Datum des Eingangs: 16.04.2015 / Ausgegeben: 16.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1148 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 2 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/296 Kulturelle Bildung, Teilhabe und Partizipation Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 2 vom 16.12.2014: Das Kabinett hat im Juni 2012 auf Antrag aller 88 Abgeordneten das „Konzept Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg" beschlossen. Maßgabe war ein möglicher Ausbau der kulturellen Bildung, sowie die künftige finanzielle Absicherung inklusive der Entwicklung von Förderkriterien und strategischen Förderzielen. Die Rolle der Anbieter (wie Jugendkunstschulen, Theater, Volkshochschulen, Musikschulen , Museen, Bibliotheken, Soziokultur und Orchester) sollte geklärt werden und die Vernetzung mit schulischen und außerschulischen Lern- und Erfahrungsorten. Unter dem Stichwort 'Lebenslanges Lernen ' waren auch Erwachsene einzubeziehen. Kulturelle Bildung befördert die Auseinandersetzung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit kultureller Vielfalt und der eigenen kulturellen Herkunft. Künstlerische Ausdrucksformen stimulieren Kreativität, Teamfähigkeit, Flexibilität, Selbstwahrnehmung und Einfühlungsvermögen. Diese Schlüsselqualifikationen sind für ein soziales Miteinander und für eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen elementar wichtig. Kulturelle Bildung ermöglicht es einer Gesellschaft, kulturelles Erbe und damit Identität weiter zu entwickeln und weiter zu geben. Kunst erlaubt dem Menschen eine Auseinandersetzung mit sich selbst und seiner Umwelt, die durch die Aggregation bloßen Wissens nicht erreicht werden kann, und schafft so neue Perspektiven. Das Nachdenken über die eigenen Wurzeln und Werte bereichert die eigene Kultur und die Begegnung mit anderen Kulturen. Gut zwei Jahre nach der Veröffentlichung des „Konzeptes Kulturelle Bildung“ ist es Zeit für eine Zwischenbilanz . Wir fragen die Landesregierung: Stellenwert, Zielsetzungen, Grundlagen und Finanzierung der kulturellen Bildung in Brandenburg 1. Wie definiert die Landesregierung kulturelle Bildung? 2. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der kulturellen Bildung im Land Brandenburg ein und welche Zielsetzungen knüpft sie daran? Welche Bedeutung spielt kulturelle Bildung für die Gesellschaft und Teilhabe in Brandenburg? 3. Welche Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für kulturelle Bildung durch das Land zur Verfügung gestellt? In welchen Bereichen? Wie hoch ist dieser Anteil im Bereich der gesamten Kulturförderung , wie hoch im Bereich der Bildung, wie hoch im gesamten Landesbudget? (Bitte nach Landes-, Bundes- und EU-Mitteln und Jahresscheiben differenzieren) 4. Welche Referate in welchen Ministerien sind mit der kulturellen Bildung befasst? Wie koordinieren sich diese Referate? Welche Koordination gibt es mit den Kommunen? 5. In wie weit hat das Land Kenntnisse über Förderung durch Kommunen, Stiftungen oder der Wirtschaft im Bereich der kulturellen Bildung? 6. Welche Umstellungen in der Förderpraxis hat die Landesregierung seit der Schwerpunktsetzung „kulturelle Bildung“ im Rahmen der kulturpolitischen Konzepte 2012 durchgeführt? Gab es dadurch bedingt eine Verschiebung in der Förderpraxis von Kulturinstitutionen oder/und Projekten? Welche Institutionen/Projekte wurden neu in die Förderung aufgenommen? 7. Gibt es gelungene Modelle oder Ansätze in der Förderung kultureller Bildung anderer Bundes- oder EU-Länder, die in Brandenburg ebenfalls vorstellbar wären? Wie positioniert sich die Landesregierung zum englischen Konzept des „audience development“? 8. Wie weit ist das im Konzept kulturelle Bildung genannte Fondsmodell (S.17) für kulturelle Bildung gediehen? Wie ist der Stand? 9. Worin besteht die Strategie der Landesregierung zum flächendeckenden und langfristigen Ausbau sowie zur Finanzierung kultureller Bildung in Brandenburg? 10. Welche Rolle haben aus der Sicht der Landesregierung die Kommunen bei der Finanzierung der kulturellen Bildung? In welcher Form sollen die Kommunen im Ausbau unterstützt werden? 11. Welche Rolle haben aus der Sicht der Landesregierung die Eltern und/oder Teilnehmenden bei der Finanzierung der kulturellen Bildung? Zielgruppen 12. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dazu vor, wer und wie viele Personen im Flächenland Brandenburg von den Angeboten kultureller Bildung erreicht werden? Welche Zielgruppen möchte das Land gerne erreichen? 13. Wie stellt das Land sicher, dass kulturelle Bildung jedem unabhängig von der sozialen Herkunft zugänglich ist? 14. Welche Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung zur kulturellen Bildung beeinflussen die Ausrichtung des Handelns? Gibt es wissenschaftliche Forschung zur kulturellen Bildung im Land Brandenburg ? 15. Wie geht die Landesregierung auf den demographischen Wandel ein? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der kulturellen Bildung und dem demografischen Wandel? 16. In wie weit trägt kulturelle Bildung mit ihren künstlerischen Aktionsformen zur Demokratieerziehung von Kindern und Jugendlichen bei? 17. Wie verhält sich nach Einschätzung der Landesregierung das Prinzip der kulturellen Teilhabe aller zur Begabungsförderung? 18. Welche Fördermaßnahmen gibt es derzeit für begabte Nachwuchskünstler im Land Brandenburg? a. Welche Sparten sind noch nicht ausreichend ausgebaut? b. Gibt es studienvorbereitende Maßnahmen für alle künstlerischen Sparten? Wenn ja, sind sie ausreichend? Wenn nein, wo besteht nach Einschätzung der Landesregierung Handlungsbedarf ? 19. Welche Mittel wurden in der letzten Legislaturperiode dazu zur Verfügung gestellt? Wie hoch ist der Eigenanteil der Akteure? 20. Wie beurteilt die Landesregierung die Begabtenförderung im Vergleich zu anderen Bundesländern? Wie etwa im Vergleich der Höhe der Förderung oder der Teilnahme an überregionalen Wettbewerben ? Wie haben sich die Teilnahmen an überregionalen Wettbewerben in den letzten 10 Jahren entwickelt? Akteure, Einrichtungen, Ansprechpartner, Qualifizierung 21. Welche etablierten außerschulischen Akteure sind in Brandenburg in welchen Sparten im Bereich der kulturellen Bildung aktiv? 22. Wo ist der funktionelle Unterschied in der Rolle von Kulturträgern (Museumsdörfer, Fördervereine, Kulturdenkmäler, freie Theater, Museen) zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Weiterbildung? Wo gibt es Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit? Wo gibt es Maßnahmen gelungener Zusammenarbeit? 23. Welche Rolle spielen Museen und Kulturdenkmäler bei der Entwicklung der kulturellen Bildung? Welche besondere Rolle spielen dabei Museumsdörfer? 24. Ist das Museumsdorf Altranft von Anlage und Angeboten ein regionales Angebot? Wenn ja warum? 25. Welche Chancen sieht die Landesregierung in der kulturellen Medienbildung? Welche Partner für kulturelle Medienbildung gibt es im Land Brandenburg? 26. Gibt es eine Abstimmung der verschiedenen Angebote? Wer übernimmt die Koordination? Welche sparten- und institutionsübergreifende Kooperation gibt es hier? 27. Welche Unterstützung ihrer Infrastruktur erhalten die Akteure? Wie werden die Künstler, Kulturvermittler und Einrichtungen im ländlichen Raum/wie im städtischen Raum gefördert? 28. Wie kann eine Förderung der Akteure langfristig gewährleistet werden, um größere Planungssicherheit zu gewährleisten? 29. Warum hat sich die Landesregierung mit der finanziellen Unterstützung und dem Aufbau einer „Plattform Kulturellen Bildung“ für einen Brandenburger Sonderweg entschieden, wenn die Mehrzahl der Bundesländer mit den „Landesvereinigungen Kultureller Bildung“ eine Vereinsform unterstützt ? Welche Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Mitwirkung gibt die Plattform Kultureller Bildung den Akteuren? Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit der Akteure? 30. Wie bewertet die Landesregierung die prekäre Arbeitssituation im Kunst- und Kulturbereich und welche Folgen haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse langfristig auf die Angebote kultureller Bildung und der Kultur insgesamt? 31. In welcher Form werden die kulturellen Fachverbände und die Kunst- und Kulturschaffenden an den Entscheidungen des Landes zur kulturellen Bildung beteiligt? Wie sind sie in die Vergabe von Fördermitteln einbezogen? 32. Welche Maßnahmen sind geplant, um einem drohenden Fachkräftemangel in Brandenburg im Bereich der Kultur/der Kulturvermittlung entgegenzuwirken? Welche (akademischen) Ausbildungsmöglichkeiten stehen im Land Brandenburg im Bereich von Kunst, Kultur und Kulturvermittlung zur Verfügung ? An welchen Institutionen? 33. Welche relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es im Land Brandenburg und von wem? Musik- und Kunstschulen 34. Wie viele und welche öffentlichen Kunst- und Musikschulen werden derzeit vom Land gefördert? Wie viele Kinder werden durch diese jährlich erreicht? Wie haben sich die Förderungen und die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte für das ganze Land Brandenburg und für die Landkreise einzeln aufschlüsseln) 35. In welchem Umfang beteiligen sich das Land Brandenburg, die Kommunen und die Nutzer an der Finanzierung der öffentlichen Musik- und Kunstschulen? (Bitte für die Jahre 2010 bis 2013 auflisten) 36. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der öffentlichen Kunst- und Musikschulen? 37. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der Musik- und Kunstschulen zur Umsetzung der Inklusionsziele der Regierung? Welche Beispiele gelungener Inklusionsarbeit gibt es hier? Werden die Bemühungen ausgebaut und unterstützt? Kooperationen mit Kindergärten, Schule und außerschulischer Jugendarbeit/mit anderen Kultureinrichtungen /überregionale Kooperationen/Qualifizierung 38. Wie schätzt die Landesregierung Quantität und Qualität kultureller Bildung im Schulsystem ein? 39. Welche Rolle spielen außerschulische und schulische Partnerschaften in der kulturellen Bildung? Welche gibt es im Land Brandenburg? 40. Wie viele Kinder und Jugendliche können derzeit dadurch insgesamt angesprochen werden? 41. Welche Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? 42. Wie werden Kommunen/Schulen/Kindergärten/Pädagogen angeregt, Kindern und Jugendlichen kulturelle Angebote näher zu bringen? 43. Wie werden schulische und außerschulische Einrichtungen miteinander verknüpft? Wer übernimmt diese Aufgabe? 44. Welche Rolle spielt kulturelle Bildung im Lehrplan/im Ganztagsangebot? Wo liegen die Schwerpunkte ? 45. Welche Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musik- und Kunstschulen gibt es in Brandenburg? Welchen Stellenwert haben die Kooperationen nach Meinung der Landesregierung ? 46. Wie hoch ist die Zufriedenheit bei Schülern, Eltern und Lehrern, die an den Programmen beteiligt sind? 47. Wie hoch ist die Nachfrage/der Bedarf bei den allgemeinbildenden Schulen/den Kindertagesstätten an einer Kooperation mit den öffentlichen Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg? Wie viele Einrichtungen, wie viele Kinder nehmen landesweit an musikalischen Bildungsangeboten wie „Kita macht Musik“ oder „Klingende Kita“ und „Klasse: Musik“ teil? Wie haben sich die Zahlen seit Programmstart entwickelt? (Bitte für das ganze Land Brandenburg und für die Landkreise einzeln aufschlüsseln.) 48. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Annahme von Angeboten der kulturellen Bildung an Kindertagesstätten insgesamt vor? 49. Welche Möglichkeiten der Förderung bestehen für die Träger? 50. Inwieweit möchte die Landesregierung auch „Klasse: Kunst“ mit dem Verband der Musik- und Kunstschulen etablieren, inwieweit ein Kunst-Pendant zu den Klingenden Kitas? 51. Wie sieht es hierzu mit einer perspektivischen Erweiterung in andere Sparten, mit welchen Partnern aus? 52. Wie steht die Landesregierung insgesamt zur Entwicklung kultureller Profile von allgemeinen Bildungseinrichtungen ? Mit welchen Partnern ist dies umsetzbar? 53. Bei dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz ist die erste Runde der Anerkennungen der Kunstschulen gelaufen. Sieht die Landesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren Nachbesserungsbedarf? Wo liegen aus Sicht der Landesregierung die Probleme ? 54. In welchen Regionen ist ein Ausbau der Kunstschulen zur flächendeckenden Versorgung notwendig ? Welche Wege der institutionellen Zusammenarbeit können Kunstschulen – insbesondere im ländlichen Raum - beschreiten, bei denen absehbar ist, dass sie es während der Anerkennungsphase nicht schaffen, die Kriterien ohne weitere Partner zu erfüllen? 55. Welche Gründe hatte die Landesregierung, das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ nicht in das Musik- und Kunstschulgesetz aufzunehmen? Strebt die Landesregierung eine bedarfsorientierte Anpassung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ an? 56. Welche konkreten Aktivitäten von landesgeförderten Theatern und Museen an Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Jugendeinrichtungen gibt es? Wie entwickelten sich diese Aktivitäten in den letzten 5 Jahren? 57. Gibt es hierzu eine Koordinierung mit dem Ziel ein flächendeckendes Angebot zu schaffen? Welche Aufgaben haben die 2013 gegründeten 3 Regionalbüros der Plattform Kulturelle Bildung konkret übernommen? Welche Erfolge weisen sie vor? 58. Welche Maßnahmen gibt es, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, zu Besuchen von Museen, Theatern, Festivals, etc. Museums-, Theaterbesuche, Literaturveranstaltungen, Bibliotheken, Festivals für Kinder und Jugendliche in Brandenburg zu fördern? Welche niedrigschwelligen und integrativen Angebote gibt es in den Kulturinstitutionen? Wie wird die Philosophie der Inklusion den Einrichtungen nahegebracht? 59. Welche Bemühungen gibt es zu überregionalem und internationalem Austausch, wer ist damit befasst und mit welchem Ziel? 60. Plant die Landesregierung, bewährte Kooperationsangebote im Bereich Schule/Kindertagesstätten auszubauen, damit mehr Kinder und Jugendliche landesweit partizipieren können? Wenn ja, welche ? 61. Welche bewährten Kooperationsangebote und Programme im Bereich Schule und Kita gibt es? Plant die Landesregierung den Ausbau dieser Programme? 62. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung unternimmt die Landesregierung? Werden diese Maßnahmen durch wissenschaftliche Forschung unterstützt (etwa der Kulturwissenschaften , der Entwicklungspsychologie, der Sozial- und Inklusionspädagogik)? 63. Welche bedarfsorientierten Fortbildungsangebote gibt es für Pädagogen in Schulen/ Kindertagesstätten und außerschulischen Einrichtungen, um die Kooperationen zu optimieren? 64. Wie fließen die Erfahrungen der Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertagesstätten in die Curricula der pädagogischen und/oder künstlerischen Ausbildung ein? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Große Anfrage wie folgt: Stellenwert, Zielsetzungen, Grundlagen und Finanzierung der kulturellen Bildung in Brandenburg Frage 1: Wie definiert die Landesregierung kulturelle Bildung? Zu Frage1: Die Begriffsbestimmung der Landesregierung richtet sich nach dem im Jahr 2012 erstellten Konzept Kulturelle Bildung und fußt auf dem Leitfaden Kulturelle Bildung der UNESCO aus dem Jahr 2006: „Kulturelle Bildung beschränkt sich nicht auf Wissensvermittlung in kulturellen und künstlerischen Prozessen , sondern bedeutet vor allem Selbstbildung durch aktive Lernprozesse und nicht zuletzt ist sie eine besondere Methode zur grundsätzlichen Wissensaneignung in allen Lebens- und Themenbereichen . Durch Kulturelle Bildung werden solche grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben, wie: Sprachfähigkeit, Lesekompetenz, Kompetenz im Umgang mit Bildsprache, Körpergefühl, Integrations - und Partizipationskompetenz aber auch Disziplin, Flexibilität, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit - also grundlegende soziale Kompetenzen. Kulturelle Bildung wird als übergreifender Prozess und als Aufgabe sowohl im schulischen wie außerschulischen Bereich verstanden.“ Frage 2: Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der kulturellen Bildung im Land Brandenburg ein und welche Zielsetzungen knüpft sie daran? Welche Bedeutung spielt kulturelle Bildung für die Gesellschaft und Teilhabe in Brandenburg? Zu Frage 2: Die Politik der Landesregierung ist darauf ausgerichtet, qualitativ hochwertige Kultur- und Bildungsangebote auch in dünn besiedelten Regionen zu gewährleisten. Kulturelle Bildung ist eine geeignete Methode , alle Alters- und Interessengruppen zu erreichen, ihnen Teilhabe und Partizipation an gesellschaftlichem Leben zu ermöglichen und zugleich den Herausforderungen durch Entwicklungen innerhalb der Zivilgesellschaft immer wieder neu zu begegnen. Beispielsweise gewinnt der Erwerb von Schlüsselkompetenzen – wie Selbstverantwortung, Teamfähigkeit oder Kreativität – neben dem Erwerb von Sachwissen zunehmend an Bedeutung. Zudem ist Bildung keine absolute, sondern eine relativ zu den lebensweltlichen Bezügen des Menschen zu bestimmende Größe. Da sich der Mensch, seine Lebenslagen und seine Bezugswelten im Laufe des Lebens verändern, ist sein Bildungsweg nie abgeschlossen oder beendet. Vielmehr sind Bildung und Lernen eine das gesamte Leben begleitende Aufgabe und Chance. Aus bildungspolitischer Sicht dient der Umgang mit kultureller Bildung nicht allein der Persönlichkeitsentwicklung und der Herausbildung von musisch-ästhetischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, sondern neben der Entwicklung einer Lernmotivation fördernden Schulkultur auch konkret dem Ziel von Kreativität in allen Unterrichtsfächern und Fachbereichen, eingeschlossen kreativer Lernprozesse zur Förderung von Individualität. Aus der Perspektive der Jugendpolitik fördert kulturelle Bildung Prozesse der Selbstbildung und Selbstentwicklung . Kulturelle Bildung vermittelt Kompetenzen, die zur Orientierung und zum produktiven Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen befähigen. Sie ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von den regionalen oder sozialen Rahmenbedingungen ein qualitativ hochwertiges Freizeitangebot und eine chancengerechte Entwicklung. Sie leistet zugleich einen Beitrag zur Aneignung der Wertebasis unserer Gesellschaft und damit zur Stärkung der Demokratie. Frage 3: Welche Mittel wurden in den letzten fünf Jahren für kulturelle Bildung durch das Land zur Verfügung gestellt? In welchen Bereichen? Wie hoch ist dieser Anteil im Bereich der gesamten Kulturförderung, wie hoch im Bereich der Bildung, wie hoch im gesamten Landesbudget? (Bitte nach Landes-, Bundesund EU-Mitteln und Jahresscheiben differenzieren) Zu Frage 3: Die Landesregierung fördert kulturelle Bildung unmittelbar, wie etwa über die Zuweisungen an die Musik - und Kunstschulen. Daneben dient eine Vielzahl durch das Land geförderter kultureller Angebote neben anderen Zwecken auch der Förderung kultureller Bildung, ohne dass dies bezifferbar wäre. Deshalb ist kulturelle Bildung in Brandenburg durch große Angebots- und Trägervielfalt gekennzeichnet. Neben allen Schulen des Landes, wie auch den Musik- und Kunstschulen, den Trägern der Jugendhilfe ist fast jede Kultureinrichtung, ob Theater oder Orchester, Bibliothek oder Museum oder Gedenkstätte, auf diesem Feld tätig. Soziokulturelle Zentren und Künstlerinitiativen engagieren sich ebenfalls mit vielfältigen Angeboten kultureller Bildung. Neben Landes- und kommunalen Mitteln wird kulturelle Bildung in Brandenburg auch aus Bundes- und EU-Mitteln gefördert. Dies gilt beispielsweise für das Freiwillige soziale Jahr in der Kultur (FSJ-K) und in der Denkmalpflege (FSJ-D). Die Landesregierung erhöhte die Anzahl der geförderten Plätze im Rahmen des FSJ-K in den letzten 5 Jahren kontinuierlich. In diesen 5 Jahren wurden