Landtag Brandenburg Drucksache 6/11566 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.06.2019 / Ausgegeben: 12.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4560 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11293 Umsetzung der Maßnahmen gegen Ambrosia, Riesenbärenklau, großen Disteln, Springkraut usw. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Eine Ambrosia-Pflanze, auch Beifußblättriges Traubenkraut genannt, produziert jährlich bis zu eine Million Pollen und ist durch ihre starke allergene Wirkung bekannt. Man findet die Pflanze vor allem auf brachliegenden Grünflächen, Schuttplätzen, an Randstreifen von Landes- und Bundesstraßen sowie entlang von Eisenbahnstrecken . Ambrosia-Pflanzen verbreiteten sich durch die Samen, welche Jahrzehnte keimfähig bleiben und somit immer häufiger auftreten. Bei der Mahd der Grünstreifen entlang von Landes- und Bundesstraßen können die Samen über weite Strecken transportiert und immer neue Standorte besiedelt werden. In der letzten Landtagssitzung wurde festgelegt , dass der Landesbetrieb Straßenwesen zur Bekämpfung des expansiven Unkrauts an Landes- und Bundesstraßen absichern soll. Ähnliche Probleme treten durch den Riesenbärenklau , Springkaut oder Disteln auf. 1. Welche Landes- und Bundesstraßen sind am stärksten mit der Ambrosia-Pflanze betroffen ? (Bitte auflisten!) zu Frage 1: Folgende Abschnitte der Bundes- und Landesstraßen sind mit Ambrosia belastet (alphabetisch sortiert): Straßenmeisterei Straße Abschnitte Calau B 96 110 - 130 Calau L 49 230 - 270 Calau L 52 110, 140, 190 Calau L 524 10 - 30 Calau L 525 10 - 30 Calau L 526 10 Calau L 53 20 - 70 Calau L 54 10 Calau L 55 320 Calau L 56 60 Calau L 60 120 - 130 Calau L 601 30 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11566 - 2 - Calau L 602 30 Calau L 61 30 - 40 Calau L 70 30 Calau L 701 20 Calau L 703 10 Cottbus B168 25 - 30 Cottbus B169 30 - 45 Cottbus B97 370 - 405 Cottbus B97 70 - 90 Cottbus L474 15 - 20 Cottbus L49 145 Cottbus L49 180 - 220 Cottbus L50 50, 160, 200 Cottbus L51 35 - 50 Cottbus L511 20 Cottbus L513 10 Cottbus L52 20 - 100 Cottbus L521 10 - 40 Cottbus L54 80 - 100 Forst B 112 3, 29, 37 Forst B 156 60 Forst B 97 15 - 45, 425 - 439 Forst L 48 140 Forst L 481 30 Forst L 49 100 - 110 Herzberg B101 320 Herzberg B87 320 Herzberg L60 160 Herzberg L662 60 Herzberg L68 10 Herzberg L68 20 Herzberg L69 10 Herzberg L691 10 Herzberg L70 60 Herzberg L71 220 Herzberg L72 70 Lübben B 115 337 Lübben B 179 10 Lübben B 87 140 Lübben L 71 50 Luckau B102 20 - 70 Luckau B87 235 Luckau B96 320 - 365 Luckau L52 220 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11566 - 3 - Luckau L714 10 Schwarzheide B 169 90 - 120 Waldstadt L 30 65 Waldstadt L 745 10 Die Lage der Abschnitte ist unter https://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.260097.de einsehbar. 2. Sind Umsetzungen bzw. entsprechende Vorbereitungen an Landesstraßen in den letzten Wochen durch den Landesbetrieb Straßenwesen vorgenommen worden, um das Unkraut zu minimieren? (Wenn ja, welche Straßen - Bitte auflisten) zu Frage 2: Um ein Blühen der Ambrosia weitestgehend zu verhindern, sind vor der Blüte die betroffenen Straßenabschnitte entsprechend zu mähen. Die Blütezeit der Ambrosia erstreckt sich von Juli bis Oktober. Ab Mai werden die Mahdarbeiten in den Straßenmeistereien mit der vorhandenen Technik und dem vorhandenem Personal realisiert. 3. In welcher Höhe stellt die Landesregierung finanzielle Unterstützung für den Landesbetrieb Straßenwesen zur Bekämpfung der allergenen und invasiven Pflanzen bereit? zu Frage 3: Dem Landesbetrieb Straßenwesen stehen finanzielle Mittel für die Unterhaltung entsprechend den Haushaltsvorgaben für die Bekämpfung der allergenen und invasiven Pflanzen zur Verfügung. 4. Die Straßenmeistereien klagen über Personalmangel. Wieviel zusätzliches Personal wird zur Beseitigung von Ambrosia oder anderer invasiver Pflanzen zur Verfügung gestellt und wieviel weitere Stellen sind geplant? (Bitte für die einzelnen Straßenmeistereien auflisten ) zu Frage 4: Die Beseitigung von Ambrosia oder anderer invasiver Pflanzen wird von den Straßenmeistereien vorgenommen. 5. Grünstreifen zwischen Bundes- und Landesstraßen und den Radwegen sind besonders oft von diesen invasiven Pflanzen betroffen. Welche finanziellen Mittel wurden den einzelnen Straßenmeistereien zur Verfügung gestellt, um die notwendige spezielle Technik zu beschaffen, um die invasiven Pflanzen frühzeitig vor der Blüte abzumähen bzw. um die Wurzeln zu entfernen? zu Frage 5: Der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel für die Straßenunterhaltung als auch für die Investitionen erfolgt gemäß Haushalt. Die technische Ausstattung zur Durchführung von Mahdarbeiten ist in jeder Straßenmeisterei vorhanden. 6. Schätzt die Landesregierung ein, dass die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind? 7. In welchen Bereichen sind Forderungen der Maßnahmen bisher nicht umsetzbar, z.B. aus Personalmangel oder finanziellen Engpässen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11566 - 4 - zu Fragen 6 und 7: Im Bereich der mit Ambrosia bestandenen Straßenabschnitte wird neben dem Intensivbereich (ca. 1,80 m vom befestigten Fahrbahnrand) zusätzlich auch noch der Extensivbereich mehrmals im Jahr gemäht, um ein Blühen der Ambrosia weitestgehend zu verhindern. Diese Maßnahmen ermöglichen eine Eindämmung von Ambrosia bzw. anderer invasiver Arten. 8. Welche Kosten sind im Land insgesamt eingeplant, um Ambrosia oder andere invasive Pflanzen aktiv zu bekämpfen und wofür steht dieses Geld im Detail zur Verfügung? zu Frage 8: Die Landesregierung unterstützt die Flächeneigentümer bei der Bekämpfung von Ambrosia und anderen Problemunkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen, indem sie die notwendigen fachlichen Informationen erarbeitet und bereitstellt, sowie in Einzelfällen berät. Maßnahmen zur Bekämpfung von Ambrosia und anderen invasiven Pflanzen werden grundsätzlich aus dem laufenden Haushalt finanziert.