg VB ohne Planung 34 471 B 158 OU Seefeld VB ohne Planung 35 483 B 167 OU Neuruppin und OU Alt Ruppin VB ohne Planung 36 440 B 1 OU Tasdorf VB ohne Planung 37 453 B 96 OU Gransee und OU Altlüdersdorf VB Vorplanung Linie bestimmt abhängig vom Baurecht 38 492 B 189n Mirow bis AS Wittstock/Dosse (A 19) VB Vorplanung/Linienbestimmung seit III/2010 länderübergreifend; federführende Planung durch AV MV; Aktualisierung der Linienbestimmungsunterlagen abhängig vom Baurecht 17,2 39 447 B 87 OU Duben VB ohne Planung 40 464 B 112 OU Forst VB Vorplanung Linie bestimmt abhängig vom Baurecht 41 454 B 96 OU Groß Machnow VB ohne Planung 42 473 B 167 OU Gusow und Platkow VB ohne Planung 43 474 B 167 OU Neuhardenberg VB ohne Planung 44 475 B 167 OU Vevais VB ohne Planung 45 483 B 167 OU Löwenberg und OU Neulöwenberg VB ohne Planung 46 484 B 167 OU Liebenwalde VB ohne Planung 47 483 B 167 OU Wulkow VB ohne Planung 48 483 B 167 OU Herzberg VB ohne Planung 49 483 B 167 OU Grieben VB ohne Planung 50 455 B 97 OU Groß Oßnig VB Vorplanung ab 2019 abhängig vom Baurecht 7,9 51 430 A 10 A 10 AD Werder - AD Havelland WB* ohne Planung Erneuerung von Einzelbauwerken in Planung 52 434 A 12 A 12, AD Spreeau - AS Frankfurt(0)-M WB* ohne Planung 53 439 A 24 A 24 AS Kremmen - AD Wittstock/Dosse WB* in Baudurchführung AS Kremmen bis AS Neuruppin ÖPP: siehe Position 19; ohne Planung AS Neuruppin bis AD Wittstock 54 443 B 87/ B 101 B 87/B 101 OU Herzberg WB* Vorplanung Linie bestimmt IV/1997 abhängig vom Baurecht 55 452 B 87n B 87n OU Löhsten WB* ohne Planung 56 456 B 97 B 97 OU Cottbus 3. BA WB* Vorplanung ab 2019 abhängig vom Baurecht 14,2 57 494 B 246 B 246 Eisenhüttenstadt (B 112) Bgr.D/Pl WB* Vorplanung Linienbestimmung II/2011 beantragt beim Bund abhängig vom Baurecht 9,0 Maßnahmen im Bedarfsplan: FD laufend und fest disponiert VB Vordringlicher Bedarf WB* Weiterer Bedarf mit Planungsrecht Anlage 11 GA 36, Anlage zu Frage 43 A 2 km 0,000-5,210 bd. RF A 2 km 10,17-14,40 bd. RF A 2 km 14,40-17,55 bd. RF A 2 km 15,77-18,35 re. RF A 2 km 15,77-18,22 li. RF A 2 km 20,75-24,89 re. RF A 2 km 25,0-38,5 re. RF A 9 km 33,400-44,540 re. RF A 9 km 23,2-24,65 li. RF A 9 km 11,2-22,6 li. RF A 10 km 104,938-107,254 li. RF A 10 km 65,78-72,872 li. RF Erh. A 10 km 72,906-77,583 bd. RF Erh. A 10 km 120,91-134,984 li. RF Erh. A 10 km 23,462-28,846 li. RF Erh. A 10 km 10,0-12,9 bd. RF Erh. A 10 km 134,966-139,085 li. RF Erh. A 10 km 26,0-34,126 re. RF Erh. A 10 km 41,655-42,2 li. RF Erh. A 10 AK Schönefeld Ast RQ u. DC Erh. A 11 km 4,085-8,116 li RF/km 4,120-8,066 re RF/AS Bernau-Nord bd RF - IS A 11 km 69,575-73,4 re. RF A 11 km 78,8-81,56 li./81,36-81,59 re. A 11 km 19,63-28,92 li. RF A 11 km 28,92-31,18 bd. RF A 11 km 64,85-69,53 bd. RF A 12 km 27,3-53,814 li. RF A 12 km 31,5-36,5 li. RF A 12 km 48,3-50,6 re. RF A 12 BW19Ü0 km 52,621 A 13 km 122,389-123,382 re. RF A 13 km 60,393-62,180 li. RF A 13 km 63,206 BW 22Ü1 A 13 km 19,06-20,25 bd. RF A 13 km 69,5-82,5 Bepflanzg. Mittelstr. A 13 km 85,275-88,64 li. RF A 13 km 97,55-100,456 re. RF A 13 km 100,385-101,55 li. RF A 13 km 82,384-94,035 li. RF A 13 km 60,4-62,259 