Datum des Eingangs: 16.04.2015 / Ausgegeben: 16.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1150 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 4 der CDU-Fraktion Drucksache 6/493 Situation und Entwicklung des Gartenbaus im Land Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 4 vom 23.01.2015: Der Gartenbau ist im Land Brandenburg ein wichtiger Wirtschaftszweig innerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion . Typische Kennzeichen für die Gartenbaubetriebe sind ihre arbeits- und z.T. kapitalintensive Produktion sowie ihr hoher Spezialisierungsgrad. So gliedert sich der Erwerbsgartenbau in die Bereiche Gemüsebau , Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien. Obwohl Brandenburg zu den traditionellen deutschen Gartenbauregionen zählt, trägt der Erwerbsgartenbau im Land Brandenburg lediglich vier Prozent zur Bruttowertschöpfung des deutschen Erwerbsgartenbaus bei. Auch der Anteil des brandenburgischen Gartenbaus am erzielten Gesamtumsatz des Erwerbsgartenbaus in Deutschland liegt bei nur vier Prozent. Ausweislich der vom Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. und vom Johann Heinrich von Thünen-Institut im Jahr 2013 veröffentlichten Studie „Wertschöpfung des Gartenbauclusters in Brandenburg" gehört Brandenburg zu den „Ländern mit vergleichsweise geringem Beitrag zum Gartenbaucluster in Deutschland". Danach liegt dieser bei lediglich zwei Prozent. Die hohe Beschäftigungsintensität des Gartenbaus hat jedoch gerade für den ländlichen Raum eine große Bedeutung. Für den Erhalt und die Steigerung der Leistungsfähigkeit sind eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Situation und Entwicklung des Gartenbaus im Land Brandenburg sowie ihre Bewertung unerlässlich und sollten die Grundlage einer zielorientierten und einer sich an wandelnde Herausforderungen angepassten Landespolitik sein. Frage 1: Wie viele Unternehmen des Erwerbsgartenbaus gibt es derzeit in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien? Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Unternehmen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 je Landkreis entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 3: Wie viele von den im Erwerbsgartenbau in Brandenburg wirtschaftenden Unternehmen in den Bereichen Gemüsebau , Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien sind a) natürliche Personen und b) juristische Personen? (bitte nach Sparten differenzieren) Frage 4: Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe wirtschaften nach den Prinzipien des ökologischen Landbaus und wie hat sich der Anteil der nach den Prinzipien des Ökolandbaus wirtschaftenden Betriebe im Gartenbau in den vergangenen Jahren entwickelt? Frage 5: Wie hat sich der Anteil der nach den Prinzipien des Ökolandbaus wirtschaftenden Betriebe im Gartenbau und ihrer bewirtschafteten Gesamtfläche im Vergleich zur gesamten ökologischen landwirtschaftlichen Produktion (Betriebe und Fläche) in den vergangenen Jahren entwickelt? Frage 6: Wie hoch ist derzeit der Anteil der Erwerbsgartenbaubetriebe sowie der gärtnerischen Nutzfläche im Land Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien, der a) im Freiland und b) unter Glas bewirtschaftet wird, und wie haben sich diese Anteile in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Frage 7: Wie hat sich die gärtnerische Nutzfläche in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau , Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 8: Welche Betriebsgrößenstruktur weist der Erwerbsgartenbau in Brandenburg derzeit auf und wie stellt sich die derzeitige Betriebsgrößenstruktur in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien konkret dar? (bitte tabellarisch darstellen) Frage 9: Wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen sind derzeit im Erwerbsgartenbau in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien tätig und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den zuvor genannten Bereichen seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 10: Wie haben sich die Zahl der Arbeitskräfteeinheiten sowie Arbeitskräfteeinheiten/ha gärtnerischer Nutzfläche (GN) zwischen 1990 und 2014 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau , Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien entwickelt? Frage 11: Wie viele Saisonarbeitskräfte werden im Gartenbau jährlich beschäftigt und wie hat sich der Anteil der Saisonarbeitskräfte in den vergangenen Jahren entwickelt? In welchen Sonderkulturbereichen ist der Anteil beschäftigter Saisonarbeitskräfte im Vergleich zu anderen besonders hoch? Frage 12: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zum Alter der Inhaber der Erwerbsgartenbaubetriebe vor und wie bewertet sie die gesicherte Unternehmensnachfolge? Frage 13: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Unternehmensnachfolge zu unterstützen, sofern die Bereitschaft , die Unternehmensnachfolge anzutreten, gering entwickelt und damit größtenteils als ungesichert einzustufen ist? Frage 14: Welche Kulturen wurden im Erwerbsgartenbau auf wie vielen ha GN in den Jahren 1991, 2000, 2005, 2010 und 2014 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg hauptsächlich angebaut? Frage 15: Wie haben sich die Hektarerträge insbesondere im Obst- und Gemüseanbau seit 1990 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 16: Wie hat sich der Jahresumsatz der in Brandenburg wirtschaftenden Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 17: Wie hat sich der Eigenkapitalanteil der in Brandenburg wirtschaftenden Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 18: Welche Bedeutung hat der Gartenbau nach Auffassung der Landesregierung für die landwirtschaftliche Primärproduktion insgesamt und für den ländlichen Raum im Land Brandenburg? Frage 19: Wie hoch ist der Eigentums- und Pachtflächenanteil der im Erwerbsgartenbau tätigen Unternehmen und wie hat sich der jeweilige Anteil seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 20: Wie haben sich die Kauf- und Pachtpreise je Hektar GN im Erwerbsgartenbau in den vergangenen 10 Jahren in Brandenburg entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 21: Wie bewertet die Landesregierung die Flächenverfügbarkeit für den Anbau von Sonderkulturen im Wettbewerb mit der Landwirtschaft sowie mit den Belangen des Umweltschutzes, Trinkwasserschutzes, des Energiepflanzenanbaus sowie der Bodenspekulation im landwirtschaftlichen Bodenmarkt? Frage 22: Wie viele Hektar landeseigene Flächen (z.B. Preußenvermögen) sind an Erwerbsgartenbaubetriebe verpachtet und welche Laufzeit haben diese Pachtverträge? Frage 23: Wie viele Hektar GN befinden sich noch im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG), die derzeit an Erwerbsgartenbaubetriebe im Land Brandenburg verpachtet sind? Frage 24: Nach den aktuellen Privatisierungsgrundsätzen der BVVG sollen Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen , wozu auch die Erwerbsgartenbaubetriebe zählen, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen pro Jahr 5.000 ha im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden. Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe haben seit dem Inkrafttreten der BVVG-Privatisierungsgrundsätze im Wege beschränkter Ausschreibungen wie viele Hektar von der BVVG erworben bzw. gepachtet? Frage 25: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer im Rahmen der Flächenkäufe , die durch den Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzflächen erzielt wurden? (bitte ab 2009 für jedes Haushaltsjahr angeben) Frage 26: Welche konkreten Auswirkungen hätte nach Auffassung der Landesregierung eine erneute Anhebung der Grunderwerbssteuer (auf 6,5 Prozent) auf die Betriebe des Gartenbaus sowie ihre jeweiligen Betriebskonzepte? Frage 27: Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und Studierenden mit der Ausrichtung Gartenbau in den vergangenen 10 Jahren in Brandenburg und Berlin entwickelt? Frage 28: Wie viele Betriebe im Erwerbsgartenbau in Brandenburg und wie viele Bildungsträger bilden derzeit aus? Frage 29: Welche Ausbildungsberufe im Bereich des Gartenbaus können interessierte Schulabgänger derzeit in Brandenburg erlernen? Frage 30: Welche Programme bzw. Initiativen unterstützt die Landesregierung, um einerseits über eine Ausbildung mit der Ausrichtung Gartenbau und andererseits insgesamt über Grüne Berufe zu informieren? Frage 31: Wer ist Träger der zuvor genannten Initiativen und Programme und in welcher Höhe werden diese mit EU-, Bundes - und/oder Landesmitteln gefördert? Frage 32: Welche Fördermöglichkeiten gibt es, um die überbetriebliche Ausbildung zu stärken, und wie bewertet die Landesregierung den bürokratischen Aufwand der Förderpolitik für die Träger der überbetrieblichen Ausbildung? Frage 33: Auf welche Art und Weise kooperieren die Länder Brandenburg und Berlin, um vor dem Hintergrund der geringen Ausbildungszahlen die verwaltungstechnischen Strukturen in beiden Ländern abzustimmen bzw. auszurichten? Frage 34: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der „Clusterstudie Gartenbau -Wertschöpfung des Gartenbauclusters Brandenburg" vom März 2013, die im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. und Johann Heinrich von ThünenInstitut erstellt wurde? Frage 35: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der zuvor genannten Studie für Maßnahmen des Landes zur Unterstützung und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gartenbaus in Brandenburg sowie der ihm vor-und nachgelagerten Segmente der Wertschöpfungskette? Frage 36: Welche Stärken, Schwächen, Hindernisse und Chancen sieht die Landesregierung für die gartenbauliche Primärproduktion einerseits und die ihr vor- und nachgelagerten Segmente der Wertschöpfungskette andererseits? Frage 37: Welche Wertschöpfungspotenziale sieht die Landesregierung im Gartenbaucluster Brandenburg und mit welchen Maßnahmen können diese Potenziale nach Auffassung der Landesregierung zukünftig noch besser erschlossen werden? Frage 38: Nach dem Masterplan für das Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg der ZAB Brandenburg soll die Wertschöpfung für gärtnerische Produkte einerseits durch organisatorische Innovationsprozesse und andererseits durch den Aufbau regionaler Versorgungs-/ Wertschöpfungskette mit ökologisch erzeugtem Obst und Gemüse aus Brandenburg gesteigert werden. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die im Masterplan verankerten Ziele zu erreichen? Frage 39: Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Berufsstands, zur Zukunftssicherung und Entwicklung des Gartenbaus in Brandenburg ein Gesamtkonzept zu entwickeln? Welche Schwerpunkte müsste nach Auffassung der Landesregierung solch ein Gesamtkonzept beinhalten? Frage 40: Gibt es seitens des Landes Brandenburg eine Konzeption für die Entwicklung des Garten- und insbesondere des Obstbaus in Brandenburg? Frage 41: Wie viele Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union gab es seit 1990, welche die Gartenbaubetriebe im Land Brandenburg nutzen konnten? Frage 42: Um welche Förderprogramme handelte es sich hierbei? Frage 43: Wer oder was konnte durch die einzelnen Programme gefördert werden? Frage 44: Welche finanziellen Mittel wurden für diese Förderprogramme und -maßnahmen insgesamt aufgewendet? (getrennt nach EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie ggf. nach den verschiedenen Förderprogrammen aufführen) Frage 45: Welche Förderinstrumente werden derzeit in welchem Umfang zur Unterstützung des Gartenbaus im Land Brandenburg eingesetzt und wie hoch ist der jeweilige Anteil von EU-, Bundes- und Landesmitteln? Frage 46: Inwiefern wird bei den zuvor genannten Förderinstrumenten die hohe Beschäftigungsintensität des Gartenbaus berücksichtigt? Frage 47: Welche einzelnen Fördermaßnahmen gibt es in der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg für die Bereiche Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien ? Frage 48: Welche Voraussetzungen müssen die jeweiligen Zuwendungsempfänger erfüllen und wie hoch ist die maximale Fördersumme für die zuvor genannten Fördermaßnahmen? Frage 49: Welche Fördermaßnahmen bzw. -programme gibt es für den Gartenbau, die ausschließlich durch das Land Brandenburg unterstützt werden, und wie hoch ist der jeweilige Fördermittelumfang pro Jahr und Maßnahme? Frage 50: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die existierenden Förderprogramme und -maßnahmen für den Gartenbau auf die Entwicklungspotenziale der Branche ausgerichtet sind? Wenn nein, welchen Anpassungsbedarf sieht die Landesregierung in der Ausrichtung der Förderpolitik? Frage 51: Wie viele Verarbeitungsbetriebe gibt es derzeit im Land Brandenburg, die insbesondere Obst und Gemüse verarbeiten und wie hat sich die Anzahl der Verarbeitungsbetriebe seit 1990 entwickelt? Frage 52: Wie hoch ist der Grad der Eigenversorgung mit wichtigen gärtnerischen Produkten in den Bereichen Obst und Gemüse? Frage 53: Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien vermarkten ihre Produkte auch indirekt und wie viele ausschließlich direkt? Frage 54: Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich des Absatzes brandenburgischer Gartenbauprodukte über (große) Handelsketten des Lebensmitteleinzelhandels vor und wie bewertet die Landesregierung die Marktposition des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Produzenten gärtnerischer Produkte? Frage 55: Wie hoch ist nach Information der Landesregierung die Umsatzrendite des Lebensmitteleinzelhandels für Gartenbauprodukte ? Frage 56: Wie hat sich der Anteil regionaler Frischeprodukte bzw. regionaler verarbeiteter Produkte im Lebensmitteleinzelhandel grundsätzlich entwickelt? Frage 57: Welche Regularien und Kennzeichnungsmöglichkeiten gibt es momentan zur genauen Herkunftsbezeichnung für frische und verarbeitete gartenbauliche Produkte? Frage 58: Welche Regularien und Möglichkeiten gibt es derzeit zur Kennzeichnung regionaler frischer und verarbeiteter Gartenbauprodukte aus Brandenburg? Frage 59: In welchem Umfang werden die Herkunftssicherungs- und Qualitätsprogramme von pro agro e.V. von den Unternehmen des Erwerbsgartenbaus genutzt? Frage 60: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Anteil regionaler Gartenbauprodukte in Berlin und Brandenburg im Lebensmitteleinzelhandel, in der Gastronomie und in der Kita- und Schulverpflegung zu steigern ? Frage 61: Wann und wo fanden im Land Brandenburg seit 1990 Landesgartenschauen (LAGA) statt und wie hoch waren die Besucherzahlen der bisher durchgeführten Landesgartenschauen? Frage 62: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Landesgartenschauen grundsätzlich bei? Frage 63: Wie bewertet die Landesregierung die städtebaulichen, wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Entwicklungen in den bisherigen LAGA-Regionen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen LAGA standen? Frage 64: Wie beurteilt die Landesregierung die Nachnutzung der Landesgartenschau am jeweiligen Standort? Frage 65: In welcher Form und Höhe unterstützte das Land Brandenburg bisher die einzelnen Landesgartenschauen? (bitte unterteilen in Investitionszuschüsse sowie Durchführungshaushalt und für jede LAGA separat aufschlüsseln) Frage 66: Welche Kommunen haben im Rahmen des Bekundungsverfahrens ihr Interesse zur Durchführung der Landesgartenschau 2019 gegenüber der Landesregierung zum Ausdruck gebracht? Frage 67: Nach welchen jeweiligen Kriterien entscheidet die Interministerielle Arbeitsgruppe LAGA 2019 darüber, wer zur Abgabe einer qualifizierten Bewerbung aufgefordert wird? Frage 68: Welche Fördermittelprogramme stehen grundsätzlich einer Kommune zur Verfügung, die eine LAGA ausrichtet? Frage 69: In den letzten Jahren fanden im Land Brandenburg in unregelmäßigen Abständen Landesgartenschauen statt, zuletzt in Eberswalde (2002), Rathenow (2006), Oranienburg (2009) und Prenzlau (2013). Die nächste Landesgartenschau wird von April bis Oktober 2019 stattfinden. Hält die Landesregierung an der unregelmäßigen Durchführung fest oder wird sie sich für eine Verstetigung der Landesgartenschauen einsetzen, z.B. für einen ZweiJahres -Rhythmus? Frage 70: Wie viele Wasserschutzgebiete sind bislang im Land Brandenburg ausgewiesen und welche Fläche in km2 umfassen diese insgesamt? (bitte nach Landkreisen, wenn räumlich trennbar, auflisten) Frage 71: Wie viele Wasserschutzgebiete wurden seit 1990 jährlich aufgehoben? (bitte nach Landkreisen, wenn räumlich trennbar, auflisten) Frage 72: Wie viele Wasserschutzgebiete wurden per Rechtsverordnung in den vergangenen 10 Jahren neu festgesetzt? Frage 73: Für welche Wasserschutzgebiete und ihre Neufestsetzung waren bzw. sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig und welche Wasserschutzgebiete setzte die oberste Landesbehörde neu fest? Frage 74: Welche Nutzungseinschränkungen und Verbote können sich je Schutzzone für Gartenbaubetriebe mit der Ausweisung und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ergeben? Frage 75: Wie werden betroffene Grundeigentümer und Betriebe nach der Ausweisung und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes entschädigt, wenn aufgrund einer Schutzbestimmung in der Wasserschutzgebietsverordnung das Eigentum unzumutbar beschränkt wird? Frage 76: Wie viele Kubikmeter Wasser werden in Brandenburg insgesamt für die öffentliche, industrielle und landwirtschaftliche /gartenbauliche Wassernutzung im Durchschnitt jährlich verbraucht? Frage 77: Wie hat sich der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft und im Gartenbau zwischen 1990 und 2014 in Brandenburg entwickelt? Frage 78: Wie viele private Gewinnungsanlagen wurden mit welcher Fördermenge für die Landwirtschaft und den Gartenbau bislang genehmigt? Frage 79: Welche Regelungen gelten im Land Brandenburg hinsichtlich der Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz für Industriebetriebe und hinsichtlich der Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz für Gartenbaubetriebe zu Bewässerungszwecken ? Frage 80: Wie bewertet die Landesregierung die derzeit geltenden Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung zur Genehmigung von Gewächshausbauten hinsichtlich der Komplexität von Genehmigungsverfahren? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Genehmigungsverfahren für Gewächshausbauten bei Gewährleistung der statischen Sicherheit zu vereinfachen? Frage 81: Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung im Pflanzenschutzdienst des Landes vor dem Hintergrund neuer phytosanitärer Probleme und dem steigenden Beratungsbedarf aufgrund der abnehmenden Mittelverfügbarkeit? Frage 82: Welche einzelnen Strategien verfolgt das Land, um die gärtnerischen Unternehmen bei der Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen, wie z.B. der Kirschessigfliege, zu unterstützen? Frage 83: Das Auftreten der Feuerbrandkrankheit hat sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Aufgrund des Bienenschutzes stehen den Produzenten ausschließlich Mittel zur Verfügung, die nur mit hohen Mehrkosten appliziert werden können. Wie unterstützt das Land die Bemühungen der Gartenbauunternehmen, die Feuerbrandgefahr zu verringern und die Ausbreitung des Feuerbrands zu begrenzen? Frage 84: Welche universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen betreiben Grundlagenforschung im Bereich Gartenbau bzw. führen wissenschaftliche Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch? Frage 85: Wo, von wem und mit welchen Schwerpunkten wird das gärtnerische Versuchswesen im Land Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien durchgeführt und welche Netzwerke bestehen national und international? Frage 86: Wie will die Landesregierung das gärtnerische Versuchswesen sowie damit verbundene Aspekte der personellen Ausstattung und Standortplanung mittel- und langfristig sichern? Frage 87: Welche Beratungsangebote gibt es im Land Brandenburg für den Gartenbau und seine Bereiche? Welche ökonomischen und vor allem sozio-ökonomischen Beratungsangebote hält das Land gegenwärtig vor und wie bewertet die Landesregierung dieses Angebot im Vergleich zu anderen ostdeutschen Bundesländern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Große Anfrage wie folgt: Präambel Der Gartenbau ist ein wichtiger Sektor der Agrarwirtschaft des Landes Brandenburg. Die Wertschöpfung aus gartenbaulicher Tätigkeiten betrug im Jahr 2013 im Einzelnen:  bei Gemüse 134 Mio. €  im Obstbau 18 Mio. €  bei Blumen und Zierpflanzen 39 Mio. €  für Baumschulerzeugnisse 40 Mio. € Mit einem Anteil von mehr als 11 Prozent der Beschäftigten in der landwirtschaftlichen Primärproduktion sichern die Unternehmen des Gartenbaus Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Politik des Landes Brandenburg ist es, den Gartenbau in seiner vielfältigen Struktur zu erhalten und zu stärken. Das Land nutzt die Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, des Bundes und des Landes, um den Gartenbau zu unterstützen. Ungeachtet dessen entwickeln sich nicht alle Produktionszweige gleichermaßen gut. Im Obstanbau sind rückläufige Entwicklungen zu beobachten. Hier setzt das Land zunehmend auf offensive Strategien der Erzeuger zur Vermarktung und mehr Bewusstsein der Verbraucher regionale Produkte nachzufragen. Datengrundlage Umfassende statistische Daten liegen mit den Gartenbauerhebungen 2005 und 1994 vor. Die Gartenbauerhebung wird nur alle 10 Jahre durchgeführt, so dass erst 2016 neuere Ergebnisse vorliegen. Friedhofsgärtnereien werden von keiner Statistik erfasst. Im Sinne der Agrarstatistik in Deutschland gehören zu gartenbaulichen Erzeugnissen Obst, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen, Baumschulerzeugnisse und Gartenbausämereien. Normalerweise werden in der Öffentlichkeit mit dem Begriff Gartenbau auch Tätigkeiten wie Handel und Dienstleistungen im gärtnerischen Bereich verbunden. Die Befragung von Betrieben, die ausschließlich diese Tätigkeiten erbringen, ist jedoch nicht Gegenstand der Agrarstatistik. Deshalb orientiert sich die als Nacherhebung zur Landwirtschaftszählung 1999 durchgeführte Erhebung im Produktionsgartenbau an der Nutzung von Bodenflächen durch gärtnerische Kulturen bzw. an der Produktion von Gartenbauerzeugnissen. Die Erhebung wurde 2005 gemeinsam mit der Agrarstrukturerhebung 2005 durchgeführt, stellt jedoch eine eigenständige Erhebung dar. Zusätzlich fand im Rahmen der Gartenbauerhebung 2005 neben der „klassischen“ Gartenbauerhebung erstmals eine eigenständige Betrachtung des Dienstleistungsgartenbaus statt. Dazu wurden sekundärstatistische Auswertungen – aus den Daten der Umsatzsteuerstatistik und der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit – über die Betriebe von Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus und der Erbringung von gärtnerischen Dienstleistungen durchgeführt. Ausführliche Ergebnisse sind in der Fachserie 3 „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“, Heft „Gartenbauerhebung 2005“ enthalten . Aufgrund von Unterschieden in den Erfassungsgrenzen sind die Erhebungsergebnisse von 2005 mit den Ergebnissen von 1994 nicht direkt vergleichbar. Eine nachträglich auf Einzelbetriebsebene erfolgte Anpassung der Erhebungsdaten von 1994 an die seit 1999 gültigen Erfassungsgrenzen war auf Bundesebene nicht möglich. Auf Bundesebene werden daher für den Vergleich der Ergebnisse von 2005 und 1994 nur die Betriebe mit einer gärtnerischen Nutzfläche von 0,5 ha und mehr herangezogen. Frage 1: Wie viele Unternehmen des Erwerbsgartenbaus gibt es derzeit in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien? zu Frage 1: Auf Grundlage der Gartenbauerhebung 2005 gibt es in Brandenburg 801 Unternehmen im Erwerbsgartenbau. Neuere statistische Erhebungen liegen bezogen auf eine differenzierte Darstellung nach Betriebsarten, Betriebsschwerpunkten und Betriebstypen nicht vor. Unternehmen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg 1994 und 2005 Merkmal 1994 2005 Betriebe gesamt 1.095 801 davon nach Betriebsart 1. landwirtschaftliche Betriebe mit Gartenbau 301 123 2. Gartenbaubetriebe 794 678 davon nach Betriebsschwerpunkt 2.1 Handel und Dienstleistung 195 83 2.2 Erzeugung 599 595 davon nach Betriebstyp 2.2.1 Obstbau 124 126 2.2.2 Gemüsebau 115 167 2.2.3 Blumen und Zierpflanzen 162 128 2.2.4 Baumschulen 42 56 2.2.5 Sonstige 156 118 Quelle: Gartenbauerhebung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, herausgegeben Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Für den Gartenbau innerhalb der Landwirtschaftlichen Erhebung werden nachfolgende Entwicklungen ausgewiesen : Landwirtschaftliche Betriebe 2003 bis 2013 nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung Jahr Betriebe insgesamt Davon Gartenbau Baumschulen Betriebe 2003 6709 384 142 2005 6644 408 165 2007 6704 368 163 2010 5566 217 137 2013 5400 200 100 Landwirtschaftlich genutzte Fläche in Hektar 2003 1.328.474 2.877 4.710 2005 1.346.824 3.070 5.519 2007 1.328.124 4.374 5.621 2010* 1.323.691 2.498 4.605 2013* 1.313.800 2.300 4.800 * eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren aufgrund methodischer Änderungen Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Unternehmen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 je Landkreis entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) zu Frage 2: Die Entwicklung der Unternehmen kann der Frage 1 entnommen werden. Die Aufteilung der Unternehmen nach Landkreisen ist nur für das Jahr 2005 erfasst Unternehmen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg 2005 nach Landkreisen mit Schwerpunkt Erzeugung Betriebe mit Anbau Gartenbauer - zeugnisse Gartenbau - betriebe Obstbau Gemüsebau Blumen und Zier- pflanzen Baumschulen Sonstige mit Schwer- punkt Handel und Dienstleistung landw. Betriebe mit Garten- bau kreisfreie Städte 59 55 27 - 12 - 5 9 4 Barnim 37 29 4 4 8 5 6 - 8 Dahme-Spreewald 44 35 - 8 9 5 - 7 9 Elbe-Elster 43 39 3 8 10 12 4 - 4 Havelland 34 28 - 8 - 5 4 7 6 Märkisch-Oderland 67 43 8 9 9 4 7 6 24 Oberhavel 26 22 - 5 5 4 - 4 4 Oberspreewald-Lausitz 54 42 - 17 - - 12 7 12 Oder-Spree 32 30 6 6 9 - - - - Ostprignitz-Ruppin 36 29 - 9 - - 8 7 7 Potsdam-Mittelmark 211 195 57 67 21 8 33 9 16 Prignitz 28 27 7 4 - - 8 3 0 Spree-Neiße 58 53 3 15 15 3 8 9 5 Teltow-Fläming 42 29 - 3 13 - 4 6 13 Uckermark 30 22 6 - - - 6 3 8 Land Brandenburg 801 678 126 167 128 56 118 83 123 Quelle: Gartenbauerhebung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, herausgegeben Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Frage 3: Wie viele von den im Erwerbsgartenbau in Brandenburg wirtschaftenden Unternehmen in den Bereichen Gemüsebau , Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien sind a) natürliche Personen und b) juristische Personen? (bitte nach Sparten differenzieren) zu Frage 3: Die Unternehmen des Erwerbsgartenbaus nach der Rechtsform in Brandenburg im Jahr 2005 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Betriebe mit Anbau Gartenbau - erzeugnisse davon Gartenbaubetriebe darunter Betriebe mit Schwerpunkt Erzeugung landwirtschaftliche Betriebe mit Gartenbau natürliche Person 602 540 472 62 juristische Person 199 138 123 61 Betriebe insgesamt 801 678 595 123 Quelle: Gartenbauerhebung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, herausgegeben Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Frage 4: Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe wirtschaften nach den Prinzipien des ökologischen Landbaus und wie hat sich der Anteil der nach den Prinzipien des Ökolandbaus wirtschaftenden Betriebe im Gartenbau in den vergangenen Jahren entwickelt? Zu Frage 4: Die Entwicklung und Anzahl der nach den Prinzipien des ökologischen Landbaus wirtschaftenden Gartenbaubetriebe stellt sich wie folgt dar: 2010 