Landtag Brandenburg Drucksache 6/11624 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4585 des Abgeordneten Marco Büchel (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/11402 Polnische Erzieher*innen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Brandenburg ist mit seiner Nachbarschaft zu Polen vor allem eine europäische Region. Deshalb ist internationales Zusammenwirken von hoher Bedeutung für das Land. Die besonders engen Beziehungen zum Nachbarland Polen sind auch in der Landesverfassung festgehalten. Brandenburg ist auch Mitglied der Deutsch- Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit, die zum Ziel hat, Synergien zwischen den regionalen und lokalen Interessen und Kompetenzen beider Seiten herzustellen. Eine besondere Bedeutung kommt dem Bereich der Bildung zu. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport teilt auf seiner Webseite mit: „Die Kooperation mit Polen genießt unter den internationalen Beziehungen, die das Land Brandenburg pflegt, einen besonderen Stellenwert. Die grenzüberschreitende Arbeit in Kindertagesstätten , Schulen, Volkshochschulen, Jugendverbänden und Sportvereinen bestätigt die außergewöhnliche Rolle partnerschaftlicher Beziehungen zu den polnischen Nachbarn.“ In den letzten Jahren sind in den grenznahen Regionen beider Seiten auf vielen Gebieten zahlreiche Projekte und gemeinsame Aktivitäten gewachsen. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kommunikation prägen den Alltag in vielen Gebieten Brandenburgs. Um Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kommunikation bereits in jungen Jahren zu intensivieren , sollte vermehrt die Chance genutzt werden, Fachkräfte aus dem Nachbarland für Brandenburg zu gewinnen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den europäischen Gedanken und die europäische Integration zu befördern und im Alltag erlebbar zu machen. Frage 1: Wie viele Erzieher*innen mit polnischer Berufsausbildung sind derzeit in Brandenburg beschäftigt und in welchen Einrichtungen? Wie viele von ihnen pendeln ein? Zu Frage 1: Der Landesregierung liegt keine statistische Datenerfassung vor, aus der hervorgeht , wie viele Erzieherinnen und Erzieher mit polnischer Berufsausbildung derzeit im Bereich der Kindertagesbetreuung in Brandenburg beschäftigt und in welchen Kindertageseinrichtungen sie tätig sind. Frage 2: Werden die in Polen abgeschlossenen Berufsausbildungen im Bereich Kindertagespflege in Brandenburg, v.a. den der Erziehungsfachkraft grundsätzlich anerkannt? Wenn nicht, dann bitte mit Angaben von Gründen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11624 - 2 - Zu Frage 2: Die Eignungsvoraussetzungen für die Kindertagespflege sind im SGB VIII und im KitaG Brandenburg festgeschrieben. Alle Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis. Zuständig für die Erteilung der Pflegeerlaubnis sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier die Jugendämter. Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen diese Aufgabe als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe wahr. Kindertagespflegepersonen müssen persönlich geeignet und auf ihre Tätigkeit fachlich vorbereitet sein. Aus diesem Grund benötigen alle Kindertagespflegepersonen gemäß Kindertagespflegeeignungsverordnung eine Qualifizierung in Form eines Vorbereitungslehrgangs im Umfang von 30 Stunden. Personen ohne pädagogische Ausbildung benötigen darüber hinaus noch eine 130 Stunden umfassende Grundqualifizierung. Bei Vorliegen der persönlichen Eignung kann die Grundqualifizierung entfallen. Die Prüfung der Anerkennung der in Polen abgeschlossenen Berufsausbildungen im Bereich Kindertagespflege obliegt damit, neben der persönlichen Eignung, den Jugendämtern. Frage 3: Wer ist für die Anerkennung der im europäischen Ausland erworbenen Qualifikationen im pädagogischen Bereich zuständig? Zu Frage 3: Bezogen auf die Erteilung der staatlichen Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (europäisches Ausland sowie Drittstaaten) erworbenen Abschlüsse in Erzieherberufen sind für den Beruf „Erzieherin oder Erzieher“ das Staatliche Schulamt Cottbus und für den Beruf „Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge“ das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zuständig. Frage 4: Kann sich die Landesregierung vorstellen, sich vermehrt für die Gewinnung pädagogischer Fachkräfte mit polnischen Berufsabschlüssen einzusetzen? Zu Frage 4: Der Bedarf an qualifizierten pädagogischen Fachkräften ist groß. Die Fachkräftesituation im Bildungs-, Kinder- und Jugendbereich wird sich in den kommenden Jahren in einigen Regionen vergrößern. Zur Sicherung des qualifizierten Fachkräftebedarfs ist die Landesregierung auch daran interessiert, pädagogische Fachkräfte mit polnischen Bildungsabschlüssen für die Arbeit in brandenburgischen Bildungs-, Kinder- und Jugendeinrichtungen zu gewinnen. Hierzu eröffnet z. B. die Kita-Personalverordnung verschiedene Möglichkeiten einer Tätigkeit im Bereich der Kindertagesbetreuung. Diese Verfahrensweise wird bereits heute genutzt. Wenn z. B. bei der Prüfung des erworbenen polnischen Abschlusses im Rahmen einer berufsrechtlichen Anerkennung lediglich eine eingeschränkte Gleichwertigkeit des Abschlusses z. B. für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kindergartenbereich) festgestellt wird, kann diese Person gemäß § 10 Absatz 1 Kita-Personalverordnung aufgrund ihrer gleichartigen und gleichwertigen Qualifikation eingeschränkt bspw. im Kindergartenbereich eingesetzt werden. Die Anrechnung dieser Kraft auf den notwendigen pädagogischen Personalschlüssel kann dann mit 100 Prozent erfolgen. Hierbei muss aber neben der beruflichen Qualifizierung der Sprachstand der deutschen Sprache im Entscheidungsfokus stehen. Ohne den Zugang und die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein Einsatz in einer Kindertagesstätte nur bedingt möglich. Kleinkinder befinden sich in der aktiven Phase des Spracherwerbs, der in der Kindertagesstätte aktiv unterstützt wird. Somit muss gewährleistet sein, dass sich die polnischen Erzieherinnen und Erzieher vor Einsatz in der Kindertagesstätte auf dem Sprachniveau Deutsch B2 ausdrücken können und ihren Wortschatz mit berufsbegleitenden Sprachkursen oder internen Schulungen verbessern. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11624 - 3 - Frage 5: Gibt es Pläne binationale Ausbildungen im Kindertagesstättenbereich in Zukunft zu ermöglichen, die sowohl in Polen als auch in Brandenburg ohne weitere Prüfung Anerkennung finden? Zu Frage 5: Aktuell gibt es seitens der Landesregierung keine Pläne, um binationale Ausbildungen im Kindertagesstättenbereich zu ermöglichen.