Datum des Eingangs: 15.04.2015 / Ausgegeben: 20.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1151 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 419 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/908 Wortlaut der Kleinen Anfrage 419 vom 19.03.2015: Rechtsanspruch auf Schallschutz für Wintergärten Wie die Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 131 vom 16.02.2015 mitteilte, haben bauordnungsrechtlich errichtete Wintergärten, die Teil der Wohnung sind, ei- nen voll umfassenden Anspruch auf Schallschutz im Rahmen des Planfeststellungs- beschlusses. Bisher hat die Flughafengesellschaft in dutzenden von vorliegenden Fällen gegenüber den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern aus dem Tag- schutzgebiet bestritten, dass es einen Anspruch für Wintergärten gibt bzw. die Anträ- ge komplett ignoriert, überhaupt nicht beachtet und auch nicht bearbeitet und „be- schieden“. Aus diesem stellt sich schon die Frage, wie sich dieses Dilemma zwischen Auffas- sung der Landesregierung Brandenburg, wie in der Kleinen Anfrage kommentiert und dem tatsächlichen Handeln der Flughafengesellschaft FBB auflösen lässt? Zumin- dest wäre es erst einmal wichtig, überhaupt zu erfahren, über welche Dimensionen an dieser Stelle geredet wird. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung sich im Rahmen der divergenten Rechtsauffassungen mit der Flughafengesellschaft bezüglich der Frage der Gewährung von Schallschutz für Wintergärten in Verbindung gesetzt? Wenn ja, wann? Mit welchem Duktus und mit welchem Ergebnis? 2. Ist nach Auffassung der Landesregierung mittlerweile auch die Flughafenge- sellschaft FBB der Auffassung, dass Schallschutz für bauordnungsrechtlich genehmigte Wintergärten zu gewähren ist? 3. Wenn ja: Was ist dokumentiert? 4. Wenn nein: Weshalb ist nichts dokumentiert und wie gedenkt die Landesre- gierung die FBB davon zu überzeugen, dass auch für bauordnungsrechtlich genehmigte Wintergärten Schallschutz zu gewähren ist? 5. Wie viele Betroffene gibt es? D.h. wie viele Bürgerinnen und Bürger im Tag- schutzgebiet haben einen bauordnungsrechtlich genehmigten Wintergarten? 6. Wie viele Anträge auf Gewährung von Schallschutz für Wintergärten liegen der Flughafengesellschaft FBB vor? 7. Wie viele von den vorliegenden Anträgen auf Schallschutz für Wintergärten hat die Flughafengesellschaft positiv beschieden? 8. Wie viele Anträge auf Gewährung von Schallschutz für Wintergärten hat die Flughafengesellschaft abgelehnt? 9. Wie viele Anträge befinden sich noch in Bearbeitung? 10. Welche Leistungen wurden für ggf. positiv beschiedene Anträge auf Gewäh- rung von Schallschutz für bauordnungsrechtlich genehmigte Wintergärten bewilligt? Wie viel von dieser Summe ist bereits ausgezahlt? (Bitte die Fallzahlen und die Gesamtsumme in € angeben) 11. Wie viele Fälle sind noch offen? 12. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dieser speziellen Gruppe von Betroffenen mit bauordnungsrechtlich genehmigten Wintergärten zu ihrem Recht zu verhelfen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung sich im Rahmen der divergenten Rechtsauffassungen mit der Flughafengesellschaft bezüglich der Frage der Gewährung von Schallschutz für Wintergärten in Verbindung gesetzt? Wenn ja, wann? Mit welchem Duktus und mit welchem Ergebnis? Frage 2: Ist nach Auffassung der Landesregierung mittlerweile auch die Flughafengesellschaft FBB der Auffassung, dass Schallschutz für bauordnungsrechtlich genehmigte Win- tergärten zu gewähren ist? Zu Frage 1 und 2: Die Landesregierung und die verschiedenen Behörden des Landes