Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.06.2019 / Ausgegeben: 17.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4570 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11332 Fachkräftemangel in der Hotel- und Gaststättenbranche Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln ) zu Frage 1: Die Entwicklung von sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg aufgeschlüsselt nach Landkreisen für die Jahre 2014 bis 2018 kann den Tabellen 1 und 2 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 - 2 - Tabelle 1 - Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hotel und Gaststättengewerbe (WZ 2008: I Gastgewerbe) Brandenburg (Gebietsstand: Mai 2019) Jahresvergleichstage, 30. Juni, Datenstand: Mai 2019 Quelle: Statistik der BA Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 Tabelle 2 Geringfügig Beschäftigte im Hotel und Gaststättengewerbe (WZ 2008: I Gastgewerbe) Brandenburg (Gebietsstand: Mai 2019) Jahresvergleichstage, 30. Juni, Datenstand: Mai 2019 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 - 4 - Frage 2: Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil der unbefristet sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) zu Frage 2: Angaben zum Anteil der unbefristet sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Brandenburg liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil der nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) zu Frage 3: Die Berechnung eines Anteils der nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Hotel-und Gaststättengewerbe ist nicht möglich, da es im Gastgewerbe auch viele Selbständige als „nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“ gibt, deren Zahl nicht bekannt ist. Zudem können die geringfügig Beschäftigten im Nebenjob sozialversicherungspflichtig im gleichen oder auch anderen Wirtschaftszweig arbeiten. Deshalb kann die Landesregierung hierzu keine zahlenmäßige Aussage treffen. Frage 4: Wie viele offene Stellen gibt es aktuell im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg? (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln) zu Frage 4: Die Zahl der gemeldeten offenen Arbeitsstellen im Wirtschaftsbereich „I- Gastgewerbe “ (WZ 2008) kann der Tabelle 3 entnommen werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 - 5 - Tabelle 3 - Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen im Wirtschaftsabschnitt „I- Gastgewerbe (WZ 2008)“ Land Brandenburg und zugehörige Kreise (Gebietsstand: Mai 2019), Datenstand: Mai 2019 Quelle: Statistik der BA Frage 5: Wie viele Ausbildungsstellen im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg konnten in den vergangenen fünf Jahren nicht besetzt werden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln ) zu Frage 5: Zur Beantwortung der Frage 5 wurden die gemeldeten und unbesetzten Ausbildungsstellen für das jeweilige Ausbildungsjahr (Stand 30. September) als Zeitreihe der letzten 5 Jahre als Tabelle 4 in der Anlage dargestellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 Tabelle 4 Seit Beginn des Berichtjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen und unbesetzte Berufsausbildungsstellen im Wirtschaftsabschnitt „I Gastgewerbe (WZ 2008)“ Land Brandenburg und zugehörige Kreise (Gebietsstand: Mai 2019) Zeitreihe, jeweils September, Datenstand: Mai 2019 Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 - 7 - Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Herausforderungen für die brandenburgische Hotel- und Gaststättenbranche im Hinblick auf die derzeitige Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes ? Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit im Hinblick auf die besonderen Anforderungen im stark vom Saisongeschäft und von Veranstaltungen geprägten Hotel- und Gaststättengewerbe? zu Frage 6: Die für Fragen des Arbeitszeitschutzes zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder haben im Dezember 2018 auf Initiative Brandenburgs mehrheitlich einen Beschluss zum Thema „Flexible und gesundheitsgerechte Arbeitszeitgestaltung in einer modernen Arbeitswelt“ gefasst. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass das bestehende Arbeitszeitgesetz mit seinen gesetzlichen, tariflichen und behördlichen Abweichungsmöglichkeiten einen weitgehenden und bisher nur unzureichend genutzten Spielraum für eine flexible Arbeitszeitgestaltung bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bietet. Dies gilt grundsätzlich auch für den im Kontext der Digitalisierung der Arbeitswelt geltend gemachten Flexibilisierungsbedarf zur Höchstarbeitszeit und zur ununterbrochenen Ruhezeit. Abweichungen zur Verbesserung der autonomen Arbeitszeitplanung der Beschäftigten sind in einem begrenzten Umfang - bei Beachtung der EU-Arbeitszeitrichtlinie - durch tarifvertragliche Regelungen und unter der Bedingung denkbar, dass die Beschäftigten das Ende der Arbeitszeit am Arbeitstag oder den Beginn der Arbeitszeit am nächsten Tag selbst festlegen können. Frage 7: Wie viele der Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg sind nach Kenntnis der Landesregierung an einen Tarifvertrag gebunden? (Bitte nach tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben, Landkreisen und Zahl der Angestellten aufschlüsseln) zu Frage 7: Darüber, wie viele (bzw. welche) Unternehmen in Brandenburg im Bereich Hotel und Gaststätten tarifgebunden sind, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Aktuell gültige Haustarifverträge sind im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg derzeit nicht registriert. Wie viele Unternehmen an die zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten Landesbezirk Ost abgeschlossenen Flächentarifverträge (insb. Entgelttarifvertrag vom 16. Januar 2018 und Manteltarifvertrag vom 17. August 2010) gebunden sind, ist der Brandenburger Landesregierung gegenüber nicht meldepflichtig. Frage 8: Welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen sind nach Auffassung der Landesregierung zu erwarten, wenn der Fachkräftemangel in der brandenburgischen Hotel - und Gaststättenbranche (als Hauptleistungsträger der Tourismuswirtschaft) weiterhin bestehen bleibt? Welche Auswirkungen wären besonders in den ländlichen Regionen Brandenburgs zu spüren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11593 - 8 - zu Frage 8: Für das sehr personalintensive Hotel- und Gastgewerbe ist die Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs angesichts der demografischen Entwicklung bei steigenden Gästezahlen eine immens wichtige Aufgabe. Vermehrt fehlen qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Ausbildungsbewerber und Ausbildungsbewerberinnen in der Region, was einen hohen Konkurrenzdruck der Unternehmen untereinander verursacht und Besetzungszeiten von offenen Arbeits- und Ausbildungsstellen drastisch verlängert. Gleichzeitig wächst die Arbeitsverdichtung der vorhandenen Belegschaft. Es droht die Gefahr , das Unternehmensnachfolgen nicht gesichert sind und Arbeitsplätze in der Region verloren gehen. Von diesen Herausforderungen sind insbesondere Unternehmen mit strukturellen Nachteilen, beispielsweise durch eine abgelegene Lage, betroffen. Nicht zuletzt wirkt sich das fehlende Personal auf die Verfügbarkeit eines vielfältigen Dienstleistungsangebots für Gäste und Einheimische aus und kann ein gehemmtes Wachstum und eine verminderte Wirtschaftsleistung der Branche nach sich ziehen, was wiederum Einfluss auf die Standortattraktivität nimmt. Frage 9: Welche konkreten Anstrengungen hat die Landesregierung bisher gegen den Fachkräftemangel im Hotel- und Gaststättengewerbe bzw. der Tourismuswirtschaft generell unternommen? zu Frage 9: Den aktuellen Fachkräfteengpässen im Hotel- und Gaststättengewerbe wie in der Tourismuswirtschaft, aber auch anderen Branchen begegnet die Landesregierung im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie mit verschiedenen Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiativen . Hierzu zählen der Aufbau dualer Studienangebote, Maßnahmen am Übergang Schule - Beruf wie das ESF-geförderte Programm „Türöffner: Zukunft Beruf“ oder die Ausbildungsoffensive des Landes „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft“. Letztere ist dabei gleichzeitig eine Standortkampagne für Brandenburg als attraktiver Ort für Karriere, aber auch als Region mit einem hohen Erholungswert. Zudem unterstützt die Landesregierung mittels der ESF-geförderten Weiterbildungsrichtlinie die individuelle und betriebliche Qualifizierung von Beschäftigten, Betriebsinhabern/innen und Freiberuflern /innen. Darüber hinaus steht mit der ESF-geförderten Richtlinie Brandenburger Innovationsfachkräfte ein Instrument zur Gewinnung und Bindung von (Nachwuchs-)Fachkräften im Rahmen einer betrieblichen Innovation in kleinen und mittleren brandenburgischen KMU zur Verfügung. Das „Fachkräfteportal“ der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bietet eine vom Land geförderte Plattform, um interessierte Arbeits- und Fachkräfte für eine Beschäftigung in Brandenburg zu gewinnen. Unternehmen, auch des Hotelund Gaststättengewerbes, können hier offene Lehrstellen oder offene Arbeitsstellen veröffentlichen . Zudem arbeitet die Landesregierung im Bündnis für Gute Arbeit seit 2016 mit den Sozialpartnern , den Wirtschaftskammern und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Berlin-Brandenburg intensiv an der Erhöhung der Attraktivität der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen im Land, auch im Hotel- und Gaststättengewerbe.