dafür Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) i. H. v. insgesamt 317.500 Euro eingesetzt. Im selben Zeitraum kamen für das FSJ-D ESF-Mittel i. H .v. 570.000 Euro zum Einsatz. Die Mittel stehen zur Unterstützung der meist als freie Träger agierenden Kultureinrichtungen und –initiativen zur Verfügung, die den Eigenanteil für eine solche Stelle sonst kaum aufbringen könnten. Damit wird eine größere Vielfalt und Qualität an Einsatzorten für Jugendliche im ganzen Land Brandenburg gesichert. Für die Durchführung von Projekten kultureller Bildung im Rahmen des Förderprogramms „Initiative Oberschule“ (IOS) wurden im Maßnahmezeitraum vom 1.5.2013 bis 31.7.2014 zusätzliche Mittel aus dem ESF in Höhe von 1,6 Mio. Euro eingesetzt. In der Projektumsetzung lässt sich eine breite Vielfalt konstatieren: Sowohl, was die Art der Methoden als auch die künstlerische und kulturelle Gattung der Projekte betrifft. Es konnten Projekte in den Bereichen Tanz, Musik, Medien und Theater finanziert werden . Aufteilung der ESF-Mittel nach Jahresscheiben: 2013 2014 ESF-Mittel 666.666,67 EUR 933.333,33 EUR Eine zunehmende Anzahl lokaler Kooperationsprojekte der kulturellen Bildung im Land Brandenburg werden auch durch das Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Angaben zu Umfang und Höhe der Förderungen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Welche Referate in welchen Ministerien sind mit der kulturellen Bildung befasst? Wie koordinieren sich diese Referate? Welche Koordination gibt es mit den Kommunen? Zu Frage 4: Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur liegt die genreübergreifende Federführung für das Thema Kulturelle Bildung (KB) beim Referat 32. Weitere Referate in der Kultur- sowie der Wissenschaftsabteilung sind aufgabenbezogen mit spartenspezifischen Aspekten der KB befasst, z.B. mit der Musik- und Kunstschulförderung. Im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist die Organisationseinheit 3 WB mit Fragen der kulturellen Bildung im Rahmen der Weiterbildung von Erwachsenen befasst. Ferner sind die Referate 25 und 33 mit Kultureller Bildung befasst. Zuständigkeiten zur kulturellen Bildung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit liegen im Referat 25, die der Schulaufsicht im Referat 33. Die Referate stehen in einem ständigen fachlichen Austausch. Der Austausch zwischen den Ressorts erfolgt anlassbezogen. Für besonders wichtige Kooperationsvorhaben werden gemeinsame ressortübergreifende Arbeitsgremien geschaffen, so z. B. für die Umsetzung und Begleitung der Fördervereinbarung mit der Stiftung Mercator (Laufzeit 2015-2017). Darüber hinaus wird zwischen den Ressorts die Teilnahme an landesweiten, bundesweiten und internationalen Fachveranstaltungen abgestimmt. Zwischen dem Referat 31 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und dem Referat 22 im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erfolgt eine Kooperation beim auf Umweltwahrnehmung, baukulturelle Bildung und Partizipation ausgerichtetem Schulprojekt „Stadtentdecker“. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung über die Befassung mit und die Anbindung der Kulturellen Bildung in ihrer Verwaltung. Das Thema Kulturelle Bildung und ihre Förderung ist auch regelmäßig Bestandteil der Arbeitsgespräche des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf Abteilungsleiterebene. Frage 5: In wie weit hat das Land Kenntnisse über Förderung durch Kommunen, Stiftungen oder der Wirtschaft im Bereich der kulturellen Bildung? Zu Frage 5. Die Förderung kultureller Bildung durch Kommunen erfolgt im Rahmen der kommunalen Kulturhoheit. Die Landesregierung verfügt daher über keine valide Zahlengrundlage hierzu. Stiftungen sind sowohl auf regionaler Ebene, als auch landes- und bundesweit engagiert. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und ihre regionalen Stiftungen sowie die Stiftung Mercator fördern in Brandenburg bedeutsame Vorhaben in der Kulturellen Bildung längerfristig finanziell. Als ein sehr erfolgreiches Beispiel für das Engagement von Stiftungen in der kulturellen Bildung Brandenburgs kann das Education-Projekt des Brandenburgischen Staatsorchester Frankfurt/Oder (BSOF) gelten. Eine besondere Aufgabe sieht das Orchester in der Förderung der Education-Arbeit für Schulen. Seit der Saison 2008/2009 organisiert es jährlich in diesem Rahmen Projekte, über das Projekt „Sing yiddish/Brundibar“ gab es im Jahr 2011 einen Dokumentarfilm des RBB in Zusammenarbeit mit WDR und ARTE. Seit dem Jahr 2012 läuft ein dreijähriges Education-Projekt mit ca. 450 deutschen und polnischen Schülern. Der Klangkörper bezeichnet sich selbst als ein Orchester für Bildungsarbeit und konzentriert seine Anstrengungen so auch auf musik- und konzertpädagogisch wirksame Arbeit für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen in Frankfurt (Oder) und der Region sowie der polnischen Nachbarn. Unter dem Motto des Doyens der Musikpädagogik Leo Kestenberg „Erziehung zur Menschlichkeit durch Musik arbeitet das Orchester hier seit 2009 eng mit der Schweizer Drosos Stiftung und der Stiftung Genshagen zusammen. Förderungen durch die Wirtschaft sind nur punktuell und dann meist projektbezogen bekannt. Frage 6: Welche Umstellungen in der Förderpraxis hat die Landesregierung seit der Schwerpunktsetzung „kulturelle Bildung“ im Rahmen der kulturpolitischen Konzepte 2012 durchgeführt? Gab es dadurch bedingt eine Verschiebung in der Förderpraxis von Kulturinstitutionen oder/und Projekten? Welche Institutionen /Projekte wurden neu in die Förderung aufgenommen? Zu Frage 6: Mit der neu geschaffenen Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH, deren Mehrheitseigner das Land ist, wurde der bisherige Trägerverein Kulturland Brandenburg, an dem die „Plattform Kulturelle Bildung“ angebunden war Teil der institutionellen Förderung des Landes. Integraler Bestandteil des Aufgabenprofils der neuen Landesgesellschaft ist nunmehr auch die kulturelle Bildungsarbeit . Damit konnte die seit einigen Jahren etablierte und landesweit agierende „Plattform Kulturelle Bildung“ zu Beginn des Jahres 2014 an einen langfristig finanziell abgesicherten Träger angebunden werden. Vor diesem Hintergrund ist es der "Plattform" u. a. gelungen, beginnend ab Herbst 2013 mit Hilfe der ESF-Förderung im Kulturbereich und strukturell ab 2015 unter finanzieller Beteiligung der Mercator-Stiftung ihr Aufgabenportfolio zu erweitern. Sie ist wichtiger Ansprechpartner, Netzwerker und Bindeglied für die freie Szene ebenso wie für die auf dem Gebiet der Kulturellen Bildung arbeitenden Institutionen. Die nun bestehende Struktur mit drei Regionalbüros in Eberswalde, Lübbenau und Potsdam entspricht dem Bedarf an kompetenten Ansprechpartnern in der Fläche des Landes. Das gilt im Hinblick auf die unterschiedlichen Förderoptionen Kultureller Bildung ebenso, wie auch im Hinblick auf Angebote zur Qualifizierung und zum gezielten Fachdiskurs . Das im Epl. 06 veranschlagte Programm „Musische Bildung für alle“, welches seit 2010 als Landesprogramm besteht, bietet verschiedenen Sparten die Möglichkeit, an Projektmitteln zu partizipieren. Auch die schon beschriebene Einbeziehung der Kunstschulen in das 2014 in Kraft getretene Musik- und Kunstschulgesetz ist ein wichtiger Baustein der kulturellen Bildung und soll entsprechend dem Koalitionsvertrag der 6. Legislaturperiode weiter ausgebaut werden. Die dargestellten Förderschwerpunkte im Bereich der kulturellen Bildung konnten grundsätzlich ohne Verschiebungen bzw. Kürzungen anderer Vorhaben realisiert werden. Frage 7: Gibt es gelungene Modelle oder Ansätze in der Förderung kultureller Bildung anderer Bundes- oder EULänder , die in Brandenburg ebenfalls vorstellbar wären? Wie positioniert sich die Landesregierung zum englischen Konzept des „audience development“? Zu Frage 7: Das Konzept „Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg“ aus dem Jahr 2012 berücksichtigt auch erfolgreiche Beispiele und Strategien anderer Bundesländer. So wurden im Konzept beispielhaft Ansätze aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vorgestellt. Die Überlegungen und Programmansätze in den Ländern ähneln sich in der Schwerpunktsetzung der Aufgaben. So hat Brandenburg unter Berücksichtigung der Flächenlandsituation geeignete Maßnahmen der Kulturellen Bildung entwickelt, wie z.B.: Stärkung der Netzwerkstruktur, Qualifizierungsangebote, gezielte Förderung modellhafter und entwicklungsorientierter Projekte, Ausbau der Koordinierungsstelle für Beratung und Konzeptentwicklung. Über die regelmäßige Teilnahme an bundesweiten Tagungen und Konferenzen zur Kulturellen Bildung tauscht sich das Land zudem über die Erfahrungen in anderen Bundesländern und EU-Ländern aus. Unter dem Begriff Audience Development sind in Großbritannien allumfassende Strategien entwickelt worden, um Publikum für Kunst und Kultur zu gewinnen. Audience Development richtet sich an alle Kulturinstitutionen und bedeutet für sie offensive und vielseitige Anstrengungen zu unternehmen, um neue Publikumskreise zu erschließen. Dabei werden neue Zielgruppen fokussiert, in Großbritannien insbesondere aus dem Kreis von Personen mit Migrationshintergrund. Durch das Audience Development soll vor allem eine nachhaltige Beziehung zwischen Besucher und Kulturanbieter erreicht werden. Als ein Mittel dazu ist auch die Kulturelle Bildung aufgeführt. Auch das Konzept „audience development“ hat inhaltliche Bezüge zum Konzept Kulturelle Bildung. Dort heißt es: „Aus der Sicht der Kulturpolitik ist zudem der Aspekt der Aktivierung von Beteiligungsinteresse an kulturellen Ausdrucksformen von hoher Bedeutung, denn hier bildet sich „das Publikum von morgen“ für alle Kultureinrichtungen.“ Frage 8: Wie weit ist das im Konzept kulturelle Bildung genannte Fondsmodell (S.17) für kulturelle Bildung gediehen ? Wie ist der Stand? Zu Frage 8: Das von der Landesregierung im Jahr 2012 vorgelegte „Konzept zu den Zielen im Bereich der Kulturellen Bildung“ geht auf den Landtagsbeschluss vom 28.09.2011, DS 5/4048 (ND)-B, zurück und ist das Ergebnis umfangreicher gemeinsamer Recherchen und Abstimmungen von MBJS und MWFK. Gemäß dem genannten Konzept sollte der „Fonds kulturelle Bildung“ aus dem bestehenden „Fonds musische Bildung für alle“ entwickelt werden. Seit 2012 verfolgt die Landesregierung aber alternativ die Strategie, systematisch verschiedene Finanzierungsquellen für Aktivitäten Kultureller Bildung zu erschließen bzw. aktiv zu halten. Hierzu zählen insbesondere: 1. Mittel aus dem regulären Landeshaushalt, insb. EP 05 und 06 2. Mittel aus dem Programm „Musische Bildung für alle“; hier insbesondere die Fördersäule, die dort spartenübergreifend für Projekte Dritter angelegt ist 3. Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF): Programm Initiative Oberschule (IOS) mit ei- ner eigenständigen Säule Kulturelle Bildung. Programm INISEK; Förderung des FSJ Kultur und Denkmalpflege 4. Mittel Dritter: z.B. Mittel der Stiftung Mercator im Rahmen einer Fördervereinbarung 5. Lottomittel (siehe auch Antwort zu Frage 3.) Frage 9: Worin besteht die Strategie der Landesregierung zum flächendeckenden und langfristigen Ausbau sowie zur Finanzierung kultureller Bildung in Brandenburg? zu Frage 9: Die zahlreich vorhandenen Angebote der kulturellen Bildung in Theatern und Orchestern, Museen, Kunst- und Musikschulen, Volkshochschulen und Literaturhäusern sollen weiter ausgebaut qualifiziert und stärker miteinander vernetzt werden. So werden Kapazitäten optimiert und auch im Sinne der Mobilität flexibilisiert. Dabei werden die Akteure von der Plattform Kulturelle Bildung und ihren drei Regionalbüros durch eine große Zahl von Angeboten auf dem Gebiet der Qualifizierung, neuen Initiativen und durch intensive und kontinuierliche Netzwerkarbeit unterstützt und begleitet. Auch hier hat die Landesregierung die artikulierten Bedarfe der Träger Kultureller Bildung aus Kultur- und Schulbereich auf- und ernstgenommen, die u.a. bereits im November 2011 auf der Fachtagung „Volle Kraft voraus! Strategien und Potenziale zur Entwicklung Kultureller Bildung im Land Brandenburg“ die Notwendigkeit der Vernetzung und Kommunikation als vorrangige Aufgabe betonten. Mit Blick auf den Schulbereich wird die kulturelle Bildung in den neuen Rahmenlehrplänen als ein übergreifendes Thema verankert. Darüber hinaus werden zwei besondere Modelle umgesetzt: a) Partizipation am ESF-Programm durch das Förderprogramm „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK) des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in der Förderperiode 2014-2020 als Folgeprogramm von „Initiative Oberschule“(IOS), in Höhe von 29,37 Mio. EUR und Landesbeteiligung von 8,18 Mio. EUR. Die guten Erfahrungen mit der Durchführung von kulturellen Schulprojekten im Rahmen des Förderprogramms IOS veranlassten die Landesregierung dazu, in der zum Schuljahr 2015/16 beginnenden Nachfolgeförderung „Initiative Sekundarstufe I“ die Möglichkeit der Umsetzung von Schulprojekten mit Methoden der kulturellen Bildung zu schaffen. b) Initiierung des Modellprojektes "Erproben-Vernetzen-Verankern - Kulturelle Bildung an Schulen in die Fläche" als Gemeinschaftsprojekt von MBJS und MWFK, gefördert von der Stiftung Mercator im Rahmen des bundesweiten Programms „Kreativpotentiale“ (vgl. Antwort zu Frage 62). Frage 10: Welche Rolle haben aus der Sicht der Landesregierung die Kommunen bei der Finanzierung der kulturellen Bildung? In welcher Form sollen die Kommunen im Ausbau unterstützt werden? Zu Frage 10: Ungeachtet der kommunalen Kulturhoheit begreift die Landesregierung Kulturförderung als eine arbeitsteilige Aufgabe von Land und Kommunen. Ziel des Landes ist es, die Kommunen darin zu unterstützen, die grundlegenden Voraussetzungen für die kulturelle Teilhabe aller bereitzuhalten, auf der die Landesförderung projektbezogen aufsetzen kann. Die Landesförderung im Bereich kommunaler Einrichtungen zur kulturellen Daseinsvorsorge unterliegt dem Subsidiaritätsgrundsatz, d. h., dass die Landesförderung gegenüber dem Hauptfinanzierungsbeitrag der Kommunen nur ergänzenden Charakter haben darf. Dementsprechend sieht z.B. das Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG) eine angemessene Beteiligung der (kommunalen) Träger von Musik- und Kunstschulen vor. Das Land gibt einen ergänzenden Zuschuss. Darüber hinaus werden beispielsweise Veranstaltungen im Bereich der kulturellen Bildung auf Antrag der Kommunen über die Spielstättenförderung des Landes unterstützt oder Kommunen nutzen die auch landesgeförderten Regionalbüros Kulturelle Bildung, um mit ihnen vor Ort bedarfsgerechte Aktivitäten zu entwickeln und durchzuführen. Frage 11: Welche Rolle haben aus der Sicht der Landesregierung die Eltern und/oder Teilnehmenden bei der Finanzierung der kulturellen Bildung? Zu Frage 11: Gerade bei jüngeren Kindern spielen die Eltern eine wesentliche Rolle bei der Entdeckung und Förderung von deren künstlerischen Interessen, Neigungen und Begabungen. Welche Bedeutung der künstlerischen Entwicklung des Kindes beigemessen wird und wie sehr sich die Familie dafür (finanziell) engagiert, liegt in privater Eigenverantwortung aber auch in den finanziellen Möglichkeiten begründet. Da private Ausgaben für kulturelle Bildung von der Anschaffung von Büchern, Farben, Instrumenten etc, über Kurs- und Unterrichtsgebühren bis hin zu Eintritten zu Kulturveranstaltungen reichen können, ist der finanzielle Eigenanteil, der für kulturelle Bildung aufgebracht wird, nicht generell quantifizierbar. Die Studie mapping // Kulturelle-Bildung, die vom Zentrum für Kulturforschung 2013 im Auftrag der Stiftung Mercator erstellt wurde, hat deutschlandweit den Anteil der Elternbeiträge an kulturellen Bildungsausgaben auf gut 20% im Verhältnis zu den öffentlichen Ausgaben geschätzt. Um einer Abhängigkeit des Zugangs zu kultureller Bildung allein von einem solchen Eigenanteil entgegenzuwirken , stärkt die Landesregierung Kitas und Schulen sowie außerschulische kulturelle Bildungseinrichtungen als zentrale Orte der Vermittlung kultureller Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Die Förderinstrumente der Landesregierung zielen darauf, Chancengleichheit beim Zugang zu kultureller Bildung für alle Kinder und Jugendliche zu erzielen, unabhängig vom finanziellen Kapital der Eltern, indem Kursgebühren subventioniert und Geschwisterrabatte eingeräumt werden oder über Bildungsgutscheine die Teilnahme an kulturellen Angeboten ermöglicht wird. Viele Projekte, die über das Programm „Musische Bildung für alle“ finanziert werden, können sogar ohne Teilnahmegebühr wahrgenommen werden. Darüber hinaus unterstützt das Land auch Einrichtungen, die von ihrem Profil her über niedrigschwellige Angebote Zugang zu kulturellen Bildungsprozessen ermöglichen, z. B. soziokulturelle Zentren. Stellvertretend sei das Kleist-Museum in Frankfurt (Oder) genannt. Es bietet im Rahmen des IOS-Projekts „Kleist lesen!“ allen Klassen der Oberschule Ulrich von Hutten die Möglichkeit, das KleistMuseum als außerschulischen Lernort kennenzulernen und als einen Ort der Bildung für jeden Bürger. Dazu gehören Vorlesetrainings „Kleist lesen, Kleist rappen, Kleist singen.