Landtag Brandenburg Drucksache 6/11567 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.06.2019 / Ausgegeben: 12.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4569 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/11325 Nachfragen zum Zwischenlager DSD- Müll in Hennersdorf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der Drucksache 6/9650 informierte die Landesregierung , dass die Anordnung der Komplettberäumung nicht befolgt wurde. Der Festsetzung der Ersatzvornahme vom 16.05.2018 wurde widersprochen. In der Antwort wird weiter darauf hingewiesen, dass sich starker Bewuchs ausbreitet und dieser in die Haufenwerke eindringt. Durch Hitzeentstehung wegen Zersetzung des organischen Materials könnte es zur Selbstentzündung der einzelnen Haufenwerke kommen. Besonders problematisch ist, dass sich diese Deponie mitten im Wald befinde Frage 1: Gibt es inzwischen einen Zeitplan für die Beräumung? Frage 6: In der Antwort zu Frage 7 in der o.g. Drucksache wird die sukzessive Beräumung durch Mitverarbeitung der lagernden Abfälle seit 2012 angestrebt. Dies erfolgte nicht, wegen fehlender Wirtschaftlichkeit und mangelnder Investitionen. Nun im Jahr 2019 liegen die Abfälle immer noch da, die Sicherheitsleistungen sind beim Landesamt in Potsdam hinterlegt. Welche konkreten Schritte sind in den nächsten Monaten vorgesehen, um die Beräumung einzuleiten, um die wachsende Brandlast nicht weiter zu befördern? zu Frage 1 und 6: Im März 2019 wurde die Sicherheitsleistung an das Landesamt für Umwelt ausgezahlt. Am 20. Mai 2019 gab es einen Vor-Ort-Termin, der Grundlage für die Begutachtung ist. Anschließend erfolgt die Ausschreibung zur (Teil-)Beräumung von Abfällen im Rahmen der Sicherheitsleistung. Frage 2: An welchen Tagen erfolgten durch das Landesumweltamt Vorort-Kontrollen und welche Ergebnisse bzw. Einschätzungen/ Gefährdungseinschätzungen liegen von diesen Kontrollen vor? (Bitte auflisten) zu Frage 2: Kontrollen durch das Landesumweltamt fanden am 25.02.2019 sowie am 19.03.2018 statt. Der Zustand der Anlage war unverändert. Eine akute Gefahr für die Schutzgüter wurde nicht festgestellt. Die letzte Kontrolle fand am 20. Mai 2019 statt. Frage 3: Ist der Fragenkatalog der von der Bürgschaft gebenden Stelle vollständig beantwortet , sind noch offene Fragen bzw. gegenteilige Auffassungen zu klären? Wenn ja, welche und wann ist die abschließende Klärung zu erwarten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11567 - 2 - zu Frage 3: Eine abschließende Klärung ist erfolgt. Die Sicherheitsleistung wurde inzwischen an das Landesamt für Umwelt ausgezahlt. Frage 4: Werden finanzielle Leistungen für den Insolvenzverwalter aus den Sicherheitsleistungen zur Verfügung gestellt, wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? zu Frage 4: Nein. Die Sicherheitsleistung steht ausschließlich für die Beräumung der lagernden Abfälle zur Verfügung. Finanzielle Leistungen des Insolvenzverwalters werden hiervon nicht beglichen. Frage 5: Welche Aktivitäten hat der Insolvenzverwalter seit 2018 nachgewiesen, um mit der Beräumung zu beginnen? zu Frage 5: Der Landesregierung sind keine Bemühungen des Insolvenzverwalters bekannt . Frage 7: Hat der Insolvenzverwalter hinsichtlich der Beräumung noch Pflichten zu erfüllen, hat er überhaupt noch Aufgaben oder geschäftsführende Rechte an dieser Deponie, wenn ja welche konkret? (Bitte auflisten) zu Frage 7: Inwiefern Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter bestehen, wird im laufenden Verfahren geprüft. Frage 8: Der Kommunalverwaltung in Doberlug-Kirchhain wurde mitgeteilt, dass die Sicherheitseinlage von 890T€ zur Beräumung verwendet werden solle, dies wurde gerichtlich erstritten und festgelegt. Welche konkreten Gründe liegen nun im Detail vor, dass die Deponie nicht per Ersatzvornahme oder durch den Insolvenzverwalter beräumt wird? zu Frage 8: Eine Beräumung und Entsorgung durch das Land (Ersatzvornahme) kommt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in Betracht, weil nach Kenntnis der Landesregierung keine akute Gefahrenlage