Landtag Brandenburg Drucksache 6/11629 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.06.2019 / Ausgegeben: 24.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4601 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/11447 Online-Handel mit Tieren Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Am 13. Mai 2019 zog der Landestierschutzbeauftragte Brandenburgs, Dr. Stefan Heidrich, eine Bilanz seiner bisherigen Arbeit. In seinem Bericht ging er auch auf den Online-Handel mit Tieren ein. Marktführer sei eBay Kleinanzeigen. Das Ziel des Landestierschutzbeauftragten sei es, die Situation für die über Internetbörsen gehandelten Haustiere deutlich zu verbessern und den illegalen Welpenhandel einzudämmen . Das zuständige Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) hatte zuvor schon in den Antworten auf zwei mündliche Anfragen zur Verkäuferidentitätsprüfung beim Online-Handel mit Tieren und zur Anzahl illegal gehandelter Welpen informiert . Das MdJEV verwies darauf, dass sich die EU-Kommission der Problematik im vergangenen Jahr angenommen und einen koordinierten Kontrollplan (CCP) für Online- Verkäufe von Hunden und Katzen initiiert hätte. Die Ziele dieses CCPs sind unter anderem der Gewinn von Erkenntnissen über betrügerische Praktiken im Internet sowie über den Umfang des Handels mit Hunden und Katzen und nicht zuletzt die Verbesserung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten. Das Konzept des CCPs wurde von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen. I. Statistische Zahlen und Daten Frage 1: Welche Stellen in Brandenburg sind zuständig bei der Meldung und Ahndung von Fällen illegalen bzw. tierschutzwidrigen Tierhandels? zu Frage 1: Die Zuständigkeit unterscheidet sich nach der jeweils vorliegenden Sachlage. Bei Verdacht auf Verstöße gegen § 11 Tierschutzgesetz, nach welchem der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren einer Erlaubnispflicht unterliegt, sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ebenfalls zuständig sind die VLÜÄ bei nach Tierschutzgesetz widrigen Haltungsbedingungen . Nach Telemediengesetz (TMG) sind gewerbsmäßige Züchter und Händler, die Tiere auf Onlineportalen zum Verkauf anbieten, zu einer ausreichenden Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Für den Vollzug des TMG ist in Brandenburg die Medienanstalt Berlin- Brandenburg zuständig. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11629 - 2 - Frage 2: Konnten in den vergangenen zehn Jahren Fälle von unseriös gehandelten Tieren aufgedeckt werden? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich (bitte auflisten)? Frage 3: Welche davon standen im Zusammenhang mit Online-Handel? Konnten einzelne Online-Plattformen ermittelt werden, über die die Tiere angeboten wurden? Frage 4: Welche Tierarten waren betroffen und wie hoch war der Anteil der einzelnen Tierarten in Prozent? Frage 5: Wurden bei den Tieren Krankheiten oder Verletzungen festgestellt? Wenn ja, unter welchen Krankheiten oder Verletzungen litten die Tiere (bspw. Staupe, Parvovirose, Giardien)? Frage 6: Wie groß schätzt die Landesregierung den tatsächlichen Umfang dieser tierschutzrechtlichen Verstöße insgesamt in Brandenburg ein? zu Fragen 2 bis 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. II. Handlungsmöglichkeiten Frage 7: Welche konkreten Maßnahmen gegen den illegalen bzw. tierschutzwidrigen Tierhandel (bitte für den Offline- und Online-Handel einzeln auflisten) hat die Landesregierung bisher unternommen bzw. sind geplant? zu Frage 7: Die Landesregierung unterstützt das Vorgehen der EU-Kommission und hat an der Recherche zum koordinierten Kontrollplan (CCP) für Online-Verkäufe von Hunden und Katzen mitgewirkt. Geplant ist, nach Auswertung dieser Ergebnisse durch die EU weitere Schritte einzuleiten. Frage 8: Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung einer bundesweit verbindlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen? Welche Argumente sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür und dagegen? Frage 9: Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf die Bekämpfung des unseriösen Tierhandels die Einführung eines europaweit kompatiblen Systems zur Kennzeichnungs - und Registrierungspflicht von Hunden und Katzen zur besseren Rückverfolgbarkeit , das für alle Züchter, Händler und Halter gilt? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Von der Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen erwartet die Landesregierung nur geringe Effekte für den Tierschutz. Es ist zu berücksichtigen , dass ca. fünf Millionen privat gehaltene Hunde und eine ähnliche Anzahl an Katzen der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht unterliegen würden. Für jedes einzelne Tier wäre der Kauf bzw. Verkauf ebenso zu melden wie sein Tod oder ein Umzug des Tierhalters. Die Überwachung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde für die Vollzugsbehörden einen zusätzlichen Vollzugsaufwand bedeuten. Sowohl für die Tierhalter als auch für die Behörden würden zudem aus einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Kosten entstehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11629 - 3 - Die Kennzeichnung und Registrierung eines Tieres ermöglicht es, z. B. einen entlaufenen Hund schnell zu seinem Besitzer zurückzuführen. Daher nutzen viele Hunde- und Katzenhalter bereits seit Jahren die Möglichkeit, ihr Tier freiwillig zu kennzeichnen und bei privaten Anbietern registrieren zu lassen. Es ist nicht erkennbar, dass dies den Handel mit Hunden und Katzen auf seriöse und rechtskonforme Angebote eingeschränkt hat. Eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen wird daher sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als auch angesichts des bürokratischen Aufwands als nicht zielführend angesehen. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Einführung eines bundesweit verpflichtenden Sachkundenachweises? Hält die Landesregierung einen obligatorischen Sachkundenachweis für geeignet, um den unseriösen Tierhandel nachhaltig zu bekämpfen ? zu Frage 10: Gewerbliche Tierhalter benötigen gemäß § 11 Tierschutzgesetz eine behördliche Erlaubnis, welche die Sachkunde voraussetzt. Die Frage wird deshalb so verstanden, dass es hier um einen Sachkundenachweis für die private Haltung von Hunden und Katzen geht. Ein Sachkundenachweis könnte bei privaten Tierhaltern zu mehr Problembewusstsein hinsichtlich spezieller Tierschutzproblematiken und damit zu mehr Tierschutz im Heimtierbereich führen. Wie bei der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen kämen auch hier ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand sowie damit einhergehende Kosten auf die Tierhalter und die Behörden zu. Es ist jedoch nicht gewährleistet , dass eine verbesserte Sachkunde von potentiellen Tierhaltern unseriöse Angebote im Tierhandel reduzieren könnte. Die Aufklärung von Hunde- und Katzenhaltern erfolgt derzeit ohne obligatorischen Sachkundenachweis über andere Wege. Die überwiegende Anzahl dieser Halter versorgt ihre Tiere in angemessener Weise. Aufgrund der wahrscheinlich ausbleibenden Auswirkung auf den unseriösen Tierhandel und der insgesamt angemessenen Haltung von Hunden und Katzen betrachtet die Landesregierung einen obligatorischen Sachkundenachweis derzeit als nicht zielführend und nicht verhältnismäßig . Frage 11: Wie bewertet die Landesregierung eine Regulierung von Online-Plattformen im Hinblick auf den Handel mit Heimtieren und exotischen Tieren? zu Frage 11: Die Landesregierung bewertet das Anbieten von Tieren auf Online- Plattformen nicht anders als das Anbieten von Waren. Eine Regulierung einer Online- Plattform ist bereits durch das allgemeine Vertragsrecht oder das Telemediengesetz möglich . Die Ausweitung der Regulierung von Online-Plattformen, z. B. mit Blick auf das Anbieten von Tieren, fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Der gewerbliche Handel mit Tieren bedarf, unabhängig von der Form des Anbietens, einer behördlichen Erlaubnis.