re. RF A 13 km 36,39-43,67 li. RF A 13 km 36,41-43,67 re. RF Baumaßnahmen (Erhaltung ) an Autobahnen und Bundesfernstraßen zwischen 2014 und 2018 Typ Straßennummer Maßnahmebezeichnung Seite 1 von 5 Anlage 11 GA 36, Anlage zu Frage 43 Typ Straßennummer Maßnahmebezeichnung A 13 km 87,870-94,048 re. RF A 13 km 20,25-28,02 Erh. re.RF A 13 km 45,80-50,00 Erh. re.RF A 15 km 22,6-41,5 Bw-vorfelder A 15 km 32,750 - 34,333 li. RF A 15 Beseitigung v. Gefahrenstellen A 15 km 3,292 - 6,725 li. RF Erh A 15 km 34,76-42,43 Erh. rechte RF A 24 AD Havelland (A10/24) und EN von 4 ÜBW (A24) A 24 km 177,136 BW 9Ü3 A 24 km 153,550-158,807 re. RF/153,561-158,620 li. RF A 24 km 145,0-153,55 re. RF A 24 km 175,088-183,841 li. RF A 24 km 173,5-177,980 re. RF A 24 km 158,818-168,040 re. RF A 24 km 136,501-145,0 re. RF A 24 km 207,5-210,25 li. RF A 24 km 183,841-189,683 li. RF A 24 km 189,683-195,163 li. RF und RA Walsleben Ost/West A 24 km 195,110-201,023 re. RF A 24 km 140,910-142,100 li. RF Erh. A 111 km 0,457-2,558 bd. RF A 113 km 3,1-6,15 li. RF A 115 km 13,85-15,643 re. RF B 96 DE Wormlage-Dollenchen--- B 96 OD Lieskau, Erneuerung ohne NA B 96 Brücke u.d Zülowgraben--- B 96 FS Schönefeld-BAB113--- B 96 B96 OD Zossen - Groß Machnow 2.BA B 96 BÜ/SÜ Mückendorf--- B 96 DE Groß Machnow-Südringcenter B 101 Br. ü. DBAG in Elsterwerda EN B 101 OU Trebbin DE--- B 101 DE OU Luckenwalde ABS 465--- B 101n ABS 010 und ABS 020 B 101n Bösch-San ABS475/513/525--- B 102 DE Luckau bis Dahme einschl. DL B 102 DE Dahme - Hohenseefeld--- B 102 Hoheenseefeld-Werbig--- B 102 OD Dahme B 102 Uckro Richtung Kemlitz B 97 ABS 070, ABS 074, ABS 080 und ABS 090 B 97 DE ABS 370, 2. BA ,+ Brücke über die Tagebauentwässerung (Tranitz) B 112 OD Forst , Spremberger Straße B 115 OD Markendorf A+E--- B 115 FS Baruth-Merzdorf--- B 115 DE Merzdorf- Petkus B 156 /L471 OD Spremberg,2.TA Kreisverk. Seite 2 von 5 Anlage 11 GA 36, Anlage zu Frage 43 Typ Straßennummer Maßnahmebezeichnung B 168 DE ABS013_015 OA Willmersdorf-Peitz B 169 OD Sedlitz--- B 169 OD Schwarzheide, 2. BA--- B 169 Schutzplankenprogramm 15-17 RB Süd B 169 DE OD Allmosen B 179 OD Dollgen A+E--- B 246 DE Gallun - Mittenwalde B 246 OD Bremsdorf, IS B 246 OD Eisenhüttenstadt, IS B 246 OD Lindenberg B 1 KP B 1/L 338 - Niederheidenstraße B 1 Jahnsfelde - OU Müncheberg, DE B 1 OU Müncheberg, DE Abschnitt 085 B 5 OD Frankfurt (Oder) Slubicer Str. B 5 OD Frankfurt(O), Bln. Chaussee B 5 OD Ffo. Abs. 30 Kieler Straße B 87 OU Beeskow Abs. 75, 85, 96 B 87 OU Beeskow, Abs. 105, 106, DE B 87 Müllrose - Ragow B 96 Brücke ü. DB AG, Dannenwalde, Ersatzneubau B 96 Instands. OU Oranienburg B 96 OE Rüdingsdorf-WaldrandDE Bereich OU Luckau B 96a OD Bergfelde B 104 Brücke u. Mühlbach bei Wilsickow B 109 OD Hammelspring-Deckenerneuerung B 109 OD Templin, Zehdenicker Straße B 109 OD Zehdenick Abschn.115 B 112 OD Podelzig B 112 OD Manschnow B 112 Brücke ü. Dorche Neuzelle B 112 Eisenhüttenstadt, KP B 246- KP L 37 (ESSO-Tankstelle), IS B 112 Frankfurt(Oder) - Brieskow-Finkenheerd B 112 OD Eisenhüttenstadt, KP B 112/L 372 - Marktkauf (Abs.140) B 112 Abzw. Streichwitz - Neuzelle (Abs. 83) B 112 SM-Gr-KP L45, Abs. 75 B 158 OE Neuendorf-OM Oderberg B 158a Hohenwutzen - KP Neuenhagener B 167 OE Neuruppin - DE KVP B 167 Breite Str.in der ODEberswalde B 167 L200 KP Friedensbrücke B 167 OD Grieben B 167 OD Liebenwalde B 167 OU Seelow L 37-B 1, DE B 167 OU Bad Freienwalde, 2 BA B 167 OU Wriezen, 2 BA B 168 OD Müncheberg B1-Kreisel B 168 Waldsieversdorf - Abzw. Hasenholz B 168 Abz.Hasenholz-Boll.Kreisel Seite 3 von 5 Anlage 11 GA 36, Anlage zu Frage 43 Typ Straßennummer Maßnahmebezeichnung B 198 BAB A11-OA Hohengüstow B 198 Holzendorf - Wolfshagen; Schlepkow - OE Wolfshagen + KP Schlepkow B 273 /K6004 KP Wandlitz B 273 Br Stintgraben in Schmachtenhagen B 1 BW 19.04 Brücke ü. d. Anlagen d. DBAG in Brandenburg B 1 FS Groß Kreutz - Groß Kreutz Ausbau B 1 FS KP EKZ Wust-KP Schlossallee Gollwitz B 2 OU Beelitz (DE) B 2 OD Gartz, TA 1 B 2 OU Michendorf, 2.BA B 5 DE Demerthin-Gumtow-Kunow B 5 DE L14 - B103 (RW einschl.KP) 1. BA B 5 Knotenpunktausbau B5/K7038 B 5 DE L14/B103, 2.BA B 5 Karstädt-Neu Pinnow B 5 OD Ribbeck B 5 BW11 ü. Rhinkanal bei Friesack B 5 FS KV B5/B188 - Friesack (DE) B 5 OU Nauen Deckenerneuerung B 5 OD Friesack B 102 OD Haseloff B 102 OD Rathenow B 102 Rhinow - Alt Garz B 188 Buckow - Landesgrenze inkl. KP L97 B 102 OD Ragösen B 102 OD Treuenbrietzen, Belziger Str. B 102 OD BRB DE OE-Silokanal B 102 FS v. Kreisverkehr Rhinow-Altgarz B 103 Falkenhagen - L155, 1.BA 0,000-2,650 B 107 OD Ziesar, Ost B 107 Rottstock - Buckau B 122 OD Rheinsberg ( OE - Schloßstr.) B 122 OD Zechlinerhütte B 167 OD Dabergotz B 167 DE Wildberg-Ganzer B 167 OD Neuruppin KVP B167/ L16 B 167 Metzelthin - Ganzer B 102 Kampehl - Bückwitz B 189 OD Groß Pankow + FS B 189 OD Heiligengrabe B 246 OD Reetz B 246 FS Reetz - LGrz B 246 FS Klein Glien - Wiesenburg B 246 FS Lüsse - Bad Belzig B 246 OD Gömnigk (incl. 3 BW) B 246, L85 OD Brück, 4. BA B 273 OD Nauen , 4.BA Seite 4 von 5 Anlage 11 GA 36, Anlage zu Frage 43 Typ Straßennummer Maßnahmebezeichnung B 273 B 96- A 24 Deckenerneuerung-Umstufung B 273 Abzw. Schlänitzsee - Erntehof Potsdam B 273 BW12 Sacrow-Par.-Kanal b.Marquardt. Seite 5 von 5 Anlage 12 GA 36, Anlage zu Frage 53 Übersicht über Baustellen an Bundesfernstraßen BAB Maßnahmebezeichnung Landkreis Baubeginn Bauende A 11 Grundhafter Ausbau, km 81,7 - 90,5 bd. RF UM, OHV 2009 2022 A 10 achtstreifiger Ausbau, AD Potsdam - AD Nuthetal PM 2016 2020 A 10 Nordring 8. Bauabschnitt BAR 2016 2022 A 10 Fernmeldekabelanlage AS Rangsdorf-AS Michendorf TF, PM 2017 2019 A 2 Erhaltung, km 25,0-38,5 re. RF PM 2017 2019 A 9 Erhaltung, km 11,250-22,650 li. RF PM 2017 2019 A 10 / 24 AD Pankow - AS Neuruppin BAR, OHV, OPR 2018 2022 A 10 Erhaltung, km 21,09-23,05 li. RF/21,255-23,05 re. RF MOL 2018 2019 A 11 Erhaltung, km 33,41-42,46 li./re. RF BAR 2018 2019 A 12 Erhaltung, km 36,50-40,26 li. RF LOS 2018 2019 A 15 Erhaltung, km 0,358-2,785/3,292-11,527 re. RF OSL 2018 2019 A 24 Kabel km 134,9-172,5 PR, OPR 2019 2020 A 10 BW 13, km 22,016 MOL 2019 2019 A 13 Erhaltung, km 27,95-36,41 li.RF LDS 2019 2019 A 24 Erhaltung, km 177,980-189,880 re. RF OPR 2019 2019 A 9 Erhaltung, km 