Landtag Brandenburg Drucksache 6/11475 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2019 / Ausgegeben: 29.05.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4510 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11073 Externe Prüfung und Zuarbeit bei Förderverfahren der ILB Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die ILB ist das zentrale Förderinstitut des Landes Brandenburg. Die Prüfung der Förderfälle erfolgt in der Regel durch die ILB. Frage 1: Wie viele Fördermaßnahmen hat die ILB in den vergangenen 5 Jahren jeweils durchgeführt? zu Frage 1: Die ILB hat in den vergangenen 5 Jahren in der Geschäftsbesorgung und im Eigengeschäft in 27.268 Förderfällen Zusagen erteilt. Aufgeschlüsselt nach Jahren: 2014 2015 2016 2017 2018 Q1 2019 Anzahl Zusagen 6.538 4.309 5.074 4.190 5.210 1.947 Frage 2: Bei wie vielen dieser Fördermaßnahmen erfolgte die Prüfung der Förderungen ausschließlich durch die ILB? zu Frage 2: In allen Förderfällen ist die ILB Bewilligungsbehörde (in der Geschäftsbesorgung für das Land) oder zusagende Stelle (im Eigengeschäft). Die ILB führt die Prüfung der Förderfälle durch. Bei einzelnen Programmen erhält die ILB fachliche Stellungnahmen von Ministerien, Landesbehörden, Landesgesellschaften oder externen Dritten, die die ILB in Abstimmung mit den Fachressorts der Landesregierung beauftragt. Die fachlichen Stellungnahmen fließen in die Prüfung der Förderfälle durch die ILB ein. Frage 3: Bei wie vielen und welchen dieser Fördermaßnahmen wurden bei der Prüfung der Förderungen auch externe Dritte beauftragt? zu Frage 3: Die ILB hat im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 29.03.2019 in der Größenordnung von 164 Förderfällen externe Dritte mit der Unterstützung bei der Prüfung von Förderungen beauftragt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 0,6% an der Gesamtzahl der Zusagen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11475 - 2 - Konkret handelte es sich dabei um Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Programm Luft- und Raumfahrt: Anzahl der Fälle nicht ermittelbar, Programm ProFIT - Gebiet Luftfahrtforschung: 1 Fall, Breitbandausbauprogramm Planungsregionen "Glasfaser 2020" und "Region Spreewald": 7 Fälle, Beteiligungen der BFB Brandenburg Kapital GmbH: 22 Fälle, Mietwohnungsbau: 119 Fälle, Vergabeprüfung für EFRE-, ESF-, INTERREG-geförderte Projekte: 15 Fälle. Frage 4: Welche Kosten sind jeweils für die Beauftragung externer Dienstleister in den vergangenen 5 Jahren angefallen? (bitte aufschlüsseln je Förderfall und gesamt je Jahr) zu Frage 4: Die Kosten sind nachfolgend soweit bekannt aufgeschlüsselt. Programm Luft- und Raumfahrt: 2014: 87.687,34 Euro 2015 bis 1. Quartal 2019: keine Summe: 87.687,34 Euro Programm ProFIT - Gebiet Luftfahrtforschung: 2014: keine 2015: 60.317,93 Euro 2016: 34.303,64 Euro 2017: 63.056,32 Euro 2018: 15.067,19 Euro Summe: 172.745,08 Euro Breitbandausbauprogramm Planungsregionen "Glasfaser 2020" und "Region Spreewald": 2014: 351.351,44 Euro 2015: 488.536,78 Euro 2016: 63.244,05 Euro 2017: 13.421,49 Euro 2018: 18.367,64 Euro Summe: 934.921,40 Euro Beteiligungen der BFB Brandenburg Kapital GmbH: 2014: keine 2015: keine 2016: 177.314,57 Euro 2017: 140.408,43 Euro 2018: 200.563,29 Euro 2019: 23.368,23 Euro Summe: 281.415,26 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/11475 - 3 - Mietwohnungsbau: 2014: 858.871,30 Euro 2015: 524.700,70 Euro 2016: 378.801,20 Euro 2017: 262.252,20 Euro 2018: 472.804,08 Euro 1. Quartal 2019: 169.295,35 Euro Summe: 2.666.724,83 Euro Vergabeprüfung für EFRE-, ESF-, INTERREG-geförderte Projekte: 2014: keine 2015: 180.339,17 Euro 2016: keine 2017: keine 2018: keine 1. Quartal 2019: keine Summe: 180.339,17 Euro Frage 5: Welche Aufgaben wurden dabei durch die externen Dienstleister erfüllt? zu Frage 5: Programm Luft- und Raumfahrt: Luft- und raumfahrttechnische Stellungnahmen. Programm ProFIT - Gebiet Luftfahrtforschung: Luft- und raumfahrttechnische Stellungnahmen. Breitbandausbauprogramm Planungsregionen "Glasfaser 2020" und "Region Spreewald": Rechtliche Beratung bei EU-weiter Ausschreibung sowie der Vertragsgestaltung mit den Bietern, technische Beratung und Begleitung bei der Projektumsetzung. Beteiligungen der BFB Brandenburg Kapital GmbH: Erstellung einer unabhängigen Due Diligence. Mietwohnungsbau: Baufachliche Stellungnahmen bei allen von der ILB durchzuführenden Prozessschritten (Bewilligung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis). Vergabeprüfung für EFRE-, ESF-, INTERREG-geförderte Projekte: Einmalige, kapazitätsbedingte