Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4542 der Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU- Fraktion) Drucksache 6/11219 Digitale Bildung in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In den vergangenen Monaten hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Bildungsbereich auf den Weg gebracht. So wurde im Dezember die Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg verabschiedet , die dem Bildungsbereich ein eigenes Kapitel widmet und für den Zuständigkeitsbereich des MBJS 29 Maßnahmen vorschlägt, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Dabei enthält die Zukunftsstrategie einige Aussagen im Hinblick auf die Digitalisierung im Bildungsbereich, die augenscheinlich jedoch nicht mit konkreten Maßnahmen untersetzt sind. Darüber hinaus hat die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4152 gezeigt, dass bei einigen bereits angelaufenen Maßnahmen eine erhebliche Diskrepanz zwischen den bereitgestellten und den bislang abgerufenen Mitteln besteht. Zuletzt hat die Landesregierung am 1. März ein Partner-Abkommen mit dem HPI zur Entwicklung und Pilotierung einer Schul-Cloud geschlossen, woraus sich Fragen zum geplanten Ablauf und zum Roll-Out dieser zentralen Digitalisierungsmaßnahme für den Bildungsbereich ergeben. Frage 1: Woher rührt die erhebliche Diskrepanz zwischen den veranschlagten und abgerufenen Mitteln für die “Lehrkräfteausbildung im Rahmen regionaler Fortbildung zur Medienbildung ”, die der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4152 zu entnehmen ist (Maßnahme 26: 1.6 Mio. € vs. 20.000 €, Maßnahme 30: 6.5 Mio. € vs. ca. 40.000 €)? a. Wie erklärt sich die Landesregierung diese große Differenz? b. Wie viele Mittel wurden beantragt? Wie viele wurden bewilligt? Zu Frage 1a: Die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4152 angegebenen veranschlagten Mittel sind der jeweilige Gesamtansatz des entsprechenden Haushaltstitels für die „Ausund Fortbildung der Bediensteten“ im Einzelplan 05 für das gesamte Haushaltsjahr (Kapitel 05 020 Titel 525 90) und nicht nur die Mittel für die geplante Maßnahme. Für das Haushaltsjahr 2018 waren das 1.686.300 €. Sie sind die Summe aller vom Gesetzgeber für diese Zwecke zur Verfügung gestellten Mittel. Zu Frage 1b: Auch wenn der Haushaltsanmeldung strategische Planungen zugrunde lagen , erfolgte bei der Feststellung des Haushalts keine Differenzierung der Mittel, z. B. nach der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“. Die Haushaltsaufstellung und Mittel- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 2 - zuweisung erfolgen summarisch für die jeweilige Zweckbestimmung. Das heißt, die hier veranschlagten Mittel sind die Mittel für sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen der Bediensteten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Das sind neben den Lehrkräften auch die Bediensteten im Ministerium, bei den staatlichen Schulämtern und Studienseminaren. Die zuständigen Titel verwaltenden Stellen bewirtschaften die Mittel selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe bildungs- und beschäftigungspolitischer Schwerpunktsetzung. Erst bei diesen Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgt eine Differenzierung nach Einzelmaßnahmen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, damit mehr Lehrkräfte eine Fortbildung im Bereich der Medienbildung in Anspruch nehmen? Wann sollen diese anlaufen? Zu Frage 2: Mit dem fachübergreifenden und fächerverbindenden Basiscurriculum Medienbildung des neuen Rahmenlehrplans (RLP) für die Jahrgangsstufen 1 bis10 Berlin und Brandenburg sollen bei den Schülerinnen und Schülern die im RLP benannten Kompetenzen entwickelt werden. Dies geschieht durch das Lernen mit und über Medien in allen Fächern der Stundentafel. Die Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte bei dieser Aufgabe findet im Rahmen der Fortbildungsveranstaltungen zur Implementierung des RLP für die einzelnen Fächer statt. Hierzu wurden seit Einführung des neuen RLP für alle Fächer umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen angeboten und von den Lehrkräften wahrgenommen. Dabei war stets auch die besondere Bedeutung der Medienbildung, die durch die Aufnahme dieses Inhalts als Basiscurriculum in den RLP deutlich wird, Gegenstand der Fortbildungen . Die aktuellen fachlichen Fortbildungsangebote werden regelmäßig um Elemente der Medienbildung erweitert und im Sinne der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“ weiterentwickelt. Für die unterrichtliche Umsetzung werden für die Lehrkräfte effektive und attraktive Fortbildungsangebote geschaffen bzw. zur Verfügung gestellt. Hierbei werden die Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulaufsicht (BUSS) durch das LISUM im Rahmen der modularen Qualifizierung unterstützt . Außerdem erfolgt derzeit im Kontext der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ eine Neufassung des Fortbildungsprogramms „medienfit “ insbesondere durch die Ergänzung digitaler Inhalte und die Entwicklung unterschiedlicher Formate zur Berücksichtigung schulspezifischer Anforderungen ab dem Schuljahr 2019/2020. Frage 3: Wie viele Träger gibt es derzeit im Land Brandenburg, die Angebote für die Lehrkräfteaus - und Weiterbildung im Medienbildungsbereich zur Verfügung stellen und wie bewertet die Landesregierung diese Anzahl im Hinblick auf den derzeit bestehenden Ausund Weiterbildungsbedarf der Lehrkräfte im Medienbildungsbereich? Zu Frage 3: Der Landesregierung liegt keine Auflistung von Weiterbildungsträgern im Land Brandenburg vor, daher auch nicht von den Trägern, die Angebote für die Lehrkräfteausund -weiterbildung im Medienbereich anbieten. Aktuell erfolgt eine Zusammenarbeit mit den in Maßnahme 26 der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“ genannten Partnern sowohl im Rahmen des Programms „medienfit“ als auch bei den Angeboten der regionalen Lehrkräftefortbildung. Die staatlichen Schulämter haben zur Unterstützung bei einzelnen Sachverhalten, z. B. zum Datenschutz, weitere Träger einbezogen und sammeln damit erste Erfahrungen. Die Landesregierung entwickelt derzeit ein Konzept zur Beratung und Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte bei den vielfältigen und sehr unterschiedlichen Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 3 - Aufgaben, die sich bei der Umsetzung der Zukunftsstrategie „Digitales Brandenburg“ unter Berücksichtigung des Beschlusses zum „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ der Bundesregierung ergeben. Dazu gehört auch, die schulstufen- und schulformspezifischen Anforderungen der Schulen zu erfassen. Die Landesregierung geht davon aus, dass für die Umsetzung des Konzepts weitere Partner erforderlich sind und gewonnen werden können, z. B. für das Bedienen und Anwenden neuer schuleigener Technik, medienrechtliche Aspekte wie z. B. Datenschutz, fachspezifische Angebote z. B. in der beruflichen Bildung. Frage 4: Woher rührt die erhebliche Diskrepanz zwischen den veranschlagten und abgerufenen Mitteln für den “Datenschutz an Schulen”, die der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4152 zu entnehmen ist (1.68 Mio. € vs. 36.000 €)? a. Wie erklärt sich die Landesregierung diese große Differenz? b. Wie viele Mittel wurden beantragt? Wie viele wurden bewilligt? Zu Frage 4a: Hier sei auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu Frage 4b: Die für diese konkrete Maßnahme erforderlichen Mittel wurden wie ausgewiesen entsprechend zur Verfügung gestellt (Maßnahme 181 = 2018: 36.000 €). Frage 5: Wie gestaltet sich die Unterstützung der Schulen bei der Umsetzung des Datenschutzes von Landesseite? a. Welche Stelle ist für die Umsetzung des Datenschutzes an Brandenburger Schulen zuständig ? b. Gibt es für die Umsetzung landesspezifische Vorgaben? c. Wie werden die Schulen in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung im Hinblick auf den Datenschutz unterstützt? Zu Frage 5a: Für die Umsetzung des Datenschutzes an den Schulen ist die Schulleiterin oder der Schulleiter verantwortlich (vgl. § 71 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG). Im