23,203-28,0 re. RF PM 2019 2019 A 10 Erhaltung, km 74,772 BW 41 re. RF TF 2019 2019 A 12 Erhaltung, km 40,255-48,190 re. RF LOS, FF 2019 2019 A 20 Erhaltung, km 288,165-291,139 re. RF UM 2019 2019 A 13 Erhaltung, km 7,84-18,76 li. RF LDS 2019 2019 A 15 Erhaltung, km 19,860-28,700 / km 28,900 - 30,827 li.RF SPN 2019 2019 A 10 / 2 Erhaltung, A10 km 104,936-107,254/A2 km 0,0-0,5 re. RF PM 2019 2019 A 13 Erhaltung, km 117,0-122,389 re. RF OSL 2019 2019 A 11 Grundhafter Ausbau, km 51,580-57,775 li. RF BAR, UM 2019 2020 A 10 Erhaltung, km 55,733-65,730 li. RF TF 2019 2019 A 15 Erhaltung, km 57,400-60,448 re. RF SPN 2019 2019 A 10 Erhaltung, km 49,333-52,42 re. RF LDS 2019 2019 Anlage 13 GA 36, Anlage zu Frage 56 L 11 OU Breese fertig 10,6 L 20 Bötzow/Marwitz/Velten Linie bestimmt 10,8 L 20/201 OU Falkensee (Ost/West) PFST 27,0 L 30 Niederlehme BAUV 4,9 L 30 Neu Zittau LB 3,8 L 33 4-streifiger Ausbau BAB 10 - Hönow fertig 6,3 L 33 4-streifiger Ausbau Hönow - LGr PFST 7,4 L 40 OU Güterfelde fertig 32,9 L 40 OU Güterfelde-Nuthestr./Güterfelder Eck fertig 12,8 L 50 OU Hänchen/Kolkwitz keine Planung 18,5 L 66 NE Mühlberg fertig 4,9 L 76 Mahlow - B 101, 3. BA fertig 10,0 L 76 OU Mahlow, 2. BA fertig 11,3 L 77n L 40 - Stahnsdorf in Bau 13,5 L 78/79 Verlegung der L 78 in Potsdam Rehbrücke keine Planung 21,1 L 200 OU Bernau L 314-L200-L30 keine Planung 5,3 L 522/531 Welzow/Neupetershain (B 169 - L 522) PFST 9,8 L 794n NE Ruhlsdorf keine Planung 4,6 Bauvorbereitung im Planfeststellungsverfahren Linienbestimmung/Linienbestätigung Projektstand* Kosten [Mio. €]Straße Maßnahme LB Projektstand*: BAUV PFST Seite 1 von 1 Anlage 14 GA 36, Anlage zu Frage 60 Titel 891 10 HH-Plan Land Anteil Titel 891 10 Epl. 11 Anteil Titel 891 10 Mio € Mio € % Mio € % 2010 72,7 10.511,7 0,69 1.414,3 5,14 2011 50,0 10.139,9 0,49 1.368,7 3,65 2012 50,0 10.191,5 0,49 1.332,4 3,75 2013 47,1 10.318,6 0,46 1.327,4 3,55 2014 42,3 10.469,2 0,40 1.140,9 3,71 2015 50,0 10.788,7 0,46 889,3 5,62 2016 62,5 10.687,4 0,58 917,3 6,81 2017 70,0 11.448,6 0,61 1.028,5 6,81 2018 91,5 11.854,2 0,77 1.055,5 8,67 2019 84,8 12.629,0 0,67 1.077,9 7,87 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (u.a. neuer Ressortzuschnitt ab 2015, Verschiebung Anteil Vergabe/Eigenleistung beim LS) ist ein Vergleich zwischen den Jahren nur eingeschränkt möglich Entwicklung Titel 891 10 - Straßenplanung/Straßenbau im Vgl. Epl. 11 und Landes-HH 2010 - 2019 Jahr Anlage 15 GA 36, Anlage zu Frage 86 Baustellen an Landesstraßen Straßennummer L Maßnahmebezeichnung Landkreis Baubeginn Bauende 22 OD Gransee OHV 2015 2019 30 OD Bernau, OT Schönow BAR 2015 2019 23 Hennickendorf - Torfhaus MOL 2016 2020 200 RW Gehrenberge - Bernau BAR 2016 2020 794 OD Teltow, Ruhlsdorfer Straße PM 2016 2019 33 OD Eichwerder MOL 2016 2019 58 OD Hosena OSL 2017 2019 100 OD Milmersdorf UM 2017 2019 141 OD Dreetz OPR 2017 2019 33 OD Eggersdorf MOL 2018 2020 62 / 63 OD Staupitz EE 2018 2020 86 OD Lehnin PM 2018 2020 20 Br. ü. d. DB AG, Bötzow OHV 2018 2020 29 OD Oderberg BAR 2018 2019 60 OD Schönborn EE 2018 2019 173 Br. ü. d. Horster Grenzgraben Dreibrück OPR 2018 2019 