Landtag Brandenburg Drucksache 6/11458 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.05.2019 / Ausgegeben: 28.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4550 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11243 TÜV-Mängelliste und Eröffnungstermin des BER Namens der Landesregierung beantwortet der Minister Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Wie aktuellen Medienberichten („TÜV hält BER-Terminplan für stark gefährdet“, Tagesspiegel, 12. April 2019) zu entnehmen ist, zeigt der jüngst bekannt gewordene interne Statusbericht des TÜV vom 8. März erhebliche Mängel am BER auf, die dessen geplante Eröffnung im Herbst 2020 höchst unwahrscheinlich machen sollen. 11.519 Mängel sollen allein bei den Kabeln für die Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung bestehen, die seit 2012 bereits einmal ausgetauscht und erneuert worden sind. Die Zahl der Mängel sei damit fast vier Mal so hoch wie bisher angegeben . Weiterhin seien vorhandene Zeitpuffer nunmehr aufgebraucht und zudem Rückbauten zur Beseitigung der Mängel notwendig. Zudem sei immer mehr davon auszugehen , dass die von der FBB beantragte Einzelfallzulassung der verwendeten Plastikdübel, nicht erteilt werde. Der TÜV-Bericht kommt damit zu dem Ergebnis, dass „der Zieltermin aufgrund des unfertigen Anlagenzustandes stark gefährdet“ sei. Vorbemerkung der Landesregierung: Nicht auf alle Fragen des Fragestellers hat die Landesregierung eine eigene Wahrnehmung oder Kenntnis. In dem Bemühen, die Fragen gleichwohl umfassend zu beantworten, wurde daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um eine Stellungnahme gebeten. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist in die Beantwortung der Fragen eingeflossen. 1. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung, angesichts der negativen Einschätzung der Gutachter des TÜV, weiterhin am Eröffnungstermin fest? zu Frage 1: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB hat der TÜV Rheinland keine Prognose zum Eröffnungstermin abgegeben, sondern sich zu erwarteten Prüfzeiträumen der prüfpflichtigen Anlagen geäußert. Die diesbezüglichen Einschätzungen der FBB und des TÜV Rheinland lägen im Übrigen sehr eng beieinander. Auch vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen hält die Geschäftsführung der FBB nach wie vor an dem bekannten Eröffnungstermin fest und geht davon aus, diesen Termin erreichen zu können. Für die Landesregierung ergeben sich zurzeit keine Anhaltspunkte, die an der Validität dieser Einschätzung Zweifel aufkommen lassen würden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11458 - 2 - 2. Warum wurden die Mitglieder des Sonderausschusses in der Sitzung am 11. März nicht über den TÜV-Bericht und dessen Inhalte sowie die darin enthaltene deutlich negative Prognose hinsichtlich des Eröffnungstermins informiert? zu Frage 2: Nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB wurde der 23. Fortschrittsbericht des TÜV der FBB erst Ende März 2019 übergeben. Wesentliche Inhalte dieses Berichtes wurden durch den TÜV mündlich auf der Aufsichtsratssitzung am 08.03.2019 vorgetragen . Dabei hat der TÜV auf die bekannten Problemlagen hingewiesen, den Eröffnungstermin selbst aber nicht in Frage gestellt. Entsprechend erfolgte die Berichterstattung auch im Sonderausschuss. 3. Wann wurden die Brandenburger Mitglieder des Aufsichtsrates über den TÜV-Bericht und dessen Inhalte informiert? zu Frage 3: Der TÜV Rheinland hat den Aufsichtsratsmitgliedern in der Aufsichtsratssitzung am 08.03.2019 berichtet. Der 23. Fortschrittsbericht des TÜV wurde der FBB Ende März übergeben; er ist in seinen Grundaussagen identisch mit der Aufsichtsratsberichterstattung . 4. Wann erfolgte eine Information des Flughafenkoordinators der Landesregierung über den TÜV-Bericht und dessen Inhalte? zu Frage 4: Dem Flughafenkoordinator ist bekannt, dass der TÜV als übergeordneter Sachverständiger die Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen begleitet, hierüber Bericht erstattet und in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung des Unternehmens steht. Er tauscht sich regelmäßig auch hierüber mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der FBB aus. 5. In der Fragestunde des Landtages am 10. April hat der Chef der Staatskanzlei, Martin Gorholt, gegenüber den Abgeordneten behauptet, dass die Zahl der Mängel am BER nicht steige, sondern sinke. War der Flughafenkoordinator der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt falsch informiert oder war die Aussage den Abgeordneten gegenüber nicht wahrheitsgemäß? zu Frage 5: Die im Zuge der Prüfungen des TÜV festgestellten Mängel werden nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB sukzessive abgearbeitet. Dadurch ist seit Abschluss aller wesentlichen Erstprüfungen im Fluggastterminal im Frühjahr 2019 eine stetige Verringerung der Mangelanzahl zu verzeichnen. 