Rahmen der Gesamtverantwortung sorgt sie oder er für die Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und damit auch für die Einhaltung der Regelungen zum Datenschutz. Zu Frage 5b: Mit Schreiben vom 10.08.2018 wurden den Schulen erste Hinweise zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung gegeben. Es wurde insbesondere darauf verwiesen , dass sich die materiellen Grundsätze des Datenschutzes nicht verändert haben und die bisher geltenden Regelungen weiter anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass die bereits bisher bestehenden Verpflichtungen der Schulen zur Umsetzung des Datenschutzes nicht neu sind, sondern fortbestehen. Dies wird auch daran deutlich, dass die bereits in der Vergangenheit geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere des BbgSchulG und der Datenschutzverordnung-Schulwesen, im Wesentlichen fortgelten. Erhebliche Änderungen betreffen jedoch die formellen Anforderungen, die darauf abzielen, eine höhere Transparenz zu erreichen und Betroffenheitsrechte zu sichern. Hier werden die Schulen durch eine umfängliche Handreichung unterstützt, die den Schulen am 12.02.2019 in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wurde. Diese Handreichung wurde mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht abgestimmt. Gegenwärtig wird die Handreichung durch einen Verlag als Ringordner erstellt , den jede Schule erhalten wird. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 4 - Zu Frage 5c: Gegenwärtig muss an jeder Schule ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Dem Datenschutzbeauftragten obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung. Als Datenschutzbeauftragte kommen in der Regel Lehrkräfte der Schulen in Betracht. Es ist beabsichtigt, die Wahrnehmung der Aufgaben der Datenschutzbeauftragten der Schulen zum 01.09.2019 zu zentralisieren. Dazu werden gegenwärtig an den Standorten die staatlichen Schulämter mit den hierfür notwendigen personellen Ressourcen ausgestattet. Mit dieser Maßnahme werden die Lehrkräfte der Schulen einerseits von Aufgaben entlastet und andererseits wird eine qualifizierte Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten gewährleistet. Frage 6: Wie viele Schulen sollen insgesamt an der Pilotphase der Schul-Cloud vom August 2019 bis zum Juli 2021 beteiligt werden? Zu Frage 6: Im Schuljahr 2019/2020 werden 51 medienfit-Schulen an der Pilotphase der Schul-Cloud Brandenburg teilnehmen. Hinzu kommen drei medienfit-Schulen, die bereits an der Pilotierung der HPI-Schul-Cloud (zusammen mit dem Verein MINT-EC) beteiligt sind. Ob im Schuljahr 2020/2021 weitere Schulen in die Pilotierung aufgenommen werden, wird Anfang 2020 entschieden. Frage 7: Wie soll nach Ablauf der Pilotphase die Ausweitung der Schul-Cloud auf die übrigen Schulen im Land Brandenburg erfolgen? a. Wie viele und welche Schulen sollen bis wann mit einem Zugang zur Schul-Cloud ausgestattet werden? b. Soll die Nutzung der Schul-Cloud auf Basis einer freiwilligen Entscheidung der Schule erfolgen? Zu Frage 7a und b: Aufgabe der Pilotierung ist es, die vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) auf Open-Source-Basis entwickelte Schul-Cloud-Architektur einem Praxistest zu unterziehen und prozessorientiert Gelingensbedingungen der Implementierung zu definieren. Setzungen zur Ausgestaltung einer möglichen Ausweitung der Schul-Cloud auf die übrigen Schulen im Land Brandenburg können erst nach Beginn und einer angemessenen Dauer der Pilotierung getroffen werden. Frage 8: Über die Schulen hinaus will die Landesregierung laut Zukunftsstrategie (S. 23) alle Bildungseinrichtungen, inkl. denen der Jugendarbeit, Bibliotheken, Volkshochschulen und Kammern “auf die Digitalisierung einstellen”. a. Welche konkreten Programme stehen derzeit für die Finanzierung der technischen Ausstattung dieser Einrichtungen zur Verfügung? b. Welche sind für die Zukunft geplant? c. Welche konkreten Programme oder Unterstützungsangebote stehen den Einrichtungen derzeit für die Unterstützung ihrer konzeptionellen Arbeit im Bereich der