Landtag Brandenburg Drucksache 6/11531 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2019 / Ausgegeben: 11.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4575 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11366 Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Kleinen Anfrage Nr. 4010, Drucksache 6/9836 angemerkt, mehren sich die Beschwerden durch die Lärmbelästigung, verursacht von Windenergieanlagen des Windparks Buchhain/ Oelsig und auch des Windparks bei Schlieben. Die Antwort auf Frage 4, Drucksache 6/10048, dass der geschilderte Sachverhalt keiner konkreten Beschwerde zugeordnet werden kann, lässt daraus schließen, dass von mehreren Bürgern aus Nexdorf Beschwerden vorliegen. Zunehmend haben die Bürger den Eindruck und das Gefühl, dass ihre Beschwerden zur Lärmbelästigung, Vibrationen oder Infraschall durch WEA, die in ihrer Umgebung gebaut wurden, nicht ernst genommen werden bzw. gar nicht aufgenommen oder registriert werden. Sie fühlen sich in ihren Bürgerrechten getäuscht und mit ihren Problemen alleingelassen. 1. Sind der Landesregierung weitere Beschwerden von Bürgern aus Nexdorf wegen zu hoher Schallbelastungen durch Windenergieanlagen bekannt? (Bitte auflisten!) zu Frage 1: Aus dem Bereich Nexdorf ist nur die Beschwerde einer Familie bekannt. Aus Gründen des Datenschutzes können nähere Angaben zu den Personen nicht gemacht werden. 2. Umfangreich war der Schriftverkehr zwischen der in oben erwähnter Kleinen Anfrage Bürgerin aus Nexdorf mit dem MLUL, dem Landesamt für Umwelt aber auch den Betreibern der Windenergieanlagen. Akribisch wurde von ihr aufgezeichnet, wann es zu Lärmbelästigungen gekommen ist. Auch die Bürger der umliegenden Ortschaften nehmen den Lärm wahr, wieso werden die Hinweise der Bürger völlig ignoriert? zu Frage 2: Die Beschwerden wurden nicht ignoriert. Alle Beschwerden der Beschwerdeführenden aus Nexdorf wurden sowohl durch das Landesamt für Umwelt (LfU) als auch durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) jeweils unverzüglich geprüft und schriftlich oder telefonisch beantwortet. Die entsprechenden Verwaltungsvorgänge können jederzeit im LfU und MLUL eingesehen werden. Bei der Nachprüfung der Beschwerden wurde festgestellt, dass die immissionsschutzrechtlich genehmigten Windkraftanlagen (WKA) genehmigungskonform unter Einhaltung der zugelassenen Schallemissionswerte betrieben wurden. Es liegt daher keine Rechtsgrundlage für die Festlegung von weitergehenden Anforderungen an den Anlagenbetreiber vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11531 - 2 - 3. Wie viele Beschwerden von Bürgern im Land Brandenburg wegen zu hoher Schallbelastung durch Windenergieanlagen sind der Landesregierung bekannt? (Bitte für die Jahre 2014 -2019 auflisten!) 4. Gegen welche Standorte bzw. Windenergieanlagen wurden konkret Beschwerden von Bürgern vorgebracht? (Bitte auflisten!) zu Fragen 3 und 4: Im angefragten Zeitraum gingen insgesamt 82 Beschwerden im LfU ein. Anlage 1 enthält dazu die Auflistung wie auch die entsprechende Zuordnung der Standorte. 5. An welchen Standorten von Windenergieanlagen wurden durch Behörden Schallmessungen durchgeführt und welche Kontrollen werden durch Behörden wegen Lärmbelästigung und der Einhaltung der Auflagen an WEA überhaupt systematisch pro Jahr durchgeführt ? (Bitte für die Jahre 2010 -2019 auflisten!) zu Frage 5: Schallemissionsmessungen werden grundsätzlich durch die nach § 29b Bundes -Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zugelassenen Messstellen vorgenommen. Das LfU verfügt nicht über die entsprechende Ausstattung, um derartige Messungen selbst vorzunehmen. Die Behörde nimmt lediglich in Einzelfällen zur Überprüfung von Beschwerden orientierende Immissionsmessungen für. Bei WKA finden Regelkontrollen zur Feststellung der genehmigungskonformen Errichtung statt. Im Übrigen werden Kontrollen anlassbezogen , in der Regel meist aufgrund von Beschwerden, durchgeführt. Darüber hinaus werden im Einzelfall, sofern dies zum Nachweis der Einhaltung von Immissionswerten erforderlich ist, Nachweismessungen angeordnet, deren ordnungsgemäße Durchführung vom LfU kontrolliert wird. Eine jährliche Überwachungspflicht für WKA besteht nicht. In der Anlage 2 sind alle Messungen aufgeführt, die aufgrund von Anordnungen nach §§ 26 und 28 BImSchG im angefragten Zeitraum durch zugelassene Messstellen vorgenommen wurden. 