Landtag Brandenburg Drucksache 6/11619 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4590 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11427 Umweltrisiken von Unternehmensansiedlungen im Hafengelände Königs Wusterhausen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die nachhaltige Entwicklung des Hafens in Königs Wusterhausen ist seit Jahrzehnten eine herausfordernde Aufgabe. In der Vergangenheit lag der wirtschaftliche Schwerpunkt auf der Braunkohleverladung, welche 2017 nach der Umstellung des Heizkraftwerks Klingenberg auf Gasversorgung wegfiel. Laut Presseberichterstattung vom 08. April 2019 plant die Firma Timberpak eine Ansiedlung in diesem Jahr, Anträge von vier weiteren Unternehmen sollen sich im Genehmigungsverfahren befinden . In der geplanten Anlage der Fa. Timberpak sollen gefährliches und nicht gefährliches Altholz gelagert und behandelt werden. Diese Unternehmung an diesem Standort scheint nach §3 der Wasserschutzgebietsverordnung Königs Wusterhausen nicht möglich, da sie das „Behandeln, Lagern oder Ablagern von Abfall im Sinne der Abfallgesetze, …..“ in der Trinkwasserschutzzone verbietet. Das Hafengelände befindet sich in einem Gebiet der Trinkwasserschutzzone III. Südlich des Hafengeländes befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Trinkwasserschutzzone II mit rund 17 Brunnen des Wasserwerks Königs Wusterhausen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises genehmigte nach § 7 eine Befreiung von diesem Verbot, da sie davon ausgeht, dass mit entsprechenden Vorsorgeund Nachsorgemaßnamen eine Gefährdung des Oberflächen- und Grundwassers weitgehend ausgeschlossen werden kann. In einem dicht besiedelten Gebiet mit Eigenheimen, Schulen, einem Krankenhaus, einer Kindertagesstätte und Einzelhandelsgeschäften im Umfeld des Hafengeländes ist der Schutz der Menschen und der Umwelt vor negativen Auswirkungen des wirtschaftlichen Handelns eine wichtige Aufgabe. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Geamthafenmonitoring erfolgt auf Grundlage einer Anordnung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald. Es wird seit 2009 durchgeführt. An dem Monitoring müssen sich alle Ansiedler im Hafen je nach genutzter Fläche, Art der Nutzung bzw. Gefährdungspotenzial finanziell beteiligen. Das Gesamthafenmonitoring dient in erster Linie zur Beweissicherung, lässt aber auch Tendenzen erkennen und kann somit zu Nutzungseinschränkungen oder nachträglichen Anordnungen in Bezug auf den Grundwasserschutz führen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11619 - 2 - Gesamthafenmonitoring Frage 1: Welche Daten werden im Gesamthafenmonitoring erhoben? zu Frage 1: Es werden Daten zur Grundwasserdynamik, zur Grundwasserbeschaffenheit, zur Beschaffenheit des Nottekanals sowie der Zu- und Abflüsse des Nottekanals zum Hafen und Temperaturdaten erhoben. Frage 2: Wann fanden die jährlichen Gesamthafenmonitoring in den letzten 10 Jahren statt? zu Frage 2: Die Grundwasserstände werden jeweils im Frühjahr (April/ Mai) und im Herbst (Oktober/ November) gemessen. Grundwassergütedaten werden in der Regel im Monat Juni erhoben. Die Oberflächengewässergüte wird einmal pro Jahr an drei Stellen des Nottekanals anhand der gemessenen Werte bestimmt. Dies erfolgte zuletzt im Juni 2018. Die Temperatur der Oberflächengewässer wird alle zwei Monate gemessen. Darüber hinaus erfolgt - neben anlassbezogenen Einzelflächenbegehungen - einmal pro Jahr eine gemeinsame Begehung des Geländes durch die Überwachungsbehörden und die Hafenbetreibergesellschaft einschließlich Betriebsbegehungen. Dabei