Medienbildung zur Verfügung? d. Welche sind für die Zukunft geplant? e. Welche finanziellen Aufwendungen hält die Landesregierung insgesamt für eine angemessene Ausstattung und Begleitung dieser Einrichtungen im Bereich der Medienbildung für notwendig? f. In welcher Form und über welchen Zeitraum sollen diese finanziellen Aufwendungen geleistet werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 5 - Zu Frage 8: Mit Mitteln des Nachtragshaushalts 2018 in Höhe von rund 550.000 € wurde die digitale Ausstattung von Jugendfreizeiteinrichtungen und der Jugendinformations- und Medienzentren (JIMs) gefördert. Damit wurden die Einrichtungen technisch in die Lage versetzt, die von Jugendlichen gelebte digitale Realität in die Arbeit der Einrichtung einzubeziehen und dort pädagogisch nutzbar zu machen. Ab 2019 wurde der Landesjugendplan um insgesamt 350.000 € für Jugendbildungsprojekte in der digitalen Welt erhöht. Einen Schwerpunkt stellt dabei die medienpädagogische Bildungsarbeit in den ländlichen Regionen dar. Der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. erarbeitet in Kooperation mit den Jugendinformations- und Medienzentren sowie Jugendfreizeiteinrichtungen derzeit ein Konzept, wie junge Menschen insbesondere in den ländlichen Regionen von medienpädagogischen Bildungsangeboten noch stärker als bisher erreicht werden können . Darüber hinaus sollen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den JIMs Praxisstellen für junge Menschen zur Berufsorientierung und für praktisches Wissen geschaffen werden, die sich eine berufliche Zukunft in diese Richtung vorstellen können. Sie werden in die praktische Projektarbeit sowohl bei der Planung, Durchführung und Auswertung von medienpädagogischen Angeboten als auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der JIMs einbezogen und beteiligt. Zu Frage 8a: Die digitale Ausstattung bei anerkannten Weiterbildungsorganisationen, darunter die Volkshochschulen, wurde über den Nachtragshaushalt 2018 gefördert. Das Programm wurde gut angenommen und alle Mittel abgerufen. Zu Frage 8b: Im Doppelhaushalt 2019/2020 sind keine Mittel für Förderprogramme zur Finanzierung technischer Ausstattung der anerkannten Weiterbildungsorganisationen vorgesehen . Für die Zukunft ist abhängig vom Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu prüfen, ob erneut entsprechende Förderprogramme aufzulegen sind. Zu Frage 8c: Die konzeptionelle Entwicklung sowie die Erprobung innovativer medienpädagogischer Weiterbildungsangebote bzw. digitaler Weiterbildungsformate durch anerkannte Weiterbildungsorganisationen können als Modellvorhaben der Weiterbildung gefördert werden (gemäß § 27 Abs. 3 BbgWBG). Das umfasst auch die Entwicklung und Erprobung von Fortbildungsangeboten für Kursleitende bzw. Weiterbildungspersonal. Diese Möglichkeit wird 2019 sowohl vom Brandenburgischen Volkshochschulverband als auch von einzelnen Volkshochschulen genutzt. Zur Fortbildung können ebenso die teilnehmergebührenfreien Angebote des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) genutzt werden oder das Fortbildungsangebot der durch das MBJS geförderten Landesorganisationen der Weiterbildung. Das MASGF hat die modellhafte Landesförderung „Prozessbegleitung duale Ausbildung digital“ für regionale Bildungsdienstleister auf den Weg gebracht. Mit der Förderung sollen Bildungsträger und das Ausbildungspersonal für die betrieblichen Digitalisierungsanforderungen qualifiziert werden, um die berufliche Ausbildungsqualität zu sichern. Darüber hinaus wird die Vermittlung von digitalen Kompetenzen durch Zusatzqualifikationen in der dualen Berufsausbildung im Rahmen des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV)“ aus Mitteln des ESF gefördert . Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 6 - Zu Frage 8d: Die in der Antwort zu Frage 8c genannte Förderung für innovative Modellvorhaben der Weiterbildung wird voraussichtlich auch zukünftig möglich sein. Darüber hinaus sind derzeit noch keine Aussagen zu Förderprogrammen für die konzeptionelle Arbeit von Volkshochschulen im Bereich der Medienbildung in den Haushaltsjahren ab 2021 möglich. Zu Frage 8e und f: Dazu sind derzeit keine allgemeinen, verbindlichen Aussagen möglich, insbesondere wenn zukünftige Haushaltsjahre betroffen sind. Die notwendige Unterstützung für die Ausstattung und Begleitung im Bereich der Medienbildung von Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungsorganisationen ist abhängig u. a. vom konkreten, regional unterschiedlichen Bedarf, aktuellen Entwicklungen und der fachlichen Zielsetzung . Frage 9: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass digitale Lehr- und Lernformate “neuen Zielgruppen Zugang zu akademischer Bildung ermöglichen” (Zukunftsstrategie, S. 23). a. Welche Zielgruppen hat die Landesregierung dabei konkret im Blick? b. Plant die Landesregierung das Angebot digitaler Lehr- und Lernformate für diese Zielgruppen ausweiten? c. Mit welchen Lehr- und Lernformaten sollen diese Zielgruppen erreicht werden? d. Soll der Erhalt derart in Anspruch genommener Bildungsangebote zertifiziert werden bzw. handelt es sich dabei um Studiengänge? Zu Frage 9a: Der Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate kann zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium beitragen und bietet Potenziale in Handlungsfeldern wie Studierbarkeit , Studierendenzentrierung und Internationalisierung, denn er gestattet es, räumliche und institutionelle Grenzen zu überwinden und individuelle Lernwege und Lerngeschwindigkeiten durch personalisierbare Lehrangebote stärker zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, neue Studierende zu gewinnen und zielgerichteter den Herausforderungen einer ohnehin zunehmend heterogener werdenden Studierendenschaft zu begegnen. Des Weiteren bietet der Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate Möglichkeiten, Ansätze für lebenslanges Lernen zu schaffen und zu stärken, da das Studium individualisiert und an die räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten der Lernenden angepasst werden kann. Die Chance des weltweiten Wissensaustauschs vereinfacht dazu Kooperationen mit anderen Hochschulen zu schließen sowie zu pflegen und die Potenziale der beteiligten Studierenden zu nutzen. Zu Frage 9b: Das Angebot für digitale Lehr- und Lernformate liegt genau wie die Präsenzlehre in der Verantwortung der Hochschulen. Diese sind über die Hochschulverträge aber dazu angehalten die Herausforderungen durch die Digitalisierung in der Lehre zu thematisieren und digitale Lehr- und Lernformate auszubauen (vgl. bspw. Hochschulvertrag: MWFK - Universität Potsdam S. 6). Zu Frage 9c: Mit welchen Lehr- und Lernformaten an den Hochschulen gearbeitet wird, fällt in den Bereich der Hochschulautonomie. In den Hochschulverträgen ist dazu festgehalten : „Die Hochschulen streben eine didaktisch zielgerichtete Ausweitung des Einsatzes digitaler Lehr- und Lernformate an. Damit soll auch der Zugang zu akademischer Bildung von neuen Zielgruppen ermöglicht und die Möglichkeit geschaffen werden, die Lehre stärker auf individuelle Lernbedingungen und -geschwindigkeiten abzustimmen. Zudem eröff- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 7 - nen sich neue Möglichkeiten der Kompetenzvermittlung für eine digitalisierte Lebens- und Arbeitswelt und für das lebenslange Lernen.“ (vgl. ebd.) Zu Frage 9d: Die Zertifizierung von Bildungsangeboten und die Ausgestaltung von Studiengängen fallen in den Bereich der Hochschulautonomie. Digitale Lehr- und Lernformate werden bereits mannigfaltig an den Brandenburger Hochschulen genutzt, angepasst und verbessert. Die Spannbreite ist dabei sehr groß und reicht von E-Learning als Ergänzung der Präsenzlehre über die Integration von Präsenz- und Onlinelehre (Blended-Learning) bis hin zu reinen Online-Szenarien. Frage 10: Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung in Zukunft digitale Bildungsinhalte im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützen? Zu Frage 10: In der Grundversorgung der Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz sind auch Blended-Learning-Angebote förderfähig. Damit ist Brandenburg eines der wenigen Bundesländer, in denen E-Learning anteilig Bestandteil der Regelförderung der Weiterbildung sein kann. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 wurde die Förderung der Grundversorgung der Weiterbildung bei Volkshochschulen und freien Trägern um 10 Euro je Unterrichtsstunde erhöht. Dies soll insbesondere den Lehrkräften der Weiterbildung zugutekommen und dazu beitragen, beispielsweise für Weiterbildungsangebote im Bereich der digitalen Bildung, qualifizierte Lehrkräfte zu halten bzw. zu gewinnen. Die zukünftige Ausgestaltung konkreter Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg hängt maßgeblich von den Entwicklungen auf Bundesebene (praktische Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes, zukünftige Ausgestaltung der Bildungsprämie, Nationale Weiterbildungsstrategie) sowie von den Anforderungen und der Mittelausstattung im Rahmen der kommenden ESF-Förderperiode ab. Im Rahmen der aktuellen ESF-Weiterbildungs-Richtlinie des Landes Brandenburg sind digitale Weiterbildungsinhalte förderfähig. Anträge können Beschäftigte, Unternehmen /Freiberufler sowie Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe stellen. Die Förderung steht allen Branchen offen. Die Richtlinie läuft bis zum Ende der ESF- Förderperiode (2014 bis 2020). Im Bereich der Ausbildung fördert die Landesregierung aus Mitteln des ESF die Vermittlung von digitalen Kompetenzen durch Zusatzqualifikationen. Die entsprechende Richtlinie „Programm zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV) hat eine Laufzeit bis Mitte 2022. Erkenntnisse aus der modellhaften Förderung „Prozessbegleitung duale Ausbildung digital“ können darüber hinaus genutzt werden, um Unterstützungsbedarfe von Bildungsträgern und Ausbildungspersonal zu konkretisieren. Frage 11: Mit welchen konkreten Maßnahmen begleitet die Landesregierung die zuständigen Stellen und Ausbildungsträger darin, dass digitale Bildungsinhalte und Medienbildung zügig Eingang in die Ausbildungsordnungen der verschiedenen Lehrberufe der dualen Berufsausbildung finden? Zu Frage 11: Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, von den Gewerkschaften oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung aus. Die Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne bzw. die Anpassung bestehender Ausbildungs- Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 8 - vorschriften an eine veränderte Berufspraxis läuft nach einem geregelten Verfahren ab, an dem der Bund, die Länder, Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Berufsbildungsforschung beteiligt sind. Ausbildungsordnungen werden von den zuständigen Bundesministerien im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch Rechtsverordnungen erlassen, die nicht der Zustimmung der Länder bedürfen. Die Beteiligung der Sozialpartner stellt sicher, dass Bedarfe aus der Ausbildungspraxis, auch im Hinblick auf digitale Bildungsinhalte und Medienbildung, möglichst zeitnah Eingang in die Ausbildungsordnungen finden. Am Beispiel der MINT-Berufe zeigt sich, dass am Ende des 1. Quartals 2019 bereits 64 Berufe unter Berücksichtigung der aus der zunehmenden Digitalisierung erwachsenden Anforderungen neu geordnet worden sind. Übergangsweise können die vom Land mit Mitteln des ESF geförderten Zusatzqualifikationen im Rahmen des „Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem (PAV)“ genutzt werden, um kurzfristig auf veränderte Bedarfe zu reagieren. Frage 12: Wie steht die Landesregierung zur Forderung des Brandenburgischen Lehrerverbands beruflicher Schulen e.V. (BLVB), eine digitale Gesamtstrategie für berufliche Schulen zu entwickeln? Zu Frage 12: Eine Gesamtstrategie speziell für berufliche Schulen wird bereits berücksichtigt . Die Vermittlung eines professionellen, berufsbezogenen Umgangs mit digitalen Medien bedarf beispielsweise einer berufsspezifischen Ausstattung und kann daher nicht mit dem Bedarf allgemeinbildender Schulen gleichgesetzt werden. Frage 13: Plant die Landesregierung die Fortführung bzw. Wiedereinführung eines FSJ Digital? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 13: Ein eigenständiges Format „FSJ Digital“ ist im Land Brandenburg in absehbarer Zeit nicht geplant, da sowohl die anerkannten FSJ-Träger, die Landesregierung und das für die Jugendfreiwilligendienste zuständige Bundesministerium BMFSFJ dies nicht als sinnvoll erachten. Es wird aber weiterhin an sogenannten add-on-Modellen gearbeitet, die es den Jugendfreiwilligendienstträgern und Einsatzstellen ermöglichen, mit den Freiwilligen an Digitalisierungsmodulen in den Freiwilligendiensten zu arbeiten. Diese werden perspektivisch bundesweit flächendeckend ausgebaut. Auf diese Weise werden Digitalisierungskompetenzen als Standard in alle Jugendfreiwilligendienstformate einfließen können. Dazu wurden zwei neue bundesweite Projekte, #freiwillig+digital und „netzwärts - für Medienbildung im Freiwilligendienst“, für die Förderzeiträume 2018/2019 sowie 2019/2020 geschaffen. Alle im Land Brandenburg anerkannten Träger des FSJ und FÖJ wurden über diese Angebote informiert. Die Teilnahme ist freiwillig. Frage 14: Die Landesregierung überträgt der Familienbildung im Zusammenhang mit der Digitalisierung und dem Umgang mit neuen Medien eine besondere Bedeutung, zugleich ist die Familienbildung weder im Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) noch im Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AG- KJHG) verankert. Wie bewertet die Landesregierung diesen Widerspruch? Frage 15: Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen haben konkrete Rahmenbedingungen und Förderungen für die Familienbildung Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 9 - gesetzlich festgeschrieben. Gibt es vergleichbare Bestrebungen seitens der Landesregierung ? Wenn nein, warum nicht? Zu den Fragen 14 und 15: Es liegt kein Widerspruch vor, denn neue politische oder fachliche Schwerpunkte müssen nicht zwingend in allen spezialgesetzlichen Regelungen verankert werden. So können beispielsweise Weiterbildungsangebote zur Familienbildung im Zusammenhang mit der Digitalisierung unterstützt werden und werden auch aktuell unterstützt . Die fehlende Verankerung in der Grundversorgung als Regelförderung der Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz schließt die sonstige Förderung der Familienbildung nicht aus. Die Aufgaben der Familienbildung ergeben sich aus § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022). Danach sollen Müttern, Vätern , anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Die Umsetzung dieser Aufgabe liegt in Brandenburg in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Eine Gesamtübersicht über die örtlichen Angebote auf dem Feld der Familienbildung liegt der Landesregierung nicht vor. Das Land ergänzt die kommunalen Angebote durch weitere Maßnahmen der Familienbildung. So stehen im Landeshaushalt für die Förderung entsprechender Projekte in freier Trägerschaft Haushaltsmittel im Einzelplan 07 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) zur Verfügung (Kapitel 07 080, Titelgruppe 65). Detaillierte Informationen sind dem im Internet veröffentlichten Merkblatt „Hinweise zur Förderung von Maßnahmen der Familienbildung“ zu entnehmen. Darüber hinaus weisen verschiedene Maßnahmen des familienpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung einen Bezug zur Familienbildung auf (siehe Landtagsdrucksache 6/6932). Beispielhaft sei hier auf das Begrüßungspaket für Neugeborene hingewiesen, zu dem die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. (ANE) gehören. Die Elternbriefe beschreiben die einzelnen Entwicklungsschritte des Kindes von der Geburt bis hin zum achten Lebensjahr und enthalten wichtige Informationen für die Kindererziehung. Daneben veranstaltet das MASGF alle zwei Jahre die Familienbildungsmesse, die dem fachlichen Austausch und der Vernetzung zwischen Trägern, Akteuren, Organisationen und Institutionen zu diesem Thema dient. Zuletzt fand die 11. Familienbildungsmesse am 8. November 2018 unter dem Motto „Familie Digital - Analog war gestern?