Landtag Brandenburg Drucksache 6/11459 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.05.2019 / Ausgegeben: 28.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4551 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11244 Verfügbare landeseigene Flächen zur kostenlosen Übertragung an die Kommunen für sozialen Wohnungsbau bzw. Neubau von Kitas und Schulen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Mangel an geeigneten Flächen steht häufig einer zügigen Planung und Realisierung von sozialem Wohnungsneubau in den Städten entgegen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Flächenbereitstellung für den sozialen Wohnungsbau, indem sie eine kostenlose Übertragung landeseigener Flächen ermöglicht . Die Kommunen können für diesen Zweck und auch für den Neubau von Kitas und Schulen die Nutzung dieser Flächen beantragen. Auch das Land Berlin hat zugesagt, auf Berliner Flächen (Stadtgüter) in Brandenburg sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, der entweder in Verantwortung von Berlin oder von Brandenburger Kommunen realisiert wird. Zur Vorbemerkung der Fragestellerin: Für Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung nach § 2 Wohnraumförderungsgesetz mit einer Zweckbindung von mindestens 15 Jahren ermöglicht § 16 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgesetz 2019/2020 eine Abgabe von Landesgrundstücken des sog. Allgemeinen Grundvermögens um bis zu 40 v.H. unter dem sog. vollen Grundstückswert. Für eine unentgeltliche Flächenübertragung zum Zweck des sozialen Wohnungsbaus existiert im Land Brandenburg derzeit keine Rechtsgrundlage. Die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen sollen in Abstimmung mit den beteiligten Ressorts zeitnah geschaffen werden. Frage 1: In welcher Größenordnung stehen derzeit im Land Brandenburg landeseigene Flächen für eine mögliche kostenlose Übertragung an die Kommunen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung? Frage 2: In welchen Städten sind landeseigene Flächen in Eignung für den sozialen Wohnungsbau vorhanden? Bitte einzeln aufführen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11459 - 2 - zu den Fragen 1 und 2: Die Festlegung von städtebaulichen Entwicklungszielen obliegt im Rahmen der kommunalen Planungshoheit den Städten und Gemeinden im Land Brandenburg . Dies umfasst u.a. auch die Untersuchung und Ausweisung möglicher Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen. Die Landesregierung kann keine Einschätzung dazu treffen, in welchen Städten landeseigene Flächen für den sozialen Wohnungsbau nutzbar sind. Frage 3: Die Landeshauptstadt hat bereits Interesse bekundet. Welche Flächen betrifft das? zu Frage 3: Die Landeshauptstadt Potsdam hat Interesse an den Landesliegenschaften Pappellallee, Nuthewinkel sowie in Seekrug und in Waldstadt Süd für Schul- und Kitabaumaßnahmen bekundet. Darüber hinaus hat sie erste Überlegungen zu einem möglichen Nutzungskonzept für Landesflächen in Pirschheide vorgestellt. Frage 4: Welche weiteren Kommunen haben gegenüber der Landesregierung oder dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Interesse an einer kostenlosen Übertragung bekundet? zu Frage 4: Weitere Anträge auf unentgeltliche Flächenübertragungen für den sozialen Wohnungsbau liegen der Landesregierung oder dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen nicht vor. Frage 5: Welche Unterstützung kann die Landesregierung den Kommunen bei der Antragstellung geben? zu Frage 5: Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen steht den Kommunen als zentraler Ansprechpartner für Informationen zu den Erwerbsvoraussetzungen für Landesflächen zur Verfügung. Frage 6: Zu welchen landeseigenen Flächen gibt es bereits Gespräche bzw. konkrete Vereinbarungen mit Kommunen, die auf diesen Flächen sozialen Wohnungsneu planen und realisieren wollen? Standorte bitte einzeln aufführen. zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 7: Welche Kommunen in Brandenburg haben das Angebot, auf Berliner Flächen zu bauen angenommen? Welche Vorhaben sind dabei wo geplant? Vorhaben bitte einzeln aufführen. zu Frage 7: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.