Landtag Brandenburg Drucksache 6/11565 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.06.2019 / Ausgegeben: 12.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4563 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11317 Berufsschullehrerausbildung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Brandenburg bildet seit 1990 keine eigenen Berufsschullehrer aus. Der Brandenburgische Lehrverband beruflicher Schulen e.V. verweist darauf, dass nach den jüngsten Zahlen der Kultusministerkonferenz (KMK) in den nächsten Jahren an den 25 Oberstufenzentren (OSZ) jährlich bis zu 100 Berufsschullehrer benötigt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß war der Bedarf an Berufsschullehrern in den Jahren 2016-2019? Zu Frage 1: Da an beruflichen Schulen sowohl berufliche als auch allgemeinbildende Fächer von Lehrkräften unterrichtet werden und Lehrkräfte in der Regel mehrere Fächer unterrichten , ist eine genaue Unterscheidung der Bedarfe für das Lehramt an beruflichen Schulen und anderen Lehrämtern nicht immer exakt möglich. Des Weiteren wurden zur Abdeckung des Unterrichts an beruflichen Schulen auch Lehrkräfte mit anderen Lehrämtern sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt. Anzahl der Einstellungen von Lehrkräften mit Lehramt für berufliche Schulen für die Schuljahre 2016/17 bis 2019/20 Schuljahr Einstellungszeitraum Anzahl Lehrkräfte 2016/2017 01.10.2015 - 30.09.2016 42 2017/2018 01.10.2016 - 30.09.2017 52 2018/2019 01.10.2017 - 30.09.2018 40 2019/2020 01.10.2018 - 30.09.2019 bisher 40 Lehrkräfte Datengrundlage: APSIS-Auswertungen der vier staatlichen Schulämter. 2. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Berufsschullehrern für die nächsten 5 Jahre ein? Zu Frage 2: Der Bedarf an Lehrkräften mit einem Lehramt für berufliche Schulen in den nächsten 5 Jahren leitet sich aus der Lehrermodellrechnung 2018 ab und entspricht den jüngsten Zahlen der KMK. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11565 - 2 - Bedarfe an Lehrkräften mit Lehramt für berufliche Schulen für die Schuljahre 2020/21 bis 2024/25 Schuljahr Anzahl Lehrkräfte 2020/2021 ca. 40 2021/2022 ca. 60 2022/2023 ca. 90 2023/2024 ca. 100 2024/2025 ca. 90 Datengrundlage: Ableitung aus der Lehrermodellrechnung 2018. 3. Der Brandenburgische Lehrerverband beruflicher Schulen warnt vor Nachwuchsmangel an beruflichen Schulen. Wie steht die Landesregierung zu dieser Aussage? Zu Frage 3: Die Lehrkräftesicherung im Bereich der beruflichen Bildung, wird neben den grundständig ausgebildeten Lehrkräften auch weiterhin durch die Einstellung qualifizierter Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gewährleistet. Aufgrund des breit gefächerten Ausbildungskanons, hat sich die Praxis der Einstellung von Spezialisten ohne Lehramt seit 1996 bewährt. 4. Wie viele Ausbildungsplätze für den Vorbereitungsdienst im Berufsschullehramt sind vorhanden? Wie viele Plätze davon wurden besetzt? Bitte für die Jahre 2009 bis 2019 angeben . Zu Frage 4: Für das Lehramt an beruflichen Schulen bzw. für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) standen 2009 30 Plätze, 2010 50 Plätze und seit 2011 70 Plätze laut jeweiligem Haushaltsplan zur Verfügung. Seit 2013 liegen verlässliche Zahlen zur Besetzung dieser Stellen mit Studienreferendarinnen und -referendaren (Stand: jeweils 1.9.) vor: Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl 35 34 35 34 48 42 29* * ohne Neueinstellungen 5. Wie viele Plätze für Seiteneinsteiger sind vorhanden? Wie viele Plätze wurden davon besetzt? Bitte für die Jahre 2009 bis 2019 angeben. Zu Frage 5: Im Vorbereitungsdienst frei gebliebene Plätze könnten gemäß § 7 Abs. 2 Lehrerbildungsgesetz mit Personen besetzt werden, die einen universitären Hochschulabschluss nachweisen. Im Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) verteilen sich die Zahlen wie folgt (Stand: jeweils 1.9.): Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl - 7 13 6 14 17 12 6. Wie viele Plätze für den Vorbereitungsdienst von Hochschulabsolventen mit einem auf die berufliche Fachrichtung bezogenen Master- oder Diplomabschluss sind vorhanden? Wie viele Plätze wurden davon besetzt? Bitte für die Jahre 2009 bis 2019 angeben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11565 - 3 - Zu Frage 6: Für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst gemäß § 7 Abs. 1 Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz gibt es keine Kapazitätsvorgaben. Insgesamt liegen im Lehramt für die Sekundarstufe II (berufliche Fächer) folgende Teilnehmerzahlen vor (Stand jeweils 1.9.): Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl 14 10 20 41 42 7. In einer Antwort zu dem Thema der Berufsschullehrerausbildung wurde von Seiten der Landesregierung geäußert, dass ihr Fokus im universitären Teil der Lehrerbildung auf die Primarstufe sowie für allgemeinbildende Fächer der Sekundarstufe I und II gelegt sei. In diesem Rahmen wurden besonders die Bemühungen im Bereich der Inklusion sowie des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung erwähnt. a) Welche Kosten sind seit der Gründung für die Einrichtung und Unterhalt des Instituts für Inklusion an der Universität Potsdam angefallen? Bitte jährlich aufschlüsseln. b) Welche Kosten fallen für das Zentrum für Lehrerbildung seit 2009 