“ in Potsdam statt. Im Sinne der Fragestellung wurde damit das aktuelle Thema der „Digitalisierung“ im Kontext von Familie aufgegriffen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass seitens des Landes Brandenburg zahlreiche praktische Aktivitäten im Bereich der Familienbildung zur Ausgestaltung des gesetzlichen Auftrags aus § 16 Achtes Buch Sozialgesetzbuch unterstützt werden. Insofern zeigt dies, dass die Landesregierung diesem Themenfeld auch unabhängig von speziellen landesrechtlichen Regelungen eine hohe familienpolitische Bedeutung beimisst. Ein in der Fragestellung hierzu angenommener Widerspruch kann nicht erkannt werden. Frage 16: Der Zukunftsstrategie zufolge sind Aufklärung und erste Schulung zur Nutzung digitaler Anwendungen für ältere Menschen besonders wichtig. a. Wie und wann erfolgen solche ersten Schulungen? b. Durch wen werden diese angeboten? Welche Träger gibt es im Land Brandenburg? c. Der Seniorenrat des Landes Brandenburg e.V. könnte in diesem Zusammenhang als starker Partner fungieren. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung (insbesondere räumlich und technisch) des Seniorenrats? Landtag Brandenburg Drucksache 6/11627 - 10 - Zu Frage 16: Der Zukunftsstrategie zufolge sind Aufklärung und erste Schulung zur Nutzung digitaler Anwendungen für ältere Menschen besonders wichtig. Zu Frage 16a: Lebenslanges Lernen Erwachsener ermöglicht eine stetige Fortsetzung der digitalen Bildung, das gilt insbesondere für ältere Menschen. Die Volkshochschulen und anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft erreichen hier durch ihre Angebote unter anderem auch Menschen, die bisher kaum über digitale Kompetenzen verfügen. Daher werden Angebote zur digitalen Bildung im Rahmen der Grundversorgung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz nach regionaler Bedarfslage gefördert , dies beinhaltet sowohl Schulungen zur Nutzung digitaler Medien und Geräte als auch medienpädagogische Angebote. Die Entwicklung innovativer (niedrigschwelliger) medienpädagogischer Weiterbildungsangebote und die Entwicklung digitaler Weiterbildungsformate können im Rahmen von Modellvorhaben bei Volkshochschulen und anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung gefördert werden. 2017/2018 wurden zwei Modellprojekte mit dem Ziel der Entwicklung und Erprobung von Lernangeboten zur Nutzung digitaler Medien und digitaler Lernformate speziell für die Zielgruppe der Älteren durchgeführt, auch für Seniorinnen und Senioren, die bisher über keine Kompetenz und Erfahrung in der Nutzung digitaler Medien verfügen. Im Jahr 2019 kann voraussichtlich ein aufbauendes Projekt „SENIOR.LERNEN.DIGITAL.PLUS.“ gefördert werden, welches der Weiterentwicklung dient. Schulungen für die Anwendung von digitalen Medien erfolgen in erster Linie vor Ort insbesondere in Volkshochschulen, aber auch in Vereinen, in Mehrgenerationenhäusern, auf Initiative von Seniorenbeiräten usw. Ging es in der Vergangenheit um die Bedienung von PC und später von Tablets, rückt die Anwendung von Smartphones in den Mittelpunkt der Schulungen für Ältere. Die Kurse haben zunehmend spezielle Themen, wie Fotografieren mit dem Smartphone oder Nutzung von Apps. Zu Frage 16b: Träger der Grundversorgung oder von Modellprojekten der Weiterbildung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz sind die anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in öffentlicher und freier Trägerschaft, z. B. die Volkshochschulen, die Uranias oder die Akademie 2. Lebenshälfte. Das Land fördert den Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte e.V. sowie die Grundversorgung der Weiterbildung bei Volkshochschulen und freien Trägern. Zu Frage 16c: Im Haushalt 2019/2020 hat der Gesetzgeber die Mittel für die Titelgruppe Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket 07 070 684 91 von 213.800 Euro (Ansatz 2018) um 40.300 Euro auf 254.000 Euro erhöht. Diese Mittel sind für die Aufstockung der Personalkosten für die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Seniorenrates sowie für Sachkosten (technische Ausstattung, Miete) vorgesehen.