56 Betriebe 2013 58 Betriebe Datengrundlage: Anmeldungen im Kontrollverfahren Ökologischer Landbau Frage 5: Wie hat sich der Anteil der nach den Prinzipien des Ökolandbaus wirtschaftenden Betriebe im Gartenbau und ihrer bewirtschafteten Gesamtfläche im Vergleich zur gesamten ökologischen landwirtschaftlichen Produktion (Betriebe und Fläche) in den vergangenen Jahren entwickelt? zu Frage 5: Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe mit ökologischem Landbau in der Zeit von 1999 bis 2013 dar: Jahr Betriebe Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt darunter ökologischer Landbau Anteil insgesamt darunter ökologischer Landbau Anteil Anzahl Prozent Hektar Prozent 1999 7.008 299 4,3 1.347.408 72.723 5,4 2001 6.914 423 6,1 1.343.012 95.821 7,1 2003 6.709 508 7,6 1.328.474 115.849 8,7 2005 6.668 581 8,7 1.336.335 131.431 9,8 2007 6.704 613 9,1 1.328.124 133.805 10,1 2010 5.566 690 12,4 1.323.691 140.795 10,6 2013 5.400 650 12,0 1.313.800 137.700 10,5 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Für den Gartenbau liegen Vergleichszahlen nur für die Jahre 2010 und 2013 vor. Ökologisch bewirtschaftete Unternehmen und Flächen Gartenbau Jahr ökologische Betriebe Landwirtschaftlich genutzte Fläche insgesamt darunter Gartenbau Anteil insgesamt darunter Gartenbau Anteil Anzahl Prozent Hektar Prozent 2010 690 56 8,1 140.795 1.420 1,0 2013 650 58 8,9 137.700 1.200 0,9 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, MLUL Kontrollanmeldungen Frage 6: Wie hoch ist derzeit der Anteil der Erwerbsgartenbaubetriebe sowie der gärtnerischen Nutzfläche im Land Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien, der a) im Freiland und b) unter Glas bewirtschaftet wird, und wie haben sich diese Anteile in den vergangenen 10 Jahren entwickelt? Zu Frage 6: Der Anteil der Erwerbsgartenbaubetriebe, nach Anbau im Freiland bzw. unter Glas wird nicht gesondert erfasst. Nachfolgend werden die Anbauflächen nach Nutzungsart aufgeführt: Anbauflächen im Gartenbau (ha) Nutzungsart 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Gartenbaulich genutzte Fläche insgesamt 11.891 12.258 12.159 11.854 11.490 11.443 11.235 10.580 darunter: Freilandgemüse 7.048 7.260 7.197 7.101 6.712 6.699 6.637 6.015 darunter: Erdbeeren 339 401 423 348 300 283 316 319 Spargel 2.143 2.391 2.601 2.681 2.831 2.408 2.767 2.650 Gemüse unter Glas 34 45 41 45 48 52 43 34 Obstflächen 3.594 3.681 3.538 3.298 3.326 3.280 3.088 2.988 Zierpflanzen im Freiland 86 99 103 103 62 68 79 69 unter Glas 50 54 50 60 51 47 56 44 Baumschulen 1.080 1.119 1.227 1.241 1.289 1.288 1.323 1.421 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Bodennutzungshaupterhebung, Gemüsebauerhebung Frage 7: Wie hat sich die gärtnerische Nutzfläche in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau , Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Zu Frage 7: Eine Darstellung nach einzelnen Jahren beginnend ab 1990 ist nicht möglich. Vergleichbare Daten liegen für die Jahre 1994 und 2005 vor. Gärtnerische Nutzfläche (ha) des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg Merkmal 1994 2005 Betriebe gesamt 9.877 11.972 davon nach Betriebsart 1. landw. Betriebe mit Gartenbau 2.558 3.259 2. Gartenbaubetriebe 7.319 8.712 davon nach Betriebsschwerpunkt 2.1 Handel und Dienstleistung 324 116 2.2 Erzeugung 6.996 8.596 davon nach Betriebstyp 2.2.1 Obstbau 3.918 2.727 2.2.2 Gemüsebau 1.282 3.420 2.2.3 Blumen und Zierpflanzen 126 120 2.2.4 Baumschulen 692 1.035 2.2.5 Sonstige 2.142 1.173 Quelle: Gartenbauerhebung, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, herausgegeben Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg Frage 8: Welche Betriebsgrößenstruktur weist der Erwerbsgartenbau in Brandenburg derzeit auf und wie stellt sich die derzeitige Betriebsgrößenstruktur in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien konkret dar? (bitte tabellarisch darstellen) Zu Frage 8: Betriebsgrößenstruktur der Erwerbsgartenbaubetriebe 2005 Betriebe gesamt davon Gartenbaube - triebe davon darunter Schwerpunkt Erzeugung Obstbau Gemüsebau Blumen und Zierpflanzen Baumschulen Sonstige unter 0,5 ha 176 168 115 3 15 69 3 25 0,5 - 1 ha 138 123 111 13 39 28 10 21 1 - 2 ha 114 94 85 14 26 15 5 25 2 - 3 ha 50 39 37 9 7 8 5 8 3 - 5 ha 68 59 54 11 20 - - 10 5 - 10 ha 60 46 46 19 13 - - 10 10 - 20 ha 72 59 59 21 17 - - 7 20 und mehr ha 123 90 88 23 30 - 10 17 insgesamt 801 678 595 126 167 128 56 118 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2005 Frage 9: Wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen sind derzeit im Erwerbsgartenbau in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien tätig und wie hat sich die Beschäftigtenzahl in den zuvor genannten Bereichen seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Frage 10: Wie haben sich die Zahl der Arbeitskräfteeinheiten sowie Arbeitskräfteeinheiten/ha gärtnerischer Nutzfläche (GN) zwischen 1990 und 2014 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau , Baumschulen und Stauden-gärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien entwickelt? Frage 11: Wie viele Saisonarbeitskräfte werden im Gartenbau jährlich beschäftigt und wie hat sich der Anteil der Saisonarbeitskräfte in den vergangenen Jahren entwickelt? In welchen Sonderkulturbereichen ist der Anteil beschäftigter Saisonarbeitskräfte im Vergleich zu anderen besonders hoch? zu Frage 9 bis 11: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da die erfragten Kennzahlen weder von der Agrarstatistik noch von der Bundesagentur für Arbeit erfasst werden. In der Clusterstudie Gartenbau wird im Zusammenhang mit dem Gartenbau (einschließlich vor- und nachgelagerte Bereiche) in Brandenburg eine Beschäftigtenzahl von 18.195 Personen ausgewiesen. Davon sind rd. 4.400 Personen im Produktionsgartenbau tätig. Frage 12: Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zum Alter der Inhaber der Erwerbsgartenbaubetriebe vor und wie bewertet sie die gesicherte Unternehmensnachfolge? zu Frage 12: Daten in Bezug auf die Altersstruktur der Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber liegen nicht vor. Die Unternehmensnachfolge ist eine individuelle Entscheidung und von den jeweiligen Rahmenbedingungen abhängig. Frage 13: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Unternehmensnachfolge zu unterstützen, sofern die Bereitschaft , die Unternehmensnachfolge anzutreten, gering entwickelt und damit größtenteils als ungesichert einzustufen ist? zu Frage 13: Die Landesregierung unterstützt die Ausbildung in gärtnerischen Berufen als eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten werden durch die Landesregierung flächenbezogene und investive Vorhaben sowie Marketingprojekte gefördert, um günstige Rahmenbedingungen für den Gartenbau zu schaffen. Frage 14: Welche Kulturen wurden im Erwerbsgartenbau auf wie vielen ha GN in den Jahren 1991, 2000, 2005, 2010 und 2014 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg hauptsächlich angebaut? zu Frage 14: In der nachfolgenden Tabelle ist die Anbauflächenentwicklung (ha) der wichtigsten Kulturen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg dargestellt: Kultur 1997 2002 2004 2007 2010 2012 2013 Gemüse + Erdbeeren Kohlrabi 94 59 19 27 Rotkohl 69 113 80 56 Weißkohl 79 60 44 34 Spinat 190 87 40 8 Spargel im Ertrag 2143 2681 2767 2863 Knollensellerie 48 59 42 42 Meerrettich 26 26 24 Möhren/Karotten 944 769 523 235 Rote Beete 237 262 188 81 Einlegegurken 474 606 708 686 Schälgurke 140 131 122 121 Speiskürbis - 119 132 175 Buschbohnen 378 318 306 15 Frischerbsen 814 737 427 0,3 Erdbeeren 339 348 316 360 Obst Äpfel 1170 1484 1197 1131 Birnen 57 42 37 45 Süßkirschen 784 725 551 498 Sauerkirschen 480 354 286 174 Pflaumen/Zwetschen 199 181 149 117 Mirabellen/Renekloden 22 14 11 11 Quelle: Angaben des Amtes für Statistik Berlin/Brandenburg Frage 15: Wie haben sich die Hektarerträge insbesondere im Obst- und Gemüseanbau seit 1990 im Erwerbsgartenbau in Brandenburg entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Zu Frage 15: In der nachfolgenden Tabelle ist die Ertragsentwicklung (in dt) der wichtigsten Kulturen des Erwerbsgartenbaus in Brandenburg dargestellt: Kultur 2007 2012 2013 Gemüse + Erdbeeren Kohlrabi 214 Rotkohl 524,2 496 Weißkohl 677 Spinat 138 79 Spargel im Ertrag 49,5 55 Knollensellerie 414 Möhren/Karotten 414,2 479 Rote Beete 342 Einlegegurken 665,3 601 Schälgurke 312 Speiskürbis 172 Buschbohnen 97 42 Frischerbsen 28,2 74 Erdbeeren 36,9 Obst Äpfel 127 316 Birnen 109 83 Süßkirschen 14 16 Sauerkirschen 54 25 Pflaumen/Zwetschen 55 96 Mirabellen/Renekloden 96 158 Quelle: Angaben des Amtes für Statistik Berlin/Brandenburg Frage 16: Wie hat sich der Jahresumsatz der in Brandenburg wirtschaftenden Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) Zu Frage 16: Die Produktionsangaben (Bruttowertschöpfung) in Mio. € stellen sich wie folgt dar: Kultur 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Obst 38 24 24 21 23 24 17 30 19 21 18 20 Gemüse 29 22 30 26 31 35 43 49 55 64 81 70 Baumschulerzeugnisse 21 21 23 37 35 33 36 33 33 34 40 39 Blumen/Zierpflanzen 36 23 30 23 23 24 23 24 25 22 27 34 Kultur 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Obst 24 22 16 18 8 14 11 9 6 18 Gemüse 82 92 109 122 120 110 128 145 130 134 Baumschulerzeugnisse 37 40 40 43 44 46 46 34 31 40 Blumen/Zierpflanzen 28 23 27 27 30 36 24 36 31 39 Quelle: Regionale landwirtschaftliche Gesamtrechnung, Bundesstatistik (ZBG) Frage 17: Wie hat sich der Eigenkapitalanteil der in Brandenburg wirtschaftenden Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) zu Frage 17: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 18: Welche Bedeutung hat der Gartenbau nach Auffassung der Landesregierung für die landwirtschaftliche Primärproduktion insgesamt und für den ländlichen Raum im Land Brandenburg? Zu Frage 18: Der Gartenbau ist ein wichtiger Sektor der Agrarwirtschaft Brandenburgs. Der Anteil des Gartenbaus an der Wertschöpfung der Landwirtschaft liegt in Deutschland nach der vorliegenden Clusterstudie bei etwa 10 % des Produktionswerts. Der Anteil der Arbeitskräfte des Gartenbaus an den in der landwirtschaftlichen Primärproduktion Beschäftigten beträgt etwa 13 %. Die anteiligen Verkaufserlöse liegen bei knapp 13 %. Der deutschlandweite Anteil der Fläche beläuft sich auf 1,3 %. In Brandenburg werden auf ca. 10.350 ha Gemüse, Obst, Zierpflanzen und Baumschulerzeugnisse produziert. Das entspricht 0,9 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes Brandenburg, so dass die Ergebnisse der Clusterstudie tendenziell auch für Brandenburg angenommen werden können. In Bezug auf den ländlichen Raum ist der Gartenbau ein wichtiger Arbeitgeber. Der Gartenbau generiert Arbeitsplätze nicht nur in der Primärproduktion sondern auch in vor- und nachgelagerten Bereichen zum Beispiel in der Regionalvermarktung und Logistik der Produkte. Frage 19: Wie hoch ist der Eigentums- und Pachtflächenanteil der im Erwerbsgartenbau tätigen Unternehmen und wie hat sich der jeweilige Anteil seit 1990 entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) zu Frage 19: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 20: Wie haben sich die Kauf- und Pachtpreise je Hektar GN im Erwerbsgartenbau in den vergangenen 10 Jahren in Brandenburg entwickelt? (bitte pro Jahr und tabellarisch darstellen) zu Frage 20: Die Kaufpreise von Grundstücken für erwerbsgärtnerische Nutzungen streuen stark, da sie von der Lage und den individuellen Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke abhängen. Aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte können jedoch Angaben zum Preisniveau abgeleitet werden, die in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt sind. Dabei handelt es sich um Verkäufe von Grundstücken außerhalb von Ortslagen. Bei den Grundstücken für Obstplantagen liegt der räumliche Schwerpunkt der Verkäufe in und um die Stadt Werder, bei den Grundstücken für die Sonderkultur Spargel in und um die Stadt Beelitz. Um das überwiegende Preisniveau zu verdeutlichen, ist jeweils der Mittelwert aller Verkäufe für die letzten 10 Jahre angegeben. Jahr Grundstücke für Erwerbsgartenbau / Baumschule Grundstücke für Obstplantagen Grundstücke für Sonderkultur (überwiegend Spargel) Anzahl Kaufverträge Preisspanne (€/ha) Anzahl Kaufverträge Preisspanne (€/ha) Anzahl Kaufverträge Preisspanne (€/ha) 2005 5 1.400 – 16.700 23 1.500 – 6.400 2 5.000 – 9.700 2006 4 3.600 – 10.000 12 1.700 – 16.100 3 2.200 – 26.500 2007 14 2.900 – 13.600 14 1.700 – 23.200 3 3.400 – 8.000 2008 5 4.000 – 25.000 13 1.000 – 75.000 - - 2009 1 15.300 11 1.000 – 25.000 2 7.000 – 8.200 2010 1 8.400 38 2.500 – 37.200 3 7.300 – 10.700 2011 1 3.000 30 2.400 – 21.400 1 7.500 2012 1 6.000 18 1.700 – 6.000 - - 2013 2 1.600 – 4.000 18 3.000 – 71.000 5 1.800 – 60.100 2014 2 10.000 22 2.500 – 15.000 2 8.000 – 10.000 Mittelwert 2005 – 2014 (€/ha) 7.700 6.600 12.800 Quelle: Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Frage 21: Wie bewertet die Landesregierung die Flächenverfügbarkeit für den Anbau von Sonderkulturen im Wettbewerb mit der Landwirtschaft sowie mit den Belangen des Umweltschutzes, Trinkwasserschutzes, des Energiepflanzenanbaus sowie der Bodenspekulation im landwirtschaftlichen Bodenmarkt? Zu Frage 21: Die Landesregierung bewertet die Flächenverfügbarkeit auch vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen als ausreichend. Frage 22: Wie viele Hektar landeseigene Flächen (z.B. Preußenvermögen) sind an Erwerbsgartenbaubetriebe verpachtet und welche Laufzeit haben diese Pachtverträge? zu Frage 22: Der Landesregierung liegen keine gesonderten Daten zu Erwerbsgartenbaubetrieben vor. Die verpachtete landwirtschaftliche Nutzfläche zum Stichtag, 14.10.2014 aus dem Preußenvermögen, beträgt rd. 5.226 ha. Die Pachtverträge wurden analog der Privatisierungsgrundsätze der BVVG für neun Jahre abgeschlossen. Für die landeseigenen Flächen (Zuständigkeitsbereich des BLB) wurde ein Pachtvertrag mit einem Erwerbsgartenbaubetrieb abgeschlossen. Die verpachtete Fläche beträgt 436.146 m². Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.08.2038 mit einer Option auf Verlängerung um weitere 6 Jahre. Frage 23: Wie viele Hektar GN befinden sich noch im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH (BVVG), die derzeit an Erwerbsgartenbaubetriebe im Land Brandenburg verpachtet sind? zu Frage 23: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Flächen werden durch die BVVG insgesamt als landwirtschaftliche Nutzflächen und Forstflächen erfasst. Frage 24: Nach den aktuellen Privatisierungsgrundsätzen der BVVG sollen Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen , wozu auch die Erwerbsgartenbaubetriebe zählen, zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen pro Jahr 5.000 ha im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden. Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe haben seit dem Inkrafttreten der BVVG-Privatisierungsgrundsätze im Wege beschränkter Ausschreibungen wie viele Hektar von der BVVG erworben bzw. gepachtet? zu Frage 24: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die Flächen werden durch die BVVG insgesamt als landwirtschaftliche Nutzflächen und Forstflächen erfasst. Frage 25: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer im Rahmen der Flächenkäufe , die durch den Eigentumswechsel von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Nutzflächen erzielt wurden? (bitte ab 2009 für jedes Haushaltsjahr angeben) zu Frage 25: Das Grunderwerbsteueraufkommen aus Verkäufen von landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen lässt sich aus den Geldumsätzen abschätzen, die in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für alle abgeschlossenen Kaufverträge registriert werden. Hierin enthalten sind Verkäufe von Grundstücken für Acker- und Grünlandnutzung und von Grundstücken für Erwerbsgärten, Baumschulen und Obstplantagen sowie für Spargelkulturen und andere Sonderkulturen, wobei die weit überwiegende Anzahl der registrierten Verträge Grundstücke für Acker- und Grünlandnutzung betrifft. Eine weitere Differenzierung der Umsatzzahlen nach der Art der Nutzung ist nicht gesichert möglich. Das auf dieser Grundlage geschätzte Grunderwerbsteueraufkommen aus Verkäufen von Grundstücken mit landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Nutzung stellt sich wie folgt dar: 2009: 70.000 € 2010: 65.000 € 2011: 100.000 € 2012: 90.000 € 2013: 90.000 € Eine Schätzung des entsprechenden Grunderwerbsteueraufkommens für 2014 ist nicht möglich, da die Umsatzzahlen für 2014 noch nicht vorliegen. Frage 26: Welche konkreten Auswirkungen hätte nach Auffassung der Landesregierung eine erneute Anhebung der Grunderwerbssteuer (auf 6,5 Prozent) auf die Betriebe des Gartenbaus sowie ihre jeweiligen Betriebskonzepte? zu Frage 26: Sofern ein Gartenbaubetrieb ein Grundstück käuflich erwirbt, würden sich die Aufwendungen für die Grunderwerbsteuer entsprechend um 1,5 % der Bemessungsgrundlage erhöhen. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Betriebskonzepte sind nicht abschätzbar, da diese spezifisch auf das Unternehmen abgestimmt sind. Frage 27: Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und Studierenden mit der Ausrichtung Gartenbau in den vergangenen 10 Jahren in Brandenburg und Berlin entwickelt? zu Frage 27: Die Anzahl der Auszubildenden hat sich wie folgt entwickelt: Anzahl der Auszubildenden zum Stichtag 31.12. in Brandenburg 1. Ausbildungsjahr * vorläufige Zahlen Quelle: LELF, Referat 45 Beruf 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014* Gärtner/in 285 248 252 265 203 152 129 86 76 55 74 Davon Zierpflanzenbau 67 35 30 40 33 22 21 15 12 6 13 Baumschule 24 16 19 18 14 12 5 8 12 4 9 Friedhofsgärtnerei 2 2 11 9 4 2 4 3 3 1 0 Gemüsebau 12 1 12 4 4 2 1 1 0 0 0 Obstbau 7 4 4 6 4 3 2 0 3 1 0 Garten- u. Landschaftsbau 171 189 173 187 144 109 94 59 45 42 51 Staudengärtnerei 2 1 3 1 0 2 2 0 1 1 1 Gartenbaufachwerker/in - Gartenbauhelfer /in nach § 48 (alt) bzw. § 66 (neu) BBiG 2005 122 149 154 161 129 94 77 65 46 67 57 Anzahl der Auszubildenden zum Stichtag 31.12. Neuabschlüsse Berlin 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gärtner/in 315 309 360 291 243 234 252 201 207 165 Quelle: Berufsbildungsstatistik des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Entwicklung der Studierendenzahlen Gartenbauwissenschaftlich an der Humboldt-Universität zu Berlin, Thaer- Institut der Fakultät für Lebenswissenschaften (ehemals Landwirtschaftlich- Gärtnerische Fakultät WS 06/07 +SS07 WS 07/08 +SS08 WS 08/09 +SS09 WS 09/10 +SS10 WS 10/11 +SS11 WS11/1 2 +SS12 WS 12/13 SS 13 WS 13/14 B.Sc. Gartenbauwissenschaften 291 283 293 329 330 337 336 344 369 MSc Int. Horticultural Sciences 0 16 22 23 35 20 28 16 17 M.Sc. Gartenbauwissenschaften 51 39 21 5 5 3 2 1 1 Dipl. Gartenbauwissenschaften 48 29 25 19 19 16 16 16 16 gesamt 390 367 361 376 389 376 382 377 403 Quelle: Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) Frage 28: Wie viele Betriebe im Erwerbsgartenbau in Brandenburg und wie viele Bildungsträger bilden derzeit aus? Zu Frage 28: In Brandenburg bilden derzeit 89 Ausbildungsbetriebe aus (Stand 31.12.2013): davon in der Fachrichtung  Baumschule 10  Staudengärtnerei 2  Zierpflanzenbau 15  Gemüsebau 2  Friedhofsgärtnerei 1  Obstbau 5  Garten- und Landschaftsbau 54. Außerdem :  sind 10 Bildungsträger in der Ausbildung von Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG tätig,  führen 3 Bildungsträger Einzelumschulungsmaßnahmen in der Fachrichtung Galabau durch (je 1-2 Teilnehmer ) und  bilden 3 Bildungsträger für den Vollberuf aus. Frage 29: Welche Ausbildungsberufe im Bereich des Gartenbaus können interessierte Schulabgänger derzeit in Brandenburg erlernen? zu Frage 29: Im Beruf Gärtnerin/Gärtner können die Jugendlichen zwischen folgenden sieben Fachrichtungen wählen:  Baumschule  Staudengärtnerei  Zierpflanzenbau  Gemüsebau  Friedhofsgärtnerei  Obstbau  Garten- und Landschaftsbau. Frage 30: Welche Programme bzw. Initiativen unterstützt die Landesregierung, um einerseits über eine Ausbildung mit der Ausrichtung Gartenbau und andererseits insgesamt über Grüne Berufe zu informieren? zu Frage 30: Zur Verbesserung der Berufswerbung im Gartenbau wurde vom Landwirtschaftsressort seit 2010 das Projekt „Abenteuer Gärtnerei“ unterstützt. Die Initiative „LANDaktiv“ ist für die Werbung für Grüne Berufe und die Lebensperspektive im ländlichen Raum wirksam. Das „Netzwerk Zukunft. Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V.“ organisiert Berufsorientierungstourneen für Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler bei denen auch immer wieder landwirtschaftliche Betriebe besucht werden. Frage 31: Wer ist Träger der zuvor genannten Initiativen und Programme und in welcher Höhe werden diese mit EU-, Bundes - und/oder Landesmitteln gefördert? zu Frage 31: Die Träger der Initiativen und Programme sind:  die Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e.V., gefördert mit 300.000 € aus Landesmitteln sowie 850,90 € aus ESF und Landesmitteln (drei Bildungsschecks)  die Heimvolkshochschule am Seddiner See: insgesamt 2.420.951,47 € aus ESF- und Landesmitteln das Netzwerk Zukunft, Schule und Wirtschaft für Brandenburg e.V. Der Umfang der aufgewendeten Mittel für die Einzelprojekte mit Bezug zum Gartenbau, lässt sich nicht bestimmen, da dem Netzwerk Zukunft zugeordnete Lehrkräfte auch an anderen Projekten arbeiten. Das Netzwerk ist für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.07.2015 i. H. v. 3.274.397 € aus ESF- und Landesmitteln unterstützt worden Frage 32: Welche Fördermöglichkeiten gibt es, um die überbetriebliche Ausbildung zu stärken, und wie bewertet die Landesregierung den bürokratischen Aufwand der Förderpolitik für die Träger der überbetrieblichen Ausbildung? zu Frage 32: Die Förderung der Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt im Rahmen des Programms zur Förderung der qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV). Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Richtlinie von MASGF und dem Landwirtschaftsressort. Auch für die neue Förderperiode ist diese Förderung vorgesehen . Der Aufwand zur Umsetzung der Förderung ist hoch, jedoch zur Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU sowie der LHO erforderlich. Es ist geplant, durch den Einsatz von Pauschalen den Verwaltungsaufwand zumindest teilweise zu verringern. Frage 33: Auf welche Art und Weise kooperieren die Länder Brandenburg und Berlin, um vor dem Hintergrund der geringen Ausbildungszahlen die verwaltungstechnischen Strukturen in beiden Ländern abzustimmen bzw. auszurichten? zu Frage 33: Es besteht eine allgemeine Zusammenarbeit der zuständigen Stellen der Bundesländer. Darüber hinaus besuchen Berliner Auszubildende Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren e.V. Im Jahr 2014 waren das 779 von insgesamt 1.177 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (Angabe von LAGF e.V.). Die Kursgebühren in Höhe von 258,50 € je Lehrgangswoche und Auszubildenden werden vom Land Berlin erstattet. Frage 34: Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der „Clusterstudie Gartenbau -Wertschöpfung des Gartenbauclusters Brandenburg" vom März 2013, die im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. und Johann Heinrich von ThünenInstitut erstellt wurde? zu Frage 34: Die Clusterstudie weist für Brandenburg aus, dass der Gartenbau mit seiner Wirkung auf verflochtene Wirtschafzweige einen hohen Stellenwert hat. Er ist als wichtiger Wirtschaftszweig in Brandenburg einzuordnen. Gleichfalls zeigt die Studie den Anteil des Gartenbaus in Brandenburg im Vergleich zu Deutschland auf. Aus den Ergebnissen kann geschlossen werden, dass der Gartenbau über Wachstumspotentiale verfügt. Hierzu ist es erforderlich , alle Möglichkeiten der weiteren Markterschließung für Brandenburger Produkte zu nutzen. Entsprechend sollten die Bemühungen des Berufsstandes fortgesetzt und durch die Landesregierung unterstützt werden, für Brandenburger Qualitäten zu werben und den Standortfaktor (Regionalität) insbesondere in Bezug auf den Berliner Markt zu nutzen. Frage 35: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der zuvor genannten Studie für Maßnahmen des Landes zur Unterstützung und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gartenbaus in Brandenburg sowie der ihm vor- und nachgelagerten Segmente der Wertschöpfungskette? zu Frage 35: Die Studie gibt keine Auskunft darüber, welche Maßnahmen als geeignet angesehen werden, die Leistungsfähigkeit des Gartenbaus zu steigern. Die Landesregierung wird daher die bewährten Maßnahmen zur Unterstützung und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gartenbaus in Brandenburg fortsetzen. Ein Schwerpunkt dabei wird die Verlängerung von Wertschöpfungsketten im Land sein. Voraussetzung dafür ist das Engagement von geeigneten Unternehmen in diesem Bereich. Frage 36: Welche Stärken, Schwächen, Hindernisse und Chancen sieht die Landesregierung für die gartenbauliche Primärproduktion einerseits und die ihr vor- und nachgelagerten Segmente der Wertschöpfungskette andererseits? zu Frage 36: Zu den Stärken und Chancen gehört die Marktnähe zu Berlin. Durch eine hauptstadtnahe Produktion können frische Produkte in hoher Qualität angeboten werden. Dies gilt für konventionelle aber auch für ökologische Produkte . Ebenfalls bestehen Potentiale in Bezug auf den Ausbau touristischer Angebote und der damit verbundenen regionalen Vermarktung von Erzeugnissen. Gleichfalls sollten langfristige Lieferbeziehungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel bei angemessener Preisfindung die Chancen für den Ausbau der gärtnerischen Produktion erhöhen. Gute Chancen ergeben sich vor allem für Kulturen, deren Früchte in der Mark besonders gut wachsen, oder wo der kurze Weg (regionale Produktion) zum Verbraucher eine wichtige Rolle spielt. Deshalb haben sich in den letzten Jahren auch der Anbau von Spargel, Erdbeeren, Beerenkulturen, Süßkirschen und Nischenkulturen wie Sanddorn oder Aronia gut entwickelt. Im Wirtschaftsgebiet Spreewald wurde die traditionelle Produktion weiter entwickelt. Insbesondere der Anbau von Gurken und weiterer gärtnerischer Erzeugnisse vor allem für Konserven hat sich stabil entwickelt. Hier wirkt sich die Etablierung von regionalen Marken positiv aus. Als Schwäche sind die natürlichen Standortbedingungen zu nennen, die teilweise eine Produktion insbesondere im Bereich des ökologischen Anbaus Grenzen setzen. Die Bestände an Obstgehölzen sind teilweise überaltert oder entsprechen in Bezug auf die Sorten nicht in jedem Fall den Verbrauchererwartungen. Die Vermarktungsstrukturen sind nicht auf einen kleinstrukturierten Anbau ausgerichtet, Zertifizierungserfordernisse können kleinere Unternehmen kaum erfüllen. Besondere Hindernisse stellen derzeit die Preisfindung mit dem Lebensmitteleinzelhandel und der industriellen Verarbeitung dar. Frage 37: Welche Wertschöpfungspotenziale sieht die Landesregierung im Gartenbaucluster Brandenburg und mit welchen Maßnahmen können diese Potenziale nach Auffassung der Landesregierung zukünftig noch besser erschlossen werden? zu Frage 37: Die Clusterstudie zeigt den Anteil Brandenburgs gemessen an dem bundesdeutschen Durchschnitt. Hieraus können Wertschöpfungspotentiale an den Stellen abgeleitet werden, wo Brandenburg unterhalb des prozentualen Durchschnitts Deutschlands liegt bzw. die Bruttowertschöpfung erheblich vom Bundesdurchschnitt abweicht. Potentiale sieht die Landesregierung im Gemüseanbau sowohl als Freiland- als auch Unterglasanbau. Potentiale bestehen ebenfalls im Obstanbau. Im Übrigen hat die Studie die bekannten Potentiale des Brandenburger Gartenbaus bestätigt. Die Landesregierung wird die bestehenden Möglichkeiten nutzen um auch weiter günstige Rahmenbedingungen für den Gartenbau zu setzen. Frage 38: Nach dem Masterplan für das Cluster Ernährungswirtschaft Brandenburg der ZAB Brandenburg soll die Wertschöpfung für gärtnerische Produkte einerseits durch organisatorische Innovationsprozesse und andererseits durch den Aufbau regionaler Versorgungs-/ Wertschöpfungskette mit ökologisch erzeugtem Obst und Gemüse aus Brandenburg gesteigert werden. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die im Masterplan verankerten Ziele zu erreichen? zu Frage 38: Der Masterplan des Clusters Ernährungswirtschaft wurde in einem partizipativen bottom-up-Prozess durch Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen der Innovations- und Clusterstrategie des Landes Brandenburg - innoBB plus - erarbeitet und bestätigt. Dieser enthält als strategisches und veröffentlichtes Dokument die wesentliche Ziele in den prioritären Handlungsfeldern und die relevanten Maßnahmen zur Umsetzung . Die Landesregierung unterstützt daraus resultierende Projekte im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Förderprogramme. Frage 39: Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Berufsstands, zur Zukunftssicherung und Entwicklung des Gartenbaus in Brandenburg ein Gesamtkonzept zu entwickeln? Welche Schwerpunkte müsste nach Auffassung der Landesregierung solch ein Gesamtkonzept beinhalten? zu Frage 39: Mit der Clusterstudie liegt eine Gesamtschau für den Gartenbau in Brandenburg vor. Der Masterplan des Clusters Ernährungswirtschaft zeigt die prioritären Handlungsfelder und Maßnahmen auf (siehe Antwort zur Frage 38). Die Landesregierung schätzt ein, dass sich der Gartenbau in Brandenburg gut entwickelt hat und weitere Entwicklungspotentiale vorhanden sind. Der Sektor Obstbau befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Daher wird die Landesregierung prioritär die konzeptionellen Arbeiten auf den Obstbau konzentrieren. Für die anderen Sektoren ist mit dem Berufsstand eine Abstimmung darüber zu führen, welche weiteren konzeptionellen Vorarbeiten in den anderen Sektoren erforderlich sind. Frage 40: Gibt es seitens des Landes Brandenburg eine Konzeption für die Entwicklung des Garten- und insbesondere des Obstbaus in Brandenburg? zu Frage 40: Es liegt derzeit keine Konzeption zum Gartenbau bzw. Obstbau vor. Frage 41: Wie viele Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union gab es seit 1990, welche die Gartenbaubetriebe im Land Brandenburg nutzen konnten? zu Frage 41: Es gab 18 verschiedene Förderprogramme die von Gartenbauunternehmen genutzt werden konnten. Darüber hinaus erfolgte die Unterstützung von weiteren Einzelprojekten. Frage 42: Um welche Förderprogramme handelt es sich hierbei? zu Frage 42: 1. Rodungsprogramm (EU-Programm) 1991-1998 (15 Jahre Wideranpflanzverbot von Apfel, Birne, Pfirsich /Nektarine 2. Gartenbauförderprogramm (2001-2004) 3. Direktvermarktung 4. Beregnungsrichtlinie 5. LEADER II 6. LEADER + 7. ILE/LEADER 8. Integrierte kontrollierte Produktionsverfahren im Gartenbau 2000 und 2007 9. Ökologischer Landbau 10. Betriebsprämienzahlungen 11. Ausgleichszulage 12. Beratungsrichtlinie bis 2000 13. Förderung von Erzeugerorganisationen – also Erzeugerzusammenschlüsse -, Startbeihilfen 14. Interventionen, Rücknahme von Obst und Gemüse aus dem Markt, Schwerpunkt Äpfel, Pfirsiche, Bir- nen, Blumenkohl 15. ab 1997 = Reform der Obst- und Gemüsemarktordnung (Förderung von Erzeugergruppierungen – als Vorstufe für neue Erzeugerorganisationen -, Startbeihilfen, Investitionen, bis 2001) 16. ab 2002 - Beihilfen zum Betriebsfonds für neu anerkannte Erzeugerorganisationen 17. Startförderung für ein Landesprojekt (landesübergreifender Erzeugerzusammenschluss = Fruchtbörse) , zinsverbilligte Kredite 18. Landesrichtlinie über die Förderung von anerkannten Erzeugerorganisationen (zusätzliche Beihilfen zum Betriebsfonds, 50 % EU zuzüglich Landesmittel Frage 43: Wer oder was konnte durch die einzelnen Programme gefördert werden? zu Frage 43: Folgendes konnte gefördert werden: Lfd Nr. siehe Frage 42 Wer wurde gefördert? Was wurde gefördert? 1. Besitzer/Besitzerinnen entsprechender Kulturen Rodung von Bäumen (Apfel, Birne, Pfirsich/Nektarine) 2. landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen mit Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenanbau , Heil- und Gewürzpflanzen sowie Baumschulen unbeschadet der gewählten Rechtsform  Senkung der Produktionskosten  Pflanz-, Pflege-, Ernte- und Rodetechnik  Neuanpflanzungen von Dauerkulturen  Rationalisierungsmaßnahmen durch Um- und Neubau von Betriebsgebäuden und baulichen Anlagen  Verbesserung der Arbeitsbedingungen  Qualitative Verbesserung Umstellung der Erzeugung nach Maßgabe der Marktbedürfnisse und zur Anpassung an gemeinschaftliche Qualitätsnormen  Schutz und Verbesserung der natürlichen Umwelt  zur Energieeinsparung und  Einführung und Verbesserung umweltschonender Produktionsverfahren 3. landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen  Arbeitsplatzintensive Veredlung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Erzeugnisse u. a. Hofläden 4. gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft /Gartenbau  Betriebliche Investitionen zur Bewässerung von landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen  Brunnenbau  Ersatzneubau von Bewässerungsanlagen 5. gefördert werden Gartenbaubetriebe als Unternehmen Projektförderung gem. Entscheidung der regionalen Lokalen Aktionsgruppen 6. gefördert werden Gartenbaubetriebe als Unternehmen Projektförderung gem. Entscheidung der regionalen Lokalen Aktionsgruppen 7. gefördert werden Gartenbaubetriebe als Unternehmen und Gartenbaubetriebe im Rahmen von Gemeinschaftsaktionen der überregional tätigen Vereine /Verbände Projektförderung gem. Entscheidung der regionalen Lokalen Aktionsgruppen und zusätzlich Aktionen zur Vermarktung landtouristischer Angebote 8. landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen Anwendung integrierter Produktionsverfahren je ha 9. landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen Anwendung ökologischer Produktionsverfahren je ha 10. landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen Landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächen 11. landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen Bewirtschaftung von Flächen mit einer besonderen natürlichen Benachteiligung 12. Keine Information mehr verfügbar 13. Erzeugerzusammenschlüsse (namentlich Erzeugerorganisationen ) Gründungs- und Verwaltungskosten 14. Erzeugerorganisationen, Erzeuger (Mitglieder) Marktrücknahmen verschiedener nicht marktrelevanter Erzeugnisse (bestimmte Apfelsorten - besonders Gloster, Pfirsiche, Birnen, Blumenkohl ) 15. Erzeugerzusammenschlüsse (namentlich Erzeugergruppierungen , Basis für die Anerkennung als neue Erzeugerorganisation ) Gründungs- und Verwaltungskosten, Investitionen 16. Erzeugerorganisationen, indirekt Erzeuger (Mitglieder) Maßnahmen, die sich aus der nationalen Strategie für Erzeugerorganisationen von Obst und Gemüse des Bundes ergeben 17. Fruchtbörse (administrative Einrichtung einer zentralen Erzeugerorganisation für das Land BB, nur 1990), 3 Erzeugerorganisationen Startbeihilfen, Liquiditätshilfen, Kontokorrentkredit für Kontokorrentkonten 18. Erzeugerorganisationen, indirekt Erzeuger (Mitglieder) Maßnahmen, die sich aus der nationalen Strategie für Erzeugerorganisationen von Obst und Gemüse ergeben Frage 44: Welche finanziellen Mittel wurden für diese Förderprogramme und -maßnahmen insgesamt aufgewendet? (getrennt nach EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie ggf. nach den verschiedenen Förderprogrammen aufführen) Zu Frage 44: Soweit zu den einzelnen Maßnahmen noch Daten verfügbar sind, werden diese nachstehend aufgeführt: Gartenbauförderprogramm 2001 DM 2002 € 2003 € 2,267 Mio 3,909 Mio 2,909 Mio Direktvermarktung 2000 DM 2001 DM 2003 € 3,361 Mio 2,533 Mio 1,244 Mio Beregnung 2000 DM 2001 € 2002 € 2003 € 2,797 Mio 1,658 Mio 1,225 Mio 1,287 Mio Integrierte Produktion 2000 € 2001 € 2002 € 2003 € 2004 € 2005 € 2006 € 2.459.977,61 72.055,78 1.801.260,96 2.171.387,26 2.291.029,41 2.311.260,28 2.232.626,86 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2.135.735,32 1.002.213,8 2 1.887.840,47 852.443,24 811.099,40 654.656,43 150.645,90 Betriebsprämie und Ausgleichszulage AJ Anzahl Antragstellerinnen/ Antragsteller Betriebsprämie (FP 200) Ausgleichszahlung (FP33) 2005 24 93.116,72 € 3.773,49 € 2006 22 88.655,66 € 2.588,60 € 2007 20 58.716,28 € 0,00 € 2008 21 180.042,36 € 4.567,65 € 2009 17 170.888,08 € 5.629,81 € 2010 82 1.844.506,02 € 5.474,70 € 2011 73 1.951.493,67 € 2.711,45 € 2012 75 1.956.867,28 € 3.035,89 € 2013 68 1.952.536,26 € 2.458,65 € Quelle: InVeKoS-Daten 2005 bis 2006 Die Angaben für die Ausgleichszulage der Jahre 2007 und 2008 sind nicht vollständig, da die Ausgleichzulage aus nationalen Mitteln gezahlt wurde. Der Anstieg der Zahlen ab 2010 basiert auf einer Veränderung der Einteilung der Betriebe nach der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung (BWA) die bis zu diesem Zeitpunkt auf Grundlage der Standarddeckungsbeiträge durchgeführt wurde. In die Analyse wurden alle Betriebe mit den BWA-Codes 2xxx einbezogen. Im Jahr 2010 wurden die Standarddeckungsbeiträge für Getreide gesenkt und für einige gartenbauliche Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel erhöht. Die BWA-Einteilung wird antragsjährlich mittels einer Software auf Grundlage des Flächenantrages und des Tierbestandes für jeden Betrieb formal ermittelt, was zur Folge hatte, dass Betriebe dadurch zu Gartenbaubetrieben wurden. Ab 2011erfolgte die Einteilung auf Basis der Standard-Output-Koeffizienten. Ab diesem Zeitpunkt wurden Betriebe mit den BWA-Codes 2xx in die Kalkulation einbezogen. Diese wurden seitdem nicht verändert. Zu beachten ist generell, dass die Standarddeckungsbeiträge/Standard-Output-Koeffizienten für gartenbauliche Erzeugnisse (Blumen, Erdbeeren) insbesondere unter Glas sehr viel höher als die für Grünland oder Getreide sind, weshalb bereits kleine Flächenänderungen genügen, um einen Betrieb als Gartenbaubetrieb einzuordnen. Förderung Erzeugerorganisationen und Interventionen 1990 - 1996 1997 - 2001 2002 - 2014 Förderung von Erzeugerorganisationen (Startbeihilfen) ca. 2.100.000 DM Interventionen/Marktrücknahmen: ca. 4.400.000 DM Förderung von Erzeugergruppierungen (Startbeihilfe) Investitionen: ca. 2.300.000 € Förderung von Erzeugerorganisationen, Beihilfen Betriebsfonds (BF): ca. 38.470.000 € Gründung Erzeugerorganisation, Einzelförderung Starbeihilfen: Kredite: ca. 1.600.000 DM ca. 1.450.000 DM Förderung von Erzeugerorganisationen) Zusätzliche Beihilfen BF: ca. 350.000 € Frage 45: Welche Förderinstrumente werden derzeit in welchem Umfang zur Unterstützung des Gartenbaus im Land Brandenburg eingesetzt und wie hoch ist der jeweilige Anteil von EU-, Bundes- und Landesmitteln? zu Frage 45: Folgende Förderungen stehen auch Gartenbauunternehmen zur Verfügung:  Im Rahmen von LEADER kann Unterstützung für Vorhaben der wirtschaftlichen Entwicklung gem. „deminimis “-Beihilfe beantragt werden, wenn keine Fördermöglichkeit nach AFP besteht.  Einzelbetriebliche Investition  Betriebsprämien  Ausgleichszulage  Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen  Förderung von Erzeugerorganisationen Der jeweilige Anteil bezogen auf die Finanzierungsquellen kann nicht ausgewiesen werden, da für die Finanzierung unterschiedliche Beteiligungen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes vorgesehen sind. Frage 46: Inwiefern wird bei den zuvor genannten Förderinstrumenten die hohe Beschäftigungsintensität des Gartenbaus berücksichtigt? zu Frage 46: Die Förderung des Gartenbaus (Markt, Obst und Gemüse) - EU-Programm: Erzeugerorganisationen definiert sich über spezifische Ziele, die mittelbar die Beschäftigungsintensität berücksichtigen und wie folgt lauten:  Förderung der Angebotskonzentration  Verbesserung der Marktorientierung  Steigerung und Erhaltung der Qualität  Verbesserung des Mitgliedermanagements und des Anreizes zur Mitgliedschaft  Effizienzsteigerung  Kompetenzentwicklung/Steigerung der Innovationsfähigkeit  Ressourcen schonende Erzeugung und Vermarktung sicherer Produkte Frage 47: Welche einzelnen Fördermaßnahmen gibt es in der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 im Land Brandenburg für die Bereiche Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien? zu Frage 47: Auf die Antwort zur Frage 45 wird verwiesen. Frage 48: Welche Voraussetzungen müssen die jeweiligen Zuwendungsempfänger erfüllen und wie hoch ist die maximale Fördersumme für die zuvor genannten Fördermaßnahmen? zu Frage 48: Für die nachfolgenden Fördermaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:  Betriebsprämie o Eigenschaft aktive Betriebsinhaberin/aktiver Betriebsinhaber o Beihilfe fähige Fläche o Mindestgröße des Unternehmens 1 ha o Greeningauflagen  KULAP 2014 o Zuwendungsberechtigt für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Artikel 28) sind vorbehaltlich spezieller Regelungen bei einzelnen Maßnahmen Betriebsinhaber/Betriebsinhaberinnen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. o Ökologischer Landbau – Eigenschaft aktive Betriebsinhaberin/aktiver Betriebsinhaber. o Förderung ökologischer Anbauverfahren  Kern- und Steinobst 750 €/ha/Jahr  Beeren- und Wildobst 665 €/ha/Jahr  Gemüse und Zierpflanzen 415 €/ha/Jahr o Pflege extensiver Obstbestände 6,50 €/Baum/Jahr o Erhaltung pflanzengenetische Ressourcen  Einzelbetriebliche Förderung o Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung o landwirtschaftlicher Produkte o Unterstützung im Bereich Bewässerung, Gartenbau und Imkerei o Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit  Teil 1 und 3 ist konform zum GAK Rahmenplan  Teil 2 ist als Landesmaßnahme im EPLR eingereicht und ermöglicht nach landespoli- tischem Interesse auch die Förderung kleinerer Investitionen, z.B. im Bereich Gartenbau und Imkerei o Errichtung und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen und Erwerb von neuen Maschinen o Investitionen von 7.500 bis zu 1.000.000 Euro für Bewässerung und bis zu 20.000 Euro für Gartenbau und Imkerei mit 20 % des Investitionsvolumens o Allgemeine Aufwendungen für Architekten- und Ingenieurleistungen, in einer Höhe von 12 % des Investitionsvolumens  LEADER o Umsetzung von investiven Vorhaben im Rahmen der regionalen Entwicklungsstrategie  Voraussetzungen:  Keine Förderung nach AFP möglich  Kleinst- oder Kleinunternehmen  Förderung gem. „de-minimis“-Beihilfe für Vorhaben von Unternehmen, die in der Primärerzeugung der in Anhang I EG-Vertrag aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu zuordnen sind – das entspricht max. 15.000 € innerhalb von drei Jahren.  Gartenbau (Markt, Obst und Gemüse) - s. Beantwortung zu Frage 45, zusammenfassend und zusätzlich : o Durch zuständige Stelle anerkannte Erzeugerorganisation (Erfüllung diverser, sehr detaillierter Anerkennungskriterien, u.a. Mindestmitgliederanzahl, Mindestmenge usw.) o Einrichtung eines Betriebsfonds o Speisung des Betriebsfonds mit Eigenmitteln o Beihilfe max. 4,1 % (4,6 %) des Wertes der vermarkteten Erzeugung Beihilfe der EU = Höhe der tatsächlich entrichteten Finanzbeiträge, höchstens 50 % der tatsächlichen Ausgaben. Frage 49: Welche Fördermaßnahmen bzw. -programme gibt es für den Gartenbau, die ausschließlich durch das Land Brandenburg unterstützt werden, und wie hoch ist der jeweilige Fördermittelumfang pro Jahr und Maßnahme? zu Frage 49: Die Landesregierung nutzt alle Möglichkeiten der Finanzierung von Förderprogrammen der Europäischen Union und des Bundes. Hierfür sichert das Land die erforderlichen Mittel zur Kofinanzierung. Für die berufsständische Unterstützung zur Vorbereitung und Durchführung von Gartenschauen (LAGA, BUGA, IGA) wurden im Zeitraum von 2009 bis 2014 Landesmittel in Höhe von rund 1,1 Mio. EURO verausgabt. Frage 50: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die existierenden Förderprogramme und -maßnahmen für den Gartenbau auf die Entwicklungspotenziale der Branche ausgerichtet sind? Wenn nein, welchen Anpassungsbedarf sieht die Landesregierung in der Ausrichtung der Förderpolitik? zu Frage 50: Die Landesregierung hält die angebotenen Förderprogramme für ausreichend. Frage 51: Wie viele Verarbeitungsbetriebe gibt es derzeit im Land Brandenburg, die insbesondere Obst und Gemüse verarbeiten und wie hat sich die Anzahl der Verarbeitungsbetriebe seit 1990 entwickelt? Zu Frage 51: Im Jahr 2013 gab es laut amtlicher Statistik insgesamt 11 Verarbeitungsbetriebe für Obst und Gemüse. Diese Zahl bezieht sich auf Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Beschäftigtenzahl lag im Jahr 2013 bei 903 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Anzahl der Verarbeitungsbetriebe für Obst und Gemüse ist seit 1995 konstant geblieben, wobei sich die Beschäftigtenzahl von 448 auf 903 verdoppelt hat. Frage 52: Wie hoch ist der Grad der Eigenversorgung mit wichtigen gärtnerischen Produkten in den Bereichen Obst und Gemüse? Frage 53: Wie viele Erwerbsgartenbaubetriebe in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien vermarkten ihre Produkte auch indirekt und wie viele ausschließlich direkt? Zu Frage 52 und 53: Das Amt für Statistik Berlin/Brandenburg führt für diese Merkmale keine Erhebungen durch. Frage 54: Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich des Absatzes brandenburgischer Gartenbauprodukte über (große) Handelsketten des Lebensmitteleinzelhandels vor und wie bewertet die Landesregierung die Marktposition des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber den Produzenten gärtnerischer Produkte? zu Frage 54: Hierzu liegen keine detailliert Informationen vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Markt für Obst und Gemüse sehr international ausgerichtet ist. Frage 55: Wie hoch ist nach Information der Landesregierung die Umsatzrendite des Lebensmitteleinzelhandels für Gartenbauprodukte ? zu Frage 55: Nach Informationen der Landesregierung liegt die Umsatzrendite des Handels für Obst, Gemüse und Kartoffeln inklusive des non Food-Bereiches bei 2,5 – 3,5 %. Die Umsatzrendite im Großhandel für Obst und Gemüse liegt bei ca. 2,4 %. Frage 56: Wie hat sich der Anteil regionaler Frischeprodukte bzw. regionaler verarbeiteter Produkte im Lebensmitteleinzelhandel grundsätzlich entwickelt? zu Frage 56: Die Marktchancen für Anbieter regionaler Waren verbesserten sich in den letzten Jahren deutlich. Zahlreiche (sowohl kleine als auch große) Unternehmen haben diese Chancen genutzt. Die Umsätze mit Regionalprodukten steigen, da immer mehr Waren aus der Region beschafft und auch regionale Projekte des Lebensmitteleinzelhandels (LHE) im Gartenbau unterstützt werden (z.B. Brandenburger Paprika). Anteile zu den regionalen Frischprodukten im LHE können nicht dargestellt werden. Frage 57: Welche Regularien und Kennzeichnungsmöglichkeiten gibt es momentan zur genauen Herkunftsbezeichnung für frische und verarbeitete gartenbauliche Produkte? zu Frage 57: Die Kennzeichnung und der Schutz von Erzeugnissen mit besonderen Qualitätsmerkmalen sind durch die VERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geregelt. Danach können Hersteller, die ihre Produkte mit einem besonderen Versprechen über die regionale Herkunft und über besondere Qualitätseigenschaften versehen, diese Produkte bei der EU in das Verzeichnis DOOR eintragen lassen. Im Einzelnen gibt es die Möglichkeit, Produkte als „Geschützte Ursprungsbezeichnung“, „Geschützte geografische Angabe“ oder „Garantiert traditionale Spezialität“ schützen zu lassen. Die besonderen Angaben, wie Herkunft und Herstellungsweise, müssen in einer Produktspezifikation niedergelegt werden. Die Einhaltung dieser Spezifikation wird in Zuständigkeit des Landesamtes für Ländliche Entwicklung , Ernährung und Landwirtschaft (LELF) beim Hersteller überwacht. Darüber hinaus sind diese Produkte auf dem Markt gegen Missbrauch, Nachahmung und Fälschung geschützt. In Brandenburg werden als Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe in der Spreewaldregion die „Spreewälder Gurken“ und der „Spreewälder Meerrettich“ hergestellt. Frage 58: Welche Regularien und Möglichkeiten gibt es derzeit zur Kennzeichnung regionaler frischer und verarbeiteter Gartenbauprodukte aus Brandenburg? zu Frage 58: Es besteht die Möglichkeit folgende Kennzeichnungen vorzunehmen:  „Spreewälder Gurken“, „Spreewälder Meerrettich“  Regionalfenster  „natürlich Brandenburg“  „von Hier“  Regionale Dachmarke „Spreewald“  Prüfzeichen „Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin“ Frage 59: In welchem Umfang werden die Herkunftssicherungs- und Qualitätsprogramme von pro agro e.V. von den Unternehmen des Erwerbsgartenbaus genutzt? zu Frage 59: Nachfolgende Prüfungen durch pro agro bzw. Programme werden genutzt:  Obst & Gemüse 2014 – für 16 Unternehmen  Gebietsheimische Gehölze: 2014 wurden 10 Baumschulen zertifiziert  „natürlich Brandenburg“ 2015 für 35 Unternehmen davon 13 Unternehmen Obst und Gemüse zuerkannt  „von Hier“ - aktuell arbeiten 2015 – 30 Unternehmen davon drei im Bereich Obst und Gemüse mit Frage 60: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Anteil regionaler Gartenbauprodukte in Berlin und Brandenburg im Lebensmitteleinzelhandel, in der Gastronomie und in der Kita- und Schulverpflegung zu steigern ? zu Frage 60: Die Förderung regionaler Verarbeitung und Vermarktung ist auch in der neuen Förderperiode ein Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum. Diese Aufgabenstellung ist ein Bestandteil der Tätigkeiten des Verbandes pro agro, der derzeit auch Maßnahmen zur Absatzförderung durchführt. Für Maßnahmen zur Absatzförderung sind auch weiterhin Haushaltsmittel im MLUL eingeplant. Es gab auf der Grünen Woche 2015 aktuelle Gespräche mit dem Gartenbauverband, der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg, pro agro, Logistikunternehmen, Cateringunternehmen, dem MdJEV und MLUL um Möglichkeiten einer Zusammenarbeit in den o.g. Bereichen zu prüfen. Frage 61: Wann und wo fanden im Land Brandenburg seit 1990 Landesgartenschauen (LAGA) statt und wie hoch waren die Besucherzahlen der bisher durchgeführten Landesgartenschauen? zu Frage 61: Im Land Brandenburg fanden bisher folgende Landesgartenschauen statt: Jahr Ort Besucherinnen und Besucher 2000 Luckau mehr als 400.000 2002 Eberswalde rd. 590.000 2006 Rathenow rd. 480.000 2009 Oranienburg rd. 580.000 2013 Prenzlau rd. 465.000 Frage 62: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung den Landesgartenschauen grundsätzlich bei? zu Frage 62: Die Landesregierung misst den Landesgartenschauen einen hohen Stellenwert bei. Von allen im Land durchgeführten Gartenschauen sind nachhaltige Impulse bezüglich der Entwicklung der durchführenden Städte und der jeweiligen Region ausgegangen. Aus Sicht der Landesregierung sind die Landesgartenschauen Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben des Landes. Frage 63: Wie bewertet die Landesregierung die städtebaulichen, wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Entwicklungen in den bisherigen LAGA-Regionen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen LAGA standen? zu Frage 63: Aus Sicht der Landesregierung wurden die mit den Landesgartenschauen angestrebten Ziele erreicht. Erhebliche Fortschritte wurden jeweils in städtebaulicher und touristischer Hinsicht erreicht. Die jeweilige Region partizipierte deutlich vom gezielten Einsatz der Förderinstrumente insbesondere des Städtebaus, der ländlichen Entwicklung und des Tourismus. Sowohl in den Durchführungszeiträumen als auch danach gab es spürbare positive Effekte für den regionalen Arbeitsmarkt. Die gartenbaulichen Unternehmen insbesondere des Zierpflanzenbaus partizipieren deutlich von den Gartenschauen. Frage 64: Wie beurteilt die Landesregierung die Nachnutzung der Landesgartenschau am jeweiligen Standort? zu Frage 64: Die wirtschaftlichen Effekte der Landesgartenschauen sind für die Städte und das ländliche Umland auch nach der eigentlichen Gartenschau von erheblicher Bedeutung. Schwerpunkte dabei liegen in der Stadtentwicklung, in der Entwicklung des Tourismus und der Freizeitgestaltung, der Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten in der Region. Außerdem hat sich die Zusammenarbeit von Akteurinnen/Akteuren in der Stadt und des Umlandes verbessert. Die Gartenschauen zeigten positive Wirkungen auch im Hinblick auf die Freiraumentwicklung und die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die Nachnutzung der jeweiligen Landesgartenschaugelände wird durch die jeweiligen Städte gesichert. An allen Standorten haben sich dadurch die Voraussetzungen vor allem für Freizeitgestaltung und Tourismus nachhaltig verbessert. Frage 65: In welcher Form und Höhe unterstützte das Land Brandenburg bisher die einzelnen Landesgartenschauen? (bitte unterteilen in Investitionszuschüsse sowie Durchführungshaushalt und für jede LAGA separat aufschlüsseln) Zu Frage 65: Das Land Brandenburg hat keine direkten Investitionszuschüsse für Landesgartenschauen erteilt. Ausgehend von den Zielen der ausgewählten Bewerberstädten wurden Fördermittel im Rahmen der geltenden Richtlinien ausgereicht. Diese Mittel beantragten die jeweiligen Kommunen und Private für die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Entwicklungsvorhaben. Für die Gestaltung des jeweiligen LAGA- Geländes wurden ELER- Mittel für Oranienburg von rd. 5,7 Mio € ausgereicht . Der Stadt Prenzlau wurden rd. 4,9 Mio € aus ELER Mitteln bewilligt. Im räumlichen und zeitlichen Kontext zur LAGA wurden darüber hinaus für Stadtentwicklungsmaßnahmen in Oranienburg EFRE- und Bund-Länder-Mittel in Höhe von rd. 11,6 Mio. € bewilligt und in Prenzlau 13,2 Mio €. Aus Mitteln der Konzessionsabgabe wurden durch das MBJS nachstehende Projekte gefördert:  2006 – Zuwendungsempfänger Landesgartenschau Rathenow GmbH: 10.000 € für Grünes Klassenzimmer (Erarbeitung und Herstellung von Lehrtafeln)  2009 Zuwendungsempfänger Landesgartenschau Oranienburg 2009 GmbH: 10.000 € für Grünes Klassenzimmer (Erarbeitung und Druck von Broschüren mit den Angeboten Grünes Klassenzimmer) Mit Ausnahme der Unterstützung des Durchführungshaushaltes der ersten LAGA in Luckau gab es keine weitere konsumtive Unterstützung der Städte bei der Durchführung der Landesgartenschauen. Frage 66: Welche Kommunen haben im Rahmen des Bekundungsverfahrens ihr Interesse zur Durchführung der Landesgartenschau 2019 gegenüber der Landesregierung zum Ausdruck gebracht? Zu Frage 66: Interesse an der Durchführung der Landegartenschau 2019 haben folgende Kommunen bekundet:  Bad Freienwalde,  Beelitz,  Seelow,  Spremberg,  Wittstock/Dosse und  Zossen. Frage 67: Nach welchen jeweiligen Kriterien entscheidet die Interministerielle Arbeitsgruppe LAGA 2019 darüber, wer zur Abgabe einer qualifizierten Bewerbung aufgefordert wird? zu Frage 67: Im Aufruf zur Interessebekundung zur Durchführung der Landesgartenschau 2019 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landes Brandenburg am 08.10.2014) sind die Anforderungen an die Interessenbekundung formuliert. Aus diesen Anforderungen wurden Kriterien abgeleitet, welche die Grundlage für die Bewertung der im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingegangenen Unterlagen bilden. Im Einzelnen sind dies folgende Kriterien:  Fristgerechte Einreichung der vollständigen Interessenbekundung;  Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Willenserklärung);  nimmt zentralörtliche Funktion wahr und hat guten Stand der städtebaulichen Entwicklung;  Nachweis einer dauernden Leistungsfähigkeit im Rahmen der geordneten Haushaltswirtschaft;  Infrastrukturelle Voraussetzungen;  