besteht und das Verwaltungshandeln noch nicht abgeschlossen ist. Frage 9: Es ist ersichtlich, dass der Eintrag von organischen Stoffen in die Haufenwerke und auch der Bewuchs weiter zunehmen. Wie wird die Entwicklung der Brandgefahr auf dem betroffenen Grundstück nun, nach dem wiederrum mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, eingeschätzt? Frage 10: In der Antwort der Drucksache 6/9650 wird auf die Gefahr hingewiesen, dass in den Haufenwerken auf Grund von Hitzeentwicklung bei der Zersetzung des organischen Materials zu Selbstentzündungen kommen kann. Diese Deponie befindet sich mitten im Wald, so dass vermutlich auch der Wald bei einem Brand betroffen sein könnte und sich ein zusätzlicher Waldbrand entwickelt. Welche Maßnahmen ergreift die zuständige Behörde , um die Selbstentzündung der Haufenwerke zu verhindern? zu Fragen 9 und 10: Bei der Einschätzung der Brandgefahr haben sich keine Änderungen ergeben. Brandabschnitte und Brandschneisen gemäß Kunststofflagerrichtlinie zur Begrenzung der Ausbreitung im Brandfall sind weiterhin erhalten. Durch die vorgesehenen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11567 - 3 - Beräumungen im Rahmen der Sicherheitsleistung ist u. a. eine Reduzierung der Brandgefahr zur erwarten. Frage 11: In der letzten Zeit sind immer wieder Brände an Mülldeponien, auch durch Selbstentzündung ausgebrochen. Könnte in Hennersdorf der Tatbestand der Fahrlässigkeit unter den gegebenen Bedingungen vorliegen, wenn nicht umgehend die notwendigen präventiven Maßnahmen eingeleitet werden? zu Frage 11: Eine gehäufte Zahl von Bränden bei Abfalllagern durch Selbstentzündung ist der Landesregierung nicht bekannt. In den meisten bekannten Fallkonstellationen bei Bränden von Abfällen handelte es sich vielmehr um Brandstiftung. Die Annahme von ‚Fahrlässigkeit‘ würde im Übrigen ein Verhalten voraussetzen, dass durch eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt gekennzeichnet ist und dementsprechend vorhersehbare Risiken für bestimmte Rechtsgüter voraussetzen. Selbstentzündungen gehören jedoch nicht zum typischen Risiko der genannten illegalen Abfallansammlungen. Darüber hinaus wurden durch die Behörden die notwendigen Maßnahmen (Schutzabstände) hinsichtlich des Brandschutzes überprüft bzw. veranlasst. Frage 12: Wer übernimmt im Brandfall die Verantwortung, wenn die überfällige Beräumung des Zwischenlagers derartig verschleppt wird? zu Frage 12: Die Verantwortung für die Beräumung von Abfalllagern liegt bei den Betreibern entsprechender Anlagen bzw. Abfallbesitzern bzw. Grundstückseigentümern und nicht bei den Abfallbehörden. Die Abfallbehörden prüfen und veranlassen im Einzelfall die notwendigen Maßnahmen auf Grund der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Überwachung. Frage 13: Wie oft und zu welchem Zeitpunkt wurde mit der DSD- Duales System Holding Kontakt aufgenommen, um das Problem der Beräumung zu lösen? (Bitte vollständig einschließlich Ergebnis auflisten) Zu Frage 13: Bei den gelagerten Abfällen handelt es sich um Ersatzbrennstoff, der aus Verpackungsmaterial gewonnen wurde und zur energetischen Verwertung abgegeben werden sollte. Eine Kontaktaufnahme mit DSD Duales System Holding erfolgte nicht. Im laufenden Verfahren wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zulieferern geprüft. Frage 14: Bürger und Verbraucher bezahlen beim Einkauf für Plasteverpackungen bzw.- recycelbarem Material (mit dem Grünen Punkt- DSD) einen Obolus. Welches sind die Gründe, die einer Verwertung nach so vielen Jahren immer noch entgegenstehen, obwohl dafür die Finanzierung geregelt ist? (Bitte vollständig auflisten) zu Frage 14: Die Dualen Systeme sind gesetzlich verpflichtet, lizensierte Verkaufsverpackungen unentgeltlich von privaten Endverbrauchern einzusammeln und einer Verwertung zuzuführen. Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht ist Gegenstand der Überwachung durch die zuständige Behörde. Im Rahmen der Zuführung zur Verwertung kann jedoch das Risiko der Insolvenz einzelner Entsorgungsanlagen nicht ausgeschlossen werden .