6. Welche Ergebnisse haben behördliche Schallmessungen konkret ergeben? zu Frage 6: Die durchgeführten Schallimmissions- und -emissionsmessungen haben ergeben , dass die zulässigen Werte eingehalten werden. 7. Wurden neben Schallmessungen am Tage auch in den Nachtstunden, in denen geringere Grenzwerte im Bereich der Wohnbebauung einzuhalten sind, Messungen durchgeführt? zu Frage7: Zur Minimierung von Fremdgeräuschen werden Schallmessungen üblicherweise in den Tagesrandstunden, aber auch nachts vorgenommen. 8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass rechtlich definierte Lärmgrenzen durch Windenergieanlagen nicht überschritten werden? zu Frage 8: Da die bundesrechtlich festgelegten Immissionsrichtwerte der TA-Lärm in der Regel eingehalten werden, hat es keinen Handlungsbedarf für die Landesregierung gegeben . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11531 - 3 - 9. Wie werden die von Landesbehörden verfügten Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes durchgesetzt? zu Frage 9: Sofern Maßnahmen gegenüber Anlagenbetreibern durch Ordnungsverfügung oder nachträgliche Anordnung auferlegt und nicht erfüllt wurden, werden diese gem. §§ 27 ff. Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg) mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt. 10. Welche technischen Möglichkeiten gibt es nach Ansicht der Landesregierung, um Lärmemissionen zu vermindern (Getriebe, Rotorprofile)? zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Weiterentwicklung von Anlagentechnik zur Verminderung von Umweltauswirkungen von Anlagen obliegt dafür qualifizierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen. 11. Was wird unternommen, dass bei alternden Windenergieanlagen und durch Verschleiß bedingt, die Lärmbelästigung nicht weiter zunimmt? zu Frage 11: Im Rahmen der Überwachung von WKA wird die dauerhafte Einhaltung der geltenden Lärmschutzanforderungen überprüft. Sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Anlage nicht genehmigungskonform betrieben wird, können Schallemissionsmessungen angeordnet werden. Anhaltspunkte ergeben sich im Einzelfall aus den Ergebnissen von Überprüfungen für immissionsrelevante Anlagenteile wie Rotorblätter und/oder Getriebe, die in Prüf- und Wartungsberichten dokumentiert sind. Sofern sich ein Verstoß gegen die geltenden Immissionsrichtwerte bestätigt, können nachträgliche Anordnungen gem. § 17 Abs. 1 BImSchG erlassen oder die Stilllegung oder Teilstilllegung von WKA gem. § 20 Abs. 1 BImSchG angeordnet werden. 12. Aus den Berichten von Ortsvorstehern und Bürgern ist zu entnehmen, dass es eine Vielzahl von Beschwerden wegen Lärm- und Schallbelästigungen durch WEA gibt, die nicht bei den zuständigen Stellen ankommen. Wohin, bzw. an wen, sollen die Ortsvorsteher und Bürger ihre Beschwerden richten? zu Frage 12: Beschwerden über Lärmbelästigungen können schriftlich an das Landesamt für Umwelt, Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke gerichtet werden. Beschwerdeführende können sich außerdem direkt an das örtlich zuständige Überwachungsreferat wenden. Telefonnummern, E-Mailadressen und Ansprechpartner sind unter folgendem Link angegeben: https://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=311896&template=lis_adressen_tab&_sort