23 RW Herzfelde - Hennickendorf MOL 2018 2019 200 RW Wullwinkel - Biesenthal BAR 2018 2019 77n L 40 - Stahnsdorfer Hof PM 2018 2019 30 OU Niederlehme LDS 2019 2020 90 OD Werder, 3. BA, 2.TA PM 2019 2020 171 OD Hohen Neuendorf-Bergfelde OHV 2019 2020 49 / 54 KV Vetschau OSL 2019 2020 23 Joachimsthal - Friedrichswalde BAR 2019 2019 16 OD Tarmow OPR 2019 2019 30 OD Königs Wusterhausen, Brückenstraße LDS 2019 2019 49 Br. ü. d. Priorgraben, Glinzig SPN 2019 2019 34 OD Strausberg, Ph.-Müller-Str. MOL 2019 2020 46 Br. ü. d. Mühlenfließ, Grano SPN 2019 2020 90 Mifahrerparkplatz, AS Phöben PM 2019 2020 16 /18 KP Storbeck OPR 2019 2020 31 Blumberg - Bernau BAR 2019 2019 24 Suckow- Gerswalde UM 2019 2019 38 OD Briesen, Falkenberger Straße LOS 2019 2019 59 Br. ü. d. Teichgraben, Prieschka EE 2019 2019 73 RW Stücken - Fresdorf PM 2019 2019 73 Stücken - Fresdorf PM 2019 2019 94 RW Wollin - Grüningen PM 2019 2019 94 Wollin - BAB 2, AS Wollin - Grüningen PM 2019 2019 18 Abzweig L 16 - A 24, 5. BA OPR 2019 2020 23 OD Milmersdorf UM 2019 2020 74 Br. ü. d. Verbindungsgraben, Wünsdorf TF 2019 2020 86 RW Damsdorf - Groß Kreutz PM 2019 2020 86 Damsdorf - Groß Kreutz PM 2019 2020 963 Premnitz - Milow HVL 2019 2020 963 RW Milow - Premnitz HVL 2019 2020 40 Hochstraßenbrücke (BW 15), Potsdam P 2019 2022 40 Br. ü. d. Neuend. Anger (BW 14), Potsdam P 2019 2022 522 Neupetershain - Neupetershain-Nord OSL 2019 2019 90 RW Klaistow - Glindow PM 2019 2020 90 Glindow - Klaistow PM 2019 2020 90 Glindow - Klaistow, P&R PM 2019 2020 963 BW ü. d. Havel, Milow HVL 2019 2020 13 OD Karstädt mit OD Postlin PR 2019 2021 794 OD Ruhlsdorf (KP L794/K6901) PM 2019 2021 OD = Ortsdurchfahrt RW = Radweg Br. = Brücke BW = Bauwerk KV = Kreisverkehr KP = Knotenpunkt Anlage 16 a GA 36, Anlage Frage 88/89 LK von Ort nach Ort Länge [km] B 102 BRB Rotscherlinde BAB 2 5,30 B 112 MOL Podelzig Rathstock 3,91 B 96 OHV Nassenheide Teschendorf 4,09 B 273 OHV/BAR Wandlitz Wensickendorf 5,35 B 107 PM Jeserig KV B 107/L 841 1,43 B 107 PM KP B 107/L 831 OU Jeserig 1,28 B 246 PM Wiesenburg Reetzerhütten 2,90 B 189 PR OU Pritzwalk OD Kemnitz 0,49 B 1 MOL L 385 Lichtenow 2,18 B 167 MOL Lebus L 383 2,80 B 167 OPR Wulkow Alt Ruppin 3,39 B 246 PM Reetzerhütten Reetz 1,25 B 246 PM Belzig Klein-Glien 4,10 B 103 PR Vehlow Gantikow 3,69 B 96 TF Neuhof Wünsdorf 0,58 B 2 UM B 198 Angermünde, Mudrowweg 2,98 B 109 UM Vogelsang Hammelspring (2. BA) 1,00 Vorgesehene Radwegebaumaßnahmen der Bedarfsliste für Radwege Straßen- Nr. Bundesstraßen Radwegebau 2019 Radwegebau 2020 im Zuge von Bundesstraßen im Zeitraum 2019 bis 2020 Seite 1 von 1 Anlage 16 b GA 36, Anlage zu Frage 88/89 LK von Ort nach Ort Länge [km] L 200 BAR Gehrenberge Bernau 2,97 L 200 BAR Wullwinkel Biesenthal 2,96 L 963 HVL Milow Premnitz 1,18 L 23 MOL Herzfelde Hennickendorf 1,42 L 73 PM Stücken Fresdorf 2,34 L 86 PM Damsdorf Groß Kreutz 2,78 L 90 PM Klaistow Glindow 6,36 L 94 PM Wollin Grüningen 1,31 L 20 OHV Velten Abzw. Bernsteinsee 0,61 L 77 PM Langerwisch Saarmund 3,00 L 962 PM/BRB B 1 B 102 (Fohrde) 7,42 L 70 TF Sperenberg Kummersdorf-Gut 3,96 L 794 TF Ludwigsfelde Neubeeren 