werden u. a. Kontrollen der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Tankstellen, Lagerbehältern und -flächen oder Leichtflüssigkeitsabscheidern durchgeführt. Frage 3: Wie erfolgt die Auswertung des Gesamthafenmonitorings? zu Frage 3: Das Monitoring wird jährlich in einem Bericht ausgewertet und dokumentiert. Dieser umfasst auch die Analytikprotokolle. Frage 4: Welche Verstöße bzw. Beanstandungen sind seit 2009 jährlich festgestellt worden ? zu Frage 4: Es wurden keine Verstöße festgestellt. Grundwasseranalysen Frage 5: An welchen Stellen werden Grundwasseranalysen durchgeführt? Wenn verfügbar bitte mit Karte angeben. zu Frage 5: Entsprechend der regionalen Grundwasserströmungsverhältnisse befindet sich eine Grundwassermessstelle im Anstrom nordwestlich des Hafens und fünf weitere Grundwassermessstellen verteilt auf einer Achse östlich über südöstlich bis südlich des Hafengeländes. Eine Karte liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wie oft erfolgen Grundwasseranalysen innerhalb eines Jahres? zu Frage 6: Innerhalb eines Jahres wird der Grundwasserstand zweimal (Frühjahrs- und Herbstmessung) ermittelt. Die Grundwasserdynamik wird jährlich mit zwei Stichtagsmessungen an rund 35 Grundwassermessstellen mit zum Teil Mehrfachpegelausbau analysiert . Einmal pro Jahr wird die Grundwassergüte über Messungen an sechs repräsentativen Grundwassermessstellen bestimmt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11619 - 3 - Frage 7: Welche Parameter werden bei den Grundwasseranalysen ausgewertet? zu Frage 7: Im Jahr 2018 wurden im Grundwasser der pH-Wert, Temperatur, Leitfähigkeit, Sauerstoff, Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kalium, Kalzium, Kupfer, Magnesium, Mangan, Natrium, Nickel, Quecksilber, Zink, Ammonium , Chlorid, Nitrat, Nitrit, Phosphat, Sulfat, Härte, Hydrogenkarbonat, Leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) und gelöster organisch gebundener Kohlenstoff (DOC) gemessen. Frage 8: Welche Grenzwerte liegen für die einzelnen Parameter vor? zu Frage 8: Es bestehen keine besonderen Grenzwerte. Frage 9: Wie lauten die Ergebnisse der Grundwasseranalysen von 2008 - 2018? Bitte einzelne Werte, keine Durchschnittswerte, angeben. zu Frage 9: Die Analysenprotokolle liegen bei der zuständigen unteren Wasserbehörde vor und können dort eingesehen werden. Frage 10: Welche Ausgangswerte werden bei der Bewertung eines möglichen Schadstoffeintrages ins Grundwasser durch die Fa. Timberpak herangezogen? zu Frage 10: Es sind behördlicherseits keine speziellen „Ausgangswerte“ zu möglichen Schadstoffen herangezogen worden. Das in Frage 7 behandelte Messprogramm liefert aber ggf. Hinweise auf Belastungen. Unternehmensansiedlung und Genehmigungsverfahren Frage 11: Welchen baurechtlichen Status hat das Hafengelände? zu Frage 11: Der bestehende Hafenbereich entlang des Nottekanals bis an die Dahme heran wird nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt. Die Nutzungsarten nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Gewerbegebiet und Sondergebiet. Da sich das Hafengelände des Hafens Königs Wusterhausen zu einem Teil auf das Territorium der Stadt Wildau erstreckt, haben beide Städte die Hafenerweiterung durch Bebauungspläne nach § 30 BauGB vorbereitet. Raumordnungsverfahren waren vorgeschaltet. Frage 12: Welche weiteren Anträge von Unternehmen liegen zur Ansiedlung im Hafen vor? Wie ist der Stand des jeweiligen Antragsverfahrens? zu Frage 12: Derzeit sind bei dem zuständigen Genehmigungsreferat im Landesamt für Umwelt (LfU) keine weiteren Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für Vorhaben im Hafen Königs Wusterhausen anhängig. Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises liegen keine Anträge auf Unternehmensansiedlung vor. Dort wird derzeit ein Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Logistikhalle geprüft. Außerdem liegt ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Baustofflagerhalle vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11619 - 4 - Frage 13: Wie lautet der aktuelle Stand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Fa. Timberpak nach § 4 BImSchG? zu Frage 13: Es handelt sich um ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auf einen Antrag vom 15. Juni 2018. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist abgeschlossen und die Fachstellungnahmen der beteiligten Behörden liegen vor, so dass nunmehr eine Entscheidung über den Genehmigungsantrag zu treffen ist. Da unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden von einer Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ausgegangen werden kann, wurde auf entsprechende Anträge hin der vorzeitige Beginn gemäß § 8a BImSchG für die Erdarbeiten (Bescheid vom 07.02.2019) sowie für die Asphaltierungsarbeiten im ersten Bauabschnitt (Bescheid vom 23.05.2019) zugelassen . Frage 14: Werden innerhalb des Genehmigungsverfahrens besondere Gefahrensituation z.B. das Einsickern gefährlicher Stoffe in das Grundwasser oder Brand der gelagerten Altholzmengen berücksichtigt? Wenn ja, wie und welche Vereinbarungen wurden mit der Feuerwehr vereinbart? zu Frage 14: Die Berücksichtigung möglicher, aus dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage resultierenden Gefahrensituationen ist für eine rechtskonforme Genehmigungsentscheidung zwingend erforderlich. Die im Genehmigungsverfahren zu beteiligenden zuständigen Fachbehörden leiten aus den gesetzlichen Anforderungen ggf. notwendige Nebenbestimmungen für eine mögliche Genehmigung ab. Das LfU als Genehmigungsbehörde nimmt diese Anforderungen dann in den Genehmigungsbescheid auf. Dazu zählt auch der Brandschutz. Frage 15: Welche Lärmkontingente bestehen für das Hafengebiet? Wie sind diese auf die jeweils tätigen Unternehmen am Standort verteilt? Sind bei der Abschätzung der Lärmbelastung auch der Flughafen, Autobahn A 10 und die Bahnlinie Berlin - Cottbus berücksichtigt worden? zu Frage 15: Für den gesamten Binnenhafen Königs Wusterhausen erfolgte 2010 eine umfassende schalltechnische Untersuchung in Form eines Gutachtens nach der DIN 45691 Geräuschkontingentierung. Darin wurden alle zum Hafen gehörenden Gewerbeund Industrieflächen sowie insgesamt 28 maßgebliche Immissionsorte in Königs Wusterhausen , Niederlehme und Wildau erfasst. Dabei wurden für insgesamt 18 Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Fläche von ca. 35 ha unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit von 28 Immissionsorten zulässige Emissionskontingente für den Tag und für die Nacht festgelegt. Diese Emissionskontingente variieren dabei tagsüber zwischen 65 dB(A)/m² und 62 dB(A)/m² und nachts zwischen 44 dB(A)/m² und 50 dB(A)/m². (Eine genaue Zuordnung der Unternehmen zu Emissionskontingenten und/oder Teilkontingenten war im Rahmen der Bearbeitung dieser Kleinen Anfrage nicht möglich). Sofern die Gewerbe- und Industrieflächen Bestandteil eines Bebauungsplanes waren, erfolgte die Festsetzung der jeweils zulässigen Emissionskontingente im Bebauungsplan selbst, bei unbeplanten Flächen ohne einen Bebauungsplan durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Flächeneigentümer und dem Mieter der jeweiligen Fläche. Die schalltechnische Untersuchung aus 2010 wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 05/14 "Hafenerweiterung, 3. Baustufe“ der Stadt Königs Wusterhausen im Jahr 2016 letztmalig fortgeschrieben. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11619 - 5 - In diesen schalltechnischen Untersuchungen erfolgte keine Berücksichtigung von Immissionen des Flughafens, der Bundesautobahn A10 sowie der Bahnstrecke Berlin-Cottbus, da die besagte DIN 45691 ein Instrument darstellt, welches das Nebeneinander von Gewerbe - und Industrieflächen innerhalb eines Plangebietes auf Basis von zulässigen Emissionen bzw. Emissionskontingenten schalltechnisch verträglich gestalten soll. Die Beurteilung von Immissionen durch Fluglärm, Schienen- oder Straßenlärm erfolgt bei Bedarf grundsätzlich durch separate Berechnungs- und Beurteilungsverfahren. Die Geräuschkontingentierung gemäß DIN 45691 bezieht sich dagegen ausschließlich auf Geräusche von Betrieben und Anlagen. Frage 16: Welchen Befreiungsgrund nach §7 der Wasserschutzgebietsverordnung Königs Wusterhausen sieht die untere Wasserbehörde für dieses Vorhaben? zu Frage 16: Das Verbot aus der Wasserschutzgebietsverordnung für eine offene Abfalllagerung und Behandlung zielt auf die Verhinderung des Austritts von Verunreinigungen aus dem Abfall in den Boden und das Grundwasser, insbesondere durch den Zutritt von Niederschlagswasser , ab. Die offene Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Altholz der Kategorien A I bis A III) lässt bei Zutritt von Niederschlagswasser keinen schadhaften Austritt von Verunreinigungen erwarten. Diese Holzsorten sind unbehandelt und haben maximal äußere Beschichtungen, die nicht in Lösung gehen. Abgespülte Feststoffreste werden in der Abscheideranlage bzw. im Löschwasserrückhaltebecken zurückgehalten . Darüber hinaus besteht vor dem Einlauf in den Nottekanal ein Havarieschieber, womit noch eine zusätzliche Sicherheit z. B. im Brandfall mit Löschung durch Löschschaum zum Schutz vor Verunreinigungen für das Oberflächengewässer vorhanden ist. Die Lager- und Behandlungsfläche wird komplett wasserundurchlässig ausgeführt. Ein unkontrollierter Zutritt von Verunreinigungen in den Boden oder das Grundwasser direkt von der Betriebsfläche kann damit nicht mehr stattfinden. In Analogie zu den ausgenommenen Verbotstatbeständen aus § 3 Nr. 25 der Wasserschutzgebietsverordnung „vorübergehende Lagerung in dichten Behältern“ will der Antragsteller hier durch technisch-organisatorische Maßnahmen durch die Schaffung einer separaten wasserundurchlässigen überdachten Lagerfläche/Lagerhalle für Altholz der Kategorie A IV einen Austrag von Verunreinigungen ausschließen. Neben dem etablierten Gesamthafenmonitoring werden für das Wasserwerk Königs Wusterhausen seit 1997 wasserwirtschaftliche Grundlagendaten hinsichtlich Hydrodynamik und Wasserbeschaffenheit erhoben und fachlich im Rahmen von hydrogeologischen Jahresgutachten ausgewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse des Gesamthafenmonitorings fließen regelmäßig mit in das Wasserwerksmonitoring ein. Mit diesen Vorsorge- und Nachsorgemaßnahmen kann eine Gefährdung des Oberflächenund Grundwassers weitgehend ausgeschlossen werden. Somit steht das Vorhaben „Altholzaufbereitung einschließlich Lagerung und Umschlag“ dem Schutzziel nicht entgegen. Frage 17: Für welche Unternehmen wurden bereits Befreiungen nach §7 Wasserschutzgebietsverordnung Königs Wusterhausen in diesem Trinkwasserschutzgebiet erteilt? zu Frage 17: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.