befinden sich in regelmäßigem Kontakt mit der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Im Hinblick auf verglaste Anbauten an Gebäuden mit schallschutzberechtigten Räumlichkeiten vertreten Landesregierung und FBB nach wie vor die gleiche Rechtsauffassung. Dementsprechend sind verglaste Anbauten nach Art der zugelas- senen Nutzung voneinander zu unterscheiden, entweder als Teil der Wohnung (Auf- enthaltsraum) oder als Nebenraum, z.B. zur frostfreien Aufbewahrung von Pflanzen (Wintergärten). Für eine Anerkennung als Wohnraum (Aufenthaltsraum) mit An- spruch auf baulichen Schallschutz gemäß Planfeststellung ist der Nachweis durch eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich. Sofern durch den Antragsteller kein Nachweis der zugelassenen Nutzung als Wohnraum (Aufenthaltsraum) erfolgt, ist von Nebenräumen (Wintergärten) ohne Anspruch auf baulichen Schallschutz aus- zugehen. Frage 3: Wenn ja: Was ist dokumentiert? Zu Frage 3: Einer gesonderten Dokumentation bedarf es in dieser Frage nicht. Maßgeblich für den Anspruch auf baulichen Schallschutz für Wohnräume sind die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 in seiner derzeit gültigen Fassung. Maßgeblich für die Einordnung eines Raumes als Aufenthaltsraum (Wohnraum) oder als Nebenraum (Wintergarten) ist die auf den Regelungen der Brandenburgische Bauordnung basierende Baugenehmigung. Frage 4: Wenn nein: Weshalb ist nichts dokumentiert und wie gedenkt die Landesregierung die FBB davon zu überzeugen, dass auch für bauordnungsrechtlich genehmigte Win- tergärten Schallschutz zu gewähren ist? Zu Frage 4: Siehe Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3. Frage 5: Wie viele Betroffene gibt es? D.h. wie viele Bürgerinnen und Bürger im Tagschutzgebiet haben einen bauordnungsrechtlich genehmigten Wintergarten? Zu Frage 5: Zahlenangaben für bauordnungsrechtlich als Wohnraum genehmigte Wintergärten für das gesamte in der Planfeststellung ausgewiesene Tagschutzgebiet liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wie viele Anträge auf Gewährung von Schallschutz für Wintergärten liegen der Flug- hafengesellschaft FBB vor? Frage 7: Wie viele von den vorliegenden Anträgen auf Schallschutz für Wintergärten hat die Flughafengesellschaft positiv beschieden? Frage 8: Wie viele Anträge auf Gewährung von Schallschutz für Wintergärten hat die Flugha- fengesellschaft abgelehnt? Frage 9: Wie viele Anträge befinden sich noch in Bearbeitung? Frage 10: Welche Leistungen wurden für ggf. positiv beschiedene Anträge auf Gewährung von Schallschutz für bauordnungsrechtlich genehmigte Wintergärten bewilligt? Wie viel von dieser Summe ist bereits ausgezahlt? (Bitte die Fallzahlen und die Gesamtsum- me in € angeben) Frage 11: Wie viele Fälle sind noch offen? Zu Frage den Fragen 6 bis 11: Siehe Antwort der Landesregierung zu den Fragen 7 bis 12 der Kleinen Anfrage 275 (Landtagsdrucksache 6/838). Frage 12: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um dieser speziellen Gruppe von Betroffenen mit bauordnungsrechtlich genehmigten Wintergärten zu ihrem Recht zu verhelfen ? Zu Frage 12: Die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 in seiner derzeit gültigen Fassung vermitteln den Betroffenen einen unmittelbaren Anspruch gegenüber der FBB auf baulichen Schallschutz für Wohnräume. Verantwortlich für den Vollzug der Auflagen ist die FBB. Diese hat hierzu das Schallschutzprogramm BER entwickelt . Die Landesregierung hat derzeit keine Veranlassung, die Vorgehensweise der FBB bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms in Frage zu stellen.