Landtag Brandenburg Drucksache 6/11595 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.06.2019 / Ausgegeben: 17.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4564 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/11319 Mietwagen- und Taxiunternehmen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Immer mehr Unternehmen der Mietwagenbranche siedeln sich in Brandenburg an, die ursprünglich aus Berlin kommen. Teilweise ist die Konzentration von Unternehmen und Fahrzeugen an einer Adresse sehr groß. Gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Wegstreckenzähler (Fiskaltaxometer) auch in Mietwagen Pflicht, doch nicht alle Mietwagen haben diese. Die Apcoa GmbH, Betreiberin der Parkraumbewirtschaftung in Tegel und Schönefeld, erhöht ab dem 01. Mai 2019 die Nutzungsgebühren für Taxifahrer am Flughafen Schönefeld um 60 % auf 2,50 Euro. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Zuständigkeit für den Verkehr mit Mietwagen wurde gemäß § 4 der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Großen kreisangehörigen Städten Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder übertragen. Die Landesregierung führt zu den aufgeführten Fragen keine eigenen Statistiken. 1. Wie viele Taxiunternehmen und wie viele Mietwagenunternehmen gab es in Brandenburg 2010 bis Ende 2018? Bitte jährliche Angaben. zu Frage 1: Die Bundesregierung erhebt im Vierjahresrhythmus Daten zum Taxen- und Mietwagenverkehr und erstellt einen Bericht über die Sondererhebung. Der letzte Bericht liegt zum Stichtag 31.12.2016 vor [verfügbar unter der Internetadresse www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/bericht-ueber-diesondererhebung -zum-taxen-und-mietwagenverkehr.pdf]. Hierfür arbeiten die Genehmigungsbehörden des Taxi- und Mietwagenverkehrs die erforderlichen Daten zu. Dem Bericht der Bundesregierung über die Sondererhebung zum Taxi- und Mietwagenverkehr (Stand 31. Dez. 2016) ist Folgendes zu entnehmen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/11595 - 2 - Unternehmen im Land Brandenburg 2012 2016 Taxi 383 358 Mietwagen 400 442 Mischkonzession 142 122 2. Wie viele Fahrzeuge von Taxiunternehmen und wie viele Fahrzeuge von Mietwagenunternehmen gab es in Brandenburg 2010 bis Ende 2018? Bitte jährliche Angaben. zu Frage 2: Dem Bericht der Bundesregierung über die Sondererhebung zum Taxi- und Mietwagenverkehr (Stand 31. Dez. 2016) ist folgendes zu entnehmen: Fahrzeuge im Land Brandenburg 2012 2016 Taxi 1.332 1345 Mietwagen 1.909 2.347 Mischkonzession 230 216 3. Gab es 2017 und 2018 eine Erhöhung der Zahl der Unternehmen mit 25 oder mehr Fahrzeugen und wenn ja, wieviel jeweils gegenüber 2016? zu Frage 3: Der Landesregierung sind drei Fälle in diesem Zeitraum bekannt. 4. Wie viele Ausnahmen von der Plicht, Wegstreckenzähler (Fiskaltaxometer) zu nutzen, wurden in Brandenburg erteilt? zu Frage 4: Für Taxis ist eine Ausnahme vom Einbau eines Fiskaltaxameters nicht möglich . Zu den Genehmigungen von Ausnahmen in Bezug auf den Einbau eines Wegstreckenzählers in Mietwagen gibt es im Land Brandenburg keine Statistik. 5. Wenn es eine erhebliche Anzahl an Freistellungen gibt, wie begründet es die Landesregierung ? zu Frage 5: Ausnahmegenehmigungen für Mietwagen vom Einbau eines Wegstreckenzählers können von den Genehmigungsbehörden erteilt werden, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, mit denen ausschließlich Fahrten durchgeführt werden, bei denen eine Pauschalabrechnung der Beförderungsleistung erfolgt. 6. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn Mietwagen genutzt werden, um über den Anbieter „Uber“ Fahrgäste unterwegs aufzunehmen? Wenn dies nicht erlaubt ist, was unternimmt die Landesregierung hiergegen? zu Frage 6: Die Vorschriften zum Verkehr mit Mietwagen sind § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen zu entnehmen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11595 - 3 - Die Einhaltung der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) obliegt der Aufsicht der zuständigen Genehmigungsbehörden. 7. Liegen der Landesregierung Informationen über Scheinbetriebssitze im Land Brandenburg und speziell im Landkreis Dahme-Spreewald vor? zu Frage 7: Es ist bekannt, dass in fünf Landkreisen Verdachtsfälle von Scheinbetriebssitzen bestehen; darunter ist auch der Landkreis Dahme-Spreewald. 8. Wie viele Mietwagenunternehmen bzw. Betriebssitze hat das Land Brandenburg oder die Landkreise und Städte hinsichtlich der Betriebsstättenverordnung kontrolliert, insbesondere hinsichtlich Stellplätze für die eigenen Fahrzeuge? zu Frage 8: Die angesprochene Betriebsstättenverordnung ist der Landesregierung nicht bekannt. Sollte mit der Frage die Überprüfung des Arbeitsschutzes in den genannten Betrieben , u.a. in Bezug auf die Einhaltung der Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes oder der Arbeitsstättenverordnung, gemeint sein, so wurden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in den vergangenen Jahren zum Teil auf Grund vorliegender Beschwerden folgende Betriebsbesichtigungen mit Kontrollen durchgeführt: 2016 19 Betriebsbesichtigungen 2017 68 Betriebsbesichtigungen 2018 39 Betriebsbesichtigungen 9. Wie viele Konzessionen von Mietwagenbetrieben wurden 2016, 2017 und 2018 widerrufen bzw. entzogen? zu Frage 9: Hierzu gibt es im Land Brandenburg keine Statistik. 10. Wie viele Unternehmen der Mietwagenbranche mit wie vielen Fahrzeugen sind im Brandenburger Schwalbenweg in 12529 Schönefeld gemeldet? zu Frage 10: Unter der Adresse sind nach Auskunft der Genehmigungsbehörde drei Unternehmen mit sieben Fahrzeugen gemeldet. 11. Wie bewertet die Landesregierung die Regelung zum Verbot der Fahrgastaufnahme für landesfremde Taxen und deren Einhaltung? zu Frage 11: Sie ist Teil geltenden Bundesrechts. 12. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn ein öffentlicher Flughafen Taxifahren so verteuert, dass schon allein für das Aufnehmen von Fahrgästen 2,50 Euro bezahlt werden müssen? zu Frage 12: Es hat nach Auskunft der Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme- Spreewald keine Änderung der Nutzungsgebühren für Taxis am Flughafen Schönefeld durch die Firma Apcoa stattgefunden.