“ Projekttage und Projektentwicklungen mit Grundschulen tragen ebenfalls dazu bei, das Museum als Ort attraktiv und leicht zugänglich zu machen. Zielgruppen Frage 12: Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dazu vor, wer und wie viele Personen im Flächenland Brandenburg von den Angeboten kultureller Bildung erreicht werden? Welche Zielgruppen möchte das Land gerne erreichen? Zu Frage 12: Eine amtliche Statistik im Sinne der Fragestellung gibt es nicht. Für Teilbereiche werden allerdings nicht repräsentative Erhebungen durch die Träger vorgenommen, so u.a. in Museen, Gedenkstätten, bei den Musik- und Kunstschulen. So haben beispielsweise an den museumspädagogischen Angeboten im Kleist-Museum in Frankfurt (Oder) zwischen Februar und Juli 2014 rund 800 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. Die Teilnehmerzahlen im Bereich Museumspädagogik des dkw Kunstmuseum Dieselkraftwerk Cottbus stiegen von 5.822 im Jahr 2009 auf 7.414 im Jahr 2014. Mit der zusätzlichen Bereitstellung von ESF-Mitteln im Programm „Initiative Oberschule“ im Schuljahr 2013/14 (vgl. Antwort zu Frage 3) konnten 158 kulturelle Schulprojekte finanziert werden, mit denen 8.918 Schülerinnen und Schüler sowie 497 Lehrkräfte an Oberschulen erreicht wurden. Diese IOS-Schulprojekte fanden in allen Schulamtsbereichen statt. Das betrifft a) die Zielbereiche der beruflichen Orientierung und Vorbereitung mit Methoden der kulturellen Bildung, b) den Erwerb von Schlüsselkompetenzen, u.a. im Bereich sozialer Kompetenzen mit Methoden der kulturellen Bildung sowie c) die Lehrerfortbildung mit Methoden der kulturellen Bildung. Kooperationspartner waren Vereine , Stiftungen, Bietergemeinschaften, GmbHs, das Diakonische Werk, Fördervereine, Begegnungsstätten , Theater- und Medienpädagogen sowie Künstler mit ihren Werkstätten aus der regionalen Kulturszene . Die Angebote sind breit gefächert und bedienen unterschiedliche künstlerische Sparten. Frage 13: Wie stellt das Land sicher, dass kulturelle Bildung jedem unabhängig von der sozialen Herkunft zugänglich ist? Zu Frage 13: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Beispielhaft ist das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ zu nennen. Dieses richtet sich unterschiedslos an alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. So sind bei den Kooperationsprojekten mit Schulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen alle Kinder im Klassenverband oder der jeweiligen Gruppe in das Programm eingebunden , Elternbeiträge müssen nicht gezahlt werden, Instrumente werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei den mit den Musikschulen kooperierenden Grundschulen werden bspw. an 21 der derzeit 65 teilnehmenden Schulen explizit Kinder mit Förderbedarfen geschult. Die Kooperationsprojekte setzen außerdem vor Ort in den Schulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen an, musische Bildung wird so direkt und unmittelbar dort vermittelt, wo alle Kinder erreicht werden. Darüber hinaus werden bei Eltern und Kindern möglicherweise bestehende Hemmschwellen vor dem Besuch einer Musikschule oder Kunstschule ausgeräumt. Das Förderprogramm bietet mit den Kooperationsprojekten einen sehr niederschwelligen Zugang zu Angeboten musischer Bildung für alle Kinder. Das Land unterstützt darüber hinaus auch kulturelle Bildungsprojekte (so-genannte Education-Projekte im Rahmen „Die soziale Stadt“) in sozial benachteiligten Wohngebieten. So war es z. B. mit Unterstützung des MWFK der Kammerakademie Potsdam (KAP) möglich, seit Eröffnung der Stadtteilschule Drewitz im Sommer 2013 Projekte der Kulturellen Bildung für die Kinder und deren Familien durchzuführen . Seit Anfang des Jahres 2014 hat die KAP mit dem Programm „Musik schafft Perspektive – Orchester in die Plattenbausiedlung“ ihre Aktivitäten nochmals ausbauen können, die sich zu einem um- fassenden und jahresbegleitenden Programm unterschiedlichster Formate der Kulturellen Bildung im schulischen sowie außerschulischen Kontext summierten. Im Zuge dessen war es der KAP möglich, parallel zu den Projektinhalten eine Arbeitsebene zwischen Grundschule, Begegnungszentrum und KAP aufzubauen, die für die Durchführung im komplexen Modell Stadtteilschule zwingend notwendig ist. Die Stadtteilschule ist ein Referenzmodell erfolgreicher kultureller Bildung. Die Flick-Stiftung unterstützt inzwischen dieses mehrjährig angelegte Education-Projekt der KAP in der Stadtteilschule Potsdam -Drewitz. Der Zugang zur kulturellen Bildung im schulischen Kontext wird durch verschiedene Fördermaßnahmen realisiert, welche vorwiegend im Rahmen der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen ihre Umsetzung finden. Die Rahmenlehrpläne sind die Grundlage für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte in den Lerngruppen. Kulturelle Bildung (kulturelle Teilhabefähigkeit) wird explizit in den aktuellen Rahmenlehrplänen für Musik und Kunst als Beitrag beider Fächer zum Kompetenzerwerb benannt. Damit findet das „Prinzip der kulturellen Teilhabe aller“ in der pädagogischen Arbeit in jeder Schulform und jeder Schulstufe sowie für jeden Schüler seine Umsetzung. Noch deutlicher wird sich dieser Ansatz in den neuen Rahmenlehrplänen wiederspiegeln, die derzeit erstellt werden. In diesen wird kulturelle Bildung nicht nur als Querschnittsthema für viele Fächer ausgewiesen, sondern auch Überschneidungen zur interkulturellen Bildung verdeutlicht (siehe auch Frage 44). In Arbeitsgemeinschaften oder Wahlkursen ergänzen und erweitern viele Schulen ihre unterrichtlichen Angebote im musisch-künstlerischen Bereich, so dass bspw. die Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler als Grundlage für eine aktive kulturelle Teilhabe auch außerunterrichtlich weiter entwickelt wird. In diesem Kontext werden besondere Begabungen zusätzlich gefördert. Schülerwettbewerbe im sprachlich-literarisch-künstlerischen Bereich ergänzen die bisher aufgezeigten schulischen Fördermöglichkeiten (siehe auch Antwort zu Frage 20). Spezielle Lerngruppen mit musischkünstlerischer Profilierung an vielen Schulen komplettieren die schulischen Förderansätze. In der Förderperiode der Europäischen Union von 2007 bis 2013 stehen den aktuell rund 120 Oberschulen circa 28 Millionen Euro für die Umsetzung des Programms bis zum 31. Juli 2015 zur Verfügung. Knapp 21 Millionen Euro kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und sieben Millionen Euro aus Landesmitteln. Zudem können für IOS-Schulprojekte zur vertieften Berufsorientierung Mittel der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt werden. Mit diesen Mitteln entwickeln die Schulen in Ergänzung zum Unterricht eigene Konzepte, um Schülerinnen und Schülern – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft - bessere Schulabschlüsse zu ermöglichen, ihre Ausbildungsfähigkeit zu verbessern und ihre Persönlichkeit zu stärken. Seit dem Schuljahr 2013/14 werden zusätzliche Projekte der kulturellen Bildung im Rahmen des Programms „Initiative Oberschule“ (IOS) mit 1,6 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Frage 14: Welche Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung zur kulturellen Bildung beeinflussen die Ausrichtung des Handelns? Gibt es wissenschaftliche Forschung zur kulturellen Bildung im Land Brandenburg? Zu Frage 14: Die Landesregierung verfolgt aufmerksam wissenschaftliche Forschungsergebnisse zur Kulturellen Bildung und bezieht sie in ihre kulturpolitischen Strategien ein. Beispielhaft ist die Fachtagung 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Perspektiven der Forschung zur kulturellen Bildung“, auf der Forschungsergebnisse zu verschiedenen Modellprojekten der Kulturellen Bildung vorgestellt wurden. Ebenso werden die Auswertung der Bund-Länder-Studie „Modellprojekte Kulturelle Bildung: Qualität, Nachhaltigkeit, Potential und Wirkung“ 2014 sowie die Studien des Rates für Kulturelle Bildung in strategische Überlegungen einbezogen. Das Land Brandenburg hat sich auch aktiv an der Studie „Mapping Kulturelle Bildung“ beteiligt und durch das Zentrum für Kulturforschung die Modellprojekte „Klingende Kita“ und „Klasse Musik“ evaluieren lassen. Resultierend aus Erfahrungen und Forschungsergebnissen sind z. B. Fragen der Wirksamkeit von Maßnahmen, Fragen der Strukturbildung und Nachhaltigkeit, Fragen der Qualitätsentwicklung und – Sicherung sowie Fragen der Zielformulierungen Gegenstand weiterer Gestaltungsprozesse im Land. In Brandenburg entwickelten 2014 die Universität Potsdam (Professur für Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Medienpädagogik), das Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich und die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg das Projekt „d.art – Didaktik für ästhetische Bildung“, welches wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird. Es hat eine Laufzeit bis 2017. Zudem wird das 2015 gestartete Gemeinschaftsprojekt von MBJS und MWFK "Erproben-Vernetzen-Verankern - Kulturelle Bildung an Schulen in die Fläche", gefördert von der Stiftung Mercator im Rahmen des bundesweiten Programms „Kreativpotentiale“, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Frage 15: Wie geht die Landesregierung auf den demografischen Wandel ein? Welche Wechselwirkungen bestehen zwischen der kulturellen Bildung und dem demografischen Wandel? Zu Frage 15: Mit dem dritten Demografiebericht hat das Land im Jahr 2011 einerseits die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Gestaltung der demografischen Herausforderungen in der politischen Programmatik wie auch bei der aktiven Förderung und Unterstützung von Projekten zusammengefasst. Andererseits wurden für die künftige Gestaltung des demografischen Wandels insgesamt sechs Leitthemen definiert:  Mobilität  Medizinische und pflegerische Versorgung  Bildung und Fachkräfte  Öffentliche Dienstleistungen – Sicherheit und Verwaltung  Räumliche Entwicklung und soziale Infrastrukturen  Lebensqualität und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Insbesondere in letztgenanntem Leitthema spielt die kulturelle Bildung eine wesentliche Rolle. Die Kulturlandschaft in Brandenburg ist sehr vielfältig und von großer Kreativität geprägt. Die Besonderheiten des Landes Brandenburg sollen bei der Gestaltung des demografischen Wandels genutzt werden. Vom Land geförderte Kulturprojekte sollen kulturelle Teilhabe und Bildung auch dort ermöglichen, wo die Auswirkungen des demografischen Wandels besonders spürbar sind. Hier erfüllen die Musik- und Kunstschulen sowie soziokulturelle Einrichtungen eine wichtige Aufgabe, ebenso wie die Spielstätten mit jugendkulturellen Angeboten, die durch das MWFK gefördert werden. Eine hervorragende Maßnahme Kultureller Bildung ist seit Jahren das FSJ Kultur. Dieses Bildungs- und Orientierungsjahr ist gerade in Zeiten des demografischen Wandels ein wichtiges Instrument, Jugendliche für Regionen zu gewinnen, in denen sie sich engagieren und Perspektiven für Ausbildung/Studium entwickeln können. Die institutionelle Sicherung von Einrichtungen und Trägern im Kulturbereich, die in der Fläche des Landes wirken, und die Förderung bestehender Projekte im Kontext des demografischen Wandels nehmen in der Förderstruktur des Landes einen großen Raum ein. Zusätzlich sind neue Spielräume für kreative Projektideen erforderlich, um die Innovationskraft in der Kultur zu erhalten und zu stärken. Ohne Bewährtes im Kern aufzugeben, wird sich das Land deshalb verstärkt für Projekte engagieren, die neue Impulse setzen, um die Bevölkerung an Kultur und kultureller Bildung teilhaben zu lassen. Das Land hat die Kommunen und freien Träger in einem breiten Kommunikationsprozess für die Auswirkungen des demografischen Wandels auf das kulturelle Angebot sensibilisiert. Im Ergebnis befassen sich auch die Kommunen intensiv damit, ihre kulturellen Leistungen auf die sich ändernden demografischen Bedingungen strategisch auszurichten. Frage 16: In wie weit trägt kulturelle Bildung mit ihren künstlerischen Aktionsformen zur Demokratieerziehung von Kindern und Jugendlichen bei? Zu Frage 16: Kulturelle Bildung ist nach Auffassung der Landesregierung wichtiger Bestandteil einer umfassenden Persönlichkeitsbildung und schafft wesentliche Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am Leben in einer demokratischen Gesellschaft. Kulturelle Bildung kann sich zudem nur erfolgreich entwickeln, wenn sie als übergreifendes gesellschaftspolitisches Anliegen verstanden wird und die in der Kultur Tätigen und die Akteure aus dem Schul- und Lehrbereich als Partner agieren. Eine engere Vernetzung der beiden Bereiche auch in Bezug auf die Demokratieerziehung ist daher ein wichtiges Ziel der Förderpolitik im Rahmen der Kulturpolitischen Strategie des Landes. Kulturelle Bildung setzt in der frühesten Kindheit an und erfasst alle Altersstufen. Insbesondere die Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen künstlerischen Ausdrucksformen ermöglicht neue Sichtweisen und Perspektivwechsel, fördert kritisches Denken und regt zu Kreativität und Selbstständigkeit an. Damit werden Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die Grundvoraussetzungen sind für eine aktive Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Diese braucht junge Generationen von Menschen, die gelernt haben, selbstständig zu denken und zu entscheiden, kreativ zu sein, die Traditionen kritisch beleuchten und auch die Leistungen und die Lebenswirklichkeit anderer Menschen wahrzunehmen. Kulturelle Bildung – insbesondere mit Blick auf ihre produktive Dimension – ermöglicht soziale Lernprozesse und stärkt die Selbstwirksamkeit und das soziale Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen , womit zugleich das soziale Bewusstsein und die politische Sensibilität für Geschehnisse im nahen und fernen Umfeld gefördert werden. Kulturelle Bildung ist auch in dieser Hinsicht für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens unverzichtbar. Frage 17: Wie verhält sich nach Einschätzung der Landesregierung das Prinzip der kulturellen Teilhabe aller zur Begabungsförderung? Zu Frage 17: Die kulturelle Teilhabe Aller und Begabungsförderung sind keine Gegensätze. Bedingungen dafür zu schaffen, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger an kulturellen Angeboten teilhaben können, ist Grundanliegen der Kulturpolitik und –förderung (siehe auch Antwort zu Frage 10). Frage 18: Welche Fördermaßnahmen gibt es derzeit für begabte Nachwuchskünstler im Land Brandenburg? a) Welche Sparten sind noch nicht ausreichend ausgebaut? b) Gibt es studienvorbereitende Maßnahmen für alle künstlerischen Sparten? Wenn ja, sind sie aus- reichend? Wenn nein, wo besteht nach Einschätzung der Landesregierung Handlungsbedarf? Zu Frage 18: Für begabte Nachwuchskünstler gibt es insbesondere im Bereich der Musik eine Vielzahl an Fördermaßnahmen . Nachfolgend werden exemplarisch Fördermaßnahmen aufgeführt, die mit Landesmitteln unterstützt werden: - Zuschüsse aus dem Landesprogramm “Musische Bildung für alle“ für kostenfreien zusätzlichen Förderunterricht und für die studienvorbereitende Ausbildung besonders begabter Musikschülerinnen und Musikschüler an nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG) gesetzlich förderfähigen Musikschulen - Projektarbeit der 8 Landesjugendensembles - Kontrabass-Seminar „Bassini“ des Landesmusikrates Brandenburg e.V. für Nachwuchskontrabassistinnen und – bassisten sowie durch den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. organisierte Meister- und Förderkurse für besonders begabte Musikschülerinnen und Musikschüler - Landesbegegnung „Jugend jazzt“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. für brandenburgische Nachwuchskünstlerinnen und -künstler in der Musiksparte Jazz - Landeswettbewerb „Jugend komponiert“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. - zentrale Abnahme der Oberstufenabschlüsse von Musikschülern und Musikschülerinnen nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen (höchste Prüfungsstufe in der Ausbildung an öffentlichen Musikschulen) - Vorbereitungskurse für alle Teilnehmenden am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ in der Musikakademie Rheinsberg - Dirigentenforum im Rahmen der Deutsch-Polnischen Musikfesttage an der Oder - Stipendien für Nachwuchskünstler für die Teilnahme am Forum Junger Bühnenangehöriger der Berliner Festspiele - Förderkurse der Musikkultur Rheinsberg GmbH Für den Bereich der Bildenden Kunst bieten Musik- und Kunstschulen (so z.B. in Schwedt oder Potsdam ) Kurse/Förderklassen für Fortgeschrittene an, die den Beruf des Künstlers ergreifen bzw. ein solches Studium aufnehmen wollen. Des Weiteren wird durch die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur im Rahmen des Kunstpreises der MOZ jährlich ein Nachwuchsförderpreis Bildende Kunst verliehen. Er umfasst ein sechsmonatiges Stipendium. Gezielt studienvorbereitende Maßnahmen für die Sparte Literatur gibt es nicht. Das Land fördert allerdings die Geschäftsstellen des Vereins „Schreibende Schüler“ und des „Friedrich-Bödecker-Kreises“, welche begabte Schüler durch Gespräche mit Autoren und durch Schreibzirkel sowie die alljährliche Verleihung des THEO - Berlin-Brandenburgischer Preis für junge Literatur zum Schreiben ermutigt und ermuntert. Indirekt bereiten die Angebote des Schreibende Schüler e.V. auf einen späteren Beruf als Schriftsteller/in und damit auch auf ein Studium des creative writing vor. Studienvorbereitende Ausbildungen werden an Musikschulen und an Kunstschulen für die dort vermittelten künstlerischen Sparten vorgehalten. Die Landesregierung hält die Angebote für bedarfsgerecht und sieht keinen Handlungsbedarf. Frage 19: Welche Mittel wurden in der letzten Legislaturperiode dazu zur Verfügung gestellt? Wie hoch ist der Eigenanteil der Akteure? Zu Frage 19: Das aufgezeigte Angebot an Fördermaßnahmen ist heterogen und nicht abschließend. Die Benennung einer Gesamtfördersumme ist daher nicht möglich. Für die in der Antwort zu Frage 18 benannten Zuschüsse aus dem Landesprogramm “Musische Bildung für alle“ für zusätzlichen Förderunterricht und für die studienvorbereitende Ausbildung besonders begabter Musikschülerinnen und Musikschüler wurden Mittel in der zurückliegenden Legislaturperiode wie folgt bereitgestellt: Schuljahr 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 201.000 € 193.595 € 128.112 € 143.350 € 146.000 € Gesamt: 812.057 € Maßnahmen der Begabtenförderung, die aus dem Programm „Musische Bildung für alle“ gefördert werden , müssen kostenfrei durch die Musikschulen für die Musikschülerinnen und Musikschüler erbracht werden. In der Regel zahlen daher die betreffenden Musikschülerinnen und Musikschüler nur ein Entgelt für die erste Hauptfachstunde, das im Schuljahr 2013/2014 im Durchschnitt 651,- € p.a. betrug. Der verbleibende Eigenanteil der Musikschulträger ist maßgeblich davon abhängig, mit welchem Kostenaufwand die Musikschule die Leistungen zur Begabtenförderung erbringt. Dies ist u.a. von Gebührenbzw . Nutzerentgelteinnahmen, Ausgaben für die Lehrkräfte sowie Wirtschaftlichkeitsfaktoren abhängig. Ein Durchschnittsbetrag für den Eigenanteil lässt sich daher nicht ermitteln. Die Geschäftsstelle des Friedrich-Bödecker-Kreis wird mit 25.000 € jährlich, die Geschäftsstelle des Vereins Schreibende Schüler mit 14.602 € jährlich gefördert. Das Preisgeld für den Nachwuchsförderpreis der Ministerin beträgt 6.000 € jährlich. Im Übrigen ist die Erhebung von Eigenanteilen der Akteure in Abhängigkeit von den Projekttragenden sehr disparat ausgestaltet. Die Landesregierung verfügt über keine statistischen Aufstellungen hierzu. Frage 20: Wie beurteilt die Landesregierung die Begabtenförderung im Vergleich zu anderen Bundesländern? Wie etwa im Vergleich der Höhe der Förderung oder der Teilnahme an überregionalen Wettbewerben? Wie haben sich die Teilnahmen an überregionalen Wettbewerben in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zu Frage 20: Die Strukturen und Erfordernisse zur Förderung von Begabungen in den einzelnen Sparten sind ebenso wie die entsprechende Datenlage heterogen, so dass seitens der Landesregierung keine vergleichende Gesamteinschätzung abgegeben werden kann. Wie in der Antwort zu Frage 18 ausgeführt, gibt es im Bereich der Musik vielfältige landesseitig unterstützte Projekte und Initiativen zur Begabtenförderung. Die über das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ unterstützte Begabtenförderung an Musikschulen stellt sich im besonderen Maße dem Anspruch, die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen ohne Abhängigkeit von sozialen Hintergründen zu gewährleisten. Die speziellen Förderangebote müssen daher von den teilnehmenden Musikschulen für alle Kinder und Jugendlichen entgeltfrei erbracht werden. Der Landesregierung liegt im Bereich der musikalischen Bildung folgende statistische Erfassung zum Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ für die Teilnahmen aus Brandenburg in den letzten 10 Jahren vor: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 87 73 87 86 89 94 87 98 85 103 Im Verlauf sind leicht ansteigende Teilnahmezahlen festzustellen. Die Landesregierung hat gleichwohl ein Interesse, dass die vielfältigen Fördermaßnahmen noch signifikanter Ausdruck in einem Zuwachs an Teilnahmen für den Bundeswettbewerb finden. Daher werden gegenwärtig die Förderstrukturen des Programms „Musische Bildung für alle“ für den Bereich der Begabtenförderung auf Optimierungsbedarfe überprüft. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die v. a. durch demografische Entwicklungen in peripheren ländlichen Räumen allgemein zu verzeichnenden Geburtenrückgänge auch Einfluss auf die Zahl der Entwicklung von musikalischen Nachwuchstalenten im Land haben. Der Berlin-Brandenburgische Preis für junge Literatur hat sich in den acht Jahren seiner Existenz aus einer berlin-brandenburgischen Initiative zu einem bundesweiten Talentwettbewerb mit internationaler Beteiligung entwickelt. Die Einsendungen in verschiedenen Altersgruppen und literarischen Sparten lagen 2014 bei 521. Mittelbar gehören auch die Schülerwettbewerbe zur Fragestellung. Schülerwettbewerbe sind geeignet, Kinder und Jugendliche zur intensiven Beschäftigung mit speziellen Fragestellungen aus allen Lebensbereichen anzuregen. In der Auseinandersetzung mit den Wettbewerbsaufgaben werden die selbstständige Arbeit gefördert, Energie, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Kreativität, kooperative Arbeitsformen und soziale Verhaltensweisen entwickelt. Sie sind darüber hinaus vorzügliche Instrumente und eine Möglichkeit zur Identifizierung und Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. In großer Zahl und mitunter hervorragenden Leistungen und Erfolgen nehmen Brandenburger Kinder und Jugendliche Jahr für Jahr an Schülerwettbewerben teil und gewinnen in jedem Jahr Landes-, Bundes und internationale Preise. Ziel der Wettbewerbe im sprachlich-literarisch-künstlerischen Bereich ist die Förderung individueller, kommunikativer und kreativer Ausdrucks- und Leistungsfähigkeit. Sie fördern zudem die Wahrnehmungs - und Kritikfähigkeit ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie sind in ihrer Aufgabenstellung in der Regel offen und prämieren insbesondere neue Ansätze und eigenständige Gestaltungen oder Interpretationen . Sie ermöglichen sowohl Einzel- als auch Gruppen- oder Ensembleleistungen. Im künstlerischen Bereich fordern sie zu Experimenten und Wagnissen heraus. Wettbewerbe im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld nehmen Themen auf, die im öffentlichen Interesse liegen. Sie regen Schülerinnen und Schüler dazu an, sich intensiv und differenziert mit Werten , gesellschaftlichen Leitbildern und Fragestellungen auseinander zu setzen und ein tiefer gehendes Verständnis für grundlegende Zusammenhänge in Staat, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu entwickeln . Wettbewerbe im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld fördern Eigeninitiative, Handlungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein. Sie motivieren zum Engagement für Demokratie und Toleranz und zum Einsatz für die Zivilgesellschaft. Gleiches gilt für Wettbewerbe zu gesellschaftlichen Fragen wie der Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, der Schülerwettbewerb zur politischen Bildung, der Wettbewerb im „Förderprogramm Demokratisch Handeln“ oder der Schülerwettbewerb des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik. Musisch-künstlerische Schülerwettbewerbe werden im Rahmen der kulturellen und interkulturellen Bildung in und außerhalb von Brandenburger Schulen als besondere Form der individuellen Förderung genutzt und gefördert, dies zeigt sich in den stabilen bzw. leicht zunehmenden Teilnehmerzahlen und dem erfolgreichen Abschneiden bei den Wettbewerben, wie: Europa in der Schule-Europäischer Wettbewerb , Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Bundesolympiade der russischen Sprache, Literatur und Landeskunde, Bundeswettbewerb Jugend musiziert, Vorlesewettbewerb des deutschen Buchhandels, Europäisches Sprachensiegel, Schülerzeitungswettbewerb der Länder, Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“, Bundesbegegnung Schulen musizieren, Bundeswettbewerb Treffen Junger Autoren, Treffen Junge Musikszenen, Theatertreffen der Jugend, Schultheater der Länder, Internationaler Zeichenwettbewerb des Landes Brandenburg etc. Bundeslandübergreifende, vergleichende Statistiken über Maßnahmen der Begabtenförderung, über Fördersummen sowie Teilnahmezahlen an überregionalen Wettbewerben im Kontext Kultureller Bildung , Teilhabe und Partizipation liegen nicht vor. Die zu den Wettbewerben „Europa in der Schule - Europäischer Wettbewerb“ und „Bundeswettbewerb Fremdsprachen“ vorliegende Statistiken weisen lediglich absolute Teilnehmerzahlen für jedes Bundes- land aus (siehe Anlage zu Frage 20). Das Land fördert die genannten Wettbewerbe personell mit 33 Lehrerwochenstunden und finanziell mit 56.650 EUR im Jahr 2014. Akteure, Einrichtungen, Ansprechpartner, Qualifizierung Frage 21: Welche etablierten außerschulischen Akteure sind in Brandenburg in welchen Sparten im Bereich der kulturellen Bildung aktiv? Zu Frage 21: In Brandenburg sind u.a. freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Genres, Kulturvereine, Kunstund Musikschulen, Theater, Orchester, Museen, Archive, Filmemacher und neue Medien, Literaturhäuser , Tanzcompanien, soziokulturelle Einrichtungen und Bildungsstätten auf dem Gebiet der Kulturellen Bildung tätig. Im Rahmen der Umsetzung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ kooperieren z. B. bislang 24 Musikschulen als Kooperationspartner mit 65 (Grund-)Schulen, 17 Kitas und 8 Einrichtungen der Behindertenarbeit. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 3 Abs. 4 Nr. 4 BbgMKSchulG müssen die Musikund Kunstschulen nachweisen, dass „sie zur Vermittlung musikalischer (bzw. künstlerischer) Bildung auch Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen und Trägern kultureller Bildung“ durchführen. Zum Nachweis dient die Vorlage von Kooperationsverträgen. Zu den außerschulischen Akteuren gehören auch die Volkshochschulen, die in den Bereichen der systematisch -rezeptiven, selbsttätig-kreativen und verstehend-kommunikativen kulturellen Bildung tätig sind. Für kulturelle Schulprojekte, die im Rahmen der „Initiative Oberschule“ bzw. „Initiative Sekundarstufe I“ umgesetzt werden, stehen den Schulen und ihren Kooperationspartnern die drei Regionalpartner Potsdam , Süd und Eberswalde als Beratungs- und Unterstützungssystem zur Seite. In den Schulprojekten selbst ist mit freiberuflichen Künstlern bzw. Kulturschaffenden wie Bildende Künstler, Tanzpädagogen, Theaterpädagogen, Malern und Musikern sowie kleinen Kulturvereinen, Musikschulen und Museen bzw. Museumspädagogen eine breite Vielfalt an kulturellen Professionen als außerschulischer Partner aktiv. Daneben führten größere Träger medienpädagogischer bzw. jugendkultureller Angebote als auch Projektträger , die freiberufliche Künstler gebunden haben, Schulprojekte mit Methoden der kulturellen Bildung durch. Für die außerschulische Jugendbildung steht auch die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Brandenburg e.V. (LKJB), ein Zusammenschluss von Vereinen und Initiativen der kulturellen Kinder- und Jugendbildungsarbeit. Im Rahmen der vom MBJS mit Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes geförderten Begegnungsprojekte werden regelmäßig auch einige Vorhaben unterstützt, die der kulturellen Bildung zuzurechnen sind. Die Brandenburgische Architektenkammer arbeitet bei der Durchführung von „Stadtentdecker“- Projekten seit 2013 eng mit den teilnehmenden Schulen und Kommunen zusammen. Frage 22: Wo ist der funktionelle Unterschied in der Rolle von Kulturträgern (Museumsdörfer, Fördervereine, Kulturdenkmäler , freie Theater, Museen) zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bzw. der Weiterbildung ? Wo gibt es Anknüpfungspunkte der Zusammenarbeit? Wo gibt es Maßnahmen gelungener Zusammenarbeit ? Zu Frage 22: Kulturträger unterbreiten auf ihr Profil bezogene kulturell-künstlerische Angebote für die Bürgerinnen und Bürger, aus denen diese dann frei wählen können. Angebote in den Einrichtungen und bei den Trägern der Kinder- und Jugendarbeit werden von den jungen Menschen in hohem Maße selbst bestimmt. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Vor diesem Hintergrund gibt es zahlreiche Angebote die auch den Bereich der Jugendkulturarbeit betreffen aber auch weit darüber hinausgehen und andere Themenfelder abdecken. Ein gutes Praxisbeispiel für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Kulturbereich (z. B. mit regionalen Museen) gibt es etwa in der Jugendgeschichtsarbeit im Rahmen des Jugendprogramms "Zeitensprünge". Die Aufgabe von Weiterbildungseinrichtungen ist es, Bildung für Erwachsene in organisierter Form anzubieten . Dazu verfahren sie nach dem didaktisch-methodischen Erkenntnisstand der Weiterbildung. Formen dieser organisierten, formalen Weiterbildung sind geeignet, Angebote von Kulturträgern, die anderen Organisationsprinzipien folgen, zu ergänzen oder zu begleiten oder auch die Wahrnehmung von Angeboten der Kulturträger anzuregen. Frage 23: Welche Rolle spielen Museen und Kulturdenkmäler bei der Entwicklung der kulturellen Bildung? Welche besondere Rolle spielen dabei Museumsdörfer? Zu Frage 23: Museen sind als außerschulische Lernorte, Orte der Erwachsenenbildung und Treffpunkte für Generationen übergreifendes Lernen etabliert. Die Auseinandersetzung mit den authentischen Artefakten aus Kunst, Geschichte, Kultur, Technik und Natur in der Atmosphäre des Museums ist wichtiger Bestandteil eines kreativen Bildungsprozesses, der sowohl zur Persönlichkeitsbildung als auch zur kulturellen und politischen Bildung beiträgt. Eine erfolgreiche Teilhabe an der kulturbezogenen Kommunikation und den Lernprozessen, wie sie in Museen stattfinden, stärkt die gesellschaftliche Kompetenz von jungen Menschen. Die nachhaltige Auseinandersetzung mit den Kulturprodukten und dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft führt dazu, eine Beziehung zwischen eigener Herkunft, Gegenwart und Zukunft herzustellen, die sich an selbst entwickelten Maßstäben orientiert. Die aktive Auseinandersetzung mit Museumsgütern ist ein wertvoller Beitrag zur Entwicklung der persönlichen und der sozialen Identität. Museen tragen damit wesentlich zur Bildung des Gemeinsinns der Zivilgesellschaft bei und erfüllen eine integrative und stabilisierende Funktion . Museumsdörfer erfüllen dabei die gleiche Funktion wie Museen. Die Gedenkstätten haben in den vergangenen 20 Jahren einen umfassenden Paradigmenwechsel erlebt ; sie verstehen sich heute als zeithistorische Museen mit besonderen Aufgaben. Dazu gehört neben der humanitären Betreuung von Überlebenden und Angehörigen vor allem die pädagogische Vermittlung . Die brandenburgischen Gedenkstätten haben vielfältige Angebote des historischen Lernens entwickelt , die didaktisch innovativ und zielgruppenorientiert sind. Dazu gehören medienorientierte Angebote ebenso wie künstlerische Ansätze oder berufsspezifische Programme. Die beiden internationalen Jugendbegegnungsstätten in Sachsenhausen und Ravensbrück bieten außerdem optimale Bedingungen für längerfristige Bildungsprogramme. Zielgruppen sind dabei nicht nur Schüler und Jugendliche, sondern auch Erwachsene. In der Gedenkstätte Sachsenhausen wurden 2014 mehr als 61.000 Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Führungen pädagogisch betreut; rund 7.800 nahmen an Ein- und Mehrtagesprojekten teil. Weitere 67.000 Gäste wurden durch externe Guides geführt, die durch die Gedenkstätte geschult und zertifiziert wurden. In der Gedenkstätte Ravensbrück wurden im gleichen Zeitraum rund 12.000 Besu- cherinnen und Besucher pädagogisch betreut. Die Kultusminister der Deutschen Länder haben mit den KMK-Empfehlungen zur Erinnerungskultur von 2014 die Bedeutung des historischen Erinnerns und der Auseinandersetzung mit der deutschen Diktaturgeschichte als wichtige Aufgabe auch von Schule und jugendkultureller Arbeit klar unterstrichen. Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Auseinandersetzung mit erinnerungskulturellen Fragen an Gedenkorten des Landes derzeit mit 13 Gedenkstättenlehrkräften in einem Umfang von 135 Lehrerwochenstunden. Frage 24: Ist das Museumsdorf Altranft von Anlage und Angeboten ein regionales Angebot? Wenn ja warum? Zu Frage 24: Das Freilichtmuseum Altranft in Trägerschaft der Kultur GmbH Märkisch Oderland widmet sich thematisch dem Oderbruch als Kulturlandschaft und der Agrargeschichte des Dorfes und der Region und ist damit erkennbar regional ausgerichtet. Frage 25: Welche Chancen sieht die Landesregierung in der kulturellen Medienbildung? Welche Partner für kulturelle Medienbildung gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 25: Der Landtag Brandenburg hat am 16.12.2010 die Entschließung „Stärkung der Medienkompetenz“ verabschiedet (Drucksache 5/2560-B). Enthalten war ein Arbeitsauftrag an die Landesregierung, bis Herbst 2011 ein „Konzept für die weitere Stärkung der Medienkompetenz“ zu erstellen. Die Federführung bei der Erarbeitung des Konzepts wurde dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg übertragen. Das Konzept zielt auf eine stärkere Kooperation und Vernetzung der Akteure der Medienbildung im Land Brandenburg. Im Zentrum steht die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die im Juni 2012 durch eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zur „Stärkung der Medienkompetenz“ verbindlich verabredet wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Angeboten und Initiativen, die Bürger befähigen, aktiv an der Medien- und Informationsgesellschaft teilzunehmen und dabei Chancen und Gefahren zu erkennen. Seit Herbst 2012 findet jährlich in Potsdam-Babelsberg die Netzwerktagung „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ statt, die zugleich den Rahmen für die Verleihung der gleichnamigen Förderpreise bildet. Das Netzwerkportal http://www.medienkompetenz-brandenburg.de stellt Akteure aus dem Bereich Medienbildung im Land Brandenburg vor und bietet eine Kontakte-Datenbank für Institutionen und Personen, Informationsdienste, einen Newsletter und Informationen rund um die produktive Medienarbeit an Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Zielgruppen sind Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugendbildung. Das Portal bildet auch die Aktivitäten und Akteure der Landesinitiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ ab und lädt landesweite Institutionen ein, sich dem Netzwerk anzuschließen. Frage 26: Gibt es eine Abstimmung der verschiedenen Angebote? Wer übernimmt die Koordination? Welche sparten - und institutionsübergreifende Kooperation gibt es hier? Zu Frage 26: Eine Abstimmung gibt es immer dort, wo sich Kooperationsinteressierte verständigen und sich für gemeinsame Vorhaben verbinden. Gibt es hier konkreten Vermittlungs- oder Moderationsbedarf, steht die Plattform Kulturelle Bildung mit den Regionalbüros zur Verfügung. Eine generelle Koordination gibt es nicht, sie wäre auch nicht sinnvoll. Frage 27: Welche Unterstützung ihrer Infrastruktur erhalten die Akteure? Wie werden die Künstler, Kulturvermittler und Einrichtungen im ländlichen Raum/wie im städtischen Raum gefördert? Zu Frage 27: Die Förderinstrumentarien des Landes sind für den städtischen und ländlichen Raum gleich: institutionelle Förderung, Projektförderung, Künstlerstipendien, Förderung auf Grundlage eines Gesetzes. Die Art der Förderung richtet sich unter anderem nach den Bedingungen der jeweiligen Förderquelle und der besonderen Bedeutung des Vorhabens für das Land (Landesinteresse). Im Rahmen der Projektauswahl für die Kulturprojektförderung des Landes spielt die Förderung der Kulturellen Bildung als einem der fünf landespolitischen Schwerpunkte der kulturpolitischen Strategie eine hervorgehobene Rolle. Frage 28: Wie kann eine Förderung der Akteure langfristig gewährleistet werden, um größere Planungssicherheit zu gewährleisten? Zu Frage 28: Die Landeshaushaltsordnung unterscheidet zwischen institutioneller Förderung und Projektförderung. Institutionell geförderte Einrichtungen erhalten Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils ihrer Ausgaben. Die institutionelle Förderung sichert daher eine langfristige und kontinuierliche Unterstützung der öffentlichen Hand. Beispielhaft dafür steht der Kulturland Brandenburg e.V. als Trägereinrichtung der Plattform kulturelle Bildung, der als Teil der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH in die institutionelle Förderung überführt wurde. Die Mehrzahl der Kulturförderungen wird im Wege einer Projektförderung vergeben. Die Projektförderung ist grundsätzlich auf einen bestimmten Zeitraum, in der Regel auf die Jährlichkeit des jeweiligen Haushaltsjahres begrenzt. Ferner werden Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind, bereitgestellt. Um einer Vielzahl von Kulturträgern Planungssicherheit gewähren zu können, greift das MWFK im Bedarfsfall auf das haushaltsrechtliche Instrument der im Epl. 06 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen (VE) zurück, die eine Mehr(Über)jährige Finanzierung des Antragstellers ermöglichen. Das Instrument der Verpflichtungsermächtigung hat sich aus fachlicher Sicht im Rahmen der Kulturprojektförderung bewährt. Frage 29: Warum hat sich die Landesregierung mit der finanziellen Unterstützung und dem Aufbau einer „Plattform Kulturellen Bildung“ für einen Brandenburger Sonderweg entschieden, wenn die Mehrzahl der Bundesländer mit den „Landesvereinigungen Kultureller Bildung“ eine Vereinsform unterstützt? Welche Möglichkeiten der zivilgesellschaftlichen Beteiligung und Mitwirkung gibt die Plattform Kulturelle Bildung den Akteuren? Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung einer länderübergreifenden Zusammenarbeit der Akteure? Zu Frage 29: Die Landesvereinigungen kulturelle Kinder- und Jugendbildung in den Bundesländern orientieren sich am Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und werden großenteils aus entsprechenden Quellen finanziert . Zielgruppe sind ausschließlich Kinder und Jugendliche. Die Landesregierung hält aufgrund der Besonderheiten des Flächenlandes Brandenburg und hier insbesondere mit Blick und die demografische Entwicklung einen umfassenderen Handlungsrahmen und Herausforderungen, die alle Alters- und Interessengruppen berücksichtigen, für vorzugswürdig. Die Landesregierung hat sich daher im Jahr 2010 entschieden, die Vernetzungsarbeit der 2009 als freiwillige Initiative aus dem Kultur- und Bildungsbereich entstandenen "Plattform Kulturelle Bildung (Plattform KB)" zu unterstützten. Die Plattform entsprach von Konzept und Zielsetzung den Anforderungen, die für eine zeitgemäße Bestellung des Feldes der kulturellen Bildung erfüllt werden müssen und die durch die spartenbezogenen bzw. auf spezielle Zielgruppen orientierten Fachverbände so nicht erbracht werden konnten. Die Plattform KB war und ist wichtiger Ansprechpartner und Netzwerker für die in der freien Szene des Kulturbereiches eher singulär oder in kleinen Gemeinschaften arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. Zudem ist die Plattform Bindeglied zu Institutionen wie: Theatern, Orchestern, Archiven, Bibliotheken, Museen, Volkshochschulen und Schulen. Hier ist es besonders wichtig, die kreativen Potentiale der Künstlerinnen und Künstler sowie der Kulturträger mit den Bedürfnissen der Schule (Lehrer, Schüler, Eltern) abzugleichen bzw. sie für kulturelle Bildungsprozesse produktiv zu machen. Themen, die sich in der praktischen Arbeit herauskristallisieren, werden von der Plattform KB in Workshops, Fachforen, Runden Tischen oder Regionaltreffen aufgenommen. Jährlich gibt es in Kooperation mit dem LISUM, dem MBJS und dem MWFK und darüber hinaus eine landesweite Fachtagung zu aktuellen Fragestellungen . Die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern sowie der Kulturschaffenden wird beispielsweise der Plattform KB in einem gemeinsamen Projekt „d.Art“ der Universität Potsdam, des MBJS und LISUM verfolgt. Drei ausgewählte Schulen, die sich zu Kulturschulen profilieren wollen, kooperieren vor Ort mit den Regionalbüros der Plattform KB. Bisher organisierte die Plattform KB neben der täglichen Beratungs- und Moderationsarbeit u.a. 9 Runde Tische, 26 Workshops, 9 Fachtagungen und 3 Stammtische im Land. Diese Veranstaltungen sind offen für alle Interessierte bzw. werden mit den Akteuren vor Ort gemeinsam ins Leben gerufen. Zudem kann sich jeder auf der Internetseite zu aktuellen Angeboten informieren, Berichte, Reden und Protokolle einsehen, sowie sich am Meinungsaustausch beteiligen. Insbesondere dazu gibt es zu jeder Veranstaltung stets einen Auswertungsbogen, der die Teilnehmer auffordert, eine Rückmeldung - Anregungen , Wünsche und Kritik - zu geben. Monatliche Porträts von Kulturschaffenden als auch die Projektbörse dienen der Kommunikation und Netzwerkarbeit. Die Plattform KB kooperiert bei Fachveranstaltungen u.a. mit der Bundesvereinigung kulturelle Kinderund Jugendarbeit e.V., dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)/Stiftung Genshagen, der Kulturpolitischen Gesellschaft, der Kulturprojekte GmbH Berlin und dem Kulturausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Veranstaltungen werden