Landtag Brandenburg Drucksache 6/11473 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2019 / Ausgegeben: 29.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4543 der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD-Fraktion) Drucksache 6/11220 Verlegung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Cottbus II Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Landesregierung hat die Idee, das MWFK nach Cottbus umziehen zu lassen. Frage 1: Wie hoch sind die Planungskosten für den Neubau in Cottbus? zu Frage 1: Anhand der „Richtlinie für Baukostenplanung (RBK)„ Teil 1 wurden auf der Grundlage des Raumbedarfs des MWFK nach einer ersten, groben Kostenschätzung (Stand 03/2019) für die Bauvorhaben in Cottbus etwa 15,3 Mio. € ermittelt. Der Anteil der Planungskosten liegt dabei bei etwa 15 - 18 % der grob geschätzten Kosten. Frage 2: Aus welchem Haushaltstitel werden die Planungskosten finanziert? zu Frage 2: Die Finanzierung der Planungs- und Baukosten erfolgt aus dem Investitionsplan Teil A des BLB. Der Investitionsplan Teil A ist Bestandteil des Wirtschaftsplans des BLB, der jährlich aufgestellt wird. Frage 3: Wie hoch sind die Baukosten? zu Frage 3: Siehe Beantwortung zu Frage 1. Frage 4: In welchem Haushaltsjahr sollen diese veranschlagt werden? zu Frage 4: Siehe Beantwortung zu Frage 2. Ausgehend von der Realisierung der Bauvorhaben in Cottbus bis 2023 werden die Haushaltsmittel für die Planung und Baudurchführung ab 2019 im Wirtschaftsplan des BLB eingestellt . Die Baumaßnahmen sind möglicherweise durch einen Nachtragshaushalt zu finanzieren . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11473 - 2 - Frage 5: Wie hoch sind die Sach- und Personalkosten im MWFK für die Vorbereitung des Umzugs? zu Frage 5: Die Vorbereitung des Umzugs wird personelle und sachliche Ressourcen im MWFK in Anspruch nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich die Kosten dafür nicht beziffern.