6. Geht die Landesregierung davon aus, dass im Fall der verwendeten Plastikdübel eine Einzelfallzulassung erteilt wird? Wann ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung zu rechnen? zu Frage 6: Ob und wann eine Einzelfallentscheidung möglich ist, kann erst im Rahmen eines förmlichen Antrags geprüft und beantwortet werden, der derzeit noch nicht vorliegt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11458 - 3 - 7. Wie viele der fraglichen Dübel wurden in welchen Gebäudeteilen verwendet? zu Frage 7: Die einzelnen Befestigungsmittel sind in ihrer genauen Anzahl nicht ermittelt, es gehe nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB um weniger als fünf Prozent aller Dübel im Fluggastterminal. 8. Welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben, wenn die Einzelfallzulassung nicht erteilt wird? zu Frage 8: Eine Einzelfallzulassung wird nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB aktuell nicht angestrebt. Vielmehr findet eine Betrachtung der eingesetzten Bauarten statt. Würde eine Einzelfallzulassung, so sie beantragt würde, nicht erteilt, bliebe der Bauherr verpflichtet, den bauordnungsrechtskonformen Zustand herzustellen. 9. In welchem Umfang sind Rückbauten zur Beseitigung der Mängel notwendig? Wann werden diese durchgeführt? zu Frage 9: In Bereichen besonders hoher Mediendichte im Fluggastterminal sind nach Auskunft der Geschäftsführung der FBB im Zuge der laufenden Prüfprozesse des TÜV im Kontext der Mängelbeseitigung auch partielle Rück- und Wiedereinbauten einzelner Bauteile notwendig, um Baufreiheit zu gewährleisten. Die Koordination erfolgt über die Bauorganisation . 10. Wie viele Mängel wurden seit der letzten Verschiebung der Eröffnung des BER festgestellt ? zu Frage 10: Die Anlagenprüfungen durch den TÜV als ÜSV finden im Wesentlichen seit 2017 statt. Der Prüfprozess ist ein notwendiger Bestandteil der technischen Inbetriebnahme . Er beinhaltet u.a. die Mangelerfassung. Die Gesamtzahl der dabei festgestellten Mängel wird dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet. Dabei variierte die Mangelanzahl seit der Verschiebung der Eröffnung. Die laufenden Prüfprozesse führen dazu, dass die Anzahl der Mängel teilweise nochmal zunimmt. Gleichzeitig werden aber bereits Mängel wieder beseitigt , so dass die Gesamtzahl stetig sinkt. 11. Welche Summe wurde seit der letzten Verschiebung der Eröffnung des BER für Sprinkleranlagen, Elektroinstallation und Brandmeldeanlage investiert? zu Frage 11: Die Geschäftsführung der FBB verweist hierzu auf den Schutz ihrer Betriebsund Geschäftsgeheimnisse. 12. In welchem Umfang beziehen sich die vom TÜV festgestellten Mängel auf Bereiche, die seit der letzten Verschiebung der Eröffnung des BER saniert wurden? zu Frage 12. Die komplexen Anlagen des Fluggastterminals sind stets als Gesamtanlage zu betrachten und werden vom TÜV auch dementsprechend nach Anlagengruppen gemäß den Regelungen nach § 76 Absatz 1 Nummer 4 der (alten) Brandenburgischen Bauordnung geprüft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11458 - 4 - 13. Bestehen für diese Bereiche Nachforderungs- oder Gewährleistungsansprüche und wurden diese bereits geltend gemacht? Falls nein, warum nicht? zu Frage 13: Etwaige Gewährleistungsansprüche könnten erst nach erfolgter Abnahme der Bauleistung gemäß VOB/B geltend gemacht werden. 14. Welche Mängel wurden durch den TÜV Rheinland in den letzten zwölf Monaten jeweils pro Monat festgestellt (Bitte pro Monat die konkrete Anzahl der vom TÜV festgestellten Mängel benennen)? zu Frage 14: Die Anzahl der im Zuge der TÜV-Prüfungen festgestellten Mängel wurde dem Aufsichtsrat vom TÜV Rheinland regelmäßig und dezidiert berichtet. Darüber hinaus haben Vertreter des TÜV Rheinland im Aufsichtsrat seit Ende 2017 umfassend Fragen beantwortet . Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen. 15. Wann sind alle derzeit festgestellten Mängel abschließend behoben? zu Frage 15: Der Abschluss der Anlagenfreigaben zur Durchführung der Wirkprinzipprüfung durch den TÜV Rheinland ist für Sommer 2019 vorgesehen. Die Mängelbeseitigung erfolgt spätestens bis zur Inbetriebnahme je nach Clusterung. 16. Sieht die Landesregierung Ansatzpunkte dafür, dass weitere Mängel festgestellt werden oder ist sie überzeugt, dass dies die letzte Mängelfeststellung war? zu Frage 16: Da die Prüfungen der Anlagen noch nicht abgeschlossen sind, ist es nicht auszuschließen, dass noch weitere Mängel festgestellt werden.