Landtag Brandenburg Drucksache 6/11472 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2019 / Ausgegeben: 29.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4553 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11247 Modernisierung der Ortsdurchfahrt B102 Werbig Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Ortschaft Werbig in der Gemeinde Niederer Fläming im Landkreis Teltow-Fläming sollte nach Angaben der Gemeinde eine Teilmodernisierung der Ortsdurchfahrt durchgeführt werden (Knotenpunkt der B102, L715 sowie der K7209). Aufgrund einer Untersuchung des Landesbetriebes Straßenwesen wurde festgestellt , dass der Baugrund grundlegend erneuert werden muss und somit die komplette Ortsdurchfahrt Werbig (B102) einer Grundsanierung bedarf. Dabei soll jedoch ein Abschnitt nicht von der grundlegenden Sanierung betroffen sein. Hierbei handelt es sich um den Abschnitt der L715 vom Knotenpunkt zum OA in Richtung Borgisdorf (ca. 300m). 1. Wie bewertet die Landesregierung die getroffene Entscheidung, den restlichen Teilabschnitt von ca. 300 m im Zuge der stattfindenden Baumaßnahmen nicht zu erneuern? 2. Gibt es von Seiten der Landesregierung Planungen zur Sanierung des bisher nicht bedachten Teilabschnittes der L715, wenn ja, wann kann mit der Planung und/oder der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden? zu Fragen 1 und 2: Bei der geplanten Baumaßnahme in Werbig handelt es sich um den grundhaften Ausbau der Bundesstraße 102 in der Ortsdurchfahrt Werbig einschließlich Herstellung der Entwässerungsanlagen. Darin enthalten sind die zwei Knotenpunkte der B 102 mit der L 715 (westl.) und K 7209 sowie mit der L 715. Die Planungen waren auf den Ausbau der B 102 ausgerichtet. Im aktuellen Netzkonzept ist die L 715 zwischen der B 101 und B 115 zur Abstufung vorgesehen . Sanierungsarbeiten an der L 715 in der Ortsdurchfahrt Werbig sind nicht geplant. Das weitere Vorgehen wird zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und dem zukünftigen Straßenbaulastträger abgestimmt. Die zuständige Straßenmeisterei wird im Rahmen der betrieblichen Unterhaltung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Sicherung der Befahrbarkeit weiterhin notwendige Reparaturen durchführen.