Landtag Brandenburg Drucksache 6/11534 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.06.2019 / Ausgegeben: 11.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4559 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11271 „Hotspot-Initiative“ des Wirtschaftsministeriums für Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im April 2018 kündigte das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) des Landes Brandenburg an, bis zu 1.500 freie WLAN-Hotspots in Brandenburg errichten zu wollen. Inzwischen sollen nur noch ca. 1.200 Hotspots bereitgestellt werden. Nach Medienberichten sollen auf die Landeshauptstadt Potsdam 27 Standorte entfallen (s. MAZ vom 10.04.2019 „82-mal kostenloses Internet in Potsdam und im Landkreis“) Frage 1: Welche Gründe gab es für die Landesregierung, die Anzahl der geplanten Hotspots von ursprünglich 1.500 auf ca. 1.200 zu reduzieren? zu Frage 1: In der offiziellen Aussage war nicht die Rede von 1.500 Hotspots. Es wurde vielmehr gesagt und geschrieben, dass die Landesregierung beabsichtigt, bis zu 1.500 Hotspots zu installieren. Diese Zahl beruhte auf Schätzungen in bereits ausgestatteten Städten und Gemeinden. Es stellte sich dann heraus, dass von den gemeldeten touristischen Hauptzielen nicht alle realisiert werden können. Frage 2: Wie viele Bewerber für die Betreibung der Hotspots gab es? zu Frage 2: Nach Ende des Interessenbekundungsverfahrens gab es elf Bewerber. Nach Sichtung dieser elf Bewerber blieben vier Unternehmen übrig, die für die Ausführung geeignet erschienen. Frage 3: Aufgrund welcher Kriterien entschied sich die Landesregierung für die Firma Vodafone als Betreiber der Hotspots? zu Frage 3: Aufgrund der Auswertung der Zuschlagsmatrix, in der die Vodafone GmbH mit deutlichem Abstand an erster Stelle lag, wurde der Zuschlag an diese vergeben. Frage 4: An welchen genauen Standorten in Potsdam plant das MWE die Einrichtung von WLAN-Hotspots? (Bitte auflisten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/11534 - 2 - zu Frage 4: Groß Glienicker Begegnungshaus 14476 Potsdam Glienicker Dorfstraße 2 Kulturscheune Marquardt 14476 Potsdam OT Marquardt Fahrländer Str. 1 C Bürgertreff Neu Fahrland 14476 Potsdam OT Neu Fahrland Am Kirchberg 51 Bildungsforum 14467 Potsdam Am Kanal 47 Reithalle + Hans-Otto-Theater 14467 Potsdam Schiffbauergasse Gedänkstätte Lindenstraße 14467 Potsdam Lindenstraße 54/55 Naturkundemuseum 14467 Potsdam Breite Straße 13 Nauener Tor 14467 Potsdam Friedrich-Ebert-Straße Potsdam Museum 14467 Potsdam Am Alten Markt 9 Schloss Belvedere auf dem Pfingstberg 14469 Potsdam Pfingstberg, Neuer Garten Schloss Sanssouci 14469 Potsdam Maulbeerallee Schloss und Park Babelsberg 14482 Potsdam Park Babelsberg 10 Bürgerhaus am Schlaatz 14478 Potsdam Schilfhof 28 Kulturhaus Babelsberg 14482 Potsdam Karl-Liebknecht-Str. 135 Begegnungszentrum Drewitz, Oskar 14480 Potsdam Oskar-Meßter-Str. 4-6 Bürgertreff Waldstadt 14478 Potsdam Saarmunder Str. 44 Bürgerhaus Bornim 14469 Potsdam Potsdamer Str. 97 SB PDM-Staatsanwaltschaft Potsdam 14469 Potsdam Kaiser-Friedrich-Str. 143 SB PDM-Landesforstanstalt Eberswalde 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2-4 SB PDM-landeszentrale für politische Bildung 14473 Potsdam Heinrich-Mann-Allee 107 SB PDM-Soziale Dienste der Justiz 14473 Potsdam Heinrich-Mann-Allee 103 SB PDM-Finanzamt 14480 Potsdam Steinstraße 104-106 SB PDM-Polizeipräsidium 14467 Potsdam Henning-von-Tresckow-Str. 2-13 SB PDM-Sozialgericht Potsdam 14467 Potsdam Berliner Str. 90 SB PDM-Verwaltungsgericht Potsdam 14469 Potsdam Friedrich-Ebert-Straße 32 SB PDM-Sozialgericht Potsdam 14467 Potsdam Rubensstraße 8 