folge=sortierer,title&__ariadne=&__ariadne=;311896 Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch WEA seit 2014 Jahr Kreis Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Wandlitz/Stolzenhagen Wandlitz/Klosterfelde Dahme-Spreewald 1 1 Märkische Heide/Biebersdorf Elbe-Elster 1 1 Schlieben/Oelsig 1 1 Doberlug- Kirchhain/Buchhain Märkisch-Oderland 1 1 Altlandberg/Wesendahl 1 1 Altlandberg/Wesendahl Oder-Spree 1 1 Jacobsdorf/Sieversdorf Ostprignitz-Ruppin 1 1 Temnitztal/Wildberg 3 1 Temnitztal/Wildberg Treuenbrietzen/Feldheim Buckautal/Dretzen Mühlenfließ/Schlalach Halenbeck- Rohlsdorf/Halenbeck Berge Niedergörsdorf/Danna Trebbin/Christinendorf de Dahme(Mark)/Wahlsdorf Schönfeld/Klockow Angermünde/Crussow Nordwestuckermark/ Schönermark Casekow/Luckow- Petershagen (3x) gesamt 5 5 32 12 18 11 Prignitz Potsdam-Mittelmark 2Barnim 22Uckermark 22218Teltow-Fläming Casekow/Luckow- Petershagen1446 2 2Karstädt/Groß Warnow 1 1 Wandlitz/Klosterfelde 4 11 2014 2015 2016 5 3 ! Jahr Kreis Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Anzahl Beschwerden Anzahl betroffener WEA / WP Ort/Ortsteil Wandlitz/Klosterfelde Wandlitz/Klosterfelde Berlin/Ladeburg Bernau b. Berlin Dahme-Spreewald Elbe-Elster Fichtenhöhe/Carzig Lebus/Mallnow Podelzig Letschin/Ortwig Jacobsdorf/Sieversdorf Jacobsdorf/Petersdorf Ostprignitz-Ruppin 3 1 Temnitztal/Wildberg 1 1 Kyritz/Mechow Potsdam-Mittelmark Prignitz 1 1 Gumtow/Vehlin gesamt 15 9 9 6 3 2 bis April 2019 2 2 2 3 2 5 2 2017 2018 1 1 Angermünde/Neukükend orf Barnim Märkisch-Oderland Oder-Spree Teltow-Fläming Uckermark Jüterbog/Markendorf 3 1 Angermünde 21 1 2 Schwedt(Oder)/Heinersd orf 3 1 2 ! Immissionsmessungen zu WEA seit 2010 Jahr Kreis Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Barnim 5 3 9 3 4 2 2 1 Dahme-Spreewald Elbe-Elster Oberspreewald-Lausitz Spree-Neiße Teltow-Fläming 4 2 2 1 Uckermark 17 7 25 10 1 1 Prignitz 1 1 gesamt 17 7 34 15 11 5 4 2 4 2 Zu 44 WEA/WP wurden insgesamt 85 Immissionsmessungen durchgeführt. In 2014 und 2016 wurden zu jeder der beiden WEA jeweils zwei Messungen an verschiedenen Immissionsorten durchgeführt.EA jeweils zwei Messungen an verschiedenen Immissionsorten durchgeführt. An einer Anlage wurden auf Grund einer Beschwerde Messungen durchgeführt (Kreis Uckermark: 20732760000) Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt Emissionsmessungen an WEA seit 2010 Jahr Kreis Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Barnim 1 1 Dahme-Spreewald Teltow-Fläming 1 1 Uckermark 10 4 8 8 4 2 gesamt 0 0 11 5 0 0 8 8 5 3 Es wurden insgesamt 52 Emissionsmessungen an 33 WEA/WP durchgeführt Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt 2010 2011 2012 2013 2014 2010 2011 2012 2013 2014 ! Immissionsmessungen zu WEA seit 2010 Jahr Kreis Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Barnim 8 8 Dahme-Spreewald 2 1 Elbe-Elster 1 1 Oberspreewald-Lausitz 1 1 Spree-Neiße 1 1 Teltow-Fläming Uckermark 2 1 Prignitz gesamt 8 8 4 2 1 1 2 2 0 0 Zu 44 WEA/WP wurden insgesamt 85 Immissionsmessungen durchgeführt. In 2014 und 2016 wurden zu jeder der beiden WEA jeweils zwei Messungen an verschiedenen Immissionsorten durchgeführt.EA jeweils zwei Messungen an verschiedenen Immissionsorten durchgeführt. An einer Anlage wurden auf Grund einer Beschwerde Messungen durchgeführt (Kreis Uckermark: 20732760000) Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt Emissionsmessungen an WEA seit 2010 Jahr Kreis Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Anzahl Messungen Anzahl betroffener WEA / WP Barnim 2 1 1 1 Dahme-Spreewald 2 2 1 1 Teltow-Fläming 2 2 Uckermark 2 1 12 6 2 1 4 2 gesamt 6 5 14 7 4 3 4 2 0 0 Es wurden insgesamt 52 Emissionsmessungen an 33 WEA/WP durchgeführt Grenzwertüberschreitungen wurden nicht festgestellt 2016 2017 2018 bis April 2019 2016 2017 2018 bis April 2019 2015 2015 !