von Akteuren verschiedener Bundesländer wahrgenommen. Im Ergebnis der Projektarbeit wird die Plattform KB vielfach zu Fachveranstaltungen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene als kompetenter Vertreter des Landes Brandenburg eingeladen. Zudem wirkt sie seit 2013 mit 3 Regionalbüros in die Fläche und wird deutschlandweit als zukunftsweisendes Modell – aufgrund der flexiblen, temporär, thematisch und/oder lokal passgenauen Arbeit - wahrgenommen. So hat z. B. die Stiftung Mercator im Rahmen ihres Programms „Kreativpotentiale“ die Unterstützung der Regionalbüros der Plattform Kulturelle Bildung bis 2017 finanziell mit abgesichert. Frage 30: Wie bewertet die Landesregierung die prekäre Arbeitssituation im Kunst- und Kulturbereich und welche Folgen haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse langfristig auf die Angebote kultureller Bildung und der Kultur insgesamt? Zu Frage 30: Die Problematik prekärer Beschäftigung ist keine Spezifik des kunst- und Kulturbereiches. Sie ist vielmehr überall dort anzutreffen, wo Beschäftigung durch Niedriglohn geprägt, häufig diskontinuierlich und nicht auf Dauer angelegt ist und keine Absicherung durch die Sozialversicherung sowie nur geringen arbeitsrechtlichen Schutz aufweist. Betroffen sind sowohl abhängig Beschäftigte als auch Selbstständige und Freiberufler. Es liegen keine spezifischen jährlichen systematischen Erhebungen zur sozialen Situation der in künstlerischen Berufen Tätigen vor. Konkrete Auswirkungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunst- und Kulturschaffenden auf die Angebote kultureller Bildung und der Kultur sind daher nicht darstellbar. Eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Situation in diesem Berufszweig ist in jedem Fall nur durch das Engagement von vielen Beteiligten auf allen Ebenen und in verschiedenen Sektoren zu erreichen. In diesem Sinne wird beispielsweise noch in diesem Jahr im Land Brandenburg eine zentrale Beratungsstelle für kultur- und kreativschaffende Akteure eingerichtet. Die Beratungsstelle ist eine Initiative des MWE in Kooperation mit dem MWFK, die mithilfe von ESF- und Landesmitteln finanziert wird. Die Einrichtung wird zeitgemäße, branchenspezifische Coaching-, Qualifizierungs- und Beratungsangebote anbieten, die vor allem auch dazu beitragen sollen, dass die in Kultur und Kunst Tätigen wirtschaftlich mehr aus ihrem Schaffen ziehen und angemessen Einnahmen erzielen können. Frage 31: In welcher Form werden die kulturellen Fachverbände und die Kunst- und Kulturschaffenden an den Entscheidungen des Landes zur kulturellen Bildung beteiligt? Wie sind sie in die Vergabe von Fördermitteln einbezogen? Zu Frage 31: Bei der Erarbeitung von Grundsatzpapieren des Landes (z.B. Konzept Kulturelle Bildung und Kulturpolitische Strategie) war und ist die Einbeziehung der kulturellen Fachverbände Bestandteil des Verfahrens. Das gilt ausdrücklich für die Fachverbände aller Sparten und Genres. Neu ist seit 2013, dass zwischen der Landesregierung und diesen Verbänden systematisch Rahmenvereinbarungen geschlossen werden , die beiden Seiten Klarheit über die jeweiligen strategischen Ziele geben. Über die regelmäßigen vielfältigen Arbeitskontakte hinaus führt das MWFK mit allen Spartenverbänden ein reguläres jährliches Gespräch auf Abteilungsleiterebene, um sich u.a. zu den Fragen kultureller Bildung auszutauschen. Die Vergabe der jährlich zur Verfügung stehenden Kulturprojektfördermittel des MWFK, erfolgt orientiert an der inhaltlichen Zielsetzung der Kulturpolitischen Strategie 2012. Die Einbindung von kulturellen Fachverbänden erfolgt jeweils Anlass bzw. Sparten bezogen (Vgl. auch die Antwort zu Frage 27). Beispielsweise erfolgte im Haushaltsjahr 2014 eine enge Abstimmung und Beteiligung des Landesfachverbandes der freien Theater im Rahmen des Jury-Verfahrens bei der Vergabe jährlicher Projektfördermittel an Theater in freier Trägerschaft. Ergänzend wird auf den VdMK verwiesen, der vom MWFK ebenfalls im Haushaltsjahr 2014 mit der Durchführung des Bewilligungsverfahrens für das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ beauftragt war. Der VdMK nimmt als Beliehener hoheitliche Aufgaben wahr. Im Rahmen der Beleihung des Fachverbandes setzte dieser mit dem MWFK abgestimmte und veröffentlichte Förderlinien für alle Teilbereiche des Förderprogramms um. Frage 32 Welche Maßnahmen sind geplant, um einem drohenden Fachkräftemangel in Brandenburg im Bereich der Kultur/der Kulturvermittlung entgegenzuwirken? Welche (akademischen) Ausbildungsmöglichkeiten stehen im Land Brandenburg im Bereich von Kunst, Kultur und Kulturvermittlung zur Verfügung? An welchen Institutionen? Frage 33: Welche relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es im Land Brandenburg und von wem? Zu Frage 32 und 33: Gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern aus der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberschaft hat es sich die Landesregierung mit der Fachkräftestrategie des Landes „Fachkräfte bilden – halten und für Brandenburg gewinnen“ zur Aufgabe gemacht, alle Handlungsoptionen zu nutzen, um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel und bestehenden Fachkräfteengpässen entgegenzuwirken. Die im Rahmen dieser Strategie nachfolgend skizzenhaft dargestellten Maßnahmen, die nicht explizit für den Bereich von Kunst, Kultur und Kulturvermittlung konzipiert sind, eignen sich dennoch auch zur Bekämpfung des in diesen Bereichen drohenden Fachkräftemangels. Stichwort „bilden“:  Das Land Brandenburg (MASGF) wird die sog. Weiterbildungsrichtlinie fortführen. In einem res- sortübergreifenden Ansatz werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen sowie modellhafte weiterbildungsbezogene Projekte zu bestimmten vorgegebenen Themen – u.a. mit dem Ziel der Erschließung weiterer Fachkräftepotentiale – gefördert.  Mit dem ESF-geförderten Projekt „Fach- und Arbeitskräfte in Brandenburg“ bei der Zukunftsagentur Brandenburg (ZAB) gibt es Anlaufstellen für Betriebe und Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger (Regionalbüros für Fachkräftesicherung, Servicestelle ArbeitsweltElternzeit , Weiterbildung Brandenburg/Weiterbildungsdatenbank). Neben entsprechenden Orientierungsberatungen werden Kooperationen der regionalen Unternehmen zur Fachkräftesicherung unterstützt. Auch wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Unternehmen unter anderem mit den Wirtschafts-fördereinrichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte, den Wirtschaftsverbänden , den Arbeitsagenturen, den Sozialpartnern, den Forschungseinrichtungen und Hochschulen gefördert.  Gemeinsam mit der Stiftung Mercator hat das Land Brandenburg das Projekt „ErprobenVernetzen -Verankern/Kulturelle Bildung in die Fläche“ gestartet. Ein Teil des Vorhabens ist die Qualifizierung von Kulturpartnern, Lehrpersonal und pädagogischen Fachkräften. Stichwort „halten“: 1) Mit der neuen ESF-Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Gewinnung und Einstellung von Studierenden und jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Es werden zum einen Stipendien zur Erstellung einer Hochschulabschlussarbeit, die sich an einer betrieblichen innovativen Aufgabe eines KMU orientiert, finanziert. Außerdem werden die Teilzeitbeschäftigung von WerkStudierenden in KMU gefördert sowie die Beschäftigung von neu in KMU einzustellenden Hochschul- oder Aufstiegsfortbildungsabsolventinnen und -absolventen. 2) Das MASGF fördert Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für Gründungswillige in der Vorgründungsphase bereits seit dem Jahr 2001 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit der gemeinsamen Förderrichtlinie des MASGF und MWE für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Existenzgründerinnen und -gründer wird die erfolgreiche Förderung des Landes in der kommenden Förderperiode weitergeführt. 3) Im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode wird eine durch das MWE und das MWFK gemeinsam finanzierte zentrale Beratungsstelle eingerichtet werden, deren Fokus auf Freiberufler, Einzel - und Kleinstunternehmen im Bereich Kultur und Kreativwirtschaft gerichtet sein wird und die entsprechende Qualifizierungs- und Coachingangebote vorhalten wird (siehe Antwort zur Frage 30). Stichwort „gewinnen“:  Mit dem Fachkräfteportal Brandenburg – http://www.fachkraefteportal-brandenburg.de/ – werden für in- teressierte potentielle Rückkehrer/innen und Zuwandernde vielfältige Informationen zum Arbeiten und Leben in Brandenburg angeboten. Hinsichtlich der Studienangebote im Land Brandenburg in den Bereichen „Kunst“, „Kultur“ und „Kulturvermittlung “ wird auf die Anlage verwiesen. Musik- und Kunstschulen Frage 34: Wie viele und welche öffentlichen Kunst- und Musikschulen werden derzeit vom Land gefördert? Wie viele Kinder werden durch diese jährlich erreicht? Wie haben sich die Förderungen und die Schülerzahlen in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte für das ganze Land Brandenburg und für die Landkreise einzeln aufschlüsseln) Zu Frage 34: Die folgenden Antworten beziehen sich aus statistischen Gründen auf jene Kunst- und Musikschulen, die nach dem BbgMKSchulG gesetzlich förderfähig sind. Die Förderentscheidungen für das Jahr 2015 sind im Rahmen der Vorläufigen Haushaltsführung noch nicht abschließend getroffen. Daher wird auf das Jahr 2014 Bezug genommen. Im Jahr 2014 wurden 29 Musikschulen bzw. Musik- und Kunstschulen sowie 5 Kunstschulen vom Land auf der Grundlage des BbgMKSchulG sowie aus dem Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ gefördert. Da bei der Bemessung der gesetzlichen Förderung in 2014 erstmals auch die an den Schulen unterrichteten Schülerinnen und Schüler bezogen auf das dem Förderjahr vorausgehende Kalenderjahr mit zu berücksichtigen waren, verfügt die Landesregierung bisher nur über valide Angaben zu den Schülerzahlen des Jahres 2013. Diese werden nach den Vorgaben der Verordnung zur Bemessung der Förderbeträge nach dem BbgMKSchulG vom 28. Juli 2014 ermittelt. Danach wurden im Jahr 2013 insgesamt 33.253 Musikschülerinnen und -schüler und 1.260 Kunstschülerinnen und -schüler unterrichtet. Eine statistische Erfassung, wie viele dieser Schülerinnen und Schüler Kinder sind, steht der Landesregierung nicht zur Verfügung. Die Landesförderung der öffentlichen Kunst- und Musikschulen ist in den vergangenen 5 Jahren nahezu konstant geblieben. Bedingt durch das neue BbgMKSchulG gab es im Jahr 2014 Mittelverschiebungen zwischen dem Musik- und Kunstschulbereich. Die bisherige Projektförderung, die drei Kunstschulen zu Gute kam, wurde in eine gesetzliche Förderung mit einem Fördervolumen von 141.000 € umgewandelt. An dieser gesetzlichen Kunstschulförderung partizipierten 2014 fünf Kunstschulen und zwei Kunstschulbereiche an Musikschulen. Die Erhöhung im Kunstschulbereich um 51.000 € erfolgte zu Lasten des Musikschulbereiches, dem zuvor jährlich jeweils 2,6 Mio. € gesetzliche Fördermittel zur Verfügung standen. Aufgeteilt nach Trägerart ergibt sich für das Land die folgende Zuschussverteilung im Jahr 2014: Zuschuss an kreisgetragene Schulen: 1.617.036,17 EUR Zuschuss an städtisch getragene Schulen: 753.461,13 EUR Zuschuss an privat getragene Schulen: 319.502,70 EUR Gesamt: 2.690.000,00 EUR Valide Daten zur Schülerzahl sind dem MWFK erst mit eigenständiger Abwicklung der Förderverfahren ab dem Förderjahr 2014 möglich. Zudem wurde erstmals im Förderjahr 2014 gemäß § 6 Abs. 2 BbgMKSchulG die Schülerzahl zur Bemessung der Höhe der Landesförderung herangezogen. Bis zum Jahr 2013 wurden die Förderverfahren, erstens, mittels Beleihung durch den Verband der Musik- und Kunstschulen wahrgenommen. Zweitens waren die Schülerzahlen bis 2013 nicht Grundlage der Höhe der Bemessung der Landesförderung. Im Sinne der Datenkonsistenz sollen daher im Folgenden die Förderdaten des Jahres 2014 für die kommunal getragenen Schulen, deren Haushaltspläne öffentlich zugänglich sind, dargestellt werden. Landkreise/ kreisfreie Städte Musik-/ Kunstschule Schülerzahl Fördersumme 2014 Barnim Musikschule des Landkreises Barnim 1.412 102.245,92 Euro Dahme-Spreewald Kreismusikschule Dahme-Spreewald 1.507 118.982,14 Euro Elbe-Elster Kreismusikschule „Gebrüder Graun“ 2.159 178.056,05 Euro Havelland Musik- und Kunstschule Havelland (kreisliche Trägerschaft) Städtische Musikschule Rathenow (städtische Trägerschaft) Creatives Zentrum „Haus am Anger“ Falkensee (städtische Trägerschaft) 2.091 527 185 165.761,38 Euro 48.121,61 Euro 22.444,47 Euro Märkisch-Oderland Kreismusikschule Märkisch-Oderland 1.395 112.949,08 Euro Oberhavel Kreismusikschule Oberhavel (kreisliche Trägerschaft) Musikschule Hennigsdorf (städtische Trägerschaft ) 1.188 1.215 83.800,00 Euro 72.081,37 Euro OberspreewaldLausitz Musikschule des Landkreises Oberspreewald -Lausitz 1.069 86.324,03 Euro Oder-Spree Bildungs-, Kultur- und Musikschulzentrum Oder-Spree 2.264 172.370,65 Euro Ostprignitz-Ruppin Kreismusikschule Ostprignitz-Ruppin (kreisliche Trägerschaft) Jugendkunstschule Neuruppin (städtische Trägerschaft) 861 138 68.810,10 Euro 16.669,50 Euro Potsdam-Mittelmark Kreismusikschule Potsdam-Mittelmark 3.888 254.948,84 Euro Prignitz Kreismusikschule Prignitz 656 69.565,32 Euro Spree-Neiße Musik- und Kunstschule „J.T. Römhild“ Spree-Neiße (kreisliche Trägerschaft) Städtische Musikschule Guben (städtische Trägerschaft) 703 610 63.341,13 Euro 45.619,35 Euro Teltow-Fläming Kreismusikschule Teltow-Fläming (kreisliche Trägerschaft) Musik- und Kunstschule Ludwigsfelde (städtische Trägerschaft) 1.159 594 87.103,59 Euro 34.648,84 Euro Uckermark Kreismusikschule Uckermark (kreisliche Trägerschaft) Musik- und Kunstschule Schwedt/Oder (städtische Trägerschaft) 1.083 789 Musikschüler , 337 Kunst- schüler 52.778,14 Euro 97.908,73 Euro Potsdam Städtische Musikschule Potsdam 1.676 151.027,13 Euro Brandenburg an der Havel Städtische Musikschule Brandenburg an der Havel 673 53.525,24 Euro Cottbus Konservatorium Cottbus 1.066 106.607,16 Euro Frankfurt (Oder) Städtische Musikschule Frankfurt (Oder) 1.329 104.807,73 Euro Land Brandenburg gesamt (ohne Schulen in privater Trägerschaft ) 30.574 2.370.497,50 Euro Auf die Schulen in privater Trägerschaft, deren Haushaltspläne nicht öffentlich zugänglich sind, entfällt demnach eine Gesamtfördersumme in Höhe von 319.502,50 Euro. Frage 35: In welchem Umfang beteiligen sich das Land Brandenburg, die Kommunen und die Nutzer an der Finanzierung der öffentlichen Musik- und Kunstschulen? (Bitte für die Jahre 2010 bis 2013 auflisten) Zu Frage 35: Der Landesregierung stehen keine statistischen Daten zur Aufteilung der Beteiligungen zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der nach dem BbgMSchulG bzw. BbgMKSchulG erforderlichen Prüfung der angemessenen kommunalen Trägerbeteiligung liegen für den Zeitraum 2010 bis 2013 valide Daten für die Kommunen zu den Musikschulen vor, die der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. als Beliehener zur Umsetzung der gesetzlichen Musikschulförderung erhoben hat: 2010: 54,2 Prozent (kommunaler Anteil) 2011: 53,0 Prozent (kommunaler Anteil) 2012: 52,6 Prozent (kommunaler Anteil) 2013: 53,7 Prozent (kommunaler Anteil) Frage 36: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der öffentlichen Kunst- und Musikschulen? Zu Frage 36: Insbesondere die öffentlichen Musikschulen sind mit 29 Hauptstellen und knapp 400 Zweigstellen präsent im gesamten Land. Sie stehen für eine nahezu flächendeckende Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen musikalischen Bildungsangeboten für alle Bevölkerungsschichten ohne Abhängigkeit von sozialen Hintergründen. Die 23 kommunal getragenen öffentlichen Musikschulen leisten hierzu einen besonderen Beitrag, da sie auch in peripheren ländlichen Gebieten vertreten sind. Das Netz der Kunstschuleinrichtungen ist sehr heterogen. Die öffentlichen Kunstschulen befinden sich überwiegend noch in einem Aufbaustadium und sind bisher nach dem BbgMKSchulG vorläufig anerkannt. Sie vollziehen gegenwärtig einen zielstrebigen Entwicklungsprozess, um Qualität und Vielfalt ihrer Angebote auszubauen. Durch künstlerische Bildungsangebote z.B. in den Sparten Bildende und Angewandte Kunst, Theater, Tanz oder Literatur tragen sie dazu bei, die Künste in ihrer Breite und Vielfalt zu vermitteln . Öffentliche Kunst- und Musikschulen übernehmen mit ihrer Arbeit eine wichtige Rolle, um bei Kindern und Jugendlichen eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung und -entfaltung zu unterstützen. Sie nehmen daher eine wichtige öffentliche Gemeinschaftsaufgabe wahr. Durch zunehmende Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen, Kitas und anderen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wird den Kindern und Jugendlichen der Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Kunst- und Musikschulen erleichtert. Kinder und Jugendliche werden in die Lage versetzt, sich künstlerisch auszudrücken und damit ihre kreativen Potentiale zu entfalten. Daneben werden aber auch weitere Schlüsselkompetenzen wie z.B. Konzentrations- und Gestaltungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz oder Teamfähigkeit herausgebildet. Frage 37: Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der Musik- und Kunstschulen zur Umsetzung der Inklusionsziele der Regierung? Welche Beispiele gelungener Inklusionsarbeit gibt es hier? Werden die Bemühungen ausgebaut und unterstützt? Zu Frage 37: Die Antwort bezieht sich auf die öffentlichen Musik- und Kunstschulen, wie sie in der Antwort zu Frage 34 definiert wurden. Das rückwirkend seit 01.01.2014 in Kraft befindliche neue BbgMKSchulG sieht erstmals für die staatliche Anerkennung der Musikschulen und Kunstschulen die Voraussetzung vor, dass diese geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderungen zugängliche Angebote zu gestalten. Mit dieser gesetzlichen Anforderung verbindet sich auch das in der UNBehindertenrechtskonvention verankerte Leitprinzip der Inklusion. Da die staatlichen Anerkennungsverfahren für die Musikschulen erstmals in diesem Jahr nach dem neuen BbgMKSchulG durchgeführt werden , verfügt die Landesregierung noch nicht über einen ausreichenden Gesamtüberblick zur Umsetzung der Inklusionsziele durch die Musikschulen. Im Rahmen der im Jahr 2014 durchgeführten vorläufigen Anerkennungsverfahren für die Kunstschulen konnte festgestellt werden, dass diese bereits Aktivitäten entfaltet haben, um den Zielstellungen der Inklusion gerecht zu werden. So sind bereits viele Unterrichtsangebote der Kunstschulen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet. Können Unterrichtsangebote für Menschen mit Behinderungen in den Kunstschulen nicht zugänglich realisiert werden, so besteht häufig bereits eine Kooperationstätigkeit der Kunstschulen mit Behinderteneinrichtungen und Inklusions- oder Förderschulen, bei der die Lehrkraft aus der Kunstschule in der Einrichtung bzw. Schule vor Ort die jeweiligen kunstpädagogischen Angebote vermittelt. Die Lehrkräfte sind vielfach bereits im Umgang mit Unterschiedlichkeit sensibilisiert . Gleichwohl befinden sich derzeitig alle Kunstschulen in Hinblick auf die Verwirklichung der Inklusionsziele in einem stetigen Entwicklungsprozess, der insbesondere auch mit einer weiteren Qualifizierung des Lehrkräftebestandes für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen und der Herstellung der Barrierefreiheit in ihren verschiedenen Dimensionen (z.B. Information, Kommunikation, bauliche Anforderungen ) verknüpft ist. Mit den Zielstellungen des Landesprogramms „Musische Bildung für alle“ wird von Beginn an ein Förderschwerpunkt der Landesregierung darin gesehen, Angebote der Musikschulen zu entwickeln bzw. so auszurichten und zu realisieren, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Interessen von Menschen mit Behinderung gerecht werden. Die Förderimpulse durch das Programm „Musische Bildung für alle“ haben bereits verschiedene Aktivitäten der öffentlichen Musikschulen bewirkt, die auch die Umsetzung der Inklusionsziele positiv beeinflussen . 