Landtag Brandenburg Drucksache 6/11639 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.06.2019 / Ausgegeben: 25.06.2019 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 4602 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Jan Redmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/11448 Sanierung der Seedammbrücke in Neuruppin Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die eigentlich bereits für das Jahr 2019 vorgesehene Sanierung der Brücke über den Seedamm bei Neuruppin wurde aufgrund der Landesgartenschau und der Feierlichkeiten anlässlich des Fontane-Jahres auf das Jahr 2020 verschoben . Um die vermutlich mehrmonatige Sperrung so zu gestalten, dass insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler die Einschränkungen auf das absolut notwendige Maß reduziert werden, ist eine langfristige Planung und frühzeitige Information der Betroffenen unbedingt erforderlich. 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Sanierung der Seedammbrücke in Neuruppin? Welche Maßnahmen werden in welchem Zeitraum konkret durchgeführt? zu Frage 1: Die Planungen liegen dem Eisenbahn - Bundesamt zur Genehmigung vor. Offene Fragen wurden, soweit möglich, im Vorfeld ausgeräumt. Im Zeitraum 13.06.2020 bis 12.12.2020 sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Rückbau Bestandsbauwerk - Verbau zur Straßenbrücke - Einbau Gründungspolster - Herstellung Unterbauten und Widerlager - Einhub Überbau - Aufbau Gleis und Kabelanlage, Herstellung der Böschung 2. Wann wird mit der Sanierung begonnen? In welchem Zeitraum wird die Brücke vollständig gesperrt, so dass kein Zugverkehr möglich ist? zu Frage 2: Nach derzeitigem Stand beginnt die Sperrung am 13.06.2020 und endet am 12.12.2020. Neben der Erneuerung der südlichen Brücke werden am nördlich gelegenen Bauwerk umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Im Oktober 2020 werden zudem mehrere Durchlässe zwischen Neuruppin und Kremmen erneuert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/11639 - 2 - 3. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Sanierungsarbeiten auf den Straßenverkehr ? Ist insbesondere eine Vollsperrung der Straße notwendig? Falls ja, in welchem Zeitraum? zu Frage 3: Die Straße muss aus Platzgründen vom 01.05.2020 - 01.11.2020 halbseitig gesperrt werden. Während des Einhubs der neuen Brücke Ende Oktober 2020 ist eine einbis zweitägige Vollsperrung notwendig. Ab dem 01.05. muss die L167 halbseitig für die Verlegung der Abwasserleitung im Bereich der Brücke gesperrt werden. 4. Wie wird der Ersatzverkehr für Bahnreisende organisiert? Welche Alternativen werden insbesondere für Pendlerinnen und Pendler angeboten? zu Frage 4: Vor dem Seedamm aus Richtung Kremmen wird ein Behelfsbahnsteig mit Bushaltestelle errichtet, von dem der SEV nach Neuruppin Rheinsberger Tor und Neuruppin West verkehrt. 5. In welchem Umfang wird sich durch die Nutzung des Ersatzverkehrs die Fahrzeit zwischen Neuruppin und Kremmen verlängern? zu Frage 5: Die Abstimmung des genauen Ablaufs des SEV obliegt DB Regio als EVU und dem VBB. Weitere Angaben dazu sind der Landesregierung momentan nicht möglich. 6. Wann und in welcher Form werden die Betroffenen vor Ort über die Baumaßnahmen und die Details des Ersatzverkehrs informiert? zu Frage 6: Informationen werden über alle üblichen Wege digital und analog vom EVU verteilt. Die DB Netz AG informiert zusätzlich in der Presse über Art und Umfang der Bauarbeiten . 7. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für ein zweites Gleis zwischen Neuruppin und Kremmen? Wann ist mit einem Baubeginn für das zweite Gleis zu rechnen? zu Frage 7: Die DB Netz AG, GE Regionalnetze arbeitet gegenwärtig an der Vorentwurfsplanung mit dem Ziel, gemeinsam mit dem Land noch 2019 über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. 8. Ist es möglich, die Sanierung der Seedammbrücke mit dem Bau des zweiten Gleises zu kombinieren, um Einschränkungen für Reisende zu minimieren? Falls nein, warum nicht? zu Frage 8: Nein, die Seedammbrücke ist abgängig, es droht eine Langsamfahrstelle. Darüber hinaus ist ein SEV von Neuruppin bis Velten über einen längeren Zeitraum nicht zumutbar.