Landtag Brandenburg Drucksache 6/11533 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2019 / Ausgegeben: 11.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4562 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/11313 Digitales Brandenburg: Wann, wie wo? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Brandenburg verfolgt mit der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“ ehrgeizige Ziele. Dabei kommt es darauf an, ob und inwiefern und vor allem in welcher Zeit die Ankündigungen Umsetzung finden. Frage 1: Wie realistisch ist die Zeitvorgabe, die digitalen Verwaltungsdienstleistungen bis 2022 zu schaffen und ein einheitliches Bürgerkonto einzuführen und wie weit sind die bisherigen Arbeiten und Projektpläne zur fristgemäßen Umsetzung dieses Ziels? (Seite 40 des Strategiepapiers „Digitales Brandenburg“) zu Frage 1: Durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, der Öffentlichkeit bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Mittels eines Servicekontos, durch den Fragesteller als Bürgerkonto benannt, können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen für die Inanspruchnahme der elektronischen Verwaltungsleistungen identifizieren. Die Schaffung von digitalen Verwaltungsleistungen bis Endes des Jahres 2022 ist stark vom Engagement und von den Arbeitsergebnissen der gesamten öffentlichen Verwaltung abhängig. Bundesweit wurden insgesamt 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen in 14 übergeordneten Themenfeldern identifiziert. Die Bearbeitung der Verwaltungsleistungen erfolgt arbeitsteilig zwischen Bund und Ländern in den 14 Themenfeldern. Je ein Tandem aus Bundesressort und Bundesland/-ländern hat die Federführung für ein Themenfeld übernommen. Das Land Brandenburg übernimmt mit dem Auswärtigen Amt die Federführung für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen des Themenfeldes Einund Auswanderung und arbeitet im Themenfeld Querschnittsangelegenheiten des Landes Berlin mit. Die bundesweiten Bearbeitungsstände können unter www.ozg.it-planungsrat.de eingesehen werden. Um die Integration der bundesweiten Arbeitsergebnisse gelingen zu lassen und auch um eigene Verwaltungsleistungen prioritär zu digitalisieren, hat die Landesregierung Brandenburg bereits eine Reihe von Instrumenten etabliert, wie etwa die Schaffung von OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren in jedem Ministerium, Chefinnen - und Chefgespräche, Informationsveranstaltungen, Workshops und Beratungsgespräche sowie Leitfäden und Hauserlasse. Darüber hinaus werden aktuell Projektpläne für priorisierte Verwaltungsleistungen aufgesetzt und personelle Maßnahmen - wie Ausschreibungen , Einstellungen und externe Beratungen - realisiert. Für das Servicekonto (Nutzerkonto , Bürgerkonto) ist ein Prototyp erstellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11533 - 2 - Die Vorbereitungen zur Produktivsetzung laufen. Diese ist für den Herbst 2019 vorgesehen . Die Realisierung von Servicekonten für Unternehmen ist im IT-Planungsrat noch in der Diskussion, da es Bestrebungen gibt, zu einer einheitlichen zentralen Lösung zu kommen. Frage 2: Welche Auswirkungen hat die Implementierung des 5G-Mobilfunkstandards auf den Breitbandausbau und insbesondere den Glasfaserausbau in Brandenburg? Ist die Abdeckung von 5G mangels nichtvorhandener Glasfaserstrecken gefährdet? zu Frage 2: Es findet derzeit über die Bundesförderrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Land Brandenburg ein umfangreicher Ausbau mit Glasfasernetzen statt. Allerdings kann zum gegenwärtigen Planungsstand einer 5G-Mobilfunkimplementierung der Ausbau von gigabitfähigen Glasfasernetzen nicht auf den Mobilfunkausbau abgestellt werden. Vielmehr muss im Zuge der Umsetzung der 5G-Mobilfunkimplementierung abgestimmt werden, welche vorhandenen Infrastrukturen mitgenutzt werden können und in welchen Regionen es weiterer Glasfaserleitungen für den Ausbau des vorgesehenen und notwendigen 5G-Mobilfunkstandards bedarf . Frage 3: Profitiert das Land Brandenburg mittelbar von den Erlösen aus den Versteigerungen der 5G-Lizenzen, wenn ja, wie, in welchem Umfang und für welchen Zweck werden Mittel eingestellt? zu Frage 3: Der Bund hat einen Fonds „Digitale Infrastruktur“ als Sondervermögen zur F inanzierung von Investitionszuschüssen zum Ausbau des Gigabitnetzes (Bundesbreitbandförderung ) und für die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder zur Förderung digitaler Infrastruktur von Schulen (DigitalPakt Schule) errichtet. Neben einer „Anschubfinanzierung “ des Sondervermögens aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes i.H.v. 2,4 Mrd. EUR wird der Fonds aus den Einnahmen aus der derzeit noch laufenden Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk durch die Bundesnetzagentur finanziert. Das Vermögen ist bzw. wird im Bundeshaushalt etatisiert. 70% der Einnahmen des Sondervermögens werden für den Gigabit-Netzausbau bereitgestellt. Das Land Brandenburg profitiert mittelbar aus diesen Einnahmen durch aktuelle bzw. künftig zu erwartende Bewilligungen des Bundes an brandenburgische Gebietskörperschaften, die entsprechende Förderanträge zum Breitbandausbau aus der Bundesförderrichtlinie im 6. Aufruf und/oder im Rahmen der Sonderaufrufe Schulen und Gewerbe beim Bund stellen können. Frage 4: Wie weit ist der Arbeitsstand, sich als 5G-Modellregion des Bundes zu bewerben, welche Region wird hier vom Land vorgeschlagen und bis wann gibt es eine finale Entscheidung ? zu Frage 4: Aktuell gib es nur Entwürfe für eine Richtlinie des Bundes zur Durchführung eines 5x5G Wettbewerbs in Umsetzung des Koalitionsvertrages, die insgesamt für die gesamte Bundesrepublik in 2019 mit 41 Mio. EUR ausgestattet werden soll. Die Mittel sind noch nicht genehmigt. Aus beihilferechtlichen Gründen sollen nur Gebietskörperschaften antragsberechtig sein und es werden keine Errichtungen von Infrastrukturen gefördert. Deshalb wurden in Brandenburg neben den Unternehmen und Forschungseinrichtungen die Gebietskörperschaften und ihre Vertreter für den Wettbewerb sensibilisiert. Das Land kann selbst keine Förderanträge stellen. Aktuell erarbeiten mehrere Konsortien basierend Landtag Brandenburg Drucksache 6/11533 - 3 - auf Vorabinformationen Entwürfe von Förderanträgen für Technologieprojekte. Der Bund hat aktuell auch erklärt, ergänzend Zuwendungen für universitäre Forschungsprojekte zum Thema 5G zu prüfen. Der weitere Ausbau der Mobilfunkversorgung in dünnbesiedelten ländlichen Regionen muss dringend weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es dabei, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigem Mobilfunk zu schaffen. Die brandenburgische Landesregierung unterstützt die Idee, in Kooperation mit der sächsischen Landesregierung in der Lausitz 5G-Netze zu testen. Frage 5: Wie weit ist die Landesregierung bei der Umsetzung von e-Justice und der Einführung der digitalen Akte? Welche Hürden gibt es und bis wann ist die Umsetzung abgeschlossen ? zu Frage 5: Aufgrund des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) sowie des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) ist der elektronische Zugang zu den Gerichten der Zivil-, Straf-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zu den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bundesweit zum 1. Januar 2018 (mit Opt-Out-Möglichkeit bis maximal 31. Dezember 2019) eröffnet worden. Die Führung elektronischer Akten ist in allen Verfahrensordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Fachgerichtsbarkeiten möglich und zum 1. Januar 2026 verpflichtend , d.h. bis zu diesem Termin ist die Umsetzung in Brandenburg abzuschließen. Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist in Brandenburg mit Ausnahme der Bußgeldverfahren entsprechend der bundesgesetzlichen Regelungen eröffnet. In Bußgeldverfahren wurde von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Eröffnung des ERV mit einer Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2020 verschoben, jedoch wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften über eine Opt-In-Verordnung nach § 110a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1, 3 OWiG in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung, der ERV flächendeckend eröffnet. In Brandenburg wird zur elektronischen Aktenführung flächendeckend das E-Akten-System eIP zum Einsatz kommen. Eine erste Pilotierung der E-Akte erfolgt in zwei Kammern bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) in Zivilsachen; seit dem 1. Januar 2019 auch als führende E-Akte. Die Pilotierung wird von einer organisatorischen Untersuchung begleitet. Im Rahmen des Pilotprojektes erfolgte für eine Kammer ein Bestandsaktenscann unter Berücksichtigung der BSI-Richtlinie „Ersetzendes Scannen“. Die zweite Kammer hat die Arbeit mit der E-Akte mit einer Stichtagsregelung aufgenommen . Der Versand von Dokumenten wird gleichfalls erprobt. Weitere Planungen erfolgen in Abhängigkeit vom Projektverlauf und der Verfügbarkeit pilotierungsfähiger Schnittstellen zu den im Einsatz befindlichen Fachverfahren. Herausforderungen bei der Einführung der E-Akten sind einerseits der Aufbau hochverfügbarer, sicherer und performanter IT- Systeme sowie der Einsatz nutzerfreundlicher Technik am Arbeitsplatz, im Sitzungssaal sowie am Heimarbeitsplatz und andererseits die Gewinnung von Fachkräften zur Bewältigung dieses Großprojektes.