an? Bitte jährlich aufschlüsseln . c) Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung, soweit jetzt schon abschätzbar, bei der Einrichtung eines eigenen Studienganges für das Berufsschullehramt? Zu Frage 7a): Eine Aufschlüsselung jährlich anfallender „Kosten“ für die Einrichtung und Unterhalt des Instituts für Inklusion an der Universität Potsdam ist der Landesregierung grundsätzlich nicht vorzulegen. Im Rahmen der Zuweisungen an die Universität Potsdam sind dieser für den Studiengang Inklusionspädagogik seit 2013 jährlich 3 Mio € zugewiesen worden. Zu Frage 7 b): Das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) ist eine gemeinsame dezentrale Organisationseinheit der lehrerbildenden Fakultäten der Universität Potsdam mit Entscheidungs-, Steuerungs- und Ressourcenkompetenz. Der Präsident der Universität Potsdam ist zuständig für die befristete und leistungsbezogene Zuweisung von Mitteln und Stellen an das ZeLB gemäß § 65 Absatz 1 Nummer 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes. Eine Aufschlüsselung jährlich anfallender „Kosten“ für das ZeLB liegt der Landesregierung nicht vor. Zu Frage 7c): Die Landesregierung plant derzeit keine Einrichtung eines eigenen Studienganges für das Berufsschullehramt. 8. Wieso war der Aufbau eines eigenen Studienangebotes für Berufsschullehrer bisher nicht interessant für die Landesregierung? Zu Frage 8: Der Aufbau von grundständigen Studiengängen für das Berufsschullehramt wurde aus unterschiedlichen Erwägungen als nicht zielführend abgelehnt. Die Schaffung entsprechender Studienangebote wäre zum Einen mit einem sehr hohen Aufwand finanzieller und sächlicher Ressourcen verbunden, für die aktuell angesichts des Ausbaus der Studiengänge für die Primarstufe und die Sekundarstufen an der Universität Potsdam keine Spielräume gesehen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bundesweit vorhandenen Studiengänge für das Berufsschullehramt in vielen Fächern auch an tradierten Hochschulstandorten kaum nachgefragt werden. Der Aufbau einer grundständigen Berufsschullehramtsausbildung im Land Brandenburg würde daran derzeit kaum et- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11565 - 4 - was ändern. Mit dem Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam besteht im Land zudem eine Einrichtung, die zielgerichtet Fortbildungen für Berufsschullehrkräfte und Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern anbieten kann. 9. Wieso gibt es den früheren Aussagen zum Trotz im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) aktuell Überlegungen für die Schaffung eines derartigen Studienangebots ? Zu Frage 9: Es wird auf die Antworten zu Frage 7c) und 8 verwiesen. 10. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag des Brandenburgischen Lehrverbands beruflicher Schulen e.V. zur Einrichtung eines Lehrstuhles für Berufspädagogik? Zu Frage 10: Die Frage bezieht sich auf eine Äußerung des Brandenburgischen Lehrerverbands beruflicher Schulen e.V. vom 12. Februar 2019. Zu den Gründen, die geforderte Berufsschullehrerausbildung in Brandenburg nicht einzurichten, wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Dies schließt die Einrichtung entsprechender Lehrstühle ein. 11. Das MWFK sprach von der Prüfung alternativer Modelle und neue Modelle in der Ausbildung von Berufsschullehrerkräften gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz. Welchen Stand hat die Prüfung? Sind die Berufsschullehrerverbände beteiligt? Wenn nein: Wieso nicht? Zu Frage 11: Die Abstimmungen in der KMK über alternative und neue Modelle der Ausbildung von Berufsschullehrkräften dauern an. Über die etwaige Beteiligung von Verbänden entscheiden die jeweiligen Arbeitsgruppen, Ausschüsse und Gremien. 12. Hat sich die Landesregierung mit der Einrichtung von Berufsschullehrer- Masterstudiengängen - vergleichbar denen der TU München - befasst? Wenn ja: Wäre dieses Studienmodell als Vorbild denkbar? Zu Frage 12: Die Einrichtung eines Masterstudiengangs für die Berufsschullehrerausbildung ist innerhalb der Landesregierung durch die dafür zuständige Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von MWFK, MBJS und der Hochschulseite, geprüft worden. Im Ergebnis ist das Modell nicht weiterverfolgt worden, da hierdurch erhebliche Aufwände sowohl im Hinblick auf Personal wie auch auf die Finanzen entstünden. Dem steht bundesweit (auch trotz intensiver Bewerbung) nach den Erkenntnissen der Kommission für Lehrerbildung der Kultusministerkonferenz regelmäßig nur eine geringe Nachfrage von Studierenden nach diesem Lehramt gegenüber. Das angesprochene Beispiel ist daher nicht als Vorbild für Brandenburg geeignet. 13. Steht die Landesregierung grundsätzlich sowie speziell zu diesem Thema im Austausch mit dem Brandenburgischen Lehrerverband beruflicher Schulen e.V.? Zu Frage 13: Seitens der Landesregierung ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) mit dem Brandenburgischen Lehrerverband beruflicher Schulen e. V. in engem Kontakt. Durch die Treffen auf Arbeitsebene zu verschiedenen Themen werden aktuelle Probleme benannt und gemeinsam an entsprechenden Lösungen gearbeitet. An den Landtag Brandenburg Drucksache 6/11565 - 5 - Sitzungen der AG Schulleitung nehmen regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des MBJS teil.