Verkehrliche Voraussetzungen;  Städtebauliche Voraussetzungen, Flächenverfügbarkeit;  Touristische Voraussetzungen;  Entwicklungspotentiale und Investitionsvorhaben;  Vorstellungen zur Nachnutzung der zu entwickelnden Infrastruktur. Berücksichtigung finden inklusive und generationsübergreifende Beteiligungsformate. Frage 68: Welche Fördermittelprogramme stehen grundsätzlich einer Kommune zur Verfügung, die eine LAGA ausrichtet? zu Frage 68: Zur Umsetzung von Investitionsvorhaben im Rahmen der Landesgartenschau können diejenigen Förderprogramme in Anspruch genommen werden, die dem Anliegen des jeweiligen Investitionsvorhabens entsprechen. Voraussetzung dafür ist eine Einordnung in die entsprechenden Konzepte/Programme. Frage 69: In den letzten Jahren fanden im Land Brandenburg in unregelmäßigen Abständen Landesgartenschauen statt, zuletzt in Eberswalde (2002), Rathenow (2006), Oranienburg (2009) und Prenzlau (2013). Die nächste Landesgartenschau wird von April bis Oktober 2019 stattfinden. Hält die Landesregierung an der unregelmäßigen Durchführung fest oder wird sie sich für eine Verstetigung der Landesgartenschauen einsetzen, z.B. für einen ZweiJahres -Rhythmus? zu Frage 69: Die Durchführung von Landesgartenschauen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Es müssen u.a. Landesmittel und geeignete Förderprogramme von der EU und vom Bund bereit stehen. Jede LAGA bedarf zudem einer ausreichenden Vorbereitungsphase, die auch finanziell durch die austragende Kommune zu untersetzen ist. Die Durchführungs- und Folgekosten der LAGA sind kommunal abzusichern. Die Durchführung von anderen Gartenschauen auf Bundes- oder Landesebene ist zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund entscheidet die Landesregierung über die Durchführung der LAGA. Frage 70: Wie viele Wasserschutzgebiete sind bislang im Land Brandenburg ausgewiesen und welche Fläche in km² umfassen diese insgesamt? (bitte nach Landkreisen, wenn räumlich trennbar, auflisten) zu Frage 70: Gegenwärtig existieren 387 Wasserschutzgebiete (WSG) in Brandenburg. Sie umfassen eine Fläche von ca. 1.321 km², was etwa 4,5 % der Landesfläche entspricht. Frage 71: Wie viele Wasserschutzgebiete wurden seit 1990 jährlich aufgehoben? (bitte nach Landkreisen, wenn räumlich trennbar, auflisten) zu Frage 71: Seit 1990 wurden insgesamt 676 WSG aufgehoben, die sich wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte verteilen: Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl und Jahr der aufgehobenen WSG Anzahl WSG Jahr Brandenburg 4 2000 Barnim 37 17 7 1 12 2002 2007 2012 2013 Dahme-Spreewald 17 7 3 7 2002 2012 2013 Elbe-Elster 35 1 3 14 2 5 10 1998 2000 2002 2009 2012 2013 Frankfurt (Oder) 3 1 2 2003 2012 Havelland 30 6 7 5 2 1 9 2000 2001 2004 2009 2012 2013 Märkisch-Oderland 151 16 37 23 8 67 2001 2002 2004 2005 2013 Oberhavel 23 2 1 1 6 6 7 2001 2002 2005 2007 2012 2013 Oberspreewald-Lausitz 9 1 7 1 1999 2004 2007 Oder-Spree 59 18 11 16 6 6 2 2001 2005 2007 2008 2009 2012 Ostprignitz-Ruppin 13 3 4 6 2004 2008 2012 Potsdam 4 2 1 1 1999 2008 2013 Potsdam-Mittelmark 41 9 17 7 4 4 2000 2001 2004 2012 2013 Prignitz 73 12 7 11 15 7 13 2 6 1999 2000 2002 2004 2007 2008 2009 2012 Spree-Neiße 22 7 8 2 2 3 1999 2002 2008 2012 2013 Teltow-Fläming 52 8 15 7 7 10 5 1999 2001 2004 2005 2009 2013 Uckermark 103 16 6 4 12 21 9 7 28 2000 2001 2002 2004 2005 2008 2012 2013 Summe 676 Frage 72: Wie viele Wasserschutzgebiete wurden per Rechtsverordnung in den vergangenen 10 Jahren neu festgesetzt? Zu Frage 72: Seit 2004 wurden 40 WSG durch Rechtsverordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Mitglieds der Landesregierung und 7 WSG durch die Landkreise festgesetzt. Frage 73: Für welche Wasserschutzgebiete und ihre Neufestsetzung waren bzw. sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig und welche Wasserschutzgebiete setzte die oberste Landesbehörde neu fest? zu Frage 73: Nach § 15 des Brandenburgischen Wassergesetzes werden die WSG für große Wasserentnahmen (mittlere tägliche Entnahme von mehr als 2.000 Kubikmetern) durch Rechtsverordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Mitglieds der Landesregierung festgesetzt. Für die WSG mit mittleren Wasserentnahmen von unter 2.000 Kubikmetern pro Tag sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig. Frage 74: Welche Nutzungseinschränkungen und Verbote können sich je Schutzzone für Gartenbaubetriebe mit der Ausweisung und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ergeben? zu Frage 74: In der Zone III (weitere Schutzzone) können Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzes von Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten festgelegt werden. Verboten kann z. B. auch werden:  die Beregnung landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen, wenn die Beregnungshöhe 20 Millimeter pro Tag oder 60 Millimeter pro Woche überschreitet,  das Errichten oder Erweitern von Gartenbaubetrieben oder Kleingartenanlagen, ausgenommen Gartenbaubetriebe , die in geschlossenen Systemen produzieren,  die Erstanlage oder Erweiterung von Baumschulen, forstlichen Pflanzgärten, Weihnachtsbaumkulturen sowie von gewerblichem Wein-, Hopfen-, Gemüse-, Obst- oder Zierpflanzenanbau, ausgenommen Gemüse - und Zierpflanzenanbau unter Glas in geschlossenen Systemen und Containerproduktion von Baumschulprodukten auf versiegelten Flächen,  der Umbruch von Dauergrünland oder von Grünlandbrachen,  das Errichten, Erweitern oder Erneuern von Brunnen, ausgenommen das Erneuern von Brunnen für Entnahmen mit zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtskräftiger wasserrechtlicher Erlaubnis oder Bewilligung,  das Behandeln, Lagern oder Ablagern von Abfall ausgenommen a) die vorübergehende Lagerung in dichten Behältern, b) die ordnungsgemäße kurzzeitige Bereitstellung von vor Ort angefallenem Abfall zum Abtrans- port durch den Entsorgungspflichtigen.  das Ein- oder Aufbringen von Abfällen, bergbaulichen Rückständen oder Ersatzbaustoffen in oder auf Böden oder deren Einbau in bodennahe technische Bauwerke. In Zone II (engere Schutzzone) gelten die Schutzbestimmungen der Zone III und darüber hinaus können z.B. verboten werden:  die Anwendung von Biozidprodukten außerhalb geschlossener Gebäude oder von Pflanzenschutzmitteln ,  die Beregnung landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen,  das Errichten, Erweitern oder Erneuern von Dränungen oder Entwässerungsgräben,  das Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärresten, Wirtschaftsdüngern aus pflanzlichen Stoffen, Bodenhilfsstoffen , Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln, gütegesicherten Grünabfall- oder Bioabfallkomposten , Abfällen aus der Herstellung oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder sonstigen organischen Düngern sowie die Anwendung von Silagesickersaft,  das Durchführen von Bohrungen,  das Behandeln, Lagern oder Ablagern von Abfall In Zone I (Fassungsbereich, i. d. R. 10 m im Brunnenumkreis) ist jegliche landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung verboten. Frage 75: Wie werden betroffene Grundeigentümer und Betriebe nach der Ausweisung und Festsetzung eines Wasserschutzgebietes entschädigt, wenn aufgrund einer Schutzbestimmung in der Wasserschutzgebietsverordnung das Eigentum unzumutbar beschränkt wird? zu Frage 75: Soweit Regelungen der WSG-Verordnung das Eigentum unzumutbar beschränken und diese Beschränkung nicht durch eine Befreiung oder andere Maßnahmen vermieden oder ausgeglichen werden kann, ist gemäß § 52 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Entschädigung zu leisten. Falls eine Regelung dieser Verordnung erhöhte Anforderungen festsetzt, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks einschränken, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile gemäß § 52 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Brandenburgischen Wassergesetzes ein angemessener Ausgleich zu leisten, soweit nicht eine Entschädigungspflicht besteht. Frage 76: Wie viele Kubikmeter Wasser werden in Brandenburg insgesamt für die öffentliche, industrielle und landwirtschaftliche /gartenbauliche Wassernutzung im Durchschnitt jährlich verbraucht? zu Frage 76: Der Landesregierung liegen keine über die statistischen Erhebungen der Länder und des Bundes hinausgehenden Daten vor. Für den Zeitraum 1998 bis 2010, der fünf statistische Erhebungen umfasst, lassen sich folgende mittlere Verbrauchsdaten ableiten: Über die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen wurden jährlich ca. 110 Mio. m³ Wasser zum Letztgebrauch abgegeben. Hiervon wurden 93,7 Mio. m³ an Haushalte und Kleingewerbe sowie 16,3 Mio. m³ an gewerbliche und sonstige Abnehmer geliefert. Auf Grund von Änderungen des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) zu Art und Umfang der Datenerhebung ist eine auf mehrjährige Erhebungszyklen gestützte Darstellung für den Bereich der nichtöffentlichen Wasserversorgung nicht möglich. Im Erhebungsjahr 2010 wurden aus der nichtöffentlichen Wasserversorgung insgesamt 39,4 Mio. m³ Wasser abgegeben. Die Hauptabnehmer sind mit 32,9 Mio. m³ die Energieversorgung, gefolgt von der chemischen Industrie , die 6 Mio. m³ abnahm. Die Abgabe an die Landwirtschaft ist mit 0,2 Mio. m³ als marginal einzuschätzen. Frage 77: Wie hat sich der Wasserverbrauch in der Landwirtschaft und im Gartenbau zwischen 1990 und 2014 in Brandenburg entwickelt? zu Frage 77: Systematische Zeitreihen zum Wasserverbrauch in der Landwirtschaft und im Gartenbau liegen der Landesregierung nicht vor. Die Landwirtschaftszählung 2010 des Statistischen Bundesamtes weist aus, dass im Jahre 2009 im Land Brandenburg insgesamt 15,2 Mio. m³ Wasser zur Bewässerung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen eingesetzt worden sind; hiervon stammen 9,5 Mio. m³ aus dem Grundwasser, 3,9 Mio. m³ aus Oberflächengewässern sowie 1,1 Mio. m³ aus öffentlichen oder privaten Versorgungsnetzen. Die hauptsächlichen Verwendungen lagen hierbei mit 4,2 Mio. m³ im Getreideanbau, 4,1 Mio. m³ im Kartoffelanbau sowie 3,7 Mio. m³ im Anbau von Erdbeeren, Gemüse und Spargel. Auf Grund von Änderungen des Gesetzes über Agrarstatistiken (AgrStatG) zu Art und Umfang der Datenerhebung ist ein Vergleich mit Vorläuferwerten nicht möglich bzw. sind Daten über den angefragten Berichtszeitraum 1990 – 2014 nicht verfügbar. Auf Grundlage der Eigenerklärungswerte zur Erhebung des Wassernutzungsentgelts gemäß § 40 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) ist für den Zeitraum 2002 bis 2010 ein deutlicher Anstieg der Wasserentnahmemengen für die landwirtschaftliche und gartenbauliche Bewässerung sowie die Brauchwassergewinnung (letzte umfassen ca. 18 % der Nutzungen) zu verzeichnen. Die mittlere jährliche Zunahme lag in einer Größenordnung von ca. 1 Mio. m³. Die Verbrauchsmengen unterliegen auf Grund unterschiedlicher Witterungsverläufe in den Erhebungsjahren jedoch gravierenden Schwankungen. Eine weiter gehende Differenzierung des Datenmaterials zwischen Landwirtschaft bzw. Gartenbau ist nicht möglich . Ferner bleiben in der Zusammenstellung diejenigen Wassermengen unberücksichtigt, die zum Zwecke der Einstau-Bewässerung zwar aus einem anderen Gewässerabschnitt übergeleitet wurden, hierbei jedoch nicht zu Beregnungszwecken dem Gewässer entnommen worden sind. Entwicklung des Wasserverbrauches [m³] aus landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Eigenwasserversorgungsanlagen mit einer jährlichen Entnahmemenge > 3.000 m³ pro Jahr Jahr Grundwasserentnahmen für Oberflächenwasserentnahmen für Bewässerung Brauchwasser Bewässerung 2002 3.876.983 1.837.057 2.724.825 2003 9.329.160 2.040.626 4.827.355 2004 5.970.127 2.170.312 4.741.507 2005 4.770.005 2.386.259 4.531.109 2006 8.800.214 2.517.190 5.900.446 2007 4.279.396 2.495.297 3.961.671 2008 9.216.061 3.001.707 6.396.485 2009 10.262.159 3.349.594 5.790.363 2010 11.611.550 3.611.480 6.418.315 Quelle: LUGV, Eigenerklärungswerte zur Erhebung des Wassernutzungsentgelts Von landwirtschaftlichen Unternehmen erfolgt keine Entnahme von Brauchwasser aus Oberflächenwasser. Frage 78: Wie viele private Gewinnungsanlagen wurden mit welcher Fördermenge für die Landwirtschaft und den Gartenbau bislang genehmigt? zu Frage 78: Bei den zuständigen Unteren Wasserbehörden der Landkreise (UWB) bzw. bei der Oberen Wasserbehörde (OWB) sind insgesamt 1.232 Wasserrechte zur Entnahme von Oberflächen- bzw. Grundwasser für landwirtschaftliche und gartenbauliche Bewässerungen vorliegend. Der Gesamtumfang der hierin zugelassenen Wassernutzungen (ohne Einstau-Bewässerung) beträgt ca. 89,7 Mio. m³ pro Jahr. Es ist erkennbar, dass die insgesamt erteilten Wasserrechte gegenwärtig nur zu etwa einem Viertel der zulässigen Erlaubnismenge ausgeschöpft werden; vgl. Antwort zu Frage 77. Zum Umfang der Einstau-Bewässerung liegen keine vollständigen Daten vor. Bekannt sind aus zwei Landkreisen Nutzungsrechte mit einer Gesamtmenge von ca. 40 Mio. m³ pro Jahr. Der Anteil für gartenbauliche Nutzungen kann nicht flächendeckend ausgewiesen werden. Bestehende Wasserrechte für landwirtschaftliche und gartenbauliche Bewässerung (ohne EinstauBewässerung ) Zulassungsbehörde Entnahme von Oberflächenwasser Entnahme von Grundwasser Wasserrechte insgesamt [m³/a] Hiervon für den Gartenbau [%] Anzahl der Wasserrechte Maximal zulässige Menge [m³/a] Anzahl der Wasserrechte Maximal zulässige Menge [m³/a] OWB 5 7.119.760 17 6.397.719 13.517.479 k.A. UWB P 2 2.100 163 86.500 88.600 k.A. UWB FFT 0 0 10 280.008 280.008 0,3 UWB CB 0 0 3 6.550 6.550 0 UWB TF 23 2.905.385 148 11.759.797 14.665.182 k.A. UWB MOL 17 1.764.000 15 1.361.000 3.125.000 19,3 UWB PR 6 204.200 49 4.318.780 4.522.980 k.A. UWB UM 8 238.660 6 280.200 518.860 k.A. UWB OHV 6 1.169.600 19 1.548.800 2.718.400 37,1 UWB OSL 8 57.600 43 2.373.075 2.430.675 k.A. UWB LDS 63 8.084.511 114 5.070.977 13.155.488 19,0 UWB SPN 22 263.580 66 1.038.350 1.301.930 11,7 UWB BBG 2 390.000 11 720.110 1.110.110 0,1 UWB LOS 4 1.463.100 7 968.280 2.431.380 k.A. UWB HVL 26 5.315.000 25 2.261.000 7.576.000 k.A. UWB PM 17 6.731.856 70 3.375.670 10.107.526 k.A. UWB BAR 6 55.430 29 1.050.185 1.105.615 k.A. UWB EE 17 1.614.720 39 4.061.500 5.676.220 9,6 UWB OPR 8 1.934.600 161 3.422.200 5.356.800 k.A. Summen 240 39.314.102 995 50.380.701 89.694.803 Frage 79: Welche Regelungen gelten im Land Brandenburg hinsichtlich der Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz für Industriebetriebe und hinsichtlich der Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz für Gartenbaubetriebe zu Bewässerungszwecken ? zu Frage 79: Die Infrastrukturen zur Trinkwasserversorgung, bestehend aus Wasserwerken, Speichern und Verteilungsnetzen, sind öffentliche Anlagen zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. Sie werden von den kommunalen Aufgabenträgern betrieben. Die Kosten hierfür sind auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) durch die angeschlossenen Verbraucher in Form von Beiträgen und Gebühren zu tragen. Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Entgelte wird durch Satzung auf kommunaler Ebene festgelegt. Das KAG sieht keine Sonderregelungen für Industrie- oder Gartenbaubetriebe vor. Weder bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung der zentralen öffentlichen Einrichtung noch bei der Erhebung von Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung gelten für Industriebetriebe oder Gartenbaubetriebe andere Regelungen zur Abgabenbemessung als für alle anderen Abgabepflichtigen. Nach dem aus dem Gleichheitssatz nach Art. 3 GG resultierenden Grundsatz der Abgabengerechtigkeit können bei der Gebührenerhebung keine Sonderkonditionen in Betracht kommen. Die Gebührenerhebung ist ausschließlich leistungs- und kostenorientiert vorzunehmen . Die Errichtung und der Betrieb von Brauchwasser-Versorgungsnetzen ist keine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge . Neben der Wasserentnahme aus den öffentlichen Anlagen zur Trinkwasserversorgung können auch private Anlagen zur Gewinnung von Brauchwasser errichtet und betrieben werden. Für Wasserentnahmen aus diesen Anlagen ist nach den Vorschriften der §§ 40 – 42 BbgWG ein Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Frage 80 Wie bewertet die Landesregierung die derzeit geltenden Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung zur Genehmigung von Gewächshausbauten hinsichtlich der Komplexität von Genehmigungsverfahren? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Genehmigungsverfahren für Gewächshausbauten bei Gewährleistung der statischen Sicherheit zu vereinfachen? zu Frage 80: Die Brandenburgische Bauordnung enthält bereits Verfahrenserleichterungen für Bauherren durch geregelte Genehmigungsfreistellungstatbestände für Gewächshäuser. Die Brandenburgische Bauordnung stellt Gewächshausbauten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei , d. h. es ist kein Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Genehmigungsfreistellung entbindet nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Genehmigungsfrei gestellt sind Gewächshäuser im Außenbereich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, mit nicht mehr als 150 m² Grundfläche und nicht mehr als 5 m Höhe. Weiterhin sind Gewächshäuser mit nicht mehr als 50 m³ umbautem Raum, ausgenommen im Außenbereich, ebenfalls genehmigungsfrei gestellt. Das die Genehmigungsfreistellung nur unter bestimmten Tatbestandvoraussetzungen möglich ist, beruht auf § 36 BauGB und der Wahrung der kommunalen Planungshoheit der Gemeinden. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, entfaltet das Verwaltungsverfahren nach der Brandenburgischen Bauordnung Konzentrationswirkung. Die mit der Konzentrationswirkung mögliche Beratung und Entscheidung aus einer Hand nutzt die fachliche Kompetenz der Landkreise als Bündelungsbehörde und führt zu wesentlichen Verfahrensverkürzungen in den Verfahren, da keine getrennten Entscheidungen unterschiedlicher Behörden erforderlich sind. Damit werden Synergieeffekte in der Verwaltung gefördert. Weiterhin regelt die Brandenburgische Bauordnung auch Erleichterungen für die Prüfung der Standsicherheit. Einer Prüfung der Standsicherheitsnachweise bedarf es nicht, soweit Standsicherheitsnachweise vorgelegt werden , die von einer nach dem Recht eines Landes der Bundesrepublik Deutschland für eine Typenprüfung zuständigen Behörde allgemein geprüft sind. Frage 81: Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung im Pflanzenschutzdienst des Landes vor dem Hintergrund neuer phytosanitärer Probleme und dem steigenden Beratungsbedarf aufgrund der abnehmenden Mittelverfügbarkeit? Frage 82: Welche einzelnen Strategien verfolgt das Land, um die gärtnerischen Unternehmen bei der Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen, wie z.B. der Kirschessigfliege, zu unterstützen? Antworten zu Fragen 81 und 82: Mit der vorhandenen personellen Ausstattung des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes ist die Aufgabenerfüllung entsprechend der gesetzlichen Anforderungen gesichert. Die Beratung von Gartenbauunternehmen wird über das Bereitstellen von Fachinformationen auf der ISIPPlattform im Internet, durch Schulungen und einen regelmäßigen Warndienst unter Einbeziehung von Prognosemöglichkeiten gewährleistet. Darüber hinaus erfolgen Einzelberatungen auf Anfrage, z.B. werden Empfehlungen zu einzelbetrieblichen Pflanzenschutzgenehmigungen gegeben. Für Problemschaderreger werden spezifische Strategien auf der Grundlage national/ international verfügbarer Fachkenntnisse sowie der Ergebnisse von Monitorings im Land Brandenburg entwickelt. Dabei werden die Prioritäten entsprechend des Kulturartenspektrums und des Schadpotentials der Erreger gesetzt. Die Abstimmung zu möglichen Bekämpfungsstrategien erfolgt bundesweit. Das Land beteiligt sich an der Versuchsdurchführung im Rahmen der bundesweiten Arbeitsgruppe Lückenindikation. Frage 83: Das Auftreten der Feuerbrandkrankheit hat sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Aufgrund des Bienenschutzes stehen den Produzenten ausschließlich Mittel zur Verfügung, die nur mit hohen Mehrkosten appliziert werden können. Wie unterstützt das Land die Bemühungen der Gartenbauunternehmen, die Feuerbrandgefahr zu verringern und die Ausbreitung des Feuerbrands zu begrenzen? zu Frage 83: Die Überwachung des Feuerbrand-Erregers als Quarantäne-Schadorganismus gehört zu den Pflichtaufgaben des Pflanzenschutzdienstes. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden spezielle Monitorings im gesamten Land und mit besonderer Intensität in den Befallslagen durchgeführt. Bei entsprechenden Nachweisen wird situationsbedingt über weitere Behandlungsverfahren entschieden. Für die betroffenen Obstbaulagen werden spezielle Prognosen berechnet und in Empfehlungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt. Die erforderlichen Notfallzulassungen für PSM sind in diesem Jahr bereits erteilt. Frage 84: Welche universitären und außer-universitären Forschungseinrichtungen betreiben Grundlagenforschung im Bereich Gartenbau bzw. führen wissenschaftliche Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch? zu Frage 84: Folgende Forschungseinrichtungen betreiben Grundlagenforschungen bzw. führen wissenschaftliche Projekte im Bereich der angewandten Forschung durch: Universitäre Forschung Im Botanischen Garten der Universität Potsdam wird auf folgenden Gebieten geforscht:  Vorkommen und Induktion unterschiedlicher Formen der CAM-Photosynthese bei Bromelien,  Merkmale und Verbreitung des seltenen Farns Dryopteris expansa in Nordostdeutschland,  Photosynthese, Blattfenster und Biogeografie von Mittagsblumen (Aizoaceae),  Molekulare Systematik und Blütenevolution von Monokotyledonen. Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde betreibt angewandte Forschung in der Fachrichtung Ökolandbau und Vermarktung. Außeruniversitäre Forschung Grundlagenforschung an Pflanzen wird vom Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie betrieben. Sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Projekte werden an den drei Leibniz Instituten durchgeführt bzw. bearbeitet: Das Leibniz-Institut für Agrartechnik Bornim e.V. (ATB) führt angewandte Forschung zu technischen Innovationen bei Anbau, Ernte und Lagerung von Obst und Gemüse sowie Grundlagenforschung zu Eigenschaften gartenbaulicher Produkte, deren Sicherung und gezielten Beeinflussung im Fokus stehen, durch. Zudem erfolgt am ATB Forschung zu ergonomischen Aspekten der Arbeit in Gartenbaubetrieben. Am Leibniz-Institut für Gemüse und Zierpflanzenbau Großbeeren (IGZ) wird molekular- und mikrobiologische Grundlagenforschung mit Bezug zu Gemüse- und Zierpflanzen, angewandte Forschung zu Bodenmikrobiologie, Wachstumsbedingungen und Qualität von Gewächshaus- und Freiland- und Dauerkulturen sowie Modellierung von Produktionsfaktoren (Klima, Düngung) durchgeführt. Das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e.V. Müncheberg (ZALF), führt anwendungsorientierte Forschungsprojekte zum Obstbau durch, beispielsweise für Kirschen, Erdbeeren und Heidelbeeren. Am ZALF werden seit dem Jahr 2011 anwendungsorientierte Forschungsprojekte zu Anpassungsprozessen im Gartenbau im Verflechtungsraum von Großstadt und Umland durchgeführt. Aktuell werden mehrere Forschungsprojekte zum Thema „Urban Gardening“ bearbeitet. Frage 85: Wo, von wem und mit welchen Schwerpunkten wird das gärtnerische Versuchswesen im Land Brandenburg in den Bereichen Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie Friedhofsgärtnereien durchgeführt und welche Netzwerke bestehen national und international? zu Frage 85: Das ATB hat eine eigene Versuchsanstellungen am Standort Marquardt (Bundessortenamt) zum Präzisionsobstbau an der „Musterkultur Pflaume“. Mit Übernahme des Forschungsstandortes ab Mitte 2015 durch ATB ist die Fortführung dieser Arbeiten gesichert. Die Fachleute der Abteilung sind national und international vernetzt, wie z.B. in ERA-Net-Projekten. Im IGZ wird auch im Rahmen des gärtnerischen Versuchswesens zu Düngungs- und Pflanzengesundheitsfragen im Gemüsebau gearbeitet. Nach Beendigung der Versuchstätigkeit des LELF in Großbeeren (Zierpflanzen und Gemüse) und Manschnow (Gemüse) und der Veränderung am Obstversuchsstandort Müncheberg wurden einzelne Versuche zu gemüsebaulichen Fragestellungen (Sorten) in Betrieben gefördert. ATB und IGZ arbeiten zur Nachernteproblematik von Obst und Gemüse zusammen. IGZ und ATB sind Netzwerkpartner des bundesweiten, BMBF-geförderten Netzwerkes „WeGa“ (Wertschöpfung Gartenbau). Zu Netzwerken können folgende Aussagen getroffen werden: Es bestehen regionale und überregionale Netzwerke zum fachlichen Erfahrungsaustausch und zur Beratung der beruflichen Praxis. Die Aufnahme des ZALF in das Netzwerk der Deutschen Genbank Apfel als Bestandteil der Deutschen Genbank Obst wurde initiiert. Ein bestehendes Netzwerk ist die Norddeutsche Kooperation im gärtnerischen Versuchs- und Beratungswesen, zu dem unter anderem auch das Gartenbau-Kompetenzzentrum (GKZ) in Gülzow gehört. Dieses Netzwerk deckt alle Bereiche des Gartenbaus ab. Der Standort Gülzow beschäftigt sich insbesondere mit Gemüsebau. Im Rahmen der arbeitsteiligen Länderkooperation werden Fragestellungen zur Freilandproduktion von Gemüse sowie zu obstbaulichen Spezialkulturen bearbeitet. In Düngungsfragen und zu der für das Land Brandenburg wichtigen Kultur Spargel arbeitet das IGZ bundesweit mit den gemüsebaulichen Forschungseinrichtungen zusammen. Zu den Industriegemüsearten Erbse und Bohne werden im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Abstimmung mit dem Land Bandenburg die Versuche durchgeführt. Für die bundesweite Koordination der Versuchstätigkeit gibt es die Arbeitskreise „Koordinierung im Gemüsebau“ und „Koordinierung im Zierpflanzenbau“ unter dem Dach des Verbandes der Landwirtschaftskammern. Durch den Pflanzenschutzdienst des LELF werden Versuchsaufgaben zu Pflanzenschutzproblemen durchgeführt . Frage 86: Wie will die Landesregierung das gärtnerische Versuchswesen sowie damit verbundene Aspekte der personellen Ausstattung und Standortplanung mittel- und langfristig sichern? zu Frage 86: Das vorhandene gärtnerische und landwirtschaftliche Versuchswesen soll nach Maßgabe des Koalitionsvertrages erhalten werden. Hierzu werden die länderübergreifenden Kooperationen fortgeführt. Darüber hinaus sind die Versuchsaufgaben im Bereich des Pflanzenschutzes fortzuführen. Konzeptionell wird an einem Projekt „Grundsicherung Obstgenetische Ressourcen im Landessortengarten“ gearbeitet. Frage 87: Welche Beratungsangebote gibt es im Land Brandenburg für den Gartenbau und seine Bereiche? Welche ökonomischen und vor allem sozio-ökonomischen Beratungsangebote hält das Land gegenwärtig vor und wie bewertet die Landesregierung dieses Angebot im Vergleich zu anderen ostdeutschen Bundesländern? zu Frage 87: Den Gartenbaubetrieben des Landes stehen vielfältige Institutionen und Beratungsangebote zur Verfügung (siehe Beantwortung der Fragen 81, 84 und 85). Andere Bundesländer bieten ihre offiziellen Beratungsangebote über Landwirtschaftskammern, oder über die entsprechenden Landesanstalten, Lehr- und Versuchsanstalten oder landeseigene GmbHs an. Beratungsangebote zu ökonomischen und sozio-ökonomischen Fragen sind bei entsprechenden Leistungsanbietern nachzufragen. Den Unternehmen in Bandenburg steht die Informationsplattform „Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion (ISIP)“ zur Verfügung. Hier können sich die Unternehmen u.a. über Pflanzenschutz, Düngung und Förderungen informieren. Weiterhin bietet das Land Informationen und Schulungen für private Beratungsunternehmen und den Berufsstand in Zusammenhang mit allen Fragen der Agrarförderung und zu fachbezogen Themen an.