Landtag Brandenburg Drucksache 6/11601 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.06.2019 / Ausgegeben: 17.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4588 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11407 Sanierung der Landesstraße 661 im Bereich Saxdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 661 führt als wichtige Landesstraße im Landkreis Elbe-Elster von der Landesgrenze mit dem Freistaat Sachsen durch den Ortsteil Saxdorf der Stadt Uebigau-Wahrenbrück in Richtung Bad Liebenwerda. Laut Abstufungskonzept des Landes ist die Straße im Zielnetz eingeordnet und soll damit nicht auf die Ebene des Landkreises heruntergestuft werden, sondern langfristig als Landesstraße erhalten bleiben . Leider ist der Straßenzustand dieser Bedeutung jedoch nicht angemessen. In Saxdorf befindet sich die Straße dem Grunde nach immer noch im Ausbaustand aus dem Jahre 1971. 1. Wie ist die Zustandsnote der L 661 im Bereich Saxdorf, gemäß Zustandserfassung und -bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? zu Frage 1: Die Ortsdurchfahrt (OD) Saxdorf im Zuge der L 661 weist gemäß der letzten vorliegenden ZEB 2015 einen schlechten (Wert 3,5 - 4,49) bis sehr schlechten Fahrbahnzustand (Wert 4,5 - 5,0) auf. Gegenüber der ZEB 2011 hat sich der Fahrbahnzustand in einzelnen Abschnitten etwas verschlechtert. 2. Welche Daten aus Verkehrszählungen liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren für die L 661 vor? Wie hoch war jeweils der Anteil des Schwerlastverkehrs ? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Daten vor, da im Rahmen der Straßenverkehrszählungen der Jahre 2010 und 2015 keine Zählungen im Zuge der gesamten L 661 erfolgten. 3. Wurden im Bereich der L 661 in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (wie z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? 4. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt in welchen Bereichen durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11601 - 2 - zu Fragen 3 und 4: In den letzten fünf Jahren wurden zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der OD Saxdorf im Zuge der L 661 im Rahmen der Straßenunterhaltung je nach Bedarf punktuelle Maßnahmen wie Mischgutflickung und Fugensanierung durchgeführt . Zudem kam in der OD jährlich der Patcher zur Beseitigung von Schlaglöchern bzw. Straßenausbrüchen zum Einsatz. Eine konkrete Aussage, zu welchem Zeitpunkt welche Maßnahme in welchen Bereichen mit welchem Kostenaufwand durchgeführt wurde, ist nicht möglich, da keine streckenbezogene Erfassung der Maßnahmen erfolgt. Die Gesamtaufwendungen für diese Maßnahmen der Straßenunterhaltung werden auf ca. 20.000 € geschätzt. 5. Gibt es Überlegungen, die L 661 in der Ortslage Saxdorf ganz oder teilweise zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, in welchem Zeitraum? zu Frage 5: Die Landesstraßen des ehemaligen Grünen Netzes (wie die L 661), welche nicht abgestuft werden und beim Land verbleiben, werden sukzessive in das Planungsund Bauprogramm des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) eingeordnet. Zur zeitlichen Reihung kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. 6. Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung anfallen? zu Frage 6: Da noch keine Planung begonnen wurde, kann auch keine Aussage zu den Kosten getroffen werden. 7. Sind abgesehen von einer grundhaften Sanierung derzeit Maßnahmen an der L 661 geplant? (Falls ja, bitte erläutern.) zu Frage 7: Auch zukünftig werden Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit durchgeführt. 8. Ist insbesondere eine Oberflächensanierung geplant? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht? zu Frage 8: Eine Oberflächensanierung ist nicht geplant. Da es sich in der OD Saxdorf um eine alte Betondecke handelt, gibt es aus technischer Sicht keine wirtschaftlichen Möglichkeiten für eine einfache Oberflächensanierung. Der Oberbau bedarf einer grundhaften Erneuerung. 9. Wird die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die L 661 in der Ortslage Saxdorf von 50 auf 30 km/h durch die Landesregierung befürwortet? Falls nein, warum nicht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11601 - 3 - zu Frage 9: Für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Grundlage des § 45 Abs. (2) StVO gibt es derzeitig für das Land als Straßenbaulastträger der Landesstraße keine Veranlassung. Über die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Grundlage des § 45 Abs. (1) StVO hat das zuständige Straßenverkehrsamt zu entscheiden . 10. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Straßenentwässerung in der Ortslage Saxdorf? zu Frage 10: In der OD Saxdorf gibt es abschnittsweise, aber nicht lückenlos, geschlossene Entwässerungseinrichtungen. Bei den Entwässerungseinrichtungen handelt es sich um einen Altbestand, deren konkreter derzeitiger Zustand nicht bekannt ist und der im Zuge einer grundhaften Erneuerung der OD Saxdorf voraussichtlich zu erneuern wäre. 11. Für zwei Durchlässe entlang der L 661 (einer in der Ortslage Saxdorf und einer im Bereich der freien Strecke) wurde festgestellt, dass eine Instandsetzung umgehend notwendig ist. a) Wann wird mit dieser Instandsetzung der beiden Durchlässe begonnen und bis wann wird die Instandsetzung abgeschlossen sein? b) Welche Maßnahmen werden dabei konkret durchgeführt? c) Welche Kosten entstehen für die Instandsetzung? d) Wer trägt diese Kosten? e) Wird im Zuge dieser Instandsetzungsmaßnahmen eine Sanierung der Ortsdurchfahrt der L 661 in Saxdorf erfolgen? Falls nein, warum nicht? zu Fragen 11a) bis e): Für beide Durchlässe ist die Verkehrs- und Standsicherheit gegeben . Es sind keine Instandsetzungsarbeiten an den Durchlässen geplant.