SB PDM-Verfassungsgericht 14467 Potsdam Jägerallee 9 -12 SB PDM-Studienseminar Potsdam 14482 Potsdam Karl-Marx-Str. 33/34 SB PDM-Amtsgericht Potsdam 14467 Potsdam Hegelallee 8 Frage 5: Wann wird mit der Bereitstellung dieser Hotspots gerechnet? zu Frage 5: Die Hotspots müssen gemäß Ausschreibung innerhalb eines Zeitraumes von 14 Monaten vom Auftragnehmer errichtet werden. Die Organisation des Rollouts wird dabei vom Auftragnehmer übernommen. Der erste Standort wurde bereits im April 2019 angeschlossen , etwa fünf bis zehn weitere Standorte sollen, je nach kurzfristiger Verfügbarkeit des Internetanschlusses, noch im Mai als Pilotinstallationen errichtet werden. Der Auftragnehmer plant, im Juni in den Regelprozess für den Rollout überzugehen und einen Rolloutplan zu erstellen. Frage 6: Nach welchen Kriterien wurden die Standorte vom Ministerium ausgesucht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11534 - 3 - zu Frage 6: Das Ministerium suchte keine Standorte aus. Die touristischen Hauptziele wurden dem MWE von der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) zugeliefert. Die landeseigenen Standorte wurden vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) benannt. Frage 7: Welche Abdeckung auf dem Potsdamer Stadtgebiet wird durch die geplanten WLAN-Hotspots erreicht? zu Frage 7: In der Ausschreibung wurde festgelegt, dass grundsätzlich jeder Hotspot nur einen Outdoor Accesspoint erhält. Für Potsdam sind nach aktuellem Stand 29 Hotspots vorgesehen. Die Abdeckung aus diesen Hotspots ergibt sich aus der Reichweite des jeweiligen Accesspoints, die individuell unterschiedlich sein kann. (siehe auch Antwort zu Frage 8). Frage 8: Welche Reichweite und Kapazitäten haben die einzelnen Sendeeinheiten? zu Frage 8: Die Abdeckung eines Accesspoints ergibt sich durch die maximale Sendeleistung , die für alle WLAN-Sendeanlagen bzw. genutzten WLAN-Frequenzbänder einheitlich festgelegt ist, sowie den Umgebungsbedingungen. Einen großen Einfluss auf die Reichweite einer WLAN-Verbindung haben auch die verwendeten Endgeräte. Unter idealen Bedingungen kann eine Reichweite von bis zu 100 m um den Accesspoint erreicht werden. Das Signal wird allerdings mit zunehmendem Abstand schwächer. So kann bei schwachem WLAN-Signal normales Surfen im Internet immer noch problemlos funktionieren, während die Übertragung von Videos bereits nicht mehr einwandfrei funktioniert. Der WLAN-Service ist außerdem ein Shared Medium, d.h. die Nutzer teilen sich die jeweils zur Verfügung stehende Bandbreite. Die vom Auftragnehmer verwendeten Accesspoints können bis zu 500 gleichzeitige User verwalten. Frage 9: Inwiefern sind von der Landesregierung weitere Hotspots in der Landeshauptstadt geplant? zu Frage 9: Über die 29 Standorte hinaus besteht für die Landeshauptstadt keine weitere Planung. Frage 10: Inwieweit ist sichergestellt, dass die Daten der Nutzer der WLAN-Hotspots vor Zugriffen Dritter geschützt und datenschutzkonform behandelt werden? zu Frage 10: Der Auftragnehmer stellt den WLAN-Service datenschutzkonform ohne personalisierten Nutzerzugang zur Verfügung. Jeder Nutzer muss lediglich die AGB des Auftragnehmers bestätigen, ehe er Zugriff auf den WLAN-Service bekommt. Es müssen daher keinerlei Daten für den Login vom Nutzer eingegeben werden. Die Verbindung vom mobilen Endgerät zum WLAN-Service ist nicht verschlüsselt. Daher können Daten, die der Nutzer über diesen WLAN-Service verschickt, auch potentiell von Dritten ausgespäht werden . Die Nutzung von öffentlichem WLAN für sensible Anwendungen wie zum Beispiel Homebanking ist nicht zu empfehlen und entspricht auch nicht dem Sinn öffentlichen WLANs.