Landtag Brandenburg Drucksache 6/11526 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2019 / Ausgegeben: 11.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4566 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11321 Hybridkraftwerk Prenzlau (HKW-Prenzlau)- Nachhaltige Investition? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Hybridkraftwerk Prenzlau ist das weltweit erste Wasserstoff-Wind-Biogas-Hybridkraftwerk gewesen. Projektpartner waren neben der Enertrag AG auch Vattenfall Europe, Total und DB Energie. Am 21. April 2009 legte Bundeskanzlerin Merkel in Anwesenheit von Brandenburgs damaligen Ministerpräsidenten M. Platzeck (SPD) und Wirtschaftsminister U. Junghanns (CDU) den Grundstein für das Kraftwerk. Die Inbetriebnahme erfolgte am 25. Oktober 2011. Laut Antwort der kleinen Anfrage Drucksache 6/789 zum HKW-Prenzlau wurden Fördermittel in Höhe von 3.123.700,- Euro bewilligt. Frage 1: Ist das Projekt HKW-Prenzlau für das Land Brandenburg abgeschlossen? zu Frage 1: Entwicklung, Errichtung und laufender Betrieb des HKW-Prenzlau lagen und liegen in der Verantwortung der Enertrag AG, nicht in der der Landesregierung. Unter förderpolitischen Gesichtspunkten ist das Projekt für das Land Brandenburg abgeschlossen. Frage 2: Wie hoch war die Gesamtsumme der ausgereichten Fördermittel für das Projekt? zu Frage 2: Die Gesamtsumme der an die Enertrag AG für das geförderte FuE-Projekt ausgereichten Fördermittel betrug 2.485.336 EUR. Frage 3: Welche Erkenntnisse konnten aus dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt des weltweit ersten Wasserstoff-Wind-Biogas-Hybridkraftwerks für Brandenburg gewonnen werden? zu Frage 3: Richtliniengemäß befinden sich sowohl die Erkenntnisse (Knowhow) als auch die Verwertungsrechte des im Rahmen der FuE - Große Richtlinie geförderten Vorhabens im Eigentum der Enertrag AG. Das FuE-Projekt zeigt jedoch grundsätzlich, dass die Umwandlung von erneuerbarer Energie in den speicherbaren Energieträger Wasserstoff einfach und zuverlässig mit der heutigen Technik umsetzbar ist. Die Speichermöglichkeit von Wasserstoff im Gasnetz oder in Lagerungs- bzw. Transportbehältern verdeutlicht, wie erneuerbare Energien in der Mobilität und für die Industrie eingesetzt werden können. Ferner konnte demonstriert werden, in welchem Maße das Hybridkraftwerk sogenannte Dunkelflauten abfedern und zur Versorgungssicherheit beitragen kann. Eine Vielzahl von ver- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11526 - 2 - fahrenstechnischen Erfahrungen und die Ermittlung betriebswirtschaftlicher Parameter auf der Basis von Betriebserfahrungen konnten im Verlauf des Projektzeitraums gesammelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse konnte eine Abschätzung erfolgen, welche Rahmenbedingungen für eine breite Anwendung des Hybridkraftwerkes gegeben sein müssen. Frage 4: Wie oft konnte die Technologie von der Pilotphase in die Serienreife überführt werden? (Bitte auflisten nach Unternehmen und Land) zu Frage 4: Die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse des im Rahmen der FuE - Große Richtlinie geförderten Vorhabens liegt in der Verantwortung der Enertrag AG. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine Geschäftsbeziehungen offen zu legen. Die Erfahrungen mit dem Hybridkraftwerk Prenzlau führten schließlich zur Gründung der McPhy Energy Deutschland GmbH im brandenburgischen Wildau, die seither mehrere Pilotprojekte und kommerzielle Projekte entwickelt hat. Eine kommerzielle Entwicklung (hier als Serienreife bezeichnet) war aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) ab 2014 noch nicht gegeben. Frage 5: Angekündigt war im Jahr 2011 der Bau von drei weiteren Kraftwerken dieser Art - davon zwei im Land Brandenburg und eines in Schleswig-Holstein. War der Bau dieser Kraftwerke eine Voraussetzung zur Bewilligung der Fördermittel? zu Frage 5: Nein. Die Zusage der Fördermittel auf Grundlage der FuE- Große Richtlinie erfolgte für die Durchführung des FuE-Projektes. Frage 6: Sind die damals angekündigten weiteren 2 Kraftwerke für Brandenburg in der Antrags-, Planungs- oder Bauphase? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Es befinden sich verschiedene Projekte in der Antragsphase. Eines ist das Referenzkraftwerk Lausitz, das einen Reallabor-Antrag gestellt hat. Frage 7: Welche Erkenntnisse hinsichtlich nachhaltiger Energieerzeugung konnten aus dem Projekt für das Land Brandenburg gewonnen werden? zu Frage 7: Das FuE-Projekt hat im kleinräumigen Maßstab die prinzipielle technische Machbarkeit eines Energieversorgungssystems gezeigt, das zu 100 % auf erneuerbaren Energien beruht und sowohl die Strom- als auch die Wärmeversorgung dem Bedarf entsprechend bereitstellen kann und zugleich vollständig in die Verbundnetze integriert ist. Frage 8: Wie flossen diese Ergebnisse in die Energiestrategie 2030 des Landes und in Projekte für den Strukturwandel in der Lausitz ein? zu Frage 8: Die Landesregierung war bereits damals der Überzeugung, dass die Themen Wasserstofferzeugung aus regenerativen Energien und die Nutzung über Sektorengrenzen hinweg entscheidend zum Gelingen der Energiewende beitragen können. Daher wurden diese Themen auch in der Energiestrategie 2030, die 2012 von der Landesregierung beschlossen wurde, verankert. Seither setzt sich das Land Brandenburg aktiv für die Anpassungen des regulatorischen Rahmens ein. Erst seit den Verhandlungen im Rahmen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zeichnet sich auf Bundesseite dafür mehr Offenheit ab. Auch enthält das neue 7. Energieforschungsprogramm Landtag Brandenburg Drucksache 6/11526 - 3 - der Bundesregierung erstmals greifbare Ansätze, um Wasserstofftechnologien und Sektorenkopplung energiewendetauglich voranzubringen. Die Landesregierung ist daher zuversichtlich , dass nunmehr im Zuge des Strukturwandels in der Lausitz solche Projekte umgesetzt werden können. Frage 9: Wurden im Rahmen des Projektes Patente beantragt und erteilt? Wenn ja, wie viele, zu welchen Zeiten und mit welchen Inhalten? Welche der beteiligten Unternehmen (Deutsche Bahn, Total, Vattenfall) sind Inhaber der angemeldeten Patente oder haben davon profitiert? zu Frage 9: Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse vor, dass im Rahmen des Projektes Patente generiert wurden. Die Zielsetzung war die Anwendung von Energietechnik, um mit Hilfe der gewonnenen Erkenntnisse Hybridkraftwerke im Dienste der Energiewende skalieren zu können. Frage 10: Konnten im unternehmerischen Umfeld des Hybridkraftwerkes Prenzlau weitere energieaffine Firmen angesiedelt werden? Wenn ja, bitte Auflistung der Unternehmen und wo zutreffend, mit Höhe der Fördermittel und dem jeweils genutzten Programm. zu Frage 10: Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 aufgeführt, konnte die Landesregierung u.a. das Unternehmen McPhy Energy Deutschland GmbH in Wildau ansiedeln. Die Landesregierung hat das Unternehmen mit Fördermitteln i.H.v 1.178.400 EUR im Rahmen der GRW-G - Große Richtlinie für die Errichtung einer Betriebsstätte zur Entwicklung und Fertigung von Hochleistungs-Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung - unterstützt. Frage 11: Welche Inhalte bzw. Ziele hatten die Gespräche zwischen der Enertrag AG und der chinesischen Wirtschaftsdelegation im April 2019? zu Frage 11: Zu Gesprächen einer chinesischen Wirtschaftsdelegation mit der Enertrag AG im April 2019 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Rahmen der Veranstaltung „Berlin Energy Transition Dialogue“ besuchte eine Delegation der chines ischen nationalen Energieagentur am 10. April 2019 in Begleitung von Vertretern der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit die Enertrag AG, um sich über die Energiewende in Deutschland zu informieren. Frage 12: Welcher Vertreter der Landesregierung war bei diesen für unser Land Brandenburg so wichtigen Gesprächen mit anwesend? zu Frage 12: Vertreter der Landesregierung nahmen an dem Besuch nicht teil. Frage 13: Wurde die Ausreichung der Fördermittel für die Umsetzung des Projektes durch den Landesrechnungshof bzw. den EU-Rechnungshof geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen ? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 13: Das FuE-Projekt wurde weder durch den Europäischen Rechnungshof noch durch den Landesrechnungshof geprüft. Die Auswahl der Prüfungsthemen und Prüfungsfälle obliegt den Rechnungshöfen in eigener Zuständigkeit.