3,55 L 25 UM Prenzlau Güstow 2,76 Vorgesehene Radwegebaumaßnahmen der Bedarfsliste für Radwege im Zuge von Landesstraßen im Zeitraum 2019 bis 2020 Landesstraßen Radwegebau 2019 Radwegebau 2020 Straßen- Nr. Seite 1 von 1 Anlage 17a GA 36, Anlage zu Frage 90 April 2018 LK von Ort nach Ort Länge [km] B 167 BAR Hohenfinow Tornow 1,97 B 87 EE Herzberg Fermerswalde 3,00 B 5 HVL Pessin Abzweig Haage 5,55 B 188 HVL B 5 Rhinsmühlen 9,30 B 87 LDS Neuendorf Duben 2,96 B 87 LDS Langengrassau Einmündung Höllberghof 0,96 B 179 LDS Körbiskrug B 246 1,47 B 246 LDS Bestensee Gallun 3,86 B 168 LOS L 441 Friedland 1,55 B 168 LOS OU Beeskow Groß Rietz 1,92 B 246 LOS Bornow Buckow 2,35 B 246 LOS Buckow Lindenberg 2,70 B 1 MOL Fredersdorf Dahlwitz-Hoppegarten 5,04 B 112 MOL Lebus Podelzig 3,32 B 158 MOL Abzweig Bralitz Schiffmühle 0,33 B 167 MOL Neuhardenberg Altfriedland 3,07 B 1/5 MOL Hoppegarten L 385 5,63 B 158 MOL/BAR Neuenhagen Oderberg 1,60 B 96 OSL Freienhufen Saalhausen 2,03 B 246 PM Gömnigk Lüsse 5,28 B 103 PR L155 Meyenburg 5,40 B 103 PR Meyenburg LG BB/MV 1,44 B 107 PR Mesendorf Pritzwalk 5,13 B 195 PR Lanz Ferbitz 3,26 B 195 PR Cummlosen Lanz 6,37 B 112 SPN BAB 15 Forst 2,20 B 115 SPN Simmersdorf BAB 15 1,92 B 246 TF Trebbin Christinendorf (K 7229) 2,40 B 2 UM Klosterbrückenweg B 198 3,76 B 109 UM Lindenhagen L 15 3,68 *: vorbehaltlich des Planungsfortschrittes im Zuge von Bundesstraßen im Zeitraum 2021-2025 Vorgesehene Radwegebaumaßnahmen* der Bedarfsliste für Radwege Straßen- Nr. Bundesstraßen LS, D 41 April 2019 LK von Ort nach Ort Länge [km] L 200 BAR Spechthausen Eberswalde 2,50 L 201 HVL Falkensee Abzweig L 202 2,43 L 40 LDS Senzig Bindow 2,55 L 30 MOL Tasdorf Fredersdorf 1,58 L 36 MOL Trebnitz Wulkow 3,26 L 303 MOL Eggersdorf K 6419 0,70 L 170 OHV Germendorf Schwante 4,11 L 172 OHV Velten Germendorf 4,67 L 19 OPR Herzberg (B 167) Schönberg 2,44 L 11 PR Groß Lüben Klein Lüben 3,71 L 25 UM Damme Prenzlau 7,02 *: vorbehaltlich des weiteren Planungsfortschrittes Vorgesehene Radwegebaumaßnahmen* der Bedarfsliste für Radwege im Zuge von Landesstraßen im Zeitraum 2021-2025 Straßen- Nr. Landesstraßen GA 36, Antworten zur Frage 90 Anlage 17b GA 36, Anlage zu Frage 90 April 2019 LK von Ort nach Ort Länge [km] L 200 BAR Spechthausen Eberswalde 2,50 L 201 HVL Falkensee Abzweig L 202 2,43 L 40 LDS Senzig Bindow 2,55 L 30 MOL Tasdorf Fredersdorf 1,58 L 36 MOL Trebnitz Wulkow 3,26 L 303 MOL Eggersdorf K 6419 0,70 L 170 OHV Germendorf Schwante 4,11 L 172 OHV Velten Germendorf 4,67 L 19 OPR Herzberg (B 167) Schönberg 2,44 L 11 PR Groß Lüben Klein Lüben 3,71 L 25 UM Damme Prenzlau 7,02 *: vorbehaltlich des weiteren Planungsfortschrittes Vorgesehene Radwegebaumaßnahmen* der Bedarfsliste für Radwege im Zuge von Landesstraßen im Zeitraum 2021-2025 Straßen- Nr. Landesstraßen Anlage 18 a GA 36, Anlage zu Frage 87 und 91 LK von Ort nach Ort Länge Bestandteil weitere [km] RW-Bedarfsliste Maßnahmen B 101 EE Abzwg. Friedersdorf OE Herzberg 1,11 x B 102 HVL Pritzerbe (L 99) Döberitz 5,20 x B 179 LDS Neu Lübbenau Leibsch 2,10 x B 96 OHV Abzw. Grüneberg OD Löwenberg 2,70 x B 109 OHV Vogelsang Hammelspring 2,84 x B 273 OHV A 24 Staffelde 0,80 x B 195 PR Cumlosen Wentdorf 0,52 x B 168 MOL Müncheberg BÜ Schlagenthin 1,50 x B 96 OHV Teschendorf Abzw. Grüneberg 1,12 x B 167 OHV Linde Grieben 3,84 x B 273 OHV BÜ Wensickendorf 0,11 x B 167 OPR Wildberg Ganzer 3,42 x B 107 PM Neuehütten Börnecke 4,87 x B 101 EE Beutersitz Winkel 3,09 x B 169 EE OD Elsterwerda, Weinberge 0,50 x B 246 LOS OD Bornow 0,76 x B 96 OHV OD Teschendorf 0,24 x B 179 LDS Zeesen Körbiskrug 0,6 x B 168 LOS OU Beeskow Ragow 1,15 x B 246 PM Bad Belzig Lüsse 2,3 x B 246 TF Schönhagen Stangenhagen 2,7 x B 122 OPR Prebelowbrücke Landesgrenze MV 0,46 x B 96 LDS Zützen Golßen 2,20 x B 1 MOL Manschnow Seelow 8,60 x B 246 LOS Glienicke Wendisch Rietz 4,30 x B 198 UM Gramzow A 11 1,47 x Die Mittel wurden aus dem Radwegetitel 746 22 des Bundeshaushalt bereitgestellt. Radwegebau 2018 Umgesetzte Radwegebaumaßnahmen (ohne Erhaltung) im Zuge von Bundesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2018 Radwegebau 2017 Straßen- Nr. Radwegebau 2014 Radwegebau 2015 Radwegebau 2016 Seite 1 von 1 Anlage 18 b GA 36, Anlage zu Frage 87 und 91 LK von Ort nach Ort Länge Bestandteil weitere [km] RW-Bedarfsliste Maßnahmen L 164 OPR Altfriesack Wustrau 1,21 x L 11 PR Kuhblank Groß Breese 1,52 x L 402 TF Groß Kienitz Dahlewitz 1,75 x L 26 UM BAB 20 Baumgarten 1,28 x L 382 FF (O.) Frankfurt Booßen 1,19 x L 73 PM Zauchwitz Stücken 3,15 x L 93 PM Ziesar Landesgrenze Sachsen-Anhalt 2,18 x L 200 BAR Eberswalde Knotenpunkt L 200/L 23 0,30 x L 30 LDS Niederlehme Ziegenhals 0,35 x L 911 BRB/PM Brandenburg K 6941 2,25 x L 60 EE Doberlug-Kichhain Hennersdorf 0,65 x L 14 OPR Wulfersdorf Freyenstein 4,40 x L 16 OPR Dammkrug Stöffiner Weg 3,20 x L 20 HVL/OHV Schönwalde Kreisgrenze 3,10 x L 23 MOL Strausberg Gielsdorf 1,62 x L 88 PM Fichtenwalde Klaistow 1,47 x Umgesetzte Radwegebaumaßnahmen (ohne Erhaltung) im Zuge von Landesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2018 Straßen- Nr. Radwegebau 2014 Die Mittel wurden aus dem Landeshaushalt des Landes Brandenburg und dem Fond der EU (EFRE) bereitgestellt. Radwegebau 2015 Radwegebau 2016 Radwegebau 2017 Radwegebau 2018 Seite 1 von 1 Anlage 19 GA 36, Anlage zu Frage 116, 117, 121, 134, 135 zu den Fragen 116 und 117: Anzahl der im LS Beschäftigten Mitarbeiter/innen von 2014-2022 Dienststätte 2014 2015 2016 2017 2018 01.01.2019 31.12.2019 2020 2021 *2 2022 *2 Betriebssitz Hoppegarten 268 255 264 273 267 271 Region Ost 395 381 380 378 365 358 Region West 354 344 350 356 350 350 Region Süd 378 362 363 351 341 336 Region Autobahn 190 204 215 208 213 210 Anzahl MA Land *1 *3 1.585 1.546 1.572 1.566 1.536 1.525 1.635 1.708 1.668 1.655 nachrichtlich : im Kabinettsbeschluss zur PBP 2022 sind folgende Zielzahlen für Landesstellen festgeschrieben: 1.5461546 1.643 1.643 1.643 Bundesarbeiter *1 *3 360 362 356 369 374 373 383 393 0 0 nachrichtlich : im Kabinettsbeschluss zur PBP 2022 sind folgende Zielzahlen für Bundesstellen festgeschrieben: 419 419 0 0 Arbeiter drittmittelfinanziert *1 *3 (ohne Bundesarbeiter) 21 21 21 21 21 21 21 21 16 16 nachrichtlich : im Kabinettsbeschluss