Landtag Brandenburg Drucksache 6/11598 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.06.2019 / Ausgegeben: 17.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4589 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11408 B 2 zwischen Treuenbrietzen und Dietersdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Zuge der Sanierung der Bundesstraße 2 wurde der Abschnitt zwischen Treuenbrietzen und Dietersdorf in den zurückliegenden zwei Jahren erneuert. Dabei wurden in größerem Umfang Leitplanken unmittelbar neben der Straße montiert, ohne dass dies durch vorhandenen Baumbestand notwendig gewesen wäre. Dies hat zur Folge, dass es insbesondere im Fall von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gefährlichen Situationen kommt, da kaum Ausweichmöglichkeiten bestehen. Zudem wurden auf insgesamt fünf Abschnitten zwischen Treuenbrietzen und Dietersdorf Bereiche mit einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h eingerichtet . Diese Abschnitte sind zum Teil so kurz, dass bereits beim Einfahren in den Tempo- 70-Bereich das Schild sichtbar ist, welches die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit wieder aufhebt. 1. Welche Daten aus Verkehrszählungen liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren für diesen Streckenabschnitt vor? zu Frage 1: Es liegen die Daten der bundesweiten Straßenverkehrszählung von 2015 vor: In diesem Streckenabschnitt beträgt der durchschnittlich tägliche Verkehr (DTV) 2.634 KfZ/24h mit einem SV-Anteil 13,9% 2. Welche Daten aus der Verkehrsunfallbilanz liegen für diesen Streckenabschnitt aus den vergangenen 5 Jahren, beispielsweise zu Verkehrsunfällen sowie Verletzten oder Getöteten, vor (bitte pro Jahr ausweisen)? zu Frage 2: In dem hinterfragten Bereich (B2, Abschnitt 50, ca. km 1,6-6,5 - Außerortsbereich ) ereigneten sich: 2014: 4 Unfälle, ein Leichtverletzter 2015: 8 Unfälle, drei Leichtverletzte 2016: 4 Unfälle, keine Verletzten 2017: 3 Unfälle, keine Verletzten 2018: 7 Unfälle, ein Leichtverletzter Landtag Brandenburg Drucksache 6/11598 - 2 - 3. Aus welchen Gründen wurden die Leitplanken in größerem Umfang unmittelbar neben der Fahrbahn aufgestellt? zu Frage 3: Grundsätzlich richtet sich das Stellen von Schutzplanken nach der RPS „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“. Der fragliche Streckenabschnitt verfügt entlang der Straße über einen Baumbestand mit einem Abstand unter 4,5m, weshalb Schutzplanken zu schlagen sind. Der Streckenabschnitt selbst liegt in einem FFH-Gebiet (europäische Schutzgebiete zum Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten ) dienen. Zur Eingriffsminimierung in das FFH Gebiet „Flämingrummeln und Trockenkuppen“ wurde auf Forderung des Naturschutzes ein nur 75 cm breites Bankett angelegt, auf dem die Schutzplanken gestellt werden konnten. 4. Ist es möglich, diese Leitplanken mit größerem Abstand von der Fahrbahn aufzustellen ? Falls ja, wird die Landesregierung dies veranlassen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 4: Nein, dieses ist nicht möglich, da unmittelbar an die Fahrbahn das FFH-Gebiet „Flämingrummeln und Trockenkuppen“ anschließt. Die hier vorkommenden Lebensraumtypen (trockene europäische Heiden und trockene, kalkreiche Sandrasen) schließen eine Flächeninanspruchnahme aus. 5. Ist es möglich, Ausweichbuchten einzurichten, die beispielsweise von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden können? Falls ja, wird die Landesregierung dies veranlassen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 5: Nein, siehe Antwort auf Frage 4. 6. Aus welchen Gründen wurden im Bereich dieses Streckenabschnittes fünf Abschnitte kurz hintereinander mit Tempo 70 eingerichtet? Wurden Alternativen dazu erwogen oder geprüft? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht? zu Frage 6: Der Streckenabschnitt liegt in einem stark bewegten Gelände (Wechsel zwischen Kuppen und Wannen). Im Bereich der Kuppen werden die notwendigen Haltsichtweiten nicht erreicht, daher wurde hier Tempo 70 angeordnet. Das Abtragen der Kuppen als Alternativlösung, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen , ist aufgrund der Lage im FFH-Gebiet nicht möglich. 7. Besteht beispielsweise die Möglichkeit, stattdessen durchgehend die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h zu belassen? Falls ja, wird die Landesregierung dies veranlassen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 7: Nein, siehe Antwort auf Frage 6. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11598 - 3 - 8. Am Abzweig der B 2 in Richtung Rietz wurde ein Wegweiserschild so aufgestellt, dass die Fahrzeugführer die aus Richtung Rietz auf die B 2 auffahren wollen, erheblich in ihrer Sicht behindert werden. Ist es möglich, dieses Schild entweder in der Höhe oder aber seitlich zu versetzen, um ein gefahrloses Auffahren auf die B 2 zu ermöglichen? zu Frage 8: Die zuständigen örtlichen Behörden haben diesen Mangel bereits erkannt, voraussichtlich in der 23. Kalenderwoche werden die neuen Schilderständer geliefert und montiert. Die neuen Aufstellvorrichtungen, mit denen das Schild erhöht wird, sollten dann bessere Sichtverhältnisse ermöglichen.