Landtag Brandenburg Drucksache 6/11625 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4583 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11400 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4436 DS 6/10864 "Sicherheit am Potsdamer Hauptbahnhof" Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4436 benannte die Landesregierung den Hauptbahnhof Potsdam aufgrund deutlich gestiegener Deliktzahlen als „Kriminalitätsbrennpunkt“. Im April 2019 erklärte Brandenburgs Polizeipräsident daraufhin auf einer Pressekonferenz das Thema zur „Chefsache“ und versprach: „Wir werden die Kriminalität zurückdrängen.“ 1. Welche konkreten Maßnahmen beinhaltet das am 30. April 2019 präsentierte Sicherheitskonzept ? zu Frage 1: Die Kriminalitätsbekämpfungskonzeption vom 04.04.2019 beinhaltet unter anderem folgende polizeiliche Maßnahmen: - kontinuierliche Lageerhebung und -bewertung sowie Erstellung und Fortschreibung eines entsprechenden Lagebildes, - zentrale Koordinierung des Zusammenwirkens mit externen Partnern, - regelmäßiger und anlassbezogener Informationsaustausch mit Bundespolizei, Ordnungsamt und Centermanagement, - kontinuierliche Planung und Einsatz von mindestens zwei Doppelstreifen in der relevanten Zeit an den Brennpunkttagen, darüber hinaus lageangepasster Einsatz von Kräften bei einem erhöhten Personenaufkommen, beispielsweise im Bereich der Freundschaftsinsel, - gemeinsame Streifen und Jugendschutzkontrollen mit dem Ordnungsamt, - bedarfsgerechte Durchführung von Präventionsveranstaltungen in bzw. im Umfeld der Bahnhofspassagen. 2. Inwiefern wird das Umfeld des Hauptbahnhofes Potsdam in das Sicherheitskonzept einbezogen? zu Frage 2: Das nähere Umfeld - insbesondere die Freundschaftsinsel und die Lange Brücke - sind vollständig in die konzeptionellen Maßnahmen einbezogen. 3. Wie bewertet die Landesregierung das vorgestellte Sicherheitskonzept insgesamt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11625 - 2 - zu Frage 3: Die im Kriminalitätsbekämpfungskonzept gebündelten Maßnahmen sind geeignet , Straftaten zu verhindern sowie Täter festzustellen und somit das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. 4. Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt die Evaluierung des Sicherheitskonzeptes? 7. Brandenburgs Polizeipräsident Mörke hat erklärt, weitere polizeiliche Maßnahmen seien möglich, um „diesem Treiben Grenzen [zu] setzen“. Welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung am Hauptbahnhof hat die Landesregierung ? zu den Fragen 4 und 7: Der konzeptionelle Ansatz unterliegt einer ständigen Kontrolle hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung und -wirksamkeit sowie der polizeilichen Feststellungen . Eine ganzheitliche Überprüfung ist für den Herbst 2019 vorgesehen. Diese Überprüfung beinhaltet dann insbesondere auch weitere Handlungsmöglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung am Hauptbahnhof. 5. Weshalb wurde auf eine Videoüberwachung im Kriminalitätsbereich Freundschaftsinsel verzichtet? zu Frage 5: Eine polizeiliche Videoüberwachung auf der Freundschaftsinsel ist aus polizeilicher Sicht derzeit zur effektiven Straftatenverhinderung und -bekämpfung u. a. wegen der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten - Weitläufigkeit einhergehend mit vegetationsbedingter Unüberschaubarkeit - weder geeignet noch erforderlich und würde unverhältnismäßig in Grundrechte eingreifen. Es stehen zudem mildere Mittel zur Straftatenverhinderung und -bekämpfung vor Ort zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird bspw. auf die bereits umgesetzte Erhöhung der behördlichen Präsenz durch Polizei und Ordnungsamt verwiesen, die zudem eine unmittelbarere Wirkung entfalten dürfte. 6. In welchem Umfang wird die Polizeipräsenz am Hauptbahnhof verstärkt? (Bitte mit genauen Angaben) zu Frage 6: Die Polizei des Landes Brandenburg führt verstärkt folgende Maßnahmen durch: - lageangepasst verstärkte Präsenz und Interventionsfähigkeit durch den Einsatz von zwei uniformierten Doppelstreifen zu Schwerpunktzeiten, vorrangig zu Fuß, sowohl durch Kräfte der Polizeidirektion West als auch mit Unterstützung von anzufordernden Kräften der Direktion Besondere Dienste (DBD)/Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA), - ggf. abgestimmter lageangepasster Einsatz von Kräften in bürgerlicher Kleidung, - Planung und Durchführung gemeinsamer Streifen von Polizei und Ordnungsbehörde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Potsdam (z. B. gemeinsame Jugendschutzkontrollen ).