zur PBP 2022 sind folgende Zielzahlen für weitere drittmittelfinanzierte Stellen festgeschrieben: 21 21 16 16 Anzahl MA gesamt 0 1.966 1.929 1.949 1.956 1.931 1.919 2.039 2.122 1.684 1.671 zu der Frage 121: Anzahl der Beschäftigten im Bereich Planung und Bau 2014 bis 2022 *3 2014 2015 2016 2017 2018 01.01.2019 Abteilung Planung 233 230 212 227 216 221 Abteilung Bau 205 204 236 204 200 191 Vorstand Planung und Bau 438 434 448 431 416 412 zu den Fragen 134 und 135: Anzahl der Beschäftigten im Bereich Betrieb und Verkehr 2014 bis 2022 getrennt nach Land und Bund *3 2014 2015 2016 2017 2018 01.01.2019 Abteilung Verkehr 169 157 179 180 180 178 Abteilung Betrieb nur vom Land finanzierte Beschäftigte 834 811 800 805 784 773 Abteilung Betrieb nur vom Bund finanzierte Beschäftigte 360 356 356 369 374 373 Vorstand Betrieb und Verkehr 1363 1324 1335 1354 1338 1324 *1 Anzahl MA Land: einschließlich Teilzeit- und befristetes Personal *2 Personalzahl wird sich durch den Übergang zur "Die Autobahn GmbH des Bundes" ab 01.01.2021 reduzieren *3 Für den Stand 31.12.2019 ff. wurde die voraussichtliche Gesamtzahl der Beschäftigten prognostiziert. Eine realistische Aufteilung nach Regionen und Vorstandbereichen ist derzeit nicht möglich. Anlage 20 GA 36, Anlage zu Frage 140 Dienststelle Bundes-autobahn Bundesstraße Landesstraße Kreisstraße GESAMT Region Ost SM Bad Freienwalde 87,399 146,923 234,322 SM Beeskow 93,322 146,191 239,513 SM Eisenhüttenstadt 107,843 158,790 266,633 SM Fürstenwalde 66,998 187,755 254,753 SM Rehfelde 60,982 182,307 243,289 SM Seelow 93,563 136,725 230,288 SM Angermünde 136,586 113,748 250,334 SM Biesenthal 49,033 219,840 268,873 SM Eberswalde 58,420 175,894 234,314 SM Prenzlau 74,433 184,174 258,607 SM Templin 30,285 218,234 248,519 AM-Bernau 109,330 109,330 AM-Erkner 89,537 89,537 AM-Fürstenwalde 85,269 85,269 AM-Gramzow 99,367 99,367 Region Süd SM-Calau 28,807 220,173 248,980 SM-Cottbus 77,793 190,497 268,290 SM-Elsterwerda 68,891 203,581 272,472 SM-Forst 139,258 119,614 258,872 SM-Herzberg 71,845 193,214 265,059 SM-Schwarzheide 78,412 173,666 252,078 SM-Lübben 103,354 152,441 79,981 335,776 SM-Luckau 112,472 167,261 101,896 381,629 SM-Luckenwalde 126,464 164,211 290,675 SM-Ludwigsfelde 91,268 120,045 4,621 215,934 SM-Waldstadt 79,986 179,031 36,574 295,591 AM-Freienhufen 81,084 81,084 AM-Freiwalde 107,321 107,321 AM-Gallinchen 84,120 84,120 AM-Rangsdorf 162,995 162,995 Region West SM Altlüdersdorf 104,637 132,165 236,802 SM Kyritz 112,825 165,752 278,577 SM Nassenheide 56,116 200,116 256,232 SM Neuruppin 65,302 217,239 282,541 SM Perleberg 99,540 208,256 307,796 SM Pritzwalk 97,046 203,369 300,415 SM Bad Belzig 148,645 135,895 284,540 SM Brandenburg 90,993 179,563 270,556 SM Michendorf 47,620 150,480 198,100 SM Nauen 82,702 170,868 253,570 SM Rathenow 88,271 137,647 225,918 AM-Birkenwerder 132,206 132,206 AM-Niemegk 105,729 105,729 AM-Werder 134,925 134,925 AM-Wittstock 131,586 131,586 GESAMT LS 1.323,469 2.831,111 5.655,665 223,072 10.033,317 Streckenkilometer* * inklusive Äste, Anschlussstellen, Parkplätze, ohne Radwege und Standstreifen Seite 1 von 1