13 der derzeitig 84 landesweit bestehenden Inklusionsschulen sowie 8 Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“, „emotionale-soziale Entwicklung“ und „geistige Behinderung“ nehmen derzeitig am Teilprogramm „Klasse: Musik“ teil, das in Kooperation mit den öffentlichen Musikschulen umgesetzt wird. Auch hinsichtlich des Teilprogramms „Klingende: Kita“, das ebenso in Kooperation mit den öffentlichen Musikschulen realisiert wird, arbeiten alle teilnehmenden 17 Kitas inklusiv. Die einbezogenen Musikschullehrkräfte werden hierdurch mit den inklusionspädagogischen Anforderungen zunehmend vertrauter. Darüber hinaus kann als besonders gelungenes Beispiel die vom Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) im Rahmen des Förderprogramms entwickelte Initiative „Inklusive:Musik – Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung“ benannt werden, die die Grundlage für eine langfristig angelegte Kooperation zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und öffentlichen Musikschulen schafft. Durch den VdMK werden mit Programmmitteln Instrumente, z.B. Perkussionsinstrumente, Instrumentarium für die Elementare Musikpädagogik (EMP) oder Bandequipment angeschafft, die den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Musikschullehrkraft steht für die musische Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen 90 Minuten wöchentlich zur Verfügung. Die Personalkosten werden ebenso aus den Mitteln des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ bereitgestellt. Es handelt sich immer um einen gemeinsamen Unterricht von einer/einem Betreuer(in)/ Lehrer(in)/Erzieher(in) der jeweiligen Einrichtung und einer für das Fach „Schlagwerk/Schlagzeug“, EMP oder einem anderen Fach ausgebildeten Fachlehrkraft der kooperierenden Musikschule. Derzeitig kooperieren 7 öffentliche Musikschulen mit 8 Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z.B. Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Behinderung“. Mit der Entwicklung der Initiative wurde vom VdMK ein eigener Fortbildungslehrgang „Inklusive:Musik“ ins Leben gerufen, da geeignete sonder- und inklusionspädagogische Lehrgänge für Musikschullehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal der Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht angeboten wur- den. Die Musikschullehrkräfte erhalten in dem Lehrgang eine Einführung in sonder- und inklusionspädagogische Arbeitsfelder, um den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Teilnehmergruppen in der Bildungsarbeit gerecht zu werden. Das pädagogische Fachpersonal der Behinderteneinrichtungen erhält eine musikpädagogische Schulung, um musikalische Angebote auch im Alltag der Einrichtung zu integrieren. Der Lehrgang knüpft an Inhalte der elementaren Musikpädagogik an, die sich in besonderer Weise zum Einsatz in sozial- und integrationspädagogischen sowie therapeutischen Kontexten eignet. Dazwischen erfolgen Hospitationen der Musikschullehrkräfte in den Einrichtungen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Initiative „Inklusive Musik“ die Kooperationstätigkeit der Musikschulen weiter auszubauen. Bereits in 2015 sollen 8 weitere Einrichtungen hinzukommen. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen des Landesprogramms den Ausbau der Inklusionsarbeit der öffentlichen Musikschulen. Kooperationen mit Kindergärten, Schule und außerschulischer Jugendarbeit/mit anderen Kultureinrichtungen /überregionale Kooperationen/Qualifizierung Frage 38: Wie schätzt die Landesregierung Quantität und Qualität kultureller Bildung im Schulsystem ein? Zu Frage 38: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat seit dem Landtagsbeschluss zur Kabinettvorlage „Kulturelle Bildung“ umfangreiche Initiativen entwickelt, die zur Stärkung der Kulturellen Bildung an Schulen dienen. Das betrifft Ressourcenbereitstellung (siehe Antwort zu Frage 9), die Verankerung der Kulturellen Bildung als Querschnittsthema in den neuen Rahmenlehrplänen Berlin und Brandenburg (vgl. Antwort zu Frage 44), die Intensivierung von ressortübergreifender Zusammenarbeit (vgl. Antwort zu Frage 63), einbegriffen die Unterstützung von regionalen Partnerschaften. Die Quantität und Qualität kultureller Bildung dient an Schulen zur Qualitätssicherung von Unterricht und Schulkultur und wird momentan besonders intensiv im ländlichen Raum unterstützt. Frage 39: Welche Rolle spielen außerschulische und schulische Partnerschaften in der kulturellen Bildung? Welche gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 39: Schulische und außerschulische Partnerschaften spielen bei der kulturellen Bildung eine wesentliche Rolle und ergänzen sich (vgl. Antwort zu Frage 21). Auch die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe hat aus Sicht der Landesregierung eine zentrale Bedeutung, die auch den Bereich der kulturellen Bildung einschließt. Die Zusammenarbeit vollzieht sich auf der lokalen Ebene zwischen einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe und Schulen. Eine diesbezügliche Übersicht auch mit spezifischen Aussagen zur Jugendkulturarbeit liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 40: Wie viele Kinder und Jugendliche können derzeit dadurch insgesamt angesprochen werden? Zu Frage 40: Statistische Erhebungen liegen nicht vor. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport achtet auf eine ausgewogene Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aus allen Jahrgangsstufen. Frage 41: Welche Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt? Zu Frage 41: Ein Haushaltstitel „Kulturelle Bildung“ zur Bereitstellung von Mitteln ist im Einzelplan 05 nicht vorhanden . Drittmittelgeber werden in der Antwort zu Frage 9 benannt. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden zum weit überwiegenden Maße von den Landkreisen , kreisfreien Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht, welche Mittel die jeweiligen Gebietskörperschaften für Zwecke der Jugendkulturarbeit einsetzen, liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 42: Wie werden Kommunen/Schulen/Kindergärten/Pädagogen angeregt, Kindern und Jugendlichen kulturelle Angebote näher zu bringen? Zu Frage 42: Die Landesregierung stellt Informationen über Programme und Angebote auf dem Bildungsserver Berlin -Brandenburg zur Verfügung. Gleichermaßen informiert sie mit der Internetplattform zur Kulturellen Bildung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über grundsätzliche Fragen der Kulturellen Bildung im schulischen und außerschulischen Bereich. Seit 2012 wurde die Verlinkung mit der Plattform für kulturelle Bildung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgenommen und somit die Kontaktmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen in der kulturellen Szene hergestellt. Kindertagesstätten und Schulen gestalten ihre Angebote im Bereich Kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche im Rahmen ihrer Eigenverantwortung selbst. Auch die Kommunen gestalten ihre Angebote kultureller Bildung im Rahmen kommunaler Eigenverantwortung. Die Landesregierung unterstützt diese Aktivitäten im Rahmen des Konzeptes „Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg“. Auch hier sind die Plattform Kulturelle Bildung und die drei Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau wichtige Ansprechpartner und Mittler. Konkrete Programme, wie „Klasse: Musik“ und „Klingende Kita“ tragen auf ihre Weise dazu bei, das Thema Kulturelle Bildung in die Breite zu tragen (sh. auch Antwort zu Frage 46 und 47). Frage 43: Wie werden schulische und außerschulische Einrichtungen miteinander verknüpft? Wer übernimmt diese Aufgabe? Zu Frage 43: Wie bereits in Frage 21 und 29 ausgeführt, gibt es eine Vielzahl an außerschulischen Trägern kultureller Bildung im Land. Das Kooperationsinteresse zwischen Schule und Kulturträgern hat sich im Zuge der Ganztagsschulentwicklung verstärkt. Um geeignete Partnerschaften zu knüpfen, bedarf es oft einer gewissen Vermittlungs- und Moderationsarbeit. Diese wird seit 2009 durch die Plattform Kulturelle Bildung und aktuell verstärkt durch die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau geleistet. Zudem gibt es seit Jahren die spartenspezifische Beratung durch die kulturellen Landesverbände, die Ansprechpartner für die Szene aber auch für Schulen und Bildungsträger sind. Den Schulen obliegt es laut dem Brandenburger Schulgesetz (BbgSchulG) in ihrer Selbständigkeit zu entscheiden, ob und wie sie als ein „Ort offener kultureller Tätigkeit“ § 7 Abs.8 BbgSchulG) regional in Erscheinung treten wollen. Eine räumliche Nähe von Schule und beispielsweise einer Kreismusikschule bringt nicht nur kurze Wege für Schülerinnen und Schüler, sondern auch umfangreiche Synergieeffekte mit sich. Die Selbstständigkeit von Schule betrifft aber auch die Möglichkeit, an Förderprogrammen von Drittmittelgebern und des Bundes unter Einhaltung förderrechtlicher Bedingungen, d.h. in Absprache mit dem Schulträger, teilzunehmen. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen bei der Nutzung von Fördermitteln eine enge inhaltlich-konzeptionelle Verknüpfung mit regionalen Partnern verschiedener künstlerischer und kultureller Professionen. Frage 44: Welche Rolle spielt kulturelle Bildung im Lehrplan/im Ganztagsangebot? Wo liegen die Schwerpunkte? Zu Frage 44: In der aktuellen Entwurfsfassung des Rahmenlehrplans ist kulturelle Bildung eines der zwölf übergeordneten Themen. Kulturelle Bildung wird dort definiert: „Alle Aktivitäten beruhen auf der Erkenntnis, dass ästhetisches Wahrnehmen und Gestalten zentrale Bestandteile allgemeiner Bildung sind. [ ...] Im Zentrum steht die Entwicklung von Ausdrucks- und Gestaltungskompetenz . Die Schülerinnen und Schüler erweitern sie, indem sie ästhetische und soziale Wirkungen künstlerischen Handelns erproben, reflektieren und kulturelle Erscheinungen kritisch befragen . […] Aufgabe der Schule ist es, diese Erscheinungen in ihrer sinnlichen, atmosphärischen und geistigen Form fassbar zu machen, zu erhalten und zu entwickeln.“ Der Entwurf impliziert einen handlungsorientierten Lernbegriff und wertet eigenständiges kulturelles Erfahrungswissen auf Seiten der Lernenden auf. Damit geht der Anspruch einher, kulturelle Bildung als Querschnittthema in vielen Fächern zu stärken. Schulen mit Ganztagsangeboten haben die Verpflichtung und die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote zu unterbreiten, bei denen die Beschäftigung sowohl mit unterrichtsbezogenen als auch "freien" Themen im Mittelpunkt steht. Künstlerische Angebote werden dabei oft gewählt, da sie den Anspruch an schülerbezogene Gestaltung sehr gut erfüllen können. Dabei ergeben sich Lernsituationen, die Erfahrung und Ausdruck ermöglichen. Eine Kooperation mit freien Künstlern, künstlerischen Projekten und Kulturinstitutionen ist daher für viele Ganztagsschulen fester Bestandteil der Tagesgestaltung. Der Qualifizierung von Fachkräften zur Gestaltung für ein entsprechendes Ganztagsangebot widmet sich derzeit das Projekt „d.Art“ (gefördert durch das BMBF). Hier werden Künstlerinnen und Künstler für Nachmittagsangebote im schulischen Betrieb weitergebildet. Das von der Stiftung Mercator geförderte Projekt „Erproben-Vernetzen-Verankern/Kulturelle Bildung an Schulen in die Fläche“ unterstützt „3 KulturSchulen“ über drei Jahre hinweg. Alle drei Schulen sind Ganztagsschulen und beziehen ihre jeweiligen kulturellen Angebote (mit festen Partnern) in die Rhythmisierung des Schulalltags ein. Die Schulen liegen in den ländlichen, strukturschwachen Regionen Brandenburgs und haben die Aufgabe, sich mit der Problematik von Abwanderung und schwacher Infrastruktur auseinanderzusetzen. Frage 45: Welche Kooperationen zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musik- und Kunstschulen gibt es in Brandenburg? Welchen Stellenwert haben die Kooperationen nach Meinung der Landesregierung? Zu Frage 45: Die Kooperationen zwischen öffentlichen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen sind im Wesentlichen nach der Struktur des Teilprogramms „Klasse: Musik“ ausgerichtet. Danach werden an allgemeinbildenden Schulen Musikklassen (elementare Musikklassen, Instrumentenkarussell, Gitarren-, Streicher-, Bläser-, Perkussions- und Singklassen) eingerichtet, die von einem Tandem aus Lehrkraft der Schule und der Musikschule unterrichtet werden. Die jeweilige Musikklasse wird für einen Zeitraum von zwei Jahren eingerichtet. Turnusmäßig erfolgt dementsprechend alle zwei Jahre der Wechsel der Instrumente an nachrückende Klassen. Der Musikklassenunterricht findet im Rahmen der regulären Stundentafel mit 2 bis 3 Unterrichtsstunden pro Woche statt. Derartige Kooperationen nehmen nach Ansicht der Landesregierung einen wichtigen Stellenwert ein, um über den regulären Schulunterricht hinaus gehende Angebote der musischen Bildung einem breiten Kreis von Kindern und Jugendlichen zu eröffnen. Kinder und Jugendliche, die aufgrund von sozialen Hintergründen nicht das Interesse und die Motivation entwickeln, eine Musikschule oder Kunstschule zu besuchen, sind im schulischen Kontext unter erleichterten Bedingungen für die Teilnahme an entsprechenden Angeboten ansprechbar und motivierbar. Damit wird zudem der Chancengleichheit zur Talententwicklung eine breitere Basis gegeben. Wie bereits in der Antwort zu Frage 37 dargestellt, sind die Kooperationsprojekte eine wichtige Option, Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu den Unterrichtsangeboten zu ermöglichen, insbesondere wenn zugängliche Angebote in den Räumen der Musikbzw . Kunstschulen aus infrastrukturellen Gründen oder aufgrund der Art der Behinderung nicht gewährleistet werden können. Die zurzeit gültige Rahmenvereinbarung zwischen dem Verband der Musik- und Kunstschulen (VDMK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport „bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit der Schulen und Musikschulen im Land Brandenburg. Ziel ist es, musikpädagogische Angebote für möglichst alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen Herkunft sicherzustellen und damit die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen.“ (§ 1). Die Anzahl der auf Grund dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Kooperationsverträge ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 46: Wie hoch ist die Zufriedenheit bei Schülern, Eltern und Lehrern, die an den Programmen beteiligt sind? Zu Frage 46: Der Landesregierung steht zur Beantwortung dieser Frage der Ergebnisbericht vom März 2013 zur begleitenden Evaluation der Teilprogramme „Klasse: Musik“ und „Klingende Kita“ von Frau Prof. Dr. Susanne Keuchel (Zentrum für Kulturforschung) zur Verfügung. Evaluationsgrundlage war das Schuljahr 2011/2012. Insgesamt ist eine sehr positive Beurteilung aller beteiligten Akteure (Eltern, Kinder, Lehrkräfte an den allgemein bildenden Schulen und Musikschulen, Erzieher(innen), Einrichtungsleiter (innen) festzustellen. Nahezu alle befragten Eltern (88%) und Kinder (85%) waren danach zufrieden bzw. sehr zufrieden mit den Projekten des Landesprogramms. Erfreulich ist dabei die Beobachtung, dass die Schulbildung der Eltern und/oder die künstlerische Vorerfahrung der Kinder keinen Einfluss auf die Zufriedenheit der Eltern und Kinder haben. Die Kinder schätzen nach eigenen Aussagen vor allem die Möglichkeit selbst künstlerisch aktiv zu werden, die Selbstbestätigung in Form von Lernerfolgen oder Auftritten sowie das gemeinsame Musizieren in der Klasse. 85% der teilnehmenden Kinder haben solche positiven Aspekte genannt. Sowohl die Musikschullehrkräfte als auch die beteiligten Lehrkräfte in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zeigen sich zufrieden mit der musikalischen Entwicklung der Kinder. Sehr positiv urteilen hier vor allem die Einrichtungsleiter und -innen sowie generell die Beteiligten der Grundschulen. Neben den musikalischen Fähigkeiten wirkt sich das Projekt auch auf andere Leistungen der Schüler aus. Grundsätzlich ist die Entwicklung sozialer wie auch weiterer Schlüsselkompetenzen bei allen teilnehmenden Kindern spürbar. In allen Einrichtungen wird an erster Stelle die veränderte Wahrnehmung der Potenziale der Schüler und Vorschulkinder (71%) genannt. So erfolgt eine neue Sicht auf Schüler, insbesondere leistungsschwache, die sich dann in kulturellen Bildungsprojekten ganz anders bewähren. Ebenfalls an erster Stelle werden von den Einrichtungen die Veränderungen in der Gruppendynamik bzw. das sozia- le Miteinander (71%) hervorgehoben. Neben der positiven Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen wird auch auf einen Anstieg des Selbstbewusstseins und des Verantwortungsbewusstseins hingewiesen. Beobachtet wurden zudem wachsende Selbständigkeit wie auch bessere motorische und sprachliche Fähigkeiten. Drei Viertel aller befragten Kinder möchten über die Projekte des Landesprogramms hinaus künstlerisch -kreativ tätig sein. Nahezu alle befragten Eltern der an den zwei Förderschwerpunkten teilnehmenden Kinder (93%) wünschen sich eine Fortführung der musischen Förderung ihrer Kinder. Während sich in diesem Kontext das Gros in allen Elterngruppen (80%) hier jedoch für eine weitere Förderung im schulischen Bereich ausspricht, sind immerhin auch 43% der Eltern bereit, ihre Kinder privat zu fördern. Ein besonderer Erfolg ist dabei der Umstand, dass auch 63% der bildungsfernen Eltern mit Kindern ohne künstlerische Vorerfahrung gleichfalls an einer schulischen Fortführung der Förderschwerpunkte interessiert sind. Dies gilt auch für die Mehrheit der Kinder ohne künstlerisch-kreative Vorerfahrung. Das Gros strebt dabei eine musikalische Betätigung an. Frage 47: Wie hoch ist die Nachfrage/der Bedarf bei den allgemein bildenden Schulen/den Kindertagesstätten an einer Kooperation mit den öffentlichen Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg? Wie viele Einrichtungen , wie viele Kinder nehmen landesweit an musikalischen Bildungsangeboten wie „Kita macht Musik“ oder „Klingende Kita“ und „Klasse: Musik“ teil? Wie haben sich die Zahlen seit Programmstart entwickelt? (Bitte für das ganze Land Brandenburg und für die Landkreise einzeln aufschlüsseln.) Zu Frage 47: Die Nachfragen der allgemein bildenden Schulen und Kindertagesstätten liegen höher, als Projekte aus dem Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ bewilligt werden können. Es besteht eine Warteliste von 36 allgemein bildenden Schulen zur Einrichtung von 72 Musikklassen. Bei den Kitas besteht eine Warteliste mit 10 interessierten Einrichtungen. An „Klasse: Musik“ nehmen derzeitig 66 allgemein bildende Schulen und 4.150 Kinder teil. An „Klingende Kita“ nehmen derzeitig 18 Kitas und 1.350 Kinder teil. Im Durchschnitt werden pro Kita 75 Kinder erreicht. Der Landesregierung stehen nachfolgende statistische Erhebungen des Verbandes der Musikund Kunstschulen e.V. zur Verfügung, der mit der Umsetzung der Teilprogramme von der Landesregierung im Rahmen eines Beleihungsvertrages betraut ist. Weitergehende statistische Erfassungen stehen der Landesregierung nicht zur Verfügung. Klingende Kita1 2011 2012 2013 2014 2015 20 Kitas 21 Kitas 19 Kitas 18 Kitas 18 Kitas 1.500 Kinder 1.575 Kinder 1.425 Kinder 1.350 Kinder 1.350 Kinder Klasse: Musik 2010 2011 2012 2013 2014 2015 72 Klassen 116 Klassen 143 Klassen 158 Klassen 166 Klassen 166 Klassen 42 Schulen 45 Schulen 60 Schulen 65 Schulen 66 Schulen 66 Schulen 1.800 Kinder 2.900 Kinder 3.575 Kinder 3.975 Kinder 4.150 Kinder 4.150 Kinder 1 Die Angaben zur Anzahl der Kinder sind Durchschnittswerte. Frage 48: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Annahme von Angeboten der kulturellen Bildung an Kindertagesstätten insgesamt vor? Zu Frage 48: Die Kindertagesstätten haben die Aufgabe, „die Entfaltung der körperlichen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten der Kinder sowie ihrer seelischen, musischen und schöpferischen Kräfte zu unterstützen“. Dieses Ziel wird umfassend in den „Grundsätzen elementarer Bildung abgebildet, die für alle Einrichtungen einen verbindlichen Rahmen setzen. Für die konkrete Umsetzung dieser Ziele sind die Träger und die entsprechenden Fachkräfte in den Kindertagesstätten verantwortlich. Der Landesregierung liegen außer den in der Antwort zu Frage 47 ausgeführten Aspekten keine flächendeckenden Erkenntnisse über die Annahme von Angeboten der kulturellen Bildung an Kindertagesstätten vor. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass es eine Vielzahl von Angeboten kultureller Bildung in Kindertagesstätten gibt. Beispielhaft zu erwähnen ist der Einsatz von geeigneten und fachlich vorbereiteten Kräften zur Ergänzung des fachlichen Profils der Einrichtung, die im Bereich kulturelle Bildung tätig sind nach § 10 Abs. 4 Kita-Personalverordnung. So werden im Einzelfall Maler, Schauspieler , Musiker oder Sprachmittler eingesetzt, um den jeweiligen Bildungsbereich in der Kindertagesstätte mit praktischen Erfahrungen anzureichern. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport fördert darüber hinaus das Projekt „Kita – Musikseminar “, welches vom Landesmusikrat Brandenburg durchgeführt wird und der Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher im Bereich frühmusikalische Bildung und Erziehung zum Ziel hatte. Frage 49: Welche Möglichkeiten der Förderung bestehen für die Träger? Zu Frage 49: Möglichkeiten der Förderung bestehen insbesondere über die Projektförderung. Dabei konzentriert sich die Landesregierung auf die Förderung aus dem Programm „Musische Bildung für alle“ – hier: “Klingende Kita“, das über den VdMK abgewickelt wird. Frage 50: Inwieweit möchte die Landesregierung auch „Klasse: Kunst“ mit dem Verband der Musik- und Kunstschulen etablieren, inwieweit ein Kunst-Pendant zu den Klingenden Kitas? Frage 51: Wie sieht es hierzu mit einer perspektivischen Erweiterung in andere Sparten, mit welchen Partnern aus? Zu Frage 50 und 51: Die Landesregierung steht einer Kooperation mit dem Verband der Musik- und Kunstschulen auch bei einem Programm „Klasse: Kunst“ grundsätzlich offen gegenüber. Noch sind jedoch die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen nicht geklärt. Die Landesregierung begrüßt vergleichbare Projekte in Kindertagesstätten. Allerdings ist kulturelle Bildung wie dargestellt zunächst auch eine Aufgabe der Kommunen und der freien Träger. Inwieweit Modelle wie „Klasse:Musik“ oder „Klasse:Kunst“ auf andere Genres übertragbar und sinnvoll sind, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Grundsätzlich zu vermeiden ist jedoch eine Parallelstruktur zum Schulunterricht. Frage 52: Wie steht die Landesregierung insgesamt zur Entwicklung kultureller Profile von allgemeinen Bildungseinrichtungen ? Mit welchen Partnern ist dies umsetzbar? Zu Frage 52: Die Entwicklung kultureller Profile von allgemeinen Bildungseinrichtungen ist der Landesregierung sehr wichtig. Für den Schulbereich findet dies vor allem in § 7 Abs.8 BbgSchulG seinen Niederschlag (vgl. Antwort zu den Fragen 43 und 44). Um diese Prozesse weiterhin zu unterstützen wird neben der Fortführung des Kooperationsprojektes „Klasse: Musik“ mit dem VDMK gegenwärtig geprüft, ob und in welcher Form das Fortbildungsprojekt „Belcantare Brandenburg – Jedes Kind kann singen!“ für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, das durch den Landesmusikrat Brandenburg e.V. in Kooperation mit der Universität Potsdam durchgeführt wird, unterstützt werden kann. Frage 53: Bei dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz ist die erste Runde der Anerkennungen der Kunstschulen gelaufen. Sieht die Landesregierung nach den ersten Erfahrungen mit dem Anerkennungsverfahren Nachbesserungsbedarf? Wo liegen aus Sicht der Landesregierung die Probleme? Zu Frage 53: Die Landesregierung sieht beim Anerkennungsverfahren derzeit keinen Nachbesserungsbedarf. Frage 54: In welchen Regionen ist ein Ausbau der Kunstschulen zur flächendeckenden Versorgung notwendig? Welche Wege der institutionellen Zusammenarbeit können Kunstschulen – insbesondere im ländlichen Raum - beschreiten, bei denen absehbar ist, dass sie es während der Anerkennungsphase nicht schaffen , die Kriterien ohne weitere Partner zu erfüllen? Zu Frage 54: Zur flächendeckenden Versorgung gehören nicht nur die Angebote von Kunstschulen mit staatlicher Anerkennung. Ihren Beitrag leisten gleichermaßen Kunstschulen ohne Anerkennung, Kunst- und Kulturvereine , Künstlerinnen und Künstler mit entsprechenden Kursformaten usw. Bei der Wahl der Zusammenarbeit mit anderen Partnern sind die Kunstschulen, die sich für eine Anerkennung bewerben wollen, frei. Die Grundlagen für das gemeinsame Ziel sind mit den Kriterien der Anerkennung incl. der reduzierten Anforderungen für eine vorläufige Anerkennung im Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG) formuliert. Frage 55: Welche Gründe hatte die Landesregierung, das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ nicht in das Musik- und Kunstschulgesetz aufzunehmen? Strebt die Landesregierung eine bedarfsorientierte Anpassung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ an? Zu Frage 55: Mit dem Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG) verfolgt die Landesregierung das Ziel, Kindern und Jugendlichen eine musische Bildung zu vermitteln, Begabungen zu erkennen und zu fördern sowie auf ein mögliches Studium der Musik oder sonstiger künstlerischer und kunstpädagogischer Fächer vorzubereiten. Mit der gesetzlichen Förderung soll daher eine Grundversorgung an Musik- und Kunstschulangeboten im Land sichergestellt werden. Mit dem im Landeshaushalt veranschlagten Förderprogramm „Musische Bildung für alle“, werden darüber hinaus projektbezogene zusätzliche Maßnahmen außerhalb der Grundversorgung zur Stärkung der kulturellen Bildung gefördert. Darunter fällt u.a. die Förderung der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen und Menschen mit Behinderungen. Der Empfängerkreis richtet sich in erster Linie an gemeinnützige Träger, in Kitas und in Ganztagsprogrammen der Schulen, insbesondere in Stadtteilen mit Problemlagen und mit Förderschwerpunkten der Sonderpädagogik sowie in caritativen Einrichtungen. Darüber hinaus dient es auch der Begabtenförderung. Eine Zusammenführung der beiden von der Intention her unterschiedlich ausgerichteten Förderschienen, wird gegenwärtig von der Landesregierung nicht verfolgt. Frage 56: Welche konkreten Aktivitäten von landesgeförderten Theatern und Museen an Kindertagesstätten, Schulen und weiteren Jugendeinrichtungen gibt es? Wie entwickelten sich diese Aktivitäten in den letzten 5 Jahren? Zu Frage 56: Alle freien und kommunalen landesgeförderten Theater unterbreiten vielfältige kulturelle Bildungsangebote und empfinden dies als selbstverständlichen Bestandteil ihrer Arbeit und konzeptionellen Überlegungen . Allen kommunalen Theatern sind jeweils eine, mehrheitlich sogar mehrere Theatergruppen mit Kindern und Jugendlichen bzw. Theaterjugendclubs angeschlossen, deren Leitung Theaterpädagogen und - pädagoginnen innehaben. Die theaterpädagogischen Angebote sind seit mehr als 5 Jahren kontinuierlich hoch, lehrplanbezogen und bieten mitunter auch die Möglichkeit der gemeinsamen Inszenierung und öffentlichen Präsentation. Angebote der Plattform Kulturelle Bildung werden von den Theatern genutzt . Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt und die Neue Bühne Senftenberg bieten seit vielen Jahren Klassenzimmerproduktionen, theatrale Schulprojekte gekoppelt an die Vor- und Nachbereitung von Inszenierungen sowie Lehrerweiterbildungen an ihren Standorten und für bzw. in Schulen in der Region Uckermark bzw. Oberspreewald-Lausitz an. Eine Verlagerung der theaterpädagogischen Arbeit aus der Schule in die Theater hat sich insbesondere in Schwedt durch Schulschließungen in der Region ergeben . Das Hans Otto Theater Potsdam führt alljährlich 26 Theaterführungen mit knapp 600 Schülern und Schülerinnen sowie 26 Projekttage mit Workshopangeboten mit über 500 Schüler und Schülerinnen durch. Es kooperiert mit 41 Schulen aller Schulformen und Klassenstufen aus dem Stadtgebiet und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. Dauerhafte Projekte wie „Theaterkoffer“ – gerichtet an Grundschüler und –schülerinnen – oder „Theater –ABC“ – gerichtet an Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I und II – bereiten Kinder auf den Theaterbesuch vor und beleuchten den Theaterbetrieb und die an ihm ausgeübten Berufe. Das Kinder- und Jugendabonnement umfasst am Hans Otto Theater 9048 Kinder und Jugendliche aus Potsdam, den angrenzenden Landkreisen und aus Berlin, die im Jahr drei bis vier Vorstellungen besuchen. Das seit fast 30 Jahren bestehende Jugendtheater am Brandenburger Theater bietet den Spielern professionelle Arbeitsbedingungen, wurde mehrmals für seine äußerst erfolgreichen Inszenierungen ausgezeichnet und stellt unter Beweis, dass die kontinuierliche Arbeit professioneller Künstler mit Amateuren zu einer ernst zu nehmenden Sparte des Theaterbetriebs gedeihen kann. Im Bereich der Arbeit der professionellen Theater in freier Trägerschaft bildet die Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen einen wichtigen konzeptionellen Schwerpunkt. Insbesondere sind die fabrik Potsdam, das Theater 89, das Musiktheater I CONFIDENTI, das Theater des Lachens Frankfurt (Oder), das T-Werk Potsdam, die KOMBINAT GbR, die Wanderoper Brandenburg, das piccolo Theater Cottbus und das Eberswalder Zentrum für demokratische Kultur zu benennen, die über konkrete kontinuierliche Erfahrungen in der Projektarbeit mit Schulen und/oder Gastspielen an Schulen in der Zusammenarbeit mit Schul- und Kulturämtern vor Ort verfügen. Diese Aktivitäten beziehen sich u.a. auf schuljahresbezogene Projektarbeiten, gemeinsame Inszenierungen und Stückentwicklungen zu aktuellen gegenwartsbezogenen Inhalten und umfassen in Abhängigkeit des künstlerischen Profils des Kooperationspartners Schauspiel, Musiktheater und Tanz. Das international anerkannte und besetzte Ton und Kirschen Theater hat in den vergangenen Jahren viermal Theaterworkshops für Lehrer gegeben. Die Angebote von Museen für Kinder und Jugendliche finden in der Regel nicht in den Kinder- und Jugendeinrichtungen , sondern in den Museen statt, da sie das Museum und seinen Sammlungsbestand als Mittel der kulturellen Bildung benötigen. In den vergangenen Jahren wurden in zahlreichen der rund 400 Museen im Land Brandenburg neue Sammlungs- und Dauerausstellungskonzepte realisiert, die für den verantwortungsvollen und kreativen Umgang auch kleinerer Kommunen mit dem kulturellen Erbe ihrer Region stehen, dessen zeitgemäße Vermittlung bewusst darauf ausgerichtet ist, neue Zielgruppen anzusprechen und sie für eine alltagsnahe Beschäftigung mit eben diesem kulturellen Erbe zu gewinnen. Vielerorts sind mit der erneuerten Dauerausstellung und daran anknüpfenden museumspädagogischen Vermittlungsangeboten die Voraussetzungen für Bildungsarbeit im Museum geschaffen. Viele Museen haben im Lauf der vergangenen Jahre Kooperationsvereinbarungen mit Schulen abgeschlossen. Das häufigste Vermittlungsangebot von Museen für Schüler ist die Führung. Im Anschluss an die Führung werden auf verschiedene Altersgruppen und Schulfächer zugeschnittene Aktionen (z.B. „Museumsrallye“) angeboten. Manche Museen bieten darüber hinaus Projekte an, die die Möglichkeit bieten, sich mit physikalischen Experimenten , historischen Recherchen oder künstlerischen Aufgaben zu beschäftigen. Eine Statistik zu Teilnehmerzahlen existiert nicht. Die Vorbereitung attraktiver Vermittlungsangebote und die Herstellung der Kontakte zu den Schulen ist jedoch arbeitsintensiv, und viele der zumeist personell unterbesetzten oder rein ehrenamtlich organisierten Museen sind dazu allein nicht in der Lage. Die großen Kultureinrichtungen im Lande, wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten BerlinBrandenburg (SPSG) oder die Stiftung Fürst Pückler Museum Park und Schloss Branitz verfügen über umfangreiche museumspädagogische Programme. Ein herausragendes Beispiel für eine gelungene Bildungsarbeit im Museum ist das Projekt „Ein Tag in Potsdam“, mit dem das Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Kooperation mit der SPSG und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zahlreiche Schüler aus dem Land für den Besuch der Einrichtung gewinnen und landesgeschichtliche Inhalte vermitteln konnte. Im Jahre 2011 nahmen 6.500 Schüler an dem Programm teil, darüber hinaus nahmen allein in der SPSG 11.000 Schüler an thematisch orientierten Schülerführungen teil. Frage 57: Gibt es hierzu eine Koordinierung mit dem Ziel ein flächendeckendes Angebot zu schaffen? Welche Aufgaben haben die 2013 gegründeten 3 Regionalbüros der Plattform Kulturelle Bildung konkret übernommen ? Welche Erfolge weisen sie vor? Zu Frage 57: Die Schaffung eines flächendeckenden Theaterangebots, das wie o.a. mit kulturellen Bildungsangeboten einhergeht, wird mit dem Theater- und Konzertverbundvertrag, der Förderung der Freien Theater und mit der sog. Spielstättenförderung auf der Grundlage des § 5 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Verwendung und Verteilung der Mittel für die Theater- und Orchesterförderung (FAGFV) verfolgt. Der Verbundvertrag befördert den Aufführungsaustausch der Theater und Orchester an den Theaterstandorten Brandenburgs, die Spielstättenförderung umfasst p.a. rund 40 kommunale Antragsteller, die abseits der kreisfreien Städte in allen Landkreisen Brandenburgs kulturelle Veranstaltungen (Aufführungen, Festivals, Workshops, Community -Theaterprojekte) planen, anteilig finanzieren und realisieren. Gemäß o. a. FAGFV werden hierfür FAG-Mittel i. H. v. 500.000 € zur Verfügung gestellt. Die personelle Stärkung der Plattform Kulturelle Bildung durch drei Regionalbüros ermöglicht eine dezentrale Arbeit im Flächenland. Durch die „Regionalbüros Kulturelle Bildung“ in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau wird der bisherige Tätigkeits- und Aufgabenbereich der Plattform Kulturelle Bildung erweitert und intensiviert. Die Regionalleiter/-innen Kulturelle Bildung sind Ansprechpartner für Kulturakteure , Bildungseinrichtungen, Kinder und Jugendliche, für Eltern sowie für Verwaltung und Politik vor Ort. Durch die an sie herangetragenen Aufgaben steuern die Netzwerker die Entwicklung der Kulturellen Bildung im Allgemeinen und gemeinsamer kultureller Angebote im Speziellen in den Regionen und damit flächendeckend. Sie sichern die Qualität der Angebote, schaffen die dafür notwendigen Strukturen und werden dabei stets engmaschig von den Projektträgern und Projektpartnern inhaltlich und organisatorisch begleitet und unterstützt. Die drei ausgewählten KulturSchulen im Projekt „Erproben-Vernetzen-Verankern/Kulturelle Bildung an Schulen in die Fläche“ werden besonders eng mit den Regionalbüros der Plattform Kulturelle Bildung vor Ort kooperieren. Der Wirkungsbereich der Regionalbüros muss und wird aber weit darüber hinausgehen . Mit ihren Standorten in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau sollen sie in der Fläche des Landes passgenau Bedarfe und Ressourcen aufspüren, Partnerschaften und Kooperationen vermitteln. Hier werden die Verwaltungen der Landkreise und der Arbeitskreis Kommunaler Kulturverwaltungen (AKK) einbezogen. Die Zusammenarbeit mit weiteren Bildungseinrichtungen, die sich auch an andere Zielgruppen wenden, wie z. B. Kitas oder Volkshochschulen ist ebenso gewünscht und geplant. Einige Kulturverwaltungen und Kultureinrichtungen haben bereits mit den Regionalbüros Kulturelle Bildung vor Ort Hand in Hand zusammengearbeitet, weitere ihre Bereitschaft signalisiert. Durch diese Kooperationen sind die Regionalbüros Kulturelle Bildung nicht nur das Bindeglied zwischen Kulturakteuren und kommunalen Kultureinrichtungen bzw. -verwaltungen an der Schnittstelle zum Bildungsbereich, sondern stärken auch den Kontakt zu diesen, um der Bedeutung der Kulturellen Bildung dauerhaft mehr Gewicht zu verleihen. Um die strategischen Kompetenzen der Akteure Kultureller Bildung zu stärken, haben die 3 Regionalbüros Kulturelle Bildung folgende Aufgaben:  Analyse der Situation vor Ort  Identifizierung geeigneter Künstler, Kultur- und Schulpartner sowie Zusammenführung der Akteure, dabei Schärfung des Bewusstseins für Aufgaben und Effekte Kultureller Bildung  Initiierung, konzeptionelle Entwicklung und Begleitung von Kooperationen und Kooperationsstrukturen  Moderation und Mediation von Projektprozessen  Organisation, Begleitung und Evaluierung lokaler Kooperationsprojekte  Beratung zu bundes- und landesweiten Fördermitteln sowie ggf. zu regionalen Finanzierungsmöglichkeiten  Entwicklung regionaler und überregionaler Austausch-, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote in Form von Runden Tischen, Kontaktbörsen, workshops, Hospitationen,  Umsetzung der aus aktuellen wissenschaftlichen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse in der praktischen Arbeit in den Regionen  Präsentation des aktuellen Wissensstandes und Zusammenfassung sowie Weiterführung der Vorgehensweise bei jährlichen Fachtagungen unter Einbindung aller Akteure der Kulturellen Bildung sowie der Vertreter aus Politik und Verwaltung  Nutzung der Datenbank der Plattform Kulturelle Bildung und des Bildungsservers BerlinBrandenburg  Bereicherung dieser Datenbanken durch Einbindung weiterer Akteure und Einrichtungen So wird es gelingen, über konkrete und modellhafte Maßnahmen der stärkeren Verankerung der Kulturellen Bildung in der Praxis nachzukommen, ihre grundlegende Bedeutung sowohl für kultur- als auch bildungspolitische Entwicklungen sichtbarer zu machen und den Grad ihrer Professionalität maßgeblich zu erhöhen – und dies alles in der Fläche des Landes. Neben der Initiierung möglichst nachhaltiger Partnerschaften zwischen den Akteuren ist ein weiteres Ziel die Kompetenzentwicklung und die Qualifizierung. Besonders die beteiligten Künstlerinnen, Künstler und Kulturschaffenden werden durch die Teilnahme an Veranstaltungen dazu befähigt, Angebote der kulturellen Bildung für unterschiedliche Zielgruppen zu schaffen, zu vermitteln und durchzuführen. Geeignete Künstler und Kulturschaffende sollen identifiziert, miteinander und mit Akteuren aus dem Bildungsbereich vernetzt und praxisorientiert und gemäß der individuellen Bedarfe in den Regionen qualifiziert werden. Hier ist es besonders wichtig, die kreativen Potentiale der Künstlerinnen und Künstler sowie der Kulturträger mit den Bedürfnissen der Schule (Lehrer, Schüler, Eltern) abzugleichen bzw. sie für kulturelle Bildungsprozesse produktiv zu machen. Es geht also auch darum, ein erweitertes facettenreiches , anspruchsvolles Spektrum von Angeboten zur Weiterbildung der Akteure Kultureller Bildung sicherzustellen. Um insbesondere die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Kulturschaffenden mit hohem Niveau leisten zu können, wurde das gemeinsame Konzept „d.Art“ der Universität Potsdam, des MBJS/LISUM und der Plattform Kulturelle Bildung entworfen. Intendiert ist, dass die durch die Regionalbüros Kulturelle Bildung initiierten und aufgebauten Strukturen und Modelle auch für andere Regionen des Landes Brandenburg und darüber hinaus bundesweit von Interesse sind und gegebenenfalls übertragen werden können. Dadurch gewährleisten die Regionalbüros Kulturelle Bildung ein wesentlich breiteres Spektrum an Projekten und Kooperationen zwischen dem Kultur- und Bildungsbereich als bisher in diesem Feld in Brandenburg existierte. Frage 58: Welche Maßnahmen gibt es, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, zu Besuchen von