Landtag Brandenburg Drucksache 6/11454 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.05.2019 / Ausgegeben: 27.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4544 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11237 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4136 Nachfragen zur Kleinen Anfrage „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg “ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Aus den Antworten der Landesregierung zur Kleinen Anfrage „Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten in Brandenburg“ (Drucksache 6/10404) ergeben sich einige Nachfragen. Der Landesregierung liegt keine Auswertung zu Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten vor (vgl. Antworten zu den Fragen 3 bis 5). Auf eine Fachaufsicht im Bereich des Vollzugs der §§ 33 - 36 BNatSchG wird somit offenbar verzichtet. Die Landesregierung trägt allerdings das europarechtliche Anlastungsrisiko für Vollzugsdefizite. Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens müsste der Kommission erklärt werden, wie die Landesregierung den rechtskonformen Vollzug von Natura 2000 sicherstellt. Insbesondere bei Anhaltspunkten für Vollzugsdefizite drängt sich eine aufmerksame Begleitung der Landkreise auf; so sind der Landesregierung spätestens seit 2015 mit dem Vorliegen der FFH- Managementpläne großflächige Beeinträchtigungen in mindestens drei FFH-Gebieten bekannt. FFH-Gebiet Buschschleuse 1. Welche Beeinträchtigungen sind im Managementplan zum FFH-Gebiet Buschschleuse dokumentiert? Sind der Landesregierung darüber hinaus Beeinträchtigungen dieses Gebiets bekannt? 2. Sind die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Buschschleuse jeweils erheblich im Sinne des § 33 Abs. 1 BNatSchG (bitte tabellarisch zuordnen)? Welche Ursachen haben jeweils zu den Beeinträchtigungen geführt (bitte tabellarisch zuordnen)? 3. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Buschschleuse jeweils abzustellen (bitte tabellarisch zuordnen)? zu den Fragen 1 bis 3: Eine vollständige Auswertung des Managementplans kann im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht erfolgen. Der Managementplan zum FFH-Gebiet „Buschschleuse“ vom August 2015 ist unter folgendem Link https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.426615.de veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11454 - 2 - Neben Maßnahmen, wie dem Rückbau von Pflanzungen, die parallel zur Erarbeitung des Managementplans durchgeführt wurden, gilt es, Verbuschung der Lebensraumtypen „Trockene europäische Heiden“ und „Dünen mit offenen Grasflächen“ entgegen zu wirken. Das Landesamt für Umwelt hat ein Gutachten zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen in Auftrag gegeben. Es erfolgten erste Abstimmungen mit dem Eigentümer, wie eine Pflege der Lebensräume trotz der Munitionsbelastung erfolgen könnte. Durch die Änderung der Schutzgebietsverordnung erfolgte darüber hinaus eine Neuabgrenzung der Kernzone, in der auch Pflegemaßnahmen durchgeführt werden können. FFH Gebiet Leitsakgraben 4. Welche Beeinträchtigungen sind im Managementplan zum FFH-Gebiet Leitsakgraben dokumentiert? Sind der Landesregierung darüber hinaus Beeinträchtigungen dieses Gebiets bekannt? 5. Sind die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Leitsakgraben jeweils erheblich im Sinne des § 33 Abs. 1 BNatSchG (bitte tabellarisch zuordnen)? Welche Ursachen haben jeweils zu den Beeinträchtigungen geführt (bitte tabellarisch zuordnen)? 6. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Leitsakgraben jeweils abzustellen (bitte tabellarisch zuordnen)? zu den Fragen 4 - 6: Eine vollständige Auswertung des Managementplans kann im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht erfolgen. Der Managementplan zum FFH-Gebiet „Leitsakgraben“ vom Januar 2015 ist unter folgendem Link https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.515705.de veröffentlicht. Das in dem Managementplan dokumentierte Eschentriebsterben hat sich auf weitere Flächen ausgebreitet. Eine genaue Bilanzierung liegt noch nicht vor. Der Sturm im Oktober 2017 verursachte durch Windwurf von Altbäumen Schäden in den Eichen-Hainbuchen- Wäldern, Buchen- und Auenwäldern. Diese Sturmschäden wurden aufgearbeitet. Zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes liegen noch keine Auswertungen vor. Von der Landesforstverwaltung wurde in den Auenwäldern Strauchwuchs entfernt und standorttypische, gebietsheimische Einzelbaumpflanzungen als Ersatz für abgegangene Eschen mit Erfolg durchgeführt. FFH Gebiet Mittlere Havelniederung 7. Welche Beeinträchtigungen sind im Managementplan zum FFH-Gebiet Mittlere Havelniederung dokumentiert? Sind der Landesregierung darüber hinaus Beeinträchtigungen dieses Gebiets bekannt? 8. Sind die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Mittlere Havelniederung jeweils erheblich im Sinne des § 33 Abs. 1 BNatSchG (bitte tabellarisch zuordnen)? Welche Ursachen haben jeweils zu den Beeinträchtigungen geführt (bitte tabellarisch zuordnen)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11454 - 3 - 9. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets Mittlere Havelniederung jeweils abzustellen (bitte tabellarisch zuordnen)? zu den Fragen 7 - 9: Das in der Frage benannte Gebiet „Mittlere Havelniederung“ ist kein FFH-Gebiet.