Einschaltung Dritter bei der Vergabeprüfung in 2015. Frage 6: Wie erfolgte bzw. erfolgt jeweils die Auswahl der externen Dienstleister? zu Frage 6: Die Auswahl der externen Dienstleister erfolgt im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren. Bei der fachlichen Unterstützung auf dem Gebiet Luftfahrtforschung in den Förderprogrammen Luft- und Raumfahrt und ProFIT wurde in Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium ein Dienstleister beauftragt, der als Einziger institutionell und fachlich befähigt war, die gewünschten Leistungen zu erbringen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11475 - 4 - Frage 7: In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen 5 Jahren welche sonstigen Zuarbeiten durch externe Dienstleister im Rahmen von Fördermaßnahmen (z. B. Erarbeitung von Richtlinien) in Anspruch genommen? zu Frage 7: Förderrichtlinien werden durch die Landesministerien erarbeitet. Abgesehen von den in der Antwort auf die Frage 5 genannten Zuarbeiten hat die ILB in keinem weiteren Fall Zuarbeiten durch externe Dienstleister in Anspruch genommen. Für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten wurde in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 jeweils in einem Fall eine externe Dienstleistung für die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Abrechnung von Bundesmitteln in Anspruch genommen. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) hat zwei Rahmenverträge für die technische und juristische Begleitung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg im Rahmen der landesseitigen Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vergeben. Daraus erfolgten insgesamt 30 Einzelbeauftragungen seit dem Jahr 2016. Im Bereich der Innovationsförderung wurde die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) durch das MWE mit Aufgaben der Projektträgerschaft beauftragt, zu denen u. a. auch die (Erst-) Beratung potentieller Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger sowie die fachliche Bewertung und Fertigung entsprechender Stellungnahmen zu Förderanträgen gehören. Zur Anzahl der Fälle, an denen die WFBB im Rahmen des Projektträgervertrages als fachlicher Berater potentieller Antragsteller/Zuwendungsempfänger sowie mit der Fertigung von Stellungnahmen tätig war, kann lediglich als Anhaltspunkt auf folgende Angaben über die getroffenen Entscheidungen verwiesen werden: Förderprogramm Anzahl Förderzusagen im Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 FuE KMU 28 FuE Große Richtlinie 5 WTT 7 10 11 11 2 BIG 86 66 86 79 149 ProFIT Brandenburg 4 24 25 32 Summe: 126 80 121 115 183 Mit der Evaluierung bzw. dem Abschlussbericht „Förderung der Konversion im Land Brandenburg “ (2007-2013) gemäß der Richtlinie des MWE zur Förderung der Konversion vom 20.12.2007 (ABl. 2008 S. 116) wurde in einem weiteren Fall ein externer Dienstleister in Anspruch genommen. Für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz wurde in einem Fall die Erarbeitung eines EU-Förderprogrammes an einen externen Dienstleister vergeben. Dabei handelte es sich um die Erstellung des Kooperationsprogrammes INTERREG V A Brandenburg - Polen im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ in der Förderperiode 2014 - 2020. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11475 - 5 - Frage 8: Welche Kosten sind dabei in den vergangenen 5 Jahren angefallen? (bitte aufschlüsseln je Förderfall und gesamt je Jahr) zu Frage 8: Für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: 2014: keine 2015: 3.855,60 Euro 2016: 2.570,40 Euro 2017: 2.570,40 Euro 2018: 3.332,00 Euro Summe: 12.328,40 Euro Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie: Ausgaben je Förderfall (Förderthema) im Jahr Gesamtausgaben 2014 2015 2016 2017 2018 Landesseitige Umsetzung der Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland -- -- 36.976,28 266.969,40 89.990,84 393.936,52 Projektträgervertrag im Bereich der Innovationsförderung mit der WFBB GmbH 454.111,58 450.282,04 542.790,02 588.555,92 542.790,00 2.578.529,56 Evaluierung / Abschlussbericht „Förderung der Konversion im Land Brandenburg“ (2007-2013) -- 21.472,36 -- -- -- 21.472,36 SUMME 454.111,58 471.754,40 579.766,30 855.525,32 632.780,84 2.993.938,44 Eine Aufschlüsselung der Ausgaben auf die einzelnen Förderfälle des Breitbandausbaus im Land Brandenburg sowie bei der Innovationsförderung ist nicht möglich. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sind für die externe Vergabe zu dem Kooperationsprogramm INTERREG V A Brandenburg - Polen Mittel in Höhe von 69.201,48 Euro abgeflossen.