Museen, Theatern, Festivals, etc. Museums-, Theaterbesuche, Literaturveranstaltungen, Bibliotheken, Festivals für Kinder und Jugendliche in Brandenburg zu fördern? Welche niedrigschwelligen und integrativen Angebote gibt es in den Kulturinstitutionen? Wie wird die Philosophie der Inklusion den Einrichtungen nahegebracht? Zu Frage 58: Die Förderung von Veranstaltungen unterschiedlicher Träger durch das Land erleichtert die Teilnahme insbesondere auch durch Kinder und Jugendliche, da so durch die Teilnehmer nur ein Anteil der tatsächlichen Kosten zu zahlen ist. Für Kinder und Jugendliche gibt es zahlreiche kulturelle Angebote von brandenburgischen Kultureinrichtungen und Möglichkeiten, die speziell auf diese Altersgruppen/diese Klientel zugeschnitten sind. Beispielhaft zu nennen sind die erfolgreichen Kooperationsprojekte zwischen Museen und Schulen; zwischen Musikerensembles und Schulen das Ensemble Quillo mit den Schulen von Falkenhagen /Prenzlau; vom Landesmusikrat initiierten Festivals, Gesangs- bzw. Instrumentalensembles (Bassini, Landesjugendchor, Landesjugendorchester, Belcantare etc.). Die freien Träger in den Bereichen Literatur und Bildende Kunst sehen, wenn sie nicht sowieso allein auf die Zielgruppe Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind, bei ihren Veranstaltungen Angebote kultureller Bildung vor, die einen Anreiz zur Teilnahme darstellen. Die Literaturgedenkstätten, z.B. die Kurt-Tucholsky-Gedenkstätte in Rheinsberg oder das Kleist-Museum in Frankfurt (Oder) ermutigen durch die museumspädagogischen Angebote zum weiteren Museumsbesuch. Es gibt ferner speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Angebotsformate im Theaterbereich. Genannt sei hier, das piccolo Theater – ein Kinder- und Jugendtheater in Cottbus; das Kinder- und Jugendtheater des HOT in Potsdam (wo Jugendliche Theater für Jugendliche machen) und das Puppentheater in Brandenburg/Havel. Darüber hinaus haben fast alle größeren Kultureinrichtungen spezifisch auf Kinder und Jugendliche geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. Museums- und Theaterpädagogen) bzw. Orchestermusiker , die sich in so genannten Education-Projekten um altersgerechte kulturelle Bildung und um einen niedrigschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur bemühen, unabhängig davon aus welchen familiären Background sie kommen. Dazu gehören auch Schulungen, Weiterbildungen für Lehrer, Ausbilder, Betreuer und Multiplikatoren. Das Thema Inklusion im Sinne von sinnlicher Bildungsinhalte-Vermittlung ist permanenter Bestandteil der Planungen und Projekte der kulturellen Einrichtungen (siehe auch Antwort auf Frage 37.). Das Kinderfilmfest im Land Brandenburg fördert seit über 20 Jahren Filmkultur, Bildung und Medienkompetenz im Land Brandenburg. Mehr als ein Dutzend Spielorte beteiligen sich an diesem traditionsreichen Projekt, das im Jahr 2013 rund 13.500 Besucher in über 200 Veranstaltungen zählte. Das Kinderfilmfest im Land Brandenburg wird veranstaltet vom Landesinstitut für Schule und Medien BerlinBrandenburg (LISUM) in Kooperation mit dem Filmverband Brandenburg e.V. und den örtlichen Netzwerkpartnern in den Spielorten. Das Projekt macht dem Publikum und der Bildungsarbeit im Land kulturell und pädagogisch wertvolle Filme zugänglich, die aus kommerziellen Gründen oft keinen Kinoverleih mehr finden. Medienpädagogische Rahmenprogramme zu den Filmen bieten die Chance, sich vertiefend mit Filminhalten und dem Medium selbst auseinander zu setzen. Fortbildungen für Lehrkräfte und die Publikation von ausführlichen Begleitmaterialen für die Arbeit mit den Filmen im Unterricht unterstützen die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten pädagogischen Zielsetzungen des Projektes. Seit 2004 engagiert sich FILMERNST im Land Brandenburg für den Einsatz künstlerisch anspruchsvoller und medienpädagogisch wertvoller Kinder- und Jugendfilme zur Förderung von Medienkompetenz, Filmkultur und Allgemeinbildung. Frage 59: Welche Bemühungen gibt es zu überregionalem und internationalem Austausch, wer ist damit befasst und mit welchem Ziel? Zu Frage 59: Alle Kulturträger und so auch Träger kultureller Bildung können selbstständig und nach ihren Bedarfen und Möglichkeiten in überregionalen und internationalen Austausch treten. Eine Übersicht zu diesen Kontakten liegt der Landesregierung nicht vor. Zum übergreifenden nationalen und internationalen Aspekt wird an dieser Stelle die Arbeit der Stiftung Genshagen hervorgehoben. Stifter sind die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Land Brandenburg. Die Stiftung hat u.a. das Ziel, mit Kunst und Kultur zu Vielfalt, Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe in Europa beizutragen. Der Bereich Kunst- und Kulturvermittlung in Europa organisiert sowohl den strategischen Dialog zwischen Akteuren und Experten der Kunst, Kultur, ihrer Vermittlung und Kulturellen Bildung, als auch die konkrete künstlerisch-kulturelle Projektarbeit. Insbesondere das geschaffene „Forum Kulturelle Bildung“ versteht sich als eine Plattform für künstlerisch-kulturelle Initiativen von gesellschaftlicher Bedeutung. Dabei verbindet sie künstlerischen Eigensinn und gesellschaftlichen Diskurs. Es werden Netzwerke verschiedener gesellschaftlicher Gruppen über Ländergrenzen hinweg verknüpft oder neu etabliert und gefördert. Wie bereits in der Antwort zu Frage 29 aufgeführt, gehört die Plattform Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg zu den Partnern der Stiftung Genshagen. Fachbezogener und fächerübergreifender Unterricht bilden den Kern kultureller Bildung und Erziehung im schulischen Kontext. Er ist in ein Schulleben eingebettet, das überregionale und internationale Kontakte und persönliche Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlicher lebensweltlicher Herkunft als Bereicherung und willkommene Herausforderung pflegt und kultiviert. Brandenburgische Schulen unterhalten im Rahmen von bald 800 Schulpartnerschaften intensive Kontakte zu mehr als 60 Ländern der Erde, schwerpunktmäßig in MOE-Staaten, westeuropäischen Ländern , aber auch zu solchen des globalen Südens in Afrika, Asien und Südamerika. Die landesweit zehn UNESCO-Projektschulen haben sich in besonderer Weise profilprägend dem globalen Lernen und der entwicklungspolitischen Bildungszusammenarbeit verpflichtet. Jährlich finden weit über 600 öffentlich geförderte internationale Jugendbegegnungen mit mehreren Tausend teilnehmenden Jugendlichen aus Brandenburg statt, die aus Mitteln des Landesjugendplans, des Kinder- und Jugendplans des Bundes oder des Deutsch-Polnischen bzw. Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert werden. Die Schwerpunktländer dabei sind Polen, Frankreich, Russland sowie Israel. Junge Menschen aus Brandenburg nehmen teil an den Programmen "Weltwärts" (ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderter entwicklungspolitischer Freiwilligendienst), "Kulturweit" (ein vom Auswärtigen Amt gefördertes Programm für junge Menschen ) oder "ENSA" (ein vom BMZ gefördertes entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm). Das vom MBJS aus Lotto-Mitteln finanzierte Programm "Jugend für Entwicklungszusammenarbeit" ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, zwischen 3 Wochen und 3 Monaten eine fremde Kultur in Afrika, Asien oder Lateinamerika kennen zu lernen und in Lern- und Arbeitsprojekten mitzuhelfen . An diesem Programm partizipieren jährlich etwa 20 bis 27 junge Menschen. Im schulischen Bereich sind Austausch und Begegnung mit Partnereinrichtungen in Polen intensiv. Die Zahl der Schulpartnerschaften bewegt sich seit Jahren stabil auf einem Niveau von über 250. Gegenseitige Schülerbegegnungen und der Schüleraustausch fördern interkulturelles Lernen. Gastschulaufenthalte im Nachbarland belegen, dass Schülerinnen und Schüler Polen als Lern-und Lebensort entdeckt und angenommen haben. Der „Deutsch-Polnische Tag“, in Zusammenarbeit vom Polnischen Institut (Berlin), der Botschaft der Republik Polen und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport realisiert , erfreut sich als Rahmen für interkulturellen Austausch wachsender Beliebtheit. Motive des Spracherwerbs stehen dem gegenüber bei solchen Bezügen stärker im Vordergrund, die die Schulen des Landes in den englischen Sprachraum, nach Frankreich oder Spanien unterhalten, Schülerinnen und Schüler zu individuellem Austausch motiviert. Über die Kenntnisse der Zielsprachen erschließt sich ihnen zugleich interkulturelle Handlungskompetenz. Zum Gelingen des Austausches und der Begegnungen von Lehrkräften und Sozialpädagogen tragen der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, die binationalen Organisationen des Deutsch- Französischen (DFJW) wie des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), die bilateralen Koordinierungsbüros für den deutsch-tschechischen, deutsch-israelischen und deutsch-russischen Jugendaustausch und die Zentralstelle für Auslandsschulwesen bei. Methoden der kulturellen Bildung sind in der interkulturellen Verständigung zwischen Jugendlichen aus unterschiedlichen Ländern in der Jugendkulturarbeit ein geeignetes Mittel. Das belegen die diversen europäischen und internationalen Jugendbegegnungen , die von zahlreichen brandenburgischen Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe jährlich organisiert werden. Die Jugendbegegnungen werden aus unterschiedlichen Mitteln wie z. B. dem Landesjugendplan gefördert. Internationale Jugendarbeit findet mit dem Ziel der Förderung des gegenseitigen Kennenlernens und Verständnisses, des Abbaus von Vorurteilen statt. Frage 60: Plant die Landesregierung, bewährte Kooperationsangebote im Bereich Schule/Kindertagesstätten auszubauen , damit mehr Kinder und Jugendliche landesweit partizipieren können? Wenn ja, welche? Frage 61: Welche bewährten Kooperationsangebote und Programme im Bereich Schule und Kita gibt es? Plant die Landesregierung den Ausbau dieser Programme? Zu Frage 60 und 61: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird auch weiterhin die enge Kooperation von Schulen mit Kultureinrichtungen unterstützen (vgl. Antworten zu den Fragen 43 bis 45 und 52) und deren weiteren Ausbau vor allem im Bereich der Schulen mit ganztägigen Angeboten positiv begleiten. Im Schulbereich ist die „Rahmenvereinbarung zwischen dem Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)“ vom 27. August 2012 die Grundlage vorhandener und zukünftiger Kooperationen im mus ischen Bereich. Darüber hinaus können die Schulen auf der Grundlage des BbgSchulG selbstständig entscheiden, welche Kooperationen mit Kultureinrichtungen geschlossen werden. Das MBJS wird diese Kooperation weiterhin positiv begleiten und sich für deren Ausbau einsetzen. Die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport geförderte Forscherwelt Blossin ist ein bewährtes Kooperationsangebot zwischen der Forscherwelt und Kindertagesstätten bzw. Schulen. In der Forscherwelt Blossin forschen Kinder und Pädagogen zusammen. Zielgruppe sind ältere Kindergartengruppen und Grundschulklassen. Sowohl das Außengelände als auch die Lernwerkstatt bieten die Gelegenheit , technische Phänomene zu entdecken und die Kreativität in musikalischer und gestalterischer Hinsicht auszuleben. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen aus Kindertagesstätten und Schule sowie Expertentage angeboten. Frage 62: Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung unternimmt die Landesregierung? Werden diese Maßnahmen durch wissenschaftliche Forschung unterstützt (etwa der Kulturwissenschaften , der Entwicklungspsychologie, der Sozial- und Inklusionspädagogik)? Zu Frage 62: Der Qualifizierung von Fachkräften zur Gestaltung eines entsprechenden Ganztagsangebots widmet sich derzeit v. a. das „d.Art“ Projekt (gefördert durch das BMBF). Hier werden Künstler für Nachmittagsangebote im schulischen Betrieb weitergebildet. Es entsteht, gefördert durch das BMBF und unter Federführung der Uni Potsdam (verantwortlich: Prof. Dr. Joachim Ludwig), eine Weiterbildungsdidaktik für Künstler für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der außerunterrichtlichen schulischen Arbeit. Das von der Stiftung Mercator geförderte Projekt „Erproben-Vernetzen-Verankern - Kulturelle Bildung an Schulen in die Fläche“ ist ein Kooperationsprojekt des MWFK und des MBJS. Es unterstützt mit seiner zweiten Säule „3 KulturSchulen“ über drei Jahre hinweg drei Schulen (Ganztagsschulen), die ihre jeweiligen kulturellen Angebote (mit festen Partnern) in die Rhythmisierung des Schulalltags einbeziehen. Dieses Projekt wird prozessorientiert begleitet (wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Ulrike Hentschel, Universität der Künste Berlin) und 2017 mit einer Kooperationsdidaktik für Lehrer und außerschulische Partner aus der Kultur abgeschlossen. Die Projektleitung liegt beim MBJS und LISUM sowie beim MWFK und der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg. Die Schulvisitation begutachtet im Qualitätsbereich 6 „Ziele und Strategien der Qualitätsentwicklung“ des Orientierungsrahmens zur Schulqualität die Maßnahmen, die die Schulen selbst ergreifen sowie die Ergebnisse der internen (Selbst-)Evaluation. Bei Maßnahmen, die durch wissenschaftliche (BegleitForschung unterstützt werden sollen, werden generell ausgewiesene Fachleute aus dem universitären Bereich hinzugezogen. Frage 63: Welche bedarfsorientierten Fortbildungsangebote gibt es für Pädagogen in Schulen/Kindertagesstätten und außerschulischen Einrichtungen, um die Kooperationen zu optimieren? Zu Frage 63: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist daran interessiert, mit dem Kooperationspartner Landesmusikrat Brandenburg e.V. das Fortbildungsangebot für Grundschulpädagogen und Partnern „Belcantare – Jedes Kind kann singen“ im Raum Ostprignitz-Ruppin und Prignitz mit einer zweiten Staffel fortzusetzen. Neben den Bildungsangeboten auf dem freien Markt bietet das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg diverse Fortbildungen zu den Schwerpunkten Kultur, Kunst und Musik an. Frage 64: Wie fließen die Erfahrungen der Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertagesstätten in die Curricula der pädagogischen und/oder künstlerischen Ausbildung ein? Zu Frage 64: Der aktuelle Rahmenlehrplanentwurf bezieht die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit von Brandenburger Kindertagesstätten mit Grundschulen mit ein, indem die ästhetischen Praktiken von Kindern besondere Beachtung finden. „Kinder bringen die Fähigkeit, ästhetische Praktiken zu nutzen, bereits in die Schule mit, indem sie z. B. ohne weitere Anleitung sammeln und ordnen, zeichnen, malen, räumlichplastisch gestalten, darstellen, bauen, und konstruieren.“ Entsprechend werden „Schülerinnen und Schüler … darin ermutigt und gefördert, ihre ästhetischen Erfahrungen und Vorstellungen in künstlerischen und sprachlichen Handlungen sichtbar werden zu lassen.“ (Auszug aus der Anhörungsfassung, Kunst). Anlage zu Frage 32 Studienangebote im Land Brandenburg Zu den Bereichen „Kunst“, „Kultur“ und „Kulturvermittlung“ Brandenburgische Technische Universität Cottbus Senftenberg MA-Studiengang “Heritage Conservation and Site Management” MA-Studiengang „World Heritage Studies“ BA-Studiengang „Instrumental- und Gesangspä- dagogik“ BA- und MA-Studiengänge „Kultur und Technik“ Universität Potsdam BA- und MA-Studiengänge „Europäische Medien- wissenschaft“ (zusammen mit FHP) BA-Studiengang „Jüdische Studien“ (Erst- oder Zweitfach) MA-Studiengang „Jüdische Studien“ BA-Studiengang „Interdisziplinäre Russlandstu- dien“ BA-Studiengang „Kulturwissenschaft“ (Erstfach) MA-Studiengang “Anglophone Modernities in Lite- rature and Culture” MA-Studiengang „Kulturelle Begegnungsräume der Frühen Neuzeit“ MA-Studiengang „Osteuropäische Kulturstudien“ Fachhochschule Potsdam BA-Studiengang „Interfacedesign“ BA-Studiengang „Produktdesign“ BA-Studiengang „Kommunikationsdesign“ MA-Studiengang „Design“ BA- und MA-Studiengänge „Europäische Medien- wissenschaft“ (zusammen mit UNIP) BA-Studiengang „Konservierung und Restaurie- rung“ BA-Studiengang „Kulturarbeit“ Europa-Universität Viadrina BA-Studiengang „Kulturwissenschaften“ BA-Studiengang „Interkulturelle Germanistik“ MA-Studiengang „Europäische Kulturgeschichte“ MA-Studiengang „Sprachen, Kommunikation und Kulturen in Europa“ MA-Studiengang „Intercultural Communication Studies“ MA-Studiengang „Medien - Kommunikation – Kultur" MA-Studiengang „Soziokulturelle Studien“ MA-Studiengang „Kulturmanagement und Kultur- tourismus“ MA-Studiengang „Schutz europäischer Kulturgü- ter“ Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf BA-Studiengang „Animation“ BA-Studiengang „Cinematography“ BA-Studiengang „Digitale Medienkultur“ BA-Studiengang „Drehbuch/Dramaturgie“ BA-Studiengang „Film- und Fernsehproduktion“ BA-Studiengang „Montage“ BA-Studiengang „Regie“ BA-Studiengang „Schauspiel“ BA-Studiengang „Sound“ BA-Studiengang „Szenografie“ MA-Studiengang „Animationsregie“ MA-Studiengang „Cinematography“ MA-Studiengang „Drehbuch/Dramaturgie“ MA-Studiengang „Filmkulturerbe“ MA-Studiengang „Filmmusik“ MA-Studiengang „Film- u. Fernsehproduktion“ MA-Studiengang „Medienwissenschaft“ MA-Studiengang „Montage“ MA-Studiengang „Regie“ MA-Studiengang “Sound for Picture” MA-Studiengang „Szenografie/Production Design“ Anlage zu Frage 20 Europa in der Schule - Europäischer Wettbewerb Land 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BW 56.418 60.512 69.209 61.953 57.915 58.992 60.539 56.031 19.079 19.663 24.748 24.140 25.583 BY 42.700 44.626 53.090 46.654 46.792 42.756 54.839 45.630 21.360 17.996 22.643 16.399 23.236 BE 17.723 17.038 14.439 12.737 9.469 7.157 4.270 3.250 1.374 499 860 1.577 1.598 BB 1.849 1.993 3.108 1.916 1.827 1.725 1.493 1.388 509 858 788 797 858 HB 369 299 439 244 311 381 300 315 181 142 140 150 161 HH 1.168 1.576 1.108 1.368 1.514 1.817 1.995 1.952 1.166 819 1.234 1.081 1.058 HE 16.667 19.597 19.341 17.610 18.174 17.186 16.754 14.223 9.399 6.749 7.337 6.920 6.040 MV 4.496 5.472 7.797 5.378 5.026 5.178 4.702 2.781 1.981 1.831 2.187 1.833 2.782 NI 4.970 5.673 7.769 8.003 6.820 5.547 5.637 4.258 2.707 2.673 2.903 2.593 2.788 NW 9.283 6.259 1.475 0 0 0 0 0 0 0 1 595 2.387 RP 16.301 1.552 18.201 16.981 17.717 17.722 20.063 15.159 8.964 8.617 8.388 8.932 9.120 SL 785 1.014 1.118 1.440 644 836 973 540 535 526 378 86 SN 4.551 4.253 3.428 4.045 4.296 2.996 3.007 2.916 2.180 1.170 1.365 1.677 1.364 ST 1.368 1.858 2.301 1.620 1.534 2.375 1.919 1.778 559 204 1.456 1.004 1.652 SH 4.197 4.863 4.578 3.982 2.949 3.019 3.278 3.476 1.620 1.292 2.149 2.245 2.065 TH 8.148 10.252 8.784 8.265 8.017 8.341 8.803 7.691 3.767 3.989 4.317 2.838 3.696 SiA 113 1 33 33 249 356 292 258 203 147 368 155 161 Ges. 191.106 202.838 216.218 192.229 183.254 176.384 188.864 161.646 75.584 67.175 81.261 73.022 84.944 Anmerkung: Im Schuljahr 2009/10 erfolgte eine Neustrukturierung der Wettbewerbsbedingungen: Öffnung zu Projekten und weg von in erster Linie Bildern und Aufsätzen; SiA = Schulen im Ausland Bundeswettbewerb Fremdsprachen Land 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 BW 255 264 281 333 372 497 557 448 489 312 BY 747 659 646 629 524 530 632 664 711 510 BE 133 134 165 141 117 228 130 142 124 113 BB 305 303 281 310 343 357 359 424 411 316 HB 162 176 154 153 160 114 158 87 49 83 HH 205 211 345 353 294 334 250 220 266 145 HE 713 643 578 547 642 652 528 669 552 545 MV 318 216 243 184 170 177 227 193 172 103 NI 867 706 984 900 917 958 1.046 639 929 631 NW 1.647 1.184 1.206 1.206 1.292 1.479 1.187 1.057 1.033 822 RP 551 509 482 570 694 712 618 488 452 374 SL 167 103 109 139 118 130 107 93 104 90 SN 1.673 1.171 1.230 872 1.014 920 865 933 760 550 ST 240 192 259 195 180 170 188 184 235 131 SH 278 228 284 214 225 246 307 259 271 161 TH 174 245 195 170 162 152 193 210 211 116 Ges. 8.435 6.944 6.916 6.916 7.223 7.656 7.352 6.710 6.769 5.002