Landtag Brandenburg Drucksache 6/11623 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4593 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11433 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - März 2019 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.03.2019 bis 31.03.2019 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 21.05.2019 ausgewertet. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im März 2019 in dem Bereich “PMK-rechts” (politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Störungen der Totenruhe, - Bildung einer kriminellen Vereinigung und - sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat März 2019 (Stand: 21.05.2019) wurden im Rahmen des KPMD-PMK insgesamt 146 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11623 - 2 - Übersicht der Straftaten im Phänomenbereich „PMK-rechts“ Kategorie Anzahl der Fälle März 2019 Gewaltdelikte 10 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 136 Gesamt 146 Quelle: KPMD-PMK Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden zehn politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat März 2019 wurden keine terroristischen Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat März 2019 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK -rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder Landtag Brandenburg Drucksache 6/11623 - 3 - kriminellen Vereinigungen im Land Brandenburg für den Monat März 2019 vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK -rechts- zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im März 2019? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Frage 1 benannten 136 Fälle „sonstiger Straftaten“. Darstellung der „sonstigen Straftaten“ Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen § 86 StGB 2 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 105 Wählerbestechung § 108b StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 10 Beleidigung § 185 StGB 10 Nötigung § 240 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 3 Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB 1 Straßenverkehrsgesetz 1 Versammlungsgesetz 2 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 136 Quelle: KPMD-PMK Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. März für das Jahr 2019? zu Frage 7: Es wurden bis zum Zeitpunkt dieser Erhebung für die Monate Januar und Februar 2019 insgesamt 20 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in keinem Fall um Gewaltstraftaten. Zu einer nachgemeldeten Gewaltstraftat wurde bereits im Rahmen der KA 4470 (Anlage 2) berichtet. Anlage/n: 1. Anlage Stand 24.05.2019 Anlage 1 KA 4593 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 07.03.2019 223 Bernau Barnim fremdenfeindlich, Rassismus 2 2 Eritrea 2 07.03.2019 223 Hennigsdorf Oberhavel fremdenfeindlich, antisemitisch, gesellschaftlicher Status 1 1 Deutschland 3 08.03.2019 224 Schwedt/Oder Uckermark fremdenfeindlich, Rassismus 2 3 Polen 4 10.03.2019 224 Werder Potsdam-Mittelmark sexuelle Orientierung 1 1 Deutschland 5 13.03.2019 223 Lübben Dahme-Spreewald fremdenfeindlich, Völkischer Nationalismus 0 2 Afghanistan 6 15.03.2019 223 Wittenberge Prignitz fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Syrien 7 19.03.2019 224 Rangsdorf Teltow-Fläming islamfeindlich, fremdenfeindlich 0 1 Syrien 8 22.03.2019 224 Hennigsdorf Oberhavel fremdenfeindlich, ausländerfeindlich, Rassismus 1 2 Afghanistan 9 23.03.2019 224 Döbern Spree-Neiße gegen sonstige politische Gegner; gesellschaftlicher Status 1 1 Deutschland 10 23.03.2019 113 Cottbus Cottbus, Stadt gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole, Polizei 1 2 Deutschland Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts-